Unternehmensvermögen steuerfrei übertragen (§§ 13a-13c ErbStG) | Erbschaftsteuer 3/3
HTML-код
- Опубликовано: 25 июл 2024
- In unserem letzten Studentenvideo zum Thema Erbschaftsteuer soll die Frage nach der Besteuerung von Betriebsvermögen im Vordergrund stehen. Tatsächlich gibt es hierfür Verschonungsregelungen, die eine Besteuerung verringern oder vermeiden helfen sollen, sodass der Unternehmer, der das zugewendete Betriebsvermögen erhält, den Betrieb ohne Verlust von Arbeitsplätzen weiterzuführen vermag. Prof. Dr. Manfred Klein informiert hier über alle Details.
Jetzt eintragen und kostenlose Übungsaufgaben herunterladen:
www.juhn.com/lp/uebungsaufgaben/
0:00 Einleitung & Intro
1:31 Grundlagen zur unentgeltlichen Unternehmenstransaktion
7:23 Verwaltungsvermögen
9:10 Lohnsummenregelungen
12:41 Behaltefristen
14:18 Überentnahme
15:12 Reinvestition
15:38 Fazit & Kontakt
▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
Ihr Direktkontakt für neue Mandanten:
Telefon: +49 221 999 832-01
E-Mail: Mail@Juhn.com
▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
Für Bewerber/innen:
Telefon: +49 221 999 832-06
E-Mail: Karriere@Juhn.com
Internet: www.Juhn.com/Karriere
▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
Folge uns auf Social Media:
► Facebook: / juhnsteuerberater
► Instagram: / juhnsteuerberater
► LinkedIn: / juhn-steuerberater
► Xing: www.xing.com/companies/juhnpa...
► Twitter: / juhntax
► Podcast: www.juhn.com/podcast/
▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
JUHN Partner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Im Zollhafen 24
50678 Köln
► Telefon: +49 221 999 832-01
► E-Mail: Mail@Juhn.com
► Internet: www.Juhn.com
Sie suchen Ihre neue berufliche Herausforderung in der laufenden Steuerberatung oder in der Gestaltungsberatung - Dann können Sie sich jetzt bewerben: www.juhn.com/karriere
Sehr systematisch Herr Professor Klein. Sehr clever Herr Professor Juhn. Leider besitze ich keine 100.000.000 €.
Selbes Problem hier. Unterstützung bitte an DE… Spaß ;-). Leider lohnt sich der Aufwand dieser Modelle erst wenn es sich auch um höhere Beträge dreht. @Prof. Dr. Christoph Juhn [Steuerberater] Ich würde mich auch mal über Beiträge freuen, welche sich mit Möglichkeiten zur Gestaltung im kleineren Bereich befassen.
Müsste Ihr Beispiel zum Ende nicht so ausgestaltet sein, dass der Erwerber einen Antrag nach 28a stellen muss? Da der Wert der Übertragung die Grenze von 26 Mio. überschreitet und auch das Abschmelzmodell nach § 28c keine Anwendung mehr findet, bleibt doch als letzte Option zur Steueroptimierung nur der § 28a?