Vielen Dank für dieses aufschlussreiche Video. Wenn ich es richtig verstehe, dann schützt die Nutzungsänderung gleichzeitig vor einer Zweckentfremdungs-Satzung. Eine Frage dennoch: Wenn eine solche Nutzungsänderung teils Monate dauern kann, darf man ja noch nicht mit der Vermietung beginnen. Somit wäre es ja unsinnig die Wohnung bereits vorab anzumieten. Welcher Vermieter soll sich also auf weitere Monate des Leerstands einlassen, wenn er gleichzeitig auch normal vermieten könnte?
Das bedeutet, dass man in jedem Fall einen Bauantrag stellen muss zur Nutzungsänderung als Ferienwohnung? Kann man diesen Antrag stellen noch bevor man die Wohnung anmietet? Falls nicht, wie kann man innerhalb von ein paar Tagen die Wohnung vermieten, wie du es in deinen anderen Videos erklärst ohne eine genehmigte Nutzungsänderung?
Hallo Henrik, wie verhält es sich mit der Reihenfolge, konkret bräuchte ich ja um zügig vermieten zu können eine genehmigte Nutzungsänderung? Ansonsten hätte ich evtl. sogar das Risiko eine Wohnung angemietet zu haben und die Nutzungsänderung wird nicht genehmigt? Welche Kosten entstehen im Durchschnitt für eine Nutzungsänderung? In deinen weiteren Videos in denen du erklärst wie schnell es möglich ist eine Wohnung zu vermieten bzw. welche Kosten hier anfallen hattest du dazu nichts gesagt, wäre super wenn du dazu noch etwas sagen könntest!
Hallo, ich habe bei uns im Kreis eine Nutzungsänderung durchzuführen, da eine Mietwohnung anders genutzt wird wie eine Ferienwohnung. Der zuständige Beamte vom Bauamt hat mir das sehr gut erklärt warum, was sogar logisch ist. Obwohl ich die Immobilie eher im ländlichen Raum habe. Ärgerlich ist lediglich, dass so ein Antrag und die Kosten für den Architekten bzw. dem zugelassenen Fachmann nicht günstig sind, ich rede hier von einem kleinen vierstelligen Betrag. Aber Baurecht beinhaltet auch den Brandschutz...
Hallo zusammen, In dem Video geht es ja darum Wohnraum in eine Ferienwohnung umzuwandeln. Wie sieht es aus mit Leerstehenden Ladenlokalen? Kann man diese zu Ferienwohnungen umbauen? Danke
Super Video. Ich habe eine Wohnung vor 10 Jahren in Norddeich geerbt. Diese hat keine offizielle Genehmigung, wurde aber vorher vermietet. Seit 3 Jahren gibt es eine Zweckentfremdungssatzung. Die Stadt kassiert seit Jahren Tourismusbeiträge. Ist das nicht quasi ein Anerkenntnis als Fewo? Bei der Stadt selber bekommt man niemanden, nicht per Mail, nicht am Telefon. LG
Ich habe gerade eine interessante Antwort unserer zuständigen Baubehörde bekommen: Solange es sich um eine abgeschlossene Wohnung handelt, für die eine Baugenehmigung vorliegt und kein etwaiger Bebauungsplan eine Kurzzeitvermietung ausschließt, ist kein Antrag auf Nutzungsänderung notwendig. Zitat: „Eine Wohnung bleibt eine Wohnung.“ Das gilt für die Stadtgemeinde Bremen.
Die Kommunen gehen hier teils selbst sehr unterschiedlich ran, aber: In Bremen solltest du dich unbedingt mit dem Bremischen Wohnraumschutzgesetz auseinandersetzen.
@@BNBProHosting Ja, mit dem zuständigen Beamten habe ich auch schon gesprochen. Kurzzeitvermietungen sind laut Gesetz lediglich meldepflichtig, nicht genehmigungspflichtig, was seitens der Stadt aber aktuell nicht umgesetzt wird. Für manche „Problem-Stadtteile“ gilt eine maximale Vermietung von 90 Tagen im Jahr. Allerdings ist die Umsetzung in Arbeit. Der Fokus des Gesetzes, so ließ der freundliche Beamte durchblicken, liegt ganz klar auf Leerstands-Immobilien.
Zum Thema Zweckentfremdung von Wohnraum (in Berlin): Kann ich zum Schaffen von Ersatzwohnraum eine Gewerbeeinheit zu Wohnraum umwandeln? Und dann eben eine Wohnung in der Nähe zur Ferienwohnung umwandeln, da ich ja Ersatzwohnraum schaffe? Vielen Dank vorab!
Vielen Dank für dieses informative Video und die Zeit, die Sie dafür genommen haben. Ich hätte noch eine Frage: Wie kann ich die Zustimmung der Wohneigentumsgemeinschaft für die Nutzungsänderung meiner Eigentumswohnung bekommen? Bei mir steht folgende Klausel in der Teilungserklärung: “Die Wohnungen dürfen nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Bis zum vollständigen Abverkauf aller Wohnungen durch den teilenden Eigentümer ist die vereinzelte Nutzung als Musterwohnung gestattet. Nutzungsänderungen bedürfen - unbeschadet weiterer öffentlich-rechtlicher Genehmigungsvorbehalte - der Zustimmung der Eigentümerversammlung. Dies gilt auch für Mietverträge zwecks anderer als zu Wohnzwecken dienender Nutzung. Die Eigentümerversammlung kann die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn mit der Nutzungsänderung unzumutbare Belästigungen der Miteigentümer zu befürchten sind oder durch die Nutzungsänderung der Gesamtcharakter der Häuser verändert wird. Dies gilt auch für den Widerruf der Zustimmung.” Wenn sie ablehnen, ist eine gerichtliche Zustimmung in diesem Fall zumutbar?
BauNVO § 4 Allgemeine Wohngebiete- Ist eine Ferienwohnung Beherbergungsbetrieb oder sonstige nicht störende Betriebe? Sonstige nicht störende Betriebe sind bei uns nicht zulässig
Lieber Hendrik, lieber Moritz, vielen Dank für das super Video. Wie sieht es neben der Nutzungsänderung in einem Mehrparteienhaus mit verschiedenen Eigentümern aus? Hier bräuchte ich doch zusätzlich die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, oder? Danke und viele Grüße Christian
Bei uns wurde die Satzung innerhalb von 7 Tagen gültig. Es gibt KEINE Übergangsfrist & wir sind gerade dabei ein Haus zu kaufen mit dem Grundsatz einen Teil des Hauses als FeWo zu vermieten. Wir haben einen Vorvertrag schon unterschrieben… also gibt es auch kein zurück. Wie darf eine Gemeinde das so kurzfristig festsetzen, das ist doch so nicht kalkulierbar. Habt ihr einen Tipp ?
Ist es überhaupt möglich in einer Stadt mit Zweckentfremdungsverbot (Beispiel München) eine Nutzungsänderung (von Wohnraum -> kurzzeitvermietung) genehmigt zu bekommen? Beantragt das der Eigentümer oder der Mieter ?
Verstehe ich das richtig, dass sobald ich die Behörden davon überzeugen kann, dass die Wohnung meine Zweit- oder Ferienwohnung ist und sie mir das genehmigen, dann könnte ich auf AirBnB “frei drauf los vermieten”?
@@xMarceIx das ist richtig für Berlin und viele andere Metropolen in Deutschland. Dort gibt es Regulierungen, aber zum Glück auch Wege um auch dort 100% legal zu betreiben (und zwar ganze Apartments).
Vielleicht eine dumme Frage: Gilt diese ganze Thematik nur für gewerbliche Vermieter, also wenn ich die ganze Geschichte in "größerem" Stil mit mehreren Wohnungen aufziehe? Oder gilt das auch für kleines eigenes Mehrparteienhaus, dass man privat vermietet und in dem man eine der Wohnungen in eine Kurzzeitvermietung überführt?
Top Video. Kurz Zusammengefasst: sobald ich Wohnraum Kurzzeitvermieten möchte muss ich immer eine Nutzungsänderung beantragen, unabhängig ob es ein Zweckentfremdungsverbot gibt? danke im voraus.
Grundsätzlich solltest du dich um die Nutzungsänderung kümmern, auch wenn es kein Zweckentfremdungsverbot gibt. Gibt es ein solches bereits, stehen die Chancen für eine erfolgreiche Nutzungsänderung Wohnen->Ferienwohnung/Gewerbliches Wohnen eher schlecht.
Hallo Hendrik, danke für die tollen Videos! Und gleich eine Frage: Wir überlegen hier in Leipzig die AirBNB-vs-Wohnungsmarkt-Diskussion nach Deinem Ratschlag mit einer Anmietung einer Gewerbeimmobilie zu entschärfen. Braucht man auch da diese komplizierte Nutzungsänderung von ich als Firma von einer Firma Räume anmiete und dem Gewerbevermieter das offen kommuniziere? Besten Dank für Deine Antwort! Kay
Vielen Dank für dieses aufschlussreiche Video. Wenn ich es richtig verstehe, dann schützt die Nutzungsänderung gleichzeitig vor einer Zweckentfremdungs-Satzung. Eine Frage dennoch: Wenn eine solche Nutzungsänderung teils Monate dauern kann, darf man ja noch nicht mit der Vermietung beginnen. Somit wäre es ja unsinnig die Wohnung bereits vorab anzumieten. Welcher Vermieter soll sich also auf weitere Monate des Leerstands einlassen, wenn er gleichzeitig auch normal vermieten könnte?
Das bedeutet, dass man in jedem Fall einen Bauantrag stellen muss zur Nutzungsänderung als Ferienwohnung? Kann man diesen Antrag stellen noch bevor man die Wohnung anmietet? Falls nicht, wie kann man innerhalb von ein paar Tagen die Wohnung vermieten, wie du es in deinen anderen Videos erklärst ohne eine genehmigte Nutzungsänderung?
Hallo Henrik, wie verhält es sich mit der Reihenfolge, konkret bräuchte ich ja um zügig vermieten zu können eine genehmigte Nutzungsänderung? Ansonsten hätte ich evtl. sogar das Risiko eine Wohnung angemietet zu haben und die Nutzungsänderung wird nicht genehmigt? Welche Kosten entstehen im Durchschnitt für eine Nutzungsänderung? In deinen weiteren Videos in denen du erklärst wie schnell es möglich ist eine Wohnung zu vermieten bzw. welche Kosten hier anfallen hattest du dazu nichts gesagt, wäre super wenn du dazu noch etwas sagen könntest!
Hallo, ich habe bei uns im Kreis eine Nutzungsänderung durchzuführen, da eine Mietwohnung anders genutzt wird wie eine Ferienwohnung. Der zuständige Beamte vom Bauamt hat mir das sehr gut erklärt warum, was sogar logisch ist. Obwohl ich die Immobilie eher im ländlichen Raum habe. Ärgerlich ist lediglich, dass so ein Antrag und die Kosten für den Architekten bzw. dem zugelassenen Fachmann nicht günstig sind, ich rede hier von einem kleinen vierstelligen Betrag. Aber Baurecht beinhaltet auch den Brandschutz...
Hallo zusammen,
In dem Video geht es ja darum Wohnraum in eine Ferienwohnung umzuwandeln. Wie sieht es aus mit Leerstehenden Ladenlokalen? Kann man diese zu Ferienwohnungen umbauen?
Danke
Frage, wie verläuft sich das. Wenn ein kleines hotel gekauft wird. Welches als wohnhaus. + Wohnungen umgebaut wird.
Super Video. Ich habe eine Wohnung vor 10 Jahren in Norddeich geerbt. Diese hat keine offizielle Genehmigung, wurde aber vorher vermietet. Seit 3 Jahren gibt es eine Zweckentfremdungssatzung. Die Stadt kassiert seit Jahren Tourismusbeiträge. Ist das nicht quasi ein Anerkenntnis als Fewo? Bei der Stadt selber bekommt man niemanden, nicht per Mail, nicht am Telefon. LG
Ich habe gerade eine interessante Antwort unserer zuständigen Baubehörde bekommen: Solange es sich um eine abgeschlossene Wohnung handelt, für die eine Baugenehmigung vorliegt und kein etwaiger Bebauungsplan eine Kurzzeitvermietung ausschließt, ist kein Antrag auf Nutzungsänderung notwendig. Zitat: „Eine Wohnung bleibt eine Wohnung.“ Das gilt für die Stadtgemeinde Bremen.
Die Kommunen gehen hier teils selbst sehr unterschiedlich ran, aber:
In Bremen solltest du dich unbedingt mit dem Bremischen Wohnraumschutzgesetz auseinandersetzen.
@@BNBProHosting Ja, mit dem zuständigen Beamten habe ich auch schon gesprochen. Kurzzeitvermietungen sind laut Gesetz lediglich meldepflichtig, nicht genehmigungspflichtig, was seitens der Stadt aber aktuell nicht umgesetzt wird. Für manche „Problem-Stadtteile“ gilt eine maximale Vermietung von 90 Tagen im Jahr. Allerdings ist die Umsetzung in Arbeit. Der Fokus des Gesetzes, so ließ der freundliche Beamte durchblicken, liegt ganz klar auf Leerstands-Immobilien.
@@benjaminm.7477 das klingt doch vernünftig. Falls möglich, würde ich versuchen mit das in irgendeiner Form nochmal schriftlich zu holen.
@@BNBProHosting Sie haben beide per Mail geantwortet… ;-)
@@benjaminm.7477 Vielen Dank für die Information. Habe genau nach dieser Info gesucht:)
Zum Thema Zweckentfremdung von Wohnraum (in Berlin): Kann ich zum Schaffen von Ersatzwohnraum eine Gewerbeeinheit zu Wohnraum umwandeln? Und dann eben eine Wohnung in der Nähe zur Ferienwohnung umwandeln, da ich ja Ersatzwohnraum schaffe?
Vielen Dank vorab!
Vielen Dank für dieses informative Video und die Zeit, die Sie dafür genommen haben. Ich hätte noch eine Frage: Wie kann ich die Zustimmung der Wohneigentumsgemeinschaft für die Nutzungsänderung meiner Eigentumswohnung bekommen? Bei mir steht folgende Klausel in der Teilungserklärung: “Die Wohnungen dürfen nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Bis zum vollständigen Abverkauf aller Wohnungen durch den teilenden Eigentümer ist die vereinzelte Nutzung als Musterwohnung gestattet. Nutzungsänderungen bedürfen - unbeschadet weiterer öffentlich-rechtlicher Genehmigungsvorbehalte - der Zustimmung der Eigentümerversammlung. Dies gilt auch für Mietverträge zwecks anderer als zu Wohnzwecken dienender Nutzung. Die Eigentümerversammlung kann die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn mit der Nutzungsänderung unzumutbare Belästigungen der Miteigentümer zu befürchten sind oder durch die Nutzungsänderung der Gesamtcharakter der Häuser verändert wird. Dies gilt auch für den Widerruf der Zustimmung.”
Wenn sie ablehnen, ist eine gerichtliche Zustimmung in diesem Fall zumutbar?
BauNVO
§ 4 Allgemeine Wohngebiete-
Ist eine Ferienwohnung Beherbergungsbetrieb oder sonstige nicht störende Betriebe?
Sonstige nicht störende Betriebe sind bei uns nicht zulässig
Lieber Hendrik, lieber Moritz,
vielen Dank für das super Video.
Wie sieht es neben der Nutzungsänderung in einem Mehrparteienhaus mit verschiedenen Eigentümern aus? Hier bräuchte ich doch zusätzlich die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, oder?
Danke und viele Grüße
Christian
Und von wo bekomme ich eine zweksentfremdungsgenehmigung? Also von wo kann ich die beantragen?
Welche Kosten muss man grob für so eine Nutzungsänderung einplanen?
10000 bis 30000€
Bei uns wurde die Satzung innerhalb von 7 Tagen gültig. Es gibt KEINE Übergangsfrist & wir sind gerade dabei ein Haus zu kaufen mit dem Grundsatz einen Teil des Hauses als FeWo zu vermieten. Wir haben einen Vorvertrag schon unterschrieben… also gibt es auch kein zurück.
Wie darf eine Gemeinde das so kurzfristig festsetzen, das ist doch so nicht kalkulierbar.
Habt ihr einen Tipp ?
Wie lange dauert denn so eine Nutzungsänderung in der Regel ca?
Danke für die Aufklärung!
Wird Für 3 Monate rbnb auch eine Nitzungsänderung gebruacht? auch wenn danach alles labgzeitniete normal als wohnraum vermietet wird?
Wie sieht es aus, wenn ich eine Genehmigung zur Zweckentfremdung erhalte. Brauche ich anschließend auch noch eine Nutzungsänderung?
Ja, die Nutzungsänderung benötigen Sie in jedem Fall. Beide Genehmigungen werden auch von verschiedenen Ämtern ausgestellt.
sau interessant!!! Danke für diesen Content auch Danke an den Anwalt! :-)
Vielen Dank für das informative Video! Das ist zwar ein dröges, aber ungemein wichtiges Thema, das ich anfangs auch vernachlässigt habe.
Danke für das tolle Video! Wie lange dauert denn eine Nutzungsänderung etwa? Muss man hierfür einige Monate Mietverlust einplanen?
Das kann ganz unterschiedlich sein, je nach Behörde. Wir haben schon zwei aber auch schon sechs Monate erlebt.
Ist es überhaupt möglich in einer Stadt mit Zweckentfremdungsverbot (Beispiel München) eine Nutzungsänderung (von Wohnraum -> kurzzeitvermietung) genehmigt zu bekommen?
Beantragt das der Eigentümer oder der Mieter ?
Nein, da ist es dann in der Regel zu spät. Beantragen können das beide.
Verstehe ich das richtig, dass sobald ich die Behörden davon überzeugen kann, dass die Wohnung meine Zweit- oder Ferienwohnung ist und sie mir das genehmigen, dann könnte ich auf AirBnB “frei drauf los vermieten”?
Wenn deine Wohnung baurechtlich eine genehmigte Ferienwohnung ist, kannst du völlig legal und ohne Probleme auf Airbnb vermieten :-)
@@BNBProHosting in Berlin ist das aber anders Soweit ich weiß(?) also hier dürfen Zweit - Und Ferienwohnung nicht mehr als 60 Tage vermietet werden.
@@xMarceIx das ist richtig für Berlin und viele andere Metropolen in Deutschland. Dort gibt es Regulierungen, aber zum Glück auch Wege um auch dort 100% legal zu betreiben (und zwar ganze Apartments).
Vielleicht eine dumme Frage: Gilt diese ganze Thematik nur für gewerbliche Vermieter, also wenn ich die ganze Geschichte in "größerem" Stil mit mehreren Wohnungen aufziehe? Oder gilt das auch für kleines eigenes Mehrparteienhaus, dass man privat vermietet und in dem man eine der Wohnungen in eine Kurzzeitvermietung überführt?
Gilt auch bei einer einzelnen Wohnung.
Wie verhält es sich denn, wenn ich neu baue? Wenn ich das von vornherein als Sondervermietung angebe, dürfte es ja eigentlich keine Probleme geben.
Dann kannst du ja von Anfang an entsprechend beantragen.
Top Video. Kurz Zusammengefasst: sobald ich Wohnraum Kurzzeitvermieten möchte muss ich immer eine Nutzungsänderung beantragen, unabhängig ob es ein Zweckentfremdungsverbot gibt?
danke im voraus.
Grundsätzlich solltest du dich um die Nutzungsänderung kümmern, auch wenn es kein Zweckentfremdungsverbot gibt.
Gibt es ein solches bereits, stehen die Chancen für eine erfolgreiche Nutzungsänderung Wohnen->Ferienwohnung/Gewerbliches Wohnen eher schlecht.
@@BNBProHosting danke für die schnelle Antwort.
Wie kann man denn einen Vermieter von einer Nutzungsänderung überzeugen ? Vielen dank im vorraus !
Indem man darüber spricht, dass eine Nutzungsänderung noch ein wichtiger Bestandteil ist, damit man auch langfristig gut zusammenarbeiten kann.
@@BNBProHosting danke für eure Nachricht !
@@MrMadl1 sehr gute Frage, vermutlich muss die Nutzung wieder geändert werden..., könnt Ihr dies bestätigen? Ganz lieben Dank
@@frankfreygang9473 das würd mich tatsächlich auch interessieren, wie man das mit dem Vermieter generell regelt.
Top Video Freunde!
Hallo Hendrik, danke für die tollen Videos! Und gleich eine Frage: Wir überlegen hier in Leipzig die AirBNB-vs-Wohnungsmarkt-Diskussion nach Deinem Ratschlag mit einer Anmietung einer Gewerbeimmobilie zu entschärfen. Braucht man auch da diese komplizierte Nutzungsänderung von ich als Firma von einer Firma Räume anmiete und dem Gewerbevermieter das offen kommuniziere? Besten Dank für Deine Antwort! Kay
Ja, eine Nutzungsänderung brauchst du auch bei Gewerbeimmobilien.
@@BNBProHosting Super schnelle Antwort! Danke!
Kümmerst du dich selbst um die Rechtstexte oder hast du eine Agentur kostenpflichtig beauftragt?
Für einiges kann man e-recht24.de gut nutzen, ansonsten vertraue ich da meinem Anwalt. :-)
Super Vidéo 👌
Danke!
nervig.. wie der bruder mit dem stuhl hin & her wackelt. Trotzdem danke