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Beträgt das Entgelt 50 % und mehr, jedoch weniger als 66 % der ortsüblichen Miete, ist nunmehr (wieder) eine Totalüberschussprognoseprüfung vorzunehmen. 🙂 Den Fall hatte ich bereits im Rahmen einer ESt Erklärung 2021.
Hallo Aurora, vielen lieben Dank für deinen Beitrag dazu. Magst du bitte daruf noch näherer eingehen, damit es noch klarer wird. Besten Dank im Voraus. Gruß Saurabh.
Zu der Frage bzgl. Vermietungsentgelt zwischen 50 und 66%: Ich glaube das ist eine Fun-Frage. 😉 Meines Wissens macht das Finanzamt in diesen Fällen eine Totalüberschussprognose. Ist das Ergebnis positiv, gilt die Vermietung als entgeltlich. Ist das Ergebnis negativ, ist die Vermietung erneut in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen.
Guten Tag, ein tolles Video. Eine kleine Frage dazu, bitte : In dem angefürten Beispiel, muss der Vater überhaput die Miete von seiner Tochter verlangen? Anders gesagt, kann/darf der Vater total umsonst an seine Tochter die Wohnung vermieten? Natürlich gehe ich davon aus, dass in diesem Fall keine Werbungskosten abzugsfähig sind. Vielen lieben Dank im Voraus!. Beste Grüße an Sie und an Ihr Team, Saurabh Uniyal
Kurze Frage, werden bei den Abschreibungsbeträgen des Anschaffunswertes auch die Kosten für z.B. die Eintragung im Grundbuch dazugezählt? Oder werden immer nur die 2% von den AK des Gebäudes als Abschreibung gezählt und dann separat die Kosten für Eintragung im Grundbuch als Werbungskosten aufgelistet. Bsp. wäre 800.000 AK 10.000 Eintragung im Grundbuch. Rechne ich dann 810.000 *2% oder 800.000*2% +10.000 ?
Grundsätzlich gilt, alles, was zur Bereitstellung eines Wirtschaftsguts dient, um damit Einkünfte zu generieren, zählt zu den Anschaffungskosten (man spricht daher auch von Aktivierungskosten). So auch die Kosten zur Eintragung ins Grundbuch (außer jene für eine Grundschuld). Das bedeutet allerdings, dass man die Aktivierungskosten nur über die Abschreibung steuerlich geltend machen kann. :)
bis wie viel darf man die werbungskosten bei vermietung und verpachtung abziehen? und auch bei einkünfte kapitalvermögen? da bei einkünfte kapitalvermögen steht, dass der abzug der tatsächlichen ausgeschlossen ist
Wie würde es denn bei dem Fall aussehen, dass hier zu 66(%) vermietet wird und die Werbungskosten weiterhin 70 betragen? Somit gilt doch laut Definition die Vermietung als entgeltlich und ich bekomme unterm strich doch ein Defizit von -4 raus !? Würde sich das nicht das sogar positiv auswirken und das Restliche Einkommen, welches nicht aus Vermietung/Verpachtung kommt ebenfalls senken?🤔
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Nächste Woche Klausur über Überschusseinkünfte. Danke für Ihre Videos🙏🏽
Beträgt das Entgelt 50 % und mehr, jedoch weniger als 66 % der ortsüblichen Miete, ist nunmehr (wieder) eine Totalüberschussprognoseprüfung vorzunehmen. 🙂 Den Fall hatte ich bereits im Rahmen einer ESt Erklärung 2021.
Hallo Aurora, vielen lieben Dank für deinen Beitrag dazu. Magst du bitte daruf noch näherer eingehen, damit es noch klarer wird. Besten Dank im Voraus. Gruß Saurabh.
Das Thema Vermietung ist immer sehr spannend👍🏼 super Video, wie immer :)
Mehr verstanden als das gesamte Semester 🎉😅danke
Das freut uns, dafür snd wir da!😄
Danke für die tollen Videos, die ihr macht :)
Zu der Frage bzgl. Vermietungsentgelt zwischen 50 und 66%: Ich glaube das ist eine Fun-Frage. 😉
Meines Wissens macht das Finanzamt in diesen Fällen eine Totalüberschussprognose. Ist das Ergebnis positiv, gilt die Vermietung als entgeltlich. Ist das Ergebnis negativ, ist die Vermietung erneut in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen.
Klausur ist gerettet. Danke!!!!
Guten Tag, ein tolles Video. Eine kleine Frage dazu, bitte : In dem angefürten Beispiel, muss der Vater überhaput die Miete von seiner Tochter verlangen? Anders gesagt, kann/darf der Vater total umsonst an seine Tochter die Wohnung vermieten? Natürlich gehe ich davon aus, dass in diesem Fall keine Werbungskosten abzugsfähig sind. Vielen lieben Dank im Voraus!. Beste Grüße an Sie und an Ihr Team, Saurabh Uniyal
welche Antwort war beim letzten Beispiel jetzt die richtige? LG
Dankeschön! Würden Sie auch etwas komplizierte Fälle zur VuV machen?
Ein sehr spannendes Thema
Kurze Frage, werden bei den Abschreibungsbeträgen des Anschaffunswertes auch die Kosten für z.B. die Eintragung im Grundbuch dazugezählt? Oder werden immer nur die 2% von den AK des Gebäudes als Abschreibung gezählt und dann separat die Kosten für Eintragung im Grundbuch als Werbungskosten aufgelistet. Bsp. wäre 800.000 AK 10.000 Eintragung im Grundbuch. Rechne ich dann 810.000 *2% oder 800.000*2% +10.000 ?
Grundsätzlich gilt, alles, was zur Bereitstellung eines Wirtschaftsguts dient, um damit Einkünfte zu generieren, zählt zu den Anschaffungskosten (man spricht daher auch von Aktivierungskosten). So auch die Kosten zur Eintragung ins Grundbuch (außer jene für eine Grundschuld). Das bedeutet allerdings, dass man die Aktivierungskosten nur über die Abschreibung steuerlich geltend machen kann. :)
@@juhnsteuerberater Dankeschön
bis wie viel darf man die werbungskosten bei vermietung und verpachtung abziehen?
und auch bei einkünfte kapitalvermögen? da bei einkünfte kapitalvermögen steht, dass der abzug der tatsächlichen ausgeschlossen ist
Danke
kann ich beim Kauf einer ETW, die aufgrund von Wohnrecht keine Miete generiert, irgend etwas steuerlich absetzen (AfA, Zinsen, Reparaturen, etc.)?
Wie würde es denn bei dem Fall aussehen, dass hier zu 66(%) vermietet wird und die Werbungskosten weiterhin 70 betragen? Somit gilt doch laut Definition die Vermietung als entgeltlich und ich bekomme unterm strich doch ein Defizit von -4 raus !? Würde sich das nicht das sogar positiv auswirken und das Restliche Einkommen, welches nicht aus Vermietung/Verpachtung kommt ebenfalls senken?🤔
Die beiden anderen Vortragenden sprühen ja nur so von Energie😉