Der innerbetriebliche Schadensausgleich | Arbeitsrecht | 🎬#01

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  • Опубликовано: 2 дек 2024

Комментарии • 44

  • @nurtenm7889
    @nurtenm7889 2 года назад +19

    Modern, sympathisch sowie kurz und prägnant :) was will man mehr? Vielen Dank!

  • @Fotounternehmer
    @Fotounternehmer 4 года назад +25

    Richtig gut vorgetragen. Danke!

  • @hbSkill
    @hbSkill 7 месяцев назад +4

    Lief heute in Berlin / Brandenburg im 1. StEX. Kuss geht raus an euch!🥰

  • @andreaspichler9465
    @andreaspichler9465 3 года назад +10

    Toll zusammengefasst. Vielen Dank!

  • @shrufa1988
    @shrufa1988 3 года назад +4

    Überraschend gut erklärt!! Tolles Video!!

  • @InDubioProOreo
    @InDubioProOreo 4 года назад +17

    Sehr gut und total verständlich erklärt. Auch von mir danke :)

  • @kristinschoellkopf6268
    @kristinschoellkopf6268 3 года назад +4

    Ein tolles Video. Vielen Dank!

  • @fragnach7710
    @fragnach7710 3 года назад +2

    Richtig gut erklärt! Vielen Dank!

  • @lorie826
    @lorie826 2 года назад +1

    Top erklärt, vielen Dank! 🙏🏼

    • @buceriuslaw
      @buceriuslaw  2 года назад +1

      Das Lob geben wir gerne weiter.

  • @lizzy8734
    @lizzy8734 3 года назад +16

    Super Video für die Examensvorbereitung, wenn der Zoom Call mit dem Repetitor mal wieder alle 2 min abbricht 😬

    • @buceriuslaw
      @buceriuslaw  3 года назад

      Wir helfen gern 💪

    • @ideenmitherz7350
      @ideenmitherz7350 3 года назад +1

      Wozu ?Selbst lernen ,klar dauert ein bissel bis man das alles zusammen hat ,besonders dann wenn man kein Abitur/Studium hat aber die § weisen einen durch den Gesetzesjungel ,bei manchen lese ich ehrlich gesagt nur noch die § ansonsten wird es schwierig das auszuhalten. Jura ist absolut spannend und erweitert absolut den geistigen Horizont aber auch Anspruchsvoll in manchen Bereichen ansonsten keine Sorge in Gerichten gibt es keine § Schlachten 😅 . Es ist eher inzwischen für mich als würde ich zur Kaffee und Kuchenzeit erscheinen und hab oft überlegt essen und co mitzubringen. Aber es gibt die Gerichtsordnung nich wahr ?

    • @Kuloko12
      @Kuloko12 3 года назад +29

      @@ideenmitherz7350 bruder alles okay?

    • @gereonschmidt5041
      @gereonschmidt5041 2 года назад +1

      @@Kuloko12 :D

    • @Alejandro_Casti
      @Alejandro_Casti 3 месяца назад

      @@ideenmitherz7350 was bruda

  • @DengeAzadi25
    @DengeAzadi25 2 года назад +1

    Super! Vielen Dank!

  • @jonasbiebl3307
    @jonasbiebl3307 3 года назад +2

    Danke!

  • @TacticalHippo
    @TacticalHippo 3 года назад +1

    Sehr gut!

  • @velikumru
    @velikumru Год назад +1

    Top, jedoch fehlt mir der Unterschied zu Personenschäden des AN. (§§ 104f SGB VII). Wie immer sehr gut!

  • @hukukbilimiadnahersey5029
    @hukukbilimiadnahersey5029 2 года назад +1

    Super super super 👍👍🙏

  • @ericbauer1981
    @ericbauer1981 10 месяцев назад

    In der Konstellation "Schaden bei Dritten" kann noch hinzugefügt werden, dass der Arbeitnehmer nach § 840 II ohne das Rechtsinstitut des Innerbetrieblichen Schadensausgleichs im Innenverhältnis sogar zu 100% haften würde - und nicht lediglich zu 50% nach § 426 I.

  • @niklasmeyer6678
    @niklasmeyer6678 3 года назад

    Sehr gutes Video

  • @pizza_eule1382
    @pizza_eule1382 2 года назад

    Schön vorgetragen. Allerdings verwundert es mich doch, dass hier eine Mindermeinung ohne Hinweis auf die Streitigkeit dargestellt wird. Nämlich bei der Haftung ggü. Dritten. (Im Video 7:44) Hier vertritt die h.M, dass das Haftungsprivileg der ISA ggü. Dritten, also hier A, eben nicht gilt.

    • @Anna-rb6rg
      @Anna-rb6rg 2 года назад +3

      in das Video wurde sogar ein Witz gerade für Sie eingefügt (Im Video 9:10)

  • @MrGoldfisch009
    @MrGoldfisch009 Год назад

    7:47 kompliziertenste

  • @Captain-Joe-Hamburg
    @Captain-Joe-Hamburg 2 года назад

    Super vorgetragen 👍
    Frage: Wenn man nach einer OP eine 6 wöchentliche Wiedereingliederung machen möchte, seine Krankschreibung bei der Firma zur Unterschrift abgibt, so dass die Personal-Abteilung nach Unterschrift den Zettel zur Krankenkasse schickt, dies aber vergisst zu machen, wer muss dann das Krankengeld zahlen?
    Die Kasse weigert sich, weil das Formular nicht binnen 10 Tagen eingereicht wurde und die Firma weigert sich auch, weil sie meint dass die Krankenkasse zu zahlen hat. Muss der Angestellte nun auf 6 Wochen Einkommen verzichten?

  • @legeartis8837
    @legeartis8837 3 года назад

    Vielen Dank für das Video und die Darstellung aller Konstellationen. In der letzten Konstellation hätte man auch noch den Freistellungsanspruch des AN gegen den AG analog § 670 BGB ansprechen können, wenn der AN dem Dritten ggü. noch keinen Ersatz geleistet hat

    • @buceriuslaw
      @buceriuslaw  2 года назад +3

      Vielen Dank für den richtigen Hinweis auf die Möglichkeit des Arbeitnehmers, vom Arbeitgeber zu verlangen, dass dieser ihn von Ansprüchen des geschädigten Dritten auch schon vor einer Zahlung an den Dritten freistellt. Unserer Ansicht nach ergibt sich ein solcher Freistellungsanspruch jedoch nicht aus einer Analogie zu § 670 BGB, sondern auch aus § 426 I BGB. Der Anspruch aus § 426 Abs. 1 BGB besteht ab Entstehen der Gesamtschuld und setzt keine Erfüllung durch einen Gesamtschuldner voraus (siehe hierzu z. B. BeckOK BGB/Gehrlein BGB § 426 Rn. 3).

    • @phiizzurp1200
      @phiizzurp1200 Год назад

      @@brucewillisvonhinten1417 bei 257 gehts um aufwendungen und es gibt kein grund hier auch ne analogie anzuwenden, 426 I reicht und kann direkt angewendet werden

    • @phiizzurp1200
      @phiizzurp1200 Год назад

      @@brucewillisvonhinten1417 also es mag sehr gut sein dass du recht hast, nur passt meines erachtens der wortlaut von 257 gar nicht weil 1. von Aufwendungen gesprochen wird und 2. Berechtigung zu den Aufwendungen nicht ersichtlich ist und 3. das zweckgebundene Eingehen einer Verbindlichkeit nicht zur deliktischen Haftung passt, aber habe jetzt auch nur das Gesetz gelesen und nicht in Kommentaren oder so nachgeschaut.

  • @kreatjure2085
    @kreatjure2085 2 месяца назад

    Tolles Video, nur an den Witzen kann gearbeitet werden - kleiner Scherz am Rande.

  • @uschi3794
    @uschi3794 3 года назад +3

    Die vielen Handbewegungen stiften zu viel Unruhe und wirken aufgesetzt.

    • @thebreacher2755
      @thebreacher2755 3 года назад +2

      Es wird in den kommenden Videos noch schlimmer...

  • @iwonas8169
    @iwonas8169 3 года назад +1

    Super, aber ihr spricht zuuuu schnell! Trotzdem danke für die Videos?!

    • @anneb2716
      @anneb2716 3 года назад +5

      Man kann die Geschwindigkeit der Videos auf RUclips selber hoch & runter stellen. Unten rechts im Videoplayer bei den Einstellungen.

    • @iwonas8169
      @iwonas8169 3 года назад +1

      @@anneb2716 cool, danke. Ich probiere es aus👍😊

  • @ideenmitherz7350
    @ideenmitherz7350 3 года назад

    Wie sieht das denn eigentlich mit Praktikum aus ,über den Arbeitsvertrag und Arbeitgeber müsste dann doch eine Versicherung für den Betrieb vorliegen und für ,ich gehe von nicht vorsätzlichen verursachten Schäden aus das fallen von dem Weingläser. Bei einem Prakti müsste doch dann die eigene Haftpflichtversicherung das übernehmen ???? Oder wie ist geregelt. Solange es den Menschen gut geht alles andere kann man ersetzen, man muss auch nicht Kristallweingläser nehmen ,ein Gast im Restaurant wird auch nicht gleich verklagt wenn was aus versehen runter fällt .😉 Lieben Gruß ,und im übrigen habe ich in den ganzen Jahren wo ich in Gerichten geschleppt wurde nie die § sich entgegen geworfen -Keine § Schlacht .Dafür muss ich sagen hab doch einiges gelernt 💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻💪🏻 und nein für mich ist das kein Film und auch absolut nicht lustig.

  • @ideenmitherz7350
    @ideenmitherz7350 3 года назад

    Wie wärs wenn der Arbeitgeber vorsorglich unzerstörbares Geschirr nimmt ? Es ist einfach logisch wie da der juristische Sachstand je nach Ausgangslage ist zumal immer auch solche Regelung in den Arbeitsvertrag mit rein geschrieben wird. Allerdings wäre eine stumme Vertragsanpassung einseitig nachträglich sittenwidrig und somit dann angreifbar genauso wie der Arbeitgeber entsprechend aufklären muss und auf Vertragsklauseln die zu einer Benachteiligung des Arbeitnehmer führen könnte und damit zu einer Begünstigung des Arbeitgeber führen könnte auch sittenwidrig und kann auch damit eine unwirksamkeit des Rechtsgeschäft herbeiführen .Denn nach § 313 BGB Vertragsanpassung hier Störung der Geschäftsgrundlage damit belegt wird .Ihr Fall wäre mit den Weingläser im leichtesten Fall auch nur ein Problemchen was keine Gerechtfertigung für eine Schadensklage gibt und könnte entweder geklärt werden alleine durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder die Parteien holen sich ein Mediator oder Eheberatung.Wenn eine Anpassung und ein Teil des Vertrages nicht möglich ist kann der benachteiligte vom Vertrag zurücktreten ist aber Arbeitsleistung schon erbracht ist diese auch zu bezahlen weil wenn Arbeitnehmer nicht die Leistung zahlt und eine stille Vertragsanpassung macht so ist es ein Dauerschuldverhältniss aufgrund der schriftlichen Vereinbarung und wenn kann nicht vom Arbeitgeber gekündigt werden sondern von dem Arbeitnehmer. Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung ohne Gründe aus und aus der Laune heraus berührt hier nach § 313 Störung der Geschäftsgrundlage und muss je nach Vorliegen von nachweisbaren Fakten dargelegt werden und dann würde eine Klage bei Gericht gerechtfertigt sein . MFG : Sorry die entsprechenden Absätze fehlen aber die werdet ihr schon wissen .

  • @Novacontec
    @Novacontec 2 года назад +1

    Arbeitszeiten
    Ich kann dies ewige Palaver der Gewerkschaften über noch kürzere Arbeitszeiten nicht mehr hören. Rechnen wir doch mal nach:
    Arbeitnehmer gönnen sich p.a.:
    30 Tage Urlaub
    11 Feiertage
    17 Kranktage
    104 Wochenendtage (52 Wochen)
    Das ergibt in der Summe 162 Freizeittage, somit 44 % des Jahres.
    Der Arbeitgeber bezahlt also für 56 % Arbeitsleistung 100 % Lohn.
    Machen wir noch eine zweite Rechnung auf:
    30 Tage monatlich x 24 Stunden = 720 Stunden monatlich x 12 Monate = 8.640 Stunden.
    Arbeitsleistung brutto = 8 Std. x 5 Tage wöchentlich = 40 Std. x 52 Wochen = 2.080 Stunden.
    Abzgl. freie Tage (ohne Wochenende gerechnet) 58 x 8 Std. = 464 Std.
    Somit beträgt die reine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jährlich = 1.616 Stunden.
    Fazit: Von jährlich zur Verfügung stehenden Stundenzahl von 8.640 Stunden werden lediglich 1.616 Stunden gearbeitet, das sind 18,7 %. Über 80 % der Jahreszeit ist Freizeit.
    Was soll also das allgemeine Gebrabbel über Arbeitsüberlastung?

    • @buceriuslaw
      @buceriuslaw  2 года назад +7

      Spannende frage, aber was hat sie mit dem innerbetrieblichen Schadensausgleich zu tun?