Stellt sich der Landesbetrieb Straßenbau NRW über das Tierschutzgesetz? - Tiernotruf

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  • Опубликовано: 5 окт 2024
  • Im Mai 2017 meldete ein Passant die Neuinstallation eines Taubengitters unter einer Autobahnbrücke. Unabhängig vom Stadtgebiet ist für Maßnahmen an Autobahnbrücken grundsätzlich der Landesbetrieb Straßenbau NRW mit seinen Autobahnmeistereien zuständig. Und genau die habe ich dabei erwischt, wie sie gerade Vergitterungsarbeiten beendeten, obwohl noch lebende Tauben hinter dem Drahtgeflecht saßen. Aus dem Gespräch ging hervor, dass der Landesbetrieb seinen Mitarbeitern scheinbar keine geeigneten Vorgaben mit auf den Weg gab, wie mit der zu vergrämenden Taubenpopulation tierschutzgerecht umgegangen werden soll. Zum Glück konnte ich vorerst erwirken, dass die Gitter umgehend wieder geöffnet werden mussten. Zudem wurde angeboten, bei der Räumung des Hohlraums im Winter 2017 mitzuwirken, damit keine Tauben eingesperrt werden. Eine anschließende Vermittlung von Jungtauben - falls nowtwendig - wurde ebenfalls zugesagt. Man zeigte sich interessiert, doch im November 2017 wurde das Gitter dann wieder verschlossen ohne den Tiernotruf zu involvieren. Und wieder war eine lebende Taube hinter den Gittern. Wir gehen daher davon aus, dass illegale Tötungen durch Verhungern bzw. Verdursten der Staddtauben bei solchen Vergrämungsmaßnahmen nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist.
    Auch im Juni 2017 hatten wir bei einer Vergrämungsmaßnahme unter einem anderen Teilstück derselben Autobahn zwei Stadttaubenküken befreit, die ohne Hilfe einen langen und grausamen Tod hinter den Gittern auf einer Lampe gestorben wären - • Babytauben sollten ele...
    Es wird sicher tausende solcher Gitter und Netze unter den Autobahnbrücken in NRW geben. Überall dort lebten vorher Tauben. Ich frage mich, bei wievielen dieser Maßnahmen die Räumung im Rahmen des Tierschutzgesetzes und bestenfalls zusammen mit dem örtlichen Tierschutzverein oder regionalen Taubengruppen erfolgte? Wo wurden die ganzen Taubenküken, die noch flugunfähig waren, hingebracht? Eine Tötung wäre nicht legal, denn auch für Tauben gilt das Tierschutzgesetz. Und das verbietet die Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund. Ich zumindest habe den Eindruck, dass sich der Landesbetrieb Straßenbau NRW in Sachen Tauben über das Gesetz stellt und den Tierschutz mit Füßen tritt. Es sind ja nur Tauben...

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