Ein Kollege hatte mich gefragt, ob ich zum Mitarbeitergespräch mitkommen kann. Natürlich habe ich das gemacht. Ich habe zu ihm gesagt, er soll zum Chef sagen, er möchte mich dabei haben. Ein anderes Mitglied des BR hat jedoch das Streitgespräch mitbekommen um das es ging. Also da ist die Katze schon aus dem Sack, zumindest innerhalb des Betriebsrates.
Da habe ich mal eine Frage, wie sieht es aus, wenn das benannte Betriebsratsmitglied verhindert ist? Bei uns hatte der Betriebsrats einfach ein anderes Betriebsratmitglied geschickt. Ist das rechtens? Bzw. wie hätte es ablaufen müssen? Im dem Fall, war das Verhältnis zwischen Mitarbeiter und geschicktem Betriebsratsmitglied, bekannterweise kein vertrauensvolles.
Wie sollte man sich verhalten wenn ein folgendes Protokoll vom Vorgesetzten erstellt wurde. Einseitig vom Vorgesetzten unterschrieben aber mit nicht zutreffenden Behauptungen / Darstellungen. Sollte hier zwingend eine Gegendarstellung des Arbeitnehmers erfolgen?
Immer sehr informativ und insgesamt dargestellt! weiter so Henning👌🏽
Ein Kollege hatte mich gefragt, ob ich zum Mitarbeitergespräch mitkommen kann. Natürlich habe ich das gemacht.
Ich habe zu ihm gesagt, er soll zum Chef sagen, er möchte mich dabei haben.
Ein anderes Mitglied des BR hat jedoch das Streitgespräch mitbekommen um das es ging. Also da ist die Katze schon aus dem Sack, zumindest innerhalb des Betriebsrates.
Da habe ich mal eine Frage, wie sieht es aus, wenn das benannte Betriebsratsmitglied verhindert ist? Bei uns hatte der Betriebsrats einfach ein anderes Betriebsratmitglied geschickt. Ist das rechtens? Bzw. wie hätte es ablaufen müssen? Im dem Fall, war das Verhältnis zwischen Mitarbeiter und geschicktem Betriebsratsmitglied, bekannterweise kein vertrauensvolles.
Wie sollte man sich verhalten wenn ein folgendes Protokoll vom Vorgesetzten erstellt wurde. Einseitig vom Vorgesetzten unterschrieben aber mit nicht zutreffenden Behauptungen / Darstellungen. Sollte hier zwingend eine Gegendarstellung des Arbeitnehmers erfolgen?
Auf welchen Paragraphen kann sich der AN beziehen, um den BR beim Gespräch dabei zu haben?
82 Absatz 2 BetrVG
Naja, bei Kü. Gesprächen wäre interessant....