Ergänzung zum Widerrufsrecht (2:50): Seit dem 1.1.2022 setzt § 312 Abs. 1 BGB nicht mehr Entgeltlichkeit, sondern - in Umsetzung der geänderten Verbraucherrechterichtlinie - die Zahlung eines Preises durch den Verbraucher voraus. Die Gesetzesbegründung führt aus, dass unter einem Preis i. S. d. Vorschrift „jedenfalls eine vereinbarte Geldleistung zu verstehen ist“ (BT-Drs. 19/27653, S. 35). Im Video haben wir das von der Arbeitnehmerin geleistete Entgelt darin gesehen, dass sie auf zukünftige Erwerbsmöglichkeiten verzichtet. Ob in einem solchen Verzicht auch die Zahlung eines Preises liegt, ist zweifelhaft. Nach dem Wortsinn, auf den auch die Gesetzesbegründung Bezug nimmt, ist der Begriff „Preis“ eher auf eine Geldleistung beschränkt und damit enger auszulegen als „Entgelt“. Nach der neuen Rechtslage ist es deshalb gut vertretbar, in der Klausur bereits beim Anwendungsbereich des § 312 Abs. 1 BGB aussteigen, da die Arbeitnehmerin beim Aufhebungsvertrag keinen Preis zahlt. Am Ergebnis aus dem Video ändert sich nichts; die Begründung ist nach neuem Recht aber einfacher.
Ergänzung zum Widerrufsrecht (2:50): Seit dem 1.1.2022 setzt § 312 Abs. 1 BGB nicht mehr Entgeltlichkeit, sondern - in Umsetzung der geänderten Verbraucherrechterichtlinie - die Zahlung eines Preises durch den Verbraucher voraus. Die Gesetzesbegründung führt aus, dass unter einem Preis i. S. d. Vorschrift „jedenfalls eine vereinbarte Geldleistung zu verstehen ist“ (BT-Drs. 19/27653, S. 35). Im Video haben wir das von der Arbeitnehmerin geleistete Entgelt darin gesehen, dass sie auf zukünftige Erwerbsmöglichkeiten verzichtet. Ob in einem solchen Verzicht auch die Zahlung eines Preises liegt, ist zweifelhaft. Nach dem Wortsinn, auf den auch die Gesetzesbegründung Bezug nimmt, ist der Begriff „Preis“ eher auf eine Geldleistung beschränkt und damit enger auszulegen als „Entgelt“.
Nach der neuen Rechtslage ist es deshalb gut vertretbar, in der Klausur bereits beim Anwendungsbereich des § 312 Abs. 1 BGB aussteigen, da die Arbeitnehmerin beim Aufhebungsvertrag keinen Preis zahlt. Am Ergebnis aus dem Video ändert sich nichts; die Begründung ist nach neuem Recht aber einfacher.
Kam 2023 in RLP und SN sowie SNA dran ;)