Ich bin froh, dass es diese Videos gibt, denn der Themenstoff klingt sehr sehr trocken und würde Mich höchstwahrscheinlich zu Fehlinterpretationen verleiten, weil Ich die konkrete juristische Definition nicht kenne. In diesem Sinne, vielen Dank für Ihre Mühen!👏
Die Filme sind alle sehr gut Herr Deliomini,ich habe am 18.02.2021 die schriftliche prüfung bei der IHK erfolgreich abgelegt nun folgt die mündliche Prüfung
Meine Prüfung ist in zwei Wochen. Ich muss sagen, dass deine Videos in Kombination mit der Literatur mir sehr geholfen haben. Ich bin sehr optimistisch über die Prüfung. Ich glaube nicht, dass ich so optimistisch wäre, wenn ich deine Videos nicht gesehen hätte. Unabhängig von der Prüfung sind dies sehr interessante Themen, und ich denke, jeder sollte darüber informiert werden, was er gemäß den Vorschriften in einer bestimmten Situation tun darf. Ihr Präsentationsstil ist konkret und leicht zu befolgen. Danke, Kai, ich wünsche dir alles Gute und mach weiter so.
Vorab vielen Dank für die überaus hilfreichen Videos. Da Sie uns immer wieder auffordern Fragen zu stellen wenn was unklar ist, stelle ich Ihnen hier meine Frage, auch wenn ich mit keiner Reaktion rechne. Wenn ich mir was zurückhole, was mir weggenommen wurde, warum sprechen wir da mal von § 229 BGB und dann von § 859 BGB und nennen das Ganze auf einem Mal “ Besitzentzug“ statt Diebstahl?
Hallo. Ich habe die ein oder andere Frage zur allg. Selbsthilfe. Wenn ich ausschließlich nur als Beauftragter im Rahmen der allg. Selbsthilfe Festhalten / Festnehmen darf...auf welcher BGB Basis darf ich dann das mir unbekanntze Kind von der vorsätzlichen Beschädigung des Autos meines Nachbarn hinsichtlich BGB "abhalten" um die Anpsrüche des Nachbarn zu sichern ?
Hallo Guido, doch eigentlich werden Fragen schon beantwortet....ich muss aber zugeben, dass bei der Menge der Nachrichten, die ich täglich erhalte, auch mal etwas untergeht - Sorry! Wie lautet denn Deine Frage? Gruß, Kai Deliomini
Großartig erklärt! Bei dem Beispiel mit der Drohne frage ich mich allerdings, was die waffenrechtlichen Bestimmungen dazu sagen, denn eigentlich muss man ja auch bei Luftdruckwaffen auf dem eigenen umfriedeten Grundstück sicherstellen, dass das Projektil das Grundstück nicht verlassen kann. Stelle ich mir bei einem Schuss in die Luft etwas schwierig vor ;)
Danke fürs Feedback. Sie haben Recht, möglicherweise muss sich der Betroffene hier auch wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten (sehr wahrscheinlich sogar). Dieses ist jedoch juristisch getrennt zu betrachten. Die Sachbeschädigung ist in diesem Fall dennoch gerechtfertigt. Beste Grüße. KD
Ich verstehe 2 Dinge nicht: 1. Fall mit Gravitti-Sprüher: Er ist ja Auszubildender in der Firma. Also ist seine Identität ja bekannt (oder leicht herauszufinden). Deshalb würde ich sagen, dass man ihn eben NICHT festhalten darf, sondern einfach die Polizei ruft, oder? 2. Zehnjährige Ladendiebin: Was wäre, wenn sie sich weigert, den Lippenstift herauszugeben? Oder noch anders: Der Dieb ist volljährig. Wie weit darf ich gehen, um mir als Ladendetektiv die Ware im Sinne der "Besitzkehr" zurückzuholen? Und wann rufe ich die Polizei dazu?
Weiter stellt sich mir die Frage nach der zeitversetzten Festnahme / festhalten im Rahmen der allg. Selbsthilfe . Als Besitzer habe ich ja die Möglichkeit der Besitzkehr...allerdings nur auf Frischer Tat. In der allg. Slebsthilfe könnte ich dann meine Ansprüche sichern, in dem ich das Fahrrad am Ort gegen Fortsetzen der Wegnahme mit meinen eigenen Mittel sichere ...oder das Fahrrad beim Wegfahren mit dem vermeintlichen Täter festhalte...warum also dann die zeitversetzte Festnahme ??? Danke für die Antworten
Hallo Herr Deliomini, erst einmal möchte ich Ihnen für Ihre Zeit danken die sie in diese Lehrvideos stecken. Sie wissen gar nicht, wie sehr sie mir und anderen damit helfen (grade jetzt in der Coronazeit). Ich habe am 16.03.2020 meine Ausbildung bei der A.S.B Aus und Weiterbildungsstätte in Hagen - zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit begonnen. Leider ist es nun so, das ich auf Grund der Coronazeit nicht zum Unterricht gehen kann (Vertrag ist allerdings unterzeichnet und wir erhalten per Email etwas Lernmaterial). Jetzt möchte ich Ihnen einmal Herzlichst danken. Dadurch das ich neu auf dem Gebiet der Paragraphen und Gesetze bin und noch nicht viel davon verstehe, schaue ich mir im Moment jedes einzelne Video von Ihnen an das ich finden kann. Ich finde es unglaublich, wie viel Mühe und Zeit sie in ihre Videos stecken um uns, den angehenden Fachkräften von Morgen alles so verständlich wie möglich rüber zu bringen. Da ich im Moment auch nicht wirklich auf meine Dozenten zu greifen kann nutze ich einfach Sie.. Vielen Dank für die ganzen Erklärungen und Hilfestellungen und ich hoffe das ich mit ihrer Hilfe (sollte nicht bald sie Schule wieder beginnen) meine mündliche und schriftliche Prüfung schaffen werde. Ich wünsche Ihnen alles erdenklich Gute für Ihre Zukunft und bleiben sie bitte gesund ;)
Hallo Mike, danke für dieses ausführliche und wirklich freundliche Feedback, über welches ich mich sehr gefreut habe. Ich wünsche Ihnen - trotz dieser schwierigen Zeit - viel Erfolg beim Lernen. Bleiben Sie gesund & Alles Gute. Beste Grüße. KD
Wenn der busfahrer den jungen festhält und der vater od bruder kommt vorbei und haut dem busfahrer eine runter bekommt der vater recht od geht straffrei aus weil er sich auf irrtum od freiheitsberaubung berufen kann . Auch kann er sagen er dachte sein kind / bruder wird belästigt
Sehr seltsam, das Beispiel mit der Drohne, denn: Ein Geschoß darf das befriedete Grundstück NICHT verlassen können. Ich kann irgendwie nicht glauben, daß ein Gericht so entschieden hat, wobei ich es rein Rechtlich begründet befürworten würde.
Was ist das Besondere am §859 BGB? Wenn ich einen Täter, der auf meinem Grundstück etwas beschädigt oder etwas stielt, gewaltsam aufhalte und meinen Besitz zurückverlange (Besitzkehr) oder ihn festhalte, weil ich einen Schadensersatzanspruch habe oder der Täter einen Hausfriedensbruch begeht (Besitzwehr), wird das nicht auch vom §229 BGB abgedeckt?
Die Frage ist wie sieht es denn aus wenn einer Oma auf der Straße die Handtasche geklaut wird und ich ihr helfen will und dem Dieb hinterher renne. Klar kann ich mich strafrechtlich auf 127stpo berufen aber wie ist so ein Fall im BGB geregelt? Auf die Allgemeine Selbsthilfe und/oder Selbsthilfe des Besitzers darf ich mich ja nicht berufen da die Handtasche der Oma nicht mein Eigentum ist. Bleibt also nur Nothilfe? Aber Nothilfe darf ich nur leisten wenn der Angriff gegenwärtig ist! Wenn der Dieb die Handtasche der Oma schon entrissen hat, ist der angriff da schon abgeschlossen oder gilt es noch als Angriff wenn er mit der geklauten Handtasche wegrennt? darf ich nothilfe auch notfalls mit Gewalt leisten wenn ich dem Dieb hinterher renne und ihn stelle? Weil der Angriff auf das Rechtsgut Eigentum ist doch auch fortdauernd kurz nachdem er die Handtasche in seinen Händen hält?
Hallo, Für Festnahme muss entweder frische Tat sein oder dauerhafte Verfolgung! Im Gesetz steht so und wir haben auch so gelernt. Was müssen wir wirklich in diesem Situation tun?
Hallo Herr Deliomini.. ich habe vor 2 Wochen eine Sachkundeprüfung angestrebt und hab die schriftliche bestanden. Wir kamen dann zur mündlichen Prüfung und ich habe das Gefühl gehabt das ein Prüfer was gegen mich hatte... Wir haben 4 Themen also Recht, Umgang mit Menschen, Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitstechnik bearbeitet und mir wurden insgesamt 12-13 Fragen gestellt habe von den so 9-10 richtig beantwortet bei recht habe ich alles richtig beantwortet... 2 andere die viel weniger als ich hatten haben bestanden und mir wurde dann gesagt das es nicht reichen würde... deswegen wollte ich nochmal fragen was ich Vlt das nächste mal besser machen kann sie haben mir bis jetzt mit ihren Videos sehr geholfen mit ihren Tipps aber Woran kann das den liegen frage ich mich ganze Zeit das ich vielleicht noch 17 bin ? Oder weil die ihk ein Wirtschaftsunternehmen ist ? Ich würde mich freuen wenn sie mir das beantworten könnten...
Und meine nächste Frage wäre anschließend...wie werde ich denn Beauftragter? der Busfahrer oder die Kassierein hat ja im Rahmen ihres sozialen Abhängigkeitsverhältnisses niemals die Aufgabe übertragen bekommen für den Arbeitgeber im Rahmen der allg. Selbsthilfe die Rechtsansprüche des Arbeitgebers durchzusetzen...sondern den Bus zu fahren oder die Kunden zu kassieren;-) Oder ?
Spende doch ein Mikrofon, wenn dir die Audioqualität nicht gut genug ist. Vieleicht kannst du das Geld für das Mikrofon ja mit dem Geld verrechnen, was du an RUclips zahlst, weil du ja seine Videos KOSTENLOS ansiehst. Da ist es natürlich eine Zumutung, das der Mann sich in seiner Freizeit hinstellt, für andere Menschen ein Video aufzeichnet, was deinem Qualitätsanspruch nicht entspricht. Der Kommentar ist ganz schön unverschämt formuliert, aber ansonsten guter Beitrag. 🤦♂️
Beim Graffitisprayer darf der SMA gar nichts machen, zumindest keine Festnahme, auch nicht auf zivilrechtlicher Basis. Denn wenn es sich um einen Azubi handelt, dann sind der Firma, für die er arbeitet, dessen Namen, Wohnsitz usw. bekannt (= Identität des Täters bzw. Schadensverursacher ist bekannt!) und können jederzeit an die Polizei zwecks Strafverfolgung (§§ 123, 303 (2)) und den zivilrechtlichen Anspruchsinhaber übermittelt werden.
Hallo und Danke für die aktive Beteiligung. Mein Veto: Solange der SMA nicht genau weiß, um wen es sich bei dem Täter handelt (vielleicht weiß er nicht einmal, dass diese Person ein Azubi ist, wenn er sie antrifft), darf er diesen auch nach dem Selbsthilferecht nach § 229 BGB festnehmen, eben weil ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder zumindest erschwert wird. Beste Grüße. KD
Hallo. Ich denke Sie sollten darüber nachdenken, ob Sie sich nicht mit meinem 34a-Lernkartensystem auf die Prüfung vorbereiten. Darin sind alle Fragen enthalten, die Ihnen in der schriftlichen und mündlichen Prüfung begegnen können. Hier der Link: amzn.to/2oINZ8g. Beste Grüße. KD
Hallo. Natürlich wäre eine Festnahme nach dem § 229 BGB nicht rechtmäßig, falls die Personalien des Täters bekannt wären. Sonst würde ja die Voraussetzung „ohne sofortiges Eingreifen, besteht die Gefahr, dass die Verwirklichung des Anspruchs wesentlich erschwert oder vereitelt wird“, nicht vorliegen. Mit bekannten Personalien könnte man ja problemlos seinen Anspruch auf dem regulären Rechtsweg durchsetzen.
Ich habe bitte eine Frage. Zunächst: § 862 BGB. Besitzkehr bedeutet, dass die Entziehung des Besitzes bereits erfolgt ist, der Besitzer allerdings berechtigt ist, sich den Besitz zurück zu verschaffen, wenn er den Täter entweder auf frischer Tat betrifft oder nach frischer Tat verfolgt. So weit, so gut.. Jetzt sehe ich drei Tage später mein gestohlenes Rad mit einem fremden Schloss an einen Pfahl angekettet. Hier sollte, wenn ich richtig informiert bin, die allgemeine Selbsthilfe greifen. So darf ich das Schloss zerstören, um wieder in den Besitz meines Eigentums zu gelangen. Wenn mir nun aber der Täter stattdessen eine Woche später auf meinem Fahrrad sitzend entgegen gefahren kommt, was ist dann? Die Besitzkehr greift nur auf frischer Tat betroffen oder nach frischer Tat verfolgt. Die würde also wegfallen. Nach welchem Recht dürfte ich nun aber den Täter eine Woche später anhalten und ihm notfalls mit Gewalt mein Eigentum wegnehmen?
So schön erklärt sie sind wirklich ein Mensch mit Respekt 🎉
Ich bin froh, dass es diese Videos gibt, denn der Themenstoff klingt sehr sehr trocken und würde Mich höchstwahrscheinlich zu Fehlinterpretationen verleiten, weil Ich die konkrete juristische Definition nicht kenne.
In diesem Sinne, vielen Dank für Ihre Mühen!👏
Die Filme sind alle sehr gut Herr Deliomini,ich habe am 18.02.2021 die schriftliche prüfung bei der IHK erfolgreich abgelegt nun folgt die mündliche Prüfung
Sie sind der beste Kai.
Danke dass Sie sprechen ganz deutlich and klar, dass ist leider nicht der Fall mit viele andere Juristen die ich hoere um Deutsch zu lernen.
Meine Prüfung ist in zwei Wochen.
Ich muss sagen, dass deine Videos in Kombination mit der Literatur mir sehr geholfen haben. Ich bin sehr optimistisch über die Prüfung. Ich glaube nicht, dass ich so optimistisch wäre, wenn ich deine Videos nicht gesehen hätte. Unabhängig von der Prüfung sind dies sehr interessante Themen, und ich denke, jeder sollte darüber informiert werden, was er gemäß den Vorschriften in einer bestimmten Situation tun darf. Ihr Präsentationsstil ist konkret und leicht zu befolgen. Danke, Kai, ich wünsche dir alles Gute und mach weiter so.
wieder was neues gelernt:):) spannend, man lernt hier nie zu ende..tausand Dank Kai
Wie immer top!!!!!!!!!
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für die präzise Erklärung ( Respekt 🙏
Sie sind der Held dieser Branche ♥
Vielen Dank Herr Deliomini 🙏
DANKE
Super spannend auch für Menschen außerhalb der Schutzbranche
Danke für Ihre Unterstützung
Vorab vielen Dank für die überaus hilfreichen Videos. Da Sie uns immer wieder auffordern Fragen zu stellen wenn was unklar ist, stelle ich Ihnen hier meine Frage, auch wenn ich mit keiner Reaktion rechne.
Wenn ich mir was zurückhole, was mir weggenommen wurde, warum sprechen wir da mal von § 229 BGB und dann von § 859 BGB und nennen das Ganze auf einem Mal “ Besitzentzug“ statt Diebstahl?
Hallo. Ich habe die ein oder andere Frage zur allg. Selbsthilfe. Wenn ich ausschließlich nur als Beauftragter im Rahmen der allg. Selbsthilfe Festhalten / Festnehmen darf...auf welcher BGB Basis darf ich dann das mir unbekanntze Kind von der vorsätzlichen Beschädigung des Autos meines Nachbarn hinsichtlich BGB "abhalten" um die Anpsrüche des Nachbarn zu sichern ?
Vielen Dank das war sehr toll
👍👍👍
❤❤❤❤❤
Danke schön geiler tub
Sehr schön erklärt Danke schön
Sehr gutes Video Herr Deliomini
Wenn ich solche Videos gekannt hätte früher, hätte ich jus fertig studiert.
Danke sehr für diesen sehr guten Beitrag... Können Sie bitte die Unterlassungsansprüche mehr klären. Danke.
schade das hier keine Fragen beantwortet werden
Hallo Guido, doch eigentlich werden Fragen schon beantwortet....ich muss aber zugeben, dass bei der Menge der Nachrichten, die ich täglich erhalte, auch mal etwas untergeht - Sorry! Wie lautet denn Deine Frage? Gruß, Kai Deliomini
Großartig erklärt!
Bei dem Beispiel mit der Drohne frage ich mich allerdings, was die waffenrechtlichen Bestimmungen dazu sagen, denn eigentlich muss man ja auch bei Luftdruckwaffen auf dem eigenen umfriedeten Grundstück sicherstellen, dass das Projektil das Grundstück nicht verlassen kann. Stelle ich mir bei einem Schuss in die Luft etwas schwierig vor ;)
Danke fürs Feedback. Sie haben Recht, möglicherweise muss sich der Betroffene hier auch wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten (sehr wahrscheinlich sogar). Dieses ist jedoch juristisch getrennt zu betrachten. Die Sachbeschädigung ist in diesem Fall dennoch gerechtfertigt. Beste Grüße. KD
Super erklärt 👏🏼👏🏼👏🏼👍🏼
Super, leider kann ich nicht so gut deutsch aber habe ich trotzdem alles gut verstanden. 👍
Ich verstehe 2 Dinge nicht:
1. Fall mit Gravitti-Sprüher:
Er ist ja Auszubildender in der Firma. Also ist seine Identität ja bekannt (oder leicht herauszufinden).
Deshalb würde ich sagen, dass man ihn eben NICHT festhalten darf, sondern einfach die Polizei ruft, oder?
2. Zehnjährige Ladendiebin:
Was wäre, wenn sie sich weigert, den Lippenstift herauszugeben?
Oder noch anders: Der Dieb ist volljährig. Wie weit darf ich gehen, um mir als Ladendetektiv die Ware im Sinne der "Besitzkehr" zurückzuholen? Und wann rufe ich die Polizei dazu?
Weiter stellt sich mir die Frage nach der zeitversetzten Festnahme / festhalten im Rahmen der allg. Selbsthilfe . Als Besitzer habe ich ja die Möglichkeit der Besitzkehr...allerdings nur auf Frischer Tat. In der allg. Slebsthilfe könnte ich dann meine Ansprüche sichern, in dem ich das Fahrrad am Ort gegen Fortsetzen der Wegnahme mit meinen eigenen Mittel sichere ...oder das Fahrrad beim Wegfahren mit dem vermeintlichen Täter festhalte...warum also dann die zeitversetzte Festnahme ??? Danke für die Antworten
Hallo
Eine Frage zur Selbsthilfe,
Ist es Voraussetzung erst die Polizei zu informieren und dan die Selbsthilfe Ausüben?
Dankeschön
👍
Hallo Herr Deliomini, erst einmal möchte ich Ihnen für Ihre Zeit danken die sie in diese Lehrvideos stecken. Sie wissen gar nicht, wie sehr sie mir und anderen damit helfen (grade jetzt in der Coronazeit). Ich habe am 16.03.2020 meine Ausbildung bei der A.S.B Aus und Weiterbildungsstätte in Hagen - zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit begonnen. Leider ist es nun so, das ich auf Grund der Coronazeit nicht zum Unterricht gehen kann (Vertrag ist allerdings unterzeichnet und wir erhalten per Email etwas Lernmaterial). Jetzt möchte ich Ihnen einmal Herzlichst danken. Dadurch das ich neu auf dem Gebiet der Paragraphen und Gesetze bin und noch nicht viel davon verstehe, schaue ich mir im Moment jedes einzelne Video von Ihnen an das ich finden kann. Ich finde es unglaublich, wie viel Mühe und Zeit sie in ihre Videos stecken um uns, den angehenden Fachkräften von Morgen alles so verständlich wie möglich rüber zu bringen. Da ich im Moment auch nicht wirklich auf meine Dozenten zu greifen kann nutze ich einfach Sie.. Vielen Dank für die ganzen Erklärungen und Hilfestellungen und ich hoffe das ich mit ihrer Hilfe (sollte nicht bald sie Schule wieder beginnen) meine mündliche und schriftliche Prüfung schaffen werde. Ich wünsche Ihnen alles erdenklich Gute für Ihre Zukunft und bleiben sie bitte gesund ;)
Hallo Mike, danke für dieses ausführliche und wirklich freundliche Feedback, über welches ich mich sehr gefreut habe. Ich wünsche Ihnen - trotz dieser schwierigen Zeit - viel Erfolg beim Lernen. Bleiben Sie gesund & Alles Gute. Beste Grüße. KD
Wenn der busfahrer den jungen festhält und der vater od bruder kommt vorbei und haut dem busfahrer eine runter bekommt der vater recht od geht straffrei aus weil er sich auf irrtum od freiheitsberaubung berufen kann . Auch kann er sagen er dachte sein kind / bruder wird belästigt
🔥🔥🔥
Sehr seltsam, das Beispiel mit der Drohne, denn: Ein Geschoß darf das befriedete Grundstück NICHT verlassen können. Ich kann irgendwie nicht glauben, daß ein Gericht so entschieden hat, wobei ich es rein Rechtlich begründet befürworten würde.
Was ist das Besondere am §859 BGB? Wenn ich einen Täter, der auf meinem Grundstück etwas beschädigt oder etwas stielt, gewaltsam aufhalte und meinen Besitz zurückverlange (Besitzkehr) oder ihn festhalte, weil ich einen Schadensersatzanspruch habe oder der Täter einen Hausfriedensbruch begeht (Besitzwehr), wird das nicht auch vom §229 BGB abgedeckt?
Danke sehr gut erklärt
Hallo, im Video bei ca. 12min Beispiel 3. , was ist wenn der SMA den Täter in seiner Freizeit antrifft. Gilt dann auch die Selbsthilfe?
Die Frage ist wie sieht es denn aus wenn einer Oma auf der Straße die Handtasche geklaut wird und ich ihr helfen will und dem Dieb hinterher renne. Klar kann ich mich strafrechtlich auf 127stpo berufen aber wie ist so ein Fall im BGB geregelt? Auf die Allgemeine Selbsthilfe und/oder Selbsthilfe des Besitzers darf ich mich ja nicht berufen da die Handtasche der Oma nicht mein Eigentum ist. Bleibt also nur Nothilfe? Aber Nothilfe darf ich nur leisten wenn der Angriff gegenwärtig ist! Wenn der Dieb die Handtasche der Oma schon entrissen hat, ist der angriff da schon abgeschlossen oder gilt es noch als Angriff wenn er mit der geklauten Handtasche wegrennt? darf ich nothilfe auch notfalls mit Gewalt leisten wenn ich dem Dieb hinterher renne und ihn stelle? Weil der Angriff auf das Rechtsgut Eigentum ist doch auch fortdauernd kurz nachdem er die Handtasche in seinen Händen hält?
Hallo,
Für Festnahme muss entweder frische Tat sein oder dauerhafte Verfolgung!
Im Gesetz steht so und wir haben auch so gelernt.
Was müssen wir wirklich in diesem Situation tun?
wir sind hier bei BGB und nicht StGB
Können Sie vielleicht mal was zum tbema Tq machen. Sprich gssk / fachkraft teilqualifikation.
hallo , ich bin FKSS, gelte ich ich als Mieter (Wohnung) auch als Besitzdiener des Vermieters, im Falle der Sachbeschädigung des Wohngebäudes?
Hallo Herr Deliomini..
ich habe vor 2 Wochen eine Sachkundeprüfung angestrebt und hab die schriftliche bestanden. Wir kamen dann zur mündlichen Prüfung und ich habe das Gefühl gehabt das ein Prüfer was gegen mich hatte... Wir haben 4 Themen also Recht, Umgang mit Menschen, Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitstechnik bearbeitet und mir wurden insgesamt 12-13 Fragen gestellt habe von den so 9-10 richtig beantwortet bei recht habe ich alles richtig beantwortet... 2 andere die viel weniger als ich hatten haben bestanden und mir wurde dann gesagt das es nicht reichen würde... deswegen wollte ich nochmal fragen was ich Vlt das nächste mal besser machen kann sie haben mir bis jetzt mit ihren Videos sehr geholfen mit ihren Tipps aber Woran kann das den liegen frage ich mich ganze Zeit das ich vielleicht noch 17 bin ? Oder weil die ihk ein Wirtschaftsunternehmen ist ? Ich würde mich freuen wenn sie mir das beantworten könnten...
Da außer Ihnen und den Prüfern niemand bei der Prüfung anwesend war, kann Ihnen wohl niemand außer den Prüfern Ihre Fragen beantworten.
Und meine nächste Frage wäre anschließend...wie werde ich denn Beauftragter? der Busfahrer oder die Kassierein hat ja im Rahmen ihres sozialen Abhängigkeitsverhältnisses niemals die Aufgabe übertragen bekommen für den Arbeitgeber im Rahmen der allg. Selbsthilfe die Rechtsansprüche des Arbeitgebers durchzusetzen...sondern den Bus zu fahren oder die Kunden zu kassieren;-) Oder ?
Wie darf er den Auszubildenen festhalten, seine Personalien liegen der Firma doch vor😮
Bitte Audioqualität verbessern. Zu viel Echos. Lautstärke nicht gleichmäßig.
Ansonsten gute Video.
Spende doch ein Mikrofon, wenn dir die Audioqualität nicht gut genug ist.
Vieleicht kannst du das Geld für das Mikrofon ja mit dem Geld verrechnen, was du an RUclips zahlst, weil du ja seine Videos KOSTENLOS ansiehst.
Da ist es natürlich eine Zumutung, das der Mann sich in seiner Freizeit hinstellt, für andere Menschen ein Video aufzeichnet, was deinem Qualitätsanspruch nicht entspricht.
Der Kommentar ist ganz schön unverschämt formuliert, aber ansonsten guter Beitrag. 🤦♂️
Beste man
Was haben Sie eigentlich studiert ?
Beim Graffitisprayer darf der SMA gar nichts machen, zumindest keine Festnahme, auch nicht auf zivilrechtlicher Basis. Denn wenn es sich um einen Azubi handelt, dann sind der Firma, für die er arbeitet, dessen Namen, Wohnsitz usw. bekannt (= Identität des Täters bzw. Schadensverursacher ist bekannt!) und können jederzeit an die Polizei zwecks Strafverfolgung (§§ 123, 303 (2)) und den zivilrechtlichen Anspruchsinhaber übermittelt werden.
Hallo und Danke für die aktive Beteiligung. Mein Veto: Solange der SMA nicht genau weiß, um wen es sich bei dem Täter handelt (vielleicht weiß er nicht einmal, dass diese Person ein Azubi ist, wenn er sie antrifft), darf er diesen auch nach dem Selbsthilferecht nach § 229 BGB festnehmen, eben weil ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder zumindest erschwert wird. Beste Grüße. KD
Leider habe ich nicht bestanden
Aber im November will ich wiederholen
Ich bald am 15.10.19 🍀
Maddalen Ich wünsche Ihnen Erfolg a Forte
Im Beispiel / Kind zerkratzt Scheibe..haften da nicht die Eltern???
Nein bzw. nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nachweislich verletzt haben.
Bitte definieren Sie mir doch mal:
Selbstjustiz = ......................................
oder:
Justiz = ..........................................
Wo finde ich die gute Fragen ,mit denen ich gut üben kann .
Mit den Karteikarten von Kai kannst du dich gut vorbereiten. Der Amazon Link ist in der Videobeschreibung.
Hallo. Ich denke Sie sollten darüber nachdenken, ob Sie sich nicht mit meinem 34a-Lernkartensystem auf die Prüfung vorbereiten. Darin sind alle Fragen enthalten, die Ihnen in der schriftlichen und mündlichen Prüfung begegnen können. Hier der Link: amzn.to/2oINZ8g. Beste Grüße. KD
Kai Deliomini danke 🙏
Wenn ich ihm das Handy wegnehmen will kann er doch die Notwehr anwenden würde ich nicht machen...
Zu dem dritten Beispiel mit dem SMA und Praktikanten - wenn Personalien bekannt sind wird es knifflig wenn man den festnehmen sollte. 😉
Hallo. Natürlich wäre eine Festnahme nach dem § 229 BGB nicht rechtmäßig, falls die Personalien des Täters bekannt wären. Sonst würde ja die Voraussetzung „ohne sofortiges Eingreifen, besteht die Gefahr, dass die Verwirklichung des Anspruchs wesentlich erschwert oder vereitelt wird“, nicht vorliegen. Mit bekannten Personalien könnte man ja problemlos seinen Anspruch auf dem regulären Rechtsweg durchsetzen.
Hochinteressant
Ich habe bitte eine Frage.
Zunächst:
§ 862 BGB. Besitzkehr bedeutet, dass die Entziehung des Besitzes bereits erfolgt ist, der Besitzer allerdings berechtigt ist, sich den Besitz zurück zu verschaffen, wenn er den Täter entweder auf frischer Tat betrifft oder nach frischer Tat verfolgt.
So weit, so gut..
Jetzt sehe ich drei Tage später mein gestohlenes Rad mit einem fremden Schloss an einen Pfahl angekettet.
Hier sollte, wenn ich richtig informiert bin, die allgemeine Selbsthilfe greifen. So darf ich das Schloss zerstören, um wieder in den Besitz meines Eigentums zu gelangen.
Wenn mir nun aber der Täter stattdessen eine Woche später auf meinem Fahrrad sitzend entgegen gefahren kommt, was ist dann?
Die Besitzkehr greift nur auf frischer Tat betroffen oder nach frischer Tat verfolgt.
Die würde also wegfallen.
Nach welchem Recht dürfte ich nun aber den Täter eine Woche später anhalten und ihm notfalls mit Gewalt mein Eigentum wegnehmen?