Denn herrlich ist ja das Leben in der Beamtenrepublik Deutschland. Wo wir für die kargen Pensionen der Besserwisser aufkommen dürfen, der zionistischen Propaganda auf den Leim gehen und Mittäterschaft auch noch als 🇩🇪Staatsräson🇩🇪 betiteln sollen.
Danke Frau Lederer für Ihr unermüdliches Engagement und Ihre vielen sehr wichtigen Beträge zum aktuellen Zeitgeschehen. Unterstützung, Anerkennung, Dank und Grüße an alle, die aufklären und Präsenz zeigen.
Da sitzen Menschen im Finanzamt, die schon mal sehr wunderlich reagieren! Ich kann darüber nicht lachen!!! Ich habe schon ein Schleudertrauma vom vielen kopfschüttelen, wegen diesem Irrsinn!
@@alexschmidt4420 Stimmt, die haben etwas gegen das arbeitende Volk im Gesamten. Die machen nicht ihren Job, sondern nutzen ihre Position um anderen das Leben schwer zu machen. 180€ Verspätungszuschlag würde in jedem anderen Geschäft als Wucher gelten.
Wie wäre es mit einem „Logisches Denken“ Gesetz. So eine Steuerverschwändung! Wegen so was! Da wollte sich offensichtlich wieder einer im Finanzamt wichtig machen.
Wie wäre es mit einem Rechtschreibungs und Zeichensetzungsgesetz? So eine Zeitverschwendung wegen so etwas. Da wollte sich offensichtlich wieder einer im Kommentarbereich wichtig machen.
@@ReinerWahnsinn-kb9cm Egal wo, immer kommt ein Oberleeeerer daher und weist jemanden auf die Rechtschreibung hin. Genau du wolltest dich wichtig machen.
@@FatBobGer Schon mal eine Steuererklärung selber ausgefüllt und abgegeben? Da hilft dir Logik nicht sondern nur copy and paste. Aber abgesehen davon ist es einfach nicht möglich das jeder alles kann und weiß! (Die die alles können sind Schmatzer)
Ha, so ist es. Denke nur an die Meldung der Registrierkassen m.W. ab 1.2.22 Pflicht. Meldung wurde ausgesetzt bis in Elster entsprechendes Formular zu Verfügung steht. Und Hurra, ab 1.1.25 soll die Meldung möglich sein - nach 3 Jahren!! ----------------- Bananenrepublik ----------------
@@fdsknjlsfnubk3e7hi8sxwegen zu niedrigen Mieten flattern Anzeigen wegen Leistungerschleischerung und Steuerhinterziehung. Da gibt noch andere Sachen, aber ich habe vergessen welche
Ich war mal in Deutschland als Informatiker 10 Jahre selbständig und musste Gewerbesteuer bezahlen. Ich habe dann auf Freiberuflichkeit geklagt (es gab 2005 mehrere Urteile, dass auch autodidaktische Arbeit über Jahre dem Studium gleichgestellt werden) Ich habe in der ersten Instanz verloren, trotz Gutachter, der von 30 Punkten bei 29 Punkte mich als Freiberuflich eingestuft hatte. Der Bundesfinanzhof urteilte in zweiter Instanz ebenfalls fürs Finanzamt und teilte mir sogar mit, dass ich als Grossrechner Informatiker gar kein Informatiker sein kann. Sie wüssten zwar nicht woher ich das ganze Geld verdiente, aber ich bin nicht einmal Informatiker. Für mich ist das Finanzamt in Deutschland schlimmer wie die Gestapo und wir wissen ja jetzt seit C dass die Gerichte weisungsgebunden sind. Jetzt bin ich seit 17 Jahre in einem anständigen Staat und zeige Deutschland den Finger. Nie wieder arbeiten in Deutschland.
Liebe Frau Lederer, mit diesem einen Dokument - wenn ich das richtig verstanden habe - dann hätten sie das doch auch so ausdrücken können, dass der sogenannte Steuerzahler als Auftraggeber das Buchhaltungsbüro bevollmächtigt, in seinem Sinne die Steuerangelegenheiten zu machen, und daß damit eine Möglichkeit besteht, einen Antrag auf Erlass dieser Strafgebühren vom Finanzamt zu bekommen... Ich sehe es auch so, dass die Finanzämter und auch entsprechenden Gerichte die dazu gehören die Rechtsordnung der Bundesrepublik in Form von Grundgesetz und Völkerrecht respektieren müssen. Und dass diese Strukturen das bisher weitgehend vergessen haben. Ich wäre übrigens davor das von den um den 90.000 Vorschriften in der Bundesrepublik nur noch maximal 1000 übrig bleiben. Die Gesetze müssen den Menschen dienen und nicht den Strukturen, welche eigentlich helfen sollten, den Menschen weiterzukommen. P. S. Was ist bundesdeutsche Demokratie? Wenn die Bearbeitung der Anträge für den Bau des Altenheims so lange dauert, dass die Menschen für das Altersheim, inzwischen verstorben sind. 😄
Je mehr Löcher im Gesetz enthalten sind, umso ungerechter ist es. Das Steuerrecht ist so kompliziert, weil gegen Vereinfachungen stets geklagt wird. Aus den Urteilen entstehen Verwaltungsanweisungen und anschließend ändert sich das Gesetz. Es gibt in Deutschland eine regelrechte Klageindustrie.
@@GoldenLion8 danke, prima, dann ist es ja doppelt illegal - denn das lebende Wesen, umgangssprachlich Mensch, haftet und unterschreibt. Und was eine Bevollmächtigung ist, weiß ich 😉🥰
Das Gericht hat richtig entschieden, um den Berufsstand des Steuerberaters zu stützen. Leider erstellen viele Buchhaltungsbüros auch unerlaubt Jahresabschlüsse und treten natürlich nicht nach außen hin auf, weil sie genau wissen, dass sie gegen das StBG verstoßen. Den Schaden hat immer der Mandant. Nicht umsonst ist die Steuerberaterprüfung extrem schwer, mit einer Bestehensquote von teils nur 30-50%. Die Vorbereitungslehrgänge kosten enorm viel Geld. Viele Buchhaltungsservices arbeiten daher mit Steuerberatern zusammen und verwenden deren Elster-Zertifikate als Untervollmacht. Problem gelöst. Es ist auch davon auszugehen, dass hier mehrere Fälle gegen dieses Büro vorliegen, ansonsten wird so ein Fall aus Billigkeitsgründen durchgewunken. Querulanten müssen vom Markt, zur Not gerichtlich 😉 Die gesamte Urteilsschrift wäre hier interessant, ohne Auslassungen.
Alternativ könnte man eventuell mal das Steuerrecht so ausmisten, dass es auch für einen normalen Bürger oder kleinen Unternehmer in absehbarer Zeit möglich ist, den ihn betreffenden Steuerbereich zu verstehen und ggf selbst eine näherungsweise fehlerfreie Steuererklärung abzugeben, ohne Steuerberater oder halt mit Starthilfe durch das Buchführungsbüro. Steuerberater haben dann noch genug zu tun mit Konzernbuchhaltung und Spezialfällen oder "Steueroptimierungen", dafür sind dann natürlich intime Kenntnisse des Steuerrechtes möglich. Dann schaffen vielleicht auch mehr Steuerberater wieder die Prüfung, wenn man das Thema nicht so künstlich kompliziert macht. Meine Kanzlei hat nämlich inzwischen Nachwuchsprobleme, auch wenn meine Buchführung durch diese immer pünktlich erledigt wird, merkt man, dass die Belastung meines Ansprechpartners in der Kanzlei recht hoch ist.
@@deineroehre Die Prüfungen werden so schwer gemacht, weil die Anzahl der Anmeldungen hoch ist - quasi Auslese, was erstmal nichts mit dem Steuerrecht zu tun hat. Ein Steuerberater ist auf ähnliche Weise mit einem Anwalt zu vergleichen. Dazu kommt der Berufsstand des Steuerfachangestellten. Dahingehend heißt es doch auch nicht, dass man das BGB plus zig andere Gesetze auf einen Bierdeckel schreibt, wenn es um den Anwaltsberuf eines Volljuristen geht. Es geht schlicht einfach nicht, auch aus Gründen der EU-Konformität und der gleichmäßigen Besteuerung. Außerdem wird geklagt ohne Ende. Die Urteile fließen dann irgendwann in das jeweilige Steuergesetz ein, was dann wieder ein Stück komplizierter ist. Es kommt also von den Menschen und Unternehmen selbst. 90% der Steuerberater berät übrigens ganz normale Mandanten, von Arbeitnehmer über Vermieter und kleine bis mittlere Unternehmen. Oft sind es Kanzleien mit 3-5 Beschäftigten. Damit würde man eine ganze Consulting-Branche auslöschen, was nicht gewollt sein kann, mit zehntausenden Beschäftigen.
Verstehe nicht, warum das hier dramatisiert wird. Buchhaltungsbüros und Lohnsteuerhilfevereine dürfen halt nur bestimmte Tätigkeiten ausüben, die lt Steuerberatungsgesetz zulässig sind. Alles andere ist den StB/RA/WP vorbehalten. Hätte das Buchhaltungsbüro das Schreiben im Namen des Kunden aufgesetz und vom GF unterschrieben dem FA zugeschickt, hätte man sich alles weitere sparen können.
Schließe mich auch an. Auch wenn sie uns nicht gefallen hier und da, Gesetze sind mal wie sie sind und die entsprechenden Mechanismen ebenso. Wie du schon schreibst. Hätte es die Geschäftsführung in Ihrem Namen gemacht, wäre es keine Problem gewesen. Anfangen tut das ganze ja mit einer Rechtmäßigen Bestrafung wegen Verspätung. Der Fehler liegt ja auch hier nicht beim Finanzamt. Ich schreibe hier als jemand der wirklich schon massive Probleme hatte mit dem FA. Es ist wie es ist. DieSpielregeln sind gemacht und wir müssen sie halt so nutzen wie sie sind. Was mich auch etwas stutzig macht: hier wird das Ganze in etwa so erzählt als das das Buchhaltungsbüro die Strafe auferlegt bekommen hat… sicherlich nicht. Spätestens hier hätte klar sein müssen wer mit dem Finanzamt korrespondieren muss.
Es ist doch normal, daß jede Firma ihre Lohnbuchhaltung hat. Wenn bei Urlaub, Krankheit, Personalmangel, Internetabsturz, Versagen der Computer etc. verspätet eingeht, ist doch keine Straftat, es geht ein, halt nur etwas später. Betriebsprüfungen gibt es doch auch. Wenn die Post Briefe nicht zustellt, ist mir passiert, nur nicht vom Finanzamt. Was ist dann? 🤦♂️🤦♀️🤦
Der Unterschied ist, dass die Mitarbeiter der Buchhaltungsabteilung die ausführenden Organe der Firma angesehen werden, denn diese ist ja nur eine juristische Person, und kann nur durch das Handeln eines Mitarbeitenden etwas tun. Der StB bzw. das Steuerbüro sind dagegen eigenständige dritte, also betriebsfremde Personen.
Von Straftat spricht keiner, und darum geht es hier auch nicht. Aber wer Steueranmeldungen verspätet einreicht, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Habe ich auch schon gehabt, ist ärgerlich, aber ist halt mein eigener Fehler. Häufig verzichten Finanzämter darauf, aber manchmal ist das halt eine erzieherische Maßnahme. Das ist wie ein Knöllchen beim zu schnellen Fahren.
Ich sehe das anders. Wenn jede Firma ihre Fristen nicht einhält, dann entwickelt sich ein System wo gar die Löhne verspätet kommen. Dann will ich nicht mehr wissen, welche Probleme mit laufenden Kosten kommen, nur weil eine Firma wegen URLAUB (wohlgemerkt kein triftiger Grund) seine frist nicht eingehalten hat! Das Finanzamt hat in diesem Fall richtig gehandelt.
@@lyannavogue3647 Von der Sicht gesehen haben Sie natürlich Recht aber Ausnahmen bestätigen die Regel und es kann immer etwas unvorhergesehenes dazwischen kommen. Es sollte natürlich nicht zur Regel werden, Fristen sind Fristen
Lohnsteuern sind zu zahlende Steuern des Arbeitnehmers, also fremdes Geld, genau so, wie Umsatzsteuerzahllasten. Da hört der Spaß sofort auf. Da wird nichts gestundet und da gibt es keine Gnade beim Eintreiben.
Und wenn man das so macht, kommt das Finanzamt und sagt: " Du darfst den Antrag gar nicht stellen, denn der Zuschlag wurde gegen das Büro festgesetzt, mithin fehlt Dir das Rechtschutzbedürfnis." 😂😂
Finde ich aber richtig so. Es gibt eine klare Grenze, was Buchhaltung und was Steuerberatung ist. Und diese kann nicht so einfach aufgeweicht werden. Das Unternehmen, das Adressat des Verspätungszuschlags war, hätte selbst den Erlassantrag stellen müssen und nicht das Buchhaltungsbüro damit beauftragen dürfen. Erlassanträge sowie Einsprüche gegen Bußgelder, Säumnis- und Verspätungszuschläge sind Steuerberatungsleistungen und keine regulären Tätigkeiten der Buchhaltung.
Also aus meiner Sicht wäre das doch eigentlich ganz einfach? 1. Die Buchhaltungsfirma hat das Finanzamt zwar gebeten die Strafe zu erlassen (da es von denen verschuldet war), allerdings hat das Finanzamt das lediglich als Antrag angesehen - es war aber kein Antragsformular, richtig? Bestreiten dass es sich um einen Antrag handelt und fertig, es war lediglich eine Bitte auf persönlicher Ebene. 2. Klage auf Unterlassung wegen unlauterem Wettbewerb. Genauso wie es dem Buchhaltungsbüro theoretisch nicht zusteht Anträge für den Kunden ans Finanzamt zu versenden, so steht es dem Finanzamt nicht zu geschäftsschädigende Empfehlungen gegen das Buchhaltungsbüro gegenüber dem Kunden zu äußern.
Adressat des Verspätungszuschlagsbescheids ist das lohnsteuerpflichtige Unternehmen. Dabei ist es egal, ob es ein Buchhaltungsbüro damit beauftragt hat oder nicht. Das Unternehmen hat nun zwei Möglichkeiten, entweder Schadenersatz gegenüber dem Buchhaltungsbüro zu verlangen oder einen Erlassantrag zu stellen. Das kann das Unternehmen aber nur selbst oder ein Steuerberater bzw. Rechtsanwalt. Buchhaltungsbüros dürfen keine Erlassanträge stellen, einfache Kiste.
Ich musste mal Verzugszinsen für folgenden Sachverhalt bezahlen: Ich habe wie jeden Monat pünktlich meine Vorsteuer bezahlt. Das Finanzamt hat aber die Bankverbindung geändert und die geänderten Daten sind mir nicht aufgefallen. Einige Tage später wurde mir das Geld zurück gebucht und dann ist mir erst die geänderte Bankverbindung im Schreiben aufgefallen. Sofort habe ich auf das neue Konto überwiesen doch für die leicht verspätete Zahlung musste ich am Ende Verzugszinsen bezahlen. Hätten die mir Ihre geänderte Bankverbindung in einem Extra Schreiben oder mit einem deutlichen Hinweis mitgeteilt, hätte dieser Fehler vermieden werden können.
stimmt, leider bist du laut diesem korreupten gesetzen in der Bringschuld, ergo musst DU dich informieren (sagen die so xD) witzig ist, ich hatte es umgekehrt Kontonummer gewechselt im Elster hinterlegt, nicht reingeschaut an altes konto überweisen und dann ein kostenpflichtigen bescheid erlassen, wo 15% einbehalten werden wollten für extra arbeit xD
Blöde Gesetze. Normalerweise würde der Kunde davon nichts mitbekommen. Jetzt wird das Büro gezwungen..oder eben teuren Steuerberater/Anwalt beauftragen. Der Kunde hat mit der Verspätung doch eigentlich gar nichts zu tun
Der Kunde muss sich aber die Fehler des Beauftragten zurechnen lassen. Das ist bei Fehlern eines Steuerberaters genauso. Wenn der StB die Frist versäumt, muss der Kunde den Verspätungszuschlag zahlen. Allerdings darf der StB Anträge selbst stellen. In Elster gibt es dafür in den Formularen einen eigenen Anschnitt, wo der Beauftragte StB eingetragen werden muss.
Ich denke, den Brief mit dem Verspätungszuschlag hat die Firma bekommen, für die die Buchhaltungsfirma tätig war. Diese hat dann die Buchhaltung informiert. Und die haben dann fälschlicherweise den Antrag auf Erlass gestellt und nicht nur vorbereitet.
Ich halte das für einen großen Fehler, dem Kunden nicht in Kenntnis zu setzten. Ich bekomme von meinem Steuerberater die gesamte Post als CC per eMail, somit bin ich über alles Informiert und kann ggf. eingreifen. Ein Verfahren zu verheimlichen, ist für mich ein Kündigungsgrund. Der richtige Weg wäre gewesen, den Kunden zu informieren und eine Erstattung des Verspätungszuschages anzubieten. Gleichzeit ein Schreiben zu erstellen, mit der Prüfung und Unterschrift.
@@Kabelaffee Ein Steuerberater ist in der Regel auch der Empfangsbevollmächtigte für Post vom Finanzamt. Eine Buchhaltungsfirma nicht. Da kommt die Post beim Steuerpflichtigen an. Das weiß ich aus Erfahrung.
Nein, muss das Buchhaltungsbüro nicht tun. Die können den Antrag weiterhin fix und fertig schreiben, nur halt nicht mit dem Briefkopf des Büros, und geben das dem Kunden. Der unterschreibt und schickt den Antrag zum Finanzamt.
Da hat das Finanzamt auch alle Register gezogen. Hätte man den Antrag nicht einfach als nichtig betrachten können? Hatten die die Firma vielleicht aus einem anderen Grund auf dem Kieker? Ich vermute das, leider ist das nicht Gegenstand des Videos.
Aber dennoch... wegen so einer Kleinigkeit so ein bescheuerten Zirkus uns Machtspiele zu machen. ... wie gessft, das ist unmenschlich. Der Sachbearbeiterfuzi im Finanzamt, der das veranlasst hat, hat einen riesen Minderwertigkeitskomplex oder schlimmere Probleme@@EngineScypex
@@PR2505 Die Details fehlen hier, um das abschließend beurteilen zu können. Ich kann die Frage nicht beantworten. Ich kann nur beurteilen, was ein vernünftiger Mensch hätte tun können, um mehr Arbeit zu vermeiden. 5000 € Strafe zu verhängen klingt zumindest für mich nach keiner angemessenen Reaktion, aber das nur unter Vorbehalt, da ja die Details ohnehin nicht bekannt sind.
Ich hab 13 Jahre ein Buchhaltungsbüro geführt und nichts in dem Urteil war mir neu 😳. Ist sich denn nicht jedes Buchhaltungsbüro darüber im Klaren? Das Thema ist ja schon bei der UStVA heikel! In dem genannten Fall hätte ich entweder 1. den Antrag vorbereitet und der Mandant stellt ihn selbst oder/und 2. Ich hätte ihm den Betrag erstattet . Gleiches Vorgehen für jeden anderen Antrag sofern der Steuerberater des Mandanten das nicht ohnehin macht.
Der Beitrag war sehr aufschlussreich. Ich habe das so verstanden, dass das Büro sich immer an mich wenden kann, falls Unstimmigkeiten in den Lohnabrechnungen der Praxis auftreten und ich diese selbst mit dem Finanzamt klären muss.
Es gab das Problem, dass die Buchhalterin wegen einer schweren Erkrankung plötzlich ausgefallen ist und verstarb und es sehr schwer war, an ein anderes Buchhaltungsbüro zu kommen. Das Finanzamt schrieb viele Briefe, sodass ich, trotz übervoller Praxis, due Tätigkeit selbst übernehmen musste und erst nach vier Monaten vom einer neuen Buchhalterin kontrolliert werden konnte. Kleinere Fehler hatten sich eingeschlichen. Es war nervenaufreibend
Frau Lederer, ich bin positiv überrascht. Ein Video ohne den Zuschauer Angst zu machen ? - Bitte weiter so, vielleicht kann ich Sie dann irgendwann ernst nehmen.
Die Meldefrist bis zum 10. des Folgemonats ist sehr knapp bemessen. In den Niederlanden, wo ich arbeite, kann man die Lohn- oder Umsatzsteuererklärung bis zum letzten Kalender Tag des Folgemonats einreichen und bezahlen. In dem besprochenen Fall erhalten Sie bei einem ersten Versäumnis nur eine Verwarnung und keine Geldstrafe.
Bei einer Verspätungsstrafe von €180 durch eigenes Verschulden prozessiert ein Buchhaltungsbüro? Bei Abwägung von Chancen und Nutzen eines Prozesses hätte ich das als Inhaber nicht gemacht. Selbst wenn der Steuerpflichtige selber den Antrag gestellt hätte (was er natürlich kann) und das Steueramt den Antrag behandelt hätte, wäre er abgewiesen worden. Urlaub ist nie ein entschuldbarer Grund für Versäumnisse im Verwaltungsrecht. Hätte mich der Inhaber des Büros angefragt, was er machen soll, hätte ich ihm gesagt: "Zahlen Sie den Verspätungszuschlag auf Rechnung Ihres Büros."
Ich kann nicht verstehen, wie man überhaupt noch in Deutschland leben kann. Wir sind vor über 4 Jahren ausgewandert, aus Europa weg. War die richtige Entscheidung!
@@sabiner.8672 wir sind 2020 nach Paraguay ausgewandert in eine gated community mit Österreichern, Schweizern, Luxemburgern, Deutschen, Kanadiern, Amis, Belguern, Niederländern, ein herrlich bunter Haufen. Wir wollten schon lange aus Deutschland raus und vorbereitet 2019, 2020 weg. Grund : solche Videos und Infos wir hier vorliegend und von Dr. Krall, Otte, Homm, Sinn. Es war völlig klar, dass Deutschland den Bach runter gehen wird. Ich habe es so Vielen erklärt, jeder hat mich belächelt. Wir leben hier glücklich und zufrieden, ganz anderes Leben.
Wahrscheinlich ohne soziale Absicherung im Krankheitsfall und ohne Sozialsystem im Notfall 😂 Wenn's brenzlig wird, alt oder krank, kommen sie alle wieder.
Also das Buchhaltungsunternehmen fragt nur nach, das Finanzamt macht aus der Frage nen Antrag (statt dem Unternehmen zu sagen, dass dafür ein Antrag zu stellen ist) und sagt dann direkt, dass das Unternehmen gar keinen Antrag stellen darf…kann man sich auch nicht ausdenken.
Falsch, was sie nicht sagt ist, dass es meist so aussieht, als hätte der Kunde selbst geschrieben. Er wird wohl geplaudert haben und es auf das Buchführungsbüro geschoben haben. So kommt es meistens heraus. Der nächste Schritt ist die Zurückweisung aller Anträge und Erklärungen.
In der Regel haben die Buchhaltungsfirmen einen RA oder Steuerberater in dessen Auftrag diese Einsprüche etc. eingereicht werden. Es gibt ja in der Buchhaltung oft genug Gezanke mit dem FA. Und oft auch mit den Kunden da ist es schon sinnvoll einen RA in "Greifweite" zu haben.
Was ist mit dem dritten Punkt, der nahegelegten Trennung vom Kunden? Ist das ein Wunsch oder Bitte des Finanzamts? Auf welcher Grundlage? Und was drohnt bei weiterer zusammenarbeit? Nimmt das Finanzamt danndie Firmen besonders ins Visier? Also eine (versteckte) Drohung?Darf daß das Finanzamt ? Habe zumindest den Verdacht daß dann vorher schon mehr im Argen lag zw. Buchhaltungsfirma und Finanzamt als nur der hier erwähnte Fall.
@@FiverRedfox sollte man meinen... das das Gericht sahs ja anders. Buchhaltung darf Lohnsteuer berechnen ect aber nicht wie ein Steuerberater ein Antrag stellen. Habe ich etwas missverstanden, kann dies gerne korrigiert werden. Danke
Ergo muß auch hier ein Zusatzgesetz zum Stbg schleunigst eingebracht werden. Was nützt meine ganze Arbeit als Lohnbüro oder Lohnabrechnungsabteilung, wenn meine sachlich bezogenen Zusatzanträge abgewehrt werden. Das sind halbgesetztliche Beschlüsse, die jeglicher Logik entbehren. Bin ich so froh, daß ich aus dem Steuergehilfen (das gabs mal) lange weit weg bin!!!!
Die Bürokratie in den USA ist viel extremer. Dort muss man ein Führungszeugnis vorweisen und seine Fingerabdrücke hinterlassen, wenn man ein Gewerbe eröffnen will. Dann sind die Branchen genau aufgeteilt. Will man reinkommen, muss man warten, bis ein anderer aufhört und horrend hohe Abstandszahlungen leisten.
Die Steuerberater sind eh zu teuer dürfen das 1 bis 6 fache verlangen. Dann setzen sie eine mini teilzeitkraft dran und können vor lachen nicht einschlafen. Demnächst macht das die Ki Wenn ich zwischen den Jahren meine Buchhltung kompletiert habe, alles auf Exel Tabelle habe ich 5 Std gebraucht. Und der Steuerberater nimmt mir trotzdem glatt 1300€ ab. Trotz perfekter Vorbereitung u. Übersichtlichkeit. Armes Deutschland!
Schöner Hinweis. Aber vor allem findet man doch heutzutage kaum noch ein Steuerbüro für welches das in irgendeiner Form lukrativ wäre von unbekannten potentiellen Mandanten in die Bresche zu springen, da die auch i.d.R. Ausgelastet sind bis unters Dach. Da wird man in 90% aller Fälle zu hören bekommen, dass man dafür im Moment leider keine Kapazitäten habe. Also muss man das als normale Fa bzw Bürger das dann eh selbst in die Hand nehmen. Da ist das dann schon nett, wenn man dafür div Musterbögen zur Verfügung hat.
so eine Beauftragung/Mandatierung ist nur zulässig bzw. wirksam, wenn der Beauftragte Steuerberater oder eine andere in §3 genannte Berufsgruppe ist. Das Buchhaltungsbüro darf (wie jeder "Normalo" auch) nur seine eigenen Steuererklärungen machen.
Dann viel Spaß mit Schätzungen und Zwangsgelder bis hin zur Konto-/Lohnpfändung. Auch Pfändungen gegen Auftraggeber werden oft durchgeführt. Dazu kommt die Krankenkasse und Berufsgenossenschaft.
Immer wenn ich solche Geschichten aus der deutschen Bürokratie höre, wird mich immer wieder schlagartig klar, warum mein Arbeitgeber in Deutschland keinen Betrieb hat und die Zulieferer, die wir in den letzten Jahren übernommen haben, ins Ausland umlagert. Ein Mal im Jahr gibt es bei uns den Lohnausweis für die Steuer - reicht doch. Auch spielt bei uns die Buchhaltung nicht Finanzamtaussenstelle und treibt die Steuern ein. Dieser Grad an Bürokratie killt einfach nur noch das Unternehmertum, wenn mehr Menschen mit der Verwaltung von Problemen als mit der Lösung dieser oder gar mit der Schaffung von Produkten und Dienstleistungen beschäftigt sind.
Guten Morgen, Ob der Rat, dass das Buchhaltungsbüro das Formular für den AG ausfüllen soll und diesem zur Unterschrift vorlegen, ein guter ist ? Wenn ich das in Zusammenhang bringe mit dem eingangs erwähnten Verbot zur Hilfe in Steuersachen, erscheint mir das konsequenter Weise auch nicht richtig. Aber ich verstehe davon nichts, war nur hereingestolpert.
Aber von einem Buchhaltungsbüro würde ich erwarten, daß es das Gesetz kennt. Und die Formulierung ist ja doch ziemlich eindeutig. Auch wenn das Gesetz unsinnig ist, gibt es da nichts, was man beim Lesen des Paragraphen falsch hätte verstehen können.
Dass die Vertretungsbefugnis eingeschränkt ist, ist doch bekannt. Macht auch Sinn, weil Einspruchsverfahren sehr schnell sehr heftig eskalieren kann und dann wird es haarig mit der Haftung. So einen Antrag hätte das Unternehmen schlicht selbst stellen müssen und das sollte einem über 20 Jahre tätigen Buchhaltungsunternehmen auch keine Neuigkeit sein.
Diese Aussage ist wieder mal so wie bei Pipi Langstrumpf Ich mach mir die Welt wie Sie mir gefällt. Es steht doch auch nicht drin das man keine Briefe ans Finanzamt schreiben darf. Zudem was diese Frist angeht ist das ganze wie so oft nach Pipi Langstrumpf. Will man Geld vom Finanzamt braucht das oft so lange das man schon gar nicht mehr dran gedacht hat wenn man das dann bekommt. Das ganze grenzt ja schon an Leibeigenschaft obwohl was heißt hier grenzt!
Die Überschrift des Videos lautet, dass das Finanzamt die Buchhaltung verbiete. So wie ich das Video verstanden habe, geht es jedoch nur darum, dass ein Buchhaltungsbüro (ohne irgendwelche steuerlichen Qualifikationen) andere Personen nicht steuerlich beraten darf. Das Problem könnte doch dadurch gelöst werden, dass einfach die direkt betroffene Person den Erlassantrag stellt anstatt des Lohnbüros? Die Überschrift des Videos ist irreführend.
Irgendwie befremdlich. Wenn man mit einem FA zu tun hat, weiß man doch, wie die Mitarbeiter „ticken“. Ich hätte die 180 € bezahlt, Und hätte deswegen auch nicht §chlecht geschlafen oder wäre verhungert. Aber Buchhalter haben eine andere Denkweise als einfache Steuerzahler.
ich kenne mein FA sehr gut aus elster hat ein mitarbeiter protokoll falsch übernommen so dass das 10 fache an EInkommen eingetragen wurde ende vom lied war ich sollte 32k lohnsteuer nachzahlen jedliche freundlich info, dass da und da fehler ist wurd emit "zahl oder werd gepfändet oder geh in den Knast" beantwortet widerspruch nutzlos es endete dass ich rabiat wurde und meinte dass es falsch ist und jeder versuch es zu KLAUEN mordversuch sei (wären in dem jahr 8 monatsgehälter gewesen komplett, da ein FA die P konto bzw pfändungsregeln umgehen kann und alles einfordern kann auf einmal ohne selbstbehalt) Erst als es öffentlich gemacht wurde inkls namen der Person inkls deren abteilungsleiter kam leben ins spiel und es wurde 2 wochen später kleinlaut gesagt, "fehler sry" Daran erkennt man man welche menthalität dort arbeitet und das man nciht kleinbei geben sollte wenn dieser Fascho verein droht
Wenn ich als Unternehmer einen solchen Antrag selber stellen darf (ohne Rechtsanwalt), darf ich das dann nicht auch delegieren? Z,B. an meine Sekretärin, oder eben an mein Buchhaltungsbüro, so dass diese den Antrag "in meinem Auftrag" einreichen? Dann dürfte es doch nur noch relevant sein, in wessen Namen dieser Antrag eingereicht wird?
Also ist Lohnsteuerkram eine "einfachere Arbeit", die auch Buchhalter machen können, aber ein simpler Antrag, ob man die Strafzahlung nicht erlassen kann, ist so kompliziert, dass es dafür einen Anwalt oder Steuerberater braucht?
Das darf jeder ist falsch ausgedrückt. Das darf jeder wenns um die eigenen Angelegenheiten geht. Ich darf auch nicht für Franz Mayer die Steuererklärung machen.
@@sassuki jeder, der sein Wissen nicht nur von Tiktok, Telegram und sonstigen Schwafelkanälen bezieht, sondern einen Schulabschluß, einen Ausbildungsberuf oder sogar Studium hat oder vielleicht sogar selbst Gewerbetreibender ist.
Nach meiner Meinung "die haben nichts zu tun"......sind aber vermutlich überlastet. Wenn die Behörden aber zu spät sind, ist das "Normal" Armes Deutschland 🇩🇪 Frau Lederer😊 viele Grüße und Danke für Info/Video 👍🏻
Wo ist denn jetzt das Problem? Das Büro hat im Auftrag des Mandanten/Kunden die Buchhaltung gemacht. Hatte es auch den Auftrag, gegen den Verspätungszuschlag vorzugehen? Eigentlich ist deren Kunde für die verspätete Abgabe verantwortlich (ja, das ist so) und der hat auch den Verspätungszuschlag bekommen - nicht das Buchhaltungsbüro. Letzteres wollte offenbar nicht für den Fehler gerade stehen. Merken Sie was? Ohne Regeln geht es nicht. Eine Frist ist einfach eine Frist. Krönchen gerade rücken, die popeligen 180 eur bezahlen und gut is. Das der Rest so eskaliert ist, zeugt auch schlicht von Unkenntnis unseres Systems. Und genau deswegen muss man in einigen Berufen (eigentlich in den meisten) Sach- und Fachkunde nachweisen. Will ja auch keiner von einem Teilzeit Autodidakt operiert werden, oder? Und wer noch nicht kapiert hat, wozu Steuern da sind, dem kann sowieso keiner mehr helfen.
Ich hätte jetzt gedacht, dass man einen Einspruch gegen eine als ungerechtfertigt empfundene Forderung immer einlegen darf, egal welche Ausbildung man hat und ob man überhaupt eine hat.
Du hast erst einmal grundsätzlich recht, mit einer kleinen Einschränkung. Dein Satz gilt nur, wenn es sich um die eigenen steuerlichen Belange handelt. Im geschilderten Fall hat ein Unternehmen U die Lohnabrechnung extern an ein Buchhaltungsbüro B vergeben. B hat nun die Lohnsteueranmeldung verspätet abgegeben. Daraufhin ist durch das Finanzamt ein Verspätungszuschlag für U erlassen wurden, da dieser (für eigene und fremdverschuldete Fehler und Versäumnisse) haftet. Das Büro B darf in diesem Fall keine Anträge, Rechtsbehelfe o. ä. stellen, da es sich nicht um eigene, sondern um Steuerangelegenheiten von U handelt. Das ist einem Buchhaltungsbüro, im Gegensatz zu einem Steuerbüro, gesetzlich verboten. Bei diesem Sachverhalt hätte also richtigerweise U einen Rechtsbehelf einlegen müssen.
Ich habe meine Ausbildung bei einer Steuerberaterin absolviert Als ich selbstständig war, habe ich meine Buchhaltung selbst gemacht. Hoffentlich kriege ich nicht noch nachträglich Ärger
Genau genommen dürfen Buchhalter keine Lohnkonten und Buchhaltungen anlegen. Das und die UStVa sind Vorbehaltstätigkeiten. Also man braucht einen Steuerberater wenn man einen Mitarbeiter einstellt. So kann kein Buchhalter sinnvoll arbeiten. Wie ist es, wenn der Buchhalter mit einem Steuerberater zusammen arbeitet und dann als Erfüllungsgehilfe auf dem Briefkopf der Steuerberater im Auftrag den Antrag unterschreibt. Es gibt sogar Steuerberater, die Buchhalter bei der Steuerberaterkammer melden, wenn die z.B. eine Rentenversicherungsprüfung durchführen. Recht ist selten Praxisgerecht gestaltet.
In Kurzform könnte man sagen, dass das Lohnbüro einen Fehler gemacht hat und dieser zunächst bloß 180€ gekostet hat. Leider wurde im Video jetzt nicht erwähnt, ob das Lohnbüro nicht mehr für die GmbH arbeiten darf. Allerdings würde ich als GmbH auf so ein Lohnbüro von mir aus verzichten. Als Auftraggeber würde ich hier übrigens nichts unterschreiben… Und Nach Hörensagen aus einem anderen (humorvollen) Anwaltskanal können Anwälte nicht rechnen. Kein Wunder also, dass die Buchhaltung kompliziert finden.
Ach ne, will das Finanzamt das vielleicht gerne selber machen.....derweilen kommen sie mit ihrer Arbeit eh nicht hinterher. Warte schon ein Jahr auf ein Schreiben .....aber huch dauert noch, man hat zu viel zu tun.
Aha. Unser Steuersystem ist so kompliziert das es nur Hochgebildete können. Jedenfalls wenn Größere Unternehmen ein Steuerbüro beauftragen. Der Kleinunternehmer und Rentner kann das natürlich und muss seine Steuererklärung selbst machen 😂
Ich habe das Finanzamt bei uns mal auf gefiltert. Die können nicht mehr auf Rechnung kaufen. Sollen die selber sehen woher die exotische Produkte bekommen. Ich hoffe ich kann damit helfen.
In Kurzform könnte man auch sagen, dass das Finanzrecht den gesunden Menschenverstand ausschließt.
Nicht nur das Finanzamt
Genau, alle Behörden sind irgendwie unlogisch. Wird zeit das da mal eine künstliche Intelligenz aufräumt 😆
Da hamse wohl was nicht verstanden, Gesundheit 🙃😇
Eigentlich nicht.
Denn herrlich ist ja das Leben in der Beamtenrepublik Deutschland. Wo wir für die kargen Pensionen der Besserwisser aufkommen dürfen, der zionistischen Propaganda auf den Leim gehen und Mittäterschaft auch noch als 🇩🇪Staatsräson🇩🇪 betiteln sollen.
Danke Frau Lederer für Ihr unermüdliches Engagement und Ihre vielen sehr wichtigen Beträge zum aktuellen Zeitgeschehen.
Unterstützung, Anerkennung, Dank und Grüße an alle, die aufklären und Präsenz zeigen.
Danke für das Lob!
Da sitzen Menschen im Finanzamt, die schon mal sehr wunderlich reagieren!
Ich kann darüber nicht lachen!!!
Ich habe schon ein Schleudertrauma vom vielen kopfschüttelen, wegen diesem Irrsinn!
Wenn man die Finanzbeamten für Ihre Fehler bestrafen würde, würde es kein Finanzamt mehr geben.
Das gilt auch für die Mitarbeiter der meisten Firmen.
wie geil die sich fühlen mussen solche Schreiben rauszuschicken, da fühlen sie sich mal groß und bedeutend
Nö, die machen ihren Job. Die kennen Lieschen Müller nicht persönlich, die haben auch nichts gegen Lieschen Müller. Die sind nicht so wie sie 😊
@@alexschmidt4420 Stimmt, die haben etwas gegen das arbeitende Volk im Gesamten.
Die machen nicht ihren Job, sondern nutzen ihre Position um anderen das Leben schwer zu machen. 180€ Verspätungszuschlag würde in jedem anderen Geschäft als Wucher gelten.
@@alexschmidt4420wer hatte nicht schon persönliche Gespräche oder Telefonate mit den Mitarbeitern? Natürlich spielen manche dort ihre Macht aus.
Wie wäre es mit einem „Logisches Denken“ Gesetz.
So eine Steuerverschwändung! Wegen so was!
Da wollte sich offensichtlich wieder einer im Finanzamt wichtig machen.
Wie wäre es mit einem Rechtschreibungs und Zeichensetzungsgesetz? So eine Zeitverschwendung wegen so etwas. Da wollte sich offensichtlich wieder einer im Kommentarbereich wichtig machen.
@@ReinerWahnsinn-kb9cm Egal wo, immer kommt ein Oberleeeerer daher und weist jemanden auf die Rechtschreibung hin. Genau du wolltest dich wichtig machen.
Beamte und Logik passt nicht zusammen.
Die meisten Steuerpflichtigen sind nicht in der Lage logisch zu denken, wenn sie etwas zahlen müssen. Ein Gesetz würde diesen Tatbestand nicht ändern.
@@FatBobGer Schon mal eine Steuererklärung selber ausgefüllt und abgegeben? Da hilft dir Logik nicht sondern nur copy and paste.
Aber abgesehen davon ist es einfach nicht möglich das jeder alles kann und weiß! (Die die alles können sind Schmatzer)
Ja verteilen Fristen aber selber die Fristen nicht einhalten
Ha, so ist es.
Denke nur an die Meldung der Registrierkassen m.W. ab 1.2.22 Pflicht.
Meldung wurde ausgesetzt bis in Elster entsprechendes Formular zu Verfügung steht.
Und Hurra, ab 1.1.25 soll die Meldung möglich sein - nach 3 Jahren!!
----------------- Bananenrepublik ----------------
Dann kann man immer noch einen Untätigkeitseinspruch einlegen. Oder zuvor die Dringlichkeit kommunizieren. Oder selbst frühzeitig tätig werden....
Nie nie nie mehr würde ich in Deutschland eine Firma halten
Von der Wiege bis zur Bahre Formulare Formulare was für ein Wahnsinn
Ihre arbeit ist so... wichtig 💯💢❤🩹💢💯
Dankeschön 😊
Da sieht man wieder wie das Finanzamt einem das Leben schwer macht. In diesem Land ist es gefühlt nicht erwünscht unternehmerisch Geld zu verdienen.
doch ist es
es ist nur nicht erwünscht widersprüche zu schikcen an behörden
wenn die was sagen hat man es wie ein braver skalve zu akzeptiern
das finanzamt ist unteranderem auch dafür zuständig dass die mieten nur noch teurer werden ich weiß den begriff nicht mehr aber ist so
@@fdsknjlsfnubk3e7hi8sxwegen zu niedrigen Mieten flattern Anzeigen wegen Leistungerschleischerung und Steuerhinterziehung. Da gibt noch andere Sachen, aber ich habe vergessen welche
Ob das Finanzamt weiss, was diesbezüglich so alles unter'm Radar des F-Amts passiert . . . . .😊
Das ist Deutschland 🤦🏼♀️ viele Gesetze, die absolut unlogisch und unfair sind
Macht Sinn der Steuerbüro war zu spät .
Danke Frau Lederer für den Fall.👍👍
Gerne 😊
Ich war mal in Deutschland als Informatiker 10 Jahre selbständig und musste Gewerbesteuer bezahlen. Ich habe dann auf Freiberuflichkeit geklagt (es gab 2005 mehrere Urteile, dass auch autodidaktische Arbeit über Jahre dem Studium gleichgestellt werden) Ich habe in der ersten Instanz verloren, trotz Gutachter, der von 30 Punkten bei 29 Punkte mich als Freiberuflich eingestuft hatte. Der Bundesfinanzhof urteilte in zweiter Instanz ebenfalls fürs Finanzamt und teilte mir sogar mit, dass ich als Grossrechner Informatiker gar kein Informatiker sein kann. Sie wüssten zwar nicht woher ich das ganze Geld verdiente, aber ich bin nicht einmal Informatiker. Für mich ist das Finanzamt in Deutschland schlimmer wie die Gestapo und wir wissen ja jetzt seit C dass die Gerichte weisungsgebunden sind. Jetzt bin ich seit 17 Jahre in einem anständigen Staat und zeige Deutschland den Finger. Nie wieder arbeiten in Deutschland.
Liebe Frau Lederer, mit diesem einen Dokument - wenn ich das richtig verstanden habe - dann hätten sie das doch auch so ausdrücken können, dass der sogenannte Steuerzahler als Auftraggeber das Buchhaltungsbüro bevollmächtigt, in seinem Sinne die Steuerangelegenheiten zu machen, und daß damit eine Möglichkeit besteht, einen Antrag auf Erlass dieser Strafgebühren vom Finanzamt zu bekommen...
Ich sehe es auch so, dass die Finanzämter und auch entsprechenden Gerichte die dazu gehören die Rechtsordnung der Bundesrepublik in Form von Grundgesetz und Völkerrecht respektieren müssen. Und dass diese Strukturen das bisher weitgehend vergessen haben.
Ich wäre übrigens davor das von den um den 90.000 Vorschriften in der Bundesrepublik nur noch maximal 1000 übrig bleiben. Die Gesetze müssen den Menschen dienen und nicht den Strukturen, welche eigentlich helfen sollten, den Menschen weiterzukommen.
P. S. Was ist bundesdeutsche Demokratie? Wenn die Bearbeitung der Anträge für den Bau des Altenheims so lange dauert, dass die Menschen für das Altersheim, inzwischen verstorben sind. 😄
Kommen Sie, da geht bestimmt noch was. Whataboutism as its best. Herrje. Warum so frustriert?
Nein, nur Steuerberater dürfen das.
Je mehr Löcher im Gesetz enthalten sind, umso ungerechter ist es. Das Steuerrecht ist so kompliziert, weil gegen Vereinfachungen stets geklagt wird. Aus den Urteilen entstehen Verwaltungsanweisungen und anschließend ändert sich das Gesetz. Es gibt in Deutschland eine regelrechte Klageindustrie.
@@GoldenLion8 danke, prima, dann ist es ja doppelt illegal - denn das lebende Wesen, umgangssprachlich Mensch, haftet und unterschreibt. Und was eine Bevollmächtigung ist, weiß ich 😉🥰
@@Enno.B das glaube ich sofort, erinnert mich auch an die Abmahnanwälte... und an andere bisher geldgeile Strukturen
Das Gericht hat richtig entschieden, um den Berufsstand des Steuerberaters zu stützen. Leider erstellen viele Buchhaltungsbüros auch unerlaubt Jahresabschlüsse und treten natürlich nicht nach außen hin auf, weil sie genau wissen, dass sie gegen das StBG verstoßen. Den Schaden hat immer der Mandant.
Nicht umsonst ist die Steuerberaterprüfung extrem schwer, mit einer Bestehensquote von teils nur 30-50%. Die Vorbereitungslehrgänge kosten enorm viel Geld.
Viele Buchhaltungsservices arbeiten daher mit Steuerberatern zusammen und verwenden deren Elster-Zertifikate als Untervollmacht. Problem gelöst.
Es ist auch davon auszugehen, dass hier mehrere Fälle gegen dieses Büro vorliegen, ansonsten wird so ein Fall aus Billigkeitsgründen durchgewunken. Querulanten müssen vom Markt, zur Not gerichtlich 😉
Die gesamte Urteilsschrift wäre hier interessant, ohne Auslassungen.
Alternativ könnte man eventuell mal das Steuerrecht so ausmisten, dass es auch für einen normalen Bürger oder kleinen Unternehmer in absehbarer Zeit möglich ist, den ihn betreffenden Steuerbereich zu verstehen und ggf selbst eine näherungsweise fehlerfreie Steuererklärung abzugeben, ohne Steuerberater oder halt mit Starthilfe durch das Buchführungsbüro.
Steuerberater haben dann noch genug zu tun mit Konzernbuchhaltung und Spezialfällen oder "Steueroptimierungen", dafür sind dann natürlich intime Kenntnisse des Steuerrechtes möglich.
Dann schaffen vielleicht auch mehr Steuerberater wieder die Prüfung, wenn man das Thema nicht so künstlich kompliziert macht. Meine Kanzlei hat nämlich inzwischen Nachwuchsprobleme, auch wenn meine Buchführung durch diese immer pünktlich erledigt wird, merkt man, dass die Belastung meines Ansprechpartners in der Kanzlei recht hoch ist.
@@deineroehre Die Prüfungen werden so schwer gemacht, weil die Anzahl der Anmeldungen hoch ist - quasi Auslese, was erstmal nichts mit dem Steuerrecht zu tun hat. Ein Steuerberater ist auf ähnliche Weise mit einem Anwalt zu vergleichen. Dazu kommt der Berufsstand des Steuerfachangestellten.
Dahingehend heißt es doch auch nicht, dass man das BGB plus zig andere Gesetze auf einen Bierdeckel schreibt, wenn es um den Anwaltsberuf eines Volljuristen geht. Es geht schlicht einfach nicht, auch aus Gründen der EU-Konformität und der gleichmäßigen Besteuerung. Außerdem wird geklagt ohne Ende. Die Urteile fließen dann irgendwann in das jeweilige Steuergesetz ein, was dann wieder ein Stück komplizierter ist. Es kommt also von den Menschen und Unternehmen selbst.
90% der Steuerberater berät übrigens ganz normale Mandanten, von Arbeitnehmer über Vermieter und kleine bis mittlere Unternehmen. Oft sind es Kanzleien mit 3-5 Beschäftigten. Damit würde man eine ganze Consulting-Branche auslöschen, was nicht gewollt sein kann, mit zehntausenden Beschäftigen.
Verstehe nicht, warum das hier dramatisiert wird.
Buchhaltungsbüros und Lohnsteuerhilfevereine dürfen halt nur bestimmte Tätigkeiten ausüben, die lt Steuerberatungsgesetz zulässig sind. Alles andere ist den StB/RA/WP vorbehalten.
Hätte das Buchhaltungsbüro das Schreiben im Namen des Kunden aufgesetz und vom GF unterschrieben dem FA zugeschickt, hätte man sich alles weitere sparen können.
@@r.835 aaaaahhh... hab erst mal den Kommentar gesucht 😅 genau! Wir beide stehen hier irgendwie alleine und verstehen es nicht 😅 🤜🤛
Schließe mich auch an. Auch wenn sie uns nicht gefallen hier und da, Gesetze sind mal wie sie sind und die entsprechenden Mechanismen ebenso. Wie du schon schreibst. Hätte es die Geschäftsführung in Ihrem Namen gemacht, wäre es keine Problem gewesen. Anfangen tut das ganze ja mit einer Rechtmäßigen Bestrafung wegen Verspätung. Der Fehler liegt ja auch hier nicht beim Finanzamt. Ich schreibe hier als jemand der wirklich schon massive Probleme hatte mit dem FA. Es ist wie es ist. DieSpielregeln sind gemacht und wir müssen sie halt so nutzen wie sie sind. Was mich auch etwas stutzig macht: hier wird das Ganze in etwa so erzählt als das das Buchhaltungsbüro die Strafe auferlegt bekommen hat… sicherlich nicht. Spätestens hier hätte klar sein müssen wer mit dem Finanzamt korrespondieren muss.
Es ist doch normal, daß jede Firma ihre Lohnbuchhaltung hat. Wenn bei Urlaub, Krankheit, Personalmangel, Internetabsturz, Versagen der Computer etc. verspätet eingeht, ist doch keine Straftat, es geht ein, halt nur etwas später. Betriebsprüfungen gibt es doch auch. Wenn die Post Briefe nicht zustellt, ist mir passiert, nur nicht vom Finanzamt. Was ist dann? 🤦♂️🤦♀️🤦
Der Unterschied ist, dass die Mitarbeiter der Buchhaltungsabteilung die ausführenden Organe der Firma angesehen werden, denn diese ist ja nur eine juristische Person, und kann nur durch das Handeln eines Mitarbeitenden etwas tun. Der StB bzw. das Steuerbüro sind dagegen eigenständige dritte, also betriebsfremde Personen.
Von Straftat spricht keiner, und darum geht es hier auch nicht. Aber wer Steueranmeldungen verspätet einreicht, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Habe ich auch schon gehabt, ist ärgerlich, aber ist halt mein eigener Fehler. Häufig verzichten Finanzämter darauf, aber manchmal ist das halt eine erzieherische Maßnahme. Das ist wie ein Knöllchen beim zu schnellen Fahren.
Ich sehe das anders. Wenn jede Firma ihre Fristen nicht einhält, dann entwickelt sich ein System wo gar die Löhne verspätet kommen. Dann will ich nicht mehr wissen, welche Probleme mit laufenden Kosten kommen, nur weil eine Firma wegen URLAUB (wohlgemerkt kein triftiger Grund) seine frist nicht eingehalten hat! Das Finanzamt hat in diesem Fall richtig gehandelt.
@@lyannavogue3647 Von der Sicht gesehen haben Sie natürlich Recht aber Ausnahmen bestätigen die Regel und es kann immer etwas unvorhergesehenes dazwischen kommen. Es sollte natürlich nicht zur Regel werden, Fristen sind Fristen
Lohnsteuern sind zu zahlende Steuern des Arbeitnehmers, also fremdes Geld, genau so, wie Umsatzsteuerzahllasten. Da hört der Spaß sofort auf. Da wird nichts gestundet und da gibt es keine Gnade beim Eintreiben.
Und wenn man das so macht, kommt das Finanzamt und sagt: " Du darfst den Antrag gar nicht stellen, denn der Zuschlag wurde gegen das Büro festgesetzt, mithin fehlt Dir das Rechtschutzbedürfnis." 😂😂
Finde ich aber richtig so. Es gibt eine klare Grenze, was Buchhaltung und was Steuerberatung ist. Und diese kann nicht so einfach aufgeweicht werden. Das Unternehmen, das Adressat des Verspätungszuschlags war, hätte selbst den Erlassantrag stellen müssen und nicht das Buchhaltungsbüro damit beauftragen dürfen. Erlassanträge sowie Einsprüche gegen Bußgelder, Säumnis- und Verspätungszuschläge sind Steuerberatungsleistungen und keine regulären Tätigkeiten der Buchhaltung.
Vielen Dank, für ihre Arbeit Frau Lederer. 💐
Also aus meiner Sicht wäre das doch eigentlich ganz einfach?
1. Die Buchhaltungsfirma hat das Finanzamt zwar gebeten die Strafe zu erlassen (da es von denen verschuldet war), allerdings hat das Finanzamt das lediglich als Antrag angesehen - es war aber kein Antragsformular, richtig? Bestreiten dass es sich um einen Antrag handelt und fertig, es war lediglich eine Bitte auf persönlicher Ebene.
2. Klage auf Unterlassung wegen unlauterem Wettbewerb.
Genauso wie es dem Buchhaltungsbüro theoretisch nicht zusteht Anträge für den Kunden ans Finanzamt zu versenden, so steht es dem Finanzamt nicht zu geschäftsschädigende Empfehlungen gegen das Buchhaltungsbüro gegenüber dem Kunden zu äußern.
Das, genau das!
Adressat des Verspätungszuschlagsbescheids ist das lohnsteuerpflichtige Unternehmen. Dabei ist es egal, ob es ein Buchhaltungsbüro damit beauftragt hat oder nicht. Das Unternehmen hat nun zwei Möglichkeiten, entweder Schadenersatz gegenüber dem Buchhaltungsbüro zu verlangen oder einen Erlassantrag zu stellen. Das kann das Unternehmen aber nur selbst oder ein Steuerberater bzw. Rechtsanwalt. Buchhaltungsbüros dürfen keine Erlassanträge stellen, einfache Kiste.
Ich musste mal Verzugszinsen für folgenden Sachverhalt bezahlen: Ich habe wie jeden Monat pünktlich meine Vorsteuer bezahlt. Das Finanzamt hat aber die Bankverbindung geändert und die geänderten Daten sind mir nicht aufgefallen. Einige Tage später wurde mir das Geld zurück gebucht und dann ist mir erst die geänderte Bankverbindung im Schreiben aufgefallen. Sofort habe ich auf das neue Konto überwiesen doch für die leicht verspätete Zahlung musste ich am Ende Verzugszinsen bezahlen. Hätten die mir Ihre geänderte Bankverbindung in einem Extra Schreiben oder mit einem deutlichen Hinweis mitgeteilt, hätte dieser Fehler vermieden werden können.
stimmt,
leider bist du laut diesem korreupten gesetzen in der Bringschuld, ergo musst DU dich informieren (sagen die so xD)
witzig ist, ich hatte es umgekehrt
Kontonummer gewechselt im Elster hinterlegt, nicht reingeschaut an altes konto überweisen und dann ein kostenpflichtigen bescheid erlassen, wo 15% einbehalten werden wollten für extra arbeit xD
Blöde Gesetze. Normalerweise würde der Kunde davon nichts mitbekommen. Jetzt wird das Büro gezwungen..oder eben teuren Steuerberater/Anwalt beauftragen. Der Kunde hat mit der Verspätung doch eigentlich gar nichts zu tun
Der Kunde muss sich aber die Fehler des Beauftragten zurechnen lassen. Das ist bei Fehlern eines Steuerberaters genauso. Wenn der StB die Frist versäumt, muss der Kunde den Verspätungszuschlag zahlen. Allerdings darf der StB Anträge selbst stellen. In Elster gibt es dafür in den Formularen einen eigenen Anschnitt, wo der Beauftragte StB eingetragen werden muss.
Ich denke, den Brief mit dem Verspätungszuschlag hat die Firma bekommen, für die die Buchhaltungsfirma tätig war. Diese hat dann die Buchhaltung informiert. Und die haben dann fälschlicherweise den Antrag auf Erlass gestellt und nicht nur vorbereitet.
Ich halte das für einen großen Fehler, dem Kunden nicht in Kenntnis zu setzten. Ich bekomme von meinem Steuerberater die gesamte Post als CC per eMail, somit bin ich über alles Informiert und kann ggf. eingreifen. Ein Verfahren zu verheimlichen, ist für mich ein Kündigungsgrund.
Der richtige Weg wäre gewesen, den Kunden zu informieren und eine Erstattung des Verspätungszuschages anzubieten. Gleichzeit ein Schreiben zu erstellen, mit der Prüfung und Unterschrift.
@@Kabelaffee Ein Steuerberater ist in der Regel auch der Empfangsbevollmächtigte für Post vom Finanzamt. Eine Buchhaltungsfirma nicht. Da kommt die Post beim Steuerpflichtigen an. Das weiß ich aus Erfahrung.
Nein, muss das Buchhaltungsbüro nicht tun. Die können den Antrag weiterhin fix und fertig schreiben, nur halt nicht mit dem Briefkopf des Büros, und geben das dem Kunden. Der unterschreibt und schickt den Antrag zum Finanzamt.
Ich bin dafür, dem Finanzamt zu verbieten, Steuern und Abgaben einzutreiben
Außerdem bin ich dafür, den Finanzamt das Verbieten zu verbieten.
Ich bin für Kinderarbeit!
Ich bin dafür, dass nicht jeder bei RUclips so einen Schwachsinn kommentieren darf.
@@ReinerWahnsinn-kb9cmabsolut....ich muss so lachen 😂
Es ist verboten
Da hat das Finanzamt auch alle Register gezogen. Hätte man den Antrag nicht einfach als nichtig betrachten können? Hatten die die Firma vielleicht aus einem anderen Grund auf dem Kieker? Ich vermute das, leider ist das nicht Gegenstand des Videos.
Wieso nichtig??? Gabs ein Formfehler? Junge junge …
@@PR2505 Ja, gab es. Der Antrag wurde vom Buchhaltungsbüro und nicht von einer befugten Person innerhalb des Unternehmens versendet.
Aber dennoch... wegen so einer Kleinigkeit so ein bescheuerten Zirkus uns Machtspiele zu machen. ... wie gessft, das ist unmenschlich. Der Sachbearbeiterfuzi im Finanzamt, der das veranlasst hat, hat einen riesen Minderwertigkeitskomplex oder schlimmere Probleme@@EngineScypex
Genauso ist das. Wird ohnehin ein Querulant gewesen sein 😂
Normal wird das aufgrund der Masse durchgewunken.
@@PR2505 Die Details fehlen hier, um das abschließend beurteilen zu können. Ich kann die Frage nicht beantworten. Ich kann nur beurteilen, was ein vernünftiger Mensch hätte tun können, um mehr Arbeit zu vermeiden.
5000 € Strafe zu verhängen klingt zumindest für mich nach keiner angemessenen Reaktion, aber das nur unter Vorbehalt, da ja die Details ohnehin nicht bekannt sind.
Ich hab 13 Jahre ein Buchhaltungsbüro geführt und nichts in dem Urteil war mir neu 😳. Ist sich denn nicht jedes Buchhaltungsbüro darüber im Klaren? Das Thema ist ja schon bei der UStVA heikel! In dem genannten Fall hätte ich entweder 1. den Antrag vorbereitet und der Mandant stellt ihn selbst oder/und 2. Ich hätte ihm den Betrag erstattet . Gleiches Vorgehen für jeden anderen Antrag sofern der Steuerberater des Mandanten das nicht ohnehin macht.
Habs zu spät gelesen. Hätte mir meinen Kommentar sparen können 😅
@@r.835 😅 nee, finde ich gut!
Krass, wie kompliziert und UNNÖTIG
Die Auffassung des Finanzamts entspricht der mir bekannten Rechtslage.
Der Beitrag war sehr aufschlussreich. Ich habe das so verstanden, dass das Büro sich immer an mich wenden kann, falls Unstimmigkeiten in den Lohnabrechnungen der Praxis auftreten und ich diese selbst mit dem Finanzamt klären muss.
Ja, denn der Steuerpflichtige ist immer in letzter Konsequenz für seine Steuererklärungen / Sachen verantwortlich gegenüber dem Finanzamt. ❤
Es gab das Problem, dass die Buchhalterin wegen einer schweren Erkrankung plötzlich ausgefallen ist und verstarb und es sehr schwer war, an ein anderes Buchhaltungsbüro zu kommen. Das Finanzamt schrieb viele Briefe, sodass ich, trotz übervoller Praxis, due Tätigkeit selbst übernehmen musste und erst nach vier Monaten vom einer neuen Buchhalterin kontrolliert werden konnte. Kleinere Fehler hatten sich eingeschlichen. Es war nervenaufreibend
Das ist als der Bürokratie Abbau, von dem alle reden.
Frau Lederer, ich bin positiv überrascht. Ein Video ohne den Zuschauer Angst zu machen ? - Bitte weiter so, vielleicht kann ich Sie dann irgendwann ernst nehmen.
Ach fantastisch willkommen in Deutschland, aber schön das die Lösung mit im Video ist 👍🏼🙏🏼 danke
Wieder was gelernt ❤ Danke ❤
Die Meldefrist bis zum 10. des Folgemonats ist sehr knapp bemessen. In den Niederlanden, wo ich arbeite, kann man die Lohn- oder Umsatzsteuererklärung bis zum letzten Kalender Tag des Folgemonats einreichen und bezahlen. In dem besprochenen Fall erhalten Sie bei einem ersten Versäumnis nur eine Verwarnung und keine Geldstrafe.
weil die Niederlanden menschen haben in der politik und den Fas
in deutschland geht es nur um schikane, betrug und abzocke
Wegen 180 Euro so viel Stress? Absolut bescheuert.
da sitzen anscheinend Psychopathen in diesem Finanzamt. Unglaublich wieviel kriminelle Energie manch Beamte an den Tag bringen -.-
bescheuert ist eher das gesetz und jene die es als bescheuert ansehen wenn man sich wehrt
Bei einer Verspätungsstrafe von €180 durch eigenes Verschulden prozessiert ein Buchhaltungsbüro? Bei Abwägung von Chancen und Nutzen eines Prozesses hätte ich das als Inhaber nicht gemacht. Selbst wenn der Steuerpflichtige selber den Antrag gestellt hätte (was er natürlich kann) und das Steueramt den Antrag behandelt hätte, wäre er abgewiesen worden. Urlaub ist nie ein entschuldbarer Grund für Versäumnisse im Verwaltungsrecht.
Hätte mich der Inhaber des Büros angefragt, was er machen soll, hätte ich ihm gesagt: "Zahlen Sie den Verspätungszuschlag auf Rechnung Ihres Büros."
Ich kann nicht verstehen, wie man überhaupt noch in Deutschland leben kann.
Wir sind vor über 4 Jahren ausgewandert, aus Europa weg.
War die richtige Entscheidung!
Ich auch 😅👍👍
Wohin ausgewandert?
@@sabiner.8672 wir sind 2020 nach Paraguay ausgewandert in eine gated community mit Österreichern, Schweizern, Luxemburgern, Deutschen, Kanadiern, Amis, Belguern, Niederländern, ein herrlich bunter Haufen. Wir wollten schon lange aus Deutschland raus und vorbereitet 2019, 2020 weg. Grund : solche Videos und Infos wir hier vorliegend und von Dr. Krall, Otte, Homm, Sinn.
Es war völlig klar, dass Deutschland den Bach runter gehen wird. Ich habe es so Vielen erklärt, jeder hat mich belächelt.
Wir leben hier glücklich und zufrieden, ganz anderes Leben.
Herzlichen Glückwunsch!
Ich habe derzeit auch solche Gedanken. Darf man fragen wohin Sie ausgewandert sind?
Wahrscheinlich ohne soziale Absicherung im Krankheitsfall und ohne Sozialsystem im Notfall 😂
Wenn's brenzlig wird, alt oder krank, kommen sie alle wieder.
Also das Buchhaltungsunternehmen fragt nur nach, das Finanzamt macht aus der Frage nen Antrag (statt dem Unternehmen zu sagen, dass dafür ein Antrag zu stellen ist) und sagt dann direkt, dass das Unternehmen gar keinen Antrag stellen darf…kann man sich auch nicht ausdenken.
Falsch, was sie nicht sagt ist, dass es meist so aussieht, als hätte der Kunde selbst geschrieben. Er wird wohl geplaudert haben und es auf das Buchführungsbüro geschoben haben. So kommt es meistens heraus. Der nächste Schritt ist die Zurückweisung aller Anträge und Erklärungen.
In der Regel haben die Buchhaltungsfirmen einen RA oder Steuerberater in dessen Auftrag diese Einsprüche etc. eingereicht werden. Es gibt ja in der Buchhaltung oft genug Gezanke mit dem FA. Und oft auch mit den Kunden da ist es schon sinnvoll einen RA in "Greifweite" zu haben.
War sicher ein Querulant. Das verrät die Dame nicht. Man müsste die gesamte Urteilsschrift lesen.
Frau Lederer Danke ❤
BRD-Land ist eben fortschrittlich, modern, weltoffen, tolerant, bunt und träumt von Radwege in Peru
Was ist mit dem dritten Punkt, der nahegelegten Trennung vom Kunden? Ist das ein Wunsch oder Bitte des Finanzamts? Auf welcher Grundlage? Und was drohnt bei weiterer zusammenarbeit? Nimmt das Finanzamt danndie Firmen besonders ins Visier? Also eine (versteckte) Drohung?Darf daß das Finanzamt ? Habe zumindest den Verdacht daß dann vorher schon mehr im Argen lag zw. Buchhaltungsfirma und Finanzamt als nur der hier erwähnte Fall.
Das ist so mieß.... Pflichten und keine Rechte. Na danke
du weißt das pflichten und rechte nicht voneiander trennbar sind oder?
@@FiverRedfox sollte man meinen... das das Gericht sahs ja anders.
Buchhaltung darf Lohnsteuer berechnen ect aber nicht wie ein Steuerberater ein Antrag stellen.
Habe ich etwas missverstanden, kann dies gerne korrigiert werden. Danke
@@FiverRedfoxSchornsteinfeger + TÜV zb, die haben Rechte ohne Pflichten..
Absolut korrekte Entscheidung!!! Gesetz muss geändert werden
Ergo muß auch hier ein Zusatzgesetz zum Stbg schleunigst eingebracht werden. Was nützt meine ganze Arbeit als Lohnbüro oder Lohnabrechnungsabteilung, wenn meine sachlich bezogenen Zusatzanträge abgewehrt werden.
Das sind halbgesetztliche Beschlüsse, die jeglicher Logik entbehren.
Bin ich so froh, daß ich aus dem Steuergehilfen (das gabs mal) lange weit weg bin!!!!
Das gesunde Unternehmen verlässt einfach das Land mit so einer kranken Bürokratie!!
Einfach? Dafür gibt es dann noch die Wegzugssteuer...
Die Bürokratie in den USA ist viel extremer. Dort muss man ein Führungszeugnis vorweisen und seine Fingerabdrücke hinterlassen, wenn man ein Gewerbe eröffnen will. Dann sind die Branchen genau aufgeteilt. Will man reinkommen, muss man warten, bis ein anderer aufhört und horrend hohe Abstandszahlungen leisten.
Die Steuerberater sind eh zu teuer dürfen das 1 bis 6 fache verlangen. Dann setzen sie eine mini teilzeitkraft dran und können vor lachen nicht einschlafen. Demnächst macht das die Ki Wenn ich zwischen den Jahren meine Buchhltung kompletiert habe, alles auf Exel Tabelle habe ich 5 Std gebraucht. Und der Steuerberater nimmt mir trotzdem glatt 1300€ ab. Trotz perfekter Vorbereitung u. Übersichtlichkeit. Armes Deutschland!
Wir brauchen endlich eine freie Markt Wirtschaft in dem Bereich, was die Steuerberater abziehen in Deutschland ist eine absolute Frechheit
Schöner Hinweis. Aber vor allem findet man doch heutzutage kaum noch ein Steuerbüro für welches das in irgendeiner Form lukrativ wäre von unbekannten potentiellen Mandanten in die Bresche zu springen, da die auch i.d.R. Ausgelastet sind bis unters Dach. Da wird man in 90% aller Fälle zu hören bekommen, dass man dafür im Moment leider keine Kapazitäten habe. Also muss man das als normale Fa bzw Bürger das dann eh selbst in die Hand nehmen. Da ist das dann schon nett, wenn man dafür div Musterbögen zur Verfügung hat.
kann das Buchhaltungsbüro Anträge nicht iA iV oder IVv machen, wenn eine entsprechende Mandatierung/Beauftragung vorliegt ?
so eine Beauftragung/Mandatierung ist nur zulässig bzw. wirksam, wenn der Beauftragte Steuerberater oder eine andere in §3 genannte Berufsgruppe ist. Das Buchhaltungsbüro darf (wie jeder "Normalo" auch) nur seine eigenen Steuererklärungen machen.
Da muss man aber tief luft holen... puls 160 seit vielen jahren... steht godseidank nicht im fokus...😢😢
Ich werde es wohl selbst nicht anwenden können, aber es ist interessant, wie das Finanzamt so tickt.
Das FA kann mich mal kreuzweise
Dann viel Spaß mit Schätzungen und Zwangsgelder bis hin zur Konto-/Lohnpfändung. Auch Pfändungen gegen Auftraggeber werden oft durchgeführt.
Dazu kommt die Krankenkasse und Berufsgenossenschaft.
Immer wenn ich solche Geschichten aus der deutschen Bürokratie höre, wird mich immer wieder schlagartig klar, warum mein Arbeitgeber in Deutschland keinen Betrieb hat und die Zulieferer, die wir in den letzten Jahren übernommen haben, ins Ausland umlagert.
Ein Mal im Jahr gibt es bei uns den Lohnausweis für die Steuer - reicht doch.
Auch spielt bei uns die Buchhaltung nicht Finanzamtaussenstelle und treibt die Steuern ein.
Dieser Grad an Bürokratie killt einfach nur noch das Unternehmertum, wenn mehr Menschen mit der Verwaltung von Problemen als mit der Lösung dieser oder gar mit der Schaffung von Produkten und Dienstleistungen beschäftigt sind.
Guten Morgen,
Ob der Rat, dass das Buchhaltungsbüro das Formular für den AG ausfüllen soll und diesem zur Unterschrift vorlegen, ein guter ist ? Wenn ich das in Zusammenhang bringe mit dem eingangs erwähnten Verbot zur Hilfe in Steuersachen, erscheint mir das konsequenter Weise auch nicht richtig. Aber ich verstehe davon nichts, war nur hereingestolpert.
Aber von einem Buchhaltungsbüro würde ich erwarten, daß es das Gesetz kennt. Und die Formulierung ist ja doch ziemlich eindeutig. Auch wenn das Gesetz unsinnig ist, gibt es da nichts, was man beim Lesen des Paragraphen falsch hätte verstehen können.
Kann ich einen Beratungstermin bei euch machen und wenn ja, wo in Deutschland seid Ihr ansässig?
Hallo Frau Lederer, ich möchte gerne Ihre Homepage auf meiner verlinken als Newsfeed. Ist es möglich?
Wir haben in Deutschland doch ganz schön was an der Mütze.
Das Verbot der Zusammenarbeit an die GmbH wurde auch vom BFH gehalten? Kann ich mir jetzt nicht vorstellen
Dass die Vertretungsbefugnis eingeschränkt ist, ist doch bekannt. Macht auch Sinn, weil Einspruchsverfahren sehr schnell sehr heftig eskalieren kann und dann wird es haarig mit der Haftung.
So einen Antrag hätte das Unternehmen schlicht selbst stellen müssen und das sollte einem über 20 Jahre tätigen Buchhaltungsunternehmen auch keine Neuigkeit sein.
👍👍wie immer
Danke 👍
Das beunruhigt mich nicht.... vermutlich haben die Herren die Kinderbücher von Robert Habeq gelesen......🤔 danach würde ich auch Alles verbieten 😂
Diese Aussage ist wieder mal so wie bei Pipi Langstrumpf Ich mach mir die Welt wie Sie mir gefällt. Es steht doch auch nicht drin das man keine Briefe ans Finanzamt schreiben darf. Zudem was diese Frist angeht ist das ganze wie so oft nach Pipi Langstrumpf. Will man Geld vom Finanzamt braucht das oft so lange das man schon gar nicht mehr dran gedacht hat wenn man das dann bekommt. Das ganze grenzt ja schon an Leibeigenschaft obwohl was heißt hier grenzt!
Danke!
Die Überschrift des Videos lautet, dass das Finanzamt die Buchhaltung verbiete. So wie ich das Video verstanden habe, geht es jedoch nur darum, dass ein Buchhaltungsbüro (ohne irgendwelche steuerlichen Qualifikationen) andere Personen nicht steuerlich beraten darf. Das Problem könnte doch dadurch gelöst werden, dass einfach die direkt betroffene Person den Erlassantrag stellt anstatt des Lohnbüros? Die Überschrift des Videos ist irreführend.
Wie wäre es mit Video ansehen???? Genau das hat sie am Ende des Videos gesagt.
Was ein Theater um 180 Euro. Und wer hat das ganze Theater bezahlt? Der Steuerzahler!
Es zeigt mal immer wieder wie absicht schwierig gmeacht haben wird, Wer hat das Gesetzt zugestimmt? Ich habe es nicht zugestimmt!
Irgendwie befremdlich. Wenn man mit einem FA zu tun hat, weiß man doch, wie die Mitarbeiter „ticken“. Ich hätte die 180 € bezahlt,
Und hätte deswegen auch nicht §chlecht geschlafen oder wäre verhungert. Aber Buchhalter haben eine andere Denkweise als
einfache Steuerzahler.
ich kenne mein FA sehr gut
aus elster hat ein mitarbeiter protokoll falsch übernommen so dass das 10 fache an EInkommen eingetragen wurde
ende vom lied war ich sollte 32k lohnsteuer nachzahlen
jedliche freundlich info, dass da und da fehler ist wurd emit
"zahl oder werd gepfändet oder geh in den Knast" beantwortet widerspruch nutzlos
es endete dass ich rabiat wurde und meinte dass es falsch ist und jeder versuch es zu KLAUEN mordversuch sei (wären in dem jahr 8 monatsgehälter gewesen komplett, da ein FA die P konto bzw pfändungsregeln umgehen kann und alles einfordern kann auf einmal ohne selbstbehalt)
Erst als es öffentlich gemacht wurde inkls namen der Person inkls deren abteilungsleiter kam leben ins spiel und es wurde 2 wochen später kleinlaut gesagt, "fehler sry"
Daran erkennt man man welche menthalität dort arbeitet und das man nciht kleinbei geben sollte wenn dieser Fascho verein droht
Wenn ich als Unternehmer einen solchen Antrag selber stellen darf (ohne Rechtsanwalt), darf ich das dann nicht auch delegieren? Z,B. an meine Sekretärin, oder eben an mein Buchhaltungsbüro, so dass diese den Antrag "in meinem Auftrag" einreichen? Dann dürfte es doch nur noch relevant sein, in wessen Namen dieser Antrag eingereicht wird?
DANKE!
Also ist Lohnsteuerkram eine "einfachere Arbeit", die auch Buchhalter machen können, aber ein simpler Antrag, ob man die Strafzahlung nicht erlassen kann, ist so kompliziert, dass es dafür einen Anwalt oder Steuerberater braucht?
An wen wurde den der Bescheid über due Strafe geschickt. Wer war der "Beschuldigte"? Wer sollte die Strafe zahlen?
Berechtigte Fragen. Eigentlich der Steuerpflichtige
Das darf jeder ist falsch ausgedrückt. Das darf jeder wenns um die eigenen Angelegenheiten geht. Ich darf auch nicht für Franz Mayer die Steuererklärung machen.
Wahnsinn! Wusste nicht dass es Unterschied zwischen Steuerberater und Buchhaltungsbüro gibt!
Das weiß doch jeder Steuerpflichtige😮
@@sosammahoid nein, weiß keiner; wer beschäftigt sich bitte mit so 'nem Kram überhaupt?!
@@sassuki jeder, der sein Wissen nicht nur von Tiktok, Telegram und sonstigen Schwafelkanälen bezieht, sondern einen Schulabschluß, einen Ausbildungsberuf oder sogar Studium hat oder vielleicht sogar selbst Gewerbetreibender ist.
@@sosammahoid ich hab einen Master-Abschluss, und 2 Firmen, und weiß es nicht 😂
@@sosammahoid Ouch
eine runde fremdschämen
Meine Enkelin spricht jetzt schon davon, wenn sie ihr Medizinstudium beendet hat, nach Dubai zu gehen.
Deutschland ist für sie nicht tragbar.
Hat Herr Scholz auch eine Ausbildung zum Kanzler?
Ich würde nie im Leben ein Buchhaltungsbüro beauftragen.
Nach meiner Meinung "die haben nichts zu tun"......sind aber vermutlich überlastet.
Wenn die Behörden aber zu spät sind, ist das "Normal"
Armes Deutschland 🇩🇪
Frau Lederer😊 viele Grüße und Danke für Info/Video 👍🏻
Wo ist denn jetzt das Problem?
Das Büro hat im Auftrag des Mandanten/Kunden die Buchhaltung gemacht. Hatte es auch den Auftrag, gegen den Verspätungszuschlag vorzugehen?
Eigentlich ist deren Kunde für die verspätete Abgabe verantwortlich (ja, das ist so) und der hat auch den Verspätungszuschlag bekommen - nicht das Buchhaltungsbüro. Letzteres wollte offenbar nicht für den Fehler gerade stehen.
Merken Sie was? Ohne Regeln geht es nicht. Eine Frist ist einfach eine Frist. Krönchen gerade rücken, die popeligen 180 eur bezahlen und gut is.
Das der Rest so eskaliert ist, zeugt auch schlicht von Unkenntnis unseres Systems. Und genau deswegen muss man in einigen Berufen (eigentlich in den meisten) Sach- und Fachkunde nachweisen. Will ja auch keiner von einem Teilzeit Autodidakt operiert werden, oder?
Und wer noch nicht kapiert hat, wozu Steuern da sind, dem kann sowieso keiner mehr helfen.
@@Whayne9 aha
DU hast scheinbar auch eine "kostenlos" mentalität oder?
Da fühlen sich zwei angegriffen, oder schuftet ihr zufällig beim Finanzamt ?
Die Buchhaltung hat einen Brief geschrieben keinen Antrag. Der Finanzbeamte hat es als Antrag gewertet.
Ich finde das Urteil nicht gerecht.
Für eine "Schenkung" auch noch Ansprüche fordern. Hoffentlich ist eine Unterschrift des Finanzangestellen vorhanden.
Ich hätte jetzt gedacht, dass man einen Einspruch gegen eine als ungerechtfertigt empfundene Forderung immer einlegen darf, egal welche Ausbildung man hat und ob man überhaupt eine hat.
Du hast erst einmal grundsätzlich recht, mit einer kleinen Einschränkung. Dein Satz gilt nur, wenn es sich um die eigenen steuerlichen Belange handelt.
Im geschilderten Fall hat ein Unternehmen U die Lohnabrechnung extern an ein Buchhaltungsbüro B vergeben. B hat nun die Lohnsteueranmeldung verspätet abgegeben. Daraufhin ist durch das Finanzamt ein Verspätungszuschlag für U erlassen wurden, da dieser (für eigene und fremdverschuldete Fehler und Versäumnisse) haftet.
Das Büro B darf in diesem Fall keine Anträge, Rechtsbehelfe o. ä. stellen, da es sich nicht um eigene, sondern um Steuerangelegenheiten von U handelt. Das ist einem Buchhaltungsbüro, im Gegensatz zu einem Steuerbüro, gesetzlich verboten.
Bei diesem Sachverhalt hätte also richtigerweise U einen Rechtsbehelf einlegen müssen.
@@boomerfan369 verstehe, danke!
Wir haben das nach Polen ausgelagert, eigentlich kein Problem.
Das sollte man mal Olaf Scholz erzählen, damit er wieder was zu lachen hat.
Ich habe meine Ausbildung bei einer Steuerberaterin absolviert Als ich selbstständig war, habe ich meine Buchhaltung selbst gemacht. Hoffentlich kriege ich nicht noch nachträglich Ärger
Genau genommen dürfen Buchhalter keine Lohnkonten und Buchhaltungen anlegen. Das und die UStVa sind Vorbehaltstätigkeiten.
Also man braucht einen Steuerberater wenn man einen Mitarbeiter einstellt.
So kann kein Buchhalter sinnvoll arbeiten.
Wie ist es, wenn der Buchhalter mit einem Steuerberater zusammen arbeitet und dann als Erfüllungsgehilfe auf dem Briefkopf der Steuerberater im Auftrag den Antrag unterschreibt.
Es gibt sogar Steuerberater, die Buchhalter bei der Steuerberaterkammer melden, wenn die z.B. eine Rentenversicherungsprüfung durchführen.
Recht ist selten Praxisgerecht gestaltet.
Danke ❣️ sehr gut 👍 danke für die Info! 🎉❤🎉❤
Gerne 😊
In Kurzform könnte man sagen, dass das Lohnbüro einen Fehler gemacht hat und dieser zunächst bloß 180€ gekostet hat. Leider wurde im Video jetzt nicht erwähnt, ob das Lohnbüro nicht mehr für die GmbH arbeiten darf. Allerdings würde ich als GmbH auf so ein Lohnbüro von mir aus verzichten. Als Auftraggeber würde ich hier übrigens nichts unterschreiben…
Und Nach Hörensagen aus einem anderen (humorvollen) Anwaltskanal können Anwälte nicht rechnen. Kein Wunder also, dass die Buchhaltung kompliziert finden.
Ach ne, will das Finanzamt das vielleicht gerne selber machen.....derweilen kommen sie mit ihrer Arbeit eh nicht hinterher. Warte schon ein Jahr auf ein Schreiben .....aber huch dauert noch, man hat zu viel zu tun.
das war sicher ein frustrierter Beamter der Zuhause nichts zu sagen hat🥵
Darf ich auch nicht für Familienmitgliedern eine Steuererklärung abgeben?
Nach § 6 Nr. 2 des Steuerberatungsgesetzes ist die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen bei Angehörigen erlaubt.
was ist denn nun aus dem Buchhaltngsunternehmen geworden? Noch aktiv oder besser ausgewandert?
Der Titel ist ein absoluter Unfug und unseriös!
Ansonsten sachkundige und verständliche Darstellung.
Also wirklich… der Titel ist mal absolut falsch.
Mein Sprichwort; zu viele Köpfe verderben den Brei. Unglaublich 🙈
Willkommen im besten aller Zeiten
Aha. Unser Steuersystem ist so kompliziert das es nur Hochgebildete können. Jedenfalls wenn Größere Unternehmen ein Steuerbüro beauftragen.
Der Kleinunternehmer und Rentner kann das natürlich und muss seine Steuererklärung selbst machen 😂
Ich habe das Finanzamt bei uns mal auf gefiltert. Die können nicht mehr auf Rechnung kaufen. Sollen die selber sehen woher die exotische Produkte bekommen. Ich hoffe ich kann damit helfen.
Wir sollten ein neues Land gründen
und da gibt's auch keine Steuern, kein Finanzamt und keine Buchhaltung mehr. 😂
Verspätungszuschlag gegen das Büro oder den Kunden des Büros ?