Die Restfahrbahnbreite beträgt mind. 3,05 m. Das ergibt sich aus der generellen max. Fahrzeugbreiten von 2,55 Meter und einen notwendigen seitlichen Mindestabstand beim Vorbeifahren von 50 cm.😮
Hi Rouven, wie immer danke für dein Video. Das Thema interessiert mich besonders, denn nirgends gibt es eine Zusammen fassende Aufklärung. Cool wäre gewesen, du würdest einmal alle Schilder erklären, die es in Kombination mit Camping gibt. Denn das macht mich wahnsinnig. Vielleicht machst du ja nochmal ein Part 2 😊
Danke für das Video. Es gibt noch einige spannende Aspekte, z. B. ist es überhaupt ein öffentlicher Parkplatz oder privat. Habe in Timmendorfer Strand mich auf einen größeren Parkplatz vor dem Aldi gestellt. Mein Womo 3.5 t bekam während ich weg war ein 10 € Ticket, weil ich das PKW Schild bei der Einfahrt übersehen hab. Dachte wär halt ein normaler Supermarkt Parkplatz, wo soll man auch parken, wenn man einkaufen geht.
Hey, vielen Dank für Deinen Hinweis. Ja Einkaufen könnte schon was schwieriger, in Italien und Frankreich hatten wir da bisher nie Probleme aber hier ist es schon schwieriger.
Hallo zusammen ein sehr gut erklärtes Video. Man wird nochmal dran erinnert selbst wenn man schon ein paar Jahre unterwegs ist. Danke fürs erklären LgMoni und Jörg 👍❤
ich habe mir extra einen 540er Kasten zugelegt, um ihn im Alltag eben auch als PKW nutzen zu können. Leider sind Parkplätze oft nur ca. 5m lang (nur selten 5,50m). Damit steh ich eigentlich immer etwas über. Ich habe aber noch nie deswegen einen Strafzettel bekommen. Auch die Regel zu max. 2.8 Tonnen auf dem Gehweg wird wohl eher selten durchgesetzt. Bei mir in 4 Jahren noch nie.
Klasse. Endlich mal einer, der erklärt wie und wo man ein Auto parkt. Wahrscheinlich wären Millionen Fahrzeugführer ohne Abitur nie darauf gekommen. Klasse Beiträge. Ohne deine wertvollen Hinweise wäre der Rest der Welt wirklich komplett verloren und wahrscheinlich immer mit einem Bein im Gefängnis. Danke dafür.
Vielen Dank für die Kommentierung der Womo Länge auf eingezeichneten Parkflächen entlang der Straße. Es gibt tatsächlich Führerscheininhaber die der Meinung sind, das Hinterrad darf an der Begrenzung stehen und der Überhang spielt keine Rolle. Bei meinem wären das über 2 m, diese 2 m unterschlagen würde wiederum dazu führen, dass ich mit meinem 7 m Womo nicht aus dem Grundstück komme. Was hatte ich da schon für Diskussionen.
In Schleswig-Holstein gibt es ein Naturschutzgesetz, was übernachten nur dort erlaubt, wo es dransteht. Die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit zählt nicht. Wird besonders in der Saison gnadenlos verfolgt. Obwohl im o.g. Gesetz Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile nur erwähnt sind, werden auch PKW abkassiert.
Stehen bzw. Halten schon, aber meines Wissens nach nicht parken, jedoch nicht so wie ein PKW, ggfl. sind dann zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Viele Grüße Rouven.
Auch PKWs sollten nicht über Gullys parken. Meiner ist schon mal abgeschleppt worden, weil ich diesbezüglich nicht aufgepasst hatte. 🙈 Mit dem Van passe ich schon auf, nicht auf PKW Parkplätzen zu stehen. Wobei ich das irgendwie blöd finde, wenn ich von dort aus nur eine Wanderung machen möchte. Danke für die gesammelten Info 👍
Ich persönlich habe als Auto nur einen 540er Kastenwagen, der aks Wohnmobil zugelassen ist. Deshalb parke ich überall, egal, ob da das Zeichen nur PKW steht. Wo in aller Welt soll ich denn parken?
Hallo Rouven, Vielen Dank für dieses sehr informative Video! Tolle Idee auch mal solch triviale Themen zu behandeln. Ich hätte mir das gewünscht als wir "Neucamper" wurden :-) Mich beschäftigt aber eine andere Frage: Wir möchten auch auf E-Bikes umsteigen und suchen welche, die wir mit dem Thule-Hecktüren-Träger transportieren können (also zusammen max. 30kg). Sind eure Räder Ebikes? Wenn ja, dann würde ich mich über einen Link freuen. Vielen Dank und beste Grüße Marco
Hey Marco, vielen Dank erstmal. Nici hat ein E-Bike, von vanMoof, wiegt ca. 19 kg und ich habe ein „normales“ von daher passt das bei uns mit den 30 kg. Zwei E-Bikes wird vermutlich nicht funktionieren mit dem Träger. Evtl. Bikes wo man den Akku rausnehmen kann? Aber 15kg pro Fahrrad ist schon mau. Viele Grüße Rouven.
Die ein oder andere „Behauptung“ in dem Video sehe ich anders. Z. B. das Parken. Wenn ich einen regulären Parkplatz für mein Auto habe, darf ich darin machen was ich will. Natürlich keine Stühle und Tisch rausstellen. Des weiteren steht leider fast nie „M1“ in der Zulassung sondern in 99% „So.KFZ Wohnmobil über 2.8 Tonnen“. Bei der Bezeichnung „M1“ bin ich nach EU Recht immer ein „PKW mit Aufbau“auch wenn ich über3.5to habe. Somit darf ich auf einem PKW Parkplatz parken, unabhängig vom Gewicht. (Siehe KBA) Bei „So.Kfz Womo über 2.8to“ zähle ich über 3.5to als LKW. (Siehe Durchfahrtverbot LKW bzw. Überholverbot Autobahn.
So nicht ganz richtig... Tische und Stühle rausstellen geht suf normalen Parkplätzen natürlich gar nicht (zumindest wenn es die Rennleitung sieht), aber auch wenn die drinnen bleiben, darf man nur zur Wiederherstellung der Fahrfähigkeit EINE Nacht schlafen. Längere Aufenthalte würden eine Missnutzung bedeuten.
@@1.niceguy sorry, in der Schule würde man sagen „… bitte lies dir die vorstehenden Kommentare nochmal genauer durch …“ Um es für dich leichter verständlich zu machen: Hier ging es rein um das Parken für PKW allgemein …
@@campervancrew na ja genau das ist der Knackpunkt. Es steht immer nur unter 3,5t überall. Alles andere ist dann über 7,5t einzustufen?`also als echter LKW? das kann ja nicht sein - oder?
@@hkss Die Einteilung bei Beschilderungen ist „bis 3,5 t“ und „bis 7,5 t“ und „ab 7,5 t“. Die Strassenverkehrsordnung nennt nur Fahrzeuge bis 7,5 t und ab 7,5 t (Paragraf 12 StVO)
@@hkss Sie haben aber schon einen Führerschein oder? Leute, ist ja sehr nett von Herrn Dahlhoff, dass er sich die Mühe machte, aber ein bisschen Hirn einschalten und ggf. sich im Internet schlau machen hat noch keinem geschadet.
Das Übernachten im WoMo ist so nicht einheitlich geregelt. Das CMoen ist verboten. Das reine Schlafen im rechtmäßig geparkten Fahrzeug ist aber kein Campen. Auch wenn ich länger als 10 Stunden da stehe, oder sogar mehrere Nächte: erst mal nicht verboten, solange Markise und Stühle drin bleiben und niemand gestört wird. Sinnvollerweise sucht man sich nicht grade einen Platz im Wohngebiet..
Super guter Beitrag, dynamisch aufgebaut und verständlich mit Wort und Schrift unterlegt😊👍👍👍
Lieben Dank ☺️
Die Restfahrbahnbreite beträgt mind. 3,05 m. Das ergibt sich aus der generellen max. Fahrzeugbreiten von 2,55 Meter und einen notwendigen seitlichen Mindestabstand beim Vorbeifahren von 50 cm.😮
Danke für den Hinweis.
Hi Rouven, wie immer danke für dein Video. Das Thema interessiert mich besonders, denn nirgends gibt es eine Zusammen fassende Aufklärung. Cool wäre gewesen, du würdest einmal alle Schilder erklären, die es in Kombination mit Camping gibt. Denn das macht mich wahnsinnig. Vielleicht machst du ja nochmal ein Part 2 😊
Hey, ja super, freut mich sehr. Gute Idee mit den Schildern, die machen mich auch bekloppt 😜. Viele Grüße Rouven.
Danke für das Video. Es gibt noch einige spannende Aspekte, z. B. ist es überhaupt ein öffentlicher Parkplatz oder privat. Habe in Timmendorfer Strand mich auf einen größeren Parkplatz vor dem Aldi gestellt. Mein Womo 3.5 t bekam während ich weg war ein 10 € Ticket, weil ich das PKW Schild bei der Einfahrt übersehen hab. Dachte wär halt ein normaler Supermarkt Parkplatz, wo soll man auch parken, wenn man einkaufen geht.
Hey, vielen Dank für Deinen Hinweis. Ja Einkaufen könnte schon was schwieriger, in Italien und Frankreich hatten wir da bisher nie Probleme aber hier ist es schon schwieriger.
Hi Rouven, klasse Video und für mich als Anfänger sehr hilfreich.
Hey, freut mich sehr vielen Dank 🙏🏻 Viele Grüße Rouven.
Hallo zusammen ein sehr gut erklärtes Video. Man wird nochmal dran erinnert selbst wenn man schon ein paar Jahre unterwegs ist. Danke fürs erklären LgMoni und Jörg 👍❤
Vielen Dank fürs Schauen🙏🏻
Klasse Video - wenngleich ich mich jetzt frage, ob man heuer für alles ein Video bei RUclips braucht 😂😂😂
Danke ☺️ wenn ich mir die Aufrufzahlen so anschauen, wahrscheinlich schon 😁
@@Xplorer-01 Aber immer her mit den Ideen 😉
ich habe mir extra einen 540er Kasten zugelegt, um ihn im Alltag eben auch als PKW nutzen zu können. Leider sind Parkplätze oft nur ca. 5m lang (nur selten 5,50m). Damit steh ich eigentlich immer etwas über. Ich habe aber noch nie deswegen einen Strafzettel bekommen. Auch die Regel zu max. 2.8 Tonnen auf dem Gehweg wird wohl eher selten durchgesetzt. Bei mir in 4 Jahren noch nie.
Hey Frank, lieben Dank für Deinen Kommentar und Erfahrungen. Viele Grüße Rouven
Ich schlafe in eine Stadt wo ich will. . OK ohne Campingverhalten natürlich. 👍
Sehe ich genauso gibt schon genug Regeln bei uns
Super erklärt Daumen hoch lg Reiselust statt Alltagsfrust
Ja vielen Dank 🙏🏻
Klasse. Endlich mal einer, der erklärt wie und wo man ein Auto parkt. Wahrscheinlich wären Millionen Fahrzeugführer ohne Abitur nie darauf gekommen. Klasse Beiträge. Ohne deine wertvollen Hinweise wäre der Rest der Welt wirklich komplett verloren und wahrscheinlich immer mit einem Bein im Gefängnis. Danke dafür.
Vielen Dank für die Kommentierung der Womo Länge auf eingezeichneten Parkflächen entlang der Straße. Es gibt tatsächlich Führerscheininhaber die der Meinung sind, das Hinterrad darf an der Begrenzung stehen und der Überhang spielt keine Rolle. Bei meinem wären das über 2 m, diese 2 m unterschlagen würde wiederum dazu führen, dass ich mit meinem 7 m Womo nicht aus dem Grundstück komme. Was hatte ich da schon für Diskussionen.
Heijeijei, ja wirklich was ein heikles Thema oder ;) Danke für Deinen Kommentar. Liebe Grüße Rouven.
In Schleswig-Holstein gibt es ein Naturschutzgesetz, was übernachten nur dort erlaubt, wo es dransteht.
Die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit zählt nicht.
Wird besonders in der Saison gnadenlos verfolgt.
Obwohl im o.g. Gesetz Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile nur erwähnt sind, werden auch PKW abkassiert.
Ah Ok, vielen Dank für den Hinweis. Viele Grüße Rouven.
Hi Rouven, danke für das klare Video. Du sagst am Anfang dass Wohnmobile über 3.5 t nicht entlang der Straße stehen dürfen. Meinst du nicht 7.5 t?
Stehen bzw. Halten schon, aber meines Wissens nach nicht parken, jedoch nicht so wie ein PKW, ggfl. sind dann zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Viele Grüße Rouven.
Vielen Dank für Dein Video. Toll gemacht und informativ. Für mich ist alles enthalten, was ich wissen muss bzw. wollte.
Beste Grüße
Gerhard
Hallo Gerhard, besten Dank, freut mich. Viele Grüße Rouven.
Auch PKWs sollten nicht über Gullys parken. Meiner ist schon mal abgeschleppt worden, weil ich diesbezüglich nicht aufgepasst hatte. 🙈
Mit dem Van passe ich schon auf, nicht auf PKW Parkplätzen zu stehen. Wobei ich das irgendwie blöd finde, wenn ich von dort aus nur eine Wanderung machen möchte. Danke für die gesammelten Info 👍
Vielen Dank für Deinen Kommentar ☺️👍🏻. Viele Grüße Rouven.
Muss die Restbreite nicht 3.05 m sein?
Ist mir jetzt nicht bekannt. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren, falls das in der StVO steht.
3,05m ist richtig.
@@campervancrew
Bei 2,50m erlaubter Fahrzeugenbreite wäre 2,65 auch erheblich zu wenig... Also ja, an 3,00m ist man auf der sicheren Seite.
Wo darf ich auf Raszplätzen stehen, wenn es kein Womo- Schild gibt? Bei PKW oder bei LKW?
Kommt auf das Gewicht des Campers an.
Ich persönlich habe als Auto nur einen 540er Kastenwagen, der aks Wohnmobil zugelassen ist. Deshalb parke ich überall, egal, ob da das Zeichen nur PKW steht. Wo in aller Welt soll ich denn parken?
Da wo es erlaubt ist 😜
Der Adac ist da aber großzügiger als du😉
😂
Hallo Rouven,
Vielen Dank für dieses sehr informative Video! Tolle Idee auch mal solch triviale Themen zu behandeln. Ich hätte mir das gewünscht als wir "Neucamper" wurden :-)
Mich beschäftigt aber eine andere Frage: Wir möchten auch auf E-Bikes umsteigen und suchen welche, die wir mit dem Thule-Hecktüren-Träger transportieren können (also zusammen max. 30kg). Sind eure Räder Ebikes? Wenn ja, dann würde ich mich über einen Link freuen.
Vielen Dank und beste Grüße
Marco
Hey Marco, vielen Dank erstmal. Nici hat ein E-Bike, von vanMoof, wiegt ca. 19 kg und ich habe ein „normales“ von daher passt das bei uns mit den 30 kg. Zwei E-Bikes wird vermutlich nicht funktionieren mit dem Träger. Evtl. Bikes wo man den Akku rausnehmen kann? Aber 15kg pro Fahrrad ist schon mau. Viele Grüße Rouven.
Danke für die schnelle Antwort!!
Anzeigenhauptmeister ist informiert 🤣
Die ein oder andere „Behauptung“ in dem Video sehe ich anders. Z. B. das Parken. Wenn ich einen regulären Parkplatz für mein Auto habe, darf ich darin machen was ich will. Natürlich keine Stühle und Tisch rausstellen. Des weiteren steht leider fast nie „M1“ in der Zulassung sondern in 99% „So.KFZ Wohnmobil über 2.8 Tonnen“. Bei der Bezeichnung „M1“ bin ich nach EU Recht immer ein „PKW mit Aufbau“auch wenn ich über3.5to habe. Somit darf ich auf einem PKW Parkplatz parken, unabhängig vom Gewicht. (Siehe KBA) Bei „So.Kfz Womo über 2.8to“ zähle ich über 3.5to als LKW. (Siehe Durchfahrtverbot LKW bzw. Überholverbot Autobahn.
Bis 3,5t unterliegt man keiner Restriktion, die LKW‘s betreffen …
@@JanBonitz Gut aufgepasst 👍 muss natürlich ÜBER 3,5 heißen. Habe es geändert.
So nicht ganz richtig... Tische und Stühle rausstellen geht suf normalen Parkplätzen natürlich gar nicht (zumindest wenn es die Rennleitung sieht), aber auch wenn die drinnen bleiben, darf man nur zur Wiederherstellung der Fahrfähigkeit EINE Nacht schlafen. Längere Aufenthalte würden eine Missnutzung bedeuten.
@@1.niceguy sorry, in der Schule würde man sagen „… bitte lies dir die vorstehenden Kommentare nochmal genauer durch …“
Um es für dich leichter verständlich zu machen: Hier ging es rein um das Parken für PKW allgemein …
@@JanBonitz Hm, da hast Du dann wohl Recht... mein Fehler.
So lange es kein Wohngebiet ist ok.....
Ansonsten nächsten Tag 4 Platte 🤷🏻♂️
Darfst du mit deinem Camper auf Plätzen mit PKW symbol parken, oder nicht? Habe das nicht raushören können.
Wenn man unter 3,5t und in die Parkplatzmarkierung passt ja.
Schade das Du die 4,1t oder 4,2t, also die über 3,5t Vans/Womo´s nicht gewürdigt hast.
Oh das tut mir leid 😬 gibt es denn da noch Abstufungen? Meineswissens nach nicht, sondern erst wieder ab 7,5 to.
@@campervancrew na ja genau das ist der Knackpunkt. Es steht immer nur unter 3,5t überall. Alles andere ist dann über 7,5t einzustufen?`also als echter LKW? das kann ja nicht sein - oder?
Ist doch ganz einfach. Alle Fahrzeuge, auch die aufgelasteten über 3,5t, haben auf einem PKW Parkplatz nichts zu suchen!😊
@@hkss Die Einteilung bei Beschilderungen ist „bis 3,5 t“ und „bis 7,5 t“ und „ab 7,5 t“.
Die Strassenverkehrsordnung nennt nur Fahrzeuge bis 7,5 t und ab 7,5 t (Paragraf 12 StVO)
@@hkss Sie haben aber schon einen Führerschein oder? Leute, ist ja sehr nett von Herrn Dahlhoff, dass er sich die Mühe machte, aber ein bisschen Hirn einschalten und ggf. sich im Internet schlau machen hat noch keinem geschadet.
Das Übernachten im WoMo ist so nicht einheitlich geregelt. Das CMoen ist verboten. Das reine Schlafen im rechtmäßig geparkten Fahrzeug ist aber kein Campen. Auch wenn ich länger als 10 Stunden da stehe, oder sogar mehrere Nächte: erst mal nicht verboten, solange Markise und Stühle drin bleiben und niemand gestört wird. Sinnvollerweise sucht man sich nicht grade einen Platz im Wohngebiet..
Wehr will in Der Stadt stehen
Ich. Nach Essen, Theater, usw. direkt ins Bett. Hat bisher niemanden interessiert für 1 Nacht.
Fazit: Es ist beinahe unmöglich gesetzeskonform zu parken👿
😂 tja, bisschen schwierig ist es schon.