Leider die Seltenheit, hab im meinem kompletten Bekanntenkreis nur einen der Balkonsolar problemlos hängen durfte. 😢 Und sonst möchte keiner Streit anfangen.
@@J_ManiDie Eigentümer und Verwalter sollten erkennen, dass sie sich mit dem üblichen Abwehrverhalten unproduktive Arbeit machen. Modulbefestigung, Modulausrichtung am Geländer, jährliche Prüfung der Haftpflichtversicherung beim Mieter… Das bringt sicher nicht die Energiewende voran; gemeinsam geht es prima!
Würde mir detaillierte infos zu dem Konzept wünschen. 4x440wp, wurde jedes Modul separat in Keller geführt oder 2x2 in reihe 2x2 parallel? Kann mir nicht vorstellen, dass 32x2x4 (256)Solar Leitungen gezogen wurden. Könnt ihr bitte einen zweiten Teil zu diesem Thema machen und näher auf das technische eingehen, evtl. Schalt bzw. Übersichtspläne zeigen? Weil das könnte echt ein Gamechanger sein für Mieterstrom.
Glückwunsch zu dem Auftrag und für die Mieter. Ich habe so etwas ohne Speicher schon vor 2 Jahren auf einem 8 Parteienhaus ohne Balkone umgesetzt. Jeder Mieter hat auf dem Dach 2 MB-Glass Module mit Hoymiles WR bekommen, der Strom wird direkt in die jeweilige Zählertafel eingespeist und reduziert dort, deren Verbrauch. Die Mieter zahlen einen Betrag mit der Miete und sind total begeistert.
Gratulation auch für Sie, denn das, was Sie realisiert haben, war auch hier der erste Plan. Herr Laudeley hat, wie es freundlicherweise nennt, diesen ersten Plan etwas mehr „angewürzt“. Somit erzielt das System einen höheren Autarkiegrad zum Nutzen aller.
@@christianwarsch9986 Danke schön. Zu der Zeit waren Speicher mit Smartmeter für Balkonkraftwerke noch kein Thema, die kamen erst danach auf. Bezahlbar sind Sie sowieso erst seit ca. 1 Jahr, und nur mit Smartmeter macht es wirklich Sinn mit dem Speicher. Die Zeit und der Fortschritt gehen aktuell im Sauseschritt weiter, trotzdem wollte ich damals nicht warten, denn auf was will man warten, es geht immer weiter in den Entwicklungen. Die Mieter sparen seit 2 Jahren und entlasten die Umwelt.
Dieser Holger Laudeley; so ein Macher und Visionär. Diese Urgewalt, dieser Tatendrang und das Fachwissen eines Genies!! Bin begeistert und Grüsse aus der Schweiz.
Super Sache sowas. Es gibt in Deutschland viele gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften die solche Konzepte umsetzen sollten. Vielleicht findet Ihr Wege, diese Gesellschaften auf die Gemeinnützigkeit eures Konzepts hinzuweisen und zu begeistern. Auch viele Kommunen sind riesige Immobilienbesitzer. Vielleicht könnt Ihr über Städtetag/Gemeindetag diese visionäre Idee verbreiten und die Kommunen dazu bewegen sowas im Bestand und bei Neubauten umzusetzen
Ich kenne einen Fall, in dem ein Vermieter in einem Zweifamilienhaus für die Hauptwohnung ein Anker Balkonkraftwerk mit 4 Modulen und einem 1,6 kWh Speicher sowie Smartmetersteuerung und für die kleine Einliegerwohnung ein 2 Modulkraftwerk angeschafft und verkauft den Strom den Mietern unter deren normalen Strompreis, so dass sich das für beide Seiten lohnt. Da freut es mich die gleiche Lösung in groß zu sehen; ein 10 kWhp Kraftwerk hat sich nicht gelohnt bzw. derMessstellenbetreiber hat es nicht hinbekommen das Messystem für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (das moderner Mieterstrommodell) bereitzustellen.
Ganz tolle Idee. Könnt ihr das demnächst noch mal grob vorrechnen? Ich hab verstanden: Vermieter kauft für jeden Mieter eine einzelne kleine PV Anlage mit kleinem Speicher. Diese Kosten will er auf sehr lange Sicht auch wieder reinholen und erhält darum eine kleine Pacht vom Mieter der Wohnung und der Anlage. Der Mieter meldet sein kleines Balkonkraftwerk an und schließt mit seinem Stromlieferanten einen Vertrag für die Vergütung von Überschussstrom. Effekt: Wenig Papierkram, etwas mehr Kabelaufwand. Passabler Deal für beide Seiten!? Ist das so richtig?
Interessantes Projekt. Wir haben noch eine PV aus 2001, hier wollen wir den Strom der PV den Mietern zur Verfügung stellen und dann dort abrechnen. Ich sehe den Vortril dieses Projektes noch nicht und werde mal dran bleiben.
Ich habe den Link eures Austauschs an unsere städt. Wohnungsbaugesellschaft weitergeleitet. Von der dortigen Kommunikationsmitarbeiterin wurde mir gerade mitgeteilt, dass sie die Info an die richtige Stelle weitergereicht hat. Da ich in ganz anderer Sache freiberuflich für die Gesellschaft arbeite, werde ich sicherlich erfahren bzw. bei gegebener Zeit nachfragen, ob die Anregung aufgenommen wird/wurde. Bin gespannt.
Einspeisevergütung und 1,6 kW? Da stellt sich der Netzbetreiber nicht quer? Wäre nicht 0,8kW unbürokratischer? Sehr schönes Pröjekt. Wir brauchen mehr von solchen innovativen Denkern und nicht nur Verhinderer bei Netzbetreibern und Behörden.
Hat mich auch gewundert. Dieser Netzbetreiber ist die Ausnahme. Das Projekt lässt sich ja auch mit 800W umsetzen wenn der Netzbetreiber Probleme macht ✌️ Bei uns wird noch nicht mal 0 Einspeisung genehmigt 🫣
@@J_Mani Was heißt hier 0-Einspeisung wird nicht genehmigt? Da brauchst Du doch gar keine Genehmigung, es geht ja nichts ins Netz!!!!! Ist ja wie eine Inselanlage zu sehen. Hier habe ich mal eine Frage an den Meister: Meine 5kWp Anlage schickt ihren Strom in einen Fronius GEN24 Symo 3 Phasenwechselrichter (+7,7kWh BYD Speicher) Habe dort in der Software angehakt, dass auch Strom von weiteren Wechselrichtern im Speicher aufgenommen wird. Eine kleine Zaunanlage (Balkonanlage) speißt 60-100 Watt ins Haus. Jetzt zur Frage: werden diese 100 Watt im Flußdiagramm des Wechselrichters angezeigt? Aktuell sehe ich sie nur, da ich den Hoymiles Wechselrichter über eine Shelly Steckdose verwende. Puschen sich die beiden Wechselrichter nicht gegenseitig hoch in ihrer Spannung, damit Strom fließen kann? Ist ja das Funktionsprinzip jeden Wechselrichters die Spannung über die des Netzes anzuheben. Messe 239Volt am Fronius Wechselrichter Ausgang, 241V an der Shelly.
So wie ich das verstehe wird die Einspeisung von allen Anlage. Zusammengerechnet, wenn bei 32 Anlagen auch nur 500w überschuss ist wären das schon 16kw
@@christianwarsch9986 32 Speicher mit je mindestens 2 DC Kabeln wenn nicht alles am Kopfspeicher angeschlossen wird sind es doch noch mehr, da ich es nicht weiß sagen oder zeigen Sie es uns bitte im Folgevideo.
Jetzt soll es ja wieder eine neue Ausbremsung für die EE geben. Habe leider nicht alles verstanden was „weissnichtswelt“ da gestern (30.10.24) veröffentlicht hat, hoffe aber auf Erklärungen von „Ingenieurskunst“. Vielleicht auch von euch?
Das mit dem Windstrom, das wäre doch für alle Norddeutschen interessant. Mann stelle sich vor, dass man einen 20 KwH Speicher pachtet und Herr Laudeley mit den großen Offshore Anlagenbetreibern einen Deal macht, dass der Strom direkt aus der Nord und Ostsee in die Speicher von Mietern landet. Eine Win:Win Situation für alle. Die Offshorebetreiber werden ihren Strom los und die Mieter haben Strom für 20 ct/KwH. Man darf ja nochmal träumen. ;-)
Ich habe gestern etwas aufgeschnappt, ich meine es war bei Bild Online, das der VDE irgendetwas mit den Normen der Balkonsolarspeichern vor hat. Ich will da jetzt nichts falsches verbreiten, habe aber Angst, wenn da etwas dran sein sollte, das damit wieder ein Bürokratiemonster geschaffen wird. Wäre schlimm, denn ich möchte meinen Mietern (3 Parteier) auch gerne den Zugang zu bezahlbarer Energie ermöglichen.
Absoluter Respekt wie sie hier die Bürokratie aushebeln! Hatte mir da auch schon den Kopf zermarter wie man das in so einem Szenario lösen könnte. Ich war da schon nah dran, aber das letzte bisl hat gefehlt. Jetzt muss ich da mal neu rechnen. Ich halte die Preise für die Balkonkraftwerkspeicher allerdings noch für viel zu hoch. Wenn man sich ein wenig mit den Komponenten Preisen beschäftigt, besonders die Preise für einzelne Zellen, kommen da einem schon die Tränen in die Augen. Wäre es möglich eine komplette Blaupause für diese Lösung zu erstellen die sich auch mit der Investitions-Seite und wie man das Abschreiben kann beschäftigt? Und ner Beispielrechnung. Also ich erwarte das nicht kostenlos, nicht falsch verstehen. Weiß auch, dass das viel verlangt ist und wo ist da der finanzielle anreiz für sie. Gleichzeitig halte ich die Idee aber für so gut, dass man sie in jedem geeigneten Wohnhaus umsetzen sollte. Ich kenne Leute mit Wohnhäusern und nen Geschäftsführer von ner Wohnungsgesellschaft wo ich mit diesem frischen Ansatz nochmal vorstellig werden wollte.
Moin aus Hamburg, die Annahmen und Berechnungen würden den Rahmen hier sprengen. Die Fa. Laudeley hat meine Koordinaten und darüber können Sie gerne direkt mit mir Kontakt aufnehmen.
Hallo, tolle Sache. Vermiete selbst 3 Parteien und hatte auch schon über 3 Balkonkraftwerke mit Modulen nachgedacht. Daher die Fragen. Wie ist Zahlungsmodell gedacht? Das wird in dem Video nicht klar, weil noch nicht ausgegoren. Mieteinsparung 4€/qm pro Jahr? Wie groß sind die Einheiten? Wirklich nur 10€/Monat Pacht? Warum darf hier 1600W pro Einheit mit 2 Wechselrichtern eingespeist werden? Dann ist das doch kein Balkonkraftwerke mehr Warum Einspeisevergütung? Viele Grüße
Ich vermute mal der Aufwand der Abrechnung übersteigt nach 10 Jahren ihre Investition. Was wenn Sie die inzwischen preiswerten BKW einfach die Mieter kostenlos nutzen lassen?
In sonnenreichen Ländern wie Griechenland, Portugal, Süditalien usw. hat fast niemand Solar auf dem Dach. Es kümmert sich einfach niemand darum, obwohl der Ertrag um ein Vielfaches höher wäre als bei uns. Warum ist das so?
Also, wenn man erweitern will, holt man sich halt einen Elektriker dazu .... NUR, erklärt mir mal: Ich möchte um 2000KWp erweitern ... ABER ICH FINDE KEINEN ELEKTRIKER, der dafür raus kommt. "Lohnt sich nicht für den Aifwand". So weit sind wir schon ... 😢
Vorschlag, für jeden Mieter 4 Module auf das Dach pro Mieter (2x2 Module Parallel) zusätzlich als vermieter eineTeileinspeiseanlage melden und den Überschuss auf eigene Kasse Abrechnen. Oder Speicher in den Wohnungen und dann gibt es ab 13 Uhr auch Überschuss.
Die Investition bezahlt der Eigentümer/Vermieter. Gemeinsam mit den Mietern ergeben sich deutlich höhere Erträge, die man solidarisch sich teilt. Die Mieter hätten weniger Solarfläche zur Verfügung und der Eigentümer weniger „Vergütung“. Gemeinsam werden so auch mehr kWh für die Energiewende produziert.
Ok, ich bin angefixt, habe auch ein 6 Parteien Haus. Fragen: 1. Wieso ist denn 1600w plötzlich erlaubt? 2. Keine Kosten für die Mieter aber dann doch Pacht? 3. ich würde meinen Mietern auch kostenfrei ein Balkonkw leihen, aber hier scheint eine Einnahme erzielt zu werden halbe halbe? Leute, in dem Gespräch hätte man auch mal ein paar Fakten auf den Tisch legen können...
Diese Fakten kommen noch in einer weiteren Sendung. Ich habe es so verstanden: jeder Mieter hat 4 Module auf dem Dach, diese werden per DC-Kabel in den Keller geführt und an einen AKKU/Wechselrichter angeklemmt. Dieser gibt seine Leistung mit max. 800 Watt an den Mieter ab. Was darüber hinaus geht, wird eingespeist und vom Netzbetreiber vergütet. Warum Holger von 2 Wechselrichtern/Mieter sprach habe ich auch nicht verstanden.
@@berndadam8703 Moin, fast richtig, es sind 2 x 800 Watt und werden als richtige PV - Anlagen angemeldet. Damit gibt es Einspeisevergütung, die der Mieter behalten kann. Anlagenbetreiber ist der Mieter. Eigentümer ist der Vermieter. Bei Wohnungswechsel geht die Anlage über die Verwaltung an den neuen Mieter über. Wir schaffen so eine neues Haushaltsgerät, das in keiner Mietwohnung fehlen sollte. Das alles kommt noch detailliert in vielen Videos. Diese kleine Ankündigungsvideo und einige Presseartikel haben schon dazu geführt, daß das Mailpostfach voll läuft.
1600 W ist von der Leistung her keine Stecker PV Anlage mehr. Da müsste dann der Zählerschrank des Mieters aufwändig umgebaut werden. Bei einer 800 Watt Einspeisung kannst Du direkt auf den entsprechenden Stromkreis einspeisen. Ich verstehe das so: Wenn jeder Mieter einer Wohneinheit Anspruch auf eine Kollektorleistung von max. 2.000 W hat und dabei max. 800 W einspeisen darf, ist das im klassischem Sinne noch eine Steckersolaranlage. Der Batteriespeicher in diesem System puffert den Strom der nicht direkt verbraucht werden kann und speist diesen dann wieder ein, wenn die Sonne weg ist. Das darüber hinaus ins Netz eingespeister Strom, bei diesem Modell, sogar noch vergütet werden soll, ist tatsächlich revolutionär. Wundert mich, dass der Netzbetreiber das mitmacht.
@@manfred3169Die Erklärung passt soweit. Aber wenn es eine Steckersolaranlage (Balkonkraftwerk) ist, dann gibt es keine Einspeisevergütung. Ich nutze einen 1600Watt Wechselrichter mit 3 PV-Elementen und es ist weder eine PV-Anlage noch ein Balkonkraftwerk. Denn ich speise nichts ins Netz sondern nur ins Haus und in einen Speicher ein. Wichtig ist mir nicht die kWp- Leistung, sondern was wirklich in die Steckdose einfließt....
Warum sollte ein Vermieter seinen Mietern etwas schenken? Schließlich geht es den meisten Vermietern um Gewinnmaximierung. Der Vermieter meiner Tochter hat eine Direktvermarktungsgesellschaft (Mieterstrommodell nennt er das) gegründet, der Strom den die frisch installierte PV Anlage nicht liefern kann, wird auf dem Strommarkt zugekauft. Der Preis des eigenen PV Stroms entspricht dem Einkaufspreis an der Strombörse + 6 Cent "Einkaufsumlage" (auch für selbst produzierten Strom wohlgemerkt) Um so rentabler wird das Ganze, weil der selbst vermarktete Strom auch für die jüngst eingebaute Wärmepumpe (unsanierter Altbau) benötigt wird.
Vielleicht hat der Vermieter die Meinung, dass viele Synergien gemeinsam mit seinen Mietern erst möglich werden: Maximale Energiegewinnung für Wohnungen / Mieter gemeinsam, Solidarische Aufteilung der Erträge, Vermeidung unwirtschaftliche, konfliktfördernde Diskussionen um die Anbringung von Modulen an Balkonen & Fassaden, klare Verantwortlichkeiten für Versicherungen, etc. Wer angesichts der Energiewende nach Gewinnmaximierung strebt handelt unverantwortlich.
Letztendlich muß erstmal der Netzbetreiber mitspielen, was kleine Netzbetreiber schneller im Boot sitzen werden aber die großen au au stellen sich wieder Quer !!!!
Ich habe das Gesamtkonzept nicht richtig verstanden. Der Vermieter baut pro Wohnung PV nebst Sunlit Speicher ein und verpachtet/vermietet diese Technik an die Mieter? Der Mieter wird zum Betreiber der Anlage und hat die Bürokratie. Wenn der Mieter auszieht, kann der Vermieter diesen Miet-/Pachtvertrag nicht auf den Nachmieter zwangsweise legen, weil man im Mietvertrag keinen Vertrag über etwas Anderes inkludieren kann. Dann hat er das Teil brach liegen. Der Hauseigentümer haftet dann auch für Mängel an den Geräten, sofern nicht durch Garantie abgedeckt.
In Teilen richtig, aber noch zur Klarstellung: Der Mieter wird Betreiber (sonst ja auch keine Einspeisevergütung für ihn) Die einmalige Anmeldung beim Netzbetreiber wird vom Solateur gemacht, die Anmeldung beim MaStR übernimmt die Hausverwaltung des Objektes. Das fällt im Gesamtaufwand eines Mietvertrages nicht ins Gewicht. Richtig: Man kann und wir wollen auch niemanden zu seinem Glück zwingen; also niemand muss sich für einen Kilowattstunden-Preis für 27,5ct/kWh (50% Autarkiegrad) interessieren. Die Anlage ist so flexibel, dass entweder andere Mieter die freie Kapazität übernehmen oder diese in die Volleinspeisung gehen könnten. Wir haben gerade mit den Messungen begonnen und sehen, wieviel Bedarf in den Wohnungen je nach Belegung und Größe besteht. Zukünftig könnte es sinnvoll sein, die jetzige Konfiguration zu halbieren oder um 50% zu vergrößern.
@@christianwarsch9986 OK, soweit zur Fragestellung wer Betreiber ist usw. Wie sieht es denn dann mit den Kosten des Vermieters aus? Die Anschaffung und Installation, sowie die laufende Instandhaltung bzw. Instandsetzung und Störungsbeseitigung, sowie ggf. der Austausch der Geräte nach entsprechender Alterung müssen auch irgendwie vergütet werden. Das wird dann über die Gerätemiete refinanziert? Dann müsste der Vermieter evtl. sogar ein zweites Gewerbe anmelden, weil auf die Vermietung von technischen Einrichtungen MwSt. anfällt, auf die Vermietung von Wohnraum aber nicht und diese beiden Thematisch vorm Finanzamt unterschiedliche Einnahmen sind.
@@michaels-welt5899Mal vorweg… ich bin steuerlicher Normalbürger und werde Ihre Frage noch dem Steuerberater vorlegen. Jedoch traue ich mich schon mal zu einer Beschreibung des Status: Die Eigentümerin ist eine gewerbliche geprägte GmbH & Co. KG und als Kleinunternehmerin eingestuft, das es geringfügige Einnahmen für Vermietung an Nicht-Bewohner gibt. Die steuerlichen Grenzen der Kleinunternehmerschaft bleiben weit unterschritten. Das gilt ebenfalls für den Bereich der Gewerbesteuer. Interessanter war da die Frage, ob auch für Nebenleistungen (u.a. Internetinstallation in den relevanten Kellerbereichen) auch der Nullsteuersatz bei der MwSt. gilt. Er gilt, sagt mein Steuerberater. Für Geräte-Ausfälle gibt es Rücklagen bzw. eine lange Gewährleistungszeit.
Hallo, ich bin auch süchtig nach PV, habe das Problem, mit dem Rest Strom. Ich habe Netzbezug 200 Euro Strom und 200 Euro Grundgebühr. Das ist der Strom nicht Wert, bin am überlegen den Anschluss abzumelden. Danke Gruß Horst
Und in 10 Jahren sind die Hälfte der Wechselrichter, und die ersten Batteriespeicher hinüber!😂 Das Kabelgrab in den Keller hat die letzte Kupfermine an die Grenzen gebracht 😊 Das alles nur, weil das Gesetz pro Netzbetreiber ist!
@@canadianpoweredcamp2781 Und womit begründest du deine Sichtweise? Es gibt keine langjährigen Erfahrungswerte mit den neuen Herstellern am Markt. Ich bin bisher aus den letzten 8 Jahren sehr positiv beeindruckt wie gut die Verarbeitungsqualität teilweise doch ist, auch im Niedrigpreissegment. Was ist deine Sicht?
@@jakobm3260 Die Verarbeitungsqualität kann man von außen gar nicht beurteilen! Das ist ungefähr so, als ob man Autos nach dem Lack beurteilt! Der Lack ist aber in den seltensten Fällen der Grund für einen Werkstatttermin! Hast du jemals einen Wechselrichter von innen gesehen, bzw den entsprechenden Schaltplan interpretiert? Das wäre die Mindestanforderung, einen Wechselrichter überhaupt beurteilen zu können! Billiggeräte können zB keine GaN Transistoren enthalten, was zu hoher Wärmeentwicklung, und zu frühen Ausfällen, bei geringer Kühlfläche führt! Leider werden wir von dieser Anlage in 10 Jahren keinen Lagebericht bekommen!
Moin, im Kellerraum sind zusätzlich fernüberwachte Rauchbrand- & Temperaturfühler installiert, die bei mehreren Personen Alarm auslösen. Trotz viel Leistung in den letzten Tagen schwankt die Temperatur um max 1,5GradC
@@holgerlaudeley2809 verstehe ich nicht. Braucht halt jeder ein intelligentes Messsystem und nen Messtellenbetreiber der die Saldoerinnerung hin kriegt. Dafür sparst die Strippenzieherei und Du bist mietrechtlich sicher...
seit wann sind 4 module als Balkonkraftwerk gestattet? meines wissens waren es 2 module pro Zähler und Hausanschluss kann da mal jmd etwas aufklären weitere Frage: Ferraris Zäher rückwärts??? das sind >30 Cent einspeisevergütung?? wie geht das
Soweit ich weiß gibt es gar keine Begrenzung der Modulanzahl. Diese dürfen nur 2000 Watt Peak nicht überschreiten. Das sind i.d.R. 4 mal 500 Watt Module. 800 Watt dürfen eingespeist werden. Bezüglich der Zähler hab ich keine Ahnung.
Hallo Holger. Wer meldet denn die BKA beim MaStR ? Muss jetzt jeder Mieter seine Anlage selber als Betreiber melden oder meldet der Eigentümer alle Anlagen an? Soweit ich das Verständnis habe kann man als Betreiber nir eine Anlage pro Gebäude anmelden. Gruß Hagen
Wir werden eine 32KWH Solaranlage mit Volleinspeisung auf das Dach bekommen. Meine Variante vor fast einem Jahr war jeder bekommt 4-6 Solarpanele wie hier auch nur mit einem großen Akku ca. 24KW für 12 Parteien. Frage: Ist ein Speicher virtuell auf 12 Parteien aufteilbar und dann den Parteien zu zuordnen über eine Steckdosen wie ein Balkonkraftwerk auch? Dies finde ich die optimale Lösung. Grüßle Michael aus Bawü
Naja, den Speicher kannst Du virtuell nicht aufteilen zwecks Abrechnung. Aber du kannst den eingespeisten Strom mittels Zwischenzähler erfassen und dann abrechnen. Du brauchst ja eh 12 Wechselrichter, die den Strom aus dem Akku entnehmen. Insofern hast du dann eben einen großen Akku der von der PV gespeist wird, dann 12 Wechselrichter die alle aus dem großen Akku entnehmen und dann 12 Zwischenzähler zu den einzelnen Zuleitungen in die Wohnungen.
Laut Google: Deutschland ist das Mieterland Nummer 1 in der EU . Über die Hälfte der Bevölkerung (53,5 %) lebte hierzulande im Jahr 2022 zur Miete. Das war der höchste Wert in der EU . Deutlich niedriger lagen die Anteile zum Beispiel in Frankreich (36,6 %), Spanien (24,0 %) oder Polen (12,8 %).
Wenn aber die PV-Anlagen der Mieter KEINE Balkonkraftwerke sondern als reguläre PV-Anlagen sind, warum müssen dann nicht die Verteilungen auf den aktuellen Stand der Technik / erneuert werden? Nach meiner Einschätzung würden unsere Netzbetreiber das nicht mitmachen. Hier wird die PV nicht in Betrieb genommen, wenn das APZ-Feld fehlt ... das dann 20 Jahre leer steht.
Moin, Bestandsschutz wird erhalten, weil keine wesentlichen Änderung an der Zählerverteilung vorgenommen wird. Außerdem, wo steht das genau mit der Erneuerung der Zählerhauptverteilung? Solange die optisch und elektrisch in Ordnung sind, warum sollten die gewechselt werden. Ist wirtschaftlicher Unsin. Das steht in der TAB
@@holgerlaudeley2809 Hallo, Danke für die Antwort. Unsere Stadtwerke beziehen sich da auf DIN VDE 0105 Teil 100 (keine Ahnung, was da drin steht). Sie legen die PV-Anlage als Erweiterung der Anlage aus. Und "technisch in Ordnung" ist ja auch auslegbar. Unsere VNBs benötigen dann sofort ein APZ, ein RfZ pro Zählerplatz, und einen Überspannungsschutz. Im schlimmsten Fall (PV-Anlagen über 4,2kW auf AC-Seite) wollen Sie dann für jede PV-Anlage auch noch Platz für einen zRfZ - ³14 a EnWG lässt grüßen. Und im oberen/anlagenseitigen Anschlussraum darf man dann auch nicht die PV-Anlage absichern, da dürfen nämlich nur bis zu 3 Wechselstromkreise abgesichert werden und keine Drehstromkreise. Ich freue mich aber, dass wenigstens in Hamburg der Netzbetreiber noch zu einem sinnvollen Gespräch unter Technikern in der Lage zu sein scheint ohne gleich jeden verdammten Paragraphen bis in den letzten Unterpunkt zitieren zu müssen und gnadenlos befolgt wissen wollen.
Oder der Mieter ist Besitzer und Eigentümer. Finanziert durch eine Bank oder Eigengeld. Der Vermieter hat zufriedene Mieter,die sich auch in Zukunft die Miete leisten können. Alle haben was gewonnen.😊
@@hans-ulrichwieckhorst6121Und hier ist es so gelöst, dass der Eigentümer = Vermieter ist und das Gesamtpaket (Dachfläche, Kellernutzung und Technik) an die Mieter so verpachtet, dass es eine maximierte Triple-Win-Situation gibt: Mieter, Vermieter und Umwelt!
Sau gute Idee... Zu alt darf die Strom Installation nicht sein.. Mit einer Klassischen Nullung geht das nicht. Oder sollte man nicht machen.?? Und ich sage es wieder. Lauderley muss mal endlich für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen werden!!!!
Also ich hab irgendwann mal gesehen (Video) das klassische Nullung kein Thema ist. Wäre auch seltsam wenn dann VDE etc erlaubt. Ich hab klassiche Nullung, da mein 3D Drucker Gehäuse an meinen Fingern kribbelt. Muss noch die Unterbrechung suchen gehn
@@holgerlaudeley2809 Hi Holger, das der Bestandschutz blieb war aber ehr die Ausnahme? Mit deinen 1600w bist du ja auch schon im dauerbetrieb und dadurch in der anderen beriebsweise. War also ein Kompromiss, richtig ?
Hier dem Wort „solidarisch“ steht, dass Mieter und Vermieter die Einsparungen, Vergütungen und Steuervorteile 50/50 teilen. Damit bekommt der Vermieter auch ein Teil der Ersparnisse beim Stromeinkauf. Solidarisch heißt auch, gemeinsam deutlich höhere solare Erträge zu erzielen. Und solidarisch heißt auch, dass der Vermieter zur Ausarbeitung des Pachtvertrages mit dem Mieterverein zu Hamburg und dem Energierechtsspezialisten Dr. Legler zusammenarbeitet.
Endlich sagt mal jemand "laut", dass diese vielen kleinen Anlagen das Netz entlasten!!! Deshalb brauchen wir vermutlich gar nicht den "großen" Netzausbau den die Antielektroautolobby immer vorschiebt. Selbst jetzt, in der kommenden sonnenarmen Zeit, können wir unsere e-Autos mit dem dynamischen Tarif in Zeiten laden, wo sonst im Netz nicht viel Leistung gezogen wird.
Erklärt doch mal wie die Finanzierung genau aussiehst. Im Video Erklärt Holger der Gewinn wird mit dem Hausbesitzer geteilt. 4€ pro m2 ? Bedeute eine 80m2 Wohnung erzielt 4x80=320€ Gewinn? Das wird mit dem Hausbesitzer geteilt? Wie setzen sich die 320€ zusammen? Das ist für nicht verständlich im Video kommuniziert worden. Lg
Die Modellwohnung hat 70qm Wfl, 1600kWh Stromverbrauch. „Erträge“ für den Mieter gibt es durch Einsparung im Stromverbrauch, Entfall des Allgemeinstroms und Einspeisevergütung. Grundversorgertarif ist dort 41,96ct/kWh Bei Autarkiegrad 60% sinken die Stromkosten nach Abzug der PV-Pacht auf 24ct/kWh (Einsparung 42,8%) Das Ergebnis hängt sehr von Autarkiegrad, persönlichem Tarif und Verbrauch ab. Weitere gute Nachricht ist, dass das Ergebnis für den Mieter sich bei sinkendem Stromverbrauch auch im Strompreis verbessert; also ein weiterer Anreiz zu sparen.
Hallöchen, Wenn ich richtig verstehe mit 1600Watt (also 2 mal 800W) pro Mieter unten in den Anschluss des Mieters zurück ? Auf 2 Fasen ? Oder 2 Endstromkreise abgezwackt ? weil man ja "theoretisch" nur 800 einspeisen kann pro "Endstromkreis" glaub ich. Das geht dann sozusagen weil Elektrofachbetrieb 2 Fasen etc anmeldet ?
Verlierer würde ich sie nicht nennen; jedoch finanziert sich alles im Wesentlichen durch die Einsparung des Strom-Einkaufes. Also haben die Energieversorger weniger Umsatz.
Ein Eigentümer, der mitdenkt und ein begeisterter Realisierer. Da geht was!
Leider die Seltenheit, hab im meinem kompletten Bekanntenkreis nur einen der Balkonsolar problemlos hängen durfte. 😢 Und sonst möchte keiner Streit anfangen.
@@J_ManiDie Eigentümer und Verwalter sollten erkennen, dass sie sich mit dem üblichen Abwehrverhalten unproduktive Arbeit machen. Modulbefestigung, Modulausrichtung am Geländer, jährliche Prüfung der Haftpflichtversicherung beim Mieter… Das bringt sicher nicht die Energiewende voran; gemeinsam geht es prima!
Super interessantes Konzept, ich bin gespannt auf weitere Details dazu.
Vielen Dank, Herr Laudely und Herr Farenzki , für ihr Engagement.
Danke für das Lob!
Mal wieder super innovativ! Danke dass ihr da nach vorne geht und euch von der deutschen Bürokratie nicht abschrecken lässt neue Wege zu finden :)
Danke für das Lob!
Ein Verwalter, ein Techniker, frische Ideen und ein Netzbetreiber der nicht bremst.
Wenn man will, ist vieles möglich.
Kupfer schlägt Bürokratie.
Würde mir detaillierte infos zu dem Konzept wünschen.
4x440wp, wurde jedes Modul separat in Keller geführt oder 2x2 in reihe 2x2 parallel?
Kann mir nicht vorstellen, dass 32x2x4 (256)Solar Leitungen gezogen wurden.
Könnt ihr bitte einen zweiten Teil zu diesem Thema machen und näher auf das technische eingehen, evtl. Schalt bzw. Übersichtspläne zeigen?
Weil das könnte echt ein Gamechanger sein für Mieterstrom.
Glückwunsch zu dem Auftrag und für die Mieter. Ich habe so etwas ohne Speicher schon vor 2 Jahren auf einem 8 Parteienhaus ohne Balkone umgesetzt. Jeder Mieter hat auf dem Dach 2 MB-Glass Module mit Hoymiles WR bekommen, der Strom wird direkt in die jeweilige Zählertafel eingespeist und reduziert dort, deren Verbrauch. Die Mieter zahlen einen Betrag mit der Miete und sind total begeistert.
Gratulation auch für Sie, denn das, was Sie realisiert haben, war auch hier der erste Plan. Herr Laudeley hat, wie es freundlicherweise nennt, diesen ersten Plan etwas mehr „angewürzt“. Somit erzielt das System einen höheren Autarkiegrad zum Nutzen aller.
Was wiederum beweist,man muß selber ran,auf die Politik zu warten dauert zu lange.
Energie-Wende jetzt und für alle😊
@@christianwarsch9986 Danke schön. Zu der Zeit waren Speicher mit Smartmeter für Balkonkraftwerke noch kein Thema, die kamen erst danach auf.
Bezahlbar sind Sie sowieso erst seit ca. 1 Jahr, und nur mit Smartmeter macht es wirklich Sinn mit dem Speicher.
Die Zeit und der Fortschritt gehen aktuell im Sauseschritt weiter, trotzdem wollte ich damals nicht warten, denn auf was will man warten, es geht immer weiter in den Entwicklungen. Die Mieter sparen seit 2 Jahren und entlasten die Umwelt.
@@wiedu8065 4 Module waren damals auch die Seltenheit.
Außerdem haben sich die Preise verändert.Bei 1600wp macht Speicher Sinn.
Cool, freue mich auf die nächsten Videos
Dieser Holger Laudeley; so ein Macher und Visionär. Diese Urgewalt, dieser Tatendrang und das Fachwissen eines Genies!! Bin begeistert und Grüsse aus der Schweiz.
Wahre Worte
Super Sache sowas.
Es gibt in Deutschland viele gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften die solche Konzepte umsetzen sollten. Vielleicht findet Ihr Wege, diese Gesellschaften auf die Gemeinnützigkeit eures Konzepts hinzuweisen und zu begeistern. Auch viele Kommunen sind riesige Immobilienbesitzer. Vielleicht könnt Ihr über Städtetag/Gemeindetag diese visionäre Idee verbreiten und die Kommunen dazu bewegen sowas im Bestand und bei Neubauten umzusetzen
Ich kenne einen Fall, in dem ein Vermieter in einem Zweifamilienhaus für die Hauptwohnung ein Anker Balkonkraftwerk mit 4 Modulen und einem 1,6 kWh Speicher sowie Smartmetersteuerung und für die kleine Einliegerwohnung ein 2 Modulkraftwerk angeschafft und verkauft den Strom den Mietern unter deren normalen Strompreis, so dass sich das für beide Seiten lohnt. Da freut es mich die gleiche Lösung in groß zu sehen; ein 10 kWhp Kraftwerk hat sich nicht gelohnt bzw. derMessstellenbetreiber hat es nicht hinbekommen das Messystem für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (das moderner Mieterstrommodell) bereitzustellen.
Ein paar Details zur Finanzierung und Abrechnung wären hilfreich. Und vielen Dank für dieses Video. Super !
Ist notiert!
wenn man denkt da geht nicht's mehr, kommt der laudely mit was neuem daher, verblüfft mich immer wieder was er aus seiner zauberkiste holt, respekt !
Super😊😊ganz große Klasse
Danke für das Lob!
Gutes Konzept am Staat vorbei. Weiter so!
Super interessantes Projekt und eine geniale Idee dahinter. Echt klasse!
Begeisternd, mitreißend. So geht Energiewende - mit Netzdienlichkeit und Kostenreduktion. Genial.
Ganz tolle Idee. Könnt ihr das demnächst noch mal grob vorrechnen? Ich hab verstanden: Vermieter kauft für jeden Mieter eine einzelne kleine PV Anlage mit kleinem Speicher. Diese Kosten will er auf sehr lange Sicht auch wieder reinholen und erhält darum eine kleine Pacht vom Mieter der Wohnung und der Anlage. Der Mieter meldet sein kleines Balkonkraftwerk an und schließt mit seinem Stromlieferanten einen Vertrag für die Vergütung von Überschussstrom. Effekt: Wenig Papierkram, etwas mehr Kabelaufwand. Passabler Deal für beide Seiten!? Ist das so richtig?
Interessantes Projekt. Wir haben noch eine PV aus 2001, hier wollen wir den Strom der PV den Mietern zur Verfügung stellen und dann dort abrechnen. Ich sehe den Vortril dieses Projektes noch nicht und werde mal dran bleiben.
Ich habe den Link eures Austauschs an unsere städt. Wohnungsbaugesellschaft weitergeleitet. Von der dortigen Kommunikationsmitarbeiterin wurde mir gerade mitgeteilt, dass sie die Info an die richtige Stelle weitergereicht hat. Da ich in ganz anderer Sache freiberuflich für die Gesellschaft arbeite, werde ich sicherlich erfahren bzw. bei gegebener Zeit nachfragen, ob die Anregung aufgenommen wird/wurde. Bin gespannt.
Da wurde der Richtige (Eigentümer/Geschäftsführer) abgeholt!
Tolles Projekt, bin gespannt auf den Fortgang...
Moin, genau richtig erkannt. Handwerker und Investor müssen zusammen passen. War hier perfekt gegeben.
Echt geiles Thema!
SO MUSS DAS! 🕊
Einspeisevergütung und 1,6 kW? Da stellt sich der Netzbetreiber nicht quer? Wäre nicht 0,8kW unbürokratischer? Sehr schönes Pröjekt. Wir brauchen mehr von solchen innovativen Denkern und nicht nur Verhinderer bei Netzbetreibern und Behörden.
Hat mich auch gewundert. Dieser Netzbetreiber ist die Ausnahme. Das Projekt lässt sich ja auch mit 800W umsetzen wenn der Netzbetreiber Probleme macht ✌️ Bei uns wird noch nicht mal 0 Einspeisung genehmigt 🫣
Streiche Behörden, setze Entscheidern.
Die Behörden versuchen nur die vorgaben der Entscheider um zu setzen.
@@J_Mani Was heißt hier 0-Einspeisung wird nicht genehmigt? Da brauchst Du doch gar keine Genehmigung, es geht ja nichts ins Netz!!!!! Ist ja wie eine Inselanlage zu sehen.
Hier habe ich mal eine Frage an den Meister: Meine 5kWp Anlage schickt ihren Strom in einen Fronius GEN24 Symo 3 Phasenwechselrichter (+7,7kWh BYD Speicher) Habe dort in der Software angehakt, dass auch Strom von weiteren Wechselrichtern im Speicher aufgenommen wird. Eine kleine Zaunanlage (Balkonanlage) speißt 60-100 Watt ins Haus. Jetzt zur Frage: werden diese 100 Watt im Flußdiagramm des Wechselrichters angezeigt? Aktuell sehe ich sie nur, da ich den Hoymiles Wechselrichter über eine Shelly Steckdose verwende. Puschen sich die beiden Wechselrichter nicht gegenseitig hoch in ihrer Spannung, damit Strom fließen kann? Ist ja das Funktionsprinzip jeden Wechselrichters die Spannung über die des Netzes anzuheben. Messe 239Volt am Fronius Wechselrichter Ausgang, 241V an der Shelly.
@@berndadam8703 Ordner deine Gedanken, lese dich in die Materie ein und dann melde dich erst wieder im Netz, Danke
So wie ich das verstehe wird die Einspeisung von allen Anlage. Zusammengerechnet, wenn bei 32 Anlagen auch nur 500w überschuss ist wären das schon 16kw
Sehr gut! Mehr dazu auch bei Cleanthinking.
Ist notiert!
Ich wünsche im Folge Video mal die "Kabellast" 132 * 6 Quadrat mit Anschluss an die Sunlit visuell darzustellen 😉
Wie kommen Sie auf 132 * 6 Quadrat?
@@christianwarsch9986 32 Speicher mit je mindestens 2 DC Kabeln wenn nicht alles am Kopfspeicher angeschlossen wird sind es doch noch mehr, da ich es nicht weiß sagen oder zeigen Sie es uns bitte im Folgevideo.
Jetzt soll es ja wieder eine neue Ausbremsung für die EE geben. Habe leider nicht alles verstanden was „weissnichtswelt“ da gestern (30.10.24) veröffentlicht hat, hoffe aber auf Erklärungen von „Ingenieurskunst“. Vielleicht auch von euch?
Gleichmal zum Mitarbeiter der WBL-Bad Langensalza weitergeleitet 🙂, da gibt es bestimmt sehr großen Bedarf.
Das mit dem Windstrom, das wäre doch für alle Norddeutschen interessant. Mann stelle sich vor, dass man einen 20 KwH Speicher pachtet und Herr Laudeley mit den großen Offshore Anlagenbetreibern einen Deal macht, dass der Strom direkt aus der Nord und Ostsee in die Speicher von Mietern landet. Eine Win:Win Situation für alle. Die Offshorebetreiber werden ihren Strom los und die Mieter haben Strom für 20 ct/KwH. Man darf ja nochmal träumen. ;-)
Träum weiter😂
Ich habe gestern etwas aufgeschnappt, ich meine es war bei Bild Online, das der VDE irgendetwas mit den Normen der Balkonsolarspeichern vor hat. Ich will da jetzt nichts falsches verbreiten, habe aber Angst, wenn da etwas dran sein sollte, das damit wieder ein Bürokratiemonster geschaffen wird. Wäre schlimm, denn ich möchte meinen Mietern (3 Parteier) auch gerne den Zugang zu bezahlbarer Energie ermöglichen.
Dann sofort umsetzen, steht alles zur Verfügung🎉 das System mit 800W Einspeisung kannst du morgen mit den Mietern hin schrauben 💪🏼 Top👍🏼
Absoluter Respekt wie sie hier die Bürokratie aushebeln!
Hatte mir da auch schon den Kopf zermarter wie man das in so einem Szenario lösen könnte.
Ich war da schon nah dran, aber das letzte bisl hat gefehlt. Jetzt muss ich da mal neu rechnen.
Ich halte die Preise für die Balkonkraftwerkspeicher allerdings noch für viel zu hoch. Wenn man sich ein wenig mit den Komponenten Preisen beschäftigt, besonders die Preise für einzelne Zellen, kommen da einem schon die Tränen in die Augen.
Wäre es möglich eine komplette Blaupause für diese Lösung zu erstellen die sich auch mit der Investitions-Seite und wie man das Abschreiben kann beschäftigt? Und ner Beispielrechnung.
Also ich erwarte das nicht kostenlos, nicht falsch verstehen. Weiß auch, dass das viel verlangt ist und wo ist da der finanzielle anreiz für sie.
Gleichzeitig halte ich die Idee aber für so gut, dass man sie in jedem geeigneten Wohnhaus umsetzen sollte.
Ich kenne Leute mit Wohnhäusern und nen Geschäftsführer von ner Wohnungsgesellschaft wo ich mit diesem frischen Ansatz nochmal vorstellig werden wollte.
Moin aus Hamburg,
die Annahmen und Berechnungen würden den Rahmen hier sprengen. Die Fa. Laudeley hat meine Koordinaten und darüber können Sie gerne direkt mit mir Kontakt aufnehmen.
Hallo, tolle Sache. Vermiete selbst 3 Parteien und hatte auch schon über 3 Balkonkraftwerke mit Modulen nachgedacht. Daher die Fragen.
Wie ist Zahlungsmodell gedacht? Das wird in dem Video nicht klar, weil noch nicht ausgegoren.
Mieteinsparung 4€/qm pro Jahr? Wie groß sind die Einheiten?
Wirklich nur 10€/Monat Pacht?
Warum darf hier 1600W pro Einheit mit 2 Wechselrichtern eingespeist werden? Dann ist das doch kein Balkonkraftwerke mehr
Warum Einspeisevergütung?
Viele Grüße
Moin, wird in den nächsten Videos erklärt
pro Zähler darf der Wechselrichter nur 800 VA Ausgangsleistung haben... ansonsten muss die Zählerverteilung angepasst werden😢@@holgerlaudeley2809
Ich vermute mal der Aufwand der Abrechnung übersteigt nach 10 Jahren ihre Investition. Was wenn Sie die inzwischen preiswerten BKW einfach die Mieter kostenlos nutzen lassen?
@@holgerlaudeley2809Tip Top. Dann bin ich gespannt!
@@marcohofer2697 Das sind selbstverständlich auch Steckersolargeräte, wenn die Dinger nicht mehr als 800 W pro Zähler einspeisen.
In sonnenreichen Ländern wie Griechenland, Portugal, Süditalien usw. hat fast niemand Solar auf dem Dach. Es kümmert sich einfach niemand darum, obwohl der Ertrag um ein Vielfaches höher wäre als bei uns. Warum ist das so?
Schlechte Politik einfach,zu starke Lobby von den Versorgern.
Also, wenn man erweitern will, holt man sich halt einen Elektriker dazu .... NUR, erklärt mir mal: Ich möchte um 2000KWp erweitern ... ABER ICH FINDE KEINEN ELEKTRIKER, der dafür raus kommt. "Lohnt sich nicht für den Aifwand". So weit sind wir schon ... 😢
Vorschlag, für jeden Mieter 4 Module auf das Dach pro Mieter (2x2 Module Parallel) zusätzlich als vermieter eineTeileinspeiseanlage melden und den Überschuss auf eigene Kasse Abrechnen. Oder Speicher in den Wohnungen und dann gibt es ab 13 Uhr auch Überschuss.
Wer bezahlt denn jetzt die Module und den Speicher und die Installation? Der Vermieter?
Die Investition bezahlt der Eigentümer/Vermieter. Gemeinsam mit den Mietern ergeben sich deutlich höhere Erträge, die man solidarisch sich teilt. Die Mieter hätten weniger Solarfläche zur Verfügung und der Eigentümer weniger „Vergütung“. Gemeinsam werden so auch mehr kWh für die Energiewende produziert.
Ok, ich bin angefixt, habe auch ein 6 Parteien Haus. Fragen: 1. Wieso ist denn 1600w plötzlich erlaubt? 2. Keine Kosten für die Mieter aber dann doch Pacht? 3. ich würde meinen Mietern auch kostenfrei ein Balkonkw leihen, aber hier scheint eine Einnahme erzielt zu werden halbe halbe? Leute, in dem Gespräch hätte man auch mal ein paar Fakten auf den Tisch legen können...
Diese Fakten kommen noch in einer weiteren Sendung. Ich habe es so verstanden: jeder Mieter hat 4 Module auf dem Dach, diese werden per DC-Kabel in den Keller geführt und an einen AKKU/Wechselrichter angeklemmt. Dieser gibt seine Leistung mit max. 800 Watt an den Mieter ab. Was darüber hinaus geht, wird eingespeist und vom Netzbetreiber vergütet. Warum Holger von 2 Wechselrichtern/Mieter sprach habe ich auch nicht verstanden.
@@berndadam8703 Moin, fast richtig, es sind 2 x 800 Watt und werden als richtige PV - Anlagen angemeldet. Damit gibt es Einspeisevergütung, die der Mieter behalten kann. Anlagenbetreiber ist der Mieter. Eigentümer ist der Vermieter. Bei Wohnungswechsel geht die Anlage über die Verwaltung an den neuen Mieter über. Wir schaffen so eine neues Haushaltsgerät, das in keiner Mietwohnung fehlen sollte. Das alles kommt noch detailliert in vielen Videos. Diese kleine Ankündigungsvideo und einige Presseartikel haben schon dazu geführt, daß das Mailpostfach voll läuft.
Aber warum 2 X 800Watt Wechselrichter? 1 x 1600 wäre doch günstiger?
1600 W ist von der Leistung her keine Stecker PV Anlage mehr. Da müsste dann der Zählerschrank des Mieters aufwändig umgebaut werden. Bei einer 800 Watt Einspeisung kannst Du direkt auf den entsprechenden Stromkreis einspeisen. Ich verstehe das so: Wenn jeder Mieter einer Wohneinheit Anspruch auf eine Kollektorleistung von max. 2.000 W hat und dabei max. 800 W einspeisen darf, ist das im klassischem Sinne noch eine Steckersolaranlage. Der Batteriespeicher in diesem System puffert den Strom der nicht direkt verbraucht werden kann und speist diesen dann wieder ein, wenn die Sonne weg ist. Das darüber hinaus ins Netz eingespeister Strom, bei diesem Modell, sogar noch vergütet werden soll, ist tatsächlich revolutionär. Wundert mich, dass der Netzbetreiber das mitmacht.
@@manfred3169Die Erklärung passt soweit. Aber wenn es eine Steckersolaranlage (Balkonkraftwerk) ist, dann gibt es keine Einspeisevergütung. Ich nutze einen 1600Watt Wechselrichter mit 3 PV-Elementen und es ist weder eine PV-Anlage noch ein Balkonkraftwerk. Denn ich speise nichts ins Netz sondern nur ins Haus und in einen Speicher ein. Wichtig ist mir nicht die kWp- Leistung, sondern was wirklich in die Steckdose einfließt....
Über die Hälfte der Bevölkerung (53,5 %) lebte hierzulande im Jahr 2022 zur Miete.
Warum sollte ein Vermieter seinen Mietern etwas schenken? Schließlich geht es den meisten Vermietern um Gewinnmaximierung. Der Vermieter meiner Tochter hat eine Direktvermarktungsgesellschaft (Mieterstrommodell nennt er das) gegründet, der Strom den die frisch installierte PV Anlage nicht liefern kann, wird auf dem Strommarkt zugekauft. Der Preis des eigenen PV Stroms entspricht dem Einkaufspreis an der Strombörse + 6 Cent "Einkaufsumlage" (auch für selbst produzierten Strom wohlgemerkt)
Um so rentabler wird das Ganze, weil der selbst vermarktete Strom auch für die jüngst eingebaute Wärmepumpe (unsanierter Altbau) benötigt wird.
Vielleicht hat der Vermieter die Meinung, dass viele Synergien gemeinsam mit seinen Mietern erst möglich werden: Maximale Energiegewinnung für Wohnungen / Mieter gemeinsam, Solidarische Aufteilung der Erträge, Vermeidung unwirtschaftliche, konfliktfördernde Diskussionen um die Anbringung von Modulen an Balkonen & Fassaden, klare Verantwortlichkeiten für Versicherungen, etc.
Wer angesichts der Energiewende nach Gewinnmaximierung strebt handelt unverantwortlich.
Letztendlich muß erstmal der Netzbetreiber mitspielen, was kleine Netzbetreiber schneller im Boot sitzen werden aber die großen au au stellen sich wieder Quer !!!!
Ich habe das Gesamtkonzept nicht richtig verstanden.
Der Vermieter baut pro Wohnung PV nebst Sunlit Speicher ein und verpachtet/vermietet diese Technik an die Mieter?
Der Mieter wird zum Betreiber der Anlage und hat die Bürokratie.
Wenn der Mieter auszieht, kann der Vermieter diesen Miet-/Pachtvertrag nicht auf den Nachmieter zwangsweise legen, weil man im Mietvertrag keinen Vertrag über etwas Anderes inkludieren kann. Dann hat er das Teil brach liegen.
Der Hauseigentümer haftet dann auch für Mängel an den Geräten, sofern nicht durch Garantie abgedeckt.
In Teilen richtig, aber noch zur Klarstellung: Der Mieter wird Betreiber (sonst ja auch keine Einspeisevergütung für ihn) Die einmalige Anmeldung beim Netzbetreiber wird vom Solateur gemacht, die Anmeldung beim MaStR übernimmt die Hausverwaltung des Objektes. Das fällt im Gesamtaufwand eines Mietvertrages nicht ins Gewicht. Richtig: Man kann und wir wollen auch niemanden zu seinem Glück zwingen; also niemand muss sich für einen Kilowattstunden-Preis für 27,5ct/kWh (50% Autarkiegrad) interessieren. Die Anlage ist so flexibel, dass entweder andere Mieter die freie Kapazität übernehmen oder diese in die Volleinspeisung gehen könnten. Wir haben gerade mit den Messungen begonnen und sehen, wieviel Bedarf in den Wohnungen je nach Belegung und Größe besteht. Zukünftig könnte es sinnvoll sein, die jetzige Konfiguration zu halbieren oder um 50% zu vergrößern.
@@christianwarsch9986 OK, soweit zur Fragestellung wer Betreiber ist usw.
Wie sieht es denn dann mit den Kosten des Vermieters aus? Die Anschaffung und Installation, sowie die laufende Instandhaltung bzw. Instandsetzung und Störungsbeseitigung, sowie ggf. der Austausch der Geräte nach entsprechender Alterung müssen auch irgendwie vergütet werden.
Das wird dann über die Gerätemiete refinanziert?
Dann müsste der Vermieter evtl. sogar ein zweites Gewerbe anmelden, weil auf die Vermietung von technischen Einrichtungen MwSt. anfällt, auf die Vermietung von Wohnraum aber nicht und diese beiden Thematisch vorm Finanzamt unterschiedliche Einnahmen sind.
@@michaels-welt5899Mal vorweg… ich bin steuerlicher Normalbürger und werde Ihre Frage noch dem Steuerberater vorlegen.
Jedoch traue ich mich schon mal zu einer Beschreibung des Status: Die Eigentümerin ist eine gewerbliche geprägte GmbH & Co. KG und als Kleinunternehmerin eingestuft, das es geringfügige Einnahmen für Vermietung an Nicht-Bewohner gibt. Die steuerlichen Grenzen der Kleinunternehmerschaft bleiben weit unterschritten. Das gilt ebenfalls für den Bereich der Gewerbesteuer.
Interessanter war da die Frage, ob auch für Nebenleistungen (u.a. Internetinstallation in den relevanten Kellerbereichen) auch der Nullsteuersatz bei der MwSt. gilt. Er gilt, sagt mein Steuerberater. Für Geräte-Ausfälle gibt es Rücklagen bzw. eine lange Gewährleistungszeit.
Hallo, ich bin auch süchtig nach PV, habe das Problem, mit dem Rest Strom. Ich habe Netzbezug 200 Euro Strom und 200 Euro Grundgebühr. Das ist der Strom nicht Wert, bin am überlegen den Anschluss abzumelden. Danke Gruß Horst
können Sie den Anbieter wechseln um die Grundgebühr zu senken?
Hallo, habe den Preisvergleich gemacht, sind sich alle einig, bei dem geringen Verbrauch. 😤😤
Und in 10 Jahren sind die Hälfte der Wechselrichter, und die ersten Batteriespeicher hinüber!😂
Das Kabelgrab in den Keller hat die letzte Kupfermine an die Grenzen gebracht 😊
Das alles nur, weil das Gesetz pro Netzbetreiber ist!
Selbst wenn, dann wird es neue Lösungen geben. Wenigstens wird gemacht anstatt sich totzudiskutieren.
@@jakobm3260 Nein, denn technisch betrachtet, ist diese Vorgehensweise absoluter Schwachsinn!
@@canadianpoweredcamp2781 Und womit begründest du deine Sichtweise? Es gibt keine langjährigen Erfahrungswerte mit den neuen Herstellern am Markt. Ich bin bisher aus den letzten 8 Jahren sehr positiv beeindruckt wie gut die Verarbeitungsqualität teilweise doch ist, auch im Niedrigpreissegment. Was ist deine Sicht?
@@jakobm3260 Die Verarbeitungsqualität kann man von außen gar nicht beurteilen!
Das ist ungefähr so, als ob man Autos nach dem Lack beurteilt!
Der Lack ist aber in den seltensten Fällen der Grund für einen Werkstatttermin!
Hast du jemals einen Wechselrichter von innen gesehen, bzw den entsprechenden Schaltplan interpretiert?
Das wäre die Mindestanforderung, einen Wechselrichter überhaupt beurteilen zu können!
Billiggeräte können zB keine GaN Transistoren enthalten, was zu hoher Wärmeentwicklung, und zu frühen Ausfällen, bei geringer Kühlfläche führt!
Leider werden wir von dieser Anlage in 10 Jahren keinen Lagebericht bekommen!
Sind Sie Autofahrer mit Diesel oder Benzin? Dann überlegen Sie mal, was mit diesen Treibstoffen ist, wenn ihr Tank dann leer ist.
Sehr innovativ! Muss wegen Brandgefahrt im Keller noch was beachtet werden? Sind vermutlich LFP-Batterien?
Moin, wir haben nichts weiter vorgesehen. Die Akkus sind eigensicher. Machen wir mit den E3/DC Geräten genauso
Moin, im Kellerraum sind zusätzlich fernüberwachte Rauchbrand- & Temperaturfühler installiert, die bei mehreren Personen Alarm auslösen. Trotz viel Leistung in den letzten Tagen schwankt die Temperatur um max 1,5GradC
👍😏👍
Warum keine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG. Ist das Euch unbekannt?
Billiger und effizienter für alle....
Viel zu kompliziert
@@holgerlaudeley2809 verstehe ich nicht.
Braucht halt jeder ein intelligentes Messsystem und nen Messtellenbetreiber der die Saldoerinnerung hin kriegt. Dafür sparst die Strippenzieherei und Du bist mietrechtlich sicher...
Problem: Welcher Messstellenbetreiber macht das? Nenne einen... Und macht der das auch noch in fünf Jahren?
seit wann sind 4 module als Balkonkraftwerk gestattet?
meines wissens waren es 2 module pro Zähler und Hausanschluss
kann da mal jmd etwas aufklären
weitere Frage: Ferraris Zäher rückwärts??? das sind >30 Cent einspeisevergütung?? wie geht das
Soweit ich weiß gibt es gar keine Begrenzung der Modulanzahl. Diese dürfen nur 2000 Watt Peak nicht überschreiten. Das sind i.d.R. 4 mal 500 Watt Module. 800 Watt dürfen eingespeist werden. Bezüglich der Zähler hab ich keine Ahnung.
Hallo Holger. Wer meldet denn die BKA beim MaStR ? Muss jetzt jeder Mieter seine Anlage selber als Betreiber melden oder meldet der Eigentümer alle Anlagen an? Soweit ich das Verständnis habe kann man als Betreiber nir eine Anlage pro Gebäude anmelden. Gruß Hagen
Moin, Marktstammdatenregister machen alle 32 Parteien selber als Anlagebetreiber. Wir melden alle 32 Anlagen beim Netzbetreiber an
Wir werden eine 32KWH Solaranlage mit Volleinspeisung auf das Dach bekommen.
Meine Variante vor fast einem Jahr war jeder bekommt 4-6 Solarpanele wie hier auch nur mit einem großen Akku ca. 24KW für 12 Parteien.
Frage: Ist ein Speicher virtuell auf 12 Parteien aufteilbar und dann den Parteien zu zuordnen über eine Steckdosen wie ein Balkonkraftwerk auch?
Dies finde ich die optimale Lösung.
Grüßle
Michael aus Bawü
Naja, den Speicher kannst Du virtuell nicht aufteilen zwecks Abrechnung.
Aber du kannst den eingespeisten Strom mittels Zwischenzähler erfassen und dann abrechnen.
Du brauchst ja eh 12 Wechselrichter, die den Strom aus dem Akku entnehmen. Insofern hast du dann eben einen großen Akku der von der PV gespeist wird, dann 12 Wechselrichter die alle aus dem großen Akku entnehmen und dann 12 Zwischenzähler zu den einzelnen Zuleitungen in die Wohnungen.
80 % Mieter haben wir Deutschland nicht sondern 55 %.
Laut Google: Deutschland ist das Mieterland Nummer 1 in der EU . Über die Hälfte der Bevölkerung (53,5 %) lebte hierzulande im Jahr 2022 zur Miete. Das war der höchste Wert in der EU . Deutlich niedriger lagen die Anteile zum Beispiel in Frankreich (36,6 %), Spanien (24,0 %) oder Polen (12,8 %).
@@LebenmitderEnergiewende53,5% ist aber nicht 80%
@@G-k6Das eine ist die Anzahl der Wohnungen, das andere die Personenzahl zur Miete, wieder etwas anderes wäre die Fläche.
Der Mann ist sooo rastlos - Wahnsinn
Wenn aber die PV-Anlagen der Mieter KEINE Balkonkraftwerke sondern als reguläre PV-Anlagen sind, warum müssen dann nicht die Verteilungen auf den aktuellen Stand der Technik / erneuert werden? Nach meiner Einschätzung würden unsere Netzbetreiber das nicht mitmachen. Hier wird die PV nicht in Betrieb genommen, wenn das APZ-Feld fehlt ... das dann 20 Jahre leer steht.
Moin, Bestandsschutz wird erhalten, weil keine wesentlichen Änderung an der Zählerverteilung vorgenommen wird. Außerdem, wo steht das genau mit der Erneuerung der Zählerhauptverteilung? Solange die optisch und elektrisch in Ordnung sind, warum sollten die gewechselt werden. Ist wirtschaftlicher Unsin. Das steht in der TAB
@@holgerlaudeley2809 Hallo, Danke für die Antwort. Unsere Stadtwerke beziehen sich da auf DIN VDE 0105 Teil 100 (keine Ahnung, was da drin steht). Sie legen die PV-Anlage als Erweiterung der Anlage aus.
Und "technisch in Ordnung" ist ja auch auslegbar. Unsere VNBs benötigen dann sofort ein APZ, ein RfZ pro Zählerplatz, und einen Überspannungsschutz. Im schlimmsten Fall (PV-Anlagen über 4,2kW auf AC-Seite) wollen Sie dann für jede PV-Anlage auch noch Platz für einen zRfZ - ³14 a EnWG lässt grüßen.
Und im oberen/anlagenseitigen Anschlussraum darf man dann auch nicht die PV-Anlage absichern, da dürfen nämlich nur bis zu 3 Wechselstromkreise abgesichert werden und keine Drehstromkreise.
Ich freue mich aber, dass wenigstens in Hamburg der Netzbetreiber noch zu einem sinnvollen Gespräch unter Technikern in der Lage zu sein scheint ohne gleich jeden verdammten Paragraphen bis in den letzten Unterpunkt zitieren zu müssen und gnadenlos befolgt wissen wollen.
Der Mieter ist Besitzer, der Vermieter Eigentümer, bitte mal umsetzen!!!!
Oder der Mieter ist Besitzer und Eigentümer.
Finanziert durch eine Bank oder Eigengeld.
Der Vermieter hat zufriedene Mieter,die sich auch in Zukunft die Miete leisten können.
Alle haben was gewonnen.😊
@@hans-ulrichwieckhorst6121Und hier ist es so gelöst, dass der Eigentümer = Vermieter ist und das Gesamtpaket (Dachfläche, Kellernutzung und Technik) an die Mieter so verpachtet, dass es eine maximierte Triple-Win-Situation gibt: Mieter, Vermieter und Umwelt!
@@christianwarsch9986 Die Umwelt sowieso 😀😜🌈
Wann kommt denn das Video mit den Details?
Die Bürokraten haben gewonnen, man baut eine technisch schlechtere Anlage weil es Bürokratisch einfacher ist.
Moin, warum technisch schlechter? Bitte begründen.
Die Bürokraten haben der Kupferindustrie etwas mehr Umsatz beschert.
Wieso kommt man bei 2 WR um Zählerschränke drum Rum 1,6 kW Wechselrichter ist ja wohl ne normale Anlage also VDE Zählerschränke usw
Moin, weil keine wesentlichen Änderungen am Schrank vorgenommen werden. Und wo steht explizit in der TAB, das der Schrank gewechselt werden muss
Wie viel liegen auf dem Dach. Währe noch Platz für ein 5 Modul
Moin, Dach ist voll.
Sau gute Idee... Zu alt darf die Strom Installation nicht sein.. Mit einer Klassischen Nullung geht das nicht. Oder sollte man nicht machen.??
Und ich sage es wieder. Lauderley muss mal endlich für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen werden!!!!
Zwei Wechselrichter zum Einspeisen...Wird dann auf L1 und L2 Eingespeist?
Moin, der Keller ist doch ein Endstromkreis. Also alles auf eine Phase
@@holgerlaudeley2809Moin, also, 1600 Watt auf einem Endstrom Kreis. Verstehe ich richtig?
Also ich hab irgendwann mal gesehen (Video) das klassische Nullung kein Thema ist.
Wäre auch seltsam wenn dann VDE etc erlaubt.
Ich hab klassiche Nullung, da mein 3D Drucker Gehäuse an meinen Fingern kribbelt. Muss noch die Unterbrechung suchen gehn
@@holgerlaudeley2809
Hi Holger, das der Bestandschutz blieb war aber ehr die Ausnahme? Mit deinen 1600w bist du ja auch schon im dauerbetrieb und dadurch in der anderen beriebsweise. War also ein Kompromiss, richtig ?
Wer ist denn da mit wem solidarisch?
Äh, wer zahlt den ganzen Spaß? Der Vermieter? Der hat auch nichts zu verschenken. Wie kommt für ihn das Geld wieder rein?
Hier dem Wort „solidarisch“ steht, dass Mieter und Vermieter die Einsparungen, Vergütungen und Steuervorteile 50/50 teilen. Damit bekommt der Vermieter auch ein Teil der Ersparnisse beim Stromeinkauf. Solidarisch heißt auch, gemeinsam deutlich höhere solare Erträge zu erzielen. Und solidarisch heißt auch, dass der Vermieter zur Ausarbeitung des Pachtvertrages mit dem Mieterverein zu Hamburg und dem Energierechtsspezialisten Dr. Legler zusammenarbeitet.
Warum bezahlt der Vermieter nicht einfach den Treppenhausstrom?
Moin, es gibt noch eine Überschusseinspeisung mit Speicher für den Algemeinstrom. Der ist nicht zu unterschätzen. Der ist ab sofort kostenlos
Frage an den Laudeley: bekommen wir stromlaufpläne ?
Endlich sagt mal jemand "laut", dass diese vielen kleinen Anlagen das Netz entlasten!!! Deshalb brauchen wir vermutlich gar nicht den "großen" Netzausbau den die Antielektroautolobby immer vorschiebt. Selbst jetzt, in der kommenden sonnenarmen Zeit, können wir unsere e-Autos mit dem dynamischen Tarif in Zeiten laden, wo sonst im Netz nicht viel Leistung gezogen wird.
Erklärt doch mal wie die Finanzierung genau aussiehst.
Im Video Erklärt Holger der Gewinn wird mit dem Hausbesitzer geteilt.
4€ pro m2 ?
Bedeute eine 80m2 Wohnung erzielt 4x80=320€ Gewinn? Das wird mit dem Hausbesitzer geteilt?
Wie setzen sich die 320€ zusammen?
Das ist für nicht verständlich im Video kommuniziert worden.
Lg
Die Modellwohnung hat 70qm Wfl, 1600kWh Stromverbrauch. „Erträge“ für den Mieter gibt es durch Einsparung im Stromverbrauch, Entfall des Allgemeinstroms und Einspeisevergütung.
Grundversorgertarif ist dort 41,96ct/kWh
Bei Autarkiegrad 60% sinken die Stromkosten nach Abzug der PV-Pacht auf 24ct/kWh (Einsparung 42,8%) Das Ergebnis hängt sehr von Autarkiegrad, persönlichem Tarif und Verbrauch ab.
Weitere gute Nachricht ist, dass das Ergebnis für den Mieter sich bei sinkendem Stromverbrauch auch im Strompreis verbessert; also ein weiterer Anreiz zu sparen.
@@christianwarsch9986 wie rechnet sich das für den Vermieter?
Wie hoch ist der Invest für die 70m2 Modelleohnung?
Wer bekommt die Einspeisevergütung?
Hallöchen,
Wenn ich richtig verstehe mit 1600Watt (also 2 mal 800W) pro Mieter unten in den Anschluss des Mieters zurück ?
Auf 2 Fasen ? Oder 2 Endstromkreise abgezwackt ? weil man ja "theoretisch" nur 800 einspeisen kann pro "Endstromkreis" glaub ich.
Das geht dann sozusagen weil Elektrofachbetrieb 2 Fasen etc anmeldet ?
Daumen runter, wegen Musik beim Sprechen!
Wo Licht, da ist auch Schatten.😢
Wer sind die Verlierer?
Die Melkkühe wollen sich verweigern? 😮 😊😊😊
Verlierer würde ich sie nicht nennen; jedoch finanziert sich alles im Wesentlichen durch die Einsparung des Strom-Einkaufes. Also haben die Energieversorger weniger Umsatz.
Bla Bla Bla ! 23 Minuten nur gescholzt! Keine einzige Information in dem Video !
Moin, was bist Du denn für ein Vogel. Was war bisher Deine Lebensleistung?