Feuerwehrrecht
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Wusstest du schon,… welche Strafen es für Angriffe auf Einsatzkräfte gibt? 🚒🚑🚓Wusstest du schon,… welche Strafen es für Angriffe auf Einsatzkräfte gibt? 🚒🚑🚓
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Комментарии

  • @freiwilligefeuerwehr608
    @freiwilligefeuerwehr608 5 дней назад

    Einerseits ist es Pflicht die rettungsgasse zu bilden ist das die bei seite fahreen müssen

  • @Gabriel_Calimero
    @Gabriel_Calimero 9 дней назад

    Hallo wo findet man den 3. Teil zu dem Thema?

  • @masterjackler9789
    @masterjackler9789 11 дней назад

    Ich weiß, ein bisschen spät der Kommentar, aber ein zwei Worte wollte ich dennoch dazu verlieren: Das Problem ist ja bei vielem in der Gefahrenabwehr bekannt und die Feuerwehr ist nur ein kleiner Baustein davon! Gleiches Problem haben wir im Rettungsdienst durch die gesetzliche Regulierung in den Landesrettungsdienstgesetzen und der auf die Landkreise übertragenden Organisation des kommunalen Rettungsdienstes! Das einzige, was in diesem Zusammenhang schon relativ gut funktioniert ist der Lufrettungsdienst, aber zu speziell, um darüber zu diskutieren. Und bevor wir hier nur über die roten Teufel (Feuerwehr) und weißen Engel (Rettungsdienst) philosophieren, sei die Polizei auch nicht außer Acht gelassen. Bei unseren Kollegen in Blau mag das vielleicht nicht so ein großes Problem sein, aber auch da gibt es 16 Landespolizeigesetze und zich Verordnungen teilweise von Dienststelle zu Dienststelle unterschiedlich 🤷🏼 Ich verwende ungern den Terminus "Jeder macht was er will", aber im Prinzip trifft das in Deutschland bei der Behördenorganisation genau zu! Und um nicht nur Negativbeispiele hier zu nennen, sei mal das THW und die Bundeswehr an dieser Stelle erwähnt: (1) Die oft unterschätzten Kollegen des THW [Danke für Euren Dienst] haben eine in Deutschland einzigartige Struktur und Organisation in Deutschland unter den zivilen "Hilfsorganisationen", die Obacht bundesweit zentral organisiert ist. Natürlich existieren einzelne Ortsverbände mit unterschiedlichen Ausrichtungen und es wird auch in einigen Ortsverbänden Anordnungen und Anweisungen geben, die sich lediglich auf die eigenen Mitglieder auswirken, aber die Rahmenstruktur ist zentral vom Bundesministerium des Inneren vorgegeben und so umgesetzt und das sei hier mal lobend erwähnt. Auch hier existieren zwar Landesverbände, aber ich habe lange nicht den Eindruck, dass die so bürokratisch verzwickt sind wie wir Feuerwehrleute, Rettungsdienstler oder Polizisten - alles nach dem Motto "Hilfe wird benötigt - wir rollen!" Und da werden dann teilweise speziellere Fachgruppen aus ganz Deutschland zusammengezogen (2) Gut die Bundeswehr steht aktuell nicht im besten Licht [Auch hier Danke für Euren Dienst], natürlich auch nicht ganz ohne eigene Schuld! Aber mal die politischen, finanziellen, logistischen und industriellen Schwierigkeiten außer Acht gelassen, muss man nüchtern betrachtet auch zugeben, dass die Bundeswehr trotz zentraler Organisation und dezentralen Standorten ein bundesweit gutes Konstrukt darstellt! Wir können aktuell drei Divisionen unterschiedlicher Spezifikationen stellen, die im Falle eines militärischen Konflikts trotzdem sofort zusammenarbeiten und kämpfen können, auch wenn deren Teileinheiten überall in Deutschland dezentral stationiert sind und erst zum "Sammelplatz" verlegen müssten! Es ist schwierig, dies mit der zivilen Gefahrenabwehr direkt zu vergleichen, aber ich bin trotzdem der Meinung, man könne sich daran mal ein Beispiel nehmen, wenn lediglich alle paar Jahre mal eine vollständige Divisionsübung stattfindet und es trotzdem irgendwie klappt Dank klarer Hierarchien, Befehlsketten und zentraler Strukturen, woran niemand rütteln kann. (3) Es gäbe vielleicht auch noch vergleichbare Beispiele von Verfassungsschutz oder Geheimdiensten oder aber etwa aus dem Ausland, aber damit kenne ich mich persönlich auch zu wenig aus! Da dürfen gerne genannte Agenten oder ausländische Sicherheitskräfte mal Ihre Meinung zu schreiben :-) Wir brauchen in diesen Bereichen dringend eine Revolution auf gesetzlicher Ebene, prioritär vor allem im Rettungsdienst, weil das tatsächlich gerade in Grenzgebieten sehr häufig bereits im alltäglichen Berufsleben zu Problemen oder sagen wir mal Komplikationen führt - Erschwernissen klingt vielleicht diplomatischer! In der Gefahrenabwehr ist zwar irgendwo immer ein Weg, wo auch der Wille dazu, die Frage ist nur, wie viel Aufwand man betreiben muss, um seine Ziele zu erreichen und ob das immer so gut mit den Grundzielen der Öffentlichen Gefahrenabwehr kongruiert und dadurch keine Schutzziele in manchen Bereichen gefährdet werden Aber alles in allem ein sehr schwieriges Thema: Keine Führungskraft will seine Autorität, seine Position an die nächsthöhere Distanz abgeben, was ja auch verständlich irgendwo ist, wenn man sich das jahrelang erarbeitet hat 🤷🏼‍♀️

    • @Feuerwehrrecht
      @Feuerwehrrecht 10 дней назад

      Vielen Dank für deinen sehr ausführlichen Kommentar!

  • @blaufinger761
    @blaufinger761 13 дней назад

    Ich bin seit 3 Jahren Haupt- und Ehrenamtlich tätig. Außer "du Arschloch" gab's eigentlich noch nichts. Bei uns gibts noch ein gewisses Maß an Respekt wenn man in Uniform, egal welche, auftritt

  • @felixzahn4559
    @felixzahn4559 13 дней назад

    Theoretisch. Praktisch wird es nicht angewendet.

  • @nicolasvollmer4208
    @nicolasvollmer4208 14 дней назад

    Find es nicht gut, sollte gleich sein

  • @ugur7084
    @ugur7084 17 дней назад

    Also bei mir wurde die wohnungstür offen gelassen mit einem Zettel hinterlegt dass ich den schlpssel bei der polizei abholen kann. Wer weiß wer alles ind er Zeit in meine Wohnung ist und ob was fehlt, muss jetzt alles durchschauen. Was ist wenn etwas geklaut wurde, wer wird dafür belangt??

  • @thisengineer
    @thisengineer 18 дней назад

    Dazu kommt dann noch, daß genügend Regelungen auch durch kommunale Salzungen oder Verordnungen festgelegt oder ausgestaltet sind.

    • @MiRW1609
      @MiRW1609 17 дней назад

      Joooo gleicher Kreis aber andere Stadt =andere Regeln 🎉

  • @JumpingFlapjack
    @JumpingFlapjack 19 дней назад

    Wir sind schon tagsüber nur mit 4 Mann ausgerückt, da war der Gruppenführer nicht da (okay wir sind auch ne kleine Ortsteil-FFW). Es ist nicht die Frage ob man das darf sondern wie die Realität ausschaut, denke ich mal.

  • @RK-rj5ye
    @RK-rj5ye 23 дня назад

    Leider schlecht recherchiert. Der Begriff "Wegerechtsfahrzeug" wurde in § 32 Abs. 3 Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung am 28. Mai 1934 (RGBl. Teil I 1934, 455, 464) eingeführt. § 32 Abs. 3 RStVO: Fahrzeugen, die zur Erfüllung ihrer öffentlichen oder dem gemeinen Wohl dienenden Aufgaben freie Bahn brauchen und als solche kenntlich sind (Wegerechtsfahrzeug), ist Platz zu machen. Dadurch hat sich der Begriff eingebürgert.

    • @Feuerwehrrecht
      @Feuerwehrrecht 23 дня назад

      Danke für die ausführliche Klarstellung! So detailliert wusste ich das tatsächlich nicht. Die kurzen Videos der "Wusstest du schon, dass..."-Reihe enthalten solche Hintergrundinformationen allerdings nicht. Dafür gibt es ja die ausführlicheren Videos hier auf dem Kanal. Ich bin jedoch immer dankbar für solche Kommentare.

  • @peterott5218
    @peterott5218 Месяц назад

    Fachlich richtig wäre nach 127 StPO der Begriff der "vorläufigen Festnahme". Hier sind die Begrifflichkeiten "auf frischer Tat betroffen / verfolgt UND "der Flucht verdächtig / die Identität nicht zweifelsfrei feststellbar ist" sehr wichtig. Nur wenn zwei dieser Gründe vorliegen, darf eine vorläufige Festnahme erfolgen.

    • @Feuerwehrrecht
      @Feuerwehrrecht 23 дня назад

      Völlig richtig. Zu dem Thema gibt es auch ein ausführlicheres Video mit mehr Informationen. Die "Wusstest du schon"-Videos reißen Themen nur ganz kurz an, genauere Infos sind dann dem längeren Video vorbehalten.

  • @tzgonline
    @tzgonline Месяц назад

    Im Titel steht, dass es den Begriff "Wegerecht" generell nicht gäbe. Es gibt ihn aber im BGB, nur mit anderer Bedeutung.

    • @Feuerwehrrecht
      @Feuerwehrrecht Месяц назад

      Jetzt nimmst du es aber sehr genau 😉 So viele Zeichen sind in Titel vermutlich gar nicht vorgesehen…

    • @tzgonline
      @tzgonline Месяц назад

      @@Feuerwehrrecht Statt "eigentlich" "in der StVO"...

    • @Feuerwehrrecht
      @Feuerwehrrecht 27 дней назад

      @@tzgonline Dann kommt von jemandem der berechtigte Einwand, es könne im StVG stehen... Titel sind immer sehr schwierig und so eine Sache...

  • @stefanwetzel9761
    @stefanwetzel9761 Месяц назад

    Eventuell sollten wir als freiwillige Helfer mal einen Streik in Erwägung ziehen. Scheinbar kann man mit uns ja machen, was man will. Anerkennung gibt es keine, man wird nur drangsaliert. Wir alle üben und bilden uns fort in unserer Freizeit. Wir versuchen etwas Gutes für unsere Mitmenschen und Nachbarn zu tun. Wir verlassen unseren Arbeitsplatz oder stehen mitten in der Nacht auf um zu helfen. Kostenlos. Und dann kommt wieder sowas. Es macht keinen Spaß mehr. Sollen doch Anwälte und Richter löschen und retten gehen, dann ist es villeicht nicht schneller aber zumindest Rechtssicher und das scheint ja in Deutschland das wichtigste zu sein. Es tut nur noch weh. LG.

    • @Feuerwehrrecht
      @Feuerwehrrecht 23 дня назад

      Bei uns gehen die Anwälte aus der Kanzlei löschen ;-) Aber Spaß beiseite - deinen Punkt kann glaube ich jeder nachvollziehen.

  • @micadotv4743
    @micadotv4743 Месяц назад

    Was ist wenn einen die Polizei aufhält wenn man im Einsatz zum Gerätehaus fährt

    • @lausimeyer6558
      @lausimeyer6558 Месяц назад

      Da würde ich immer folgen. Denn die haben ihre Gründe - und an mir hängt der Einsatzerfolg nicht. Wenn z.B. nach einem Zündler gesucht wird, dann ist es nicht so unwahrscheinlich, dass Pol in Zivil sehr aufmerksam ist.

  • @rammstein600000
    @rammstein600000 Месяц назад

    ich werde das weiter geben

  • @max-si8nt
    @max-si8nt Месяц назад

    Wie sieht es aus wenn man als Feuerwehrmann etwas verändern muss um zB ein Person zu retten. Bsp Türöffnung und man macht ein gekipptes Fenster auf. Später stellt sich heraus das es sich um eine Straftat handelt. Oder ich kenne es halt das man nach einem Innenangriff gefragt wurde an welcher Stelle es intensiver brannte. Sind solche Aussagen erlaubt?

  • @IZokoraI
    @IZokoraI Месяц назад

    Wenn man die gleichen Maßstäben auch auf andere Blinkleuchten anwenden, wie in dieser Begründung, dürften auch keine Fahrtrichtungsanzeiger erlaubt sein. Diese dienen (wie auch ein grünes Blinklicht) zur Information der anderen Verkehrsteilnehmer über meine Intentionen. Diese wahrzunehmen und darauf zu reagieren, überfordert doch auch nicht.

  • @JensXP
    @JensXP Месяц назад

    Hier wird bei Arbeitsunfällen neben RD und ggf. FW immer die Polizei mitalarmiert. mMn ist das doch ein Verstoß gegen die Schweigepflicht durch die ILS?

    • @Feuerwehrrecht
      @Feuerwehrrecht 23 дня назад

      Das ist eine sehr interessante Frage! Muss ich mir mal anschauen. Vielleicht liegt hier einfach schon kein Geheimnis vor, was jedenfalls die Strafbarkeit dann schon ausschließen würde.

    • @JensXP
      @JensXP 23 дня назад

      @@Feuerwehrrecht Erstmal rufe ich ja den Notruf nur wegen medizinischer Hilfe an (vgl. Anruf beim Hausarzt). Der Hausarzt darf ja auch nicht die Polizei anrufen.

  • @Firefighter2539
    @Firefighter2539 Месяц назад

    Super Thema. Ich bin schon ewig auf der Suche nach einer Einordnung dessen was ich gegenüber der Polizei äussern kann und was nicht. Ralf Fischer hat mir in seinen Texten leider noch nicht den 100% Aufschluss gegeben. Bitte setze das Thema fort 😊.

    • @Feuerwehrrecht
      @Feuerwehrrecht 23 дня назад

      Die Aufsätze und das Buch von Ralf Fischer sind super. Leider gibt es darüber hinaus zu dieser Frage auch in den Kommentaren nicht viel und auch in der Rechtsprechung ist das zum Glück kein größeres Thema.

  • @siegfriedmunster5592
    @siegfriedmunster5592 Месяц назад

    Hier finde ich die Regelung des THW klasse und hoffe auf eine gesetzliche Übernahme auf die FF: Einsatzdauer kleiner 4 Std. = 2 Std. Ruhezeit ab Ankunft Zuhause Einsatzdauer größer 4 Std. = 11 Std. Ruhezeit ab Ankunft Zuhause

  • @uwe.R
    @uwe.R Месяц назад

    Wie sieht es z.B. aus,wenn das Unfallopfer nichts sagt, aber ein deutlicher Alkoholgeruch wahrnehmbar ist?

    • @lausimeyer6558
      @lausimeyer6558 Месяц назад

      Wäre es denn eine Aufgabe der Feuerwehr, als die man an der Einsatzstelle ist, solche Dinge zu melden? Wir sind ja nicht die Staatsanwaltschaft, oder?

    • @dieomer
      @dieomer Месяц назад

      Ebenfalls nichts sagen. Da werden die Polizisten schon selber drauf kommen.

    • @MrX-fj9cl
      @MrX-fj9cl Месяц назад

      ​@@lausimeyer6558 sagst du das auch noch, wenn der alkoholisierte dein eigenes Kind gerade dabei tödlich verletzt hat??

  • @Marcel_2212
    @Marcel_2212 Месяц назад

    Sehr interessant

  • @WilfriedLUKAS
    @WilfriedLUKAS Месяц назад

    Wie ist Beamter im Sinne der freiwilligen Feuerwehr definiert?

    • @Meik-WSahm
      @Meik-WSahm Месяц назад

      So weit ich das mal erklärt bekommen habe, bezieht sich das nicht auf den Status der Person sondern auf das Dienstverhältnis. Auch als Mitglied einer FFw nimmt man ja Hoheitliche Rechte in der Gefahrenabwehr war (Exekutive).

    • @resistair6356
      @resistair6356 Месяц назад

      Das normale Mitglied bei der FF ist natürlich kein Beamter. Die Aussagen aus dem Video gelten aber trotzdem, denn die Feuerwehrgesetze o. -verordnungen der Länder schreiben auch FF-Mitgliedern eine Verschwiegenheit wie Beamten vor. Und § 54 I StPO, der auf die Aussagegenehmigung verweist, spricht neben Beamten unter anderem auch von "anderen Personen des öffentlichen Dienstes". Dabei ist die Funktion einer Person entscheidend, nicht der formale Status. FFler fallen darunter, weil sie Aufgaben des öffentlichen Dienstes wahrnehmen.

  • @frankschnakenberg9953
    @frankschnakenberg9953 Месяц назад

    Den Beamtenstatus haben, zumindest in Niedersachsen, nur Brandmeister (inkl. Stellvertreter) und höher. Gilt daher das gesagte auch für die "einfache" Einsatzkraft?

    • @resistair6356
      @resistair6356 Месяц назад

      Für das normale Mitglied bei der FF gilt das auch, ergibt sich in deinem Fall aus § 12 Abs. 6 NBrandSchG, § 54 Abs. 1 StPO.

  • @tonimahoni4300
    @tonimahoni4300 Месяц назад

    Sehr interessantes und hilfreiches Video, weiter so! Eine Frage bleibt mir dennoch offen. Im Video (bzw. auch im Vorgänger) geht es ja darum, ob ein HLF/LF mit 1:8 oder 1:5 Besatzung ohne Gruppenführer ausrücken darf. Wie sieht das Ganze denn auf Fahrzeugen mit 1:2 Besatzung aus? Hier besteht die Besatzung ja eigentlich nur aus einem erweiterten Trupp der normalerweise von einem ausgebildeten Truppführer geführt wird. Bei uns liegt z.B. auf dem TLF und RW eine Gruppenführerweste. Der jenige, der diese trägt, führt ja aber technisch gesehen nur einen Trupp, ist aber rein optisch ein Gruppenführer. Dürfte ich als Truppführer nun im Einsatz die Gruppenführerweste tragen, obwohl ich kein ausgebildeter Gruppenführer bin, da ich technisch gesehen nur einen Trupp führe? Danke und viele Grüße aus Sachsen!

    • @Feuerwehrrecht
      @Feuerwehrrecht Месяц назад

      Schal mal in die FwDV 2. Ein selbständiger Trupp wird von einem Gruppenführer geführt, nicht von einem Truppführer. Das Thema kommt so oft, ich glaube dazu werde ich auch ein Video machen...

    • @tonimahoni4300
      @tonimahoni4300 Месяц назад

      @@Feuerwehrrecht Oh ok. Das war mir gar nicht bewusst... Danke für die schnelle Antwort!

  • @pianoman9943
    @pianoman9943 Месяц назад

    Ich hätte das nicht gemacht. Man ist ja als Feuerwehrmann da. Die hätte dann eigentlich eine andere Person z.B. auf der Straße fragen müssen oder es selber machen müssen (was man eigentlich hinbekommen sollte, da Rückwärtsfahren auch in der Fahrschule wichtig ist)

  • @uweschildnitz5423
    @uweschildnitz5423 Месяц назад

    In meiner Ortswehr gibt es nur einen GF. Daher rücken wir regelmäßig ohne aus. Übrigens muss bei uns auch jeder die TS bedienen, weil wir auch nicht ausreichend Maschinisten haben.

  • @fmckenzie5038
    @fmckenzie5038 Месяц назад

    Kann die feuerwehr in ein nachbar haus einbrechen when das nachbarhaus brennt?

  • @stefanwetzel9761
    @stefanwetzel9761 Месяц назад

    Hallo, bei 1:28, ich kann Dir beantworten, weswegen sich der "Mythos" so hält: Ich habe Ende 2023 meine Maschinistenausbildung gehabt und es dort so beigebracht bekommen. In den Ausbildungsunterlagen fehlt in dem Gesetzestext der kleine Zusatz "bei Einsatzfahrten". Es steht explizit in den Lehrstoffblättern - Merke: "Die Einsatzfahrt mit blauen Blinklicht und Einsatzhorn ist ebenfalls an hoheitliche Aufgaben geknüpft und es muss höchste Eile geboten sein. Wird nur blaues Blinklicht betätigt, besteht für die anderen Verkehrsteilnehmer kein Zwang, für das Einsatzfahrzeug freie Bahn zu schaffen. Blaues Blinklicht gewährt keinen Vorrang." (Zitat aus: Lehrstoffblätter für die Ausbildungnach Ziffer 3.3 der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2)). Also liegt es an der Ausbildung von uns Feuerwehrkameraden. LG Stefan

  • @fluffyamateurfood2915
    @fluffyamateurfood2915 Месяц назад

    Bei uns wird tatsächlich gelehrt das wir für Übungen auch SoSi verwenden dürfen wenn es der Kdt oder zuständige GF anweist.

  • @nobodythereal5750
    @nobodythereal5750 Месяц назад

    Die Zuständige Behörde, wer weiß welche Behörde zuständig sein sollte? Und weiß die Behörde bescheid das diese Behörde zuständig ist? 😂

    • @Meik-WSahm
      @Meik-WSahm Месяц назад

      SoSi wird bei uns zu Übungszwecken nur bei Alarmübungen genutzt und die laufen dann eh über die FLZ (zwecks Auslösung der Melderschleifen / Sirenen). Von da her hat sich, außer dem Kommando, damit wohl noch nie einer bei uns auseinandersetzt und eine Anzeige wegen Ruhestörung ist bei Fahrten mit SoSi bei uns im Ort schon vorprogrammiert, wir haben da zwo Spezialisten die bei jeden Alarm die Pol belästigen.

  • @markuslamsbach9403
    @markuslamsbach9403 Месяц назад

    Richtig!

  • @sebastianappelhagen8995
    @sebastianappelhagen8995 2 месяца назад

    Ich finde jetzt nicht das dass blaulicht an Wirkung verliert wenn auf privat PKW von Feuerwehr Angehörigen das Blinklicht Grün ist. 🤔

  • @rudibaumann
    @rudibaumann 2 месяца назад

    Was für ein Blödsinn! Blaulicht 20€, Versicherungschuztz erlischt. Gefährlicher Eingriff in den Strassenberkehr. Pappe werd und Bußgeld in 3stelliger Höhe.

    • @Feuerwehrrecht
      @Feuerwehrrecht 23 дня назад

      Jetzt bin ich aber sehr auf deine rechtliche Begründung gespannt, weshalb der Versicherungsschutz entfällt und auch wie du hier zu dem Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr kommst. Wenn du uns das erklärt hast, können wir gerne weiterdiskutierten...

    • @rudibaumann
      @rudibaumann 22 дня назад

      @@Feuerwehrrecht Kammer Gericht Berlin v. 09.01.2013: Zur strafbaren Amtsanmaßung durch Blaulichtbenutzung an Privatfahrzeug Das Kammergericht Berlin (Urteil vom 09.01.2013 - (4) 121 Ss 247/12 (304/12)) hat entschieden: Die Tatsache, dass auch Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen blaues Blinklicht einsetzen dürfen, ist für sich allein daher nicht geeignet, den Tatbestand einer Amtsanmaßung auszuschließen. Auch wenn ein Fahrzeug das neutrale Erscheinungsbild eines Privatwagens vermittelt, so muss doch erwogen werden, dass die Anbringung von Kennleuchten für blaues Blinklicht an einem Privatwagen für einen objektiven Betrachter den Eindruck erwecken kann, es handele sich um ein Zivilfahrzeug der Polizei, das das Blinklicht im Rahmen einer Einsatzfahrt und damit hoheitlichen Handelns verwendet. Gründe: Das Amtsgericht Tiergarten hat den Angeklagten vom Vorwurf der Amtsanmaßung aus rechtlichen Gründen freigesprochen. Die hiergegen zulässig (§ 335 Abs. 1 StPO) eingelegte Sprungrevision der Staatsanwaltschaft hat mit der allein erhobenen Sachrüge Erfolg. 1. Das angefochtene Urteil teilt mit, dass dem Angeklagten zur Last gelegt wird, am 9. November 2011 mit dem VW-Bus mit dem amtlichen Kennzeichen B-… die Bundesautobahn A 111 innerstädtisch in Berlin-Reinickendorf befahren und dabei ein im Frontbereich des Fahrzeuges installiertes Blaulicht in Gang gesetzt zu haben, um sich freie Fahrt zu verschaffen, obwohl ihm klar gewesen sei, dass dies nur in hoheitlicher Funktion erfolgen konnte. Es teilt weiter mit, dass der Angeklagte eingeräumt habe, das Fahrzeug mit Blaulicht geführt zu haben, eine weitere Einlassung aber nicht abgegeben habe. Eigene Feststellungen hat der Tatrichter nicht getroffen. Vielmehr führt er sogleich aus, dass der Angeklagte aus rechtlichen Gründen freizusprechen sei, weil aus dem Einsatz von Blaulicht nicht gefolgert werden könne, dass er sich als Hoheitsträger geriert habe, da das Setzen von Blaulicht nicht nur Hoheitsträgern überlassen und das Handeln des Angeklagten damit mehrdeutig gewesen sei. 2. Das amtsgerichtliche Urteil entspricht nicht den sich aus § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO ergebenden Anforderungen an die Begründungspflicht bei freisprechenden Urteilen. Denn es ist Aufgabe der Urteilsgründe, dem Revisionsgericht eine umfassende Nachprüfung auch der freisprechenden Entscheidung zu ermöglichen (vgl. BGHSt 37, 21 (22)). Dafür müssen sie bei einem Freispruch aus rechtlichen Gründen den festgestellten Sachverhalt wiedergeben und sodann darlegen, aus welchen Gründen die festgestellte Tat nicht strafbar ist (vgl. Velten in SK-StPO 4. Aufl., § 267 Rdn. 56; Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., § 267 Rdn. 34). Das angefochtene Urteil ist lückenhaft und genügt diesen Anforderungen nicht. Es enthält keine Tatsachenfeststellungen, sondern lässt auf die Wiedergabe des Anklagevorwurfs die Einlassung des Angeklagten folgen, um dann sogleich zur rechtlichen Begründung der Straflosigkeit überzugehen. Zwar ist ein bestimmter Urteilsaufbau nicht vorgeschrieben; es reicht daher aus, wenn sich die für eine Überprüfung durch das Revisionsgericht erforderlichen Darlegungen aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ergeben und etwa bei einem freisprechenden Urteil die einzelnen Tatsachenfeststellungen erst im jeweiligen Sachzusammenhang der Würdigung mitgeteilt werden (vgl. Senat, Urteil vom 29. April 2008 - (4) 1 Ss 541/07 (316/07) -). Das ist hier indes nicht der Fall. Dem Urteil lässt sich in einer Gesamtschau allenfalls noch entnehmen, dass der Tatrichter davon ausgeht, der Angeklagte habe sein Fahrzeug mit "Blaulicht" geführt, da er (nur) dies eingeräumt hat. Weitere Feststellungen zu Zeit, Ort und Umständen der Fahrt, zu Art und Aussehen des Fahrzeugs, zu Form und Einsatzweise des blauen Blinklichts und zu den Auswirkungen seines Einsatzes auf etwaige andere Verkehrsteilnehmer fehlen. Dass hierzu keine Feststellungen möglich waren, weisen die Urteilsgründe, in denen dies hätte dargelegt werden müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat a.a.O.), nicht aus. Solche Feststellungen waren auch nicht deshalb ausnahmsweise entbehrlich, weil eine Verurteilung wegen Amtsanmaßung in keinem Fall in Betracht gekommen wäre. Zwar geht der Tatrichter zutreffend davon aus, dass nach § 52 Abs. 3 StVZO auch Kraftfahrzeuge mit Kennleuchten für blaues Blinklicht - als Rundumlicht (Satz 1) bzw. mit Hauptabstrahlrichtung nach vorne (Satz 2) - ausgestattet sein können, deren Halter privatrechtlich organisiert sind, und dass folglich auch Private blaues Blinklicht unter den Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 StVO einsetzen. Dies rechtfertigt jedoch ohne nähere Würdigung der - nicht festgestellten - Umstände des Einzelfalls nicht die generelle Verneinung der tatbestandlichen Voraussetzungen einer Amtsanmaßung. Im - hier allein in Betracht kommenden - Fall der Amtsanmaßung nach der 2. Alternative des § 132 StGB ist strafbarkeitsbegründend die Vornahme einer Handlung, die nur der Inhaber eines öffentlichen Amtes vornehmen darf. Es kommt darauf an, ob die vorgenommene Handlung im Rahmen der sie begleitenden Umstände bei einem objektiven Betrachter den Anschein hoheitlichen Handelns hervorruft und deswegen mit einem solchen Handeln verwechselbar ist. Erfasst werden auch Handlungen, die zwar auch von Privatpersonen vorgenommen werden dürfen, aber unter äußeren Umständen erfolgen, die sie als Ausübung hoheitlichen Handelns erscheinen lassen und deshalb den Anschein einer Amtshandlung hervorrufen (vgl. BGHSt 40, 8 (13); Krauß in LK-StGB 12. Aufl., § 132 Rdn. 28 f.). Die Tatsache, dass auch Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen blaues Blinklicht einsetzen dürfen, ist für sich allein daher nicht geeignet, den Tatbestand einer Amtsanmaßung auszuschließen. Der Tatrichter hätte insoweit berücksichtigen müssen, dass der überwiegende Teil der nach § 52 Abs. 3 StVZO mit Kennleuchten für blaues Blinklicht ausgestatteten, zu Einsatzfahrten nach § 38 Abs. 1 und 2 StVO berechtigten Fahrzeuge im Rahmen hoheitlichen Handelns eingesetzt wird und daher der erste Anschein auch aus Sicht eines objektiven Betrachters für ein solches Handeln spricht. Er hätte weiter Feststellungen dazu treffen müssen, ob das von dem Angeklagten genutzte Fahrzeug seinem äußeren Erscheinungsbild nach den Anschein eines Unfallhilfswagens der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) als des in Berlin tätigen öffentlichen Verkehrsbetriebs oder des Fahrzeugs einer nach § 5 Rettungsdienstgesetz Berlin im Rahmen von Aufgaben der Notfallrettung und des Krankentransports tätigen Hilfsorganisation oder anderen privaten Einrichtung und damit einer nicht im Rahmen hoheitlichen Handelns erfolgenden Einsatzfahrt zu erwecken geeignet war oder aber nach Form und Farbe gerade Ähnlichkeit mit einem Einsatzfahrzeug z.B. der Polizei oder Feuerwehr aufwies und damit den Eindruck hoheitlichen Handelns noch verstärkte. Wäre der Tatrichter zu dem Ergebnis gekommen, dass das Fahrzeug des Angeklagten insoweit das neutrale Erscheinungsbild eines Privatwagens vermittelt, so hätte er erwägen müssen, dass die Anbringung von Kennleuchten für blaues Blinklicht an einem Privatwagen für einen objektiven Betrachter den Eindruck erwecken kann, es handele sich um ein Zivilfahrzeug der Polizei, das das Blinklicht im Rahmen einer Einsatzfahrt und damit hoheitlichen Handelns verwendet. 3. Das Urteil kann danach keinen Bestand haben. Es war aufzuheben und die Sache gemäß § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückzuverweisen. Für die erneute Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass der neue Tatrichter - sollte er wiederum den Vorwurf der Amtsanmaßung nicht für nachweisbar erachten - die von der Staatsanwaltschaft nach § 154a Abs. 1 StPO ausgeschiedenen Gesetzesverletzungen sowie gegebenenfalls Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 3 Nr. 3 StVO und §§ 69a Abs. 3 Nr. 18, 49a Abs. 1 StVZO i.V.m. § 24 StVG wird prüfen müssen, um seiner umfassenden Kognitionspflicht zu genügen. ___________________________________________ Der Versicherungsanspruch entfällt bei Vorsatztatbeständen bzw. führt zu Regressansprüchen der Versicherung an den Versicherungsnehmer.

  • @sb-modder1393
    @sb-modder1393 2 месяца назад

    So ein Simulator ist schon geil - dieses Jahr meinen Motorsägenschein Modul A gemacht. Da war schon Respekt vor dem Simulator vorhanden.

  • @Otori88
    @Otori88 2 месяца назад

    Die meisten brauchen keine Minute zum Gerätehaus. Da lohnt sich nicht mal die Überlegung

  • @sb-modder1393
    @sb-modder1393 2 месяца назад

    Grundsätzlich unterstützt mein Arbeitgeber dies. Zusätzlich darf ich auch gehen, wenn ich zur Werkfeuerwehr muss (nebenberuflich, unser Werk hat zwar selbst keine Werkfeuerwehr, aber die Werkfeuerwehr der Obergesellschaft (sind Tochtergesellschaft) ist für unser Werk zuständig)

  • @aviationknowledge8596
    @aviationknowledge8596 2 месяца назад

    Ist das dann nicht auch sowas wie gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, weil man ohne Sonder und Wegerechte Verkehrsregeln verletzt und somit andere gefährdet?🤔

  • @sb-modder1393
    @sb-modder1393 2 месяца назад

    Aus diesem Grund ist bei uns immer die Polizei dabei. Wenn die Entscheidung zur Öffnung getroffen wird, dann ist die Polizei als Zeuge dabei. Und im Vorfeld kann man bei Bedarf über diese auch noch andere Möglichkeiten (Kontakt zu Angehörigen, Vermieter,...) herstellen lassen. Und die Polizei betritt bei uns im Normalfall auch die Wohnung als erstes. einzige Ausnahme: Diee Tür wurde vor Eintreffen der Polizei geöffnet, da z.B. während dem Warten der Kontakt zur Person in der Wohnung abbricht und von einer Zustandsverschlechterung (Bewusstlosigkeit, Rea-Pflicht) ausgegangen werden muss.

  • @Baltarsar
    @Baltarsar 2 месяца назад

    Der mysteriöse Teil 3 der niemals erschien. Schade eigentlich.

    • @Feuerwehrrecht
      @Feuerwehrrecht 2 месяца назад

      Es kommen ständig neue Videos. Teil 3 ist auch noch auf der (sehr langen) Agenda…

    • @Baltarsar
      @Baltarsar 2 месяца назад

      @@Feuerwehrrecht hört sich gut an. Naja, aber verstehen kann man es, oder? Wenn solche Mehrteiler mal eben 3 Jahre Unterbrechung erfahren, glaubt auch der zugeneigte Zuschauer nicht mehr an eine Fortführung. :)

    • @Feuerwehrrecht
      @Feuerwehrrecht 2 месяца назад

      @@Baltarsar Es war auch nicht geplant, dass so viel Zeit vergeht... Ich weiß auch nicht, ob es einen dritten Teil geben wird oder die Themen in einzelnen Videos kommen. Der Kanal hat sich in den letzten Jahren ja doch stark verändert...

    • @Baltarsar
      @Baltarsar 2 месяца назад

      @@Feuerwehrrecht Ja kann ich verstehen, manchmal kommt es leider anders als geplant. ^^ Ich fands nur schade, weil gerade das Thema schon vor Jahrzehnten das war, was viele freiwillige umtreibt. Da gibt es ja seit Jahrzehnten keine wirkliche Rechtssicherheit. Und wenn man sich nun mal überlegt, dass über 97 Prozent der Wehren in Deutschland ehrenamtliche, also freiwillige sind und man sich immer noch mit solchen Rechtsfragen befassen muss, ist das eigentlich echt beschämend. Gerade in dem Bereich sollten die Gesetze endlich der Realität angepasst werden und eben den überwiegend freiwilligen Kräften Rechtssicherheit bringen. Ich mein, wenn das Verhältnis anders wäre, also wenn wir über 97 Prozent BFs hätten, dann könnte ich die Rechtslage ja sogar verstehen, aber der Schutz der Bevölkerung liegt in Deutschland nun mal überwiegend in den Händen ehrenamtlicher Kräfte und da muss es so sein, dass die eben auch ohne Richter im Nacken schnell und zügig zum Gerätehaus kommen.

  • @markuslamsbach9403
    @markuslamsbach9403 2 месяца назад

    Naja in Deutschland haben wir blaulicht 👍 Geschickt wäre es schon

  • @markuslamsbach9403
    @markuslamsbach9403 2 месяца назад

    Sehr gut,würd ich auch nicht machen

  • @freiwilligefeuerwehr608
    @freiwilligefeuerwehr608 2 месяца назад

    Hab ich schon überlegt gehabt, Amtsanmaßung da steht doch keine Polizei drauf

  • @markuslamsbach9403
    @markuslamsbach9403 2 месяца назад

    Völliger Schwachsinn aber diese Leute im Bundestag sind auch keine Angehörigen der FFW

  • @jochenschmitt8470
    @jochenschmitt8470 2 месяца назад

    Hallo ein Kolege ist betrunken mit dem Auto gefahren und hat den Führerschein abgeben müssen,darf er überhaupt noch an Einsätzen teilnehmen?oder muß er beurlaubt werden ?

    • @Feuerwehrrecht
      @Feuerwehrrecht 2 месяца назад

      Das wird die Wehrführung entscheiden. Grundsätzlich hat das eine aber nichts mit dem anderen zu tun...

    • @jochenschmitt8470
      @jochenschmitt8470 2 месяца назад

      Ich dachte es ist eine Straftat und steht im Führungszeugnis

    • @Feuerwehrrecht
      @Feuerwehrrecht 2 месяца назад

      @@jochenschmitt8470 Auch Einträge im Führungszeugnis führen nicht generell zum Ausschluss aus der Feuerwehr.

  • @jochenschmitt8470
    @jochenschmitt8470 2 месяца назад

    Hallo zusammen wenn ich auf dem Weg zum Feuerwehrhaus bin hab ich die Tagesdienstbekleidung an mindestens die Jacke

  • @markuslamsbach9403
    @markuslamsbach9403 2 месяца назад

    Die Feuerwehr wird doch von der Leitstelle alamiert, also muss ja die leitstelle sich gedanken machen.

    • @Feuerwehrrecht
      @Feuerwehrrecht 2 месяца назад

      Das macht die Leitstelle in aller Regel auch. Allerdings entscheidet es der Einsatzleiter vor Ort. Und auch nur dieser trägt die Verantwortung - nicht der Disponent in der Leitstelle!

    • @markuslamsbach9403
      @markuslamsbach9403 2 месяца назад

      @@Feuerwehrrecht ah ok vielen Dank

  • @markuslamsbach9403
    @markuslamsbach9403 2 месяца назад

    Nein, auch warnblinkanlage macht keiner. Leider ist das blaulicht verboten

  • @RderGrabenfraser
    @RderGrabenfraser 2 месяца назад

    Denke, wenn kurz vorher im Ort die Sirene zum Einsatz gerufen hat, dürfte jede Behinderung schon ausreichen, angezeigt zu werden.

    • @elcomode
      @elcomode 2 месяца назад

      In den meisten Fällen wird 'still' alarmiert, also mit Meldeempfänger (ugs.: 'Piepser')