Also wenn mich jetzt eine fremde Person Beleidigt was ja eine Straftat nach § 185 StGB ist. Darf ich diese Person vorläufig Festnehmen Nach § 127 StPO ? (Selbstverständlich um sofort die Polizei zu rufen um eine Anzeige zu erstatten.) hört sich für mich nach einer "krassen" Handlung an dafür das es "nur" eine Beleidigung z.b wäre.
Gut erklärtes Video.😄👌🏻 Eine Frage habe ich trotzdem noch, wenn ich z.B Handschellen besitze, darf ich diese für das "festnehmen" nutzen oder ist das für mich verboten? Wenn ich ihm Handschellen anlege ist die Situation ja für alle sicherer da er keine akute Gefahr mehr für alle ist. (Z.b wenn er vorher eine körperverletzung begangen hat) Viele Grüße Marko 😄👋🏻
Danke für das Lob. :-) Als erstes sollten es im Dienst keine eigenen Handschellen sein, da nur Ausrüstungsgegenstände im Dienst geführt werden dürfen, die vom Arbeitgeber erlaubt worden sind. Zudem sollte das Anlegen von Handschellen nur im Ausnahmefall erfolgen, wenn der Täter sehr aggressiv ist und die Eigensicherung es daher erfordert. Ein generelles Anlegen von Handschellen ist nicht erlaubt, da nicht verhältnismäßig.
@@AkademiefuersicherheitDe danke schonmal für die schnelle Antwort. :) heißt wenn die Person sich weiter wehrt und auf mich los gehen will ist es erlaubt also verhältnis mäßig ok. Hab ich das so richtig verstanden?
Frage: Wenn ich denke den Täter zu kennen, ihn jedoch verwechselt habe, was passiert dann? Was passiert, wenn ich bei langer Sichtweite denke die Person NICHT zu kennen, es dann bei der Ausführung der vorläufigen Festnahme sich herausstellt, dass ich sie doch kenne? Muss ich Sie/Ihn dann laufen lassen, weil ich die geforderten Personalien bereits habe oder sollte ich die vorläufige Festnahme durchsetzen und aufs Eintreffen der Polizei warten?
Es kommt (wie immer) auf den Einzelfall an. Auch wenn man den Täter kennen sollte, könnte noch der "Fluchtverdacht" eingreifen. Passt auch das nicht, wäre § 229 BGB eine Alternative, wenn ein "einklagbarer Anspruch" besteht.
Ich hätte nur einen einzigen Kritikpunkt. Könnte Sie bitte die Musik weg lassen beim nächsten Video. Musik und Sprache waren gefühlt gleich laut. Und ich war eigentlich nicht wegen der Musik hier. Ansonsten Danke für die Erklärung.
Also wenn mich jetzt eine fremde Person Beleidigt was ja eine Straftat nach § 185 StGB ist. Darf ich diese Person vorläufig Festnehmen Nach § 127 StPO ? (Selbstverständlich um sofort die Polizei zu rufen um eine Anzeige zu erstatten.) hört sich für mich nach einer "krassen" Handlung an dafür das es "nur" eine Beleidigung z.b wäre.
Es muss natürlich immer die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Das heißt die Schwere der Beleidigung und die Passivität des Festhaltens muss passen.
Vielen Dank.
Gut erklärtes Video.😄👌🏻 Eine Frage habe ich trotzdem noch, wenn ich z.B Handschellen besitze, darf ich diese für das "festnehmen" nutzen oder ist das für mich verboten? Wenn ich ihm Handschellen anlege ist die Situation ja für alle sicherer da er keine akute Gefahr mehr für alle ist. (Z.b wenn er vorher eine körperverletzung begangen hat)
Viele Grüße Marko 😄👋🏻
Danke für das Lob. :-) Als erstes sollten es im Dienst keine eigenen Handschellen sein, da nur Ausrüstungsgegenstände im Dienst geführt werden dürfen, die vom Arbeitgeber erlaubt worden sind. Zudem sollte das Anlegen von Handschellen nur im Ausnahmefall erfolgen, wenn der Täter sehr aggressiv ist und die Eigensicherung es daher erfordert. Ein generelles Anlegen von Handschellen ist nicht erlaubt, da nicht verhältnismäßig.
@@AkademiefuersicherheitDe danke schonmal für die schnelle Antwort. :) heißt wenn die Person sich weiter wehrt und auf mich los gehen will ist es erlaubt also verhältnis mäßig ok. Hab ich das so richtig verstanden?
@@markoswelt918 Grundsätzlich ja. Es muss "erforderlich und geboten" sein. Und wie es hinterher ein Richter sieht, ist immer schwer zu sagen.
Auch beim Hausfridenbruch kann man einer Person festnehmen. Wenn der Gäst der Geschäft verlassen würde
Immer dann, wenn eine Straftat vorliegt und die Voraussetzungen der vorläufigen Festnahme.
Frage:
Wenn ich denke den Täter zu kennen, ihn jedoch verwechselt habe, was passiert dann?
Was passiert, wenn ich bei langer Sichtweite denke die Person NICHT zu kennen, es dann bei der Ausführung der vorläufigen Festnahme sich herausstellt, dass ich sie doch kenne?
Muss ich Sie/Ihn dann laufen lassen, weil ich die geforderten Personalien bereits habe oder sollte ich die vorläufige Festnahme durchsetzen und aufs Eintreffen der Polizei warten?
Es kommt (wie immer) auf den Einzelfall an. Auch wenn man den Täter kennen sollte, könnte noch der "Fluchtverdacht" eingreifen. Passt auch das nicht, wäre § 229 BGB eine Alternative, wenn ein "einklagbarer Anspruch" besteht.
Die musik in Hintergrund ist nervig!?
Wir haben das in Kenntnis genommen und werden künftig darauf achten.
Ich hätte nur einen einzigen Kritikpunkt. Könnte Sie bitte die Musik weg lassen beim nächsten Video. Musik und Sprache waren gefühlt gleich laut. Und ich war eigentlich nicht wegen der Musik hier. Ansonsten Danke für die Erklärung.
Danke fürs Feedback! Wir werden darauf in Zukunft achten.