Wusstest du schon, dass… ?🚒🧑‍🚒

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  • Опубликовано: 20 окт 2024
  • Wusstest du schon, dass… du für die Nutzung eines Blaulicht auf deinem Privat-PKW ein Bußgeld in Höhe von 20€ zahlen musst?🔵💰
    #freiwilligefeuerwehr #Feuerwehr #Einsatz #Ehrenamt #Feuerwehrrecht #feuerwehrschulungen #wissen #bußgeld

Комментарии • 17

  • @Otori88
    @Otori88 4 месяца назад +1

    Die meisten brauchen keine Minute zum Gerätehaus. Da lohnt sich nicht mal die Überlegung

  • @tommyj.3204
    @tommyj.3204 4 месяца назад +1

    Wie sieht es mit der Nötigung aus? Und dem Erlöschen der Betriebserlaubnis?

    • @andreasnadobnik8207
      @andreasnadobnik8207 4 месяца назад

      Erlöschen der Betriebserlaubnis dürfte ein Argument sein den die Versicherung hervorbringen würde wenn es zu einem Unfall gekommen ist. Aber wenn Du nur angehalten wirst, wird das Blaulicht einkassiert (sofern nicht fest montiert) und bekommst das Bußgeld auferlegt. Die Betriebserlaubnis wäre mit dem dann entfernten Blaulicht ja wieder hergestellt.
      Nötigung ist ein sogenanntes Offizialdelikt, es kann also von Amts wegen verfolgt werden und es Bedarf hier keine Anzeige vom Genötigten. Wenn die Polizei dies also so beobachtet hat, würde das auch noch oben drauf kommen können.

    • @Feuerwehrrecht
      @Feuerwehrrecht  4 месяца назад +1

      Wo hast du denn das her? Wenn du den Paragrafen zum Strafantrag bei einer Nötigung gefunden hast, poste ihn bitte mal 😉

  • @andreasnadobnik8207
    @andreasnadobnik8207 4 месяца назад +1

    Wäre es erlaubt, würde ich vermutlich ein Blinklicht oder was auch immer erlaubt wäre, wohl auch einsetzen. Aber bei entsprechender Berücksichtigung der StVO. Also definitv kein "Wegerecht" und bei Verstößen gegen die StVO (wg. Sonderrechte) immer §1 StVO berücksichtigen.
    Bis dahin bleibt es bei meinem kleinen unbeleuchteten neonfarbenem Schild im Innenraum.

  • @freiwilligefeuerwehr608
    @freiwilligefeuerwehr608 4 месяца назад

    Hab ich schon überlegt gehabt, Amtsanmaßung da steht doch keine Polizei drauf

    • @th3gre3nman
      @th3gre3nman 2 месяца назад

      Amtsanmaßung ist es in dem Moment nicht mehr, sobald du tatsächlich zum Gerätehaus fährst weil ein Einsatz ist. Es ist zwar trotzdem nicht erlaubt, aber du tust ja nicht so als würdest du Polizei, Feuerwehr o.ä. sein, du bist es ja 😅

  • @eisenbahnundfeuerwehrdresd9262
    @eisenbahnundfeuerwehrdresd9262 4 месяца назад +2

    Das einzige was bei uns benutzt wird, ist der unbeleuchtete magnetischer Dachaufsetzter

  • @markuslamsbach9403
    @markuslamsbach9403 4 месяца назад

    Nein, auch warnblinkanlage macht keiner.
    Leider ist das blaulicht verboten

  • @Meik-WSahm
    @Meik-WSahm 4 месяца назад

    Ich bin während meiner aktiven Zeit öfters mit gelber RKL gefahren. Jedenfalls immer wenn ich mit meiner alten MAN unterwegs war, wenn der Pieper losging.

    • @d99x4z4
      @d99x4z4 2 месяца назад

      Die ist nur als zusätzliche Warnleuchte im Stand erlaubt. Nicht während der Fahrt.

    • @Meik-WSahm
      @Meik-WSahm 2 месяца назад

      @@d99x4z4 nicht bei uns Schaustellern, wir müssen eine gelbe RKL am LKW haben (Übermaße / 25 km/h Züge). Bei privaten PKWs stimmt deine Aussage allerdings.

    • @d99x4z4
      @d99x4z4 2 месяца назад

      @@Meik-WSahm Ich bezog mich auf Privat-PKW. Aber auch damit ausgerüstete Fahrzeuge, wie z.B. Kommunalfahrzeuge dürfen diese nur zur Warnung verwenden und nicht auf dem Weg ins Feuerwehrhaus. Bei euch ist die gelbe RKL wegen der Fahrzeugmaße inkl. Beladung vorgeschrieben.