Internationale Scheidung - Kanzlei Hasselbach

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  • Опубликовано: 14 окт 2024

Комментарии • 3

  • @kanzlei_hasselbach
    @kanzlei_hasselbach  3 года назад

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  • @maxheil3040
    @maxheil3040 Год назад

    Hallo, ich habe eine Frage, ich zahle Private Krankenkasse für meine Frau und Kinder, sind noch nicht geschieden, Frau wohnt aber in Frankreich, muss ich dann trotzdem das weiter bezahlen beim Wohnort in Frankreich?
    Danke

    • @kanzlei_hasselbach
      @kanzlei_hasselbach  7 месяцев назад

      Hallo,
      die Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt bei getrenntlebenden Eheleuten ist nicht davon abhängig, ob die unterhaltsberechtigte Person im Ausland lebt. Unterhalt ist also grundsätzlich auch dann zu leisten. Die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen ist allerdings nicht automatisch Bestandteil des Trennungsunterhalts. Dies bedarf einer Einzelfallprüfung. Gerne beraten wir Sie in Ihrem Fall individuell.
      Wenn Sie sich über die Konditionen einer Rechtsberatung in unserer Kanzlei informieren möchten, besuchen Sie gerne unsere Website: www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/
      Ein Erstkontakt ist für Sie übrigens kostenfrei. Über Kosten klären wir selbstverständlich vorab umfassend auf.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihre Kanzlei Hasselbach