Der Entlastungsbetrag: Unterstützung für pflegende Angehörige. - VdK gibt dir Recht! #43

Поделиться
HTML-код
  • Опубликовано: 1 авг 2022
  • 4,1 Millionen Menschen in Deutschland haben einen Pflegegrad und gelten demnach als pflegebedürftig. Davon leben rund 3,3 Millionen zuhause und werden von ihren Nächsten, Angehörigen oder engen Freunden, gepflegt. Der Sozialverband VdK hat mit rund 60.000 Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen eine Studie zum Thema häusliche Pflege durchgeführt. Die Auswertung ergab, dass sich mehr als ein Drittel der Menschen, die Angehörige zu Hause pflegen, extrem körperlich belastet fühlen und die Pflegesituation nur unter Schwierigkeiten oder gar nicht mehr bewältigen können. Umso erstaunlicher ist, dass viele der angebotenen Entlastungsleistungen von pflegende Angehörigen gar nicht wahrgenommen werden - aus unterschiedlichen Gründen.
    So zum Beispiel den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat. Die VdK-Studie legt offen, dass 77 Prozent der Leistungsberechtigten dieses Angebot gar nicht nutzen . Ein Grund für uns, den Entlastungsbetrag in dieser Folge stärker unter die Lupe nehmen.
    Tipp:
    Wenn Sie zu Ihrer individuellen Situation Beratung und Hilfestellung benötigen - melden Sie sich telefonisch bei Ihrer nächstgelegenen VdK-Beratungsstelle und vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer persönlichen VdK-Sozialrechtsreferentin bzw. Ihrem persönlichen Sozialrechtsreferenten.
    In Baden-Württemberg finden Sie Ihre persönliche VdK-Beratungsstelle hier (einfach PLZ eingeben!):
    www.vdk.de/permalink/66048
    RUclips-SERIE: "VdK gibt dir Recht!"
    In 35 hauptamtlich besetzten VdK-Beratungsstellen in Baden-Württemberg stehen unsere Juristen Hilfesuchenden bei allen Fragen rund um das Thema Sozialrecht zur Seite. In der RUclips-Serie „VdK gibt dir Recht!“ haben wir die Fragen und Themen zusammengestellt, die in unserer Beratung besonders häufig zur Sprache kommen. VdK-Jurist und Sozialrechtsexperte Ronny Hübsch stellt diese vor und erläutert in wenigen Minuten die wichtigsten rechtlichen Hintergründe anhand eines konkreten Beispiels. Unser Anliegen: Unser Expertenwissen möglichst vielen Menschen zur Verfügung zu stellen und damit unterstützen zu können.
    Nichts verpassen und Kanal abonnieren!
    Alle 14 Tage veröffentlichen wir eine neue Folge von „VdK gibt dir Recht!“.
    ÜBER UNS
    Der VdK ist Deutschlands größter Sozialverband mit über zwei Millionen Mitgliedern - alleine in Baden-Württemberg sind es mehr als 255.000!
    Wir machen uns für alle stark, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen und haben die richtigen Antworten bei Fragen zu Rente, Armut, Behinderung, Gesundheit oder Pflege.
    Wir finanzieren uns durch Mitgliedsbeiträge, sind überparteilich, unabhängig und gehören keiner Glaubensgemeinschaft an. Mit 35 Beratungsstellen in Baden-Württemberg sind wir auch in Ihrer Nähe. Fachkundige Juristen beraten und vertreten unsere Mitglieder vor Behörden und Sozialgerichten. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass die sozialen Sicherungssysteme erhalten bleiben. Heute und in Zukunft.
    Mehr über uns:
    www.vdk.de/bawue/
    SOCIAL MEDIA
    Facebook: / vdkbawue
    Instagram: / vdk_bw
    Twitter: / vdk_bawue
    IMPRESSUM
    www.vdk.de/permalink/64404

Комментарии • 13

  • @berndbock6706
    @berndbock6706 Год назад +4

    Was ist mit der Nachbarschaftshilfe. So kann man den Entlastungsbetrag doch ganz gut nutzen und ich bekomme für das gleiche Geld mehr Stunden. Zusätzlich kann man noch bis zu 40 % der Sachleistungen in Entlastungsleistungen umwandeln. Das stellt ein ganz erhebliches Potential dar. Darüber sollten Sie einmal berichten.

    • @Viv8ldi
      @Viv8ldi 5 месяцев назад

      Woher haben Sie die Info dass man 40 Prozent der Sachleistungen in Entlastungsbetrag umwandeln kann?

  • @HorstDerHoden22
    @HorstDerHoden22 Год назад +2

    ich reiche über Friedrichshafen VdK nun eine Beschwerde und Klage beim Verfassungsgericht ein. Vielen Dank für die beratung

    • @HorstDerHoden22
      @HorstDerHoden22 Год назад +3

      Der Anwalt hat gesagt wir gewinnen

    • @HorstDerHoden22
      @HorstDerHoden22 Год назад +2

      Wir haben verloren. Ich werde ihn verklagen wegen gefalsche Beratung.

    • @berndbock6706
      @berndbock6706 Год назад +1

      @@HorstDerHoden22 wogegen hast Du geklagt und wie hat er Dich falsch beraten.

  • @brigittenagy
    @brigittenagy Месяц назад

    Ich habe den Pflegrad 1 bekommen und werde von meiner Schwiegertochter und Enkelkindern unterstützt
    .Leider kann ich ihnen von dem.Entlastungsbeitrag nichts geben
    Waruum.ist das eigentlich so
    ?
    Meine Schwiegertochter hat sich angemeldet aber die Bearbeitung dsuert inzwischen lange. Eiine Putzhilfe gibt es zur Zeit nicht.Was kann man da machen. Ich bin nicht in der Lage meine Wohnung sauber zu machen. Muss jetzt in eine Rehaklinik und meine Wohnung.so hinterlassen.

  • @Viv8ldi
    @Viv8ldi 5 месяцев назад +1

    Wie ist es in Bayern? Wie kann man jemanden anerkennen lassen um den Entlastungsbetrag für die Person zu erhalten?

    • @vdkbw
      @vdkbw  4 месяца назад

      Guten Tag!
      Grundsätzlich kann man in Bayern den Entlastungsbetrag auch für Einzelpersonen nutzen.
      Informationen zu den Voraussetzungen und zu der Anerkennung von Einzelpersonen in Bayern finden Sie hier:
      www.lfp.bayern.de/angebote-zur-unterstuetzung-im-alltag-anerkennung-registrierung-foerderung/
      Bei genaueren Fragen kann man bei der Pflegekasse direkt nachfragen oder bei den Kolleginnen und Kollegen vom VdK Bayern.
      Viele Grüße
      Ihr Sozialverband VdK BW | Social Media Team

  • @karl-heinzbethge8458
    @karl-heinzbethge8458 6 месяцев назад +2

    Kann ein Pflegedienst Mitarbeiter in seiner Freizeit noch Nachbarschaftshilfe im Rahmen der 125_ leisten?

    • @vdkbw
      @vdkbw  5 месяцев назад

      Das kommt auf die „Ausbildung“ des Pflegedienstmitarbeiters an. Das muss dann aber die Nachbarschaftshilfe klären ob die Voraussetzungen zur Abrechnung im Rahmen
      des Entlastungsbetrages, gegeben sind.
      Eine „nebenberufliche“ Tätigkeit ist vom Arbeitgeber genehmigungspflichtig. D.h. der Mitarbeiter muss bei seinem Arbeitgeber einen Antrag stellen um „geringfügig“ woanders noch zu arbeiten. Es sei denn es handelt sich um einen Tätigkeit im Rahmen des „Ehrenamtes“ - hier kannn die Pflegekraft aber nur im Rahmen einer Initiative mit Fachkraft tätig werden.
      Sinnvoll ist es, dass der Pflegedienstmitarbeiter beim Pflegestützpunkt oder einer Fachstelle UStaVO nachfragt (hierzu weitere Infos: www.usta-bw.de/fachstelle-usta/ ).
      Viele Grüße
      Ihr Sozialverband Vdk Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team

  • @heidedecaro5818
    @heidedecaro5818 Месяц назад

    Gut erkannt, die ganz Hilflosigkeit ausgebreitet. Was wird dagegen getan?
    Warten bis immer mehr Familien Ihre Pflegebdürftigen vor den Türen der Heime abstellen.

    • @vdkbw
      @vdkbw  Месяц назад +1

      Tatsächlich wird die Verordnung aktuell überarbeitet und wir setzen uns weiterhin politisch für eine Lockerung ein. Wir rechnen noch dieses Jahr mit einer Umsetzung der neuen Verordnung. Es liegt aber noch kein Entwurf vor. Sobald es hierzu etwas Neues gibt, werden wir berichten!
      Viele Grüße
      Ihr Sozialverband VdK BW | Social Media Team