Drohnen Abwehr erlaubt

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  • Опубликовано: 9 сен 2024
  • Drohnen sind grundsätzlich erlaubt. Drohnen über Grundstücken können aber auch lästig sein. Da mit Drohnen regelmäßig auch Bilder geschossen oder Videos aufgenommen werden, kann man schnell mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Muss man sich Drohnenflüge über dem eigenen Grundstück gefallen lassen oder darf man Drohnen über Privatgrundstücken abschießen. Mit all diesen Themen beschäftigen wir uns in diesem Video.
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Комментарии • 11

  • @nord8507
    @nord8507 Год назад +4

    Was ist mit Privat Flugzeugen?✈️

    • @unzulaessig
      @unzulaessig Год назад

      L O L

    • @andreaswehle4812
      @andreaswehle4812 2 месяца назад

      bis zur Stratosphäre gehört über deinem Grundstück auch der Luftraum Dir, soweit du daran ein Interesse hast und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Ach ja auch der Boden unter dem Grundstück bis zum flüssigen Erdmantel bzw. sogar dem Erdmittelpunkt
      Aber § 905 Abs. 2 BGB

  • @andreaswehle4812
    @andreaswehle4812 2 месяца назад

    geht das auch laut und deutlich? :(

  • @jondoe-hp9jm
    @jondoe-hp9jm 3 месяца назад

    Sorry aber hier gibt es keinerlei neue Informationen..... Ist das selbe das WBS Legal bereits vor einem Jahr deutlich ausführlicher zu exakt dem selben Fall gemacht hat....

  • @Soundfactory24
    @Soundfactory24 11 месяцев назад

    Ich stelle mir folgendes Szenario vor (was hoffentlich nicht stattgefunden hat): A) Die ersten 3 Schüsse gingen daneben, haben jedoch ein Auge des Nachbarn getroffen. B) Die Drohne ist unkontrolliert auf einen Fußweg abgestürzt und die Propeller haben das Gesicht eines Fußgängers zerschnitten. Ich denke mal nicht, dass ein Besitzer eines Luftgewehres (wenn er denn den kleinen Waffenschein besitzt) hier wild in der Luft herumballern darf ? Und nein: Ich will nicht den verrückten Drohnenpiloten in Schutz nehmen.

    • @deinrechtTV
      @deinrechtTV  10 месяцев назад

      Hallo,
      in dem Video lag der Fokus auf drohnenspezifischen Fragen. Waffenrechtliche Themen wurde bewusst außen vor gelassen, um nicht weitere Themenkomplexe anzufassen und zu verwirren. Das soll auch bei den ANtworten so beibehalten werden. In beiden angefragten Fällen dürfte von einer farhlässigen Körperverletzung auszugegehen sein. Im Fall a) käme noch eine versuchte Sachbeschädigung, im Fall b) eine vollendete Sachbeschädigung hinzu, wobei die Sachbeschädigungen wo0hl gerechtfertigt sein dürften. Landet im Fall b) die Drohne auf der Straße, so läge wohl auch ein fahrlässig begangener gefährlicher EIngriff in den Straßenverkehr vor.
      Und ja: Es ist sicher sinnvoll, wenn man in solch einer Situation als Schütze weiß, was man tut.

    • @andreaswehle4812
      @andreaswehle4812 2 месяца назад

      @@deinrechtTV ist aber ein berechtigter Einwand, weil der Kinderkram mit der beschädigten Drohne ist ja eigentlich klar. Der Nachbarshund versucht mich zu beißen und ich hau den Tod. der ki ferngesteuerte Unitree Go2Air wird an mein Grundstück geschickt, um Bilder und Videos von mir zu machen -> ich hacke das Ding kurz und klein. Fertig.
      Drohne abschießen also ok, aber das Schießen auch? Verstoß gegen § 10 Abs. 5 WaffG???