Die Betriebliche Übung | Arbeitsrecht | 🎬#02

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  • Опубликовано: 2 дек 2024

Комментарии • 15

  • @merog6200
    @merog6200 3 года назад +17

    Kurz und knapp aber dennoch sehr lehrreich ! Besser als so manch eine Vorlesung. Vielen Dank!

  • @tombrandon4379
    @tombrandon4379 Год назад +4

    Super, vielen Dank. Tolle Reihe!

  • @lorie826
    @lorie826 3 часа назад

    Sehr verständlich, vielen Dank!
    Die Erklärung zu § 308 Nr. 5 BGB habe ich jedoch nicht ganz nachvollziehen können. Könntet ihr hierzu hier nochmal etwas schreiben?

  • @iwonas8169
    @iwonas8169 3 года назад +2

    Super, aber ein Them habe ich nicht verstanden. Einmal sagtest du, dass die betriebliche Übung entsteht wenn man u. a. die nicht als freiwillig deklariert hat und einmal man kann die b. Ü. beendet, wenn man die unter Wiederrufsvorbehalt gestellt hat. Aber beides gleichzeitig geht doch gar nicht. Hmm das Zusammenspiel von Freiwillig und Wiederrufsvorbehalt verstehe ich nicht. Wiederrufsvorbehalt suggeriert, dass der Anspruch bereits entstanden ist. Es wäre Klasse, wenn du es nochmal erklären könntest. Danke!

    • @buceriuslaw
      @buceriuslaw  2 года назад +4

      Vielen Dank für deine Frage. Du hast richtig erkannt, dass Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt nicht gleichzeitig angewandt werden können. Unsere Darstellung versucht alle Konstellationen einzubeziehen. Wenn wir uns darauf beziehen, dass eine Übung ausgeschlossen ist, wenn sie unter einem Freiwilligkeitsvorbehalt steht, ist das Konstellation 1. Wenn wir später auf die Beendigung der Übung durch Widerruf eingehen, ist das Konstellation 2. Sofern ein Freiwilligkeitsvorbehalt besteht, greift Konstellation 1 - eine betriebliche Übung ist ausgeschlossen und somit kommt man nicht zu möglichen Beendigungsgründen und daher nicht zu Konstellation 2.
      Wenn in einer Klausel beide Vorbehalte enthalten sein sollten, kann die Klausel jedoch wegen Intransparenz iSv § 307 I 2 BGB gemäß § 306 I BGB unwirksam sein.

  • @iwonas8169
    @iwonas8169 3 года назад +2

    Zweite Frage, bedeutet "gleichmäßig" zwingend gleiche Höhe?

    • @buceriuslaw
      @buceriuslaw  2 года назад +12

      Vielen Dank für die Frage. Gleichmäßig bedeutet nach neuer Rechtsprechung des BAG (vgl. BAG, Urt. v. 13.5.2015, NZA 2015, 992) nicht zwingend in gleicher Höhe, sondern bezieht sich auf die Art und Weise und den Zeitpunkt der Leistung des Arbeitgebers. Zahlt der Arbeitgeber beispielsweise mehrfach einen jährlichen Bonus in verschiedener Höhe, kann darin die Zusage auf Bonuszahlungen dem Grunde nach liegen. Die Höhe der Zahlung kann der Arbeitgeber nach billigem Ermessen iSv § 315 III 2 BGB bestimmen, er ist aber zur Leistung verpflichtet.

    • @VeryProfessionalGamer
      @VeryProfessionalGamer 2 месяца назад

      @@buceriuslaw Hallo! Danke für das Video. Ich habe hierzu eine Folgefrage: Gibt es dann eine entsprechende Faustformel für eine Mindesthöhe für die Ermessung der Bonuszahlung nach der man sich richten könnte? Vielen Dank für die Antwort!

  • @invarietateconcordia9541
    @invarietateconcordia9541 8 месяцев назад

    "Eine betriebliche Übung bezieht sich auf eine Vielzahl von Arbeitnehmern oder zumindest auf eine abgrenzbare Gruppe von Arbeitnehmern, ohne dass individuelle Besonderheiten die vertraglichen Beziehungen gestalten. Das Rechtsinstitut der betrieblichen Übung enthält ein kollektives Element." (BAG, Urteil vom 21.04.2010 - 10 AZR 163/09, Rn. 11)
    Wieso taucht von dieser wichtigen Voraussetzung nichts im Video auf?

    • @Alejandro_Casti
      @Alejandro_Casti 3 месяца назад

      Natürlich taucht das im Video auf. Man muss das Video halt komplett anschauen und sich dazu Gedanken machen. Es heißt doch gerade, dass auch neu eintretende AN vom BAG als AN iSd. betrieblichen Übung gesehen werden, es sei denn, dass eine betriebliche Übung ausgeschlossen wurde.

  • @ideenmitherz7350
    @ideenmitherz7350 3 года назад

    Wenn im Vertrag diesbezüglich das nicht festgehalten wurde aber zum Beispiel der Arbeitgeber es mündlich zugesagt gehört es rechtlich verbindlich schriftlich in den Arbeitsvertrag. Denn mündlich ist es auch ein Vertrag allerdings kann der Arbeitgeber darauf sich berufen das dies mit Vorbehalt ist und zum Beispiel bei schlechter Auftragslage dann nicht das zahlen kann oder kulant mit der Arbeitnehmerin einen Kompromiss findet der beiden Parteien gerecht wird . Wobei dann zu klären ist es wirklich so das der Arbeitnehmer nicht das leisten kann .Ein Veränderung von Arbeitsverträgen ist nur mit der Zustimmung des Arbeitnehmerin möglich, eine einseitige Änderung bedarf der Zustimmung beider Seiten denn der Arbeitsvertrag wird zwischen Arbeitgeber -Arbeitnehmer/in geschlossenen und eine einseitige Vertragsänderung kann auch sittenwidrig als gegen das Gesetz sein besonders dann wenn der/die Arbeitnehmerin schlechter gestellt oder sogar gekündigt wird .Wenn im Arbeitsvertrag festgelegt wird das zum Beispiel ein solches Extragehalt gezahlt muss auch drinne stehen nicht nur die Höhe, Zeitraum und so. Aber das andere Problem werden viele Arbeitsverträge nach der Vertragsfreiheit zu gunsten des Arbeitgebers erstellt .Alleine die 6 Monate Probezeit wo der Arbeitgeber kündigen kann ohne Begründung und da muss deutlich nachgebessert werden auch für die Arbeitnehmer/innen. Und wenn sowas vor Gericht geht wird auch der Vertrag auf sittenwidrige Verstöße geschaut und alles weitere. Beim Pferdekauf gilt zwar und den Kaufleuten der Handschlag aber trotzdem gilt auch da die ordentliche Gesetze und der im Bedarfsfall das ordentliche Gericht. Zumal die Beispiel nicht immer nur eine Seite haben sondern sehr unterschiedlich sein können grade in der Falllösung gehört der vorherige Verlauf dazu .Wenn der Arbeitnehmer einfach eine einseitige Vertragsänderung ob gut oder schlecht und künftig weil es einfacher ist ,könnte das Gericht aufheben weil es sittenwidrig ist eigentlich ,würde Arbeitnehmer zurücknehmen und beim nächsten Mal sich auf Probezeit und die Möglichkeit innerhalb der Probezeit ohne Begründung kündigen können. Firmen haben Vertragsfreiheit nachdem Handelsgesetz und BGB .Arbeitsrecht finde ich zu abstrakt sa jeder Sachverhalt auch anders sein kann und innerhalb in so juristischen Problematik auch eine Dynamik passieren aufgrund von Existenzangst ,Unrecht objektive Sichtweise, subjektive Wahrnehmung und so weiter. Den § hatte ich auch rausgesucht aber es hätte für die Arbeit des AG und Anwälte /Richter/innen in keinem Verhältnis gestanden . Selbst wenn ich den Antrag selbst gemacht hätte .Und wenn man soviele Bereiche hat um da auch einen vernünftigen Weg zu finden und was nicht alles dazu kam war zuviel. Ist das richtig?Freundlichen Dank für ihre Antwort. Lieben Gruß

    • @buceriuslaw
      @buceriuslaw  3 года назад +1

      Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf die von Ihnen angesprochenen Aspekte nicht im Einzelnen eingehen könnten. Da Sie sich aber sehr für das Thema zu interessieren scheinen, ist es vielleicht ratsam, ein einführendes Lehrbuch zum Arbeitsrecht zu lesen. Solche finden Sie in allen Universitätsbibliotheken. Viel Erfolg weiterhin.

    • @n.sarfraz7923
      @n.sarfraz7923 2 года назад

      @@buceriuslaw Nach den Grundsätzen eurer betrieblichen Übung iRd Kommentarspalte schuldet ihr eigentlich eine Antwort ;)

    • @nurtenm7889
      @nurtenm7889 2 года назад

      @@n.sarfraz7923 Nur gut, dass der Kanal nicht AG von uns ist ;)