Ich habe jetzt auch mal ein Abo dagelassen. Ich bin zwar schon seit fast 40 Jahren Legalwaffenbesitzer als Sportschütze, habe auch 14 Jahre lang angehende Dienstwaffenträger der freien Wirtschaft ausgebildet, zudem Waffensachkundelehrgänge gegeben und auch die Prüfungen abgenommen, aber man lernt halt nie aus, bzw. kann sich seine eigene Sichtweise der Dinge von anderen, noch geschulteren Mitbesitzern bestätigen lassen, oder halt die Weitergabe von Kenntnissen verbessern. Ich komme aus der Praxis im Bewachungsgewerbe, in welchem auch Objekte bewaffnet bewacht werden. Ich bin auch für die Aus- und Weiterbildung dort in diesem Rahmen mit zuständig. Deshalb sind Videos mit solchem Kontent für mich persönlich einfach Gold wert.
Tolles Video! Mir ist es ein Rätsel, wie du es schaffst fast täglich ein Video neben deinem Beruf und Familie zu erstellen und auch noch so ausführlich auf alle Kommentare einzugehen. Gerne weiter so, aber pass auf, dass es dich selbst durch auferlegte Pflichten irgendwann zu sehr belastet.
Was mich vor allem an dem Fall stört, weil ich solche künstlich geschaffenen Probleme mit meiner jahrzehntelangen Karriere als Waffenbesitzer bestens kenne ist die Tatsache, daß wieder einmal jemand aufgrund fehlenden Wissens und falscher Annahmen Probleme, wahrscheinlich auch Streit provoziert.
Damit hast Du sicher Recht, genau das verursacht vermutlich sehr oft Streit und Probleme in den Schützenvereinen. Da wird oft nicht nur schlau daher geredet, sondern es werden von den Schlau - und Vereinsmeiern Fehler an Anderen gesucht. Ich selber Versuche die Fehler immer erst an mir selber zu suchen, nur so kann man "besser" werden.
Ich kann leider auch viele persönliche Erlebnisse von derartigen DSB Aufsichten erzählen. Meist sind das die Menschen die weder im Beruf, noch Zuhause in der Familie, etwas zu sagen haben ....
Ja auch. Wobei ich sowohl Zuhause als auch im Beruf nix zu sagen habe. Gut dafür mache ich aber auch seltenst Aufsicht. Sogar Aufsichten in jagdlichen Ständen sind toleranter.
@@marvinjz Meist vermutlich schon. Aber ich habe in meinem Hegering einen der fast immer Aufsicht macht. Das ist so ein A...ich dass dort fast niemand mehr zum Schießen hin geht.
@@marvinjz Die faulen, überheblichen und unfähigen Verbandsfürsten betrachte ich selber nicht als "Wir". Ich würde eher sagen, dass das Problem in den eigenen Reihen zu suchen ist. Mit diesen unfähigen Pfeifen könnten wir überall CDU Regierungen haben und das WaffG würden dennoch regelmäßig sinnlos geändert und verschäft. Ohne die Zwangsmitgliedschaften wäre vor allem der DSB nur noch ein lächerlicher Trachtenverein alter Männer die sich sehr wichtig fühlen.
Also ich habe noch nie erlebt, dass auf dem Schießstand von einer Aufsicht eine Waffe auf Beschusszeichen kontrolliert wurde. Maximal wurde der Jagdschein kontrolliert aber noch nicht einmal die Waffenbesitzkarte. Da nahm sich aber einer äußerst wichtig.
Hier wird auch nur Jagdschein und Aufsichtsschein kontrolliert. Wer keinen Jagdschein hat, muss eine Tagesversicherung kaufen. Ohne mindestens einen Aufsichtsberechtigten geht niemand bzw. keine Gruppe auf den Stand. Primär geht es hier darum, dass alle versichert sind und es eine gesetzeskonforme Aufsicht gibt.
Ich habe leider keine WBK und auch noch nie eine waffe in der hand gehalten und generell nichts mit dem thema am hut privat, jedoch finde ich deine videos super spannend und gucke gerne zu man lernt nie aus im leben und ohne deine videos würde ich niemals ein einblick bekommen haben wie es waffenrechtlich in deutschland so abgeht. Super videos toller unterhaltungsfaktor mach weiter so großer respekt von mir!!!🎉👍
Das ist mal ein Video aus meiner Lieblingskategorie. Ich höre mir sehr gerne Geschichten aus dem echten Leben an, das ist immer wieder interessant. Auf die Idee der *** bin ich noch vor der Auflösung gekommen, aber nur wenige Sekunden ;) Nachdem du schon so betont hast, wer was darf (ich führe nicht weiter aus, die anderen sollen ja auch raten dürfen), war es für mich der einzig übrige logische Schluss. Wieder mal ein sehr gelungenes Video, Danke! Schöne Grüße Jonas
Vielen Dank, das freut mich. Ich mag auch Geschichten, da in meinem Umfeld leider nur wenige Geschichtenerzähler sind, muss ich diese Aufgabe leider meist alleine übernehmen ;-)
... und wieder ein Video, was ich für Legalwaffenbesitzer für essentiell halte. Die meisten Legalwaffenbesitzer haben ja (hoffentlich) neben dem gesunden Menschenverstand auch ein Mindestmaß an rechtlichem Verständnis - aber gerade in solchen nicht alltäglichen Situationen, wo es auf die kleinen feinen Details ankommt, wüßte ich nicht, ob ich mich jedes Mal rechtssicher und nachteilsfrei entscheiden würde (gefühlt nimmt mir so leicht keiner meine Waffe "weg", außer er trägt hoheitliche Abzeichen oder einen entsprechenden Ausweis/Dokument - aber hey, von der Couch aus...) Danke für ein weiteres Bißchen Selbstsicherheit im rechtlichen Umgang mit Waffen, wo jedes Bißchen zählen kann...
Interessant! Vor allem, weil mein Gefühl mich nicht getäuscht hat. Auch, wenn ich kein Jurist bin, mein allererster Gedanke war die abgedeckte Lösung (ich erwähne sie bewusst nicht).
Danke für das Video und das andere Video über die Beschusszeichen. Dadurch hat es sich ergeben dass ein G11 , welches seit 1974 über WBK gemeldet war, nun nach so langer Zeit eine CIP Stempelung erhalten hat...
@@shanewalsh5877 Ich kann nur für unseren Fall sprechen.Wir hatten vor 10 Jahren eine Kontrolle der Aufbewahrung. Es wurden lediglich die Seriennummern überprüft aber nicht die Beschusszeichen. Das Beschussamt erledigt lediglich den Beschuss und die Stempelung , das hat keine 15 Min. gedauert. Ich hatte dort vorher kurz angerufen ob sie mich zwischendurch drannehmen können und das war kein Problem.
Boa, ich meine, es ließe sich sicherlich eine Situation konstruieren, in der sich eine Aufsicht (oder wer auch immer) auf § 34 StGB (rechtfertigender Notstand) berufen kann. Z.B. wenn von einem uneinsichtigen Schützen mit einer OFFENSICHTLICH unsicheren Waffe eine Eigen- und/oder Fremdgefährdung ausgeht. Aber das wäre im beschriebenen Fall schon sehr an den Haaren herbeigezogen gewesen.
Ich hab Mal eine richtig teure Marken Doppelflinte geschossen die einen dafür passenden Fehler hatte. Der Verschluss hat sich im Schuss geöffnet, das war echt krass. Das hat sie zum Glück erst gemacht als der Gasdruck abgebaut war, so dass das für einen unbedarften Menschen recht harmlos aussah. Aber wenn der Besitzer dabei uneinsichtig ist, könnte man theoretisch darüber nachdenken. Aber in dem Fall wäre es eher etwas für die Polizei und weniger für rechtfertigen Notstand. Aber ja, man könnte etwas Konstruieren.
In einem derartigen Fall DARF und sollte die Standaufsicht das Schiessen sofort untersagen! Ist natürlich in der Realität wirklich äusserst unwahrscheinlich, aber möglicherweise steht dann ein Schiessen ohne Schiesserlaubnis im Raum, denn diese hat die Standaufsicht ja entzogen, sowie gröbliche Verletzungen der Sicherheitsregeln (Unsachgemässer Umgang mit Waffen) und des Hausrecht, welches dann mehrfach die waffenrechtliche Zuverlässsigkeit kosten wird!
Sowas ging mir auch durch den Kopf... allerdings ruft man dann die Polizei hinzu...etc. Aus eigener Erfahrung kenne ich sowas nur aus Schulen wo Lehrer Schusswaffen einkassieren und sich dann meist falsch Verhalten, den Gegenstand den Eltern geben beim nächsten Elternabend oder früher bei Persönlicher Abholung. Wird auch oft mit Drogen oder vermutlicher Hellerware so gemacht, liegt dann ewig im Lehrerzimmer in einer Schreibtischschublade, aua. Zu den Befugnissen... Die einzige Befugnis die eine Aufsicht hat müsste die Weisungsbefugnis sein...? Alle anderen Spezial Konstrukte geben jedem Anwesenden dieses Recht und nicht nur der Aufsicht...
Was Doppelflinten angeht, bin ich mittlerweile ganz bei den mittelpreisigen türkischen Herstellern gelandet, weil Geräte europäische Marken schnell den Restwert meines Autos übersteigen. Ich glaube der Ökonom spricht von "abnehmendem Grenznutzen". Ist ne Flinte, kommt mit 4 Chokes, frisst Stahlschrot, schießt gerade, Taube ist tot, was will man denn noch?
Ein deutscher Meister in irgendeiner Flintendisziplin hat mir mal seine Flinte geliehen. Keine Ahnung, was das für eine Marke war. Das Holz war aber wunderschön, und vor allem war die Waffe perfekt ausbalanciert. Die ist einfach mit dem Arm mitgeschwungen und man hat sie gar nicht gespürt. Der Rückstoß war gefühlt auch weniger stark. In dem Moment habe ich gelernt, wieso manche Flinten ein paar hundert und andere ein paar tausend Euro kosten. Meine FN B25 für 800 Euro ist trotzdem ok. Der Verschluss dürfte auch eine Atomexplosion aushalten (naja, fast) und es ist ein bewährtes Modell . Hätte ich das nicht gebraucht bekommen, hätte ich vermutlich auch etwas von Akka o.ä. gekauft. Für die paar Mal, die ich im Jahr Wurfscheiben schießen gehe, reicht alles aus.
Das hört sich sehr sinnvoll an. Gerade beim DSB hab ich leider schon sehr viele schlechte Erfahrungen gemacht. Da reicht der Horizont von vielen nicht über den DSB hinaus.
Vielen Dank, das freut mich. Morgen Mittag kommt übrigens die nächste Abstimmung auf der Community Seite von RUclips über das Samstagsvideo. Ich will noch nicht zu viel verraten, aber es geht um Ausrüstung die man sonst nie zu sehen bekommt ;-) Ich freue mich jedenfalls schon sehr darauf das Gewinnervideo am Samstag online zu schalten.
Sehr Interessant.👍 Das die Aufsicht die Waffe nicht " Einkassieren" darf, hätte ich jetzt auch Angenommen.Nur das Sie gleich zweimal ins Fettnäpfchen dabei tritt....gut zu Wissen👍 Ehrlich gesagt habe ich mir schon mal die Beschußzeichen bei meinen angeschaut....wo ich es mir aber sehr Angewöhnt habe ist bei meinen VL Waffen, grade da gibt es doch viele Nachbauten ohne gültigen Beschuß aus frühen Fertigungen. Mal von alten Orginalen mit gültigen Beschuß abgesehen( wo leider einige Händler auch nicht so den Durchlick haben).
Danke für das spannende Video, auf diese Lösung wäre ich nicht gekommen. Eine Frage, wenn ich mit meiner nicht beschossenen 🇨🇭 Waffe, bei Euch einen Wettbewerb schiessen wollte, dürfte ich das? Danke u es Grüessli Alex
Danke für die gute Frage, bei der Recherche zur Antwort habe ich selber was gelernt was ich bisher nicht gewusst habe. Im §4 Absatz 1 Nr. 3 c, aa Beschussgesetz sind Waffen nach §32 Absatz 1 WaffG von der Beschusspflicht ausgenommen. Das sind Waffen die "mitgenommen" werden, also nur vorrübergehend importiert. Du darfst also tatsächlich mit einem umbeschossenen K31 usw. in Deutschland an einem Wettkampf teilnehmen.
@@tactical-dad Danke für Deine ausführliche Antwort, aber ich werde nie im Leben mit meiner Waffe zu Euch kommen - nie im Leben . Da braucht man ja einen Rechtsanwalt als Reisebegleiter😁 Habe mir mal den Art. 32 WaffG zu Gemüte geführt, ich lese ja viel und gerne Gesetze, aber alleine dieser Paragraph ist so verschachtelt und kompliziert formuliert, dass man sich die Haare raufen möchte. Dann habe ich den Fehler gemacht den Paragraphen 4 WaffG zu lesen, alter Schwede, zum Mäuse melken. Noch einmal Danke für Deine Recherche u es Grüessli Alex
@@tactical-dadJetzt spinnen wir den Gedanken weiter: Dürfte sein deutscher Schützenkamerad ebenfalls damit schießen, sagen wir, sein Gewehr hat einen Defekt und er würde sich auf dem Schießstand die Waffe seines schweizer Freundes leihen wollen?
Super Videos - alle! Gute waffenrechtliche Würdigung / Subsumtion des Sachverhalts, hier noch eine leine rechtliche Ergänzung: Zusätzlich in Tateinheit gegeben ist der Bruch fremden Gewahrsams und Begründung von Eigengewahrsam = Diebstahl UND außerdem: Diebstahl von Waffen = Diebstahl MIT Waffen (VERBRECHEN!!!). Hiergegen wäre berechtigte Selbsthilfe / Notwehr zulässig. Grüsse
Danke für Deinen Beitrag. Aber entschuldige meine Richtigstellung. Diebstahl ist nicht gegeben, weil die Aufsicht keine "Zueignungsabsicht" hat. Und Diebstahl mit Waffen ist kein Verbrechen, die Mindeststrafe dafür sind 6 Monate Haft, für ein Verbrechen sind 12 Monate notwendig.
Ein mehr als interessanter Sachverhalt und sehr gut erklärt! Vielen Dank für solche Videos. Ich hätte jetzt allerdings eine Frage in eigener Sache. Ich bin Deutscher, lebe in der Schweiz und bin im Besitz von legal in der Schweiz beantragten Waffen. Darf ich diese dann eigentlich mit meinem europäischen Feuerwaffenpass zum schießen in meinen Heimatverein in Deutschland mitnehmen? Diese Waffen sollten ja, gemäss deiner Erklärung, ebenfalls keinen deutschen Beschußstempel haben. Vielen Dank schon mal im Voraus für Deine Auskunft!
Du findest die Ausnahme von der Beschusspflicht für die "Mitnahme" von Waffen im §4 BeschG. Du darfst z.B. einen unbeschossenen K31 mit EFP mit zum schießen nach Deutschland nehmen. Beachte dazu bitte auch mein EFP Video: ruclips.net/video/kWhRsZZGMtI/видео.html
Alle nach 1981 hergestellten Feuerwaffen müssen ein amtliches Beschusszeichen tragen, ohne Beschusszeichen darf mit der Waffe nicht geschossen werden. Aus Sicherheitsgründen hat die Aufsicht vollkommen richtig gehandelt, nur beschlagnahme geht gar nicht. Ich bin selbst zertifizierter Ausbilder für Waffensachkunde und Standaufsichten und habe schon einige Beschädigungen auf Schießständen gesehen die auf Materialbruch von Feuerwaffen herrührten. Was viele vergessen, passiert ein Unglück und die Aufsicht war nachlässig haftet sie für alle Schäden. Die Folgen sind in der Regel auch der Entzug der Waffenrechtlichen Erlaubnis!
Nein, ich war bei der Luftlandetruppe. Die Schweizer Vorschrift hab ich gerade auf den Tisch, weil ich den dazu passenden Sitometer gekauft habe und Versuche mit den vielen Zusatzfunktionen klar zu kommen. Dazu wird sicher auch bald noch ein Video kommen.
Auch wenn die Schweiz keine generelle Beschusspflicht kennt, wird dies hier inwzischen häufiger gefordert. Phoenix bietet z.B. inzwischen die eigenen Pistolen hier auch mit Beschuss an. Hintergrund: Im Hilfsmittelverzeichnis (Verzeichnis der bewilligten Hilfsmittel zu Ordonnanzwaffen und zu den Bundesübungen zugelassenen Waffen) wird dies beispielsweise inzwischen bei den Pistolen gefordert, sofern es sich nicht um Ordonanzwaffen handelt.
Danke für den Hinweis, das hatte ich bisher nicht gewusst und das muss ich bei Gelegenheit gleich googeln. Aber irgendwie ist das doch kurios, weil der Beschuss kann ja gar nicht in der Schweiz durchgeführt werden, oder?
Bei mir kam gleich der Gedanke, was soll die Aufsicht mit der Waffe dann machen? Soll er mit der zur Behörde gehen? Mit einer Waffe die ihm nicht gehört und nicht beschossen ist? Und dann würde die Behörde auch nur fragen was sie damit soll.
Genau und dein Kommentar würde auch zeigen, dass sich selbst die Polizei mit einer Sicherstellung aus einem weiteren Grund schwer tun würde. Eine Sicherstellung würde nämlich nichts nutzen, die Polizei und die Waffenbehörde würden die Waffe ja nicht dem Beschussamt weitergeben, weil das die Aufgabe des Besitzers ist. Damit wäre eine Sicherstellung durch die Polizei nicht zielführend und nicht geeignet. Behörden haben auch die Maßnahmen durchzuführen, die am wenigsten in die Rechte der Betroffenen eingreifen. Und das wäre eine schriftliche Aufforderung die Waffe dem Beschuss zuzuführen. Alles was darüber hinausgeht wäre nicht angebracht.
So jetzt hab ich abonniert, weil der Inhalt interessant ist und natürlich auch so schön lange geredet wird 😜 😂 1:30 😂 Schon alleine dafür abonniere ich Ansonsten super informativer Kanal 👍👍
Neeeein, bitte nicht abonnieren 😮. Aber dennoch, herzlich Willkommen und ich hoffe Du findest hier gute Unterhaltung. Vormerken will ich hier schon Mal die Videos aus der aktuellen Abstimmung für Samstag. Das sind beides Dinge die man sonst nirgends zu sehen bekommt. Egal welches Video Gewinnt, ich freue mich schon sehr drauf es online zu schalten und Euch an meinen schönen Stücken teilhaben zu lassen.
Nein, ganz sicher nicht. Er war nur einer der üblichen DSB Wichtigtuer. Wäre er Polizist gewesen hätte er auch eine entsprechende Ausbildung, dass eine Sicherstellung überhaupt nicht rechtmäßig wäre. Eine Sicherstellung ist, wie ich es schon hier in diversen anderen Kommentaren geantwortet habe nicht zielführend, unverhältnismäßig, keine Mindermaßnahme und vor allem überhaupt nicht geeignet zur beseitigung der Gefahr (eine konkrete Gefahr lag überhaupt nicht vor, weswegen die Polizei überhaupt nicht zuständig wäre, sondern nur die Waffenbehörde die in den meisten Fällen beim Landratsamt oder der Gemeinde angesiedelt ist).
@@tactical-dadDass Polizisten die entsprechende Ausbildung haben, stimmt leider auch nicht immer. Durfte ich selbst schon feststellen, zwar nicht in Bezug auf Waffen, aber immerhin.
@@shanewalsh5877 An der Ausbildung kann es nicht liegen, es gibt fast kein Land das eine derart lange und umfangreiche Polizeiausbildung durchführt wie Deutschland. Hier sind 2,5-3 Jahre die Regel, fast überall im Ausland ist es nur 1 Jahr. Wenn, dann liegt es also am jeweiligen Polizisten. Ausgebildet wurde das alles.
@@tactical-dadDas bisher größte und gefährlichste Halbwissen in meiner Waffenkarriere hatten ausgerechnet Polizisten und Bundespolizisten. Hast Du bei solchen eine Kontrolle, wirst Du wahrscheinlich ohne Fachanwalt nicht aus der Nummer rauskommen! Mag sein, daß das ausgebildet wurde. Fragt sich wann, ob sich seither Gesetze geändert haben und ob das Wissen überhaupt jemals verinnerlicht wurde. War im Übrigen bereits in den 80er Jahren zu Mopedzeiten so. Serienmäßiges Mokick angehalten, Fahrer und mich lautstark zur Sau gemacht, man dürfe darauf nicht zu zweit fahren, Tuning unterstellt, mit sehr langer Kontrolle gedroht und mit dem Polizeiauto bereits beim Anhalten fast eine Kollision mit einem anderem Auto gehabt. Hatte privat wie beruflich noch ein, zwei Dutzend weitere Fälle geballter Inkompetenz, bin mit dem Berufsstand ziemlich durch.
Hi ich schau mir gerne deine Videos an, wollte aber schon länger einen kleinen Kritikpunkt loswerden. Die meisten deiner Zuschauer wissen oder vermuten dass du eine YT Ausnahme bist und nicht Klicks oder Partnerschaften aus bist. Du brauchst das nicht erwähnen, hat für mich einen "ich bin nicht wie die anderen Kerle" Beigeschmack. Ansonsten sind deine Videos und dein Blog immer eine lehrreiche Erfahrung. VG Feldy
Sicherstellen darf neben der Polizei auch die Staatsanwaltschaft - also auch ein Staatsanwalt in Person - oder natürlich ein Richter. Auch andere Amtsträger können hierzu befugt sein. Die Amtsanmassung ist abzugrenzen vom Jedermannsrecht; jeder darf bspw. einen Straftäter vorläufig festsetzen und ihm die vorläufige Festnahme erklären, bis die in solch einem Fall zwingend herbeizurufende Polizei eintrifft. Alles unter dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit, einen Kaugummidieb darf man auch nicht für nur ein paar Minuten in Ketten legen und einkerkern! Eine Überprüfung der Waffe durch eine Standaufsicht ist statthaft, um bspw. festzustellen, ob das Kaliber der Waffe für diesen Stand zugelassen ist, und sicherlich auch, um technische Normen wie Kastenmass oder Abzugsgewicht und eben den Beschuss zu prüfen - wenngleich sehr unüblich. Mir sind aber leider Schikanen bekannt, wo die Standaufsicht die WBK aller Schützen eines anderen Vereins überprüfen wollte. Sehr dünnes Eis, eine Rechtsgrundlage dafür ist für mich nicht erkennbar, auch hier steht wohl eine Amtsanmassung im Raum. Und aus den im Video erklärten Gründen wäre selbst dann eine Sicherstellung einer Waffe durch andere Schützen oder die Standaufsicht etc. nicht zulässig, wenn Kenntnis oder begründeter Verdacht darüber besteht, dass jemand eine Waffe in illegalem Besitz hat; auch hier wäre dann die Polizei zu verständigen! Vorläufig festsetzen dürfte man einen solchen Strategen aber allemal...
Du schreibst "jeder darf bspw. einen Straftäter vorläufig festsetzen und ihm die vorläufige Festnahme erklären". Das gilt aber ausschließlich nur "wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann". Bei einem Vereinskameraden, der eine Waffe ohne Beschußzeichen hat, trifft wohl beides nicht zu. Weder ist er unbekannt, noch wird er sich nach Panama absetzen.
@@theloki72 Genau - und wer nicht flüchtet, braucht auch nicht festgesetzt zu werden. Ich schreibe ausdrücklich vom Grundsatz der Verhältnismässigkeit! Und zu den Festnahmegründen gehört auch noch die Gefahrenabwehr (Eigen- und Fremdgefährdung) -
@@franksteinmann6926 Du schreibst vielleicht von Verhältnismäßigkeit, aber nicht von den Einschränkungen, die tatsächlich in der Norm selbst genannt sind (Flucht/Identität). Gerade die sind aber wichtig, damit nicht irgendein verhinderter Hilfssheriff sich irrtümlich ermächtigt fühlt, irgendwelche Leute festzunehmen.
@@theloki72Ich schreibe aber oben exemplarisch vom "Kaugummidieb" - wer sich "irrtümlich ermächtigt fühlt", unterliegt ggfs. einem "Erlaubnistatbestandsirrtum"! Rechtsgrundlage ist der § 127 StPO, kann jeder selbst nachlesen...
10:16 Also ich schaue mir immer wieder meine Sammel-Objekte Zentimeter für Zentimeter an. Liegt aber vielleicht daran, dass ich autistische Züge aufweise.😆
@@Mr.Z1989 Ja, nu... Neurodivergenz alleine begründet keine mangelnde persönliche Eignung nach § 6 WaffG. Und es gibt natürlich GAR KEINEN spezifischen Grund, warum ich das weiß. 😁
"In der Praxis prüft kein Mensch die Beschusszeichen" - Bitte was? Ich schon! (was bei älteren CIP Waffen teils etwas tricky ist) Aber nicht zu prüfen ist doch definitiv ein Fehler in der Handhabung, der zum Verlust der Zuverlässigkeit führen kann, oder etwa nicht? Auf Amtsanmassung wäre ich hier nicht gekommen, sondern ehr auf so etwas wie Diebstahl, Unterschlagung etc. Neben den Waffenrechtsverstössen natürlich.
Bei Privatimporten wird das idR. nicht kontrolliert. Oder meinst Du meine Kel tec? Wenn ich als Sachverständiger Waffen erwerbe müssen die nicht beschossen sein.
@@tactical-dad Ich meine die Waffe, die auf dem Stand geschossen wurde. Insoweit war die Waffe nicht legal, da ohne Beschuss. Zumindest liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Würde man sogar eine Straftat feststellen, käme das allgm. Festnahmerecht (§ 127 Abs. 1 StPO) in Betracht und damit tatsächlich so was in die Richtung "Sicherstellung/Beschlagnahme". Und für § 127 Abs. 1 StPO reicht der Verdacht einer Straftat aus. Also könnte tatsächlich die Standaufsicht, wie jeder andere auch, legal den Schützen samt Waffe bis zum Eintreffen der Polizei "festnehmen".
Was wäre zunächst das richtige Handeln, wenn jemand mit illegalen Waffen, wie Kriegswaffen (bspw. Vollautomatisches Gewehr), ohne Erlaubnis, schießt? Sicherstellen darf man ja dann auch nicht?
Was "das Richtige" ist, das kannst nur Du für dich entscheiden. Ich bezweifele sehr, dass jemand mit einer illegalen Vollauto Waffe auf den Schießstand geht. Aber Du wirklich einen Vereinskameraden melden willst, nur weil er etwas unrechtmäßiges macht? Die Polizei ist zur Verfolgung von Straftaten zuständig, nicht unbedingt der Bürger.
@@tactical-dad Okay, ich respektiere das. Aber darf ich fragen warum? Ich erwarte natürlich keinesfalls, dass du private Details über deine Wohnung preisgibst, es geht mir eher um generelle Maßnahmen und deine Meinung hierzu.
Waffenrecht ist das eine, aber hier gilt auch das ganz einfache Zivilrecht. Natürlich darf keine Privatperson mir irgendwas wegnehmen, dann hab ich ein Notwehrrecht und ich handle rechtlich gerechtfertigt, so weit meine Handlung kein Notwehrexzess darstellt.
Ist ne menge Wissen zu lernen, + schiessen, aber das haben schon weit dümmere geschafft. In der Prüfung ist man ein nervenbündel, aber die allermeisten Prüfer sind da sehr verständnisvoll. Fehler in der Waffenhandhabung sind natürlich tödlich. Kauf Dir einfach mal ein Lehrbuch, ich empfehle den Krebs, und schau Dir die Inhalte an.
@@34Realist Ich habs 2020 für ca. 750-800€ hinbekommen inkl. Kurzwaffenkurs und Fleischerstbeschau. In NRW, ohne Kurs, Schule und Mentor. Das war echt Hardcore. Realistisch sind um 2000€ bis ende offen.
Ich hätte als zweite Straftat eher auf Unterschlagung getippt. Auf Amtsanmaßung wäre ich nie gekommen. Ich prüfe jedenfalls nie die Beschusszeichen, wenn ich Aufsicht habe. Beaufsichtige aber auch nur Leute, die ich kenne, von denen ich weiß, dass alles in Ordnung ist und von denen ich weiß, dass sie keine Sicherheitsverstöße begehen. Bei Fremden ist mir das zu heiß, halte nicht gerne meinen Kopf hin, wenn etwas passiert.
Interessanter Beitrag. Trotzdem dürfte einem Jäger das nicht passieren,denn schon in der Jagdausbildung wird gelehrt ,das bei Inbesitznahme oder Erwerb einer Waffe folgendes zu überprüfen ist: Hersteller,Kaliber,Beschußzeichen ,bei Flinten noch eventuell die „Lilie „für Stahlschrotbeschuß.Aber scheinbar sieht die Praxis eben anders aus.😂
Ja, die Praxis sieht sehr anders aus. Beim Erwerb einer neuen Waffen haben die Meisten viele Dinge im Kopf, da gerät der Beschuss in den Hintergrund. Und in der Jagdausbildung wird schließlich viel unterrichtet, was man später wieder vergisst. Oder weißt Du noch die Brut und Setzzeiten der Lachmöve? Oder wie viele Eier eine Rabenkrähe legt?
Bevor man mit dem Auto losfährt muss man auch einmal rundherum gehen, die Reifen prüfen, alle Lampen auf Funktion etc, und sich beim Rückwärtsfahren ggfls einweisen lassen…. Wenn ich eine Neuwaffe bei einem Händler kaufe vertraue ich darauf, dass die ok ist, genauso wie ich bei einem Neuwagen nicht nochmal erst selber prüfe, dass der sämtliche Vorschriften erfüllt.
Für mich ist das kein Vergleich Waffenhändler/Autohändlern.Außerdem „hinken“ Vergleiche meistens.Du solltest auch nicht alle Vorschriften prüfen ,was einem Käufer gar nicht möglich ist,sondern einfach die Dinge in Augenschein nehmen die relevant sind. Würdest Du denn mit einem Auto vom Hof des Händlers fahren wollen der keine Räder hat?
@@thomasDD09 Mach doch Mal ein kleines Experiment. Beim nächsten Schießstand Besuch fragst Du in Runde wer weiß in welchem Land seine Jagdwaffe beschossen wurde. Ich Wette das kann Dir höchstes einer von 10 Jägern beantworten.
Nein, dafür bräuchte die Aufsicht eine Zueignungsabsicht, also den Willen die Waffe selber zu bekommen. In dem Beispiel wollte sich die Aufsicht aber ja nur wichtig machen.
@@tactical-dad das bedeutet wenn ein Sammler eine Waffe ohne Beschuss ( aus dem WWII scheinen viele ohne Beschuss zu sein) dann darf er die besitzen aber ein Händler hätte sie nicht verkaufen dürfen?
Irgendwie ist die Bearbeitung des Themas recht fragwürdig. Denn die erste zu stellende Frage wäre gewesen, ob die Waffe für den Jäger auf einen Jagdschein oder eine WBK eingetragen ist alternativ kann noch ein Leihschein reichen sofern man nicht der rechtmäßige Inhaber der Waffe ist reichen. Sollte sie eingetragen sein kann man als Standinhaber oder Aufsicht durchaus die Behörden informieren. Denn der Versuch mit der Waffe zu schießen ist eine Straftat. Sollte sie nicht eingetragen sein, bzw der potentielle Schütze nichts vorweisen können ist, wegen der Vermutung des illegalen Waffenbesitzes, durchaus das hinzuziehen der Polizei geboten. Denn wenn ich als Sachkundige Person und Standaufsicht Kenntniss von illegalem Waffenbesitz habe und dieses nicht melde mache ich mich u.U. STRAFBAR. Und die Polizei darf durchaus bei einem ungeklärtem Eigentumsverhältnis die Waffe bis zur Prüfung einbehalten. Grüße aus dem Norden
Du wirfst mir mit diesem Kommentar eine "fragwürdige Bearbeitung" vor??? Absolut ALLES an deinem Kommentar ist falsch! Da weiß man gar nicht wo man anfangen soll? Der Besitz einer nicht beschossenen Waffe soll eine Straftat sein? Dann nenne bitte auch die §§ für diese Behauptung. Wenn man eine Straftat nicht der Polizei meldet soll man sich strafbar machen? Nenn bitte den § in dem das stehen soll! Eine Waffe soll man "auf einen Jagdschein eintragen" können? Nichts für ungut, aber Du solltest Gesetze lieber lesen und nicht mit Vermutungen und Erfindungen hier um dich werfen.
@@tactical-dad ich habe nicht vom Besitz einer nicht beschossenen Waffe gesprochen sonder von nicht eingetragenen Waffen. Und auch Jäger müssen Waffen eintragen lassen. $13 Waffengesetz. Absatz 3 Waffen die nicht eingetragen sind werden nicht unmittelbar zur illegalen Waffe aber nach 14 Tagen $ 13 Absatz 3 Strafbar ist hingegen das Schießen mit unbeschossenen Waffen $ 1 Beschussgesetz. Selbst wenn man das als Ordnungswiedrigkeit behandeln würde, kommt bei Sachkundigen Personen sicherlich Zweifel an der Zuverlässigkeit auf.
Na super, noch ein "Hausmeister Krause" 🤨 Warum soll der Besitz einer nicht beschossenen Waffe eine Straftat sein? ich habe auch mehrere mit nicht gültigem Kriegsbeschuss und die meisten Sammler alter Waffen haben jede Menge davon. Ich darf sie nur nicht gewerblich (als Händler) verkaufen, das ist alles! Wie sich das jetzt mit dem schießen verhält, wahrscheinlich ein Verstoß gegen die Standordnung, im schlechtesten Fall eine Ordnungswidrigkeit, mehr nicht. Ich weiß ja nicht in was für kleinkarierten DSB Spießerkreisen du dich herum treibst, aber ich muss und werde einer Aufsicht, Standbetreiber oder sonst einem Zivilisten sicher nicht nachweisen, dass meine Waffen legal sind, das wäre ja noch schöner. Willst du vielleicht auch noch meinen Führerschein kontrollieren, bevor ich von deinem Parkplatz fahren darf? 😬🤣
@@tactical-dad Korrekt, wobei die unrechtmäßige und möglicherweise eindringliche Aufforderung zur Übergabe/Aushändigung/Überlassung der Waffe, also die Forderung zur Aufgabe der tatsächlichen Gewalt über rechtmäßiges Eigentum, durchaus als empfindliches Übel durchgehen könnte. Ich werde mal in die RistBV gucken...
mich hat mal ne Aufsicht aus nem Schiesstand rausgeschmissen, weil ich als Jäger mit Schalldämpfer schießen wollte. Und das dürfe man nur auf einem "Jägerschießsstand" nicht aber auf einem "Sportschützenschießstand"
Das ist so bitter ...mich hat mal einer aus dem Verein werfen wollen, weil ich die Pistole aus dem Holster gezogen haben. Er wusste nicht Mal, dass das beim BDMP und BDS teilweise vorgeschrieben ist.
Nächste Blöde Frage: hätte sich der Jäger auch strafbar gemacht wen er den Anweisungen folge geleistet hätte und die Waffe übergeben hätte ? Wenn ich jetz als Otto normal Bürger zum Jäger sage gib mir deine Waffe dann bin ich mir sicher das sich der Jäger strafbar macht, wenn ich das sage und er das tut.
Das ist eine gute Frage, vermutlich schon. Nüchtern betrachtet muss man sich bei so einem Gedankenspiel aber auch immer noch fragen ob das irgend wer überhaupt zur Anzeige bringen würde.
Bei letzterem kommt es noch auf den Zusammenhang an. Bei einem Raub unter vorgehaltener Waffe oder Androhung eines unmittelbaren schweren Übels macht sich der Jäger meiner Auffassung nach nicht strafbar, wenn er die Waffe dann aus Angst um seine körperliche Unversehrtheit oder die eines Dritten heraus gibt.
@@OpenGL4ever 😅 ja gut klar aber das ist meiner Meinung eine Dummheit die man nur 1 mal macht. Wenn man mit Gewaltandrohung am Schießstand, den Jäger der damit gerade schießt, sagt er soll mir seine Waffe aushändigen da ihm sonstetwas angetan wird. Dann braucht man sich nicht wundern wenn man 2 Löcher mehr hat. (Indianer Jones und messermann Flashbacks) Aber ich rede natürlich ohne Gewalt oder Androhung davon.
Toll, jetzt bin ich traurig! Ich muss nun weg klicken und dir mein Abo entziehen... Weil ich mach ja immer alles, was die RUclipsr so sagen. Deshalb habe ich auch ca 50.000 Abos, weil alle anderen sagen ich soll abonnieren 😢 🤣
Da habe ich mich geirrt 😒, habs der Sicherheit wegen zugeschoben 😅, wegen fehlendem Beschuss...auch mit Papieren, ist man für alles immer selbst verantwortlich...ich weiß nicht, ob du Wiederlader bist, für den Fall, vielleicht auch mal ein Thema...
Das bin ich bisher noch nicht. Wiederladen hatte mich nie interessiert, außer der Lee Loader. Das ist ein minimal Wiederladeset das ich seit kurzen auch habe.
@@tactical-dad ich hatte diese Kurse bereits vor Jahren mal gemacht, wegen öffentlichen Veranstaltungen, wurde aber aufgelöst, mein Gastverein bietet die Kurse demnächst an...und bin am grübeln, ob ichs nochmal versuchen sollte, da weht nämlich ein ganz anderer Wind...👍
@@funenergizer4989Schau dass Du dann gleich das ganze Programm machst, inkl. Vorderladen. Vorderladen macht mir selber mehr Spaß. Und dann gibt es noch etwas das viele nicht wissen, die kleinste Pyrotechnik Lizenz für Feuerwerk bekommt man bedürfnisfrei und ohne Prüfung. Die würde ich gleich mit beantragen.
@@tactical-dad danke für den Tipp, ich frage mal nach, kostet ja nichts, für mich wäre halt relevant gewesen, das jemand der das schon länger macht, drüber guckt, was ich so fabriziert hätte, dem war aber nicht so...und Gefahr gehen das was passiert wollte ich dann auch nicht...ich sag dir demnächst mal bescheid...😊...👍
@@tactical-dad Die Autauga MK2 ist eine Backup Pistole fürs Knöchelholster. Eine 32er von der nur wenige hergestellt wurden. Ich bin begeistert von den kleinen Handfeuerwaffen die trotzdem Biss haben. Wie auch auf Revolverebene die North American Arms Mini Master in 22 Magnum
Zum Thema "Wer schaut denn schon nach dem Beschusszeichen": Das ist wie wenn man ein Auto kauft, um damit zu fahren und sich nicht darum kümmert, ob der Wagen überhaupt TÜV hat. Rechtlich sehe ich das wie folgt: Als Erwerber einer Waffe habe ich dafür Sorge zu tragen, dass die Waffe meinem angemeldeten Bedürfnis (in diesem Fall Jagd/Jagschein) entspricht und zum Gebrauch geeignet und zugelassen ist. Ansonsten darf ich die Waffe schon gar nicht erwerben und eintragen lassen. Also habe ich als Käufer eindeutig dafür zu sorgen bzw. zu überprüfen, dass die Waffe ein Beschusszeichen trägt! Nicht umsonst regelt der Paragraph 12 des Beschussgesetztes, dass ein Inverkehrbringen nicht beschossener, beschusspflichtiger Waffen mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet wird. Und spätestens bei der ersten Benutzung hantiere ich mit einer nicht zugelassenen Waffe, welche die rechtlichen Vorgaben nicht erfüllt. Und das soll völlig normal sein und keine rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen? Nie im Leben. Davon mal abgesehen, das Beschusszeichen garantiert immerhin, dass die Waffe die Belastung aushält. Ich würde aus eigenem Sicherheitsbedürfnis heraus schon nicht mit einer unbeschossenen Waffe schießen wollen.
So wie Du es sagst ist es rechtlich vorgeschrieben und so sollte es sein. Aber glaube mir, es zirkulieren viele unbeschossene Waffen in Deutschland in Privathand und die wenigsten Waffenbesitzer achten auf die Beschusszeichen. Ich halte das aber auch für kein so großes Problem, schließlich wird in der Schweiz und den USA meist ja kein Mist gefertigt und dort fliegen die Waffen ja auch normalerweise nicht in die Luft. Viele Länder kommen ohne Beschusspflicht gut aus. Die Waffen fliegen eher hier in Deutschland in die Luft, wenn mal wieder ein Wiederlader versehentlich die doppelte Ladung in eine Hülse gefüllt hat. Das passiert vermutlich jeden Tag ein mal irgendwo in unserem Land....
@@tactical-dadMan muss sich auch mal vor Augen halten, dass die C.I.P. weltweit gerade einmal 14 Länder als Mitglieder hat. Dazu gehört nicht die von dir bereits erwähnte Schweiz, die skandinavischen Länder, Polen… Nun werden Waffen aus diesen Ländern ja nicht schlagartig zu qualitativ anderen Waffen, wenn sie ein deutsches Beschusszeichen erhalten.
Würde es befürworten wenn ab jetzt nur noch Videos kommen von Situationen die du auch selbst erlebt hast ! So ist das doch etwas hanebüchen… Ich habe gehört dass , … kann doch nicht der Anspruch sein
Da gebe ich Dir zum Teil Recht, aber es geht hier ja nur um ein Gedankenspiel an dem ich etwas verdeutlichen wollte. Ich selber nehme so ein Thema übrigens nicht so ernst und hatte auch keinen entsprechenden Anspruch daran.
@@reservist9128 So eine beeindruckende Qualifikation habe ich nicht, da bin ich aber schwer eingeschüchtert ..... Such Dir bitte einen andere Kanal. Mir ist meine Zeit zu schade mich auf so nen Unsinn einzulassen.
@@tactical-dad zum einen, NOCH, Leben wir in einem freien Land und ich kann Schauen was ich Will! Zum anderen, Nö, keine besondere Ausbildung und ich brauche auch Niemanden Beeindrucken. Zu dir, ich finde es ja nicht Verkehrt wenn jemand anderen diesen schönen Sport (Und dessen Regeln und Gesetze) nahebringen möchte, doch dann Bitte auch mit den Sicherheits Regeln/ Maßnahmen. Du brauchst auch nicht Rumpaulen wenn dir mal jemand einen Hinweis gibt, Fehler können JEDEM einmal Unterlaufen (auch den besten), da muss man nicht Pampig und Beleidigend werden. Einfach ein "Danke für den Hinweis" und gut ist. Ansonsten Entsteht eher ein Falscher Eindruck von dir.
Ich habe jetzt auch mal ein Abo dagelassen. Ich bin zwar schon seit fast 40 Jahren Legalwaffenbesitzer als Sportschütze, habe auch 14 Jahre lang angehende Dienstwaffenträger der freien Wirtschaft ausgebildet, zudem Waffensachkundelehrgänge gegeben und auch die Prüfungen abgenommen, aber man lernt halt nie aus, bzw. kann sich seine eigene Sichtweise der Dinge von anderen, noch geschulteren Mitbesitzern bestätigen lassen, oder halt die Weitergabe von Kenntnissen verbessern. Ich komme aus der Praxis im Bewachungsgewerbe, in welchem auch Objekte bewaffnet bewacht werden. Ich bin auch für die Aus- und Weiterbildung dort in diesem Rahmen mit zuständig. Deshalb sind Videos mit solchem Kontent für mich persönlich einfach Gold wert.
Vielen Dank für das große Lob, das freut und ehrt mich. Wenn meine Videos auf Interesse stoßen bin ich erfolgreich gewesen.
Tolles Video! Mir ist es ein Rätsel, wie du es schaffst fast täglich ein Video neben deinem Beruf und Familie zu erstellen und auch noch so ausführlich auf alle Kommentare einzugehen. Gerne weiter so, aber pass auf, dass es dich selbst durch auferlegte Pflichten irgendwann zu sehr belastet.
Ja, die Frequenz ist hoch. Ich komme mit dem Zuschauen schon nicht nach. ..
Ich schau dir gerne zu.
Danke, das freut mich .
Was mich vor allem an dem Fall stört, weil ich solche künstlich geschaffenen Probleme mit meiner jahrzehntelangen Karriere als Waffenbesitzer bestens kenne ist die Tatsache, daß wieder einmal jemand aufgrund fehlenden Wissens und falscher Annahmen Probleme, wahrscheinlich auch Streit provoziert.
Damit hast Du sicher Recht, genau das verursacht vermutlich sehr oft Streit und Probleme in den Schützenvereinen. Da wird oft nicht nur schlau daher geredet, sondern es werden von den Schlau - und Vereinsmeiern Fehler an Anderen gesucht. Ich selber Versuche die Fehler immer erst an mir selber zu suchen, nur so kann man "besser" werden.
Leider gibt es von dieser Art Menschen bei uns im DSB Verein sehr viele. Da werden regelmäßig irgendwelche Gesetze und Verordnungen neu erfunden...
Ich kann leider auch viele persönliche Erlebnisse von derartigen DSB Aufsichten erzählen. Meist sind das die Menschen die weder im Beruf, noch Zuhause in der Familie, etwas zu sagen haben ....
Ja auch. Wobei ich sowohl Zuhause als auch im Beruf nix zu sagen habe. Gut dafür mache ich aber auch seltenst Aufsicht. Sogar Aufsichten in jagdlichen Ständen sind toleranter.
@@marvinjz Meist vermutlich schon. Aber ich habe in meinem Hegering einen der fast immer Aufsicht macht. Das ist so ein A...ich dass dort fast niemand mehr zum Schießen hin geht.
Traurig. Wir sind selbst unser größter Feind.
@@marvinjz Die faulen, überheblichen und unfähigen Verbandsfürsten betrachte ich selber nicht als "Wir". Ich würde eher sagen, dass das Problem in den eigenen Reihen zu suchen ist. Mit diesen unfähigen Pfeifen könnten wir überall CDU Regierungen haben und das WaffG würden dennoch regelmäßig sinnlos geändert und verschäft. Ohne die Zwangsmitgliedschaften wäre vor allem der DSB nur noch ein lächerlicher Trachtenverein alter Männer die sich sehr wichtig fühlen.
Danke für die Erzählung, immer wieder toll wie sich Leute im Recht fühlen!
Sehr gerne!
Also ich habe noch nie erlebt, dass auf dem Schießstand von einer Aufsicht eine Waffe auf Beschusszeichen kontrolliert wurde. Maximal wurde der Jagdschein kontrolliert aber noch nicht einmal die Waffenbesitzkarte. Da nahm sich aber einer äußerst wichtig.
Hier wird auch nur Jagdschein und Aufsichtsschein kontrolliert. Wer keinen Jagdschein hat, muss eine Tagesversicherung kaufen. Ohne mindestens einen Aufsichtsberechtigten geht niemand bzw. keine Gruppe auf den Stand.
Primär geht es hier darum, dass alle versichert sind und es eine gesetzeskonforme Aufsicht gibt.
Ich habe leider keine WBK und auch noch nie eine waffe in der hand gehalten und generell nichts mit dem thema am hut privat, jedoch finde ich deine videos super spannend und gucke gerne zu man lernt nie aus im leben und ohne deine videos würde ich niemals ein einblick bekommen haben wie es waffenrechtlich in deutschland so abgeht. Super videos toller unterhaltungsfaktor mach weiter so großer respekt von mir!!!🎉👍
Vielen Dank für das große Lob, das freu mich wenn die Videos interessant sind
Das ist mal ein Video aus meiner Lieblingskategorie. Ich höre mir sehr gerne Geschichten aus dem echten Leben an, das ist immer wieder interessant.
Auf die Idee der *** bin ich noch vor der Auflösung gekommen, aber nur wenige Sekunden ;)
Nachdem du schon so betont hast, wer was darf (ich führe nicht weiter aus, die anderen sollen ja auch raten dürfen), war es für mich der einzig übrige logische Schluss.
Wieder mal ein sehr gelungenes Video, Danke!
Schöne Grüße
Jonas
Vielen Dank, das freut mich. Ich mag auch Geschichten, da in meinem Umfeld leider nur wenige Geschichtenerzähler sind, muss ich diese Aufgabe leider meist alleine übernehmen ;-)
... und wieder ein Video, was ich für Legalwaffenbesitzer für essentiell halte. Die meisten Legalwaffenbesitzer haben ja (hoffentlich) neben dem gesunden Menschenverstand auch ein Mindestmaß an rechtlichem Verständnis - aber gerade in solchen nicht alltäglichen Situationen, wo es auf die kleinen feinen Details ankommt, wüßte ich nicht, ob ich mich jedes Mal rechtssicher und nachteilsfrei entscheiden würde (gefühlt nimmt mir so leicht keiner meine Waffe "weg", außer er trägt hoheitliche Abzeichen oder einen entsprechenden Ausweis/Dokument - aber hey, von der Couch aus...) Danke für ein weiteres Bißchen Selbstsicherheit im rechtlichen Umgang mit Waffen, wo jedes Bißchen zählen kann...
Danke.
Interessant! Vor allem, weil mein Gefühl mich nicht getäuscht hat.
Auch, wenn ich kein Jurist bin, mein allererster Gedanke war die abgedeckte Lösung (ich erwähne sie bewusst nicht).
Keine Abos? Jetzt hab ich dich abonniert und geliked. Das hast du nun davon!
Neeeeein, bitte nicht ;-)
Danke für das Video und das andere Video über die Beschusszeichen. Dadurch hat es sich ergeben dass ein G11 , welches seit 1974 über WBK gemeldet war, nun nach so langer Zeit eine CIP Stempelung erhalten hat...
Gibt es in so Fällen eigentlich Ärger mit der Waffenbehörde, wenn man als Sportschütze/Jäger eine nicht beschossene Waffe besitzt?
@@shanewalsh5877 Ich kann nur für unseren Fall sprechen.Wir hatten vor 10 Jahren eine Kontrolle der Aufbewahrung. Es wurden lediglich die Seriennummern überprüft aber nicht die Beschusszeichen. Das Beschussamt erledigt lediglich den Beschuss und die Stempelung , das hat keine 15 Min. gedauert. Ich hatte dort vorher kurz angerufen ob sie mich zwischendurch drannehmen können und das war kein Problem.
Wenn du die Waffe ohne Beschuss nicht nutzt sollte es eigentlich keine Probleme geben. Dann steht sie halt nur im Schrank
Boa, ich meine, es ließe sich sicherlich eine Situation konstruieren, in der sich eine Aufsicht (oder wer auch immer) auf § 34 StGB (rechtfertigender Notstand) berufen kann. Z.B. wenn von einem uneinsichtigen Schützen mit einer OFFENSICHTLICH unsicheren Waffe eine Eigen- und/oder Fremdgefährdung ausgeht.
Aber das wäre im beschriebenen Fall schon sehr an den Haaren herbeigezogen gewesen.
Ich hab Mal eine richtig teure Marken Doppelflinte geschossen die einen dafür passenden Fehler hatte. Der Verschluss hat sich im Schuss geöffnet, das war echt krass. Das hat sie zum Glück erst gemacht als der Gasdruck abgebaut war, so dass das für einen unbedarften Menschen recht harmlos aussah. Aber wenn der Besitzer dabei uneinsichtig ist, könnte man theoretisch darüber nachdenken. Aber in dem Fall wäre es eher etwas für die Polizei und weniger für rechtfertigen Notstand. Aber ja, man könnte etwas Konstruieren.
In einem derartigen Fall DARF und sollte die Standaufsicht das Schiessen sofort untersagen! Ist natürlich in der Realität wirklich äusserst unwahrscheinlich, aber möglicherweise steht dann ein Schiessen ohne Schiesserlaubnis im Raum, denn diese hat die Standaufsicht ja entzogen, sowie gröbliche Verletzungen der Sicherheitsregeln (Unsachgemässer Umgang mit Waffen) und des Hausrecht, welches dann mehrfach die waffenrechtliche Zuverlässsigkeit kosten wird!
Sowas ging mir auch durch den Kopf... allerdings ruft man dann die Polizei hinzu...etc.
Aus eigener Erfahrung kenne ich sowas nur aus Schulen wo Lehrer Schusswaffen einkassieren und sich dann meist falsch Verhalten, den Gegenstand den Eltern geben beim nächsten Elternabend oder früher bei Persönlicher Abholung.
Wird auch oft mit Drogen oder vermutlicher Hellerware so gemacht, liegt dann ewig im Lehrerzimmer in einer Schreibtischschublade, aua.
Zu den Befugnissen... Die einzige Befugnis die eine Aufsicht hat müsste die Weisungsbefugnis sein...?
Alle anderen Spezial Konstrukte geben jedem Anwesenden dieses Recht und nicht nur der Aufsicht...
Was Doppelflinten angeht, bin ich mittlerweile ganz bei den mittelpreisigen türkischen Herstellern gelandet, weil Geräte europäische Marken schnell den Restwert meines Autos übersteigen. Ich glaube der Ökonom spricht von "abnehmendem Grenznutzen".
Ist ne Flinte, kommt mit 4 Chokes, frisst Stahlschrot, schießt gerade, Taube ist tot, was will man denn noch?
Ein deutscher Meister in irgendeiner Flintendisziplin hat mir mal seine Flinte geliehen. Keine Ahnung, was das für eine Marke war. Das Holz war aber wunderschön, und vor allem war die Waffe perfekt ausbalanciert. Die ist einfach mit dem Arm mitgeschwungen und man hat sie gar nicht gespürt. Der Rückstoß war gefühlt auch weniger stark.
In dem Moment habe ich gelernt, wieso manche Flinten ein paar hundert und andere ein paar tausend Euro kosten.
Meine FN B25 für 800 Euro ist trotzdem ok. Der Verschluss dürfte auch eine Atomexplosion aushalten (naja, fast) und es ist ein bewährtes Modell .
Hätte ich das nicht gebraucht bekommen, hätte ich vermutlich auch etwas von Akka o.ä. gekauft. Für die paar Mal, die ich im Jahr Wurfscheiben schießen gehe, reicht alles aus.
Unsere Schulungspersonen im Verein (danke an alle) widmen aus gutem Grund einen Abend dem Thema "Für was die Standaufsicht NICHT da ist"
Das hört sich sehr sinnvoll an. Gerade beim DSB hab ich leider schon sehr viele schlechte Erfahrungen gemacht. Da reicht der Horizont von vielen nicht über den DSB hinaus.
Du bist kein Selbstdarsteller! Mach weiter so ...Vielen Dank.
Ich finde deine Videos super interessant und ich höre dir auch richtig gerne zu .mach weiter so 👍lg aus tirol
Vielen Dank, das freut mich. Morgen Mittag kommt übrigens die nächste Abstimmung auf der Community Seite von RUclips über das Samstagsvideo. Ich will noch nicht zu viel verraten, aber es geht um Ausrüstung die man sonst nie zu sehen bekommt ;-) Ich freue mich jedenfalls schon sehr darauf das Gewinnervideo am Samstag online zu schalten.
„Aufsicht, wie sie häufiger vorkommt“
😅
Doof, wenn Elmar Fudd Aufsicht macht.
Sehr Interessant.👍 Das die Aufsicht die Waffe nicht " Einkassieren" darf, hätte ich jetzt auch Angenommen.Nur das Sie gleich zweimal ins Fettnäpfchen dabei tritt....gut zu Wissen👍 Ehrlich gesagt habe ich mir schon mal die Beschußzeichen bei meinen angeschaut....wo ich es mir aber sehr Angewöhnt habe ist bei meinen VL Waffen, grade da gibt es doch viele Nachbauten ohne gültigen Beschuß aus frühen Fertigungen. Mal von alten Orginalen mit gültigen Beschuß abgesehen( wo leider einige Händler auch nicht so den Durchlick haben).
Danke für das spannende Video, auf diese Lösung wäre ich nicht gekommen.
Eine Frage, wenn ich mit meiner nicht beschossenen 🇨🇭 Waffe, bei Euch einen Wettbewerb schiessen wollte, dürfte ich das?
Danke u es Grüessli Alex
Danke für die gute Frage, bei der Recherche zur Antwort habe ich selber was gelernt was ich bisher nicht gewusst habe. Im §4 Absatz 1 Nr. 3 c, aa Beschussgesetz sind Waffen nach §32 Absatz 1 WaffG von der Beschusspflicht ausgenommen. Das sind Waffen die "mitgenommen" werden, also nur vorrübergehend importiert. Du darfst also tatsächlich mit einem umbeschossenen K31 usw. in Deutschland an einem Wettkampf teilnehmen.
@@tactical-dad Danke für Deine ausführliche Antwort, aber ich werde nie im Leben mit meiner Waffe zu Euch kommen - nie im Leben . Da braucht man ja einen Rechtsanwalt als Reisebegleiter😁
Habe mir mal den Art. 32 WaffG zu Gemüte geführt, ich lese ja viel und gerne Gesetze, aber alleine dieser Paragraph ist so verschachtelt und kompliziert formuliert, dass man sich die Haare raufen möchte. Dann habe ich den Fehler gemacht den Paragraphen 4 WaffG zu lesen, alter Schwede, zum Mäuse melken.
Noch einmal Danke für Deine Recherche u es Grüessli Alex
@@tactical-dadJetzt spinnen wir den Gedanken weiter: Dürfte sein deutscher Schützenkamerad ebenfalls damit schießen, sagen wir, sein Gewehr hat einen Defekt und er würde sich auf dem Schießstand die Waffe seines schweizer Freundes leihen wollen?
Super Videos - alle!
Gute waffenrechtliche Würdigung / Subsumtion des Sachverhalts, hier noch eine leine rechtliche Ergänzung:
Zusätzlich in Tateinheit gegeben ist der Bruch fremden Gewahrsams und Begründung von Eigengewahrsam = Diebstahl UND außerdem: Diebstahl von Waffen = Diebstahl MIT Waffen (VERBRECHEN!!!). Hiergegen wäre berechtigte Selbsthilfe / Notwehr zulässig.
Grüsse
Danke für Deinen Beitrag. Aber entschuldige meine Richtigstellung. Diebstahl ist nicht gegeben, weil die Aufsicht keine "Zueignungsabsicht" hat. Und Diebstahl mit Waffen ist kein Verbrechen, die Mindeststrafe dafür sind 6 Monate Haft, für ein Verbrechen sind 12 Monate notwendig.
Sorry, eigene Subsumption ist wohl etwas eingerostet. Trotzdem: Tolle Videos, "Herr Kollege".
Grüße
Kollege a. D.
@@tactical-dad
Du bist rechtlich vollkommen auf der richtigen Seite.
Ein mehr als interessanter Sachverhalt und sehr gut erklärt!
Vielen Dank für solche Videos.
Ich hätte jetzt allerdings eine Frage in eigener Sache.
Ich bin Deutscher, lebe in der Schweiz und bin im Besitz von legal in der Schweiz beantragten Waffen.
Darf ich diese dann eigentlich mit meinem europäischen Feuerwaffenpass zum schießen in meinen Heimatverein in Deutschland mitnehmen?
Diese Waffen sollten ja, gemäss deiner Erklärung, ebenfalls keinen deutschen Beschußstempel haben.
Vielen Dank schon mal im Voraus für Deine Auskunft!
Du findest die Ausnahme von der Beschusspflicht für die "Mitnahme" von Waffen im §4 BeschG. Du darfst z.B. einen unbeschossenen K31 mit EFP mit zum schießen nach Deutschland nehmen. Beachte dazu bitte auch mein EFP Video: ruclips.net/video/kWhRsZZGMtI/видео.html
Alle nach 1981 hergestellten Feuerwaffen müssen ein amtliches Beschusszeichen tragen, ohne Beschusszeichen darf mit der Waffe nicht geschossen werden. Aus Sicherheitsgründen hat die Aufsicht vollkommen richtig gehandelt, nur beschlagnahme geht gar nicht. Ich bin selbst zertifizierter Ausbilder für Waffensachkunde und Standaufsichten und habe schon einige Beschädigungen auf Schießständen gesehen die auf Materialbruch von Feuerwaffen herrührten. Was viele vergessen, passiert ein Unglück und die Aufsicht war nachlässig haftet sie für alle Schäden. Die Folgen sind in der Regel auch der Entzug der Waffenrechtlichen Erlaubnis!
Alle nach 1981 hergestellten Faustfeuerwaffen? Ich würde eher sagen 1891.
@@tactical-dad Sorry Zahlendreher.😁
Gutes Video. Warst du mal bei der Artillerie, im Hintergrund steht eine Vorschrift für Vermessungsinstrumente der Aufklärenden Artillerie.
Nein, ich war bei der Luftlandetruppe. Die Schweizer Vorschrift hab ich gerade auf den Tisch, weil ich den dazu passenden Sitometer gekauft habe und Versuche mit den vielen Zusatzfunktionen klar zu kommen. Dazu wird sicher auch bald noch ein Video kommen.
Auch wenn die Schweiz keine generelle Beschusspflicht kennt, wird dies hier inwzischen häufiger gefordert. Phoenix bietet z.B. inzwischen die eigenen Pistolen hier auch mit Beschuss an.
Hintergrund: Im Hilfsmittelverzeichnis (Verzeichnis der bewilligten Hilfsmittel zu Ordonnanzwaffen und zu den Bundesübungen zugelassenen Waffen) wird dies beispielsweise inzwischen bei den Pistolen gefordert, sofern es sich nicht um Ordonanzwaffen handelt.
Danke für den Hinweis, das hatte ich bisher nicht gewusst und das muss ich bei Gelegenheit gleich googeln. Aber irgendwie ist das doch kurios, weil der Beschuss kann ja gar nicht in der Schweiz durchgeführt werden, oder?
Bei mir kam gleich der Gedanke, was soll die Aufsicht mit der Waffe dann machen?
Soll er mit der zur Behörde gehen? Mit einer Waffe die ihm nicht gehört und nicht beschossen ist?
Und dann würde die Behörde auch nur fragen was sie damit soll.
Genau und dein Kommentar würde auch zeigen, dass sich selbst die Polizei mit einer Sicherstellung aus einem weiteren Grund schwer tun würde. Eine Sicherstellung würde nämlich nichts nutzen, die Polizei und die Waffenbehörde würden die Waffe ja nicht dem Beschussamt weitergeben, weil das die Aufgabe des Besitzers ist. Damit wäre eine Sicherstellung durch die Polizei nicht zielführend und nicht geeignet. Behörden haben auch die Maßnahmen durchzuführen, die am wenigsten in die Rechte der Betroffenen eingreifen. Und das wäre eine schriftliche Aufforderung die Waffe dem Beschuss zuzuführen. Alles was darüber hinausgeht wäre nicht angebracht.
Moin TD … einen wunderschönen Feiertag
Hier ist kein Feiertag 😢
@@matts.2637 sorry .... Gruß aus Bayern 😎
@@petermuller9940 kein Problem. Genieße den freien Tag
Danke.
Sehr erleuchtend. Vielen Dank.
Sehr gerne, das freut mich.
Neben der Aufsicht hätte sich dann aber auch der Besitzer der Waffe strafbar gemacht, da er die Waffe an einen Unberechtigten überlassen hätte.
So jetzt hab ich abonniert, weil der Inhalt interessant ist und natürlich auch so schön lange geredet wird 😜
😂 1:30 😂
Schon alleine dafür abonniere ich
Ansonsten super informativer Kanal 👍👍
Neeeein, bitte nicht abonnieren 😮. Aber dennoch, herzlich Willkommen und ich hoffe Du findest hier gute Unterhaltung. Vormerken will ich hier schon Mal die Videos aus der aktuellen Abstimmung für Samstag. Das sind beides Dinge die man sonst nirgends zu sehen bekommt. Egal welches Video Gewinnt, ich freue mich schon sehr drauf es online zu schalten und Euch an meinen schönen Stücken teilhaben zu lassen.
Danke für das Video. Ich frage mich ob die Person, die die Standaufsicht hatte, von Beruf her Polizist war?
Nein, ganz sicher nicht. Er war nur einer der üblichen DSB Wichtigtuer. Wäre er Polizist gewesen hätte er auch eine entsprechende Ausbildung, dass eine Sicherstellung überhaupt nicht rechtmäßig wäre. Eine Sicherstellung ist, wie ich es schon hier in diversen anderen Kommentaren geantwortet habe nicht zielführend, unverhältnismäßig, keine Mindermaßnahme und vor allem überhaupt nicht geeignet zur beseitigung der Gefahr (eine konkrete Gefahr lag überhaupt nicht vor, weswegen die Polizei überhaupt nicht zuständig wäre, sondern nur die Waffenbehörde die in den meisten Fällen beim Landratsamt oder der Gemeinde angesiedelt ist).
@@tactical-dadDass Polizisten die entsprechende Ausbildung haben, stimmt leider auch nicht immer. Durfte ich selbst schon feststellen, zwar nicht in Bezug auf Waffen, aber immerhin.
@@tactical-dad Stimmt, da hast du auch wieder recht. Daran habe ich nicht gedacht.
@@shanewalsh5877 An der Ausbildung kann es nicht liegen, es gibt fast kein Land das eine derart lange und umfangreiche Polizeiausbildung durchführt wie Deutschland. Hier sind 2,5-3 Jahre die Regel, fast überall im Ausland ist es nur 1 Jahr. Wenn, dann liegt es also am jeweiligen Polizisten. Ausgebildet wurde das alles.
@@tactical-dadDas bisher größte und gefährlichste Halbwissen in meiner Waffenkarriere hatten ausgerechnet Polizisten und Bundespolizisten. Hast Du bei solchen eine Kontrolle, wirst Du wahrscheinlich ohne Fachanwalt nicht aus der Nummer rauskommen!
Mag sein, daß das ausgebildet wurde. Fragt sich wann, ob sich seither Gesetze geändert haben und ob das Wissen überhaupt jemals verinnerlicht wurde.
War im Übrigen bereits in den 80er Jahren zu Mopedzeiten so. Serienmäßiges Mokick angehalten, Fahrer und mich lautstark zur Sau gemacht, man dürfe darauf nicht zu zweit fahren, Tuning unterstellt, mit sehr langer Kontrolle gedroht und mit dem Polizeiauto bereits beim Anhalten fast eine Kollision mit einem anderem Auto gehabt. Hatte privat wie beruflich noch ein, zwei Dutzend weitere Fälle geballter Inkompetenz, bin mit dem Berufsstand ziemlich durch.
Hi ich schau mir gerne deine Videos an, wollte aber schon länger einen kleinen Kritikpunkt loswerden.
Die meisten deiner Zuschauer wissen oder vermuten dass du eine YT Ausnahme bist und nicht Klicks oder Partnerschaften aus bist. Du brauchst das nicht erwähnen, hat für mich einen "ich bin nicht wie die anderen Kerle" Beigeschmack. Ansonsten sind deine Videos und dein Blog immer eine lehrreiche Erfahrung.
VG Feldy
Danke, das Feedback war hilfreich! Ich werde mir mehr Mühe geben das auszublenden.
Diese obergschaftligen Aufsichten! Gibts bei uns zum Glück nicht.
Dann hast Du viel Glück mit deinem Verein.
@@tactical-dad Ja, mein Verein ist wirklich super! Zum Glück, ist nämlich auch weit und breit der einzige GK-Verein.
@@carabo33Bei mir das Gleiche. Zu 95 % Top-Leute, auch weit und breit der einzige GK-Verein, sogar mit zwei Verbandszugehörigkeiten.
@@shanewalsh5877 Wir sind sogar bei drei Verbänden.
@@carabo33 Noch besser.
Sicherstellen darf neben der Polizei auch die Staatsanwaltschaft - also auch ein Staatsanwalt in Person - oder natürlich ein Richter. Auch andere Amtsträger können hierzu befugt sein. Die Amtsanmassung ist abzugrenzen vom Jedermannsrecht; jeder darf bspw. einen Straftäter vorläufig festsetzen und ihm die vorläufige Festnahme erklären, bis die in solch einem Fall zwingend herbeizurufende Polizei eintrifft. Alles unter dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit, einen Kaugummidieb darf man auch nicht für nur ein paar Minuten in Ketten legen und einkerkern! Eine Überprüfung der Waffe durch eine Standaufsicht ist statthaft, um bspw. festzustellen, ob das Kaliber der Waffe für diesen Stand zugelassen ist, und sicherlich auch, um technische Normen wie Kastenmass oder Abzugsgewicht und eben den Beschuss zu prüfen - wenngleich sehr unüblich. Mir sind aber leider Schikanen bekannt, wo die Standaufsicht die WBK aller Schützen eines anderen Vereins überprüfen wollte. Sehr dünnes Eis, eine Rechtsgrundlage dafür ist für mich nicht erkennbar, auch hier steht wohl eine Amtsanmassung im Raum. Und aus den im Video erklärten Gründen wäre selbst dann eine Sicherstellung einer Waffe durch andere Schützen oder die Standaufsicht etc. nicht zulässig, wenn Kenntnis oder begründeter Verdacht darüber besteht, dass jemand eine Waffe in illegalem Besitz hat; auch hier wäre dann die Polizei zu verständigen! Vorläufig festsetzen dürfte man einen solchen Strategen aber allemal...
Danke für Deinen Beitrag.
Du schreibst "jeder darf bspw. einen Straftäter vorläufig festsetzen und ihm die vorläufige Festnahme erklären".
Das gilt aber ausschließlich nur "wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann".
Bei einem Vereinskameraden, der eine Waffe ohne Beschußzeichen hat, trifft wohl beides nicht zu. Weder ist er unbekannt, noch wird er sich nach Panama absetzen.
@@theloki72 Genau - und wer nicht flüchtet, braucht auch nicht festgesetzt zu werden. Ich schreibe ausdrücklich vom Grundsatz der Verhältnismässigkeit! Und zu den Festnahmegründen gehört auch noch die Gefahrenabwehr (Eigen- und Fremdgefährdung) -
@@franksteinmann6926 Du schreibst vielleicht von Verhältnismäßigkeit, aber nicht von den Einschränkungen, die tatsächlich in der Norm selbst genannt sind (Flucht/Identität).
Gerade die sind aber wichtig, damit nicht irgendein verhinderter Hilfssheriff sich irrtümlich ermächtigt fühlt, irgendwelche Leute festzunehmen.
@@theloki72Ich schreibe aber oben exemplarisch vom "Kaugummidieb" - wer sich "irrtümlich ermächtigt fühlt", unterliegt ggfs. einem "Erlaubnistatbestandsirrtum"! Rechtsgrundlage ist der § 127 StPO, kann jeder selbst nachlesen...
Weil du kein Abo und kein Like willst hab ich es beides da gelassen damit du mehr Reichweite bekommst 💪
Vielen Dank, das ehrt mich! Hoffentlich findest Du noch viele interessante Inhalte bei mir :-)
10:16 Also ich schaue mir immer wieder meine Sammel-Objekte Zentimeter für Zentimeter an. Liegt aber vielleicht daran, dass ich autistische Züge aufweise.😆
Ich würde behaupten, dass sich diese Züge bei vielen Waffenenthusiasten finden. Spezialinteresse bleibt Spezialinteresse. 😁
@@gesamtszenario Bei mir ist das aber wirklich STARK ausgeprägt. Nicht nur in diesem Bereich.
@@Mr.Z1989 Ja, nu... Neurodivergenz alleine begründet keine mangelnde persönliche Eignung nach § 6 WaffG. Und es gibt natürlich GAR KEINEN spezifischen Grund, warum ich das weiß. 😁
"In der Praxis prüft kein Mensch die Beschusszeichen" - Bitte was? Ich schon! (was bei älteren CIP Waffen teils etwas tricky ist) Aber nicht zu prüfen ist doch definitiv ein Fehler in der Handhabung, der zum Verlust der Zuverlässigkeit führen kann, oder etwa nicht?
Auf Amtsanmassung wäre ich hier nicht gekommen, sondern ehr auf so etwas wie Diebstahl, Unterschlagung etc. Neben den Waffenrechtsverstössen natürlich.
Nein das ist nicht richtig, für den Diebstahl und die Unterschlagung braucht es eine Zueignungsabsicht, die hier eindeutig nicht gegeben ist.
Sehr schönes Büchlein in rot.
ZU GLEICH!
Danke. Glück ab :-)
Danke fürs Video.
Viele Grüße
M.S.
Sehr gerne.
Danke, dass war sehr lehrreich ❤
Das ehrt mich, vielen Dank!
Wie ist die Waffe (ohne Beschuss) denn durch die Behörde eingetragen worden?
Bei Privatimporten wird das idR. nicht kontrolliert. Oder meinst Du meine Kel tec? Wenn ich als Sachverständiger Waffen erwerbe müssen die nicht beschossen sein.
@@tactical-dad Ich meine die Waffe, die auf dem Stand geschossen wurde. Insoweit war die Waffe nicht legal, da ohne Beschuss. Zumindest liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Würde man sogar eine Straftat feststellen, käme das allgm. Festnahmerecht (§ 127 Abs. 1 StPO) in Betracht und damit tatsächlich so was in die Richtung "Sicherstellung/Beschlagnahme". Und für § 127 Abs. 1 StPO reicht der Verdacht einer Straftat aus. Also könnte tatsächlich die Standaufsicht, wie jeder andere auch, legal den Schützen samt Waffe bis zum Eintreffen der Polizei "festnehmen".
Kommt da nicht noch die Unterschlagung oben drauf ? 😊
Ja, das kann je nach Fall sein. Es z.B. auch darauf an, ob der Aufsicht die Waffe ausgehändigt wurde.
Nein, weil die Absicht der Zueignung fehlt. Die Aufsicht will die Waffe ja nicht für sich selbst behalten.
Naja, die Aufsicht war halt ein "Gschaftlhuber" (bayrisch für Wichtigtuer, Erbsenzähler), mir tut nur seine Frau leid-falls verheiratet.
Der war gut, ich lach mich schlapp 😂
Was wäre zunächst das richtige Handeln, wenn jemand mit illegalen Waffen, wie Kriegswaffen (bspw. Vollautomatisches Gewehr), ohne Erlaubnis, schießt?
Sicherstellen darf man ja dann auch nicht?
Was "das Richtige" ist, das kannst nur Du für dich entscheiden. Ich bezweifele sehr, dass jemand mit einer illegalen Vollauto Waffe auf den Schießstand geht. Aber Du wirklich einen Vereinskameraden melden willst, nur weil er etwas unrechtmäßiges macht? Die Polizei ist zur Verfolgung von Straftaten zuständig, nicht unbedingt der Bürger.
Hi, hast du eig nicht angst dass bei dir jemand einbricht ?, der hätte ja dann ein ganzes Arsenal
Nein, dagegen gibt es ja entsprechende Vorsichtsmaßnahmen;-)
@@tactical-dadWäre mal was für ein Video. Würde mich freuen.
@@shanewalsh5877 Es gibt Dinge die ich nicht öffentlich thematisiere, das gehört da aus gutem Grund dazu.
@@tactical-dad Okay, ich respektiere das. Aber darf ich fragen warum? Ich erwarte natürlich keinesfalls, dass du private Details über deine Wohnung preisgibst, es geht mir eher um generelle Maßnahmen und deine Meinung hierzu.
Waffenrecht ist das eine, aber hier gilt auch das ganz einfache Zivilrecht. Natürlich darf keine Privatperson mir irgendwas wegnehmen, dann hab ich ein Notwehrrecht und ich handle rechtlich gerechtfertigt, so weit meine Handlung kein Notwehrexzess darstellt.
Stimmt, das Zivilrecht kommt auch noch dazu
Super Interessant die Info, schaue Mir Feine Beiträge immer gerne an! Man lernt nie aus 😅!
Das freut mich, danke
Da ging der Schuss wortwörtlich nach hinten los!
Ist die jagdschein Prüfung schwer eigentlich?
Ist ne menge Wissen zu lernen, + schiessen, aber das haben schon weit dümmere geschafft. In der Prüfung ist man ein nervenbündel, aber die allermeisten Prüfer sind da sehr verständnisvoll. Fehler in der Waffenhandhabung sind natürlich tödlich.
Kauf Dir einfach mal ein Lehrbuch, ich empfehle den Krebs, und schau Dir die Inhalte an.
ja, und 3000 Euro
3000 Euro gelatzt .....@@DerOpa.
@@34Realist
Ich habs 2020 für ca. 750-800€ hinbekommen inkl. Kurzwaffenkurs und Fleischerstbeschau. In NRW, ohne Kurs, Schule und Mentor. Das war echt Hardcore. Realistisch sind um 2000€ bis ende offen.
2000...aber ohne Fahrtkosten, is klar@@outdooropaholger9998
Ich hätte als zweite Straftat eher auf Unterschlagung getippt. Auf Amtsanmaßung wäre ich nie gekommen.
Ich prüfe jedenfalls nie die Beschusszeichen, wenn ich Aufsicht habe. Beaufsichtige aber auch nur Leute, die ich kenne, von denen ich weiß, dass alles in Ordnung ist und von denen ich weiß, dass sie keine Sicherheitsverstöße begehen.
Bei Fremden ist mir das zu heiß, halte nicht gerne meinen Kopf hin, wenn etwas passiert.
Unterschlagung könnt es durchaus auch noch sein.
Frage ist ob hier eine Aneignungsabsicht und ein Enteignungsvorsatz gegeben sind
Interessanter Beitrag.
Trotzdem dürfte einem Jäger das nicht passieren,denn schon in der Jagdausbildung wird gelehrt ,das bei Inbesitznahme oder Erwerb einer Waffe folgendes zu überprüfen ist: Hersteller,Kaliber,Beschußzeichen ,bei Flinten noch eventuell die „Lilie „für Stahlschrotbeschuß.Aber scheinbar sieht die Praxis eben anders aus.😂
Ja, die Praxis sieht sehr anders aus. Beim Erwerb einer neuen Waffen haben die Meisten viele Dinge im Kopf, da gerät der Beschuss in den Hintergrund. Und in der Jagdausbildung wird schließlich viel unterrichtet, was man später wieder vergisst. Oder weißt Du noch die Brut und Setzzeiten der Lachmöve? Oder wie viele Eier eine Rabenkrähe legt?
Bevor man mit dem Auto losfährt muss man auch einmal rundherum gehen, die Reifen prüfen, alle Lampen auf Funktion etc, und sich beim Rückwärtsfahren ggfls einweisen lassen….
Wenn ich eine Neuwaffe bei einem Händler kaufe vertraue ich darauf, dass die ok ist, genauso wie ich bei einem Neuwagen nicht nochmal erst selber prüfe, dass der sämtliche Vorschriften erfüllt.
@@jmentz Das war ein guter Vergleich.
Für mich ist das kein Vergleich Waffenhändler/Autohändlern.Außerdem „hinken“ Vergleiche meistens.Du solltest auch nicht alle Vorschriften prüfen ,was einem Käufer gar nicht möglich ist,sondern einfach die Dinge in Augenschein nehmen die relevant sind.
Würdest Du denn mit einem Auto vom Hof des Händlers fahren wollen der keine Räder hat?
@@thomasDD09 Mach doch Mal ein kleines Experiment. Beim nächsten Schießstand Besuch fragst Du in Runde wer weiß in welchem Land seine Jagdwaffe beschossen wurde. Ich Wette das kann Dir höchstes einer von 10 Jägern beantworten.
Also darf ich jetzt Jugendliche schießen oder nicht
Ob Du "Jugendliche schießen darfst"?
@@tactical-dad 🤣 ja ich weiss dafür muss ich nach Texas ziehen
Ist es nicht auch Diebstahl oder Raub?
Nein, dafür bräuchte die Aufsicht eine Zueignungsabsicht, also den Willen die Waffe selber zu bekommen. In dem Beispiel wollte sich die Aufsicht aber ja nur wichtig machen.
Sammler besitzen doch öfters Waffen ohne Beschuss, dürfen dann nur nicht damit schießen.
Ja, aber der Verkauf an die Sammler ist verboten und als OWI sanktioniert, auch wenn das viele Händler und Sammler nicht wissen.
@@tactical-dad das bedeutet wenn ein Sammler eine Waffe ohne Beschuss ( aus dem WWII scheinen viele ohne Beschuss zu sein) dann darf er die besitzen aber ein Händler hätte sie nicht verkaufen dürfen?
Ja genau.
@@TheEscape2012
Der Schießleiter sollte so eine Aufsicht nicht mehr einteilen.
Die haben doch meist den selben geistigen Hintergrund. Gerade in den DSB Vereinen gibt es so schlimme Verantwortliche
Irgendwie ist die Bearbeitung des Themas recht fragwürdig.
Denn die erste zu stellende Frage wäre gewesen, ob die Waffe für den Jäger auf einen Jagdschein oder eine WBK eingetragen ist alternativ kann noch ein Leihschein reichen sofern man nicht der rechtmäßige Inhaber der Waffe ist reichen. Sollte sie eingetragen sein kann man als Standinhaber oder Aufsicht durchaus die Behörden informieren.
Denn der Versuch mit der Waffe zu schießen ist eine Straftat.
Sollte sie nicht eingetragen sein, bzw der potentielle Schütze nichts vorweisen können ist, wegen der Vermutung des illegalen Waffenbesitzes, durchaus das hinzuziehen der Polizei geboten. Denn wenn ich als Sachkundige Person und Standaufsicht Kenntniss von illegalem Waffenbesitz habe und dieses nicht melde mache ich mich u.U. STRAFBAR.
Und die Polizei darf durchaus bei einem ungeklärtem Eigentumsverhältnis die Waffe bis zur Prüfung einbehalten.
Grüße aus dem Norden
Du wirfst mir mit diesem Kommentar eine "fragwürdige Bearbeitung" vor??? Absolut ALLES an deinem Kommentar ist falsch! Da weiß man gar nicht wo man anfangen soll? Der Besitz einer nicht beschossenen Waffe soll eine Straftat sein? Dann nenne bitte auch die §§ für diese Behauptung. Wenn man eine Straftat nicht der Polizei meldet soll man sich strafbar machen? Nenn bitte den § in dem das stehen soll! Eine Waffe soll man "auf einen Jagdschein eintragen" können? Nichts für ungut, aber Du solltest Gesetze lieber lesen und nicht mit Vermutungen und Erfindungen hier um dich werfen.
@@tactical-dad ich habe nicht vom Besitz einer nicht beschossenen Waffe gesprochen sonder von nicht eingetragenen Waffen.
Und auch Jäger müssen Waffen eintragen lassen. $13 Waffengesetz. Absatz 3
Waffen die nicht eingetragen sind werden nicht unmittelbar zur illegalen Waffe aber nach 14 Tagen $ 13 Absatz 3
Strafbar ist hingegen das Schießen mit unbeschossenen Waffen $ 1 Beschussgesetz. Selbst wenn man das als Ordnungswiedrigkeit behandeln würde, kommt bei Sachkundigen Personen sicherlich Zweifel an der Zuverlässigkeit auf.
Bitte mal im §138 StGB nachlesen, da ist das einzige Zeug geregelt wo man Ärger bekommen kann wenn man es nicht zur Anzeige bringt
Na super, noch ein "Hausmeister Krause" 🤨 Warum soll der Besitz einer nicht beschossenen Waffe eine Straftat sein? ich habe auch mehrere mit nicht gültigem Kriegsbeschuss und die meisten Sammler alter Waffen haben jede Menge davon.
Ich darf sie nur nicht gewerblich (als Händler) verkaufen, das ist alles!
Wie sich das jetzt mit dem schießen verhält, wahrscheinlich ein Verstoß gegen die Standordnung, im schlechtesten Fall eine Ordnungswidrigkeit, mehr nicht.
Ich weiß ja nicht in was für kleinkarierten DSB Spießerkreisen du dich herum treibst, aber ich muss und werde einer Aufsicht, Standbetreiber oder sonst einem Zivilisten sicher nicht nachweisen, dass meine Waffen legal sind, das wäre ja noch schöner. Willst du vielleicht auch noch meinen Führerschein kontrollieren, bevor ich von deinem Parkplatz fahren darf? 😬🤣
Nötigung wäre auch erfüllt.
Nur wenn die Standaufsicht mit einem "empfindlichen Übel oder Gewalt" droht.
@@tactical-dad Korrekt, wobei die unrechtmäßige und möglicherweise eindringliche Aufforderung zur Übergabe/Aushändigung/Überlassung der Waffe, also die Forderung zur Aufgabe der tatsächlichen Gewalt über rechtmäßiges Eigentum, durchaus als empfindliches Übel durchgehen könnte. Ich werde mal in die RistBV gucken...
mich hat mal ne Aufsicht aus nem Schiesstand rausgeschmissen, weil ich als Jäger mit Schalldämpfer schießen wollte. Und das dürfe man nur auf einem "Jägerschießsstand" nicht aber auf einem "Sportschützenschießstand"
Das ist so bitter ...mich hat mal einer aus dem Verein werfen wollen, weil ich die Pistole aus dem Holster gezogen haben. Er wusste nicht Mal, dass das beim BDMP und BDS teilweise vorgeschrieben ist.
@@tactical-dad Bei mir wollte letztens die Standaufsicht den BKA Bescheid sehen ...... für meine 16" AR15. Kekw.
@@noThing-wd6py Einen BKA Feststellungsbescheid, der überall abrufbar ist? Oh man, lass mich raten, das war auf einem DSB Stand?
@@tactical-dad tatsächlich nicht, war ein BDS Stand ^^
@@noThing-wd6py peinlich, peinlich...
Nächste Blöde Frage: hätte sich der Jäger auch strafbar gemacht wen er den Anweisungen folge geleistet hätte und die Waffe übergeben hätte ?
Wenn ich jetz als Otto normal Bürger zum Jäger sage gib mir deine Waffe dann bin ich mir sicher das sich der Jäger strafbar macht, wenn ich das sage und er das tut.
Das ist eine gute Frage, vermutlich schon. Nüchtern betrachtet muss man sich bei so einem Gedankenspiel aber auch immer noch fragen ob das irgend wer überhaupt zur Anzeige bringen würde.
Bei letzterem kommt es noch auf den Zusammenhang an. Bei einem Raub unter vorgehaltener Waffe oder Androhung eines unmittelbaren schweren Übels macht sich der Jäger meiner Auffassung nach nicht strafbar, wenn er die Waffe dann aus Angst um seine körperliche Unversehrtheit oder die eines Dritten heraus gibt.
@@OpenGL4ever 😅 ja gut klar aber das ist meiner Meinung eine Dummheit die man nur 1 mal macht. Wenn man mit Gewaltandrohung am Schießstand, den Jäger der damit gerade schießt, sagt er soll mir seine Waffe aushändigen da ihm sonstetwas angetan wird. Dann braucht man sich nicht wundern wenn man 2 Löcher mehr hat.
(Indianer Jones und messermann Flashbacks)
Aber ich rede natürlich ohne Gewalt oder Androhung davon.
Toll, jetzt bin ich traurig! Ich muss nun weg klicken und dir mein Abo entziehen... Weil ich mach ja immer alles, was die RUclipsr so sagen. Deshalb habe ich auch ca 50.000 Abos, weil alle anderen sagen ich soll abonnieren 😢
🤣
Danke, diese vielen Abos sind ja auch eher ne Belastung. Aber auch ohne Abo bist Du bei mir herzlich willkommen auf dem Kanal ;-)
@@tactical-dad sorry, aber ich bin gekommen, um zu bleiben 😉
Dummerweise machst du für mich Quality content, also wirst du mich nicht so schnell los 😁
Da habe ich mich geirrt 😒, habs der Sicherheit wegen zugeschoben 😅, wegen fehlendem Beschuss...auch mit Papieren, ist man für alles immer selbst verantwortlich...ich weiß nicht, ob du Wiederlader bist, für den Fall, vielleicht auch mal ein Thema...
Das bin ich bisher noch nicht. Wiederladen hatte mich nie interessiert, außer der Lee Loader. Das ist ein minimal Wiederladeset das ich seit kurzen auch habe.
@@tactical-dad ich hatte diese Kurse bereits vor Jahren mal gemacht, wegen öffentlichen Veranstaltungen, wurde aber aufgelöst, mein Gastverein bietet die Kurse demnächst an...und bin am grübeln, ob ichs nochmal versuchen sollte, da weht nämlich ein ganz anderer Wind...👍
@@funenergizer4989Schau dass Du dann gleich das ganze Programm machst, inkl. Vorderladen. Vorderladen macht mir selber mehr Spaß. Und dann gibt es noch etwas das viele nicht wissen, die kleinste Pyrotechnik Lizenz für Feuerwerk bekommt man bedürfnisfrei und ohne Prüfung. Die würde ich gleich mit beantragen.
@@tactical-dad danke für den Tipp, ich frage mal nach, kostet ja nichts, für mich wäre halt relevant gewesen, das jemand der das schon länger macht, drüber guckt, was ich so fabriziert hätte, dem war aber nicht so...und Gefahr gehen das was passiert wollte ich dann auch nicht...ich sag dir demnächst mal bescheid...😊...👍
Schwierig das Thema ,da ich mich nicht zu dem Thema auskenne
lol, bist abboniert.
Vielen Dank
Hübsch, schaut aus wie eine 32er Autauga, extrem selten
Was ist eine Autauga?
@@tactical-dad Die Autauga MK2 ist eine Backup Pistole fürs Knöchelholster. Eine 32er von der nur wenige hergestellt wurden. Ich bin begeistert von den kleinen Handfeuerwaffen die trotzdem Biss haben. Wie auch auf Revolverebene die North American Arms Mini Master in 22 Magnum
Zum Thema "Wer schaut denn schon nach dem Beschusszeichen": Das ist wie wenn man ein Auto kauft, um damit zu fahren und sich nicht darum kümmert, ob der Wagen überhaupt TÜV hat.
Rechtlich sehe ich das wie folgt: Als Erwerber einer Waffe habe ich dafür Sorge zu tragen, dass die Waffe meinem angemeldeten Bedürfnis (in diesem Fall Jagd/Jagschein) entspricht und zum Gebrauch geeignet und zugelassen ist. Ansonsten darf ich die Waffe schon gar nicht erwerben und eintragen lassen. Also habe ich als Käufer eindeutig dafür zu sorgen bzw. zu überprüfen, dass die Waffe ein Beschusszeichen trägt! Nicht umsonst regelt der Paragraph 12 des Beschussgesetztes, dass ein Inverkehrbringen nicht beschossener, beschusspflichtiger Waffen mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet wird. Und spätestens bei der ersten Benutzung hantiere ich mit einer nicht zugelassenen Waffe, welche die rechtlichen Vorgaben nicht erfüllt. Und das soll völlig normal sein und keine rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen? Nie im Leben.
Davon mal abgesehen, das Beschusszeichen garantiert immerhin, dass die Waffe die Belastung aushält. Ich würde aus eigenem Sicherheitsbedürfnis heraus schon nicht mit einer unbeschossenen Waffe schießen wollen.
So wie Du es sagst ist es rechtlich vorgeschrieben und so sollte es sein. Aber glaube mir, es zirkulieren viele unbeschossene Waffen in Deutschland in Privathand und die wenigsten Waffenbesitzer achten auf die Beschusszeichen. Ich halte das aber auch für kein so großes Problem, schließlich wird in der Schweiz und den USA meist ja kein Mist gefertigt und dort fliegen die Waffen ja auch normalerweise nicht in die Luft. Viele Länder kommen ohne Beschusspflicht gut aus. Die Waffen fliegen eher hier in Deutschland in die Luft, wenn mal wieder ein Wiederlader versehentlich die doppelte Ladung in eine Hülse gefüllt hat. Das passiert vermutlich jeden Tag ein mal irgendwo in unserem Land....
@@tactical-dadMan muss sich auch mal vor Augen halten, dass die C.I.P. weltweit gerade einmal 14 Länder als Mitglieder hat. Dazu gehört nicht die von dir bereits erwähnte Schweiz, die skandinavischen Länder, Polen… Nun werden Waffen aus diesen Ländern ja nicht schlagartig zu qualitativ anderen Waffen, wenn sie ein deutsches Beschusszeichen erhalten.
Würde es befürworten wenn ab jetzt nur noch Videos kommen von Situationen die du auch selbst erlebt hast !
So ist das doch etwas hanebüchen…
Ich habe gehört dass , … kann doch nicht der Anspruch sein
Da gebe ich Dir zum Teil Recht, aber es geht hier ja nur um ein Gedankenspiel an dem ich etwas verdeutlichen wollte. Ich selber nehme so ein Thema übrigens nicht so ernst und hatte auch keinen entsprechenden Anspruch daran.
Hätte den Geck gerne gehört, bin bei dem Wortschwall aber leider vorher eingeschlafen. Schade
Und was ist ein "Geck"?
@@tactical-dadM. W. Ein eitler Mann
Horsch, wir haben zig tausend Ami Soldaten, somit gilt für uns auch das amerikanische Waffengesetz, oder sind wir jetzt diskriminiert?
Ob Überprüft oder nicht, man legt NIEMALS eine Waffe Geschlossen und mit Eingesetztem Magazin auf den Tisch!!!
Waffensachkunde 1. Stunde.......
Man merkt, dass Du mit Waffen nicht viel zu tun hast...
@@tactical-dad stimmt, war nur Ausbilder.....
@@reservist9128 So eine beeindruckende Qualifikation habe ich nicht, da bin ich aber schwer eingeschüchtert ..... Such Dir bitte einen andere Kanal. Mir ist meine Zeit zu schade mich auf so nen Unsinn einzulassen.
@@tactical-dad zum einen, NOCH, Leben wir in einem freien Land und ich kann Schauen was ich Will! Zum anderen, Nö, keine besondere Ausbildung und ich brauche auch Niemanden Beeindrucken. Zu dir, ich finde es ja nicht Verkehrt wenn jemand anderen diesen schönen Sport (Und dessen Regeln und Gesetze) nahebringen möchte, doch dann Bitte auch mit den Sicherheits Regeln/ Maßnahmen. Du brauchst auch nicht Rumpaulen wenn dir mal jemand einen Hinweis gibt, Fehler können JEDEM einmal Unterlaufen (auch den besten), da muss man nicht Pampig und Beleidigend werden. Einfach ein "Danke für den Hinweis" und gut ist.
Ansonsten Entsteht eher ein Falscher Eindruck von dir.
@@reservist9128 Sport? Welchen Sport? Das ist kein Fehler, sondern entstammt nur deiner Phantasie!