Ein vollkommen unterschätztes Thema. z.B. auch nach einem Unfall mit dem Einsatzfahrzeug. Das gilt für Beschuldigte wie auch Zeugen. Denn der Dienstherr haftet ja im Zweifel für die Schäden aus diesem Unfall. Und hat daher ein Mitspracherecht zum Thema Aussagen seiner "Mitarbeiter". D.h. in diesem Fall ist die Polizei nicht Freund und Helfer, sondern Ermittlungsperson der StA. Und da sagt man nichts, außer den persönlichen Daten. Auch wenn man den Polizeibeamten vom Revier nebenan noch so gut kennt.
Wie sieht es aus wenn man als Feuerwehrmann etwas verändern muss um zB ein Person zu retten. Bsp Türöffnung und man macht ein gekipptes Fenster auf. Später stellt sich heraus das es sich um eine Straftat handelt. Oder ich kenne es halt das man nach einem Innenangriff gefragt wurde an welcher Stelle es intensiver brannte. Sind solche Aussagen erlaubt?
Den Beamtenstatus haben, zumindest in Niedersachsen, nur Brandmeister (inkl. Stellvertreter) und höher. Gilt daher das gesagte auch für die "einfache" Einsatzkraft?
Super Thema. Ich bin schon ewig auf der Suche nach einer Einordnung dessen was ich gegenüber der Polizei äussern kann und was nicht. Ralf Fischer hat mir in seinen Texten leider noch nicht den 100% Aufschluss gegeben. Bitte setze das Thema fort 😊.
Die Aufsätze und das Buch von Ralf Fischer sind super. Leider gibt es darüber hinaus zu dieser Frage auch in den Kommentaren nicht viel und auch in der Rechtsprechung ist das zum Glück kein größeres Thema.
So weit ich das mal erklärt bekommen habe, bezieht sich das nicht auf den Status der Person sondern auf das Dienstverhältnis. Auch als Mitglied einer FFw nimmt man ja Hoheitliche Rechte in der Gefahrenabwehr war (Exekutive).
Das normale Mitglied bei der FF ist natürlich kein Beamter. Die Aussagen aus dem Video gelten aber trotzdem, denn die Feuerwehrgesetze o. -verordnungen der Länder schreiben auch FF-Mitgliedern eine Verschwiegenheit wie Beamten vor. Und § 54 I StPO, der auf die Aussagegenehmigung verweist, spricht neben Beamten unter anderem auch von "anderen Personen des öffentlichen Dienstes". Dabei ist die Funktion einer Person entscheidend, nicht der formale Status. FFler fallen darunter, weil sie Aufgaben des öffentlichen Dienstes wahrnehmen.
Ein vollkommen unterschätztes Thema. z.B. auch nach einem Unfall mit dem Einsatzfahrzeug. Das gilt für Beschuldigte wie auch Zeugen. Denn der Dienstherr haftet ja im Zweifel für die Schäden aus diesem Unfall. Und hat daher ein Mitspracherecht zum Thema Aussagen seiner "Mitarbeiter". D.h. in diesem Fall ist die Polizei nicht Freund und Helfer, sondern Ermittlungsperson der StA. Und da sagt man nichts, außer den persönlichen Daten. Auch wenn man den Polizeibeamten vom Revier nebenan noch so gut kennt.
Wie sieht es aus wenn man als Feuerwehrmann etwas verändern muss um zB ein Person zu retten. Bsp Türöffnung und man macht ein gekipptes Fenster auf. Später stellt sich heraus das es sich um eine Straftat handelt.
Oder ich kenne es halt das man nach einem Innenangriff gefragt wurde an welcher Stelle es intensiver brannte. Sind solche Aussagen erlaubt?
Sehr interessant
Den Beamtenstatus haben, zumindest in Niedersachsen, nur Brandmeister (inkl. Stellvertreter) und höher. Gilt daher das gesagte auch für die "einfache" Einsatzkraft?
Für das normale Mitglied bei der FF gilt das auch, ergibt sich in deinem Fall aus § 12 Abs. 6 NBrandSchG, § 54 Abs. 1 StPO.
Super Thema. Ich bin schon ewig auf der Suche nach einer Einordnung dessen was ich gegenüber der Polizei äussern kann und was nicht. Ralf Fischer hat mir in seinen Texten leider noch nicht den 100% Aufschluss gegeben.
Bitte setze das Thema fort 😊.
Die Aufsätze und das Buch von Ralf Fischer sind super. Leider gibt es darüber hinaus zu dieser Frage auch in den Kommentaren nicht viel und auch in der Rechtsprechung ist das zum Glück kein größeres Thema.
Wie ist Beamter im Sinne der freiwilligen Feuerwehr definiert?
So weit ich das mal erklärt bekommen habe, bezieht sich das nicht auf den Status der Person sondern auf das Dienstverhältnis. Auch als Mitglied einer FFw nimmt man ja Hoheitliche Rechte in der Gefahrenabwehr war (Exekutive).
Das normale Mitglied bei der FF ist natürlich kein Beamter. Die Aussagen aus dem Video gelten aber trotzdem, denn die Feuerwehrgesetze o. -verordnungen der Länder schreiben auch FF-Mitgliedern eine Verschwiegenheit wie Beamten vor. Und § 54 I StPO, der auf die Aussagegenehmigung verweist, spricht neben Beamten unter anderem auch von "anderen Personen des öffentlichen Dienstes". Dabei ist die Funktion einer Person entscheidend, nicht der formale Status. FFler fallen darunter, weil sie Aufgaben des öffentlichen Dienstes wahrnehmen.
Wie sieht es z.B. aus,wenn das Unfallopfer nichts sagt, aber ein deutlicher Alkoholgeruch wahrnehmbar ist?
Wäre es denn eine Aufgabe der Feuerwehr, als die man an der Einsatzstelle ist, solche Dinge zu melden? Wir sind ja nicht die Staatsanwaltschaft, oder?
Ebenfalls nichts sagen. Da werden die Polizisten schon selber drauf kommen.
@@lausimeyer6558 sagst du das auch noch, wenn der alkoholisierte dein eigenes Kind gerade dabei tödlich verletzt hat??
ich werde das weiter geben