Super! Vielen lieben Dank für dieses großartige Video! Nur eine Frage: Wo genau ist der Unterschied zwischen dem "Computer-Grundrecht" und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung? Kann man denn nicht sagen, dass wenn durch einen derartigen Eingriff, der Zugriff auf erhebliche Daten ermöglicht (wodurch sogar ein aussagekräftiges Profilbild des Nutzers entsteht), die informationelle Selbstbestimmung erst recht eingreift? Ich verstehe nicht ganz, worauf das BVerfG mit dem neuen Grundrecht hinausgehen will. Kann ich vielleicht dazu deine Meinung hören?
Super Video, vielen Dank, das hat mir sehr gut gefallen!
Sehr gute und hilfreiche videos!
Super! Vielen lieben Dank für dieses großartige Video!
Nur eine Frage:
Wo genau ist der Unterschied zwischen dem "Computer-Grundrecht" und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung? Kann man denn nicht sagen, dass wenn durch einen derartigen Eingriff, der Zugriff auf erhebliche Daten ermöglicht (wodurch sogar ein aussagekräftiges Profilbild des Nutzers entsteht), die informationelle Selbstbestimmung erst recht eingreift? Ich verstehe nicht ganz, worauf das BVerfG mit dem neuen Grundrecht hinausgehen will.
Kann ich vielleicht dazu deine Meinung hören?
Ich würde schon mal wissen......
Mario hatte Recht