Hier wird erneut "bestätigt", wie ungerecht und gefährlich diese Verlustverrechnungsbegrenzung ist. Ein Fass ohne Boden - ich sammel also jedes Jahr weiter Verluste - und habe real Geld verloren, die ich nicht gegen rechnen darf und muss Steuern auf Gewinne zahlen. Da wird mein Trading konto ja doch sehr schnell kein Guthaben mehr aufweisen. Ein absoluter Wahnsinn.
wirklich sehr strukturiert und kompetent! Entspricht inhaltlich dem, was ich in Vorbereitung der Steuererklärung 2021 auch berücksichtigt hatte (zumindest soweit ich es erkennen/verstehen konnte) Ich hatte allerdings den informativen deutschen Steuerbericht als Basis verwendet und diesen bzgl. seiner nicht korrekten Anteile korrigiert. Interessant wäre, was Fr. Romeike zu diese Vorgehensweise sagt resp. auch wie Sie den informativen deutschen Steuerbericht beurteilt
bei abstrusen steuerrechtsregelungen ist deutschland absolute weltspitze, bei der digitaisierung sind wir (immer noch) ein entwicklingsland!! frage: was ist wohl zukunftsorientoiert wichtiger? man könnte romane zu dem thema schreiben..... thx für den beitrag!!
Offenbar hattest du noch keinen Kontakt zur US-Steuerbehörde. Die dich weltweit zur Abgabe einer Steuererklärung zwingt - auch wenn du nur kurz dort gelebt hast...
Für unterjährige Geschäfte (Kauf und Verkauf im gleichen Jahr) lässt das Video keine Fragen offen. Also tausendgut! :-) Schwieriger wird es, wenn die Position im Vorjahr oder womöglich noch viel früher eröffnet wurde, denn es gilt ja das FIFO-Prinzip und hier zeigt sich ganz besonders wie arbeitsaufwendig das deutsche Steuerrecht ist, denn für jeden Kauf muss taggenau der Devisenkurs ermittelt werden und dann gegengerechnet werden. Fazit (verkürzt): Vom Steuerzahler Genauigkeit bis ins kleinste Detail verlangen und selbst bei der Digitalisierung vollumfänglich scheitern. Das ist Deutschland.. 2023. Es lebe der Obrigkeitsstaat. Ein bisschen mehr "französische Streitkultur" stände uns gut.
In der Tat absolut nervig. Aber taggenaue Devisenkurse sind mit Google Spreadsheets zum Glück kein Problem - die gibt's automatisch. Ich bin trotzdem ganz bei Ihnen.
Vor allem Short-Positionen sollte man über den Jahreswechsel schließen. Ansonsten muss man unter Umständen vergangene Steuererklärungen korrigieren (lassen). Das ist alles sehr hässlich.
Nachdem sich ein Notieren von Trades gerade bei Optionen ohnehin anbietet sehe ich den Aufwand den aktuellen Umrechnungskurs mitzuführen nicht. Hab ich schon aus persönlichem Interesse, da ich wissen will wie viel ich in Euro verdient habe.
Kann man nicht einfach die Gehirnakrobatik mit den Währungsumrechnungen vermeiden, indem man die Zahlen direkt vom Kapitalflussstatement nimmt? Dort werden alle Transaktionen auch in der Basiswährung angegeben.
Mein Mann und ich haben ein Gemeinschaftskonto bei Interactive Brokers. Wie sieht es da mit der Verlustgrenze aus? Also haben wir zusammen dann 40.000 Euro oder dennoch nur 20.000 Euro Verlustgrenze? LG
Super Video. Genau do hatte ich mir die Schwierigkeiten vorgestellt. Wenn ich aber nun selbst umrechne, weshalb muss man dann dennoch die SO angeben, bzw. müsste man nicht auch noch Währungssalden gesondert aufstellen?
Sehr guter Einblick! Danke dafür. Eine Frage habe ich allerdings noch, wie verhält es sich mit sogenannten Spreads? Also dem gleichzeitigen Verkauf und Kauf einer Option auf denselben Basiswert zu unterschiedlichen Strikes. Werden hier die Geschäfte einfach getrennt betrachtet, gerade im Fall des vorzeitigen Schließens? (Oder wenn in Cash gesetteled wird) Ich hatte es bisher so verstanden (Transaktionskosten vernachlässigt, diese wären noch abzuziehen) 19.2. Verkauf Put mit Strike 100 für 50 USD Prämie --> 50 USD Einnahme Stillhaltergeschäft 19.2. Kauf Put mit Strike 95 zu 25 USD Kosten --> 25 USD Verlust Termingeschäft Schließe ich den Put jetzt vorzeitig: 26.2. Kauf Put mit Strike 100 für 10 USD Kosten --> 50-10 = 40 USD Gewinn Stillhaltergeschäft (Zeile 21) 26.2. Verkauf Put mit Strike 95 für 5 USD Prämie --> 5 USD Gewinn Termingeschäft (Zeile 21) & 25 USD Verlust Termingeschäfte (Zeile 24) Ist das korrekt? Das Problem mit der 20k Verlustverrechnungsgrenze wird hierbei natürlich besonders deutlich.
Eine Frage ich da noch wie schaut es beim der Gewinnmitnahme einer Stillhalterprämie aus, wie ist die bei der Steuer anzugeben? Tolles Video gerne noch einen zweiten Teil. 👍
Großes Dankeschön für dieses Video zu einem sehr wichtigen, aber leider auch, durch den Gesetzgeber verursacht, komplexen Thema. Das hat einiges an Licht ins Dunkle gebracht. Weiter so!!!
Angenommen ein ShortPut ITM wird gerollt und durch den Rückkauf entsteht ein Verlust. Kann dieser Verlust mit Gewinnen aus Stillhalterprämien verrechnet werden oder zählt dieser Verlust als Termingeschäft?
Don't take my word for it; aber m.E. wäre das eine "Glattstellung durch Stillhalter" per Video bei ca. 3:34, führt also zu "Einkünfte Stillhalter" und nicht zu "Einkünfte TG". Die Antwort wäre also ja. M.E. kann dann "davon Stillhaltergeschäfte (Saldo)" bei 20:30 durchaus negativ sein. Was im Video nicht erwähnt ist, ist ob ein negativer Stillhaltergeschäfte-Saldo zu vortragsfähigen Verlusten im allgemeinen Verlustverrechnungstopf führt. Davon gehe ich allerdings aus. Bitte laß mich wissen wenn Du zu einer anderen Erkenntnis gelangst.
Seit 2021 erstellt Interactive Brokers einen Jahressteuerbericht, speziell für deutsche Verhältnisse (German tax report) mit einer Aufstellung, welche Beträge in welche Zeilen der Anlage KAP, bzw, KAP-Inv einzutragen sind. Kann man sich Ihrer Meinung nach darauf verlassen?
Ersteinmal ein Klasse Video aber was ich nicht verstehe daher die Frage an die Steuerexpertin !!! Sie haben in Ihrem Beispiel nur Puts Verkauft und Stillhalter Prämien eingenommen, trotzdem haben Sie in Ihrer Folie "Steuerliches Ergebnis" nur 20.000 € in die Verlustrechnung eingetragen und nicht die volle höhe glaube es 38.200 €. Verluste aus Stillhaltergeschäft sind aber nach § 20 Absatz 1 EStG davon nicht betroffen so das Sie eigentlich die volle Summe aus Verlusten aus Termingeschäften eintragen müssten. Können Sie das vielleicht nochmal kommentieren ? Wie gesagt unter der Randziffer 32a in dem Absatz ist klar geregelt das Stillhaltger Geschäfte nicht von den 20.000 Euro Verlustbeschränkung betroffen sind. Berichtigen Sie mich wenn ich falsch liege. Es würde mich daher mal ein Video Interessieren wie ich das dem Finanzamt zeigen kann das es Stillhaltergeschäfte sind, denn ich glaube die meisten wissen das gar nicht
Im Beispiel wurden nicht nur Stillhalterprämien eingenommen: Die 38.200 € sind "Verluste aus Termingeschäften", also Verluste aus Inhabergeschäften (Long-Optionen). Inhabergeschäfte sind steuerlich nicht das gleiche wie Stillhaltergeschäfte (Short-Optionen). Daher könnten nicht die vollen 38.200 € bei der Verlustverrechnung berücksichtigt werden. Es ist aber richtig, dass die Verluste aus Stillhaltergeschäften nicht auf 20.000 € begrenzt sind. Ansonsten schicke ich dem FA immer den Transaktionsbericht von IB mit. Die Stillhaltergeschäfte erkennt man dann daran, dass sie "short open" sind, also die Stückzahl mit dem Transaktionscode "O" negativ ist.
Super Video, sind denn Kombinationsgeschäfte (Gleichzeiger Verkauf eines puts und Kaufs eines niedriger liegenden puts) auch getrennt zu betrachten und zu versteuern, oder kann man hier erst mal den insgesamt Gewinn bzw. Verlust ermitteln und das dann eintragen?
Ein Video wie man die csv Datei aufbereitet, wäre toll. Ich habe nach etlichen Versuchen es noch nicht hinbekommen. Exportiert man nur die Transaktionen in die csv? Oder den ganzen Aktivitätsbericht?
Das ist schon etwas komplex. Ich nutze add-ins, die mir die gewünschten Daten in Excel importieren. 2023 werde ich versuchen, eine Art "Meta-CoT-Cockpit" zur Verfügung zu stellen. Dazu muss ich aber meine aktuelle Version etwas verbessern.
Komme von Anfang an leider nicht mit. Was sind Stillhaltergeschäfte und was Inhabergeschäfte? Ich handel CFD Produkte und mir mir unsicher wo ich diese Gewinne und Verluste eintragen muss.
Top Content. Werde mir das Video im Detail nochmal anschauen wenn es an die Steuer geht. Das was ich aber gesehen habe ist eine sehr gute Erklärung eines komplexen Themas.
Dieses Video zeigt den Unterschied zwischen Profi und Amateur. Frau Romeike ist eben Profi. Das zeigen auch die professionelle Aufbereitung des Themas und die umfangreichen Beispiele. Top Video!
@@BernhardGramberg Was passiert, wenn ich eine ITM short put oder short call Option, die urspruenglich OTM war, "rollen" will? Da die Option ITM geworden ist, realisiere ich zuerst Verlust beim Zurückkaufen. Verstehe ich richtig, dass dieser Verlust von der Verlustverrechnungsbeschraenkung nicht betroffen ist und ich ihn als Privatperson uneingeschränkt von dem dank Prämien realisierten Einkommen abziehen darf? Und, was passiert wenn ich z.B. einen bull put credit spread rollen will? Der eine leg ist short, der andere long.
Probleme kann es geben, wenn man bei einer Option mit der Abwicklungsmethode "Bar" ein Cash-Settlement zu leisten hat. Der Verlust durch das Cash-Settlement landet dann im auf 20k begrenzten Verlusttopf für Termingeschäfte. Oder man bekommt ein Underyling angedient, das bei Verlust auch unter den 20k-Top fällt (Futures).
Sollte generell Einspruch gegen den Steuerbescheid wegen der Verfassungsrechtlichen Bedenken zur Verlustverrechnungsbeschränkung bei Verlusten aus Termingeschäften eingelegt werden ?
Super Aufbereitung der Problematik. 😀😀😀 Endlich mal eine Steuerberaterin, die das IB-Reporting analysiert und verstanden hat. Hat sicherlich viele Stunden benötigt. Die Umrechnung der Währungsbeträge in EUR zum Zeitpunkt der Transaktion lässt sich auch ganz einfach in Excel nachvollziehen, wenn man die Devisenkurse mit exportiert. Nur mit der Anlage SO bin ich nicht ganz einverstanden, da hier berücksichtigt werden muss, dass realisierte Gewinn und Verluste nach einem Jahr steuerfrei sind. Da die Aufbereitung für mich und meine GmbH sehr viel Arbeit ist, habe ich mir hierzu eine Software geschrieben, die automatisch die Daten von IB übernimmt und das Reporting und die Buchungen erzeugt. Zusätzlich gibt es auch ein Reporting je Basiswert, damit man auch z.B. bei der Wheelstrategie einen Überblick behält.
Danke für den Kommentar und das Lob. Ja, IT-Kenntnisse werden bei dieser Thematik auch oft zusätzlich gefragt, was das ganze noch komplexer macht für einen "normalen" Anleger.
@@BernhardGramberg Sofern die Gewinn nicht in der Anlage KAP, sondern in der Anlage SO zu versteuern sind, gilt immer noch die Jahresfrist, ausser bei Immobilien, da sind es 10 Jahre.
Super, danke für den Einsatz! :-) Es wäre noch spannend zu erfahren, ob es bereits Verfahren gibt, in denen die 20.000€ Verlustbegrenzung, gerichtlich angegriffen wird, weil der ein oder andere hierdurch vielleicht schon massive Nachzahlungen zu leisten hat? :)
Klasse Video! Eine Frage zu den Umrechnungskursen: Kann man hier der Einfachheit halber die monatlichen "Umsatzsteuer-Umrechnungskurse" der Finanzministeriums verwenden oder müssen die Kurse auf jeden Fall tagesaktuell oder sogar aktuell zum Zeitpunkt der Transaktion sein?
Sehr aufschlussreich, vielen Dank. Mich würde noch interessieren, wie die A/0 Spalten nachgerechnet werden können, wenn im Jahr mehr als 1.000 Stillhaltertransaktionen gelaufen sind und zum anderen, wie CFD zu verrechnen wären. Merci
Wer übrigens gewisse „Probleme“ mit den verschiedenen Verlusttöpfen hat, sollte sich mal folgenden Fall überlegen: man kauft zB eine Call-Option auf eine beliebige Aktie: Marktpreis 10€, Strikepreis 5€, der Call gibt mir das Recht für 500€ zu kaufen, dafür muss ich natürlich einen Batzen Prämie zahlen. Wenn ich nun den Call ausübe und sofort danach die Aktie verkaufe, habe ich „aus dem Stand“ 500€ Gewinne aus Aktien realisiert, die ich mit älteren Aktienverlusten verrechnen darf. Die Zahlung für die Longprämie dagegen fällt unter die 20k-Termingeschäftgrenze und kann dort verrechnet werden. Je nachdem wie sich seine Verlusttöpfe darstellen kann man m.E. mit ITM-Optionen die „passenden“ Steuergestaltungen vornehmen. Bin aber natürlich kein Steuerfachmann… sind nur so krude Gedanken 😇
Diese Meinung teilt leider nicht jeder. Ich habe auch schon an anderer Stelle gelesen, dass die Long Optionen zu den Anschaffungskosten der Aktie gerechnet werden.
Es fehlt der Hinweis, dass Dividenden um Return of Capital (analog steuerlichem Einlagekonto) zu kürzen sind. Sonst gibts eine Doppelbesteuerung bei späterer Aktienveräußerung.
Danke für die Rückmeldung. Hat aber hier nicht direkt mit dem Video-Thema zur Versteuerung von Stillhaltergeschäften und Termingeschäften zu tun. Ist aber eine Idee für ein weiteres Video, irgendwann. Danke.
Hab jetzt leider immer noch nicht folgendes verstanden: Wenn mein Short Put angedient wird, dann muss ich die Prämie als Gewinn aus Termingeschäften versteuern. Und der Verlust der mir durch die Andienung der aktie entstanden ist, muss der sofort versteuert werden oder erst wenn ich die Aktie wieder verkauft habe? Und ist der Verlust dann Verlust aus Aktiengeschäften und somit im "normalen" Topf?
Die Prämie ist kein "Gewinn aus Termingeschäften", sondern eine "Einkunft aus Stillhalterprämie". Ist aber an sich wurscht, weil das die selbe Zeile in der Anlage KAP ist. Die Andienung und der ggf. anschließende Verkauf einer Aktie ist steuerlich wie jede andere Aktientransaktion zu behandeln (Verlust oder Gewinn aus Aktienverkäufen). Wie im Video angesprochen, muss man beim Reporting von IB aber aufpassen, da dort die Prämie auf den Einstandskurs der Aktie angerechnet wird. Das ist laut deutschem Steuerrecht nicht korrekt. Nach deutschem Steuerrecht sind das zwei streng getrennte Vorgänge.
Wenn ich die Beispiele aus dem Video nehme, müssten die Nettoeinnahmen versteuert werden. Die Gebühren sind Aufwendungen und sind direkt (vor der Versteuerung) abzugsfähig.
… wie verhält es sich bei überjährigen csp - ich verkaufe den csp im dez 2022 - der csp läuft im januar 2023 aus. wann muss ich die prämie versteuern - in 2022 oder 2023. & was passiert wenn ich den csp glattstelle bzw zurückkaufe - einmal itm und einmal otm vor fälligkeit ?
Urteil des BFH vom 02.08.2022 - VIII R 27/21 hat das neu geregelt. Denkbar kompliziert: Prämieneinahme zunächst in 2022 versteuern, bei Glattstellung in 2023 oder folgende, rückwirkend Steuerbescheid 2022 anpassen, wenn ich das richtig verstanden habe,
Die Prämie versteuerst du in 2022 und lt. BFH-Urteil vom 2.8.22 VIII R 27/21 darfst du die Aufwendungen für die Glattstellung in 2023 in das Jahr 2022 zurücktragen. Ja, es wird nicht einfacher, sondern immer Komplexer in D. Die Steuerberater werden nicht arbeistlos.
@@martink7713 Moin! Das wäre natürlich ein irrer Aufwand. Aus meiner Sicht wäre es da für die Short-Term-Options praktikabel, mit der Steuererklärung bis zum Verfall/zur Glattstellung zu warten und ggf. für das zurückliegende Jahr direkt entsprechend zu berechnen. Soweit ich das sehe, steht das BMF-Schreiben, das die Vorgaben für die Finanzämter enthält, noch aus.
Ziemlich verrückt, mein Verständnis, dass es aber keinen stört, wenn du es in 2023 berücksichtigt. Das Urteil erlaubt es Dir, es ins Vorjahr zurück zu rechnen. Ist aber kein Muss
Und ETF sind auch heute noch keine Aktien und daher können Verluste mit allen Gewinnen (Aktien/Stillhalter/Termingeschäften) in der Anlage KAP verrechenbar.
Großen Dank an Frau Romeike für diese tolle Einführung ins Thema!
Gerne. Danke fürs Feedback.
Hier wird erneut "bestätigt", wie ungerecht und gefährlich diese Verlustverrechnungsbegrenzung ist. Ein Fass ohne Boden - ich sammel also jedes Jahr weiter Verluste - und habe real Geld verloren, die ich nicht gegen rechnen darf und muss Steuern auf Gewinne zahlen. Da wird mein Trading konto ja doch sehr schnell kein Guthaben mehr aufweisen. Ein absoluter Wahnsinn.
Guten Morgen,
sehr gutes Video.
Jetzt habe ich leider so gar keinen Bock mehr auf die Anlage KAP :D
Grüße
Kann ich verstehen...
Trockenes Thema sehr gut rübergebracht. Danke dafür.
Gerade zum Jahresende echt ein super Thema. Aber wer bitte macht solche Steuergesetze.
wirklich sehr strukturiert und kompetent!
Entspricht inhaltlich dem, was ich in Vorbereitung der Steuererklärung 2021 auch berücksichtigt hatte (zumindest soweit ich es erkennen/verstehen konnte)
Ich hatte allerdings den informativen deutschen Steuerbericht als Basis verwendet und diesen bzgl. seiner nicht korrekten Anteile korrigiert.
Interessant wäre, was Fr. Romeike zu diese Vorgehensweise sagt resp. auch wie Sie den informativen deutschen Steuerbericht beurteilt
Das beste Video zu diesem Thema
Danke
Kann man die Folien bzw. Tabellen irgendwo downladen ? Top Video !!!
vielen dank für den beitrag eric 👍
Sehr gerne 👍
bei abstrusen steuerrechtsregelungen ist deutschland absolute weltspitze, bei der digitaisierung sind wir (immer noch) ein entwicklingsland!! frage: was ist wohl zukunftsorientoiert wichtiger? man könnte romane zu dem thema schreiben..... thx für den beitrag!!
Lieber Herr Siebenborn,
Sie haben zu 100% recht. Das alles ist Deutschland!!!
Offenbar hattest du noch keinen Kontakt zur US-Steuerbehörde. Die dich weltweit zur Abgabe einer Steuererklärung zwingt - auch wenn du nur kurz dort gelebt hast...
Weltklasse! Tolles Video! Komplexes Thema sehr verständlich aufbereitet. Vielen Dank, Herr Ludwig und schönes Wochenende
Danke für das Lob!
Für unterjährige Geschäfte (Kauf und Verkauf im gleichen Jahr) lässt das Video keine Fragen offen. Also tausendgut! :-) Schwieriger wird es, wenn die Position im Vorjahr oder womöglich noch viel früher eröffnet wurde, denn es gilt ja das FIFO-Prinzip und hier zeigt sich ganz besonders wie arbeitsaufwendig das deutsche Steuerrecht ist, denn für jeden Kauf muss taggenau der Devisenkurs ermittelt werden und dann gegengerechnet werden. Fazit (verkürzt): Vom Steuerzahler Genauigkeit bis ins kleinste Detail verlangen und selbst bei der Digitalisierung vollumfänglich scheitern. Das ist Deutschland.. 2023. Es lebe der Obrigkeitsstaat. Ein bisschen mehr "französische Streitkultur" stände uns gut.
Vielen Dank für diesen Kommentar. Ich bin zu 100% "d'accord".
In der Tat absolut nervig. Aber taggenaue Devisenkurse sind mit Google Spreadsheets zum Glück kein Problem - die gibt's automatisch. Ich bin trotzdem ganz bei Ihnen.
Vor allem Short-Positionen sollte man über den Jahreswechsel schließen. Ansonsten muss man unter Umständen vergangene Steuererklärungen korrigieren (lassen). Das ist alles sehr hässlich.
Nachdem sich ein Notieren von Trades gerade bei Optionen ohnehin anbietet sehe ich den Aufwand den aktuellen Umrechnungskurs mitzuführen nicht. Hab ich schon aus persönlichem Interesse, da ich wissen will wie viel ich in Euro verdient habe.
Kann man nicht einfach die Gehirnakrobatik mit den Währungsumrechnungen vermeiden, indem man die Zahlen direkt vom Kapitalflussstatement nimmt? Dort werden alle Transaktionen auch in der Basiswährung angegeben.
Lieber Herr Ludwig,
merci beaucoup für diesen weiteren sehr informativen Beitrag!
Schönes Wochenende wünscht Ihnen
Stefan Seifried
Danke, ebenso!
Mein Mann und ich haben ein Gemeinschaftskonto bei Interactive Brokers. Wie sieht es da mit der Verlustgrenze aus? Also haben wir zusammen dann 40.000 Euro oder dennoch nur 20.000 Euro Verlustgrenze? LG
Super Video. Genau do hatte ich mir die Schwierigkeiten vorgestellt.
Wenn ich aber nun selbst umrechne, weshalb muss man dann dennoch die SO angeben, bzw. müsste man nicht auch noch Währungssalden gesondert aufstellen?
Hallo Eric, ich plane ein passendes Programm zu erstellen, was den richtigen Bericht erstellt.
Ich berichte, wenn ich ein Stück weiter gekommen bin
Ok, danke, bin gespannt!
Sehr guter Einblick! Danke dafür.
Eine Frage habe ich allerdings noch, wie verhält es sich mit sogenannten Spreads? Also dem gleichzeitigen Verkauf und Kauf einer Option auf denselben Basiswert zu unterschiedlichen Strikes. Werden hier die Geschäfte einfach getrennt betrachtet, gerade im Fall des vorzeitigen Schließens? (Oder wenn in Cash gesetteled wird)
Ich hatte es bisher so verstanden (Transaktionskosten vernachlässigt, diese wären noch abzuziehen)
19.2. Verkauf Put mit Strike 100 für 50 USD Prämie --> 50 USD Einnahme Stillhaltergeschäft
19.2. Kauf Put mit Strike 95 zu 25 USD Kosten --> 25 USD Verlust Termingeschäft
Schließe ich den Put jetzt vorzeitig:
26.2. Kauf Put mit Strike 100 für 10 USD Kosten --> 50-10 = 40 USD Gewinn Stillhaltergeschäft (Zeile 21)
26.2. Verkauf Put mit Strike 95 für 5 USD Prämie --> 5 USD Gewinn Termingeschäft (Zeile 21) & 25 USD Verlust Termingeschäfte (Zeile 24)
Ist das korrekt?
Das Problem mit der 20k Verlustverrechnungsgrenze wird hierbei natürlich besonders deutlich.
Eine Frage ich da noch wie schaut es beim der Gewinnmitnahme einer Stillhalterprämie aus, wie ist die bei der Steuer anzugeben?
Tolles Video gerne noch einen zweiten Teil. 👍
Großes Dankeschön für dieses Video zu einem sehr wichtigen, aber leider auch, durch den Gesetzgeber verursacht, komplexen Thema. Das hat einiges an Licht ins Dunkle gebracht. Weiter so!!!
Danke Nils.
Der IB Bericht ist auch ohne die Gesetzgebung zu den 20.000€ falsch, weil dir die Prämie beim Verkauf zufällt, und nicht am Ende
Angenommen ein ShortPut ITM wird gerollt und durch den Rückkauf entsteht ein Verlust. Kann dieser Verlust mit Gewinnen aus Stillhalterprämien verrechnet werden oder zählt dieser Verlust als Termingeschäft?
Don't take my word for it; aber m.E. wäre das eine "Glattstellung durch Stillhalter" per Video bei ca. 3:34, führt also zu "Einkünfte Stillhalter" und nicht zu "Einkünfte TG". Die Antwort wäre also ja. M.E. kann dann "davon Stillhaltergeschäfte (Saldo)" bei 20:30 durchaus negativ sein. Was im Video nicht erwähnt ist, ist ob ein negativer Stillhaltergeschäfte-Saldo zu vortragsfähigen Verlusten im allgemeinen Verlustverrechnungstopf führt. Davon gehe ich allerdings aus. Bitte laß mich wissen wenn Du zu einer anderen Erkenntnis gelangst.
Seit 2021 erstellt Interactive Brokers einen Jahressteuerbericht, speziell für deutsche Verhältnisse (German tax report) mit einer Aufstellung, welche Beträge in welche Zeilen der Anlage KAP, bzw, KAP-Inv einzutragen sind. Kann man sich Ihrer Meinung nach darauf verlassen?
Der hat bei mir nie auch nur ansatzweise gestimmt. Da wird alles vermischt.
Ersteinmal ein Klasse Video aber was ich nicht verstehe daher die Frage an die Steuerexpertin !!! Sie haben in Ihrem Beispiel nur Puts Verkauft und Stillhalter Prämien eingenommen, trotzdem haben Sie in Ihrer Folie "Steuerliches Ergebnis" nur 20.000 € in die Verlustrechnung eingetragen und nicht die volle höhe glaube es 38.200 €. Verluste aus Stillhaltergeschäft sind aber nach § 20 Absatz 1 EStG davon nicht betroffen so das Sie eigentlich die volle Summe aus Verlusten aus Termingeschäften eintragen müssten.
Können Sie das vielleicht nochmal kommentieren ? Wie gesagt unter der Randziffer 32a in dem Absatz ist klar geregelt das Stillhaltger Geschäfte nicht von den 20.000 Euro Verlustbeschränkung betroffen sind. Berichtigen Sie mich wenn ich falsch liege.
Es würde mich daher mal ein Video Interessieren wie ich das dem Finanzamt zeigen kann das es Stillhaltergeschäfte sind, denn ich glaube die meisten wissen das gar nicht
Im Beispiel wurden nicht nur Stillhalterprämien eingenommen: Die 38.200 € sind "Verluste aus Termingeschäften", also Verluste aus Inhabergeschäften (Long-Optionen). Inhabergeschäfte sind steuerlich nicht das gleiche wie Stillhaltergeschäfte (Short-Optionen). Daher könnten nicht die vollen 38.200 € bei der Verlustverrechnung berücksichtigt werden. Es ist aber richtig, dass die Verluste aus Stillhaltergeschäften nicht auf 20.000 € begrenzt sind.
Ansonsten schicke ich dem FA immer den Transaktionsbericht von IB mit. Die Stillhaltergeschäfte erkennt man dann daran, dass sie "short open" sind, also die Stückzahl mit dem Transaktionscode "O" negativ ist.
Super Video, sind denn Kombinationsgeschäfte (Gleichzeiger Verkauf eines puts und Kaufs eines niedriger liegenden puts) auch getrennt zu betrachten und zu versteuern, oder kann man hier erst mal den insgesamt Gewinn bzw. Verlust ermitteln und das dann eintragen?
Es gibt bei der Steuer keine Spreads. Jede Position muss für sich gerechnet werden.
Vielen Dank für das sehr informative Video. Fallen Transaktionsgebühren bei Termingeschäften auch mit in den 20.000 € Verlustverrechnungstopf?
Danke fürs Feedback. Weitere Fragen zum Thema bitte direkt dem Steuerberater stellen.
Ein Video wie man die csv Datei aufbereitet, wäre toll. Ich habe nach etlichen Versuchen es noch nicht hinbekommen. Exportiert man nur die Transaktionen in die csv? Oder den ganzen Aktivitätsbericht?
Das ist schon etwas komplex. Ich nutze add-ins, die mir die gewünschten Daten in Excel importieren. 2023 werde ich versuchen, eine Art "Meta-CoT-Cockpit" zur Verfügung zu stellen. Dazu muss ich aber meine aktuelle Version etwas verbessern.
Komme von Anfang an leider nicht mit. Was sind Stillhaltergeschäfte und was Inhabergeschäfte?
Ich handel CFD Produkte und mir mir unsicher wo ich diese Gewinne und Verluste eintragen muss.
Super erklart! Sehr professionell und klar. Vielen Dank, Jessica Romeike und Herr Ludwig.
Danke für das Lob!
Top Content. Werde mir das Video im Detail nochmal anschauen wenn es an die Steuer geht. Das was ich aber gesehen habe ist eine sehr gute Erklärung eines komplexen Themas.
Vielen dank für den wertschätzenden Kommentar.
Dieses Video zeigt den Unterschied zwischen Profi und Amateur. Frau Romeike ist eben Profi. Das zeigen auch die professionelle Aufbereitung des Themas und die umfangreichen Beispiele. Top Video!
Danke für das Lob!
bzgl csp & cc dürfte es ja keine probleme mit verlustverrechnung geben?
Genau, alle Short-Geschäfte sind Stillhalter Geschäfte (cc = csc)
@@BernhardGramberg Was passiert, wenn ich eine ITM short put oder short call Option, die urspruenglich OTM war, "rollen" will? Da die Option ITM geworden ist, realisiere ich zuerst Verlust beim Zurückkaufen. Verstehe ich richtig, dass dieser Verlust von der Verlustverrechnungsbeschraenkung nicht betroffen ist und ich ihn als Privatperson uneingeschränkt von dem dank Prämien realisierten Einkommen abziehen darf?
Und, was passiert wenn ich z.B. einen bull put credit spread rollen will? Der eine leg ist short, der andere long.
Probleme kann es geben, wenn man bei einer Option mit der Abwicklungsmethode "Bar" ein Cash-Settlement zu leisten hat. Der Verlust durch das Cash-Settlement landet dann im auf 20k begrenzten Verlusttopf für Termingeschäfte. Oder man bekommt ein Underyling angedient, das bei Verlust auch unter den 20k-Top fällt (Futures).
Sollte generell Einspruch gegen den Steuerbescheid wegen der Verfassungsrechtlichen Bedenken zur Verlustverrechnungsbeschränkung bei Verlusten aus Termingeschäften eingelegt werden ?
Hallo Herr Ludwig, was halten Sie oder Frau Romeike von dem Steuerbericht (FIFO) für 2021 oder 2022, den man bei IB anfordern kann?
Super Aufbereitung der Problematik. 😀😀😀
Endlich mal eine Steuerberaterin, die das IB-Reporting analysiert und verstanden hat. Hat sicherlich viele Stunden benötigt.
Die Umrechnung der Währungsbeträge in EUR zum Zeitpunkt der Transaktion lässt sich auch ganz einfach in Excel nachvollziehen, wenn man die Devisenkurse mit exportiert.
Nur mit der Anlage SO bin ich nicht ganz einverstanden, da hier berücksichtigt werden muss, dass realisierte Gewinn und Verluste nach einem Jahr steuerfrei sind.
Da die Aufbereitung für mich und meine GmbH sehr viel Arbeit ist, habe ich mir hierzu eine Software geschrieben, die automatisch die Daten von IB übernimmt und das Reporting und die Buchungen erzeugt.
Zusätzlich gibt es auch ein Reporting je Basiswert, damit man auch z.B. bei der Wheelstrategie einen Überblick behält.
Danke für den Kommentar und das Lob. Ja, IT-Kenntnisse werden bei dieser Thematik auch oft zusätzlich gefragt, was das ganze noch komplexer macht für einen "normalen" Anleger.
Ich bin an Ihrem Programm interessiert. Wie kann ich Kontakt mit Ihnen aufnehmen?
Hups: seit wann sind realisierte Gewinne nach einem Jahr steuerfrei? Das ist schon lange vorbei
@@BernhardGramberg Sofern die Gewinn nicht in der Anlage KAP, sondern in der Anlage SO zu versteuern sind, gilt immer noch die Jahresfrist, ausser bei Immobilien, da sind es 10 Jahre.
Super, danke für den Einsatz! :-)
Es wäre noch spannend zu erfahren, ob es bereits Verfahren gibt, in denen die 20.000€ Verlustbegrenzung, gerichtlich angegriffen wird, weil der ein oder andere hierdurch vielleicht schon massive Nachzahlungen zu leisten hat? :)
Danke. Gute Frage. Müsste man recherchieren.
Es gibt zumindest 2 große Petitionen. Dazu einfach mal "petition verlustverrechnung" googlen.
Klasse Video!
Eine Frage zu den Umrechnungskursen: Kann man hier der Einfachheit halber die monatlichen "Umsatzsteuer-Umrechnungskurse" der Finanzministeriums verwenden oder müssen die Kurse auf jeden Fall tagesaktuell oder sogar aktuell zum Zeitpunkt der Transaktion sein?
Danke fürs Feedback. Diese Frage würde ich direkt den persönlichen Steuerberater stellen.
Taggenau.
Sehr aufschlussreich, vielen Dank. Mich würde noch interessieren, wie die A/0 Spalten nachgerechnet werden können, wenn im Jahr mehr als 1.000 Stillhaltertransaktionen gelaufen sind und zum anderen, wie CFD zu verrechnen wären. Merci
CFD sind Termingeschäfte, ebenso wie Future.
CFD zählen alle als Termingeschäfte (obwohl sie gar keinen Termin haben)
Nachrechnen: Wer soll nachrechnen?
Wer übrigens gewisse „Probleme“ mit den verschiedenen Verlusttöpfen hat, sollte sich mal folgenden Fall überlegen: man kauft zB eine Call-Option auf eine beliebige Aktie: Marktpreis 10€, Strikepreis 5€, der Call gibt mir das Recht für 500€ zu kaufen, dafür muss ich natürlich einen Batzen Prämie zahlen. Wenn ich nun den Call ausübe und sofort danach die Aktie verkaufe, habe ich „aus dem Stand“ 500€ Gewinne aus Aktien realisiert, die ich mit älteren Aktienverlusten verrechnen darf. Die Zahlung für die Longprämie dagegen fällt unter die 20k-Termingeschäftgrenze und kann dort verrechnet werden. Je nachdem wie sich seine Verlusttöpfe darstellen kann man m.E. mit ITM-Optionen die „passenden“ Steuergestaltungen vornehmen. Bin aber natürlich kein Steuerfachmann… sind nur so krude Gedanken 😇
Diese Meinung teilt leider nicht jeder. Ich habe auch schon an anderer Stelle gelesen, dass die Long Optionen zu den Anschaffungskosten der Aktie gerechnet werden.
Tolles Video zu einer schwierigen Materie.
Vielen Dank!
Es fehlt der Hinweis, dass Dividenden um Return of Capital (analog steuerlichem Einlagekonto) zu kürzen sind. Sonst gibts eine Doppelbesteuerung bei späterer Aktienveräußerung.
Danke für die Rückmeldung. Hat aber hier nicht direkt mit dem Video-Thema zur Versteuerung von Stillhaltergeschäften und Termingeschäften zu tun. Ist aber eine Idee für ein weiteres Video, irgendwann. Danke.
Darf ich die Gebühr tatsächlich von den zu versteuernden Prämien abziehen? Ich war immer der Meinung das ist nicht erlaubt?
Ja, darfst du
Und wann kommt das Video für das Stuerjahr 2022 ?
Das Video hat nichts mit Steuerjahr xx zu tun. Das ist die aktuelle Gesetzeslage.
klasse Video! Vielen Dank!
Sehr gerne!
Hab jetzt leider immer noch nicht folgendes verstanden:
Wenn mein Short Put angedient wird, dann muss ich die Prämie als Gewinn aus Termingeschäften versteuern.
Und der Verlust der mir durch die Andienung der aktie entstanden ist, muss der sofort versteuert werden oder erst wenn ich die Aktie wieder verkauft habe? Und ist der Verlust dann Verlust aus Aktiengeschäften und somit im "normalen" Topf?
Die Andienung ist kein Verlust, sondern wird behandelt wie ein normaler Kauf der Aktie. Der Kauf ist steuerlich neutral
Die Prämie ist kein "Gewinn aus Termingeschäften", sondern eine "Einkunft aus Stillhalterprämie". Ist aber an sich wurscht, weil das die selbe Zeile in der Anlage KAP ist. Die Andienung und der ggf. anschließende Verkauf einer Aktie ist steuerlich wie jede andere Aktientransaktion zu behandeln (Verlust oder Gewinn aus Aktienverkäufen). Wie im Video angesprochen, muss man beim Reporting von IB aber aufpassen, da dort die Prämie auf den Einstandskurs der Aktie angerechnet wird. Das ist laut deutschem Steuerrecht nicht korrekt. Nach deutschem Steuerrecht sind das zwei streng getrennte Vorgänge.
klasse Video!
Danke für das Lob!
bei der vereinnahmung einer prämie über einen csp - welcher betrag ist zu versteuern - brutto prämie oder die netto prämie nach abzug der gebühren?
Die Steuer kennt keinen csp! Jede Option für sich selbst, Short -> Stillhalter, Long -> Termingeschäft.
Wenn ich die Beispiele aus dem Video nehme, müssten die Nettoeinnahmen versteuert werden. Die Gebühren sind Aufwendungen und sind direkt (vor der Versteuerung) abzugsfähig.
Hallo Ewald, ein CSP ist ein covered secure put und damit nur ein Stillhalter Geschäft Short. Covered heisst nur : ist genug Geld da
Nur die Nettoeinnahme, also Gebühr abgezogen
… wie verhält es sich bei überjährigen csp - ich verkaufe den csp im dez 2022 - der csp läuft im januar 2023 aus. wann muss ich die prämie versteuern - in 2022 oder 2023. & was passiert wenn ich den csp glattstelle bzw zurückkaufe - einmal itm und einmal otm vor fälligkeit ?
Urteil des BFH vom 02.08.2022 - VIII R 27/21 hat das neu geregelt. Denkbar kompliziert: Prämieneinahme zunächst in 2022 versteuern, bei Glattstellung in 2023 oder folgende, rückwirkend Steuerbescheid 2022 anpassen, wenn ich das richtig verstanden habe,
Die Prämie versteuerst du in 2022 und lt. BFH-Urteil vom 2.8.22 VIII R 27/21 darfst du die Aufwendungen für die Glattstellung in 2023 in das Jahr 2022 zurücktragen.
Ja, es wird nicht einfacher, sondern immer Komplexer in D. Die Steuerberater werden nicht arbeistlos.
@@martink7713 Mann sollte zuerst die Anworten ansehen, bevor man Antwortet. Aber schön zu sehen, dass wir das Urteil beide gleich verstehen.
@@martink7713 Moin! Das wäre natürlich ein irrer Aufwand.
Aus meiner Sicht wäre es da für die Short-Term-Options praktikabel, mit der Steuererklärung bis zum Verfall/zur Glattstellung zu warten und ggf. für das zurückliegende Jahr direkt entsprechend zu berechnen. Soweit ich das sehe, steht das BMF-Schreiben, das die Vorgaben für die Finanzämter enthält, noch aus.
Ziemlich verrückt, mein Verständnis, dass es aber keinen stört, wenn du es in 2023 berücksichtigt. Das Urteil erlaubt es Dir, es ins Vorjahr zurück zu rechnen. Ist aber kein Muss
Was ist denn ein allgemeiner Verlustverrechnungstopf? Ich kenne nur den für Termin- und den für Aktiengeschäfte.
z.B. die Verluste auf ETF/CFD/Future etc. im Jahre 2020 oder früher.
Und ETF sind auch heute noch keine Aktien und daher können Verluste mit allen Gewinnen (Aktien/Stillhalter/Termingeschäften) in der Anlage KAP verrechenbar.