Arbeitsvertrag prüfen - was sollte (nicht) drinstehen - Kanzlei Hasselbach

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  • Опубликовано: 3 дек 2024

Комментарии • 42

  • @kanzlei_hasselbach
    @kanzlei_hasselbach  3 года назад

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  • @Nero_BNZMN
    @Nero_BNZMN 5 лет назад +60

    Guter Inhalt, danke dafür! Die Vortragsweise darf aber gerne etwas motivierter werden :)

  • @olexbauer6611
    @olexbauer6611 4 года назад +13

    Sehr gute Informationen. Das Sprachtempo ebenso gut. Kein schnelles Geplapper. Danke!

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  3 года назад

      Vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Wir freuen uns, wenn wir Ihnen mit unseren Informationen weiterhelfen konnten.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach

  • @ahouragoo
    @ahouragoo 4 года назад +27

    Informativ 1A
    Leider sehr eintönig vorgetragen.
    Nächstes mal mehr Pepp Bitte 🙃

  • @bastissimo3071
    @bastissimo3071 4 года назад +3

    informativ wirklich hohes Niveau. Zur Monotonie der Stimme wurde alles gesagt. Ich freue mich auf weitere hochwertige Videos. Danke und LG :-)

  • @exilexil7767
    @exilexil7767 2 года назад +2

    Dankeschön für gute Inhalt! Sehr informativ und hilfreich!

  • @schmetterling620
    @schmetterling620 2 года назад +1

    Sehr gut und langsam erklärt👍

  • @maveberlin5651
    @maveberlin5651 3 года назад +1

    Vielen Dank von deinem Arbeit👍

  • @fw7878
    @fw7878 Год назад +1

    Danke für dieses sehr gute Video

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  7 месяцев назад

      Hallo,
      vielen Dank für das positive Feedback! Es freut uns, Ihnen weitergeholfen zu haben.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach

  • @bird3951
    @bird3951 2 месяца назад

    Kann ich von heute auf Morgen meinen Arbeitsvertrag problemlos kündigen? In meinem A-Vertrag steht, dass ich ohne Grundangabe in den ersten 6 Monaten kündigen kann und auch ich kann in den ersten 6 Monaten ohne Grundangabe gekündigt werden. Eine Bekannte sagt aber das stimmt nicht, so einfach kann ich nicht kündigen, es wird bestimmt viel Ärger geben. Ich würde gerne telefonisch und schriftlich kündigen und nicht persönlich. Geht das? Ich habe gerade erst angefangen in einem Kindergarten zu arbeiten. Was stimmt nun?

  • @theanimalchannel3636
    @theanimalchannel3636 3 года назад +3

    Super vielen Dank. Die Kritik an der Vortragsweise in den Kommentaren kann ich nicht nachvollziehen.

  • @DrogelbecherTV
    @DrogelbecherTV 2 года назад +1

    Wenn in einem Arbeitsvertrag, über die Befristung nichts enthalten ist.
    Zählt er damit automatisch als unbefristet?

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  Год назад

      Hallo,
      ja das ist korrekt.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach

  • @schmetterling620
    @schmetterling620 2 года назад +1

    Wieviel kostet ungefähr die Überprüfung des Vertrages durch einen Fachanwalt?

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  2 года назад

      Hallo,
      es gibt zwei Möglichkeiten, wie die Kosten zur Überprüfung eines Arbeitsvertrags berechnet werden: Der prüfende Anwalt kann entweder einen pauschalen Festpreis vereinbaren. In diesem Fall unterschreibt der Mandant eine Honorarvereinbarung, in der die konkreten Kosten, ggf. nach Stundenhonorar, vereinbart werden. Die zweite und gängigste Möglichkeit ist die Abrechnung nach dem “Rechtsanwaltsvergütungsgesetz”, kurz RVG. Das bedeutet, dass der Anwalt eine feste Gebühr verlangt, die sich nach dem sog. Streitwert richtet. Im Arbeitsrecht berechnet sich der Streitwert in der Regel nach dem Lohn.
      Das heißt: die Kosten für die Überprüfung eines Arbeitsvertrags beim Fachanwalt hängen vor allem von Ihrem Lohn ab. Zudem bieten einige Anwälte für Arbeitsrecht einen Festpreis für bestimmte Leistungen an, z. B. Arbeitsvertragsprüfungen. Fragen Sie am besten nach! Ein seriöser Rechtsanwalt informiert Sie immer gerne über seine Gebühren und klärt Sie vor der Prüfung und Beratung umfassend auf.
      Gerne können Sie eine Prüfung Ihres Arbeitsvertrags auch in unserer Kanzlei anfragen: www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach

  • @realleftover
    @realleftover 3 месяца назад

    Ich lieb's wie die Leute hier einfach einen auf Lehrer machen und die Präsentation bewerten haha

  • @MotokosWorld
    @MotokosWorld Год назад

    Danke das war sehr hilfreich auch wenn die dame etwas steif wirkte ;-)

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  7 месяцев назад

      Hallo,
      es freut uns, dass Ihnen das Video weitergeholfen hat.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach

  • @theanimalchannel3636
    @theanimalchannel3636 3 года назад +1

    Nehmen wir an man wechselt als Teamleiter zum neuen Arbeitgeber und hat 7 Mitarbeiter unter sich. Jetzt ist es so, dass während der Probezeit einem gesagt wird, dass man mit mir doch nicht zusammenarbeiten möchte. Da hat man als Arbeitnehmer das volle Risiko zu tragen. Welche Möglichkeiten gibt es dieses Risiko während der Probezeit fair zu verteilen bzw. für mich zu minimieren. Welche gängigen vertraglichen best practice Tools gibt es hier, die am Markt durchaus gängig sind?

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  3 года назад

      Hallo,
      grundsätzlich dient die Vereinbarung einer Probezeit eben genau dem Zweck, dass das Arbeitsverhältnis ohne Weiteres innerhalb kurzer Zeit beendet werden kann, wenn Arbeitgeber oder Arbeitnehmer feststellen, dass die Stelle nicht passend ist.
      Es gibt keine best practice für die Probezeit-Klausel, die das Kündigungsrisiko reduziert. Vielmehr ist es so, dass auch das Kündigungsschutzgesetz erst nach 6 Monaten greift, sodass eine Kündigung auch ohne vertragliche Vereinbarung einer Probezeit in den ersten sechs Monaten einfacher ist.
      Es gibt natürlich dennoch Ausnahmen - eine Kündigung in der Probezeit kann auch unwirksam sein. In unserem Blogartikel finden Sie weitere Infos dazu: www.kanzlei-hasselbach.de/2014/kuendigung-und-kuendigungsschutz-in-der-probezeit/02/#kuendigungsschutz
      Ich hoffe, wir konnten Ihnen weiterhelfen!
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach

    • @theanimalchannel3636
      @theanimalchannel3636 3 года назад +1

      @@kanzlei_hasselbach Naja, aber man könnte doch bei Verhandlungen sagen, man wird ja abgeworben und daher möchte man, dass z.B. der Kündigungsschutz auch für die ersten sechs Monate gilt. Es gibt ja sowas für Vertragsfreiheit und das verstöße ja nicht gegen geltendes Arbeitsrecht. Und was ich mitbekommen habe, ist, dass solche Vertragsbedingungen ja nicht gar nicht so abwegig sind. Daher frage ich mich, was man bei Arbeitsverträgen so alles noch in der freien Wildbahn findet. Hier hätte ich mehr Kreativität und Input aus Expertensicht erwartet.

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  3 года назад

      @@theanimalchannel3636 Wir geben uns größte Mühe, allen Ratsuchenden auf diesem Kanal kostenfreie Infos zur aktuellen Rechtslage zu geben. Ihre Frage lautete, welche Möglichkeiten und best practices es gibt, das Risiko während der Probezeit fair zu verteilen bzw. zu verringern.
      Bitte beachten Sie, dass die Probezeit nicht mit der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KschG gleichzusetzen ist. Die Wartezeit kann im Einvernehmen verkürzt werden. Es besteht auch die Möglichkeit ganz auf die Wartezeit zu verzichten, sodass Kündigungsschutz schon ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses besteht.
      Eine ganz andere Frage ist es, ob man geschickt verhandeln kann, sodass der Arbeitgeber von der Vereinbarung einer Probezeit komplett absieht. Aus Expertensicht ist das eine sehr spezifische Frage, die eine sorgfältige Prüfung der individuellen Umstände erfordert. Eine allgemeine Antwort darauf ist kaum möglich. Eine konkrete Antwort erhalten Sie bei einem Anwalt für Arbeitsrecht, der Ihnen im Rahmen einer Rechtsberatung auch Handlungsempfehlungen geben kann.
      Ich hoffe, wir konnten Ihnen dennoch weiterhelfen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach

    • @theanimalchannel3636
      @theanimalchannel3636 3 года назад +1

      @@kanzlei_hasselbach Danke, in der Tat sollte man die Probezeit nicht mit dem erst nach sechs Monaten geltenden Kündigungsschutz verwechseln. Wo ich Ihnen widersprechen muss ist, dass es sich bei meiner Frage um _"individuelle Umstände"_ handelt. Mir geht es erstmal generell allgemein um alle möglichen Optionen, die man in Erwägung ziehen kann, um einen ordentliche Kündigung in den ersten sechs Monaten zu mitigieren und nach der Frage wie marktgängig solche Optionen sind, d.h. ob Sie aus Ihrer Erfahrung bestimmte Optionen in bestimmten Branchen häufiger oder seltener beobachten konnten und weniger um den Einzelfall. Eine solche risikomitigierende Optionen haben wir ja bereits erwähnt, z.B. eine ordentliche Kündigung in den ersten sechs Monaten in einem möglichen Arbeitsvetrag auszuschließen. Frage wäre, wie häufig man das auf dem deutschen Arbeitsmarkt (5%? 10%...50% etc.) und vor allem in welchen Sektoren und Branchen (IT? Banken? etc.) man das beobachtet. Ein weiteres theoretisches Konstrukt, was mir einfiele wäre eine Art 'Strafzahlung' z.B. zwei Jahresgehälter durch den Arbeitgeber, wenn er sich entscheidet innerhalb der ersten sechs Monate, wo der Kündigungsschutz nicht greift, eine Kündigung auszusprechen. Auch hier wäre ungeachtet der Frage des Verhandlungsgeschicks, wie marktgängig solche Vertragskonstrukte aus Erfahrun sind. Ich könnte mir vorstellen, dass gute Anwaltskanzleien für Arbeitsrecht sich für solche Fragestellungen entsprechende Datenbanken mit weiteren Parametern und Informationen anlegen und somit eine sinnvoll Auswertung auf Basis der gemachten Erfahrungen schnell erzeugen können.

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  3 года назад +1

      @@theanimalchannel3636 Gerne beantworten wir die Fragen unserer Nutzer. Eine abschließende Darstellung von Erfahrungswerten und eine Zusammenfassung unserer umfangreichen Beratungspraxis auf dem Gebiet des Arbeitsvertragsrechts erfordert jedoch einen gewissen Aufwand und sprengt daher den Rahmen unserer kostenlosen Betreuung auf diesem Kanal. Sicherlich haben Sie dafür Verständnis. Natürlich beantworten wir Ihre Fragen gerne im Rahmen einer persönlichen Rechtsberatung. Sie erreichen uns hier:
      www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach

  • @ManyakFitTv
    @ManyakFitTv 2 года назад

    Danke

  • @peterheine6240
    @peterheine6240 3 года назад

    Hallo,
    ich habe eine Frage wie kommt ein privatrechtlicher Arbeitsvertrag zustande ?

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  3 года назад

      Hallo Herr Heine,
      ein privatrechtlicher Arbeitsvertrag ist von einer öffentlich-rechtlichen Anstellung zu unterscheiden. Ein privatrechtlicher Arbeitsvertrag unterliegt dem gesetzlichen Arbeitsrecht. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer müssen ihren Willen zum Vertragsschluss erklärt haben. Das kann durch eine schriftliche, mündliche oder stillschweigende Erklärung erfolgen. Um eine stillschweigende Erklärung handelt es sich, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit aufnimmt und der Arbeitgeber ohne weitere Absprache eine Vergütung zahlt. Auch wenn für das wirksame Zustandekommen eines Arbeitsvertrags keine bestimmte Form vorgeschrieben ist, ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag dringend empfehlenswert, um den Beweis der Vereinbarungen zu erleichtern.
      Ich hoffe, wir konnten Ihre Frage beantworten.
      Mit freundlichen Grüßen,
      Ihre Kanzlei Hasselbach

  • @luebzi17
    @luebzi17 5 лет назад

    Hallo hab mal eine Frage muss im Arbeitsvertrag Stunden drinnen sehen?

    • @LCRichardM
      @LCRichardM 4 года назад

      Meinen Sie Wochenstunden?

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  4 года назад

      Die Festlegung der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag ist nicht zwingend. Der Arbeitsvertrag verstößt in dem Falle also nicht gegen das Gesetz. Die Arbeitszeiten sollte im Interesse des Arbeitnehmers aber aufgenommen werden. Gibt es keine Regelung diesbezüglich, steht dem Arbeitgeber das volle Weisungsrecht zu und er kann festlegen, wann der Arbeitnehmer wie lange zu arbeiten hat. Zu beachten sind dann nur die gesetzliche Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeit.
      Mit freundlichen Grüßen, Ihre Kanzlei Hasselbach

    • @bluerisk
      @bluerisk 4 года назад

      Ja:
      www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html
      Wenn nicht direkt im Vertrag, dann zumindest zur Niederschrift. Ich bin mir nicht absolut sicher, aber im Zweifel dürfte ein Tarifvertrag diese Funktion ebenfalls erfüllen, sofern einer vorliegt, und der Arbeitsvertrag sich explizit auf diesen Tarifvertrag beruft (beide Vertragsparteien müssen hier genannt werden).
      Beispiel: Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt - ausschließlich der Pausen - 38 Stunden. Sie wird an den Tagen von Montag bis Freitag abgeleistet, soweit keine abweichende Regelung zwischen Betriebsleitung und Betriebsrat vereinbart wird.
      Im übrigen ist der Tarifvertrag des höherwertige Recht, hat also gegenüber dem Arbeitsvertrag den Vorrang.
      Wenn nun der Tarifvertrag Überstunde von einer Betriebsvereinbarung abhängig macht, und diese liegt nicht vor, dann ist man nicht zur Ableistung von Überstunden verpflichtet - unabhängig davon was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
      Daher sollte man immer überprüfen ob ein Tarifbindung vorliegt.
      Betriebsräte zu verhindern hat also nicht nur Vorteile für einen Betrieb.
      Die Verteilung der Arbeitszeit hingegen obliegt dem Direktionsrecht des Arbeitgebers.

  • @schatten8799
    @schatten8799 4 года назад

    Hallo,eine Frage:in meine Arbeitsvertrag steht Ab dem bestehen der mündlichen Abschlussprüfung im Winter 20/21 werden sie Als......eingestellt.ist das ok oder soll genauer Datum in Vertrag stehen?ich habe bei der firma eine Ausbildung gemacht.
    Vielen Dank für ihr Antwort

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  3 года назад

      Hallo,
      leider können wir ohne weitere Informationen keine verbindliche Auskunft geben. Grundsätzlich ist eine derartige Formulierung in einem Arbeitsvertrag möglich. Der Arbeitsvertrag tritt dann unter der aufschiebenden Bedingung in Kraft, dass Sie Ihre mündliche Abschlussprüfung bestehen. Damit steht Ihnen ab diesem Datum einen Anspruch auf den Arbeitsplatz zu. Andererseits tritt der Arbeitsvertrag nicht in Kraft, wenn Sie die Prüfung nicht bestehen bzw. erst zu einem späteren Zeitpunkt bestehen. Empfehlenswert ist, den Arbeitsvertrag nach Bestehen der mündlichen Prüfung abzuändern und um das dann bekannte Datum zu ergänzen.
      Ich hoffe, wir konnten Ihnen weiterhelfen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach

  • @buggis6542
    @buggis6542 4 года назад

    Was ist mit der Klausel "Urlaubsanspruch" ? muss die nicht im Arbeitsvertrag beinhaltet sein ?

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  3 года назад +1

      Nein, zwingend ist eine Klausel bzgl. des Urlaubsanspruchs im Arbeitsvertrag nicht. Fehlt es an einer solchen, gelten die gesetzlichen Richtlinien. In dem Fall stehen Arbeitnehmern nach dem Bundesurlaubsgesetz bei einer 6-Tage-Woche 24 Werktage Erholungsurlaub zu.
      Mit freundlichen Grüßen,
      Ihre Kanzlei Hasselbach