Hallo Herr Mücke, ich habe mir Ihr DIY Excel gekauft und hab hierzu noch ein paar Fragen: 1. Ich habe meine PV Anlage letztes Jahr im Q1 und Q3 installiert und mach seit dem Q1 meine Umsatzsteuer Vorauszahlung. Im Q1 und Q3 habe ich die Mehrwertsteuer für die Anschaffung der PV Anlage vom Finanzamt zurück erhalten. Sehe ich es richtig das ich die Beträge bei der Art "Umsatzsteuer-VZ" dann als Negativ Werte hinterlegen muss? Und nur Positive Beträge wenn ich Zahlungen bezüglich Eigenverbrauch an das Finanzamt getätigt habe? 2. Muss ich die Einnahmeüberschussrechnung (Anlage EÜR) durchführen oder langt auch nur die Umsatzsteuererklärung?
In der *Umsatzsteuererklärung 2022* muss der Umsatz aus der Einspeisung und dem Strom-Selbstverbrauch erklärt werden. Plattenbergmodell - *NEIN zur Besteuerung des Strom-Eigenverbrauchs 2023* : plattenbergmodell.de/ Investitionsabzugsbetrag für PV-Betreiber *IAB-COMPLEX* : muecke.de/iab-complex *Steuerwissen-Photovoltaik* : muecke.de/steuerwissen-pv *DIT-Tool* :muecke.de/diy-pv *10-Hürde* ruclips.net/video/z42B2zfZKIs/видео.html Wir wünschen Ihnen viel Spaß und freuen uns auf Ihre Kommentare StB Stefan Mücke & Team
Hallo Herr Mücke, vielen Dank für das klasse Video. Nun habe ich mir Ihr DIY-Toll besorgt und habe noch eine kleines Problem. Wie ich die Bemessungsgrundlage (mit einem Arbeitspreis/kWh) berechne ist mir klar. Jedoch habe ich in 2022 drei unterschiedliche Preise. Rechne ich da einfach mit einem Durchschnitt?
Hallo Herr Mücke, bin jetzt etwas irretiert. Meine Anlage ist FEB 2023 abgenommen und ans Netz gegangen. Das Finanzamt verlangt eine EUR für 2022. Habe lediglich die Umsatzsteuer für die Rechnung (Teillieferrung 2022) zurück erhalten. Eigentümer der Anlage wurde ich erst 2023 nach der Abnahme. Handelt es sich hier um eine Altanlage oder eine in 2023 fertiggestellte Anlage?
Hallo Herr Mücke, was muss ich bei Elster Online in meiner Umsatzsteuererklärung Zeile 22 eintragen? Die Steuer wurde berechnet anhand: 1.keine Angabe 2.vereinbarten Entgelden 3.vereinnahmten Entgelten 4.vereinnahmten Entgelte nur für einzelne Unternehmensteile Haben Sie vielen Dank für Ihre Hilfe Mit freundlichen Grüßen Jürgen Herzog
Guten Tag, Herr Mücke, ich habe einen Sonderfall: Wie sieht es denn aus, wenn wir schädliche Teillieferungen/-leistungen für die Lieferung/Montage der PV-Module mit 19% USt gezahlt haben, die Anlage aber immer noch nicht fertiggestellt ist. Der Batteriespeicher und die DC-Montage ist noch nicht geliefert bzw. durchgeführt. Diese Leistungen werden dann zum Nullsteuersatz in Rechnung gestellt. Wie komme ich jetzt zu meiner Vorsteuer für die "Teilrechnung"? Muss ich jetzt noch die Umsatzsteuererklärung 2022 bis 31.07.2023 abgeben oder muss ich warten, bis die Anlage endgültig ans Netz angemeldet und somit in Betrieb genommen wird? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo nochmal wie ist denn das eigentlich wenn man in der Totalgewinnprognose den eigenverbrauch noch eingibt und nach nem Jahr den Eigenverbrauch rausnehmen lasse.. geht sowas? Vielen Dank
Das Tool wir benutzt. Danke. Die Anlage ist zwar angemeldet, aber es gibt bisher keine Einspeisevergütung, da der Großteil der PV Erzeugung ohnehin selbst verbraucht wird. Kann man nun 0 Euro Einnahmen angeben? Würde das die nicht vorhandene Gewinnabsicht noch unterstreichen? Ich will nur die Vorsteuer erstattet bekommen.
Guten Tag. Die Anlage wurde 2022 angeschafft und es gab noch keine Einspeisevergütung? Ein Einspeiseumsatz ist dann nicht zu erklären. Sie sollten prüfen, warum bisher noch keine Einspeisung vergütet wurde. Stefan Mücke
Guten Morgen Herr Mücke, vielen Dank für das wie immer informative Video. Wird es auch noch ein entsprechendes Video zum künftigen "Standardfall" geben, d.h. Anlagenbetreiber mit Anlagen mit Nullsteuersatz ab 2023? Konkreter Fall: Ich habe meine Anlage in der 2. Jahreshälfte 2022 beim Finanzamt angezeigt (Betriebseröffnung: 04/22), aber bereits auf Kleinunternehmer votiert (da zu diesem Zeitpunkt der Nullsteuersatz ab 2023 bereits relativ klar war). Ziel war eigentlich, in 2022 noch einen IAB zu bilden. Vom Finanzamt habe ich dann eine eigene Steuernummer erhalten. Die Anlage wurde Anfang 2023 zum Nullsteuersatz geliefert und in Betrieb genommen. Wenn ich es richtig verstehe, muss ich (auch als Kleinunternehmer) bereits für 2022 eine USt-Erklärung abgeben, die bei mir aber 0 EUR beinhaltet. Ist das korrekt? Eine EÜR wird aber nicht mehr verlangt, da ja die (aus damaliger Sicht zukünftige) Anlage rückwirkend zum 01.01.2022 (leider) in der Einkommensteuer keine Berücksichtigung mehr findet (und mir damit wohl ein fünfstelliger Betrag, der bei der Investitionsentscheidung durch einen IAB noch eingeplant war, rückwirkend gestrichen wurde). Vielen Dank.
Guten Tag Herr Mücke, vielen Dank für das wie immer gewinnbringende Video. Mir stellen sich noch 2 Fragen: 1. Ist es sinnvoll oder gar notwendig, bei einer PV Anlage, die Mitte 2022 in Betrieb genommen wurde (Regelbesteuerung, Vorsteuer bereits über UStVA zurückbekommen) die Umsatzsteuererklärung 2022 vor der Entnahme aufgrund eines später angeschafften Batteriespeichers aus dem Unternehmensvermögen abzugeben? 2. Gibt es Veränderungen im DIY-Tool 2022 zu 2021? Vielen herzlichen Dank!
Ich bin von der quartalsmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung befreit und mache nur eine jährliche Umsatzsteuererklärung. Ebenso erhalte ich vom Netzbetreiber keine Abschläge, sondern nur eine Jahresabrechnung zum Beginn des Folgejahres. Bisher habe ich diesen Betrag immer als Wert für die Umsatzsteuererklärung des abgelaufenen Jahres angegeben, obwohl die Zahlung erst im Folgejahr eingegangen ist. Ist das falsch/schädlich? Wenn ich jetzt das Jahr des Zahlungseingangs berücksichtigen würde, hätte ich ja für ein Jahr keine Einnahmen/Umsatzsteuer vom Netzbetreiber zu veranschlagen.
Guten Tag, gibt es denn vereinzelt auch positive Rückmeldungen aus Ba-Wü hinsichtlich der Entnahme oder hat jemand Hinweise, wann diese erneute Abstimmung mit dem BMF und der OFD KA stattfindet? Ich habe seit Monaten keine Antwort auf die verbindliche Auskunft und habe nun die Erklärung vor 2 Wochen zum 30.04. gemeldet (ebenfalls keine Reaktion). Sollte je bis Ende Q2/23 keine Rückmeldung kommen, kann die Anlagenentnahme dann einfach deklariert werden in der UST VA? Danke vorab Ergänzung: FA Backnang
Einige Punkte haben Sie auch noch vergessen: Telefon → anteilig sie mußten sich ja informieren wer der günstigste Anbieter ist PC → wo soll man sonst die Steuererklärung machen und spätere Auswertung der Anlage Schreibtisch → wo soll der PC sonst stehen Stuhl( Chefsessel) → es Arbeit sich leichter Büroraum → wo stellt man das ganze zeug hin aber Vorsicht kein Sofa rein stellen Heizung → anteilig wegen Schimmel und zur besseren Arbeit und der PC fühlt auch woll Solar Messe Besuch → Beschaffung von Informationen usw. Alles was in Verbindung zur PV - Anlage gebracht werden kann gehört da auch mit rein.
Hallo Herr Mücke, vielen Dank für die vielen tollen Erklärungen. Meine Anlage hin in September 2022 and Netz. Ich habe letztes Jahr auch eine Anzahlung geleistet. Bis heute habe ich keine Endrechnung erhalten, da die Anbindung der Anlage an das Onlineportal noch ein offener Punkt ist. Ist es richtig, dass ich nun in der Umsatzsteuererklärung 2022 die Umsatzsteuer der Anzahlung angeben kann und bei einer nächsten Steuervoranmeldung dann den noch fehlenden Teil der Endrechnung? Vielen Dank, Florian Heim
Wenn ich 0,28 cent Brutto für Strom bei meinem Anbieter bezahle muss ich das doch netto Rechnen für den Eigenverbrauch richtig. Ich bin ganz durcheinander.
Hallo Herr Mücke, vielen Dank für das aufschlussreiche Video. Aus ihren Ausführungen habe ich mitgenommen, das in der Umsatzsteuerjahreserklärung das Zufluss-Prinzip gilt. Ich habe meine PV-Anlage in 2022 in Betrieb genommen, aber bereits in 2021 eine Anzahlung, bzw. eine Teilrechnung beglichen. Wie sind die geleisteten Zahlungen nun in 2022 zu berücksichtigen? Für 2021 war ich ja noch nicht umsatzsteuerlich zugelassen. Über eine Antwort würde ich mich freuen. Vielen Dank.
Vielen Dank für das informative Video. Ich würde gerne meine PV-Anlagen (29 und 20 kWP) mit dem Plattenberg-Modell aus dem Betriebsvermögen entnehmen und damit die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch sparen. Funktioniert das Modell auch, wenn neben der PV noch ein weiteres Gewerbe (jährl. Umsatzsteuermeldung) vorhanden ist? Wie wirkt sich die Entnahme auf die im anderen Gewerbe verbrauchten Stromkosten aus (Satz/Steuer)?
Hallo Herr Mücke, Vielen Dank auch für dieses Video. Wo trage ich in Ihrem Steuer-Tool für die Umsatzsteuererklärung 2022 die erstattete Umsatzsteuer/ Mehrwertsteuer ein? Bei Einnahmen/ Ausgaben wird mir das als Art nicht vorgeschlagen. Vielen Dank für eine kurze Antwort
@@SteuerberaterMuecke Hallo und vielen Dank für Ihre Antwort. Die Umsatzsteuererklärung für 2022 ist raus und vom FA schon geprüft und genehmigt. Gibt es zur Einkommensteuererklärung 2022 für Solaranlagenbetreiber (seit 2022) noch Hinweise und Unterstützung? Muss die Solaranlage überhaupt noch erwähnt werden? Auf eine Antwort vom FA Eberswalde in Brandenburg wegen der Entnahme der Solaranlage mit Unterstützung durch Ihr Plattenbergmodell warte ich aktuell noch. Vielen Dank im voraus Bernd Nichterlein
Guten Abend Herr Mücke, ein kleine formale Frage. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung ist doch noch verlängert, für 2022 sollte das der 30.09.23 sein (erst für das Jahr 2024 soll es wieder Ende Juli 25 sein). Oder gibt es unterschiedliche Fristen zw. Einkommen- und Umsatzsteuer? Oder gilt diese Fristverlängerung etwa nicht für die Zuordnungserklärung via Umsatzsteuerjahreserklärung?
Guten Tag. Die Abgabenfristen für die Steuererklärungen wurden über Art. 97 EGAO verlängert. Nachdem die Dokumentationsfrist keine gesetzliche Frist, sondern von der Rechtsprechung bestimmt und jetzt aktuell von der Rechtsprechung auch wieder entschärft wurde (weil neben der Erklärung andere Möglichkeiten der Dokumentation bestehen), vermeiden wir immer uns auf das Glatteis zu geben und uns einem Risiko auszusetzen. Deshalb empfehlen wir die genannte Frist um jegliches Risiko oder jegliche Diskussionen zu vermeiden. StB Stefan Mücke
Guten Morgen Herr Mücke, abermals vielen Dank für das neue informative Video. Eine Frage zur Unternehmenszuordnung habe ich noch. Die Rechnung für die im Dezember 2022 in Betrieb genommene Anlage (Teilleistung), habe ich erst Ende Januar 2023 erhalten und die Vorsteuer in der USt-Voranmeldung des 1. Quartals 2023 erklären können. Kann das Finanzamt dadurch auf die Idee kommen, dass die Anlage in 2022 nicht zu 100 % dem Unternehmen zugeordnet wurde? Die Vorsteuer aus der Montage der Module im Oktober 2022 wurde in der Voranmeldung Q4/2022 und in der USt-Erklärung für 2022 erklärt. Einen schönen Sonntag wünsche ich Ihnen.
Guten Tag. Ich sehe hier kein Problem. Wenn Sie sich absichern möchten, können Sie mit einem "Zweizeiler" an das Finanzamt die 100%ige Unternehmenszuordnung dokumentieren. Das haben wir als in den Fällen gemacht, in denen der Vorsteuerabzug wegen einer fehlerhaften Rechnung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich war. StB Stefan Mücke
Hallo Herr Mücke, wie verhält es sich bei Istversteuerung wenn die Einspeisevergütung für Dezember 2022 innerhalb der ersten 10 Tage im Januar 2023 eingeht, Zuordnung in der Umsatzsteuererklärung 2022 oder in 2023?
Guten Tag, Herr Hagemann. In der Umsatzsteuer gibt es die ("bescheuerte") 10-Tages-Regelung nicht. Zufluss und damit Erfassung im Jahr 2023. StB Stefan Mücke
Guten Tag Herr Mücke, vielen Dank für das Video! Eingangs erklären Sie, wie man die Erlöse und Ausgaben sammelt für die Umsatzsteuererklärung. Wie verhält es sich, wenn ich das ganze Jahr Abschlagszahlungen erhalte (welche in der Ust Voranmeldung berücksichtigt wurden und auch hier in der Voranmeldung entsprechend bezahlt) und dann eine Jahresabrechnung erhalte. Die Jahresabrechnung wird ja eine Differenz aufweisen. Würde ich in der Erklärung dann nur die Zahl der Jahresabrechnung verwenden? Da man ja Ist Versteuerung verwendet wäre die Abrechnung des Stromnetzbetreibers ja erst zb im Januar des Folgejahres und rein zeitlich betrachtet nur die Abschlagsbeträge im aktiven Jahr? Vielen Dank vorab, viele Grüße
Guten Tag. Ja richtig. Sie erklären dann nur die Abschlagszahlungen des laufenden Jahres und den Abrechnungsbetrag aus der Jahresrechnung im Jahr des Zufluss (in 2023). Als Alt-Anlagenbetreiber erklären Sie in 2022 die Abschläge für 2022 und den Abrechnungsbetrag aus 2021. StB Stefan Mücke
Guten Tag, mein Finanzamt hat der Entnahme der PV nun zugestimmt und mitgeteilt, dass ich für 2023 letztmalig eine Umsatzsteuererklärung anfertigen soll. Muss ich dann dem Netzbetreiber mitteilen, dass er keine USt. mehr bezahlen muss? Vielen Dank vorab :)
Hallo Herr Mücke, meine PV Anlage hatte die Inbetriebnahme in 12/2022 und ich habe die Regelbesteuerung gewählt. Die Vorsteuer aus dem Anlagenkauf habe ich bereits vollständig über die Umsatzsteuervoranmeldungen für 2022 vom Finanzamt erstattet bekommen. Wegen der IBN im Dezember ist die 10%- Hürde für 2022 jedoch nicht erreicht, habe keine nennenswerte Umsätze aus der Einspeisevergütung gehabt (Dez. bekanntlich kaum Sonnenschein). Erst jetzt in 2023 ist die 10%-Hürde deutlich überschritten worden. Bedeutet dies, dass mir jetzt über die Umsatzsteuererklärung für 2022 eine Aberkennung der gezogenen Vorsteuer droht und ich diese zurückzahlen muss? Wenn ja, kann man sich dagegen irgendwie wehren? Es liegt ja nur am Montag Dezember nicht am Fakt mehr als 10% unternehmerisch Nutzung zu haben.
@@d.f.4647 Danke für den Hinweis, aber irgendwie beißt sich das mit der Erklärung aus dem 10%-Video von Hr. Mücke. Dort wird gesagt, dass zum ZeitPUNKT der IBN die 10% unternehmerische Nutzung erreicht werden müssen. In meinem Fall ist es ja ein ZeitRAUM und das auch noch Jahresübergreifend. Die 10% habe ich erst im Februar 2023 erreicht. Was gilt nun?
Hallo Markese, ich habe exakt die selbe Konstellation und den Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) diesbezüglich, also Abschnitt 15 und zusätzlich auf die dort bezugnehmenden Gerichtsurteile, mehrfach durchgelesen. Ganz schlau bin ich nicht geworden, aber das einzige was Sinn macht und auch so herausgelesen werden kann (zumindest interpretiere ich es so), MUSS... 1.) Bei Anschaffung die Absicht bestanden haben, die Anlage zu mindestens 10% unternehmerisch zu nutzen und 2.) die Anlage während der der Nutzung dann auch irgendwann tatsächlich zu 10% genutzt werden. Der UStAE ist da aber meiner Meinung nach teilweise unplausibel, weil er hier in gewisser Weise von einer "sofortigen" unternehmerischen Nutzungvon von 10% spricht, während das Gesetz, § 15 Abs. 1 Satz 2 von mindestens 10% spricht, allerdings ohne Zeitbezug. Es macht eigentlich viel Sinn hier eine gesamte Zeitspanne der unternehmerischen Nutzung (z.B. bis zur Entnahme der Anlage) als Maßstab zu nehmen. Allerdings wird mir bei den Ansichten einiger Finanzbeamten auch Angst und Bange, dass es dann am Ende doch anders ist...
@@gerds.6358 Hallo Gerd, vielen Dank für deine interessanten Infos. Genau das ist der springende Punkt, die Absicht hab und hatte ich auch schon zur Anschaffung und kann es auch nachweisen, nur eben erst 2 Monate nach der IBN. Erst dann war überhaupt aufgrund Sonneneinstrahlung ein Ertrag zu erzielen. Hast du die Umsatzsteuererklärung 2022 schon gemacht bzw. wie gehst du an die Sache ran? Schickst du einen Nachweis bzgl. den 10% gleich mit oder erstmal abwarten was das Finanzamt zurück meldet?
Die Umsatzsteuererklärung für 2022 habe ich im März meinem Finanzamt übermittelt. Aufgrund der IST-Versteuerung blieb das entsprechende Feld für die Umsätze aus den Einspeisevergütungen leer bzw bei 0 € und ca. 10 € wurden im Feld für die Umsätze des eigenverbrauchten Stroms eingetragen. Eine Rückmeldung habe ich vom Finanzamt noch nicht erhalten. Als Finanzamt würde mich zumindest interessieren, weshalb bei den Umsätzen aus den Einspeisevergütungen 0 € erklärt wurden, aber das könnte man mit der IST-Versteuerung leicht erklären und das alleine lässt erstmal keine Rückschlüsse auf die 10%-Hürde zu ;-) Ich warte also erstmal den Steuerbescheid ab und reagiere dann dementsprechend.
Hallo Herr Mücke, Ich bekomme von meinem Energieversorger erst im Juni die Jahresabrechnung für 2022 der Netzeinspeisung. Wo trage ich diese in dem DIY-Tool ein? Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Jürgen Herzog
Hallo Herr Mücke, Ich habe noch das Tool zur Berechnung Version vom letzten Jahr. ist dieses noch aktuell oder brauche ich eine neuere Version davon? mit freundlichen Grüßen J. Herzog
@@SteuerberaterMuecke vielen Dank für die schnelle Antwort. Wissen Sie schon wegen Entnahmeerklärung aus der Umsatzsteuer wie die Entscheidung in Baden-Württemberg ist? Ich habe noch keine Auskunft ob der Antrag angenommen wurde von meinem Finanzamt Bruchsal bekommen.
@Steuerberater Stefan Mücke . . . kurze Nachfrage zum Eigenverbrauchswertansatz in der EÜR. In einem älteren Video hatten sie auch etwas von Marktpreisen erwähnt. Ich habe jetzt erstmal für unsere allererste Erklärung die erhaltende Einspeisevergütung unseres Stromes nach EEG Netzbetreiberabrechnung von 6 Cent genommen. Könnte das klappen ?😊
Guten Tag. Danke für Ihren Kommentar. Der erklärte Wert widerspricht der Auffassung der Finanzverwaltung. Ob das festgestellt wird, vermag ich nicht beurteilen. Nach dem Gesetz sind Sie verpflichtet, die Erklärung zu berichtigen. die Unterlassung der Berichtigung stellt sogar eine Steuerhinterziehung dar. Bei "3 Euro" natürlich kein Problem. StB Stefan Mücke
Hallo Herr Mücke, wie immer ein tolles Video. Ich muss jetzt doch nochmal nachhaken. Unser Anlage ging im September 2022 ans Netz. EInspeisvergütung haben wir bis jetzt nicht erhalten, seit IBN auch nichts vom NB gehört. Muss man den nun ein EÜR für 2022 abgeben, obwohl die Steuerbefreiung ab 1.01.2022 rückwirkend gilt bzw. ist man sowieso trotz der ESt Befreiung zur Abgabe zum Juli 2023 verpflichtet? Und ist die ESt 2022 zwingend mit der EÜR 2022 abzugeben...Bin gerade etwas verwirrt... VG Mandy Zill
Hallo und guten Abend liebe Frau Zill. Die Julifrist gilt wegen der Zuordnungsdokumentation in der Umsatzsteuer. Bei der Einkommensteuer 2022 bleibt die PV-Anlage unberücksichtigt, bei einer befreiten PV-Anlage; es gibt dann auch keine EÜR. Schöne Grüße. Stefan Mücke
Kostenlos? 15€ plus MWSt ! In meinem Kurs zur PV, den ich letzten Sommer gekauft habe, steht jetzt: Ist nicht mehr gültig! Irgendwie verstehe ich das wohl nicht richtig 😢
Habe letztes Jahr das PV-Steuerwissen 2023 für knappe 60 € erworben um immer auf dem Laufenden zu bleiben. Darin wird praktisch seit Jahresanfang kein Mehrwert mehr geliefert. Stattdessen wird für jedes Produkt einzeln kassiert. Fair ist das m.E. nicht
Guten Tag, Herr Kasparbauer. Danke für Ihren Kommentar. Wie im Video ausgeführt haben wir das DIY-Tool in das Steuerwissen kostenfrei eingestellt. Bitte schauen Sie im Modul 7 nach. StB Stefan Mücke & Team
Hallo Herr Mücke, ich habe mir Ihr DIY Excel gekauft und hab hierzu noch ein paar Fragen:
1. Ich habe meine PV Anlage letztes Jahr im Q1 und Q3 installiert und mach seit dem Q1 meine Umsatzsteuer Vorauszahlung. Im Q1 und Q3 habe ich die Mehrwertsteuer für die Anschaffung der PV Anlage vom Finanzamt zurück erhalten. Sehe ich es richtig das ich die Beträge bei der Art "Umsatzsteuer-VZ" dann als Negativ Werte hinterlegen muss? Und nur Positive Beträge wenn ich Zahlungen bezüglich Eigenverbrauch an das Finanzamt getätigt habe?
2. Muss ich die Einnahmeüberschussrechnung (Anlage EÜR) durchführen oder langt auch nur die Umsatzsteuererklärung?
moin moin Herr Mücke, wie läuft die Anmeldung beim Finanzamt denn jetzt im Jahr 2023 ab, wenn man demnächst eine Anlage bekommt?
In der *Umsatzsteuererklärung 2022* muss der Umsatz aus der Einspeisung und dem Strom-Selbstverbrauch erklärt werden.
Plattenbergmodell - *NEIN zur Besteuerung des Strom-Eigenverbrauchs 2023* : plattenbergmodell.de/
Investitionsabzugsbetrag für PV-Betreiber *IAB-COMPLEX* : muecke.de/iab-complex
*Steuerwissen-Photovoltaik* : muecke.de/steuerwissen-pv
*DIT-Tool* :muecke.de/diy-pv
*10-Hürde* ruclips.net/video/z42B2zfZKIs/видео.html
Wir wünschen Ihnen viel Spaß und freuen uns auf Ihre Kommentare
StB Stefan Mücke & Team
Hallo Herr Mücke,
vielen Dank für das klasse Video. Nun habe ich mir Ihr DIY-Toll besorgt und habe noch eine kleines Problem. Wie ich die Bemessungsgrundlage (mit einem Arbeitspreis/kWh) berechne ist mir klar. Jedoch habe ich in 2022 drei unterschiedliche Preise. Rechne ich da einfach mit einem Durchschnitt?
Hallo Herr Mücke, bin jetzt etwas irretiert. Meine Anlage ist FEB 2023 abgenommen und ans Netz gegangen. Das Finanzamt verlangt eine EUR für 2022. Habe lediglich die Umsatzsteuer für die Rechnung (Teillieferrung 2022) zurück erhalten. Eigentümer der Anlage wurde ich erst 2023 nach der Abnahme. Handelt es sich hier um eine Altanlage oder eine in 2023 fertiggestellte Anlage?
Hallo Herr Mücke,
was muss ich bei Elster Online in meiner Umsatzsteuererklärung
Zeile 22 eintragen?
Die Steuer wurde berechnet anhand:
1.keine Angabe
2.vereinbarten Entgelden
3.vereinnahmten Entgelten
4.vereinnahmten Entgelte nur für einzelne Unternehmensteile
Haben Sie vielen Dank für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Herzog
Guten Tag, Herr Mücke,
ich habe einen Sonderfall: Wie sieht es denn aus, wenn wir schädliche Teillieferungen/-leistungen für die Lieferung/Montage der PV-Module mit 19% USt gezahlt haben, die Anlage aber immer noch nicht fertiggestellt ist. Der Batteriespeicher und die DC-Montage ist noch nicht geliefert bzw. durchgeführt. Diese Leistungen werden dann zum Nullsteuersatz in Rechnung gestellt.
Wie komme ich jetzt zu meiner Vorsteuer für die "Teilrechnung"? Muss ich jetzt noch die Umsatzsteuererklärung 2022 bis 31.07.2023 abgeben oder muss ich warten, bis die Anlage endgültig ans Netz angemeldet und somit in Betrieb genommen wird?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Super erklärt. Persönliche Frage: : Sind Sie bei Steuersemeinare Graf der USt Spezialist?
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Nein, ich bin hier nicht tätig. Stefan Mücke
Hallo nochmal wie ist denn das eigentlich wenn man in der Totalgewinnprognose den eigenverbrauch noch eingibt und nach nem Jahr den Eigenverbrauch rausnehmen lasse.. geht sowas? Vielen Dank
Das Tool wir benutzt. Danke. Die Anlage ist zwar angemeldet, aber es gibt bisher keine Einspeisevergütung, da der Großteil der PV Erzeugung ohnehin selbst verbraucht wird. Kann man nun 0 Euro Einnahmen angeben? Würde das die nicht vorhandene Gewinnabsicht noch unterstreichen? Ich will nur die Vorsteuer erstattet bekommen.
Guten Tag. Die Anlage wurde 2022 angeschafft und es gab noch keine Einspeisevergütung? Ein Einspeiseumsatz ist dann nicht zu erklären. Sie sollten prüfen, warum bisher noch keine Einspeisung vergütet wurde. Stefan Mücke
Guten Morgen Herr Mücke,
vielen Dank für das wie immer informative Video. Wird es auch noch ein entsprechendes Video zum künftigen "Standardfall" geben, d.h. Anlagenbetreiber mit Anlagen mit Nullsteuersatz ab 2023?
Konkreter Fall: Ich habe meine Anlage in der 2. Jahreshälfte 2022 beim Finanzamt angezeigt (Betriebseröffnung: 04/22), aber bereits auf Kleinunternehmer votiert (da zu diesem Zeitpunkt der Nullsteuersatz ab 2023 bereits relativ klar war). Ziel war eigentlich, in 2022 noch einen IAB zu bilden. Vom Finanzamt habe ich dann eine eigene Steuernummer erhalten. Die Anlage wurde Anfang 2023 zum Nullsteuersatz geliefert und in Betrieb genommen.
Wenn ich es richtig verstehe, muss ich (auch als Kleinunternehmer) bereits für 2022 eine USt-Erklärung abgeben, die bei mir aber 0 EUR beinhaltet. Ist das korrekt? Eine EÜR wird aber nicht mehr verlangt, da ja die (aus damaliger Sicht zukünftige) Anlage rückwirkend zum 01.01.2022 (leider) in der Einkommensteuer keine Berücksichtigung mehr findet (und mir damit wohl ein fünfstelliger Betrag, der bei der Investitionsentscheidung durch einen IAB noch eingeplant war, rückwirkend gestrichen wurde).
Vielen Dank.
Guten Tag Herr Mücke, vielen Dank für das wie immer gewinnbringende Video. Mir stellen sich noch 2 Fragen:
1. Ist es sinnvoll oder gar notwendig, bei einer PV Anlage, die Mitte 2022 in Betrieb genommen wurde (Regelbesteuerung, Vorsteuer bereits über UStVA zurückbekommen) die Umsatzsteuererklärung 2022 vor der Entnahme aufgrund eines später angeschafften Batteriespeichers aus dem Unternehmensvermögen abzugeben?
2. Gibt es Veränderungen im DIY-Tool 2022 zu 2021?
Vielen herzlichen Dank!
Ich bin von der quartalsmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung befreit und mache nur eine jährliche Umsatzsteuererklärung. Ebenso erhalte ich vom Netzbetreiber keine Abschläge, sondern nur eine Jahresabrechnung zum Beginn des Folgejahres.
Bisher habe ich diesen Betrag immer als Wert für die Umsatzsteuererklärung des abgelaufenen Jahres angegeben, obwohl die Zahlung erst im Folgejahr eingegangen ist. Ist das falsch/schädlich?
Wenn ich jetzt das Jahr des Zahlungseingangs berücksichtigen würde, hätte ich ja für ein Jahr keine Einnahmen/Umsatzsteuer vom Netzbetreiber zu veranschlagen.
👍👍👍☀️☀️😎
Guten Tag, gibt es denn vereinzelt auch positive Rückmeldungen aus Ba-Wü hinsichtlich der Entnahme oder hat jemand Hinweise, wann diese erneute Abstimmung mit dem BMF und der OFD KA stattfindet? Ich habe seit Monaten keine Antwort auf die verbindliche Auskunft und habe nun die Erklärung vor 2 Wochen zum 30.04. gemeldet (ebenfalls keine Reaktion). Sollte je bis Ende Q2/23 keine Rückmeldung kommen, kann die Anlagenentnahme dann einfach deklariert werden in der UST VA? Danke vorab
Ergänzung: FA Backnang
Würde hier auch gerne den letzten Stand für BW erfahren…… FA Heidelberg.
Einige Punkte haben Sie auch noch vergessen:
Telefon → anteilig sie mußten sich ja informieren wer der günstigste Anbieter ist
PC → wo soll man sonst die Steuererklärung machen und spätere Auswertung der Anlage
Schreibtisch → wo soll der PC sonst stehen
Stuhl( Chefsessel) → es Arbeit sich leichter
Büroraum → wo stellt man das ganze zeug hin aber Vorsicht kein Sofa rein stellen
Heizung → anteilig wegen Schimmel und zur besseren Arbeit und der PC fühlt auch woll
Solar Messe Besuch → Beschaffung von Informationen
usw. Alles was in Verbindung zur PV - Anlage gebracht werden kann gehört da auch mit rein.
Hallo Herr Mücke,
vielen Dank für die vielen tollen Erklärungen.
Meine Anlage hin in September 2022 and Netz. Ich habe letztes Jahr auch eine Anzahlung geleistet. Bis heute habe ich keine Endrechnung erhalten, da die Anbindung der Anlage an das Onlineportal noch ein offener Punkt ist.
Ist es richtig, dass ich nun in der Umsatzsteuererklärung 2022 die Umsatzsteuer der Anzahlung angeben kann und bei einer nächsten Steuervoranmeldung dann den noch fehlenden Teil der Endrechnung?
Vielen Dank, Florian Heim
Wenn ich 0,28 cent Brutto für Strom bei meinem Anbieter bezahle muss ich das doch netto Rechnen für den Eigenverbrauch richtig. Ich bin ganz durcheinander.
Hallo Herr Mücke, vielen Dank für das aufschlussreiche Video. Aus ihren Ausführungen habe ich mitgenommen, das in der Umsatzsteuerjahreserklärung das Zufluss-Prinzip gilt. Ich habe meine PV-Anlage in 2022 in Betrieb genommen, aber bereits in 2021 eine Anzahlung, bzw. eine Teilrechnung beglichen. Wie sind die geleisteten Zahlungen nun in 2022 zu berücksichtigen? Für 2021 war ich ja noch nicht umsatzsteuerlich zugelassen. Über eine Antwort würde ich mich freuen. Vielen Dank.
Vielen Dank für das informative Video.
Ich würde gerne meine PV-Anlagen (29 und 20 kWP) mit dem Plattenberg-Modell aus dem Betriebsvermögen entnehmen und damit die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch sparen.
Funktioniert das Modell auch, wenn neben der PV noch ein weiteres Gewerbe (jährl. Umsatzsteuermeldung) vorhanden ist?
Wie wirkt sich die Entnahme auf die im anderen Gewerbe verbrauchten Stromkosten aus (Satz/Steuer)?
Hallo Herr Mücke,
Vielen Dank auch für dieses Video.
Wo trage ich in Ihrem Steuer-Tool für die Umsatzsteuererklärung 2022 die erstattete Umsatzsteuer/ Mehrwertsteuer ein? Bei Einnahmen/ Ausgaben wird mir das als Art nicht vorgeschlagen.
Vielen Dank für eine kurze Antwort
Guten Tag. Bitte wählen Sie "Umsatzsteuer-Vorauszahlung" aus. der Betrag kann positiv oder negativ sein. StB Stefan Mücke
@@SteuerberaterMuecke
Hallo und vielen Dank für Ihre Antwort.
Die Umsatzsteuererklärung für 2022 ist raus und vom FA schon geprüft und genehmigt.
Gibt es zur Einkommensteuererklärung 2022 für Solaranlagenbetreiber (seit 2022) noch Hinweise und Unterstützung?
Muss die Solaranlage überhaupt noch erwähnt werden?
Auf eine Antwort vom FA Eberswalde in Brandenburg wegen der Entnahme der Solaranlage mit Unterstützung durch Ihr Plattenbergmodell warte ich aktuell noch.
Vielen Dank im voraus
Bernd Nichterlein
Guten Abend Herr Mücke, ein kleine formale Frage. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung ist doch noch verlängert, für 2022 sollte das der 30.09.23 sein (erst für das Jahr 2024 soll es wieder Ende Juli 25 sein). Oder gibt es unterschiedliche Fristen zw. Einkommen- und Umsatzsteuer?
Oder gilt diese Fristverlängerung etwa nicht für die Zuordnungserklärung via Umsatzsteuerjahreserklärung?
Guten Tag. Die Abgabenfristen für die Steuererklärungen wurden über Art. 97 EGAO verlängert. Nachdem die Dokumentationsfrist keine gesetzliche Frist, sondern von der Rechtsprechung bestimmt und jetzt aktuell von der Rechtsprechung auch wieder entschärft wurde (weil neben der Erklärung andere Möglichkeiten der Dokumentation bestehen), vermeiden wir immer uns auf das Glatteis zu geben und uns einem Risiko auszusetzen. Deshalb empfehlen wir die genannte Frist um jegliches Risiko oder jegliche Diskussionen zu vermeiden. StB Stefan Mücke
Top
Danke für den Tip mit der PV 2018.
Werde ich so umsetzen
Guten Tag Herr Heine. Danke Ihnen für Ihren Kommentar. StB Stefan Mücke
Guten Morgen Herr Mücke,
abermals vielen Dank für das neue informative Video.
Eine Frage zur Unternehmenszuordnung habe ich noch. Die Rechnung für die im Dezember 2022 in Betrieb genommene Anlage (Teilleistung), habe ich erst Ende Januar 2023 erhalten und die Vorsteuer in der USt-Voranmeldung des 1. Quartals 2023 erklären können.
Kann das Finanzamt dadurch auf die Idee kommen, dass die Anlage in 2022 nicht zu 100 % dem Unternehmen zugeordnet wurde?
Die Vorsteuer aus der Montage der Module im Oktober 2022 wurde in der Voranmeldung Q4/2022 und in der USt-Erklärung für 2022 erklärt.
Einen schönen Sonntag wünsche ich Ihnen.
Guten Tag. Ich sehe hier kein Problem. Wenn Sie sich absichern möchten, können Sie mit einem "Zweizeiler" an das Finanzamt die 100%ige Unternehmenszuordnung dokumentieren. Das haben wir als in den Fällen gemacht, in denen der Vorsteuerabzug wegen einer fehlerhaften Rechnung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich war. StB Stefan Mücke
Hallo Herr Mücke,
wie verhält es sich bei Istversteuerung wenn die Einspeisevergütung für Dezember 2022 innerhalb der ersten 10 Tage im Januar 2023 eingeht, Zuordnung in der Umsatzsteuererklärung 2022 oder in 2023?
Guten Tag, Herr Hagemann. In der Umsatzsteuer gibt es die ("bescheuerte") 10-Tages-Regelung nicht. Zufluss und damit Erfassung im Jahr 2023. StB Stefan Mücke
Guten Tag Herr Mücke, vielen Dank für das Video! Eingangs erklären Sie, wie man die Erlöse und Ausgaben sammelt für die Umsatzsteuererklärung. Wie verhält es sich, wenn ich das ganze Jahr Abschlagszahlungen erhalte (welche in der Ust Voranmeldung berücksichtigt wurden und auch hier in der Voranmeldung entsprechend bezahlt) und dann eine Jahresabrechnung erhalte. Die Jahresabrechnung wird ja eine Differenz aufweisen. Würde ich in der Erklärung dann nur die Zahl der Jahresabrechnung verwenden? Da man ja Ist Versteuerung verwendet wäre die Abrechnung des Stromnetzbetreibers ja erst zb im Januar des Folgejahres und rein zeitlich betrachtet nur die Abschlagsbeträge im aktiven Jahr? Vielen Dank vorab, viele Grüße
Guten Tag. Ja richtig. Sie erklären dann nur die Abschlagszahlungen des laufenden Jahres und den Abrechnungsbetrag aus der Jahresrechnung im Jahr des Zufluss (in 2023). Als Alt-Anlagenbetreiber erklären Sie in 2022 die Abschläge für 2022 und den Abrechnungsbetrag aus 2021. StB Stefan Mücke
Guten Tag,
mein Finanzamt hat der Entnahme der PV nun zugestimmt und mitgeteilt, dass ich für 2023 letztmalig eine Umsatzsteuererklärung anfertigen soll. Muss ich dann dem Netzbetreiber mitteilen, dass er keine USt. mehr bezahlen muss?
Vielen Dank vorab :)
Ja
Hallo Herr Mücke, meine PV Anlage hatte die Inbetriebnahme in 12/2022 und ich habe die Regelbesteuerung gewählt. Die Vorsteuer aus dem Anlagenkauf habe ich bereits vollständig über die Umsatzsteuervoranmeldungen für 2022 vom Finanzamt erstattet bekommen. Wegen der IBN im Dezember ist die 10%- Hürde für 2022 jedoch nicht erreicht, habe keine nennenswerte Umsätze aus der Einspeisevergütung gehabt (Dez. bekanntlich kaum Sonnenschein). Erst jetzt in 2023 ist die 10%-Hürde deutlich überschritten worden. Bedeutet dies, dass mir jetzt über die Umsatzsteuererklärung für 2022 eine Aberkennung der gezogenen Vorsteuer droht und ich diese zurückzahlen muss? Wenn ja, kann man sich dagegen irgendwie wehren? Es liegt ja nur am Montag Dezember nicht am Fakt mehr als 10% unternehmerisch Nutzung zu haben.
Min. 3:57 nochmal anhören :-)
@@d.f.4647 Danke für den Hinweis, aber irgendwie beißt sich das mit der Erklärung aus dem 10%-Video von Hr. Mücke. Dort wird gesagt, dass zum ZeitPUNKT der IBN die 10% unternehmerische Nutzung erreicht werden müssen. In meinem Fall ist es ja ein ZeitRAUM und das auch noch Jahresübergreifend. Die 10% habe ich erst im Februar 2023 erreicht. Was gilt nun?
Hallo Markese,
ich habe exakt die selbe Konstellation und den Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) diesbezüglich, also Abschnitt 15 und zusätzlich auf die dort bezugnehmenden Gerichtsurteile, mehrfach durchgelesen.
Ganz schlau bin ich nicht geworden, aber das einzige was Sinn macht und auch so herausgelesen werden kann (zumindest interpretiere ich es so), MUSS...
1.) Bei Anschaffung die Absicht bestanden haben, die Anlage zu mindestens 10% unternehmerisch zu nutzen und
2.) die Anlage während der der Nutzung dann auch irgendwann tatsächlich zu 10% genutzt werden.
Der UStAE ist da aber meiner Meinung nach teilweise unplausibel, weil er hier in gewisser Weise von einer "sofortigen" unternehmerischen Nutzungvon von 10% spricht, während das Gesetz, § 15 Abs. 1 Satz 2 von mindestens 10% spricht, allerdings ohne Zeitbezug.
Es macht eigentlich viel Sinn hier eine gesamte Zeitspanne der unternehmerischen Nutzung (z.B. bis zur Entnahme der Anlage) als Maßstab zu nehmen.
Allerdings wird mir bei den Ansichten einiger Finanzbeamten auch Angst und Bange, dass es dann am Ende doch anders ist...
@@gerds.6358 Hallo Gerd, vielen Dank für deine interessanten Infos. Genau das ist der springende Punkt, die Absicht hab und hatte ich auch schon zur Anschaffung und kann es auch nachweisen, nur eben erst 2 Monate nach der IBN. Erst dann war überhaupt aufgrund Sonneneinstrahlung ein Ertrag zu erzielen. Hast du die Umsatzsteuererklärung 2022 schon gemacht bzw. wie gehst du an die Sache ran? Schickst du einen Nachweis bzgl. den 10% gleich mit oder erstmal abwarten was das Finanzamt zurück meldet?
Die Umsatzsteuererklärung für 2022 habe ich im März meinem Finanzamt übermittelt. Aufgrund der IST-Versteuerung blieb das entsprechende Feld für die Umsätze aus den Einspeisevergütungen leer bzw bei 0 € und ca. 10 € wurden im Feld für die Umsätze des eigenverbrauchten Stroms eingetragen.
Eine Rückmeldung habe ich vom Finanzamt noch nicht erhalten.
Als Finanzamt würde mich zumindest interessieren, weshalb bei den Umsätzen aus den Einspeisevergütungen 0 € erklärt wurden, aber das könnte man mit der IST-Versteuerung leicht erklären und das alleine lässt erstmal keine Rückschlüsse auf die 10%-Hürde zu ;-)
Ich warte also erstmal den Steuerbescheid ab und reagiere dann dementsprechend.
Hallo Herr Mücke,
Ich bekomme von meinem Energieversorger erst im Juni die Jahresabrechnung für 2022 der Netzeinspeisung.
Wo trage ich diese in dem DIY-Tool ein?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Herzog
Guten Tag. Der Zahlungsvorgang findet damit in 2023 statt und ist in 2022 nicht zu berücksichtigen. StB Stefan Mücke
@@SteuerberaterMuecke haben Sie vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich wünsche Ihnen noch eine schöne Woche
Jürgen Herzog
Hallo Herr Mücke,
wir haben uns bei Ihnen zu bedanken,
für Ihren unermüdlichen Einsatz.
So etwas ist selten geworden in unserer Zeit.
danke danke. freut aber wirklich zu hören 😍
Hallo Herr Mücke,
Ich habe noch das Tool zur Berechnung Version vom letzten Jahr.
ist dieses noch aktuell oder brauche ich eine neuere Version davon?
mit freundlichen Grüßen
J. Herzog
Guten Tag. Sie können das einfach adaptieren. Schöne Grüße. StB Stefan Mücke
@@SteuerberaterMuecke vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wissen Sie schon wegen Entnahmeerklärung aus der Umsatzsteuer wie die Entscheidung in Baden-Württemberg ist?
Ich habe noch keine Auskunft ob der Antrag angenommen wurde von meinem Finanzamt Bruchsal bekommen.
@Steuerberater Stefan Mücke . . . kurze Nachfrage zum Eigenverbrauchswertansatz in der EÜR. In einem älteren Video hatten sie auch etwas von Marktpreisen erwähnt. Ich habe jetzt erstmal für unsere allererste Erklärung die erhaltende Einspeisevergütung unseres Stromes nach EEG Netzbetreiberabrechnung von 6 Cent genommen. Könnte das klappen ?😊
Guten Tag. Ich bin zuversichtlich, dass auch in BaWü bald positive Rückmeldungen ergehen werden. StB Stefan Mücke
Guten Tag. Danke für Ihren Kommentar. Der erklärte Wert widerspricht der Auffassung der Finanzverwaltung. Ob das festgestellt wird, vermag ich nicht beurteilen. Nach dem Gesetz sind Sie verpflichtet, die Erklärung zu berichtigen. die Unterlassung der Berichtigung stellt sogar eine Steuerhinterziehung dar. Bei "3 Euro" natürlich kein Problem. StB Stefan Mücke
Hallo Herr Mücke, wie immer ein tolles Video. Ich muss jetzt doch nochmal nachhaken. Unser Anlage ging im September 2022 ans Netz. EInspeisvergütung haben wir bis jetzt nicht erhalten, seit IBN auch nichts vom NB gehört. Muss man den nun ein EÜR für 2022 abgeben, obwohl die Steuerbefreiung ab 1.01.2022 rückwirkend gilt bzw. ist man sowieso trotz der ESt Befreiung zur Abgabe zum Juli 2023 verpflichtet? Und ist die ESt 2022 zwingend mit der EÜR 2022 abzugeben...Bin gerade etwas verwirrt... VG Mandy Zill
Hallo und guten Abend liebe Frau Zill. Die Julifrist gilt wegen der Zuordnungsdokumentation in der Umsatzsteuer. Bei der Einkommensteuer 2022 bleibt die PV-Anlage unberücksichtigt, bei einer befreiten PV-Anlage; es gibt dann auch keine EÜR. Schöne Grüße. Stefan Mücke
Kostenlos? 15€ plus MWSt ! In meinem Kurs zur PV, den ich letzten Sommer gekauft habe, steht jetzt: Ist nicht mehr gültig! Irgendwie verstehe ich das wohl nicht richtig 😢
Danke für Ihren Hinweis. Wir werden dort auch noch einfügen. Schöne Grüße. StB Stefan Mücke
@@SteuerberaterMuecke danke
Habe letztes Jahr das PV-Steuerwissen 2023 für knappe 60 € erworben um immer auf dem Laufenden zu bleiben. Darin wird praktisch seit Jahresanfang kein Mehrwert mehr geliefert. Stattdessen wird für jedes Produkt einzeln kassiert. Fair ist das m.E. nicht
Guten Tag, Herr Kasparbauer. Danke für Ihren Kommentar. Wie im Video ausgeführt haben wir das DIY-Tool in das Steuerwissen kostenfrei eingestellt. Bitte schauen Sie im Modul 7 nach. StB Stefan Mücke & Team