Nachbarschaftshelfer über den Entlastungsbetrag von 125€ abrechnen - Pflegeversicherung erklärt

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  • Опубликовано: 29 авг 2024

Комментарии • 52

  • @thomasgiermann7252
    @thomasgiermann7252 7 месяцев назад +6

    Hallo tausend Dank für eure super Erläuterungen . Liebe Grüße aus Meckpomm

    • @Pflege-Cafe
      @Pflege-Cafe  7 месяцев назад +2

      Vielen lieben Dank! Freuen wir uns sehr! :)

  • @heikestier2932
    @heikestier2932 6 месяцев назад +8

    Niedersachsen, 30 std Pflegekurs, Erste Hilfe Kurs, aktuelles erweitertes Führungszeugnis, dafür das ich mit der Nachbarin Rommé spiele und zum Bäcker fahre. Und da klagt die Regierung über Fachkräftemangel. Sarkastisch😂

  • @rafaelam4263
    @rafaelam4263 7 месяцев назад +4

    .....und die Bemühungen waren sehr erfolgreich 🎉

  • @nicollefricke3988
    @nicollefricke3988 4 дня назад +1

    Hallo, ihr macht das super " sarkastisch " 😂 Muss der Entlastungsbeitrag, von der Nachbarschaftshilfe, bei der Steuer angegeben werden? LG Nicolle

    • @Pflege-Cafe
      @Pflege-Cafe  4 дня назад

      Lieben Dank, Nicolle❣️
      Da das als Ehrenamt gilt, müsste es nicht angegeben werden. Fragt man das Finanzamt sagen die bestimmt ja. 😉
      Hier würde ich einen Steuerexperten fragen. Es kommt immer auf den einzelnen „Status“ an. LG

  • @eviatevia
    @eviatevia 7 месяцев назад +3

    Der ton ist super

  • @thomasschreiner4298
    @thomasschreiner4298 5 месяцев назад +2

    Habe gerade erfahren, dass es bei der DAK keine Nachbarschaftshilfe mehr gibt die über den Entlastungsbeteag 125,-Eu mehr abgerechnet werden kann.
    Was stimmt denn nun ???

    • @Pflege-Cafe
      @Pflege-Cafe  5 месяцев назад

      Wie wir in der Videobeschreibung hingewiesen haben, ist die Nachbarschaftshilfe nicht in jedem Bundesland und nicht bei jeder Pflegekasse möglich. Weitere ausführliche bundeslandspezifische Infos bietet die Homepage Pflege-Dschungel:
      pflege-dschungel.de/nachbarschaftshilfe-2024/

    • @thomasschreiner4298
      @thomasschreiner4298 5 месяцев назад

      @@Pflege-Cafe Das ist eigentlich nicht die Antwort die ich erwartet habe :-) . Auf der Seite (Pflege-Dschungel) war ich schon. Dort wird für Hessen angegeben, dass es sehr wohl noch die Nachbarschaftshilfe gibt. Also müsste eigentlich die Antwort lauten: "Doch, für Hessen gibt es diese Nachbarschaftshilfe noch." Leider habe ich bei dem zuständigem Amt noch nicht die Person sprechen können, die dafür zuständig ist. Werde es aber telefonisch weiter versuchen. Schade, dass man von Euch nur so halbe Infos bekommt...... Das gleiche wie telefonisch bei der DAK . 3x angerufen und 5 verschiedene Aussagen. Typisch "deutscher Pflegedschungel" :-)

    • @Pflege-Cafe
      @Pflege-Cafe  5 месяцев назад +1

      Als eine der wenigen Kassen bietet die DAK die Kostenübernahme der Nachbarschaftshelfer nicht an. Nur in Ausnahmefällen, wenn man nachweisen kann, das man keinen Alltagsdienst findet, übernimmt diese aus Kulanz die Nachbarschaftshilfe durch tatsächliche Nachbarn / Bekannte. Sonst dürfen es nur Alltagsdienste übernehmen.
      Da es keine gesetzliche Pflicht zur Umsetzung gibt, kann sie so handeln. Die Nachbarschaftshilfe war eine Notlösung in der Pandemie, die anschließend durch Landesverordnungen geregelt wurde und keine bundeseinheitliche Regelung hat. Jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen und Vorgaben und jede Kasse kann dann noch selbst entscheiden, ob sie dem so folgt oder nicht, da es kein Bundesgesetz ist (was gerade überregionale Kassen für sich uneinheitlich auslegen).

    • @thomasschreiner4298
      @thomasschreiner4298 5 месяцев назад

      @@Pflege-Cafe Ahja, super ! Danke für die Info ! Wieder etwas schlauer.

    • @Pflege-Cafe
      @Pflege-Cafe  5 месяцев назад

      Gerne :)

  • @btnmyld6441
    @btnmyld6441 3 месяца назад +1

    Hi , stimmt das mann die pflege sachleistung umwandeln kann ins haushaltshilfe?

    • @Pflege-Cafe
      @Pflege-Cafe  3 месяца назад +1

      Ja, das stimmt. Das ist der §45a Abs. 4 SGB XI. „Der hierfür verwendete Betrag darf je Kalendermonat 40 Prozent des nach § 36 für den jeweiligen Pflegegrad vorgesehenen Höchstleistungsbetrags nicht überschreiten.“

    • @btnmyld6441
      @btnmyld6441 3 месяца назад +1

      Wird da das pflegegeld abgezogeb

    • @Pflege-Cafe
      @Pflege-Cafe  3 месяца назад +1

      Ja, bis zur prozentualen Höhe des Übertrags.

    • @btnmyld6441
      @btnmyld6441 3 месяца назад

      @@Pflege-Cafe vielen dank fur ihre info

  • @OberBerg-sx9te
    @OberBerg-sx9te 5 месяцев назад +1

    Mal eine frage zu dem Entlastungsbetrag.....Ich hab PG 2 und brauche jemanden zum putzen und Fensterputzen. Den Betrag bekomme ich nur erstattet, wenn diese Leute eine Schulung haben. Meine frage dazu nun....warum muss jemand, der mir die Fenster putzt, einkaufen geht und bei der Post ein Paket abholt, eine Schulung absolvieren ???

    • @Pflege-Cafe
      @Pflege-Cafe  5 месяцев назад

      Absolut berechtigte Frage. Aber das sind die gesetzlichen Vorgaben für den sogenannten Alltagshelfer.
      Über Sinn oder Unsinn könnten wir ewig diskutieren.

    • @Pflege-Cafe
      @Pflege-Cafe  5 месяцев назад

      Bei PG 2 ist auch ein Anspruch auf Verhinderungspflege nach §39
      SGB XI, hier bedarf es keiner geschulten Person.

  • @gula6730
    @gula6730 Месяц назад

    Hallo, bezihe seit Dezember 23, Pflegestufe 2 und ab Februar 24 haben ich Pflegestufe 3 bekommen, meine Tochter putzt immer bei mir, kann sie den Betrag bekommen und auch rückwirkend?, sie ist gelernte Erzieherin, muss sie einen Prüfung machen?

    • @Pflege-Cafe
      @Pflege-Cafe  Месяц назад

      Der Entlastungsbetrag ist nur von zugelassenen Diensten abrechenbar oder Nachbarschaftshelfer… ihre Tochter ist verwandt daher auch nicht als ihre Nachbarschaftshelferin erlaubt.
      Ihrer Tochter könnten Sie vom Pflegegeld eine Anerkennung geben.

  • @heidiferlemann1098
    @heidiferlemann1098 6 месяцев назад +2

    Fenster werden vom Pflegedienst nicht geputzt. Jedenfalls nicht in Esslingen. Weil die MA nicht auf die Leiter steigen darf.

    • @Pflege-Cafe
      @Pflege-Cafe  6 месяцев назад

      Richtig. In den meisten Bundesländern ist das nicht erlaubt. Lieben Gruß

    • @heidiferlemann1098
      @heidiferlemann1098 6 месяцев назад

      @@Pflege-Cafe ja...aber dann kann ich mir das echt schenken.

    • @Pflege-Cafe
      @Pflege-Cafe  6 месяцев назад

      Nicht ganz. Alltagsdienste (keine Pflegedienste) bieten es zum Teil an.

    • @OberBerg-sx9te
      @OberBerg-sx9te 5 месяцев назад +1

      Bei uns gibt es die Alltagseulen, die alles machen, einkaufen, kochen putzen und ja, auch Fenster putzen. Schau mal, ob es solche Anbieter bei dir gibt. Sonst zum Fenster putzen eine Gebäudereinigung fragen.

    • @rosemariepsurek9629
      @rosemariepsurek9629 17 дней назад

      Genau

  • @user-ll3ie4gc4o
    @user-ll3ie4gc4o 13 дней назад

    Ich habe eine Frage. Darf der Pflegedienst keinen Krankenwagen rufen?

    • @Pflege-Cafe
      @Pflege-Cafe  12 дней назад

      Jeder darf einen Krankenwagen rufen.

    • @user-ll3ie4gc4o
      @user-ll3ie4gc4o 12 дней назад

      @@Pflege-Cafe Meine Schwiegermutter hat einen Pflegedienst, sie hat die Pflegestufe zwei, der Pflegedienst war bei meiner Schwiegermutter, sie lebt allein. Der Pflegedienst hat festgestellt, dass es ihr nicht gut ging. Aber anstatt einen Krankenwagen zurufen, haben sie erst uns angerufen, mit der Begründung, dass Sie keinen Krankenwagen rufen dürften. Deswegen meine Frage: Dürfen Sie das wirklich nicht oder ist es eine Ausrede?

    • @Pflege-Cafe
      @Pflege-Cafe  12 дней назад

      Vermutlich ist bei dem Vertragsabschluss dies im Aufnahmegespräch so festgehalten worden. Wenn keine Lebensgefahr bestand, ist es nicht verkehrt erst die Angehörigen zu benachrichtigen.
      Allerdings ist bei Lebensgefahr kein Verbot, dass die Pflegekraft das nicht machen darf.
      Wenn ein Laie draußen auf der Straße jemanden auffindet der medizinische Hilfe benötigt, ruft dieser ja auch den Krankenwagen an, oder sollte es…
      Ich hoffe deine Frage ist beantwortet.

  • @alexanderseq4745
    @alexanderseq4745 4 месяца назад

    Hat jetzt nicht wirklich geholfen.
    Eine Frage, die jeden betrifft: Wie wirkt sich die Bezahlung für den Helfer steuerlich aus?

    • @Pflege-Cafe
      @Pflege-Cafe  4 месяца назад

      Vielen lieben Dank für die ehrliche Rückmeldung. Schade das unser Video nicht den Erwartungen entsprochen hat.
      Zur Frage:
      Finanzielle Gegenleistungen für Nachbarschaftshilfe sind nicht steuerpflichtig, solange die Helfer von der pflegebedürftigen Person selbst beauftragt und finanziell entschädigt werden. Diese Regelung greift auch für private Versicherungsleistungen oder Beihilfen zu Pflegeaufwendungen. Wichtig ist, dass der Nachbarschaftshelfer nicht bis zum 2. Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt ist und nicht mit ihr zusammenlebt.
      Es gibt eine "sittliche Pflicht", die anerkannt wird, wenn eine enge persönliche Beziehung zwischen dem Helfer und der pflegebedürftigen Person besteht. Eine "sittliche Pflicht" sei anzuerkennen, wenn eine enge persönliche Beziehung zwischen dem zu Pflegenden und der Pflegeperson bestehe (Bundesfinanzhof vom 29. August 1996, Az.: III R 4/95). Die Finanzverwaltung geht davon aus, das der Helfer ausschließlich von der Pflegeversicherung erstattete Beträge erhält und nicht mehr als eine pflegebedürftige Person betreut. Diese steuerfreien Einnahmen müssen dann jedoch in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
      Ohne diese "sittliche Verpflichtung" müssen solche Einnahmen versteuert werden, je nach Art der Tätigkeit als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit. So lange man nicht mehr als zwei pflegebedürftige Personen betreut, wird nicht von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen.

    • @alexanderseq4745
      @alexanderseq4745 4 месяца назад

      @@Pflege-Cafe Vielen Dank! Das war sehr hilfreich!

  • @marioneisenhardt3146
    @marioneisenhardt3146 4 месяца назад

    Hallo, ich habe eine Frage:
    das Budget für die Nachbarschaftshilfe kann man ja bis Juni des Folgejahrs beantragen. Wenn ich aber erst dieses Jahr eine offiziell angemeldete Person habe, weil mir bisher nicht bewusst war, dass das von der Kasse vergütet wird, kann ich das dann auch noch rückwirkend für 2023 einreichen?
    Danke für eine Antwort

    • @Pflege-Cafe
      @Pflege-Cafe  4 месяца назад +1

      Grundsätzlich kann der Entlastungsbetrag auch rückwirkend abgerechnet werden, wenn eine erbrachte Leistung dokumentiert wurde. Wenn die Person also bereits im letzten Jahr die Hilfe erbracht hat, aber erst jetzt gemeldet wurde, weil es nicht bekannt ist, sollte es auf Nachweis eigentlich kein Problem sein. Es ist aber davon auszugehen, das die Kasse die Kostenübernahme ablehnt und darauf verweist, das eine Hilfe damals nicht gemeldet wurde. Hier sollten, um die Ablehnung zu entkräften, die Tage und Stunden vom letzten Jahr aufgeschrieben werden, dann welche Beträge die Person erhalten hat und dann sollte die Person noch unterschreiben, das sie das Geld erhalten hat. Diesen Nachweis dann bei der Kasse einreichen. So sollte es eigentlich funktionieren.

  • @zafarczossek1185
    @zafarczossek1185 Месяц назад

    ummöglich für me

  • @elviraschulz2521
    @elviraschulz2521 2 месяца назад

    Uns haben jetzt für 125,€ 190 Minuten?

  • @user-zg5vy1cl3b
    @user-zg5vy1cl3b 6 месяцев назад +3

    Bitte schneller zur Sache kommen !

    • @Pflege-Cafe
      @Pflege-Cafe  6 месяцев назад

      Wir werden uns bemühen 😊