Sonstige Einkünfte (§§ 22, 23 EStG): Renten & private Veräußerungsgewinne | Einkommensteuer 7/8

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  • Опубликовано: 18 ноя 2024

Комментарии • 8

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater  2 года назад

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  • @frankulbrich202
    @frankulbrich202 2 года назад +2

    Für die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken als Ausnahme vom privaten Veräußerungsgeschäft: Es müssen keine 365-Tage - Jahre vorliegen. Im Extremfall reichen 2 Tage und 1 Jahr (Bsp. Verkauf 1.1.03, Nutzung zu eigenen Wohnzwecken seit 31.12.01).

    • @morpheusschwarz
      @morpheusschwarz 2 года назад

      Das stimmt, bei vorheriger Vermietung gilt das (es werden wie in Ihrem Beispiel drei Tage tangiert, das genügt). Jedoch bei einer vollständigen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken kann aber bereits nach einem Tag verkauft werden und es fällt keine Einkommensbesteuerung an.

    • @ob6508
      @ob6508 8 месяцев назад

      Gibt es hierzu eine gesetzliche Regelung? Oder ein Anwendungserlass?

  • @thomas_thieme
    @thomas_thieme 2 года назад

    Schönes Video! Eine kurze Frage zu § 23 EStG: EM überträgt unentgeltlich 1/2 V&V-Immobilie innerhalb von 10 Jahren an EF. EM u. EF sind beide von Beginn an Darlehensnehmer und bleiben es. Kapitaldienst trug bisher EM aus Erträgen. Liegt mit dem Eintritt der EF in die wirtschaftliche (Mit-)Belastung aus Zins- und Tilgung nunmehr eine Gegenleistung vor, mit der Folge, dass EM § 23 EStG zumindest teilentgeltlich erfüllt?

  • @AIMLEZZ1993
    @AIMLEZZ1993 2 месяца назад

    Wenn man eine ETW, die vorher vermietet war, veräußert, werden die anteiligen AK(also nur Teil Gebäude) vom Veräußerungspreis abgezogen oder die gesamten AK (inkl. ANK)? Der Veräußerungspreis besteht ja auch aus Gebäude und Grund und Boden

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  2 месяца назад +1

      Wenn man beides veräußert, sind auch alle damit verbundenen Anschaffungskosten anzusetzen.

  • @detlefgunther3224
    @detlefgunther3224 Год назад

    Ich möchte Ihr Kunde werden…., habe zunächst eine Frage.
    In diesem Video geht es auch um §22+23..., Nun meine Frage zu §23 mit dem Verkauf ausschließlich selbst genutztes Wohneigentum, im Privatbesitz. Mit Gründung meiner ersten GmbH habe ich diese Adresse angegeben, Gründung in11.2022 und Büro seit Beginn der Fertigstellung in 2017, aber in der Buchhaltung nicht erwähnt. Ich würde meine GmbH in die neue ETW, in 36088 Hünfeld umlegen ca. 06.2023 und erst danach verkaufen, wenn es steuerfrei verkauft werden kann.? Ansonsten müsste ich bis 2025 vermieten, dann habe ich das Grundstück wieder 10J. im Privatbesitz, wenn ich es richtig verstehe? Vielen Dank im vorraus, falls mir jemand antworten möchte.