Ich bin Kleinunternehmer und arbeite im Home Office. Alle meine Dienstleistungen sind digital. Welche neuen Regeln gibt es für Home Office, die mich betreffen oder begünstigen können? Unglaublich, all deine Videos, danke, dass du dein Wissen teilst.
lieber Melchior, ganz lieben Dank dir für den super informativen Beitrag zu diesem Thema: es war spannend und informativ - war die ganze Zeit dabei !:)
Gibt doch einige Drittländer, für die die Reverse Charge-Regelung ebenfalls Anwendung findet - die USA zum Beispiel. Aber davon unabhängig ist das echt ein super Kanal - unbezahlbar, super gut erklärt, vielen Dank für all die Videos.
Frage an euch: Ich bin im Moment noch Kleinunternehmerin aus bürokratischen Gründen. Ich biete als Freiberuflerin eine Online Yoga Class an und über mein Gewerbe, Online Kurse & 1:1 Coaching, somit habe ich doppelte Buchführung & Kosten. Habe ich richtig verstanden, dass ich meine freiberuflichen Tätigkeiten unter meinen Gewerbe laufen lassen? Eine Vereinfachung wäre top. Wenn ja, kann ich dies in diesen Jahr noch umsetzten oder lieber ab dem 01.01.2024?
Ja, das könntest du zusammenlegen 👍 Kannst du auch jederzeit machen. Schreib einfach deine Rechnungen über dein Gewerbe und lass alle Kosten darüber laufen.
Beikomme ich hier dann nicht Ärger mit der Rentenversicherung, wenn ich meine Freiberufliche Tätigkeit als Gewerbe laufen lasse? @@STEUERFIT.Selbststaendige
Erstmal vielen Dank für das super Video. Eine Frage hat sich mir noch nicht beantwortet. Ab 2024 bin ich keine Kleinunternehmerin mehr. Im Dezember 2023 habe ich noch 2 Rechnungen gestellt, die allerdings erst im Januar überwiesen werden. Diese Rechnungen wurden natürlich ohne Umsatzsteuer geschrieben. Wie läuft das dann ab? Der Zahlungseingang ist ja dann im neuen Geschäftsjahr, in dem ich Ust zahlen muss. Es wäre ja sehr ärgerlich, wenn ich davon USt zahlen müsste, obwohl ich am Leistungsdatum noch Kleinunternehmer war und ich eben keine USt ausgewiesen haben. Ich würde mich sehr freuen, wenn Du mir helfen kannst :)
Super Video, richtig authentisch erläutert! Ich habe eine Frage. Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen :). Wenn ich nun im November 2020 mit der selbstständigen Tätigkeit angefangen habe, jedoch das Gewerbe erst am 01.06.2021 "gründete/anmeldete". Ist die Gründun nicht entscheidend, sondern der Start der selbständigen Tätigkeit? Sprich November?! Welche Steuernummer muss ich in der UST Erklärung und EÜR für 2020 angeben? Die für das Gewerbe, welche ich 2021 erhielt. Oder meine private? Wenn 2020 z.B im Zeitraum Nov-Dez 1900€ verdient wurden, wäre die Kleinunternehmerreglung für 2021 Jahres-anteilig erfüllt, oder? Jetzt waren es doch mehr, vielen Dank! :D
Moment mal, du hast vor der Gründung des Gewerbes selbstständig Geld verdient? Das darfst du doch gar nicht, musst also Bußgeld zahlen. Hast du das Problem mitterweile gelöst?
Hallo, vielen Dank für die hilfreichen Videos. Trotzdem habe ich noch ungeklärte Fragen zu meinem Fall. Ich bin volljährig aber noch Schüler und möchte ein Kleinunternehmen anmelden um meine Tätigkeit als Schwimmlehrer auszuüben. Ich bin noch über meine Mutter in der Schweiz privat Versichert. Kann ich das weiterhin sein oder muss ich selber in Deutschland versichert sein? Außerdem frage ich mich welche Sozialabgaben ich zahlen muss, bzw. wie hoch diese sind. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Lg
Hey alle zusammen kurze Frage ich habe mein Gewerbe angemeldet und bei Elster schon den Bogen zur Steuerlichterfassung ausgefüllt muss ich warten bis ich meine Steuer Nummer bekomme oder kann ich schon direkt anfangen zu verkaufen ohne Steuernummer, im Internet hab ich gelesen, das man erst die Stummernummer bei einem wert von 250Euro angeben muss. Danke im Voraus für die Antworten.
Hallo Melchior, ich habe mal ein Frage. Und zwar habe ich Anfang letztens Jahres einen Lehrgang belegt und rückwirkend eine anteilige Rückerstattung der BG bekommen. Ist diese Gutschrift steuerfrei oder wird sie als Einnahme gezählt und auf den Umsatz angerecht. Danke schonmal vorab und danke für die tollen Videos!
Hallo, Ich hab auch eine Frage bin dieses Jahr auch in die Regelbesteuerung geruchtscht weil ich zu viel Umsatz hatte. Jetzt habe ich aber noch ordentlich Ware im Lager von welcher ich mir keine Vorsteuer ziehen konnte beim Kauf und jetzt aber ja beim Verkauf schon zahlen muss gibt es da eine Möglichkeit die doppelte Besteuerung zu vermindern oder so? Vielen Dank für das tolle Video Tim
Manche Finanzämter sind kulant und lassen dich deine Besteuerungsart rückwirkend ändern. Das bedeutet aber auch, dass du für die Waren nicht nur vorsteuerabzugsberechtigt wirst, sondern deine Erlöse auch umsatzsteuerpflichtig. Du solltest also zuerst eine Gegenrechnung machen, ob sich dabei für dich noch immer ein Plus im Vorsteuerabzug ergibt. In der Regel wird das Finanzamt deinen Antrag bei einem positiven Vorsteuersaldo jedoch ablehnen. Du unterschreibst mit dem steuerlichen Erfassungsbogen dein Einverständnis, dich (ich glaube 5 Jahre?) an die Kleinunternehmerregelung zu binden, solange du die Umsatzgrenze nicht überschreitest.
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Ich bin Kleinunternehmer und arbeite im Home Office. Alle meine Dienstleistungen sind digital. Welche neuen Regeln gibt es für Home Office, die mich betreffen oder begünstigen können? Unglaublich, all deine Videos, danke, dass du dein Wissen teilst.
Genau zu diesen Thema kommt am Donnerstag 17 Uhr ein Video. Schau da einfach nochmal rein. :D
lieber Melchior, ganz lieben Dank dir für den super informativen Beitrag zu diesem Thema: es war spannend und informativ - war die ganze Zeit dabei !:)
Gibt doch einige Drittländer, für die die Reverse Charge-Regelung ebenfalls Anwendung findet - die USA zum Beispiel. Aber davon unabhängig ist das echt ein super Kanal - unbezahlbar, super gut erklärt, vielen Dank für all die Videos.
Danke für die tollen videos❤auch hifreichen
Vielen Dank!!!
Frage an euch:
Ich bin im Moment noch Kleinunternehmerin aus bürokratischen Gründen. Ich biete als Freiberuflerin eine Online Yoga Class an und über mein Gewerbe, Online Kurse & 1:1 Coaching, somit habe ich doppelte Buchführung & Kosten. Habe ich richtig verstanden, dass ich meine freiberuflichen Tätigkeiten unter meinen Gewerbe laufen lassen? Eine Vereinfachung wäre top. Wenn ja, kann ich dies in diesen Jahr noch umsetzten oder lieber ab dem 01.01.2024?
Ja, das könntest du zusammenlegen 👍 Kannst du auch jederzeit machen. Schreib einfach deine Rechnungen über dein Gewerbe und lass alle Kosten darüber laufen.
Beikomme ich hier dann nicht Ärger mit der Rentenversicherung, wenn ich meine Freiberufliche Tätigkeit als Gewerbe laufen lasse? @@STEUERFIT.Selbststaendige
Erstmal vielen Dank für das super Video.
Eine Frage hat sich mir noch nicht beantwortet.
Ab 2024 bin ich keine Kleinunternehmerin mehr. Im Dezember 2023 habe ich noch 2 Rechnungen gestellt, die allerdings erst im Januar überwiesen werden. Diese Rechnungen wurden natürlich ohne Umsatzsteuer geschrieben. Wie läuft das dann ab? Der Zahlungseingang ist ja dann im neuen Geschäftsjahr, in dem ich Ust zahlen muss. Es wäre ja sehr ärgerlich, wenn ich davon USt zahlen müsste, obwohl ich am Leistungsdatum noch Kleinunternehmer war und ich eben keine USt ausgewiesen haben. Ich würde mich sehr freuen, wenn Du mir helfen kannst :)
Die Rechnungen von 2023 sind ohne Umsatzsteuer, keine Sorge.
Super Video, richtig authentisch erläutert! Ich habe eine Frage. Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen :). Wenn ich nun im November 2020 mit der selbstständigen Tätigkeit angefangen habe, jedoch das Gewerbe erst am 01.06.2021 "gründete/anmeldete". Ist die Gründun nicht entscheidend, sondern der Start der selbständigen Tätigkeit? Sprich November?!
Welche Steuernummer muss ich in der UST Erklärung und EÜR für 2020 angeben? Die für das Gewerbe, welche ich 2021 erhielt. Oder meine private?
Wenn 2020 z.B im Zeitraum Nov-Dez 1900€ verdient wurden, wäre die Kleinunternehmerreglung für 2021 Jahres-anteilig erfüllt, oder?
Jetzt waren es doch mehr, vielen Dank! :D
Moment mal, du hast vor der Gründung des Gewerbes selbstständig Geld verdient? Das darfst du doch gar nicht, musst also Bußgeld zahlen.
Hast du das Problem mitterweile gelöst?
Hallo, vielen Dank für die hilfreichen Videos. Trotzdem habe ich noch ungeklärte Fragen zu meinem Fall. Ich bin volljährig aber noch Schüler und möchte ein Kleinunternehmen anmelden um meine Tätigkeit als Schwimmlehrer auszuüben. Ich bin noch über meine Mutter in der Schweiz privat Versichert. Kann ich das weiterhin sein oder muss ich selber in Deutschland versichert sein?
Außerdem frage ich mich welche Sozialabgaben ich zahlen muss, bzw. wie hoch diese sind. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Lg
Hey alle zusammen kurze Frage ich habe mein Gewerbe angemeldet und bei Elster schon den Bogen zur Steuerlichterfassung ausgefüllt muss ich warten bis ich meine Steuer Nummer bekomme oder kann ich schon direkt anfangen zu verkaufen ohne Steuernummer, im Internet hab ich gelesen, das man erst die Stummernummer bei einem wert von 250Euro angeben muss. Danke im Voraus für die Antworten.
Bist du Kleinunternehmer ?
Hallo Melchior, ich habe mal ein Frage. Und zwar habe ich Anfang letztens Jahres einen Lehrgang belegt und rückwirkend eine anteilige Rückerstattung der BG bekommen. Ist diese Gutschrift steuerfrei oder wird sie als Einnahme gezählt und auf den Umsatz angerecht. Danke schonmal vorab und danke für die tollen Videos!
Da eine Gutschrift der BG eine Ausgabenminderung ist und die Abgaben an die BG grundsätzlich steuerbefreit sind, ist die Gutschrift es ebenso.
Hallo,
Ich hab auch eine Frage bin dieses Jahr auch in die Regelbesteuerung geruchtscht weil ich zu viel Umsatz hatte. Jetzt habe ich aber noch ordentlich Ware im Lager von welcher ich mir keine Vorsteuer ziehen konnte beim Kauf und jetzt aber ja beim Verkauf schon zahlen muss gibt es da eine Möglichkeit die doppelte Besteuerung zu vermindern oder so?
Vielen Dank für das tolle Video
Tim
Manche Finanzämter sind kulant und lassen dich deine Besteuerungsart rückwirkend ändern. Das bedeutet aber auch, dass du für die Waren nicht nur vorsteuerabzugsberechtigt wirst, sondern deine Erlöse auch umsatzsteuerpflichtig. Du solltest also zuerst eine Gegenrechnung machen, ob sich dabei für dich noch immer ein Plus im Vorsteuerabzug ergibt.
In der Regel wird das Finanzamt deinen Antrag bei einem positiven Vorsteuersaldo jedoch ablehnen. Du unterschreibst mit dem steuerlichen Erfassungsbogen dein Einverständnis, dich (ich glaube 5 Jahre?) an die Kleinunternehmerregelung zu binden, solange du die Umsatzgrenze nicht überschreitest.