Fahrradstraßen. Paar Schilder, paar Piktogramme, schon hat die Stadt wieder 5km neuen Radweg im Jahr! Komisch, da die Straßen für sämtlichen (nicht nur Anwohner) motorisierten Verkehr zugelassen sind, fühlen sich die Wege irgendwie nicht sicherer an.
Ich finde der Kanal: ADAC ganz hilfreich, man findet die richtige Straßenverkehr Regel in jedem Video von euch und auch kostenlos mega. Ich kann nur weiter empfehlen.
Fahrradstraße: 30er Zone in der man nebeneinander fahren darf. Aus meiner Sicht ist eine Fahrradstraße in der auch PKW fahren dürfen (was die Regel ist) ein schlechter Scherz. Nur eine Möglichkeit für Politiker sich als grün oder fahrradfreundlich auszugeben ohne tatsächlich etwas für die Radfahrer zu machen. Oder auch: Steuergeldverschwendung. Viel wichtiger wären baulich getrennte Radwegen.
Am Besten ist einfach wen jeder Verkehrsteilnehmer seine eigene Fahrbahn bzw. Fahrspur hat. Dann gibt es wenig Probleme durch unterschiedliche Geschwindigkeiten und weniger Unfälle. Autos auf die Hauptstraßen, Fußgänger auf den Gehweg und Radfahrer auf den Radweg oder Fahrradstaße. Ist natürlich der Idealzustand.
Mit jeweils ca. 12.000km per Auto und Rad im Jahr und als Vater von drei Kindern kann ich mich vermutlich gut in die jeweilige Situation versetzen. Für Kinder bzw. mit Kindern sind baulich getrennte Radwege sicherer und damit vermutlich besser. Um als Radfahrer zügig voran zu kommen, gleichzeitig gut von Autos gesehen zu werden und um vorhandenen (begrenzten) Platz optimal zu nutzen finde ich Fahrradstraßen (z.B. .die Clemensstraße sogar mit Vorfahrtsregelung in München) und markierte Fahrradspuren auf der Straße (z.B. die Elisenstraße) optimal. Es braucht natürlich eine sicher noch optimierbare Vor- und Rücksicht von Autofahrer*innen . Aufgrund der - weitgehend anscheinend unbekannten - allgemeinen Gefährdungshaftung für Kraftfahrzeuge müssten sie diese sowieso haben. Strenger Gerichte, aufmerksame Verkehrsübewaschung und öffentliche Aufklärung könnten den Lernprozess beschleunigen.
@@flageolett wieso willst du als Fahrrad Fahrer auf die Straße? Dann musst du auf dem Radweg halt genau so Rücksicht auf langsam fahrende nehmen wie Auto Fahrer auch 😉 verstehe mich nicht falsch, aber gemeinsame Fahrbahnen Werden nie funktionieren, egal wo und wer, bestes Beispiel ist die Ostseeküste, an jedem großen Ort gibt es 3 getrennte Wege, da läuft alles problemlos und keiner meckert
Aus meiner eigenen jahrzehntelangen Erfahrung als Radfahrer in Berlin: Nein, bitte keine eigenen Radwege, erst recht keine baulich getrennten. Alle hundert Meter gibt es Kreuzungen, an denen alle diese eigenen Wege aufeinander treffen und sich kreuzen. Das ist fast immer unübersichtlich und gefährlich. Viel entspannter und ungefährlicher ist es, wenn Radfahrer normal auf der Fahrbahn mitschwimmen können. Dann werden sie gesehen und sehen auch selbst viel mehr, und es gibt weniger gefährliche Kreuzungssituationen. Außerdem ist in der Stadt an vielen Stellen einfach nicht genug Platz für so viele Sonderwege nebeneinander.
Ich finde das Konzept einer echten Fahrradstraße an sich wirklich gut. So wie es jetzt allerdings im Regelfall auftritt (also mit Kraftwägen und Krafträdern) ist es eher irreführend und vermittelt den Fahrradfahrenden ein falsches Gefühl von Sicherheit
@@jjbokk Falsch, auf einer Fahrradstraße muss ich als Radfahrer keine Rücksicht auf Autos nehmen, selbst wenn ich neben einem weiterem Rad fahre. Hier hat immer der Kraftverkehr das Nachsehen und muss auf Rücksicht achten :-)
@@jjbokk, ich find, dass das schon was bringt. Der andere Verkehr wird nicht komplett ausgeschlossen, muss aber mehr Vorsicht walten lassen. Fahrradfahrer dürfen weiterhin nebeneinander fahren und müssen im Gegensatz zu anderen Straßen nicht hintereinander fahren, wenn andere Fahrzeuge vorbeiwollen/am Überholen behindert werden. Ich finde aber auch, dass 30er-Zonen was bringen (können).
Die Schule meiner Kinder liegt neuerdings in einer Fahrradstraße (Anlieger frei). Manchmal bin ich dort mit dem Auto unterwegs und weiß in folgender Situation nicht, was gilt: Auf der Gegenfahrbahn parkt ein PKW, der einem mir entgegen kommenden Radfahrer im Wege steht. Muss ich nun anhalten, um dem Radfahrer das vorbeifahren („überholen“) zu ermöglichen? Schließlich hat der Radfahrer auf der Fahrradstraße ja Vorrang. Kleine Ergänzung: Parkflächen sind dort nicht ausgewiesen bzw. speziell markiert. Es gibt keine Mittellinie, und die Anwohner parken dort regelmäßig auf der Fahrbahn. Danke im Voraus!
Hallo Don L, wie am Ende des Videos erläutert gelten auch in einer Fahrradstraße/-zone die allgemeinen Regeln. Also muss auch dort derjenige, der an einem Hindernis vorbeifahren will, gem. § 6 der StVO entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Dies gilt auch für Radfahrer, wenn diese das Hindernis auf ihrer Seite haben. VG Andi vom ADAC Team
Hallo Sebastian, im Gegensatz zu Radfahrstreifen und Schutzstreifen ist in Fahrradstraßen die gesamte Fahrbahnbreite für den Radverkehr reserviert. VG Marion/ Social Team
@@ADAC Dumm nur, dass das Standardverhalten von Blechlawinenfetischisten (= Radfahrer ohne genügend Sicherheitsabstand wiederholen) noch weitaus weniger Rücksichtsvoll wäre und mittig zu fahren die einzige Selbstverteidigung ist, die einem Radfahrer bleibt.
Mich würde mal interessieren, wieviel Abstand Autos halten müssen, die ENTGEGEN kommen. Gerade in (engen) Einbahnstrassen, wo Radfahren erlaubt ist, oder Fahrradstrassen. Gilt da auch die 1,5m Regel?
Hallo @Millisekunde, das ist gesetzlich nicht geregelt. Im Einzelfall kann allein aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme heraus, ein Seitenabstand von 1,5 m erforderlich sein. VG Claude/ Social Team
Ich bin noch nicht eine Fahrradstraße entlanggefahren, deren Sinn ich verstanden hätte. Dafür noch mehr Sonderregelungen, Schilder und Farbe auf der Fahrbahn.
Guten Abend. Ich wollte fragen ob man Parken darf auf einer Fahrradstr obwohl unter dem Schild ,,Anlieger Frei,, steht. Denn ich habe ein Strafzettel erhalten, dass ich drauf geparkt habe. Obwohl die Fahrräder Platz haben und ich auch dort wohne. Liebe Grüße
Hallo Besir, wir empfehlen dir, dich in deinem speziellen Fall an unsere, für unsere Mitglieder kostenlose, Rechtsberatung zu wenden 👉www.adac.de/der-adac/unsere-verantwortung/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/ . Am besten mit Foto / Skizze der Örtlichkeit. VG Andi vom ADAC Team
Vielen Dank für die Infos. Aber wie verhalte ich mich (als Radfahrer) denn, wenn mir in so einer Zone ständig PKW entgegen kommen? Durch parkende Autos ist die Zone quasi durchgehend einspurig, für die entgegenkommenden Fahrzeuge gibt es nur selten die Möglichkeit, aus dem Weg zu fahren. Bisher bin ich immer auf den ebenfalls sehr schmalen Fußweg ausgewichen, das ist allerdings auch nicht richtig.
@olif.2154 Stimmt, mit dem Rad sollte man nicht auf den Fußweg fahren. Wenn es eng wird in der verkehrsberuhigten Zone hilft eigentlich nur noch das allgemein gültige Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme 🙂 VG Andi / Social Team
Hallo @Smoky1988, es gibt hier keine Besonderheit gegenüber anderen Straßen ohne Gehweg. Fußgänger dürfen auf der Fahrbahn - hier Fahrradstraße - nur dann gehen, wenn die Straße keinen Gehweg oder Seitenstreifen hat. VG Marion/ Social Team
Hallo lieber ADAC, wie ist denn die Regelung für Fußgänger auf einer Fahrradstraße, wenn es keinen gesonderten Gehweg gibt, die Fahrradstraße aber mit einem Gehweg beginnt und in eine Fahrradstraße übergeht? Herzlichen Dank. :)
Liebe Julia, hier gilt dasselbe wie für andere Straßen innerorts ohne Gehweg: Fußgänger dürfen auf der rechten oder linken Fahrbahnseite laufen. VG Marion/ Social Team
Hallo allesNorris, Autos und Motorräder dürfen in Fahrradstraßen parken, falls keine Beschilderung dies verbietet oder einschränkt. VG Marion vom ADAC Team
macht mal bitte ein video, wie sich gegenüber entsorgungsfahrzeugen, sprich kehrmaschinen, containerkran-lkw und straßenreinigungsfahrzeugen zu verhalten ist. da in hamburg immer öfter unmut zuherrschen scheint, was die menschen der stadtreinigung angeht, würde mich, als straßenverkehrsteilnehmer einmal interessieren, ob und in wie weit die dort tatsächlich sonderrechte haben.
Baufahr- und Reinigungsfahrzeuge sowie die Müllabfuhr dürfen jederzeit auf allen Straßen und Straßenteilen sowie in auf jeder Straßenseite in jede Richtung fahren und halten - sofern dies der Arbeitstätigkeit dient und die Kfz mit einer rot-weißen Warneinrichtung versehen sind (§ 35 Absatz 6 StVO). Werden derartige Kraftfahrzeuge zur Reinigung der Gehwege eingesetzt, dürfen Sie diese nur befahren, wenn sie ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen nicht überschreiten. Eigens für die Gehwegreinigung gebaute Fahrzeuge dürfen ein Maximalgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten. In jedem Fall muss dabei sichergestellt werden, dass die Gehwege nicht geschädigt werden.
Sonderregelung hin oder her ihr wollt doch nicht im Dreck ersticken die Entsorgung dauert doch nicht ewig manchmal ein wenig Geduld wäre schön LG ein Müllmann 👍
Hallo und Guten Abend, ich sehe den Fall "PKW in der Radlerzone von rechts hat Vorfahrt" (5:50) anders! Wenn ein PKW von rechts Vorfahrt hätte, würde er Radler behindern, was er aber nicht darf. Also hat nach meiner Interpretation der Vorschrift der Radler Vorfahrt. Grüße aus BTF - Thomas
Hallo Paulchen, deine Üerlegung ist zwar nachvollziehbar, allerdings ist es verkehrsrechtlich so wie im Video erläutert: Auch in Fahrradstraßen gilt für Radfahrer rechts vor links. Außer die Vorfahrtsregelung wird durch Verkehrszeichen anders angeordnet. Dem Radverkehr kann die Vorfahrt aber auch dadurch eingeräumt werden, dass der Gehweg der Fahrradstraße ohne Unterbrechung über die einmündende Fahrbahn verläuft oder die Bordsteine abgesenkt sind. VG Marion vom ADAC Team
Nur schade, dass die Autofahrer das nicht schnallen, hupen einen weg, überholen ohne Seitenabstand, überschreiten die Geschwindigkeit... Ich habe noch nie so viel Angst gehabt mit dem Rad wie in der Fahrradstraße.
Was gilt, wenn eine normale Straße auf eine Fahrradstraße einmündet? Gilt hier die allgemeine Vorfahrtregel oder hat der auf der Fahrradstraße fahrende Radler Vorfahrt, weil die Vorrangregel greift (Rad vor anderen Fahrzeugen)?
Hallo guenterw100, falls die Vorfahrt nicht durch Zeichen geregelt ist, gilt für alle rechts vor links. Dem Radverkehr kann die Vorfahrt aber auch dadurch eingeräumt werden, dass der Gehweg der Fahrradstraße ohne Unterbrechung über die einmündende Fahrbahn verläuft oder die Bordsteine abgesenkt sind. VG Marion/ADAC
@@ADAC Dem kann ich so nicht unbedingt zustimmen! Der Radfahrer befindet sich auf der Fahrradstraße mit unbedintem Vorrang. Der Autofahrer biegt auf diese Vorrangstraße ein. Da müsste analog zu Grundstücksausfahrten Wartepflicht sein!
Hallo Enna, hierfür ist die Unterscheidung zwischen E-Bikes und Pedelecs von Bedeutung. Hier haben wir alles wichtige dazu zusammengestellt 👉www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/fahrrad-ebike-pedelec/vorschriften-verhalten/pedelec-ebike/ . VG Andi vom ADAC Team
Hallo Kevin, Man muss hier unterscheiden: Auf Privatparkplätzen beispielsweise auf Supermarkplätzen mit Parkraumbewirtschaftern kann eine Vertragsstrafe drohen. Im öffentlichen Verkehr droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. VG Evi vom ADAC Team
Hallo louismart, unsere ADAC Clubjuristen sind alle Volljuristen (beide juristischen Staatsexamina). Für die Bezeichnung ADAC Clubjurist ist die Zulassung als Rechtsanwalt (Syndikusanwalt) nicht Voraussetzung. Viele Grüße Marion
Hmm, eigentlich ist dann eine Fahrradstraße nur eine 30er Zone, in der zwei Radfahrer nebeneinander fahren dürfen. Was bedeutet dann, dass Radfahrer in der Fahrradstraße Vorrang haben?
In Fahrradstraßen dürfen Radler grundsätzlich nebeneinander fahren, in Tempo-30-Zonen jedoch nur dann, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Im Gegensatz zu Radfahrstreifen und Schutzstreifen ist in Fahrradstraßen die gesamte Fahrbahnbreite für den Radverkehr reserviert. Viele Grüße
Gemeinsame Fahrstreifen werden nie funktionieren, bestes Beispiel ist die Ostseeküste, da gibt es in jedem größeren Ort 3 getrennte Wege, keiner meckert 😉
Dass getrennte und ausreichend breite Fahrspuren für allle Verkehrsteilnehmer ideal wären ist mir klar. In existierenden Ballungsräumen ist dafür aber häufig nicht der Platz bzw. wäre dieser nur durch den Wegfall von Autofahrspuren oder Parkplätzen zu schaffen. Fahrradstrassen oder Fahrradstreifen engen den grdsl. zur Verfügung stehenden Raum für Autos nur wenig ein und schaffen trotzdem Platz für zügiges Radfahren ohne Radsteine, Radwegecken an Ampelanlagen etc.. Die Realisierung ist relativ einfach und kostengünstig. Es braucht aber ein Umdenken bei den Besitzansprüchen für Strassenplatz bei einigen motorisierten Mitmenschen.
@@flageolett natürlich habe ich Verständnis dafür das sich Straßen ändern, zb weil es mehr Fahrradfahrer gibt, aber dann muss das als für andere gesperrt werden, ausgenommen natürlich Anwohner. Nur geteilte Wege werden nie funktionieren 🙈
Wie verhält es sich denn bei parkenden Fahrzeugen in einer Fahrradstraße? Es sind keine Abstellflächen gekennzeichnet. Ein entgegenkommender PKW hat die parkenden Fahrzeuge auf seiner Seite. Ich habe Vorrang. Dennoch wurde ich in meinem Fall vom Entgegenkommenden in meinem Vorrecht beschnitten und beim Zusammenstoß leicht verletzt. Der Unfallverursacher ist unerkannt geflüchtet. Was aber, wenn ich die parkenden Fahrzeuge auf meiner Fahrbahnseite stehen? Normalerweise müsste ich als Radfahrer in einer Fahrradstraße den Gegenverkehr passieren lassen, bevor ich selbst weiterfahren darf. Oder hat sich hier etwas zugunsten der Radfahrer geändert?
Hallo Horst, eine Fahrradstraße ist eine ganz normale Fahrbahn, daher gilt § 12 StVO, das Fahrzeug kann prinzipiell am Straßenrand geparkt werden. Abstellflächen müssen nicht unbedingt ausgewiesen sein. Deine Frage hast du bereits richtig beantwortet. Das Fahren als Radfahrer in einer Fahrradstraße entbindet dich nicht davon, die Regelungen der StVO zu beachten. Hier gilt ganz normal der § 6 StVO, das heißt, du musst den entgegenkommenden Verkehr durchfahren lassen, auch wenn es Autoverkehr ist. Hier hat sich nichts geändert. VG Evi vom ADAC Team
@@ADAC Wenn das so ist, dann wird der Fahrradfahrer aber sowohl behindert als auch gefährdet. Dann kann man die ganze Fahrradstraße, so wie sie ist, in die Tonne treten.
Wenn Radfahrer nebeneinander fahren dürfen, ich von hinten angefahren komme, meine Klingel betäte und diese den Weg NICHT frei machen - stellt das schon eine Nötigung im Straßenverkehr dar, weil rücksichtsloses Verhalten (vorsätzlich)?
Wenn jemand die Bahn nicht sofort frei macht, dann ist das nicht gleich Nötigung. Insbesondere lässt sich kein Recht der Nötigung oder Gefährdung desjenigen ableiten, der da gerade im Weg steht. Leider denken viele Autofahrer so und haben diesbezüglich eine geringe Hemmschwelle. Und wir Radler? Wir denken auch so, wenn der Radweg verstopft ist oder sich Fremde dort aufhalten. Darum braucht's diesen Erklaerkanal des ADAC.
@@Franzliegt Ein vorsätzliches Verhalten, vorsätzliche Ignoranz des anderen Verkehrsteilnehmer, stellt eine Nötigung dar! § 1 StVO …niemand behindert, gefährdet oder in einer anderen Art und Weise beeinträchtigt wird…ich sprach nicht davon, wenn man das Klingeln, das Hupen nicht gehört hat! Es geht um rücksichtsloses Verhalten - das ist Nötigung! Einfach lesen😉
@@milchbubixy § 1 StVO gebietet rücksichtsvolles Verhalten. Da gehts nicht um Nötigung. § 240 StGB beschreibt Kriterien der Nötigung: "Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt .." "Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist." Hat der es nicht gehört ? Das ist Absicht. ... Nötigung ist es objektiv sicher nicht, und ob man es so empfindet ? Hängt auch vom Nachfahrer ab. Henry Valentino mit Uschi: "Im Wagen vor mir" passt dazu: ruclips.net/video/dIXnzdzEwLw/видео.html Wir brauchen Toleranz. 😇
@@christianneumann9585 Beim Überholen darf man schneller Fahren, dürfe Kfz-Führer ja auch, es wird tagtäglich praktiziert und rechtlich nicht verfolgt/gewürdigt! Man darf es nur mit der Geschwindigkeit nicht übertreiben😉Ungeachtet dessen, bleibt es eine Nötigung - Straftat vor Ordnungswidrigkeit.
Und was im Fall, wenn ein Kraftfahrzeugführer absichtlich durch mehrere Radfahrer in der Geschwindigkeit behindert wird, und zusätzlich mit mehrfachen „Stinkfinger beleidigt wird“?
Stinkefinger ist nicht erlaubt, aber da du zu Gast in der Fahrradstraße bist und Radfahrer nebeneinander fahren dürfen, können sie dich nicht behindern.
Warum so kompliziert? Eine Fahrradstrasse oder Fahrradzone ist im Kern einfach ein RADWEG. Punkt. Sie sieht meist aus wie eine "normale" Strasse, ist es aber nicht. Wenn sie entsprechend beschildert ist dürfen sie motorisierte Fahrzeuge mit größter Vorsicht und Zurückhaltung nutzen. Sie ist auch keine Fußgängerzone. Es gilt max. 30km/h und die 1,5m-Abstandsregel. Und es gilt rechts-vor-links, wenn nicht explizit anders beschildert. Bis auf die 30km/h alles lange bekannte Selbstverständlichkeiten für verantwortliche Verkehrsteilnehmer*innen.
Hallo Stefan, naja, streng genommen dürfen auf einem "echten" Radweg keine Autos fahren. Aber danke für die korrekte Zusammenfassung der wichtigsten Regeln 👍. VG Marion/ADAC
Na, dann könnte der ADAC ja nicht über 7 Minuten unserer Zeit stehlen für ein völlig überflüssiges Video, das man auf einer halben DIN-A4-Seite zusammenfassen kann...
Ja, das könnte man 'das Wesen des Gesetzes' es mit gesundem Menschenverstand klar erkennen Die Egoisten, die das Recht und den Raum für sich beanspruchen rechtfertigen ihr Fehlverhalten bis hin zur Gefährdung durch 'juristische Auslegung'.
Ja gut, man darf neben einander fahren.. Ich würde Autos aber trotzdem immer vorbei lassen. Denn dann die ganze Zeit nebeneinander zu fahren, nur weil man es darf.. Ich finde das einfach asozial.
Oha, bitte informiere schnellstmöglich deinen Fahrlehrer, dass man in Fahrradstraßen maximal 30 km/h fahren darf. Vielleicht zeigst du ihm auch diesen Artikel 👉 scom.ly/adac-fahrradstrasse_yt . VG Marion/ Social Team
Was ist, wenn ich mit dem Auto auf der Fahrradstraße fahre und ein mir entgegekommender Radfahrer will links abbiegen, muss ich dann anhalten und den vorbeilassen, um ihn nicht zu behindern? Was ist wenn mir mit dem Auto in der Fahrradstraße ein Radfahrer entgegen kommt und auf seiner Seite parkt ein Auto in zweiter Reihe, muss ich dann anhalten, um ihn nicht zu behindern, obwohl er das Hindernis auf seiner Seite hat? Darf ein Radfahrer in der Mitte der Fahrradstraße fahren, so dass ich weder links noch rechts mit meinem Auto vorbeikomme (reagiert auch nicht auf hupen!)? Würde der Radfahrer rechts fahren, würde mein Auto links ja noch durchpassen.
Hallo Kleiner Baer, in Fahrradstraßen gelten die allgemeinen Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung, an Kreuzungen und Einmündungen die allgemeinen Vorfahrtsregeln. Daher ist bei deinen ersten beiden Fragen nicht der Radfahrer bevorrechtigt. In einer Fahrradstraße darf zwar nebeneinander gefahren werden, allerdings gilt trotzdem das Rechtsfahrgebot, der Radfahrer muss rechts fahren. Viele Grüße, Andi
Wer baut, und wer kauft solche schwachsinnige Autos? Wichtige Funktionen müssen direkt als Hardwareschalter bedienbar sein, und nicht in verschachtelten Menüs. Irgendwie glaube ich, dass die damit großgewordenen Generationen lebensmüde sind. Ein Auto ist kein virtueller Spielplatz oder ein Videospiel sondern ein sich in der realen Welt bewegendes Gefährt. Muß man sowas echt immer wieder sagen? Nötig scheint es...
Bei den ständig neuen Vorschriften blickt man als Autofahrer bald nicht mehr durch. Es wird alles immer komplizierter, statt einfacher. Deutsche Gründlichkeit halt. 👎
All diejenigen Autofahrer*innen, die Radfahrer*innen als ernsthafte und ernst zu nehmende Verkehrsteilnehmer ansehen und sich der allgemeinen und uneingeschränkten Gefahrenhaftung ihrer Fortbewegungsart bewusst sind, müssen nichts wirklich dazu lernen. Alle anderen sollten das schleunigst tun. Sie rikieren ansonsten ihre Fahrerlaubnis und Leben oder Gesundheit anderer.
Blödsinn... Verkehrsraum-Verknappung zugunsten Nicht-Steuerzahlender Radfahrer.. Pflichtversicherung, Nummernschilder, geprüfte Verkehrstauglichkeit.... DANN sehen wir weiter !!
Völlig realitätsfremder Schwachsinn, denn normale Fahrräder sind über die normale Haftpflicht mitversichert. So einen Blödsinn hat nur Mal die Schweiz gehabt. Heute braucht man selbst für die meisten E-Scooter keine extra Versicherung in der Schweiz.. Steuer für Fahrräder? wo gab es das jemals? Auf dem Mond? Hahaha
Fahrradstraßen auf denen auch PKWs fahren dürfen sind für mich ähnlicher Schwachsinn wie diese dümmlichen "Spielstraßen" im verkehrsberuhigten Bereich. Ich will als Fahrrad oder Autofahrer/Fußgänger meinen eigenen Bereich..
@@edeltraudhe700 Städte , die autofrei sind, sind sehr viel attraktiver für die Menschen. In Münster hat man viele Parkplätze und Parkhäuser zurückgebaut, und Autos verbannt. Das ist sehr schön
Fahrradstraßen. Paar Schilder, paar Piktogramme, schon hat die Stadt wieder 5km neuen Radweg im Jahr!
Komisch, da die Straßen für sämtlichen (nicht nur Anwohner) motorisierten Verkehr zugelassen sind, fühlen sich die Wege irgendwie nicht sicherer an.
Ich finde der Kanal: ADAC ganz hilfreich, man findet die richtige Straßenverkehr Regel in jedem Video von euch und auch kostenlos mega. Ich kann nur weiter empfehlen.
Es ist doch immer sehr eigenartig wie unterschiedlich die StVO ausgelegt wird. In jedem Video werden die gleichen Regeln anders erklärt.
Fahrradstraße: 30er Zone in der man nebeneinander fahren darf.
Aus meiner Sicht ist eine Fahrradstraße in der auch PKW fahren dürfen (was die Regel ist) ein schlechter Scherz. Nur eine Möglichkeit für Politiker sich als grün oder fahrradfreundlich auszugeben ohne tatsächlich etwas für die Radfahrer zu machen. Oder auch: Steuergeldverschwendung.
Viel wichtiger wären baulich getrennte Radwegen.
Am Besten ist einfach wen jeder Verkehrsteilnehmer seine eigene Fahrbahn bzw. Fahrspur hat. Dann gibt es wenig Probleme durch unterschiedliche Geschwindigkeiten und weniger Unfälle. Autos auf die Hauptstraßen, Fußgänger auf den Gehweg und Radfahrer auf den Radweg oder Fahrradstaße. Ist natürlich der Idealzustand.
Mit jeweils ca. 12.000km per Auto und Rad im Jahr und als Vater von drei Kindern kann ich mich vermutlich gut in die jeweilige Situation versetzen.
Für Kinder bzw. mit Kindern sind baulich getrennte Radwege sicherer und damit vermutlich besser. Um als Radfahrer zügig voran zu kommen, gleichzeitig gut von Autos gesehen zu werden und um vorhandenen (begrenzten) Platz optimal zu nutzen finde ich Fahrradstraßen (z.B. .die Clemensstraße sogar mit Vorfahrtsregelung in München) und markierte Fahrradspuren auf der Straße (z.B. die Elisenstraße) optimal. Es braucht natürlich eine sicher noch optimierbare Vor- und Rücksicht von Autofahrer*innen . Aufgrund der - weitgehend anscheinend unbekannten - allgemeinen Gefährdungshaftung für Kraftfahrzeuge müssten sie diese sowieso haben. Strenger Gerichte, aufmerksame Verkehrsübewaschung und öffentliche Aufklärung könnten den Lernprozess beschleunigen.
@@flageolett wieso willst du als Fahrrad Fahrer auf die Straße? Dann musst du auf dem Radweg halt genau so Rücksicht auf langsam fahrende nehmen wie Auto Fahrer auch 😉 verstehe mich nicht falsch, aber gemeinsame Fahrbahnen Werden nie funktionieren, egal wo und wer, bestes Beispiel ist die Ostseeküste, an jedem großen Ort gibt es 3 getrennte Wege, da läuft alles problemlos und keiner meckert
nun find ich nicht
Aus meiner eigenen jahrzehntelangen Erfahrung als Radfahrer in Berlin: Nein, bitte keine eigenen Radwege, erst recht keine baulich getrennten. Alle hundert Meter gibt es Kreuzungen, an denen alle diese eigenen Wege aufeinander treffen und sich kreuzen. Das ist fast immer unübersichtlich und gefährlich. Viel entspannter und ungefährlicher ist es, wenn Radfahrer normal auf der Fahrbahn mitschwimmen können. Dann werden sie gesehen und sehen auch selbst viel mehr, und es gibt weniger gefährliche Kreuzungssituationen. Außerdem ist in der Stadt an vielen Stellen einfach nicht genug Platz für so viele Sonderwege nebeneinander.
Ich finde das Konzept einer echten Fahrradstraße an sich wirklich gut.
So wie es jetzt allerdings im Regelfall auftritt (also mit Kraftwägen und Krafträdern) ist es eher irreführend und vermittelt den Fahrradfahrenden ein falsches Gefühl von Sicherheit
Ja aufpassen muss man schon.
Radfahrer fahren doch sowieso, als seien sie unkaputtbar 🤣😂
Ich finde, dass ein Fahrradstraßenschild mit Freigabe für Kfz genau so viel bringt, wie eine 30er Zone. Deswegen sehe ich dort keinen großen Mehrwert.
Dann hast du nicht aufgepasst.
@@Gammelfred warum, nebeneinander fahren darf man auch so und Rücksicht nehmen muss man immer
@@jjbokk Falsch, auf einer Fahrradstraße muss ich als Radfahrer keine Rücksicht auf Autos nehmen, selbst wenn ich neben einem weiterem Rad fahre.
Hier hat immer der Kraftverkehr das Nachsehen und muss auf Rücksicht achten :-)
@@jjbokk, ich find, dass das schon was bringt. Der andere Verkehr wird nicht komplett ausgeschlossen, muss aber mehr Vorsicht walten lassen. Fahrradfahrer dürfen weiterhin nebeneinander fahren und müssen im Gegensatz zu anderen Straßen nicht hintereinander fahren, wenn andere Fahrzeuge vorbeiwollen/am Überholen behindert werden.
Ich finde aber auch, dass 30er-Zonen was bringen (können).
@@Gammelfred noch viel mehr falsch. Ab 4:25 wird es näher erklärt. Zudem gilt ja auch immer §1 StVO.
Die Schule meiner Kinder liegt neuerdings in einer Fahrradstraße (Anlieger frei). Manchmal bin ich dort mit dem Auto unterwegs und weiß in folgender Situation nicht, was gilt: Auf der Gegenfahrbahn parkt ein PKW, der einem mir entgegen kommenden Radfahrer im Wege steht. Muss ich nun anhalten, um dem Radfahrer das vorbeifahren („überholen“) zu ermöglichen? Schließlich hat der Radfahrer auf der Fahrradstraße ja Vorrang.
Kleine Ergänzung: Parkflächen sind dort nicht ausgewiesen bzw. speziell markiert. Es gibt keine Mittellinie, und die Anwohner parken dort regelmäßig auf der Fahrbahn.
Danke im Voraus!
Hallo Don L, wie am Ende des Videos erläutert gelten auch in einer Fahrradstraße/-zone die allgemeinen Regeln. Also muss auch dort derjenige, der an einem Hindernis vorbeifahren will, gem. § 6 der StVO entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Dies gilt auch für Radfahrer, wenn diese das Hindernis auf ihrer Seite haben.
VG Andi vom ADAC Team
@@ADAC Was natürlich vollkommener Quatsch ist und absehbar in der Rechtsfortbildung durch Urteile verneint werden wird.
@@chrisb2942 Ein Hellseher?!
Warum nicht das Schild Auto zu Gast wie in den Niederlanden? Nein man muss in Deutschland alles verkomplizieren.
Deutsche sind halt schlechte Gäste, besonders im Auto.😒
Wenn ich in Nürnberg als Fußgänger unterwegs bin, nutze ich kaum den Gehweg. Da deren Benutzung unzumutbar ist.
Was bringt mir als Fahrradfahrer dann überhaupt eine Fahrradstraße, wenn ich außer dem nebeneinanderfahren keine Sonderregeln habe?😢
Hallo Sebastian, im Gegensatz zu Radfahrstreifen und Schutzstreifen ist in Fahrradstraßen die gesamte Fahrbahnbreite für den Radverkehr reserviert. VG Marion/ Social Team
@@ADAC Vielen Dank für die Antwort. Das heißt man darf als Radfahrer theoretisch in der Mitte der Fahrbahn vor einem Auto fahren .?
Richtig! Das dürfte man, wäre aber nicht sehr rücksichtsvoll.
@@ADAC Man dürfte, aber sollte nicht - es bleibt also wieder alles beim Alten. Daher kann man sich die Fahrradstrassen auch schenken.
@@ADAC Dumm nur, dass das Standardverhalten von Blechlawinenfetischisten (= Radfahrer ohne genügend Sicherheitsabstand wiederholen) noch weitaus weniger Rücksichtsvoll wäre und mittig zu fahren die einzige Selbstverteidigung ist, die einem Radfahrer bleibt.
Mich würde mal interessieren, wieviel Abstand Autos halten müssen, die ENTGEGEN kommen. Gerade in (engen) Einbahnstrassen, wo Radfahren erlaubt ist, oder Fahrradstrassen. Gilt da auch die 1,5m Regel?
Hallo @Millisekunde, das ist gesetzlich nicht geregelt. Im Einzelfall kann allein aus dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme heraus, ein Seitenabstand von 1,5 m erforderlich sein. VG Claude/ Social Team
Ich bin noch nicht eine Fahrradstraße entlanggefahren, deren Sinn ich verstanden hätte. Dafür noch mehr Sonderregelungen, Schilder und Farbe auf der Fahrbahn.
Guten Abend. Ich wollte fragen ob man Parken darf auf einer Fahrradstr obwohl unter dem Schild ,,Anlieger Frei,, steht. Denn ich habe ein Strafzettel erhalten, dass ich drauf geparkt habe. Obwohl die Fahrräder Platz haben und ich auch dort wohne.
Liebe Grüße
Hallo Besir, wir empfehlen dir, dich in deinem speziellen Fall an unsere, für unsere Mitglieder kostenlose, Rechtsberatung zu wenden 👉www.adac.de/der-adac/unsere-verantwortung/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/ . Am besten mit Foto / Skizze der Örtlichkeit. VG Andi vom ADAC Team
Vielen Dank für die Infos. Aber wie verhalte ich mich (als Radfahrer) denn, wenn mir in so einer Zone ständig PKW entgegen kommen? Durch parkende Autos ist die Zone quasi durchgehend einspurig, für die entgegenkommenden Fahrzeuge gibt es nur selten die Möglichkeit, aus dem Weg zu fahren. Bisher bin ich immer auf den ebenfalls sehr schmalen Fußweg ausgewichen, das ist allerdings auch nicht richtig.
@olif.2154 Stimmt, mit dem Rad sollte man nicht auf den Fußweg fahren. Wenn es eng wird in der verkehrsberuhigten Zone hilft eigentlich nur noch das allgemein gültige Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme 🙂 VG Andi / Social Team
Ich kenne ein paar Fahrradstraßen aber die haben nicht einmal einen Bürgersteig, was gilt denn dann für Fußgänger?
Hallo @Smoky1988, es gibt hier keine Besonderheit gegenüber anderen Straßen ohne Gehweg. Fußgänger dürfen auf der Fahrbahn - hier Fahrradstraße - nur dann gehen, wenn die Straße keinen Gehweg oder Seitenstreifen hat. VG Marion/ Social Team
Hallo lieber ADAC, wie ist denn die Regelung für Fußgänger auf einer Fahrradstraße, wenn es keinen gesonderten Gehweg gibt, die Fahrradstraße aber mit einem Gehweg beginnt und in eine Fahrradstraße übergeht? Herzlichen Dank. :)
Liebe Julia, hier gilt dasselbe wie für andere Straßen innerorts ohne Gehweg: Fußgänger dürfen auf der rechten oder linken Fahrbahnseite laufen. VG Marion/ Social Team
@@ADAC vielen Dank für Eure schnelle Antwort :)
Paragraph 25 StVO.
und wie ist das mit parken am fahrbahnrand in so einer Fahrradstraße / Zone?
Hallo allesNorris, Autos und Motorräder dürfen in Fahrradstraßen parken, falls keine Beschilderung dies verbietet oder einschränkt. VG Marion vom ADAC Team
macht mal bitte ein video, wie sich gegenüber entsorgungsfahrzeugen, sprich kehrmaschinen, containerkran-lkw und straßenreinigungsfahrzeugen zu verhalten ist. da in hamburg immer öfter unmut zuherrschen scheint, was die menschen der stadtreinigung angeht, würde mich, als straßenverkehrsteilnehmer einmal interessieren, ob und in wie weit die dort tatsächlich sonderrechte haben.
Baufahr- und Reinigungsfahrzeuge sowie die Müllabfuhr dürfen jederzeit auf allen Straßen und Straßenteilen sowie in auf jeder Straßenseite in jede Richtung fahren und halten - sofern dies der Arbeitstätigkeit dient und die Kfz mit einer rot-weißen Warneinrichtung versehen sind (§ 35 Absatz 6 StVO). Werden derartige Kraftfahrzeuge zur Reinigung der Gehwege eingesetzt, dürfen Sie diese nur befahren, wenn sie ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen nicht überschreiten. Eigens für die Gehwegreinigung gebaute Fahrzeuge dürfen ein Maximalgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten. In jedem Fall muss dabei sichergestellt werden, dass die Gehwege nicht geschädigt werden.
Hallo BigBird 1312, vielen Dank für deine Vorschlag. Ich habe ihn weitergeleitet. VG Evi vom ADAC Team
Sonderregelung hin oder her ihr wollt doch nicht im Dreck ersticken die Entsorgung dauert doch nicht ewig manchmal ein wenig Geduld wäre schön
LG ein Müllmann 👍
Hallo und Guten Abend,
ich sehe den Fall "PKW in der Radlerzone von rechts hat Vorfahrt" (5:50) anders! Wenn ein PKW von rechts Vorfahrt hätte, würde er Radler behindern, was er aber nicht darf. Also hat nach meiner Interpretation der Vorschrift der Radler Vorfahrt.
Grüße aus BTF - Thomas
Hallo Paulchen, deine Üerlegung ist zwar nachvollziehbar, allerdings ist es verkehrsrechtlich so wie im Video erläutert: Auch in Fahrradstraßen gilt für Radfahrer rechts vor links. Außer die Vorfahrtsregelung wird durch Verkehrszeichen anders angeordnet. Dem Radverkehr kann die Vorfahrt aber auch dadurch eingeräumt werden, dass der Gehweg der Fahrradstraße ohne Unterbrechung über die einmündende Fahrbahn verläuft oder die Bordsteine abgesenkt sind. VG Marion vom ADAC Team
2:00 Wieviel hat diesmal die Autolobby gezahlt dafür?
Nur schade, dass die Autofahrer das nicht schnallen, hupen einen weg, überholen ohne Seitenabstand, überschreiten die Geschwindigkeit... Ich habe noch nie so viel Angst gehabt mit dem Rad wie in der Fahrradstraße.
Was gilt, wenn eine normale Straße auf eine Fahrradstraße einmündet? Gilt hier die allgemeine Vorfahrtregel oder hat der auf der Fahrradstraße fahrende Radler Vorfahrt, weil die Vorrangregel greift (Rad vor anderen Fahrzeugen)?
Hallo guenterw100, falls die Vorfahrt nicht durch Zeichen geregelt ist, gilt für alle rechts vor links. Dem Radverkehr kann die Vorfahrt aber auch dadurch eingeräumt werden, dass der Gehweg der Fahrradstraße ohne Unterbrechung über die einmündende Fahrbahn verläuft oder die Bordsteine abgesenkt sind. VG Marion/ADAC
@@ADAC Dem kann ich so nicht unbedingt zustimmen! Der Radfahrer befindet sich auf der Fahrradstraße mit unbedintem Vorrang. Der Autofahrer biegt auf diese Vorrangstraße ein. Da müsste analog zu Grundstücksausfahrten Wartepflicht sein!
Gehören E-Bikes eigentlich zu den Fahrrädern oder zu den Elektrokleinstfahrzeugen? Dürfen diese Fahrradstraßen also etwa nicht befahren?
Hallo Enna, hierfür ist die Unterscheidung zwischen E-Bikes und Pedelecs von Bedeutung. Hier haben wir alles wichtige dazu zusammengestellt 👉www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/fahrrad-ebike-pedelec/vorschriften-verhalten/pedelec-ebike/ . VG Andi vom ADAC Team
Hab eine Frage, ist es Verboten auf einem Parkplatz außerhalb der Markierung zu Parken, wenn dadurch keiner behindert wird?
Hallo Kevin, Man muss hier unterscheiden:
Auf Privatparkplätzen beispielsweise auf Supermarkplätzen mit Parkraumbewirtschaftern kann eine Vertragsstrafe drohen.
Im öffentlichen Verkehr droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. VG Evi vom ADAC Team
@@ADAC Oh, danke fürs antworten 😅👌 Wie kann man sich so eine Vertragsstrafe vorstellen?
Sind Clubjuristen eigentlich Syndikusrechtsanwälte?
Hallo louismart, unsere ADAC Clubjuristen sind alle Volljuristen (beide juristischen Staatsexamina). Für die Bezeichnung ADAC Clubjurist ist die Zulassung als Rechtsanwalt (Syndikusanwalt) nicht Voraussetzung. Viele Grüße Marion
@@ADAC danke !
Hmm, eigentlich ist dann eine Fahrradstraße nur eine 30er Zone, in der zwei Radfahrer nebeneinander fahren dürfen. Was bedeutet dann, dass Radfahrer in der Fahrradstraße Vorrang haben?
In Fahrradstraßen dürfen Radler grundsätzlich nebeneinander fahren, in Tempo-30-Zonen jedoch nur dann, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Im Gegensatz zu Radfahrstreifen und Schutzstreifen ist in Fahrradstraßen die gesamte Fahrbahnbreite für den Radverkehr reserviert. Viele Grüße
Gemeinsame Fahrstreifen werden nie funktionieren, bestes Beispiel ist die Ostseeküste, da gibt es in jedem größeren Ort 3 getrennte Wege, keiner meckert 😉
Dass getrennte und ausreichend breite Fahrspuren für allle Verkehrsteilnehmer ideal wären ist mir klar. In existierenden Ballungsräumen ist dafür aber häufig nicht der Platz bzw. wäre dieser nur durch den Wegfall von Autofahrspuren oder Parkplätzen zu schaffen. Fahrradstrassen oder Fahrradstreifen engen den grdsl. zur Verfügung stehenden Raum für Autos nur wenig ein und schaffen trotzdem Platz für zügiges Radfahren ohne Radsteine, Radwegecken an Ampelanlagen etc.. Die Realisierung ist relativ einfach und kostengünstig. Es braucht aber ein Umdenken bei den Besitzansprüchen für Strassenplatz bei einigen motorisierten Mitmenschen.
@@flageolett natürlich habe ich Verständnis dafür das sich Straßen ändern, zb weil es mehr Fahrradfahrer gibt, aber dann muss das als für andere gesperrt werden, ausgenommen natürlich Anwohner. Nur geteilte Wege werden nie funktionieren 🙈
In so dünn besiedelten regionen mit viel Platz auf dem öden flachen Land ist so was leichter umzusetzen als in einer Großstadt.
Wie verhält es sich denn bei parkenden Fahrzeugen in einer Fahrradstraße? Es sind keine Abstellflächen gekennzeichnet. Ein entgegenkommender PKW hat die parkenden Fahrzeuge auf seiner Seite. Ich habe Vorrang. Dennoch wurde ich in meinem Fall vom Entgegenkommenden in meinem Vorrecht beschnitten und beim Zusammenstoß leicht verletzt. Der Unfallverursacher ist unerkannt geflüchtet.
Was aber, wenn ich die parkenden Fahrzeuge auf meiner Fahrbahnseite stehen? Normalerweise müsste ich als Radfahrer in einer Fahrradstraße den Gegenverkehr passieren lassen, bevor ich selbst weiterfahren darf. Oder hat sich hier etwas zugunsten der Radfahrer geändert?
Hallo Horst, eine Fahrradstraße ist eine ganz normale Fahrbahn, daher gilt § 12 StVO, das Fahrzeug kann prinzipiell am Straßenrand geparkt werden. Abstellflächen müssen nicht unbedingt ausgewiesen sein.
Deine Frage hast du bereits richtig beantwortet. Das Fahren als Radfahrer in einer Fahrradstraße entbindet dich nicht davon, die Regelungen der StVO zu beachten. Hier gilt ganz normal der § 6 StVO, das heißt, du musst den entgegenkommenden Verkehr durchfahren lassen, auch wenn es Autoverkehr ist. Hier hat sich nichts geändert. VG Evi vom ADAC Team
@@ADAC Wenn das so ist, dann wird der Fahrradfahrer aber sowohl behindert als auch gefährdet. Dann kann man die ganze Fahrradstraße, so wie sie ist, in die Tonne treten.
Wenn Radfahrer nebeneinander fahren dürfen, ich von hinten angefahren komme, meine Klingel betäte und diese den Weg NICHT frei machen - stellt das schon eine Nötigung im Straßenverkehr dar, weil rücksichtsloses Verhalten (vorsätzlich)?
Wenn jemand die Bahn nicht sofort frei macht, dann ist das nicht gleich Nötigung.
Insbesondere lässt sich kein Recht der Nötigung oder Gefährdung desjenigen ableiten, der da gerade im Weg steht.
Leider denken viele Autofahrer so und haben diesbezüglich eine geringe Hemmschwelle.
Und wir Radler? Wir denken auch so, wenn der Radweg verstopft ist oder sich Fremde dort aufhalten.
Darum braucht's diesen Erklaerkanal des ADAC.
@@Franzliegt Ein vorsätzliches Verhalten, vorsätzliche Ignoranz des anderen Verkehrsteilnehmer, stellt eine Nötigung dar! § 1 StVO …niemand behindert, gefährdet oder in einer anderen Art und Weise beeinträchtigt wird…ich sprach nicht davon, wenn man das Klingeln, das Hupen nicht gehört hat! Es geht um rücksichtsloses Verhalten - das ist Nötigung! Einfach lesen😉
@@milchbubixy
§ 1 StVO gebietet rücksichtsvolles Verhalten. Da gehts nicht um Nötigung.
§ 240 StGB beschreibt Kriterien der Nötigung:
"Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt .."
"Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist."
Hat der es nicht gehört ? Das ist Absicht. ...
Nötigung ist es objektiv sicher nicht, und ob man es so empfindet ? Hängt auch vom Nachfahrer ab.
Henry Valentino mit Uschi: "Im Wagen vor mir" passt dazu:
ruclips.net/video/dIXnzdzEwLw/видео.html
Wir brauchen Toleranz. 😇
Wenn diese schon 30 in der fahrradstraße fahren, darfst du nicht schneller
@@christianneumann9585 Beim Überholen darf man schneller Fahren, dürfe Kfz-Führer ja auch, es wird tagtäglich praktiziert und rechtlich nicht verfolgt/gewürdigt! Man darf es nur mit der Geschwindigkeit nicht übertreiben😉Ungeachtet dessen, bleibt es eine Nötigung - Straftat vor Ordnungswidrigkeit.
Wie erkläre ich das jemand aus Uruguay?
Vielleicht in spanisch 😉 ? VG
@@ADAC Bravo! Das war die richtige Antwort! Hierfür gibt's ein paar Sternchen in ADAC-gelb: ✨🌟💫🌟✨
Uff!
Und was im Fall, wenn ein Kraftfahrzeugführer absichtlich durch mehrere Radfahrer in der Geschwindigkeit behindert wird, und zusätzlich mit mehrfachen „Stinkfinger beleidigt wird“?
Stinkefinger ist nicht erlaubt, aber da du zu Gast in der Fahrradstraße bist und Radfahrer nebeneinander fahren dürfen, können sie dich nicht behindern.
Warum so kompliziert? Eine Fahrradstrasse oder Fahrradzone ist im Kern einfach ein RADWEG. Punkt.
Sie sieht meist aus wie eine "normale" Strasse, ist es aber nicht. Wenn sie entsprechend beschildert ist dürfen sie motorisierte Fahrzeuge mit größter Vorsicht und Zurückhaltung nutzen. Sie ist auch keine Fußgängerzone. Es gilt max. 30km/h und die 1,5m-Abstandsregel. Und es gilt rechts-vor-links, wenn nicht explizit anders beschildert. Bis auf die 30km/h alles lange bekannte Selbstverständlichkeiten für verantwortliche Verkehrsteilnehmer*innen.
Hallo Stefan, naja, streng genommen dürfen auf einem "echten" Radweg keine Autos fahren. Aber danke für die korrekte Zusammenfassung der wichtigsten Regeln 👍. VG Marion/ADAC
Na, dann könnte der ADAC ja nicht über 7 Minuten unserer Zeit stehlen für ein völlig überflüssiges Video, das man auf einer halben DIN-A4-Seite zusammenfassen kann...
Ja, das könnte man 'das Wesen des Gesetzes' es mit gesundem Menschenverstand klar erkennen
Die Egoisten, die das Recht und den Raum für sich beanspruchen rechtfertigen ihr Fehlverhalten bis hin zur Gefährdung durch 'juristische Auslegung'.
Ja Moment, zwischen 0:42 und 0:43 fallen die Haare.
Da siehst du mal wie anstrengend so ein Dreh sein kann 😉 VG
👍👍👍
Ja gut, man darf neben einander fahren..
Ich würde Autos aber trotzdem immer vorbei lassen.
Denn dann die ganze Zeit nebeneinander zu fahren, nur weil man es darf.. Ich finde das einfach asozial.
Ab 4:25 wird es näher erklärt. Zudem gilt ja auch noch §1 StVO.
Mir wäre das als Radfahrer auch sehr unangenehm einfach daneben zu fahren
Mein Fahrlehrer meint da fährt man 50 kmh?
Oha, bitte informiere schnellstmöglich deinen Fahrlehrer, dass man in Fahrradstraßen maximal 30 km/h fahren darf. Vielleicht zeigst du ihm auch diesen Artikel 👉 scom.ly/adac-fahrradstrasse_yt . VG Marion/ Social Team
Haha jetzt müssten sich nur noch alle dran halten
Das wäre auch unsere Hoffnung 🙂. VG
Was ist, wenn ich mit dem Auto auf der Fahrradstraße fahre und ein mir entgegekommender Radfahrer will links abbiegen, muss ich dann anhalten und den vorbeilassen, um ihn nicht zu behindern? Was ist wenn mir mit dem Auto in der Fahrradstraße ein Radfahrer entgegen kommt und auf seiner Seite parkt ein Auto in zweiter Reihe, muss ich dann anhalten, um ihn nicht zu behindern, obwohl er das Hindernis auf seiner Seite hat? Darf ein Radfahrer in der Mitte der Fahrradstraße fahren, so dass ich weder links noch rechts mit meinem Auto vorbeikomme (reagiert auch nicht auf hupen!)? Würde der Radfahrer rechts fahren, würde mein Auto links ja noch durchpassen.
Hallo Kleiner Baer, in Fahrradstraßen gelten die allgemeinen Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung, an Kreuzungen und Einmündungen die allgemeinen Vorfahrtsregeln. Daher ist bei deinen ersten beiden Fragen nicht der Radfahrer bevorrechtigt. In einer Fahrradstraße darf zwar nebeneinander gefahren werden, allerdings gilt trotzdem das Rechtsfahrgebot, der Radfahrer muss rechts fahren. Viele Grüße, Andi
@@ADACso viel falsch
Wer verabschiedet solch schwachsinnigen Gesetze.
Wer baut, und wer kauft solche schwachsinnige Autos? Wichtige Funktionen müssen direkt als Hardwareschalter bedienbar sein, und nicht in verschachtelten Menüs. Irgendwie glaube ich, dass die damit großgewordenen Generationen lebensmüde sind. Ein Auto ist kein virtueller Spielplatz oder ein Videospiel sondern ein sich in der realen Welt bewegendes Gefährt. Muß man sowas echt immer wieder sagen? Nötig scheint es...
ouh ja ... Realität und Verkehrsregeln treffen auf Radfahrer.
Fahrradstraß, Fahrradzone so was braucht man nicht. Einfach Rücksicht auseinandernehmen und alles ist gut ( gild auch für Radfahrer)
Jo, dann brauchen wir auch keine Kraftfahrstraßen. Einfach Rücksicht nehmen wenn ich mit dem Fahrrad auf der Autobahn fahre oder spazieren gehe.
Kümmert euch lieber mehr um die Autofahrer, dafür wurdet ihr mal gegründet.
Hallo Electric Light Orchestra Elo, auch für Autofahrer ist es wichtig, diese Regeln zu kennen. VG Evi vom ADAC Team
Das gehört endlich verboten Fahrradfahrer sollten auf radwege fahren und nicht auf strassen wo auto fahren
Bei den ständig neuen Vorschriften blickt man als Autofahrer bald nicht mehr durch. Es wird alles immer komplizierter, statt einfacher. Deutsche Gründlichkeit halt. 👎
All diejenigen Autofahrer*innen, die Radfahrer*innen als ernsthafte und ernst zu nehmende Verkehrsteilnehmer ansehen und sich der allgemeinen und uneingeschränkten Gefahrenhaftung ihrer Fortbewegungsart bewusst sind, müssen nichts wirklich dazu lernen. Alle anderen sollten das schleunigst tun. Sie rikieren ansonsten ihre Fahrerlaubnis und Leben oder Gesundheit anderer.
Blödsinn... Verkehrsraum-Verknappung zugunsten Nicht-Steuerzahlender Radfahrer..
Pflichtversicherung, Nummernschilder, geprüfte Verkehrstauglichkeit.... DANN sehen wir weiter !!
Völlig realitätsfremder Schwachsinn, denn normale Fahrräder sind über die normale Haftpflicht mitversichert. So einen Blödsinn hat nur Mal die Schweiz gehabt. Heute braucht man selbst für die meisten E-Scooter keine extra Versicherung in der Schweiz..
Steuer für Fahrräder? wo gab es das jemals? Auf dem Mond?
Hahaha
Wie kommst Du darauf, daß Radfahrer keine Steuern zahlen?
Fahrradstraßen auf denen auch PKWs fahren dürfen sind für mich ähnlicher Schwachsinn wie diese dümmlichen "Spielstraßen" im verkehrsberuhigten Bereich. Ich will als Fahrrad oder Autofahrer/Fußgänger meinen eigenen Bereich..
Autos müssen garnicht in Städte einfahren
Es braucht ja auch Niemand mehr zu Arbeiten. Es gibt ja Bürgergeld!
Dann wird auch nichts mehr angeliefert. Dann werden die Läden in den Städten auch gleich dicht gemacht
@@edeltraudhe700 Städte , die autofrei sind, sind sehr viel attraktiver für die Menschen. In Münster hat man viele Parkplätze und Parkhäuser zurückgebaut, und Autos verbannt. Das ist sehr schön