Wenn ich z. B. Einsatzleiter bin und habe Festgehalt, darf ich bei der gleichen Firma noch zusätzlich auf Stundenlohnbasis arbeiten und dazuverdienen? Danke.
Neben einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis darf man bei der selben Firma keinen zusätzlichen 538-€-Vertrag haben. Gegebenenfalls könnte man das als Überstunden abrechnen.
Vielen Dank, für dieses qualitative, informative Video. Auf Ideen kommen die Leute, ein Stadion voller Kleinunternehmer 😂. Zur Minute 04:30 hätte ich eine vertiefendere Frage, darf der Kunde Sicherheitsmitarbeiter personalisiert anfordern, ala "...schicken Sie mir bitte wieder den Herrn Diensttreu, der hat das letzte Mal einen tollen Job gemacht...", wäre das legitim?
@@Vollfr3ak Ich hatte vor vielen Jahren persönlich den Fall, dass die Kollegen und ich, sowie auch die "Abnehmer" sehr zufrieden mit unserer örtlichen Einteilung waren, als wir dann vorschlugen, fordert uns doch zukünftig persönlich an, kam die Antwort: "das dürfen wir nicht".
Das ist sicher möglich, da ja auch bestimmte Mitarbeiter ausgeschlossen werden können. Es muss nur beachtet werden, dass es nicht zu einer Arbeitnehmerüberlassung kommt.
Wenn ich z. B. Einsatzleiter bin und habe Festgehalt, darf ich bei der gleichen Firma noch zusätzlich auf Stundenlohnbasis arbeiten und dazuverdienen? Danke.
Neben einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis darf man bei der selben Firma keinen zusätzlichen 538-€-Vertrag haben. Gegebenenfalls könnte man das als Überstunden abrechnen.
Vielen Dank, für dieses qualitative, informative Video. Auf Ideen kommen die Leute, ein Stadion voller Kleinunternehmer 😂. Zur Minute 04:30 hätte ich eine vertiefendere Frage, darf der Kunde Sicherheitsmitarbeiter personalisiert anfordern, ala "...schicken Sie mir bitte wieder den Herrn Diensttreu, der hat das letzte Mal einen tollen Job gemacht...", wäre das legitim?
Man kommt dem Kunden meistens entgegen aber er hat kein Anrecht darauf
@@Vollfr3ak Ich hatte vor vielen Jahren persönlich den Fall, dass die Kollegen und ich, sowie auch die "Abnehmer" sehr zufrieden mit unserer örtlichen Einteilung waren, als wir dann vorschlugen, fordert uns doch zukünftig persönlich an, kam die Antwort: "das dürfen wir nicht".
Das ist sicher möglich, da ja auch bestimmte Mitarbeiter ausgeschlossen werden können. Es muss nur beachtet werden, dass es nicht zu einer Arbeitnehmerüberlassung kommt.
@@marcomohs9486 auf AG Seite ist man da teilweise recht vorsichtig geworden im bezug auf verdecke Arbeitnehmerüberlassung.
19% ust
Hallo Herr Zitzmann können Sie mir bitte den Paragraphen zukommen lassen und mir bitte mitteilen wo ich mein Status abrufen kann?
Welchen Paragraphen meinen Sie?