Hallo Matthias, ich bin Unternehmer. Ist es nicht doch so bei euch, dass ihr indirekt ein Bonusheftchen habt wo über das Jahr eure Ergebnisse mit den der Kollegen verglichen wird ? Meine Frage zielt darauf ab ob es eine Revision gibt welche prüft wie leistungsorientiert die Prüfer im einzelnen sind.
Lieber Herr Juhn, habe Ihre Videos erst entdeckt und finde sie unschätzbar wertvoll-danke dafür!!! Könnten Sie vielleicht einmal etwas zu landwirtschaftlichen Unternehmen/Betrieben mit Einkommen aus verschiedenen Quellen wie Landwirtschaft, Vermietung und Ähnliches in Bezug auf sinnvolle Betriebsform,z.B. als Privatperson oder GmbH, Steuerrecht und -ersparnisse machen? herzliche Grüße und besten Dank
Frage an Herrn Denker: Verlangen Sie grundsätzlich eine Verfahrensdokumentation? Gibt es schon Zeitpläne wann die BP wie eine euBP der Sozialversicherung abläuft, also Datenaustausch über die Rechenzentren? Danke
Die Unterscheidung BP/Groß BP gibt es nicht überall. Zufallsprüfungen müssen alleine für die Gleichbehandlung durchgeführt werden und nicht alle Großbetriebe werden Anschluss geprüft.
Darfst du, es ist dann je nach Stand entweder eine Vorgründungsgesellschaft oder Gründungsgesellschaft und die Gesellschaft haftet noch nicht beschränkt, da sie ja noch nicht eingetragen ist(und somit noch nicht existiert), Somit würde ich aufpassen welche Geschäfte du schon abschließt
Trift es zu, dass bei neu gegründeten Untermehmen (GmbH`s) die Steuerbescheide der ersten Jahre grundsätzlich den Hinweis auf den § 165 Abs. 1 Satz 2 AO haben?
Diesen Hinweis hat grdsl jeder Steuerbescheid. Es handelt sich nicht um eine Vorläufigkeit aufgrund eines unsicheren Sachverhalts oder einem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO). Es handelt sich hierbei um Entscheidungen die beim BFH o.ä. anhängig sind, die später zu einer Steueränderung führen können z.B. Höhe der Zinsen gem §233a AO
@@Nightmare851 Hey Nightmare. Sorry wenn ich jetzt dumm frage, aber deine Antworten unter dem Video hier klingen alle sehr plausibel ☺️ Also das heißt selbst wenn es jetzt unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht hat das eher mit Entscheidungen beim BFH zu tun als mit einer Prüfung selbst? Bin jetzt etwas verwirrt 😵 Über eine Antwort würde ich mich freuen ☺️
@@petflasche4444 Ich habe einen LL. M. im Steuerrecht und bin selbst Betriebsprüfer. Daher kenne ich mich etwas aus. Also.. hier hatte der Vorposter etwas verwechselt. Steuerbescheide können, sobald sie in der Welt nicht so einfach geändert werden. Dafür braucht es eine Korrektur oder Vorläufigkeit. Der Vorbehalt der Nachprüfung, bei dem man den gesamten Steuerbescheid für und gegen den Steuerbürger ändern kann ist in §164 AO geregelt. Im Steuerbescheid muss stehen "Der Bescheid steht unter dem VdN nach § 164 AO". In § 165 AO sind spezielle Vorläufigkeiten geregelt. In § 165 Abs. 1 Satz 1 AO, kann der Steuerbescheid hinsichtlich eines Sachverhalts vorläufig gestellt werden. Hier muss im Bescheid stehen was nach § 165 Abs. 1 Satz 1 vorläufig ist (zum Beispiel die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" In § 165 Abs. 1 Satz 2 (!) ist die Vorläufigkeit geregelt, sofern Sachverhalte bei obersten Gerichten anhängig sind. Zum Beispiel Höhe der Zinsen nach §233a AO oder die Berechnung der zumutbaren Belastung bei den außergewöhnlichen Belastungen. Diese Vorläufigkeit wird Automatisch vom FA in den Bescheid miteingenommen um sich Einsprüche und Aussetzung der Vollziehung zu sparen, da das dann hinsichtlich dieser Sachverhalte nicht mehr nötig ist. Am besten einfach mal beide Normen durchlesen. Ergibt sich gut aus dem Gesetz. LG und hoffe konnte helfen :)
@@petflasche4444 Und zur Klarstellung: Die Vorläufigkeit des Bescheides hat nicht unbedingt etwas mit der Prüfung zutun. Wenn der Prüfer einen Sachverhalt in der Prüfung anders bewerten will, kann er den Steuerbescheid nur ändern wenn es eine gesetzliche Regelung zur Änderung des Bescheides gibt. Das Finanzamt setzt gerne Steuerbescheide, bei denen eine Prüfung ansteht unter § 164 (VdN) da man diese Bescheide "einfach" so ändern kann. Auch könnte das FA den Bescheid vorläufig nach § 165 Abs. 1 Satz 1 hinsichtlich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb setzen (gleiches Spiel). Fehlen diese Normen, kann der Bescheid nach einer Prüfung nur geändert werden, wenn eine sog. Korrekturforschrift §§172 - 177 AO greift. Hier greift idR § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO (sog neue Tatsachen) mit dem sich der Bescheid ändern lässt. War allerdings der Sachverhalt so bekannt, also keine neue Tatsache für das Finanzamt, kann der Bescheid trotz Prüfungsfeststllung nicht geändert werden - da hat das Finanzamt dann pech. Deshalb setzt es vorläufigkeiten um auf der sicheren Seite zu sein.
@@Nightmare851 Super vielen Dank für die ausführliche Antwort. Wirklich ein toller Kanal mit super Followern. So macht lernen Spaß ☺️ Dir ein schönes Wochenende 👌🏻
interessanter Blick "hinter die Kulissen"! Ich überlege einen Stb ca. 200 km entfernt vom Betriebsort zu nehmen. Mein Betrieb ist ein Einzelunternehmen, keine Angestellte, mit einem 1 Zimmer Büro. Kommt der Beamte dann zwingend dort hin? Oder gibt kann man das abwenden?
Wenn Sie Pech haben, wird im Amt geprüft oder bei Ihnen, was ja gesetzlich so genannt ist. Somit alle Unterlagen zum zuständig Finanzamt senden usw.. Dann wäre die Frage, ob Ihr Steuerberater die Fahrten auf sich nimmt zu Ihnen oder Amt. Von daher Vorsicht.
@@diedenkfabrik555 Danke für die Rückmeldung. ist ja interessant, dass viele auf YT dazu raten, jemanden von ausserhalb zu nehmen. Die Begründung, er ist unbelastet und hat keine Angst auf eine schwarze Liste, beim heimischen FA, zu kommen.
@@CS-id3xc Es hat sicher Vor- und Nachteile, ob der vertraute STB in der Nähe ist oder nicht. Letztendlich werden Sie geprüft und das Ergebnis kann ja in beide Richtungen gehen. Da muss man abwiegen.
Bei der Größe Ihres UT ist eine BP sehr unwahrscheinlich. In einem solchen Fall würde idR im Amt geprüft werden. Das muss allerdings kein Nachteil sein. Ob die Belege nun beim Berater oder im Büro des Prüfers stehen ist ziemlich egal. Beim Berater können Fragen halt direkt und nicht telefonisch geklärt werden. Das geht eben etwas schneller. Während der Coronapandemie fanden Prüfungen ausschließlich im Amt statt. Ich würde die Entscheidung der Wahl des StB nicht an einer etwaigen BP festmachen. VG
Wir werden gerade geprüft und die Prüferin ist unfair und eine absolute Katastrophe, vor allem die verstehen einfach nicht, dass es das Unternehmen sehr viel Geld kostet, steuerlich bei einer BP betreut zu werden. Ich persönlich habe das Gefühl, dass es arrangiert oder abgesprochen ist, die BP dauert einfach ewig.
Meine Frage an der Stelle wäre, in wie fern es - insbesondere wenn die Betriebsprüfung nicht zu einer erhöhten Steuerlast führt - eine Kompensation gibt? Nehmen wir das Fallbeispiel von Herrn Juhn: Der Betriebsprüfer will ihm auf den Sack gehen, weil er persönlich keine lust hat sich an Gesetze zu halten und demnach die Risikorückstellung für Archivierungskosten nicht anerkennt. Steuerlich hat es kaum eine Relevanz, verschwendet aber 15min Zeit des Unternehmers, die er sonst beim Kunden mit 100€/Stunde vergütet bekommen hätte. Und wie sieht es mit anderen Kosten aus? Es kann ja nicht Sinn der Sache sein, dass der Betriebsprüfer nun meinem Steuerberater auf den Sack geht, dieser mir für die aufgewendete Zeit 500€ exkl. USt berechnet und mein Unternehmen dann diese 500€ als Betriebsausgaben hat, demnach 150€ an Steuern einspart und auf den restlichen 350€ sitzen bleibt?
Also halten wir fest, die schwarzen Schafe haben nicht nur einen Steuerberater der weiß wie man um die Betriebsprüfung herum kommen, sonder er weiß auch genau wann die Betriebsprüfung stattfinden❗ Deutschland was für ein Land. ❓
So doof sind die Beamte aber nicht, und eine kassennachschau etc. findet tatsächlich unangekündigt statt und die Kasse ist ja schon immer ein sehr kritischer Punkt.
Jetzt Erstberatungstermin vereinbaren: www.juhn.com/terminvereinbarung/
Wie immer ein klasse Video. Die Interviewführung und die Fragen von Prof. Dr. Juhn machen jedes Video unglaublich wertvoll. Danke!
Ich bin selbst Betriebsprüfer. Hat Herr Denker alles top erklärt. Sehr gutes Video
Vielen Dank 🙏🏻 Liebe Grüße, Daniel Denker
"Ich bin selbst Betriebsprüfer"
Und ich bin selbst Leidgeprüfter ;)
Hallo Matthias, ich bin Unternehmer. Ist es nicht doch so bei euch, dass ihr indirekt ein Bonusheftchen habt wo über das Jahr eure Ergebnisse mit den der Kollegen verglichen wird ? Meine Frage zielt darauf ab ob es eine Revision gibt welche prüft wie leistungsorientiert die Prüfer im einzelnen sind.
@@b.b.2648 denkst du wirklich, du kriegst eine ehrliche Antwort darauf? :)
@@tahirballikaya213 Natürlich nicht :D
Der Kanal ist bares Gold wert!!!
Wieder ein sehr hilfreiches Video. Vielen Dank!
Gerne noch mehr in die Richtung, war sehr interessant!
Lieber Herr Juhn, habe Ihre Videos erst entdeckt und finde sie unschätzbar wertvoll-danke dafür!!!
Könnten Sie vielleicht einmal etwas zu landwirtschaftlichen Unternehmen/Betrieben mit Einkommen aus verschiedenen Quellen wie Landwirtschaft, Vermietung und Ähnliches in Bezug auf sinnvolle Betriebsform,z.B. als Privatperson oder GmbH, Steuerrecht und -ersparnisse machen? herzliche Grüße und besten Dank
Danke
Video des Monats :)
Frage an Herrn Denker: Verlangen Sie grundsätzlich eine Verfahrensdokumentation? Gibt es schon Zeitpläne wann die BP wie eine euBP der Sozialversicherung abläuft, also Datenaustausch über die Rechenzentren? Danke
Danke Vielmals
Super seriös vorgetragen. Genauso läufts ab. 👍
Die Unterscheidung BP/Groß BP gibt es nicht überall. Zufallsprüfungen müssen alleine für die Gleichbehandlung durchgeführt werden und nicht alle Großbetriebe werden Anschluss geprüft.
Geil
Danke für das Video! Darf ich nach der Gründung einer GmbH Umsätze erwirtschaften, bevor die Eintragung im Handelsregister erfolgt ist?
Darfst du, es ist dann je nach Stand entweder eine Vorgründungsgesellschaft oder Gründungsgesellschaft und die Gesellschaft haftet noch nicht beschränkt, da sie ja noch nicht eingetragen ist(und somit noch nicht existiert),
Somit würde ich aufpassen welche Geschäfte du schon abschließt
Trift es zu, dass bei neu gegründeten Untermehmen (GmbH`s) die Steuerbescheide der ersten Jahre grundsätzlich den Hinweis auf den § 165 Abs. 1 Satz 2 AO haben?
Diesen Hinweis hat grdsl jeder Steuerbescheid. Es handelt sich nicht um eine Vorläufigkeit aufgrund eines unsicheren Sachverhalts oder einem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO). Es handelt sich hierbei um Entscheidungen die beim BFH o.ä. anhängig sind, die später zu einer Steueränderung führen können z.B. Höhe der Zinsen gem §233a AO
@@Nightmare851 Hey Nightmare.
Sorry wenn ich jetzt dumm frage, aber deine Antworten unter dem Video hier klingen alle sehr plausibel ☺️
Also das heißt selbst wenn es jetzt unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht hat das eher mit Entscheidungen beim BFH zu tun als mit einer Prüfung selbst?
Bin jetzt etwas verwirrt 😵
Über eine Antwort würde ich mich freuen ☺️
@@petflasche4444 Ich habe einen LL. M. im Steuerrecht und bin selbst Betriebsprüfer. Daher kenne ich mich etwas aus.
Also.. hier hatte der Vorposter etwas verwechselt. Steuerbescheide können, sobald sie in der Welt nicht so einfach geändert werden. Dafür braucht es eine Korrektur oder Vorläufigkeit. Der Vorbehalt der Nachprüfung, bei dem man den gesamten Steuerbescheid für und gegen den Steuerbürger ändern kann ist in §164 AO geregelt. Im Steuerbescheid muss stehen "Der Bescheid steht unter dem VdN nach § 164 AO". In § 165 AO sind spezielle Vorläufigkeiten geregelt. In § 165 Abs. 1 Satz 1 AO, kann der Steuerbescheid hinsichtlich eines Sachverhalts vorläufig gestellt werden. Hier muss im Bescheid stehen was nach § 165 Abs. 1 Satz 1 vorläufig ist (zum Beispiel die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" In § 165 Abs. 1 Satz 2 (!) ist die Vorläufigkeit geregelt, sofern Sachverhalte bei obersten Gerichten anhängig sind. Zum Beispiel Höhe der Zinsen nach §233a AO oder die Berechnung der zumutbaren Belastung bei den außergewöhnlichen Belastungen. Diese Vorläufigkeit wird Automatisch vom FA in den Bescheid miteingenommen um sich Einsprüche und Aussetzung der Vollziehung zu sparen, da das dann hinsichtlich dieser Sachverhalte nicht mehr nötig ist.
Am besten einfach mal beide Normen durchlesen. Ergibt sich gut aus dem Gesetz.
LG und hoffe konnte helfen :)
@@petflasche4444 Und zur Klarstellung: Die Vorläufigkeit des Bescheides hat nicht unbedingt etwas mit der Prüfung zutun.
Wenn der Prüfer einen Sachverhalt in der Prüfung anders bewerten will, kann er den Steuerbescheid nur ändern wenn es eine gesetzliche Regelung zur Änderung des Bescheides gibt. Das Finanzamt setzt gerne Steuerbescheide, bei denen eine Prüfung ansteht unter § 164 (VdN) da man diese Bescheide "einfach" so ändern kann. Auch könnte das FA den Bescheid vorläufig nach § 165 Abs. 1 Satz 1 hinsichtlich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb setzen (gleiches Spiel). Fehlen diese Normen, kann der Bescheid nach einer Prüfung nur geändert werden, wenn eine sog. Korrekturforschrift §§172 - 177 AO greift. Hier greift idR § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO (sog neue Tatsachen) mit dem sich der Bescheid ändern lässt.
War allerdings der Sachverhalt so bekannt, also keine neue Tatsache für das Finanzamt, kann der Bescheid trotz Prüfungsfeststllung nicht geändert werden - da hat das Finanzamt dann pech. Deshalb setzt es vorläufigkeiten um auf der sicheren Seite zu sein.
@@Nightmare851 Super vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Wirklich ein toller Kanal mit super Followern.
So macht lernen Spaß ☺️
Dir ein schönes Wochenende 👌🏻
interessanter Blick "hinter die Kulissen"!
Ich überlege einen Stb ca. 200 km entfernt vom Betriebsort zu nehmen. Mein Betrieb ist ein Einzelunternehmen, keine Angestellte, mit einem 1 Zimmer Büro. Kommt der Beamte dann zwingend dort hin? Oder gibt kann man das abwenden?
Wenn Sie Pech haben, wird im Amt geprüft oder bei Ihnen, was ja gesetzlich so genannt ist. Somit alle Unterlagen zum zuständig Finanzamt senden usw.. Dann wäre die Frage, ob Ihr Steuerberater die Fahrten auf sich nimmt zu Ihnen oder Amt. Von daher Vorsicht.
@@diedenkfabrik555 Danke für die Rückmeldung. ist ja interessant, dass viele auf YT dazu raten, jemanden von ausserhalb zu nehmen. Die Begründung, er ist unbelastet und hat keine Angst auf eine schwarze Liste, beim heimischen FA, zu kommen.
@@CS-id3xc Es hat sicher Vor- und Nachteile, ob der vertraute STB in der Nähe ist oder nicht. Letztendlich werden Sie geprüft und das Ergebnis kann ja in beide Richtungen gehen. Da muss man abwiegen.
Bei der Größe Ihres UT ist eine BP sehr unwahrscheinlich. In einem solchen Fall würde idR im Amt geprüft werden. Das muss allerdings kein Nachteil sein. Ob die Belege nun beim Berater oder im Büro des Prüfers stehen ist ziemlich egal. Beim Berater können Fragen halt direkt und nicht telefonisch geklärt werden. Das geht eben etwas schneller. Während der Coronapandemie fanden Prüfungen ausschließlich im Amt statt.
Ich würde die Entscheidung der Wahl des StB nicht an einer etwaigen BP festmachen.
VG
Ob du einen StB egal wo nimmst hat keinen Einfluss auf deinen Finanzbeamten, die sind immer in der Nähe, sog. Betriebsfinanzamt
bezahlt er den geschenkten ouzo dann auch?
Jetzt am Programm "Steuergestaltung 12.0" mit Prof. Dr. Christoph Juhn teilnehmen: www.juhn.com/steuern/gestaltung
Wir werden gerade geprüft und die Prüferin ist unfair und eine absolute Katastrophe, vor allem die verstehen einfach nicht, dass es das Unternehmen sehr viel Geld kostet, steuerlich bei einer BP betreut zu werden. Ich persönlich habe das Gefühl, dass es arrangiert oder abgesprochen ist, die BP dauert einfach ewig.
Meine Frage an der Stelle wäre, in wie fern es - insbesondere wenn die Betriebsprüfung nicht zu einer erhöhten Steuerlast führt - eine Kompensation gibt?
Nehmen wir das Fallbeispiel von Herrn Juhn: Der Betriebsprüfer will ihm auf den Sack gehen, weil er persönlich keine lust hat sich an Gesetze zu halten und demnach die Risikorückstellung für Archivierungskosten nicht anerkennt.
Steuerlich hat es kaum eine Relevanz, verschwendet aber 15min Zeit des Unternehmers, die er sonst beim Kunden mit 100€/Stunde vergütet bekommen hätte.
Und wie sieht es mit anderen Kosten aus?
Es kann ja nicht Sinn der Sache sein, dass der Betriebsprüfer nun meinem Steuerberater auf den Sack geht, dieser mir für die aufgewendete Zeit 500€ exkl. USt berechnet und mein Unternehmen dann diese 500€ als Betriebsausgaben hat, demnach 150€ an Steuern einspart und auf den restlichen 350€ sitzen bleibt?
Also halten wir fest, die schwarzen Schafe haben nicht nur einen Steuerberater der weiß wie man um die Betriebsprüfung herum kommen, sonder er weiß auch genau wann die Betriebsprüfung stattfinden❗ Deutschland was für ein Land. ❓
So doof sind die Beamte aber nicht, und eine kassennachschau etc. findet tatsächlich unangekündigt statt und die Kasse ist ja schon immer ein sehr kritischer Punkt.