Sehr gut erklärt. Wie macht man das eigentlich, wenn der Komplementär eine Privatentnahme von beispielsweise 10.000 € macht? Muss man vom Kapital das direkt abziehen oder kommt das erst zum Schluss?
Hat ein Gesellschafter aus der Einlage Geld entnommen (Privatentnahme), oder nicht die komplette Einlage erbracht, so wird der Gewinnanteil entsprechend verändert. Das Recht zur Entnahme kann vertraglich vereinbart werden.
Ein Fehler ist dabei ! Man rechnet die Prozentzahl die man raus hat ja wie folgt Sie meinten ja Prozent mal Rest durch 100 aber es wird nicht durch 100 geteilt sondern nur Prozent mal Rest und das ergibt die Summe
Hat ein Gesellschafter aus der Einlage Geld entnommen (Privatentnahme), oder nicht die komplette Einlage erbracht, so wird der Gewinnanteil entsprechend verändert. Das Recht zur Entnahme kann vertraglich vereinbart werden. Nach Einlage erhöht sich entsprechend sein Gewinnanteil.
Ich habe eine Frage. Ich hoffe Sie können sie mir beantworten. Es geht um Gesellschafter, die an einer PersG beteiligt sind. Die PersG ist an einer GmbH beteiligt. Die PersG verkauft ihre Anteile an der GmbH an dritte. Es entsteht nun ein Veräußerungsgewinn . Das Teileinkünfteverfahren nach 3 Nr. 40 lit a) ivm 3 abs 2 EStG muss nun angewendet werden aber wie wird der Gewinn auf die Gesellschaftlern verteilt ? Einfach Veräußerungsgewinn * 40% = stpfl. VG und nach Beteiligungsquote auf die Gesellschaftlern verteilen? Ich bitte um eine Antwort ... bald steht eine sehr wichtige Prüfung bei mir an. Ich wäre sehr dankbar
Bru, ich habe in 4 Minuten Mehr verstanden als in 4 h bei meiner Mathe Lehrerin. Danke dir ✌️
Vielen Dank, das freut mich!
Kurz und knapp erklärt super!!
Freut mich, vielen Dank!
Omg, du bist der beste. Ich hab gleich alles verstanden als fast Tagen lang mit mein Lehrerin. Danke
Vielen Dank!
Ehrenmann danke dir! Hast hinbekommen das zu erklären was mein Lehrer nicht mal nach 3 Anläufen hinbekommen hat 🙏🏿
Manchmal versteht man etwas besser, wenn es einfach jemand Anderes erklärt. Freut mich! :-)
vielen dank! echt super und einfach erklärt. hast mich grad echt gerettet
Super Video!!! Endlich verstanden, vielen Dank!!!
Freut mich, gerne!
Einfach genial 💯
Vielen Dank! :-)
Vielen Vielen Danke für die beste Erklärung, sehr gut verstanden
Immer gerne, vielen Dank!
Sehr cooler typ und easy erklärt 🤝🏼
Vielen Dank!
Super erklärt 👍🏽👍🏽 Dankeeee 😊☺️
Vielen Dank, immer gerne!
Mega,vielen vielen lieben Dank 🤩
Immer gerne! :-)
Sehr gut erklärt. Wie macht man das eigentlich, wenn der Komplementär eine Privatentnahme von beispielsweise 10.000 € macht?
Muss man vom Kapital das direkt abziehen oder kommt das erst zum Schluss?
Hat ein Gesellschafter aus der Einlage Geld entnommen (Privatentnahme), oder nicht die komplette Einlage erbracht, so wird der Gewinnanteil entsprechend verändert. Das Recht zur Entnahme kann vertraglich vereinbart werden.
Kurz und verständlich, super Video
Vielen Dank, das freut mich! 😃
Bester lehrer weiter so !
Vielen Dank! Bester Schüler! :-D
danke für die Hilfe
Gerne! 😃
Bitte ein Video zu Gewinnverteilung einer GmbH
Komm ich erkläre es dir
Kommt noch! :-)
Ein Fehler ist dabei ! Man rechnet die Prozentzahl die man raus hat ja wie folgt
Sie meinten ja Prozent mal Rest durch 100 aber es wird nicht durch 100 geteilt sondern nur Prozent mal Rest und das ergibt die Summe
Guter Hinweis! Bei einigen Taschenrechnern muss man tatsächlich nicht durch 100 teilen. Rechnet man es aber per Hand, dann teilt man durch 100.
Wie berechnet man dann noch die Privatentnahmen/Einlagen?
Hat ein Gesellschafter aus der Einlage Geld entnommen (Privatentnahme), oder nicht die komplette Einlage erbracht, so wird der Gewinnanteil entsprechend verändert. Das Recht zur Entnahme kann vertraglich vereinbart werden. Nach Einlage erhöht sich entsprechend sein Gewinnanteil.
Ich habe eine Frage. Ich hoffe Sie können sie mir beantworten.
Es geht um Gesellschafter, die an einer PersG beteiligt sind. Die PersG ist an einer GmbH beteiligt. Die PersG verkauft ihre Anteile an der GmbH an dritte. Es entsteht nun ein Veräußerungsgewinn . Das Teileinkünfteverfahren nach 3 Nr. 40 lit a) ivm 3 abs 2 EStG muss nun angewendet werden aber wie wird der Gewinn auf die Gesellschaftlern verteilt ? Einfach Veräußerungsgewinn * 40% = stpfl. VG und nach Beteiligungsquote auf die Gesellschaftlern verteilen? Ich bitte um eine Antwort ... bald steht eine sehr wichtige Prüfung bei mir an. Ich wäre sehr dankbar
Du hast die Antwort gegeben! 😃
Hat mein Arsch gerettet, Ehrenmann
Freut mich!
Top👍
Hallo! Erstmal sehr gutes Video, aber wissen Sie wie man die Verluste verteilt *KG
ebenfalls nach einem angemessenen verhältnis, wie bei dem Restgewinn. Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart
Pinguinliebe 👍🏻
Vielen Dank! 💫👍🏻
wrm trägt der bre nh Maske
Zu der Zeit des Videos musste man eine Maske tragen! 😀
Erster !
Das gibt einen Bonus-Punkt! 😉
Danke👍
Was soll der mundschutz???
Seine Sache
😂
Corona vor 3 Jahren 😂