Hallo Robert, das hatte ich schon einmal unter einem anderen deiner Videos kommentiert: Regel 26a würde ich so verstehen, dass Fischer niemals Ankerlichter zeigen, da Ankerlichter explizit in Regel 26 nicht aufgeführt sind. Da das hier das zweite deiner, im übrigen hervorragenden, Videos mit dieser Erklärung ist, würde ich fragen, ob diese Erkenntnis gesichert ist, da die KVR das m.E. nicht hergibt.
Ich sehe es so, dass in R26 a sogar steht, dass es die Lichter für Anker nicht führen darf, weil dort steht: "Ein fischendes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker darf nur die in dieser Regel vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper führen" Dazu kommt, dass das weiße "Ankerlicht" für nicht-trawlende Fischer mit der Bedeutung besetzt ist: Fanggerät in dieser Richtung mit >150m Länge; R 26 c ii.
Hallo Robert, das hatte ich schon einmal unter einem anderen deiner Videos kommentiert: Regel 26a würde ich so verstehen, dass Fischer niemals Ankerlichter zeigen, da Ankerlichter explizit in Regel 26 nicht aufgeführt sind. Da das hier das zweite deiner, im übrigen hervorragenden, Videos mit dieser Erklärung ist, würde ich fragen, ob diese Erkenntnis gesichert ist, da die KVR das m.E. nicht hergibt.
Ich sehe es so, dass in R26 a sogar steht, dass es die Lichter für Anker nicht führen darf, weil dort steht: "Ein fischendes Fahrzeug in Fahrt oder vor Anker darf nur die in dieser Regel vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper führen"
Dazu kommt, dass das weiße "Ankerlicht" für nicht-trawlende Fischer mit der Bedeutung besetzt ist: Fanggerät in dieser Richtung mit >150m Länge; R 26 c ii.