Zur Verdeutlichung: Gegenstand des Videos ist die Entscheidung des AG Brandenburg (AG Brandenburg, Urteil vom 30. April 2024 - 30 C 196/23 -, juris, die unter Berücksichtigung des BtMG von einer tolerableen Grenze von 25 gr ausgeht - dort Rn. 98). § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 KonsCannG spricht „von bis zu 50 Gramm“. Das ist keine absolute Größe. Man muss dieses schlecht gemachte Gesetz im Zusammenhang erfassen (vgl. § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG - Strafbarkeit des Besitzes ohne schriftliche Erwerbserlaubnis; Absehen von Strafverfolgung nur bei „geringer“ Menge; die geringe Menge liegt bei 6 gr. - § 31a BtMG). Hier geht es um eine daraus abgeleitete zivilrechtliche Rechtsfolge - die Verletzung des Mietvertrags.
Danke für Ihre Ausführungen, wie immer TOP 👌 Ich habe zwar mit Cannabiskonsum nichts am Hut, aber das Video ist dennoch sehr informativ und die Art wie Sie das immer ´rüberbringen, einfach toll. Ihre angesprochene Broschüre "Streit im Mehrfamilienhaus" habe ich eben bestellt 😊
Solange man keine anderen mieter mit den Geruch belästigt ist alles gut. Deswegen ist ein vernünftige abluft und aktivkohlefilter beim anbau sehr wichtig
Da Lob ich mir mein Einfamielienhaus 😂❤ und ganz ehrlich wenn es Leute stört und die son Drama machen haben sie ein ziemlich schlechtes Leben und Langeweile
Sehr geehrter Herr Dr. Horst, vielen Dank für das sehr informative Video. Wir als Hausverwaltung, stehen gerade vor einem solchen Problemfall. Ein "Problemmieter" tyrannisiert die ganze Hausgemeinschaft und kifft mit seinen Kumpanen im Hof und im Hausflur. Die Folge - Abmahnung. Nun verlagert sich der Konsum in seine Wohnung (die natürlich vom Jobcenter gezahlt wird). Eine mietvertragliche Vereinbarung des Canabisverbots besteht nicht und gem. GG Art. 13 ist die Wohnung unverletzlich. Wie werden wir den Mieter los? Viele Grüße aus Marl HV Lars Hummel
Ich denke der beste und einfachere Weg ist Kündigung aufgrund der Störung des Hausfriedens. Hierfür sollte man aber auch ein gutes Protokoll mit Zeugen haben. Das Problem ist hier ja nicht der Konsum con Cannabis. Einen aggressiven Alkoliker kündigt man ja auch nicht wegen dem Kosum von Alkohol. 😉 So würde ich zumindest vorgehen. Ist es ein Mietshaus oder eine WEG?
Zur Verdeutlichung:
Gegenstand des Videos ist die Entscheidung des AG Brandenburg (AG Brandenburg, Urteil vom 30. April 2024 - 30 C 196/23 -, juris, die unter Berücksichtigung des BtMG von einer tolerableen Grenze von 25 gr ausgeht - dort Rn. 98). § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 KonsCannG spricht „von bis zu 50 Gramm“. Das ist keine absolute Größe. Man muss dieses schlecht gemachte Gesetz im Zusammenhang erfassen (vgl. § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG - Strafbarkeit des Besitzes ohne schriftliche Erwerbserlaubnis; Absehen von Strafverfolgung nur bei „geringer“ Menge; die geringe Menge liegt bei 6 gr. - § 31a BtMG).
Hier geht es um eine daraus abgeleitete zivilrechtliche Rechtsfolge - die Verletzung des Mietvertrags.
Danke für den ergänzenden Hinweis.
Danke für Ihre Ausführungen, wie immer TOP 👌 Ich habe zwar mit Cannabiskonsum nichts am Hut, aber das Video ist dennoch sehr informativ und die Art wie Sie das immer ´rüberbringen, einfach toll. Ihre angesprochene Broschüre "Streit im Mehrfamilienhaus" habe ich eben bestellt 😊
Das freut mich sehr!
Ihr Hans Reinold Horst
Solange man keine anderen mieter mit den Geruch belästigt ist alles gut. Deswegen ist ein vernünftige abluft und aktivkohlefilter beim anbau sehr wichtig
Da Lob ich mir mein Einfamielienhaus 😂❤ und ganz ehrlich wenn es Leute stört und die son Drama machen haben sie ein ziemlich schlechtes Leben und Langeweile
Kann man mir die Wohnung kündigen wenn ich Cannabis bei mir in der in der wohnung anbaue?
Wenn Sie die Vorschriften des Gesetzes verletzen, kann Ihnen gekündigt werden - wie im Video beschrieben.
Ihr Hans Reinold Horst
Sehr geehrter Herr Dr. Horst,
vielen Dank für das sehr informative Video.
Wir als Hausverwaltung, stehen gerade vor einem solchen Problemfall. Ein "Problemmieter" tyrannisiert die ganze Hausgemeinschaft und kifft mit seinen Kumpanen im Hof und im Hausflur. Die Folge - Abmahnung. Nun verlagert sich der Konsum in seine Wohnung (die natürlich vom Jobcenter gezahlt wird).
Eine mietvertragliche Vereinbarung des Canabisverbots besteht nicht und gem. GG Art. 13 ist die Wohnung unverletzlich.
Wie werden wir den Mieter los?
Viele Grüße aus Marl
HV Lars Hummel
Ich denke der beste und einfachere Weg ist Kündigung aufgrund der Störung des Hausfriedens. Hierfür sollte man aber auch ein gutes Protokoll mit Zeugen haben. Das Problem ist hier ja nicht der Konsum con Cannabis. Einen aggressiven Alkoliker kündigt man ja auch nicht wegen dem Kosum von Alkohol. 😉
So würde ich zumindest vorgehen.
Ist es ein Mietshaus oder eine WEG?
Mein nachbar musste seine Pflanzen schon weggeben, weil der ohne abluft/AKF in der Wohnung angebaut hat 😂
@@Hansdieter457 sagt wer?