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Wie bereits kommentiert, sehr systematisch. Durch einen Informatiker direkt in ein Programm (App) umsetzbar! Nun eine Frage. Wer bewertet das Mehrfamilienhaus. Muss der Schenker, der Beschenkte bewerten oder bewertet das Finanzamt.
Grundsätzlich erfolgt die Bewertung im Rahmen der Erklärung. Es gibt auch nach § 198 BewG die Möglichkeit den Wert einer Immobilie durch ein Gutachten nachzuweisen. Das ist sinnvoll, wenn sich nach den steuerlichen Methoden ein zu hoher Wert ergibt
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Vielen Dank für das Aufdröseln des Falles! :)
Hallo, in welchem Satz in §10 Abs.6 ErbStG ist die Regelung mit den 90% zu finden? LG
Wie bereits kommentiert, sehr systematisch. Durch einen Informatiker direkt in ein Programm (App) umsetzbar!
Nun eine Frage. Wer bewertet das Mehrfamilienhaus. Muss der Schenker, der Beschenkte bewerten oder bewertet das Finanzamt.
Grundsätzlich erfolgt die Bewertung im Rahmen der Erklärung. Es gibt auch nach § 198 BewG die Möglichkeit den Wert einer Immobilie durch ein Gutachten nachzuweisen. Das ist sinnvoll, wenn sich nach den steuerlichen Methoden ein zu hoher Wert ergibt
Da steckt doch böse Absicht oder purer Hass auf Menschen dahinter das so unnötig komplex zu machen. Einfach absurd.