Rechtsanwalt klärt auf: Die 5 größten rechtlichen Fehler bei der Kurzzeitvermietung

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  • Опубликовано: 10 июл 2024
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    Im Bereich der Kurzzeitvermietung gibt es das ein oder andere Fettnäpfchen in das man rechtlich reintreten kann. In diesem Video sprechen wir mit meinem Anwalt Moritz Wahlster-Bode über die 5 größten rechtlichen Fehler und wie sie vermeiden kannst!
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    00:50 Nr.1 Nutzungsänderung
    03:30 Nr. 2 Falscher Mietvertrag
    05:20 Nr.3 Versicherung
    07:00 Nr.4 Falsche Herangehensweise
    08:50 Nr.5 Wohnungseigentümergemeinschaft
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Комментарии • 18

  • @swanwelles4195
    @swanwelles4195 2 месяца назад

    wow! wie genial ist das denn?? super Video, danke!

  • @leda1396
    @leda1396 3 месяца назад +1

    Super Video

  • @frankvik1
    @frankvik1 3 месяца назад +1

    Vielen Dank für den kompakten und guten Überblick. Zwei Punkte sind nicht ganz nachvollziehbar.
    1) Die Aussage, dass es in Städten ohne Zweckentfremdungssatzung einer Nutzungsänderung bedarf, ist nicht schlüssig. Es ist und bleibt Wohnraum, der zu kurzfristigen Zwecken zur Verfügung gestellt wird. Dazu passt auch das BGH Urteil, dass Wohnungen grundsätzlich auch zu Ferienwohnungen (ohne Rücksprache mit WEG) genutzt werden können.
    Oder vielleicht anders gefragt: Zu was soll die Nutzung geändert werden? Von Wohnen zu Gewerbe?
    2) Gewerbeeinheiten in WEGs. Das BGH sagt, dass eine Wohnung zu Ferienvermietung genutzt werden darf (im Kontext der WEG). Aber ein Gewerbe im gleichen Haus, darf nicht zu Ferienvermietung / Kurzzeitvermietung genutzt werden?! Ok, dann führen wir eine Nutzungsänderung von Gewerbe zu Wohnen durch und plötzlich ist es in der WEG problemlos möglich - ohne, dass sich innerhalb der WEG etwas geändert hat.

    • @moritzwahlster-bode7235
      @moritzwahlster-bode7235 3 месяца назад

      Die beiden Ebenen Baurecht und WEG-Recht muss man strikt voneinander trennen.
      1) Nutzungsänderung ist die baurechtliche Genehmigung hat nichts mit der WEG zu tun. Man braucht diese bei jeder Nutzungsänderung, baurechtlich hier Wohnen zu Gewerbe.
      2) Man kann die Gewerbeeinheit baurechtlich umnutzen, aber das bedeutet nicht, dass man es dann zivilrechtlich (WEG) auch nutzen darf.
      Es gibt also Objekte, die sind baurechtlich nicht nutzbar und solche, die sind WEG-rechtlich nicht nutzbar.

    • @frankvik1
      @frankvik1 3 месяца назад

      @@moritzwahlster-bode7235 Vielen Dank. Das die beiden Rechtsgebiete für sich alleine stehen, ist klar - aber sie müssen in der Kombi funktionieren. Deshalb beißt sich die Katze in den Schwanz (oder ich stehe auf dem Schlauch).
      Typisches Beispiel: Eine Wohnung in einer WEG.
      Lt dem BGH Urteil darf die Wohnung auch für Kurzzeitvermietung / Ferienvermietung genutzt werden. Das alleine reicht jedoch nicht, den lt Ihrer Aussage muss es auch baurechtlich umgenutzt werden (von Wohnen zu Gewerbe). Das hat widerrum starke Implikation auf die WEG und die Teilungserklärung, denn plötzlich würde in dem Haus Gewerbe entstehen (bei dem m.E. alle Miteigentümer zustimmen müssen - somit ein Weg der Unmöglichkeit.) Ist das so korrekt?
      Wenn ja, ist der Betrieb von Ferienwohnungen in WEGs praktisch ausgeschlossen. Entweder wird es am WEG Recht oder am Baurecht scheitern (Ausnahmen bestätigen die Regeln).

    • @moritzwahlster-bode7235
      @moritzwahlster-bode7235 3 месяца назад +1

      @@frankvik1 Nein, das ist der Gedankenfehler:
      Baurechtlich ist eine Ferienwohnung ein Gewerbe.
      WEG-rechtlich ist es kein Gewerbe, sondern eine Wohnraumnutzung.

  • @omgEristHIER
    @omgEristHIER 3 месяца назад +2

    Bei uns auf der Stadt wurde uns mitgeteilt, dass wir keine Nutzungsänderung bräuchten. Solange wir keine baulichen Gegebenheiten ändern, können wir die Ferienwohnungen ohne Problem betreiben.
    Kann das also so verschieden sein von Stadt zu Stadt?

    • @BNBProHosting
      @BNBProHosting  3 месяца назад

      Leider sehen wir auch häufiger, dass nicht zwangsläufig die richtige Auskunft von den Städten gegeben wird. Aber wir arbeiten an was :-)

    • @omgEristHIER
      @omgEristHIER 3 месяца назад

      @@BNBProHosting weil ich kritisch war, habe ich es mir sogar schriftlich bestätigen lassen. In meiner Stadt herrscht viel Tourismus aufgrund einer bestimmten Attraktion, die sollten sich also normalerweise schon auskennen...

    • @Sebastian_Lindner
      @Sebastian_Lindner 3 месяца назад +2

      Habe die gleiche Antwort von der Stadt bekommen. Solange ich nichts umbaue, brauche ich keine Nutzungsänderung.

    • @moritzwahlster-bode7235
      @moritzwahlster-bode7235 3 месяца назад

      @@Sebastian_Lindner hoch kritisch. Würde immer trotzdem immer eine Nutzungsänderung beantragen. Wenn die Behörde das mit Bescheid ablehnt, seid ihr absolut sicher.
      Ansonsten habt ihr "nur" eine Aussage per Mail oder gar Telefon, die nicht rechtsverbindlich ist.

    • @moritzwahlster-bode7235
      @moritzwahlster-bode7235 3 месяца назад

      @@omgEristHIER Heißt nicht, dass die sich auskennen...

  • @juliank.3454
    @juliank.3454 3 месяца назад

    Wo gibts denn das Urteil vom bgh zur Feriennutzung in WEGs?