Steuerklasse, Steuersatz, Berechnungsschema, Beispiel | Erbschaftsteuer 2/3

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  • Опубликовано: 24 июл 2024
  • Teil 2 der Fachinhalte zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer geht auf die Steuerklassen und Steuersätzen sowie den Faktoren, nach denen sie eingeteilt werden, ein. Außerdem erklärt Prof. Dr. Manfred Klein die Zusammenhänge, die dem Berechnungsschema bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer zugrunde liegen. Anhand eines Beispiels zeigt er, wie man die Erbschaftsteuer berechnet.
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    0:00 Einleitung & Intro
    2:12 Grundlagen zur Berechnung der Erbschaftsteuer
    8:23 Persönliche Freibeträge
    11:43 Ermittlung der Bemessungsgrundlage
    17:23 Beispielsfall zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
    27:49 Fazit & Kontakt
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    Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
    Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
    Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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Комментарии • 6

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater  Год назад

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  • @Syrius12345
    @Syrius12345 Год назад +1

    Vielen Dank für das Aufdröseln des Falles! :)

  • @niklasthiel4237
    @niklasthiel4237 5 месяцев назад

    Hallo, in welchem Satz in §10 Abs.6 ErbStG ist die Regelung mit den 90% zu finden? LG

  • @wolfgangsteinmetz7326
    @wolfgangsteinmetz7326 Год назад

    Wie bereits kommentiert, sehr systematisch. Durch einen Informatiker direkt in ein Programm (App) umsetzbar!
    Nun eine Frage. Wer bewertet das Mehrfamilienhaus. Muss der Schenker, der Beschenkte bewerten oder bewertet das Finanzamt.

    • @Sheperd94
      @Sheperd94 Год назад

      Grundsätzlich erfolgt die Bewertung im Rahmen der Erklärung. Es gibt auch nach § 198 BewG die Möglichkeit den Wert einer Immobilie durch ein Gutachten nachzuweisen. Das ist sinnvoll, wenn sich nach den steuerlichen Methoden ein zu hoher Wert ergibt

  • @ctlspl
    @ctlspl Год назад +2

    Da steckt doch böse Absicht oder purer Hass auf Menschen dahinter das so unnötig komplex zu machen. Einfach absurd.