Sie suchen Ihre neue berufliche Herausforderung in der laufenden Steuerberatung oder in der Gestaltungsberatung - Dann können Sie sich jetzt bewerben: www.juhn.com/karriere
Hallo Herr Prof. Dr. Juhn, Sie erklären so gut. Ich bin ein Fan von Ihnen geworden und freue mich auf Ihre weitere Videos. Danke dafür! Beste Grüße Saurabh Uniyal
Kommen auch noch Außerordentliche Einkünfte dran? Diesen hatte ich in der Berufsschule z.B. nicht, da die Verkürzerklasse den im 2. Lehrjahr hatte und ich den, mit meiner regulären Klasse, im 2. Lehrjahr nicht dran genommen haben.
Lustiger Weise ist das Teileinkünfteverfahren bei KiSt-Pflichtigen wieder minimal besser als die Abgeltungssteuer, da der steuerminderne Effekt der KiSt bei Tariflichen Einkünften größer als im Abgeltungssteuer Regime ist.
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Hallo Herr Prof. Dr. Juhn, Sie erklären so gut. Ich bin ein Fan von Ihnen geworden und freue mich auf Ihre weitere Videos. Danke dafür! Beste Grüße Saurabh Uniyal
@@1La2La3La4Lawas macht dein job?
@@1La2La3La4LaDer Sparerfreibetrag ist 1000 EUR nicht 801 EUR
@@Bjoern020184 warum fragst du?
Super Videos! Im zweiten juristischen Examen Jura wird in Bayern Steuerrecht geprüft und diese Reihe rettet vermutlich ganz viele Referendare!
Super Videoreihe!
Mega gut danke ☺️
Kommen auch noch Außerordentliche Einkünfte dran? Diesen hatte ich in der Berufsschule z.B. nicht, da die Verkürzerklasse den im 2. Lehrjahr hatte und ich den, mit meiner regulären Klasse, im 2. Lehrjahr nicht dran genommen haben.
In welcher Schule warst du?
@@Bjoern020184 in Schleswig-Holstein eine Berufsschule.
@@dotic92 Name?
@@Bjoern020184 Hanse-Schule
Lustiger Weise ist das Teileinkünfteverfahren bei KiSt-Pflichtigen wieder minimal besser als die Abgeltungssteuer, da der steuerminderne Effekt der KiSt bei Tariflichen Einkünften größer als im Abgeltungssteuer Regime ist.
Also wirklich nur minimale Unterschiede, 24,449% zu 24,282% Einkommenssteuer Belastung (ausgehend von vollständig 42 % tarifliche ESt)
ich möchte PDF-Daten per E-Mail bekommen. Danke