Ich bedanke mich herzlich für Ihre mega Erklärung, ich als Ausländerin ist mir leider etwas schwierig alles zu verstehen , aber sie machen das mehr als super, vielen Dank 🙏
Sehr interessanter Beitrag. Zur Ergänzung als Video wäre es schön wenn Sie noch näher auf die Festnahme im 229 BGB der Selbsthilfe eingehen würden. Wer der Flucht verdächtig ist..
Hallo & Danke fürs Feedback! Ja, auch zur erlaubten Selbsthilfe gem. § 229 BGB werde ich sicher noch einen Videobeitrag machen. Kann aber noch etwas dauern;-) Viele Grüße KD
Nur ganz kurz: Ich hab bestanden und unterschreibe nächsten Freitag, bei der Firma die mir wegen ihrer Erfahrung und dem bescheidenen Auftreten. am besten gefallen hat. VIELEN LIEBEN DANK, das Sie sich soviel Arbeit mit uns allen machen...
Super Video, ich wollte mir nochmal die genaueren Rahmenbedingungen reinziehen. Es gibt doch nichts schlimmeres als im Fall der Fälle nicht zu wissen ob und was man darf oder nicht. Sowas lernt man übrigens auch bei der Bundeswehr 😉
Frage: Wenn ich denke den Täter zu kennen, ihn jedoch verwechselt habe, was passiert dann? Was passiert, wenn ich bei langer Sichtweite denke die Person NICHT zu kennen, es dann bei der Ausführung der vorläufigen Festnahme sich herausstellt, dass ich sie doch kenne? Muss ich Sie/Ihn dann laufen lassen, weil ich die geforderten Personalien bereits habe oder sollte ich die vorläufige Festnahme durchsetzen und aufs Eintreffen der Polizei warten?
Hallo Herr Deliomini, was ist wenn ein Kind mich mit einem Messer bedroht/angreift oder ohne Messer angreift? Ich darf es dann nicht festhalten? Und die Polizei rufen? Bitte klären Sie mich auf, da immer mehr Kinder solche Sachen machen. Wenn eine Kinderbande mich mit legalen Messern ausrauben will, darf ich die nicht festhalten/mich wehren? Bitte Erläuerung. Danke. Gruß :)
Hallo. Richtig, nach dem Jedermann-Festnahmerecht (§ 127 (1) S. 1 StPO) darf ich Kinder (d.h. Menschen, die noch nicht 14 Jahre alt sin), aufgrund ihrer Schuldunfähigkeit, grundsätzlich nicht festnehmen. Aber natürlich darf ich mich gegen einen Angriff von Kindern erforderlich und geboten verteidigen gemäß § 32 StGB (Notwehr) und auch die Polizei verständigen. Kinder dürften darüber hinaus nur dann festgenommen werden, wenn ein zivilrechtlicher Anspruch besteht (z.B. ein Schadensersatz- oder ein Herausgabeanspruch nach dem BGB), falls die Voraussetzungen des § 229 BGB (Selbsthilfe) vorliegen. Viele Grüße, KD
Hallo, dürfen Strafmündige, jedoch nicht volljährige Jugendliche für Hausfriendesbruch festgehalten werden auch wenn hierdurch kein Schadensersatz oder ähnliches besteht?
Ich habe einen Dieb 22 Stunden (ohne Schlaf) verfolgt, habe ihn an verschiedenen Stellen und Orten gesucht und habe ihn erst nach 22 Stunden gefunden. Ich habe ihn beim ersten Aufeinandertreffen dann umgeschubst, um eine weitere Flucht zu verhindern. Er hatte dabei sogar noch seinen Helm auf, die Gefahr von schweren Verletzungen war dabei also äußerst gering. Ich habe dann die Polizei gerufen und ihm gesagt, er soll in den Garten gehen, er ging sehr langsam und ich habe "vorwärts" gesagt und ihn dabei nochmals leicht mit dem Fuß (mit der Fussinnenseite) in den Arsch getreten. Dann habe ich ihm gesagt er soll sich am besten neben mein Motorrad legen, welches er am Vortag geklaut hat, damit er nicht so schnell abhauen kann und ich ihn dann besser im Auge habe. Er hat sich dann freiwillig neben mein Motorrad gelegt und wir haben 2 Stunden auf die Polizei gewartet. Nun haben wir alle eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung bekommen, er behauptet geschlagen worden zu sein. Er kann aber nicht sagen wer ihn geschlagen hat. Die Schwere Körperverletzung weil ich zum anschubsen in den Garten meinen Fuß benutzt habe. Kann ich mich jetzt auf § 127 (1) StPO berufen? Ich habe keine übermäßige Gewalt angewandt. Der Tritt in den Arsch war eigentlich mehr ein anschubsen des Täters weil er zu langsam ging und ich gemerkt hatte, dass er überlegt zu flüchten.
Herr Deliomini, ich bin Ihnen unglaublich Dank ar fuer Ihre sehr gute, sehr gut erklaert, sehr hilfreiche Videos.. Aber ich habe ein Vorschlag, weil es mir auf gefallen ist, dass genau so wie in diesem Video, in Ihre Videos, Frauen haeufig das Oofer sibd, und Maenner die biese Taeter. Und ich glaube es ist schon Zeit, dass die Gesellschaft und insbesobdere die SMA wissen, dass Frauen nicht immer Engeln sind. Sonst haben wir die Problematic, dass Situationen komplett falsch eibfeschaetzr werden sobald eine Frau und ein Mann gibt.. Und die Meisten Alle immer davon aus gehen, dass er der biese ist, sobald sie schreut oder ein paar Kolodiltraenen zeigt. Das Gleiche gilt in Deutschland fuer Auslaender:sibald eine Kinfluktsituatiin ebtsteht, gehen die Leute automatisch davon aus, dass der Auslaender der Taeter, und der Deutsche das Opfer ist. Sie haben mit Ihren Kanal die Moglichkeit, viele Leute zu "er ziehen" und deshalb moechte ich Sie hofflich Fragen, ob Sie bitte dies beruecksichtigen koennen und mal ein Beispiel nennen, in dem in einer Konfliktsituatiin, die Frau die Taeterin und der Mann das Opfer ist. Danke im Voraus. Mit freundlichen Gruessen Erik
In der Praxis lässt sich aber der Gegner nicht gefallen, wenn man ihn "festnimmt" und geht trotzdem weg.Wenn man ihn mit Gewalt festhält, wird das als so genannte "Nötigung" von der so genannten "Polizei" gegen "Herrn Jedermann" ausgelegt. 13:20 "Oder" heißt es (hier verdeckt), nicht "Und". Das heißt, auch, wenn man die Identität hat, kann man ihn theoretisch festnehmen. Das könnte also gegeben sein, wenn ich meinen missliebige Nachbarin beim Klauen erwische würde und die ich sie kennen würde, dürfte ich sie auch festnehmen. Außerdem könnte man sie auch nachträglich formell anzeigen, weil man die Personalien doch kennt. Allerdings würde ich fremde Personen, die mich nicht interessieren weder festnehmen noch anzeigen, denn das Delikt beträfe mich nicht und ich mache nicht unentgeltlich die Arbeit der Polizei. Mir hilft die Polizei doch auch nicht. Ich wäre auch nie Zeuge für Straftaten. Anders könnte es sein, wenn die Straftat gegen mich selbst gerichtet würde. Die Gegner würde ich festnehmen, wenn ich das im konkreten Fall könnte. Dann bräuchte ich aber keine Polizei, sondern würde auch die Verurteilung nach meinen Maßstäben und die Vollstreckung selbst ausüben.
Hallo, Wenn ich jemand bei einer Straftat auf frischer Tat ertappe und ich mache den Jedermanns-Festnahmerecht Gebrauch, aber der Täter leistet Widerstand, mach er sich dann wegen Widerstand strafbar?
Nach § 127 (1) StPO nicht, denn der Festnahmezweck ist ja die Ermöglichung der Strafverfolgung, welche bei Kindern mangels Schuldfähigkeit ausgeschlossen ist. Daran ändert auch eine „schwere Tat“ nichts. Dennoch kann die Festnahme eines Kindes erlaubt sein, z. B. wenn die Voraussetzungen der allgemeinen Selbsthilfe nach § 229 BGB vorliegen, um einen zivilrechtlichen Anspruch geltend zu machen. Viele Grüße. KD
Stellen wir uns vor ich bin im Gebäudeschutz tätig: Ich mach gerade meine Runde. Dann sehe ich wie jemand durch den Zaun kommen möchte also er versucht einzubrechen. Diesen jemand kenne ich. Darf ich ihn dann festnehmen? Welcher Rechtfertigungsgrund liegt vor.. wie geh ich da am besten vor? danke im voraus.
Wenn bei Rot jemand über die Ampel geht, kann man ihn erschiessen. Allerdings darf er noch nicht die andere Straßenseite erreicht haben. Außerdem muss auf deiner Seite der Straße ein Kind stehen. Das ist dann gedeckt durch das SBG, das sogenannte SCHLECHTEBEISPIELGESETZ.
Frage: habe erlebt wie ein Mann im Zug vom Ticketkontrollör festgehalten wurde, weil er kein Ticket hatte und sich nicht ausweisen konnte/wollte. Diese wollten ihn festhalten bis das Ordnungsamt seine Personalien aufgenommen hat. Was, wenn der Mann plötzlich ein gültiges Ticket findet und der Schaffner ihn trotzdem nicht gehen lässt und auf seine Personalien besteht und ihn festhält bis das Ordnungsamt kommt. Was wenn dieser nun einen Ausweis vorlegt und die Gültigkeit angezweifelt wird? Das Ordnungsamt kommt und zerren ihn mittlerweile an der Haltestelle zur Polizei... bin immernoch fassungslos über diese Vorgehensweise...
Ja falls er sich nicht ausweisen kann und kein gültige Fahrkarte besitzt, die er selbst nicht gekauft hat. Dann begeht er ein Vergehen, wegen erschleichen der leistungen. Findet er jedoch ne gültige fahrkarte, plötzlich, da er sie einfach nur niczt fand und dlsein ausweiss vorlegen kann. Hätten Sie kein grund ihn fest zu halten, nur falls er die sachen n8cht besitzt
Gut erklärtes Video.😄👌🏻 Eine Frage habe ich trotzdem noch, wenn ich z.B Handschellen besitze, darf ich die für das "festnehmen" nutzen oder ist das für mich verboten? Wenn ich ihm welche dran mache würde es die Situation ja für alle lockern da keine Gefahr mehr besteht das er wen verletzt mit Händen. Viele Grüße Marko 😄👋🏻
Ich arbeite als Heimleiter bei einem Asyl Heim, beim letzten Mal habe ich eine Person beim fremdschlifer erwischt, er wurde die Hausordnung verstoßen, dass er sich nicht beim Besucher nicht gemeldet hatte, darf ich die Person festnehmen oder lassen
Hallo. Nein, das ist nicht korrekt. Die Verwendung von Handfesseln obliegt grundsätzlich dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, d.h. es muss geeignet, angemessen und erforderlich sein so ein Hilfsmittel der körperlichen Gewalt einzusetzen. Im Rahmen des Jedermann-Festnahmerechts kann man nicht pauschal sagen, ob Handfesseln erlaubt oder nicht erlaubt sind. Das kommt auf den Einzelfall an. Man kann aber davon ausgehen, dass die Verwendung von Handfesseln nur unter sehr engen Voraussetzungen in Frage kommen wird. Fest steht: Die Benutzung von Handfesseln hat rein gar nichts mit der Funktion eines Privatdetektivs oder einer privaten Sicherheitskraft zu tun. Denn diese haben überhaupt keine besonderen Befugnisse, sondern die gleichen Rechte wie jeder andere Bürger. Wenn also der Kaufhausdetektiv Handfesseln einsetzen dürfte, dann dürfte das auch jeder andere Bürger. Viele Grüße KD
Dank Ihnen habe ich die Prüfung in der Schweiz bestanden :-D sie haben mich sehr geholfen. Weiter so!
Ich bin seit vier Jahren in Deutschland und bin sehr glücklich in Deutschland, weil jeder jedem hilft
Danke Kai. Wieder mal klare und verständliche Hilfe.
Ich bedanke mich herzlich für Ihre mega Erklärung, ich als Ausländerin ist mir leider etwas schwierig alles zu verstehen , aber sie machen das mehr als super, vielen Dank 🙏
Sehr interessanter Beitrag. Zur Ergänzung als Video wäre es schön wenn Sie noch näher auf die Festnahme im 229 BGB der Selbsthilfe eingehen würden. Wer der Flucht verdächtig ist..
Lieber Herr Deliomini,
sie sind der sympathischste Dozent den ich kenne 👍🏽
Super Video - Danke! Eine Erläuterung der Festnahmerechte im BGB (Selbsthilfe etc..) wäre super! Danke vorab! :-)
Hallo & Danke fürs Feedback! Ja, auch zur erlaubten Selbsthilfe gem. § 229 BGB werde ich sicher noch einen Videobeitrag machen. Kann aber noch etwas dauern;-) Viele Grüße KD
Nur ganz kurz: Ich hab bestanden und unterschreibe nächsten Freitag, bei der Firma die mir wegen ihrer Erfahrung und dem bescheidenen Auftreten. am besten gefallen hat. VIELEN LIEBEN DANK, das Sie sich soviel Arbeit mit uns allen machen...
Sehr gut 👍
Super Erklären Sie 🙏👍🥀
Willst du jemanden festnehmen oder was , haha 😆
Super Video, ich wollte mir nochmal die genaueren Rahmenbedingungen reinziehen. Es gibt doch nichts schlimmeres als im Fall der Fälle nicht zu wissen ob und was man darf oder nicht.
Sowas lernt man übrigens auch bei der Bundeswehr 😉
Gut bei zivilrechtlicher Forderung ggf. allgemeine Selbsthilfe hätte man erwähnen können, trotzdem vielen Dank!
Hallo Kai,
Welcher Unterschied zwischen vorläufige Festnahmen( 127 StPO) und festnehmen (229 BGB Allgemeine Selbsthilfe)?
Das Selbsthilferecht erkläre ich hier: ruclips.net/video/ywNK2JCoucM/видео.html
Frage:
Wenn ich denke den Täter zu kennen, ihn jedoch verwechselt habe, was passiert dann?
Was passiert, wenn ich bei langer Sichtweite denke die Person NICHT zu kennen, es dann bei der Ausführung der vorläufigen Festnahme sich herausstellt, dass ich sie doch kenne?
Muss ich Sie/Ihn dann laufen lassen, weil ich die geforderten Personalien bereits habe oder sollte ich die vorläufige Festnahme durchsetzen und aufs Eintreffen der Polizei warten?
Hallo Herr Deliomini,
was ist wenn ein Kind mich mit einem Messer bedroht/angreift oder ohne Messer angreift? Ich darf es dann nicht festhalten? Und die Polizei rufen? Bitte klären Sie mich auf, da immer mehr Kinder solche Sachen machen. Wenn eine Kinderbande mich mit legalen Messern ausrauben will, darf ich die nicht festhalten/mich wehren? Bitte Erläuerung. Danke. Gruß :)
Hallo. Richtig, nach dem Jedermann-Festnahmerecht (§ 127 (1) S. 1 StPO) darf ich Kinder (d.h. Menschen, die noch nicht 14 Jahre alt sin), aufgrund ihrer Schuldunfähigkeit, grundsätzlich nicht festnehmen. Aber natürlich darf ich mich gegen einen Angriff von Kindern erforderlich und geboten verteidigen gemäß § 32 StGB (Notwehr) und auch die Polizei verständigen. Kinder dürften darüber hinaus nur dann festgenommen werden, wenn ein zivilrechtlicher Anspruch besteht (z.B. ein Schadensersatz- oder ein Herausgabeanspruch nach dem BGB), falls die Voraussetzungen des § 229 BGB (Selbsthilfe) vorliegen. Viele Grüße, KD
Hallo, dürfen Strafmündige, jedoch nicht volljährige Jugendliche für Hausfriendesbruch festgehalten werden auch wenn hierdurch kein Schadensersatz oder ähnliches besteht?
Ich danke dir mein lieber heute mündlich bestanden 👌🏽
Ich habe einen Dieb 22 Stunden (ohne Schlaf) verfolgt, habe ihn an verschiedenen Stellen und Orten gesucht und habe ihn erst nach 22 Stunden gefunden. Ich habe ihn beim ersten Aufeinandertreffen dann umgeschubst, um eine weitere Flucht zu verhindern. Er hatte dabei sogar noch seinen Helm auf, die Gefahr von schweren Verletzungen war dabei also äußerst gering. Ich habe dann die Polizei gerufen und ihm gesagt, er soll in den Garten gehen, er ging sehr langsam und ich habe "vorwärts" gesagt und ihn dabei nochmals leicht mit dem Fuß (mit der Fussinnenseite) in den Arsch getreten. Dann habe ich ihm gesagt er soll sich am besten neben mein Motorrad legen, welches er am Vortag geklaut hat, damit er nicht so schnell abhauen kann und ich ihn dann besser im Auge habe. Er hat sich dann freiwillig neben mein Motorrad gelegt und wir haben 2 Stunden auf die Polizei gewartet.
Nun haben wir alle eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung bekommen, er behauptet geschlagen worden zu sein. Er kann aber nicht sagen wer ihn geschlagen hat. Die Schwere Körperverletzung weil ich zum anschubsen in den Garten meinen Fuß benutzt habe.
Kann ich mich jetzt auf § 127 (1) StPO berufen?
Ich habe keine übermäßige Gewalt angewandt. Der Tritt in den Arsch war eigentlich mehr ein anschubsen des Täters weil er zu langsam ging und ich gemerkt hatte, dass er überlegt zu flüchten.
Weiter so!
Herr Deliomini, ich bin Ihnen unglaublich Dank ar fuer Ihre sehr gute, sehr gut erklaert, sehr hilfreiche Videos.. Aber ich habe ein Vorschlag, weil es mir auf gefallen ist, dass genau so wie in diesem Video, in Ihre Videos, Frauen haeufig das Oofer sibd, und Maenner die biese Taeter.
Und ich glaube es ist schon Zeit, dass die Gesellschaft und insbesobdere die SMA wissen, dass Frauen nicht immer Engeln sind. Sonst haben wir die Problematic, dass Situationen komplett falsch eibfeschaetzr werden sobald eine Frau und ein Mann gibt.. Und die Meisten Alle immer davon aus gehen, dass er der biese ist, sobald sie schreut oder ein paar Kolodiltraenen zeigt.
Das Gleiche gilt in Deutschland fuer Auslaender:sibald eine Kinfluktsituatiin ebtsteht, gehen die Leute automatisch davon aus, dass der Auslaender der Taeter, und der Deutsche das Opfer ist.
Sie haben mit Ihren Kanal die Moglichkeit, viele Leute zu "er ziehen" und deshalb moechte ich Sie hofflich Fragen, ob Sie bitte dies beruecksichtigen koennen und mal ein Beispiel nennen, in dem in einer Konfliktsituatiin, die Frau die Taeterin und der Mann das Opfer ist.
Danke im Voraus. Mit freundlichen Gruessen
Erik
super vielen dank sehr gut erklärt
👍👍👍
Ich habe gerade Ihre Kanal abonniert. Unterricht ist sehr gut .Danke dafür .Ich habe einmal in Instagram für Sie geschrieben.
In der Praxis lässt sich aber der Gegner nicht gefallen, wenn man ihn "festnimmt" und geht trotzdem weg.Wenn man ihn mit Gewalt festhält, wird das als so genannte "Nötigung" von der so genannten "Polizei" gegen "Herrn Jedermann" ausgelegt.
13:20 "Oder" heißt es (hier verdeckt), nicht "Und". Das heißt, auch, wenn man die Identität hat, kann man ihn theoretisch festnehmen. Das könnte also gegeben sein, wenn ich meinen missliebige Nachbarin beim Klauen erwische würde und die ich sie kennen würde, dürfte ich sie auch festnehmen. Außerdem könnte man sie auch nachträglich formell anzeigen, weil man die Personalien doch kennt. Allerdings würde ich fremde Personen, die mich nicht interessieren weder festnehmen noch anzeigen, denn das Delikt beträfe mich nicht und ich mache nicht unentgeltlich die Arbeit der Polizei. Mir hilft die Polizei doch auch nicht. Ich wäre auch nie Zeuge für Straftaten. Anders könnte es sein, wenn die Straftat gegen mich selbst gerichtet würde. Die Gegner würde ich festnehmen, wenn ich das im konkreten Fall könnte. Dann bräuchte ich aber keine Polizei, sondern würde auch die Verurteilung nach meinen Maßstäben und die Vollstreckung selbst ausüben.
Don´t feed the troll!
@@einark.2019 § 23 (1) VwVFG
Hallo, Wenn ich jemand bei einer Straftat auf frischer Tat ertappe und ich mache den Jedermanns-Festnahmerecht Gebrauch, aber der Täter leistet Widerstand, mach er sich dann wegen Widerstand strafbar?
Nein, aber ggf. wegen einer Körperverletzung gem. § 223 StGB. Gruß KD
Also Vorausgesetzt er hat mir Schaden hinzugefügt, ansonsten bleibt er Straffrei.
...das kann man so nicht sagen! Auch der Versuch einer Körperverletzung kann schon strafbar sein. Gruß KD
Darf ich jemanden wegen Beleidigung festnehmen?
was ist wenn ein Kind eine sehr schwere Tat begeht. Darf ich es dann auch nicht festnehmen?
Nach § 127 (1) StPO nicht, denn der Festnahmezweck ist ja die Ermöglichung der Strafverfolgung, welche bei Kindern mangels Schuldfähigkeit ausgeschlossen ist. Daran ändert auch eine „schwere Tat“ nichts. Dennoch kann die Festnahme eines Kindes erlaubt sein, z. B. wenn die Voraussetzungen der allgemeinen Selbsthilfe nach § 229 BGB vorliegen, um einen zivilrechtlichen Anspruch geltend zu machen. Viele Grüße. KD
Stellen wir uns vor ich bin im Gebäudeschutz tätig:
Ich mach gerade meine Runde. Dann sehe ich wie jemand durch den Zaun kommen möchte also er versucht einzubrechen. Diesen jemand kenne ich. Darf ich ihn dann festnehmen?
Welcher Rechtfertigungsgrund liegt vor.. wie geh ich da am besten vor? danke im voraus.
Gilt das z.B. auch bei "bei Rot ueber die Ampel"?
Wenn bei Rot jemand über die Ampel geht, kann man ihn erschiessen. Allerdings darf er noch nicht die andere Straßenseite erreicht haben. Außerdem muss auf deiner Seite der Straße ein Kind stehen. Das ist dann gedeckt durch das SBG, das sogenannte SCHLECHTEBEISPIELGESETZ.
Frage: habe erlebt wie ein Mann im Zug vom Ticketkontrollör festgehalten wurde, weil er kein Ticket hatte und sich nicht ausweisen konnte/wollte. Diese wollten ihn festhalten bis das Ordnungsamt seine Personalien aufgenommen hat. Was, wenn der Mann plötzlich ein gültiges Ticket findet und der Schaffner ihn trotzdem nicht gehen lässt und auf seine Personalien besteht und ihn festhält bis das Ordnungsamt kommt. Was wenn dieser nun einen Ausweis vorlegt und die Gültigkeit angezweifelt wird? Das Ordnungsamt kommt und zerren ihn mittlerweile an der Haltestelle zur Polizei... bin immernoch fassungslos über diese Vorgehensweise...
Ja falls er sich nicht ausweisen kann und kein gültige Fahrkarte besitzt, die er selbst nicht gekauft hat. Dann begeht er ein Vergehen, wegen erschleichen der leistungen. Findet er jedoch ne gültige fahrkarte, plötzlich, da er sie einfach nur niczt fand und dlsein ausweiss vorlegen kann. Hätten Sie kein grund ihn fest zu halten, nur falls er die sachen n8cht besitzt
Gut erklärtes Video.😄👌🏻 Eine Frage habe ich trotzdem noch, wenn ich z.B Handschellen besitze, darf ich die für das "festnehmen" nutzen oder ist das für mich verboten? Wenn ich ihm welche dran mache würde es die Situation ja für alle lockern da keine Gefahr mehr besteht das er wen verletzt mit Händen.
Viele Grüße Marko 😄👋🏻
Im deinem fetisch ist es Legal du Depp such dir nen Arzt auf!!!
Ich arbeite als Heimleiter bei einem Asyl Heim, beim letzten Mal habe ich eine Person beim fremdschlifer erwischt, er wurde die Hausordnung verstoßen, dass er sich nicht beim Besucher nicht gemeldet hatte, darf ich die Person festnehmen oder lassen
😽
Verdunkelungs Gefahr
Da ich Privatdetektiv bin darf ich handsellen benutzen.
Hallo. Nein, das ist nicht korrekt. Die Verwendung von Handfesseln obliegt grundsätzlich dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, d.h. es muss geeignet, angemessen und erforderlich sein so ein Hilfsmittel der körperlichen Gewalt einzusetzen. Im Rahmen des Jedermann-Festnahmerechts kann man nicht pauschal sagen, ob Handfesseln erlaubt oder nicht erlaubt sind. Das kommt auf den Einzelfall an. Man kann aber davon ausgehen, dass die Verwendung von Handfesseln nur unter sehr engen Voraussetzungen in Frage kommen wird. Fest steht: Die Benutzung von Handfesseln hat rein gar nichts mit der Funktion eines Privatdetektivs oder einer privaten Sicherheitskraft zu tun. Denn diese haben überhaupt keine besonderen Befugnisse, sondern die gleichen Rechte wie jeder andere Bürger. Wenn also der Kaufhausdetektiv Handfesseln einsetzen dürfte, dann dürfte das auch jeder andere Bürger. Viele Grüße KD
Dass ist so nicht ganz korrekt!!!
Nur Personen in Deutschland mit einem deutschen Personalausweis dürfen jemanden vorübergehend festnehmen.
Ron Eiling Das ist leider falsch! Beste Grüße. KD