Wusstest du schon, dass… es den Begriff „Wegerecht“ eigentlich gar nicht gibt?

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  • Опубликовано: 20 окт 2024

Комментарии • 9

  • @freiwilligefeuerwehr608
    @freiwilligefeuerwehr608 2 месяца назад

    Einerseits ist es Pflicht die rettungsgasse zu bilden ist das die bei seite fahreen müssen

  • @WilfriedLUKAS
    @WilfriedLUKAS Месяц назад

    Natürlich Martinhorn, denn die Erfinderfirma hieß Martin

  • @tzgonline
    @tzgonline 3 месяца назад +2

    Im Titel steht, dass es den Begriff "Wegerecht" generell nicht gäbe. Es gibt ihn aber im BGB, nur mit anderer Bedeutung.

    • @Feuerwehrrecht
      @Feuerwehrrecht  3 месяца назад +1

      Jetzt nimmst du es aber sehr genau 😉 So viele Zeichen sind in Titel vermutlich gar nicht vorgesehen…

    • @tzgonline
      @tzgonline 3 месяца назад

      @@Feuerwehrrecht Statt "eigentlich" "in der StVO"...

    • @Feuerwehrrecht
      @Feuerwehrrecht  3 месяца назад

      @@tzgonline Dann kommt von jemandem der berechtigte Einwand, es könne im StVG stehen... Titel sind immer sehr schwierig und so eine Sache...

    • @DerAssindia
      @DerAssindia 2 месяца назад +1

      Und wo im BGB soll das wörtlich so stehen? @tzgonline
      Der §917 spricht lediglich von einem Notweg.