Unternehmensbewertung: Vereinfachtes Ertragswertverfahren vs. IDW S1 Gutachten

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  • Опубликовано: 6 сен 2024

Комментарии • 49

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater  3 года назад +2

    Jetzt am Programm "Steuergestaltung 12.0" mit Prof. Dr. Christoph Juhn teilnehmen: www.juhn.com/steuern/gestaltung

  • @nalasrai
    @nalasrai 3 года назад +62

    Mehr gelernt als ein Semester BWL.

  • @locomusikbox2130
    @locomusikbox2130 3 года назад +27

    In der Geschwindigkeit, wie Herr Juhn das hier vermittelt, könnte man meinen, es wurde eine neue Kaffeemaschine in der Kanzlei angeschafft.
    Spannendes Thema, toll erklärt, danke!

  • @geeo_official
    @geeo_official 3 года назад +15

    Mal wieder top motiviert, so macht Lernen Spaß !

  • @KubiPower
    @KubiPower 7 месяцев назад +1

    Top erklärt! Vielen dank Herr Dr Juhn

  • @s1l3nce75
    @s1l3nce75 3 года назад +6

    Mega Video!!!
    Hab schon länger auf was zum BewG bei Ihnen gewartet!

  • @ermano6775
    @ermano6775 Год назад +1

    Bitte weiter so Herr Dr. Juhn Ihre Videos sind einfach super, evtl lasse ich mich bald bei Ihnen vertreten 👍🏽

  • @sklorzmichael2843
    @sklorzmichael2843 3 года назад +3

    Vielen Dank für den Content, wie immer extrem hilfreich

  • @rephlex
    @rephlex 3 года назад +1

    Bestes Video über das Thema auf RUclips. Danke und weiter so!

  • @dr.michaelbonefeld5874
    @dr.michaelbonefeld5874 3 года назад +6

    Für die Bewertung in Zivilsachen für die Berechnung beim Zugewinn oder Pflichtteil greift aber das sog. modifizierte Ertragswertverfahren (vgl. BGH Urteil v. 08.11.2017 - XII ZR 108/16).

  • @Alll325
    @Alll325 Год назад +1

    Klasse 🤙🏼. Mit Ihnen würde ich gerne einen Kaffe trinken gehen ☕️

  • @wolfgangsteinmetz7326
    @wolfgangsteinmetz7326 Год назад +1

    Gasthörer. Wenn ich an eine leere Immobilien GmbH eine Immobilie verkaufe, kann dann der Firmenwert nach den Erträgen der letzten drei Jahre berechnet werden, in dem die Immobilie in meinem Privatbesitz war. Steuergestaltungs Modell.

  • @4444Maynard
    @4444Maynard 3 года назад +2

    Hi Christoph, many thanks for another "High Performance Video". Until we meet, stay safe and be blessed. If you only know what you Wall Street Worth is... :)))

  • @muc_9789
    @muc_9789 3 года назад +1

    Mal wieder danke habibi ❤️

  • @schleifjunkieshannsplag8635
    @schleifjunkieshannsplag8635 Год назад +1

    Was passiert wenn ein Einzelunternehmen erst eineinhalb Jahre besteht und dann in eine GmbH umgewandelt wird aus steuerlichen Gründen und der Einzelunternehmer gleichzeitig alleiniger Gesellschafter der GmbH ist. nun Verkauft der Einzelunternehmer sein Einzelunternehmen an die GmbH. Hier ist es natürlich äußerst schwierig einen Wert fest zu setzen, da das Finanzamt immer vermuten wird, dass hier zu lasten des Staates gemauschelt wird .

  • @Blablabla86609
    @Blablabla86609 3 года назад +2

    Wenn man im Rahmen einer wegzugsteuer das Unternehmen bewerten will (Also so gering wie möglich), dann macht es ja mehr Sinn die GmbH vor der Auswanderung in ein anderes EU Land zu liquidieren. Wegzugsbesteuerung EU wurde ja kürzlich auch zum Nachteil angepasst. Ich empfinde, dass dies schon regelrecht gegen das Grundgesetz verstößt. Die wegzugsteuer ist dann meist höher als Geld vorhanden ist.. Somit wird man regelrecht am auswandern gehindert oder gezwungen das Unternehmen zu liquidieren.

  • @marek-hb1sh
    @marek-hb1sh 3 года назад +6

    Herr Prof Dr Juhn, halten sie es für sinnvoll, wenn man nach einem BSc BWL Rechtswissenschaften studiert, um die Doppelqualifikation als StB und RA zu haben? Mir kommt es vor, dass man sehr tiefe Rechtskenntnisse braucht, um gut steuerlich beraten zu können und im Wirtschaftsstudium erwirbt man diese Kenntnisse nur sehr rudimentär.

    • @xornxenophon3652
      @xornxenophon3652 3 года назад +1

      Eine pauschale Antwort darauf kann man so nicht geben.
      Der Zeitaufwand für ein Vollstudium Jura (1. StE + 2 StE) liegt bei sechs bis sieben Jahren! Das wäre also die "zusätzliche Investition" an Zeit.
      Ein BWLer (Master) ist hingegen im Schnitt nach vier oder fünf Jahren fertig und könnte dann nach drei weiteren Jahren bereits sein Examen als StB ablegen.
      Das Jurastudium bringt natürlich eine bessere Ausbildung im Bereich der rechtlichen Detailprüfung und bei allen "verwaltungsrechtlichen Fragen (siehe etwa Abgabenordnung). Nur ist es nach meiner Erfahrung eigentlich sinnvoller, sich in drei, vier Jahren in der Praxis weiteres Spezialwissen zu erwerben (Steuerrecht), als sich sieben Jahre durch zwei juristische Staatsexamina (Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht) zu quälen, wenn man diese Qualifikation gar nicht wirklich haben will. Vieles kann man sich in der Praxis im Bedarfsfall anlesen. Wenn es zu juristisch wird ggfs. einen Rechtsanwalt mit einschalten, der etwa gesellschaftsrechtliche Fragen mit abdeckt und sich dann da, in der Praxis Wissen abschauen.
      In der Praxis macht man Steuerrecht und vielleicht noch Gesellschaftsrecht zusätzlich; mehr kann auch ein spezialisierter Rechtsanwalt nicht abdecken, wenn die Qualität nicht leiden soll. Da ich Rechtsanwalt bin (Insolvenzrecht, Arbeitsrecht) und in ersten Staatsexamen noch Steuerrecht im Wahlfach hatte, habe ich einen ganz guten Einblick in die Praxis.
      Falls man später unbedingt WP werden will, kann sich der "Umweg" über das Jurastudium lohnen. Das zweite Staatsexamen würde ich dann aber eher weglassen.
      Ein Wort der Warnung:
      Steuerrecht ist, insbesondere im Ertragssteuerrecht, ein etwas steiniges Brot, die Gesetze ändern sich dauernd. Dies ist nervig! Oft ist es einfacher, sich eine Nische zu suchen (etwa Stiftungen, Vereine, Nachlassgestaltung), als im Ertragssteuerrecht in der Gestaltungsberatung an vorderster Front mithalten zu wollen.

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  3 года назад +1

      Hallo marekkopcz,
      ich schließe mich da @Xorn Xenophon an. Typischerweise beraten RA/StB gerne im Steuerstrafrecht (Steuerhinterziehung, etc) sowie in Erbangelegenheiten (Erbverträge, als auch Erbschaftsteuer).
      Inzwischen gibt es auch einige Masterstudiengänge, die ordentlich auf das StB-Examen vorbereiten. Die besten Erfahrungen sammeln Sie aber, wenn Sie ein weites Grundwissen mitbringen und diese dann in der Praxis anwenden.
      VG Das Juhn Partner Team

  • @maximisa
    @maximisa 2 года назад +1

    👍👍

  • @tinoheinze2760
    @tinoheinze2760 3 года назад +1

    Wie verschaffe ich mir als externer bei einer Holdingstruktur schnell einen ersten Einblick über den Gesamtzustand? (Nur Bilanzen stehen zur Verfügung) Von jeder GmbH einzeln die KPIs ausrechnen oder sind die KPIs der HoldingGmbH besonders/anders zu gewichten? Lg Tino

  • @fratenebram
    @fratenebram 3 года назад +5

    Wie wird in den Modellen das Risiko Discounted das ein unternehmen nicht 13,75 Jahre überlebt um sich selbst zu entschulden? (LBO gedankenspiel)

    • @UNOwen-nn6ui
      @UNOwen-nn6ui 3 года назад +1

      Gute frage!

    • @jankosaciec5091
      @jankosaciec5091 3 года назад

      Das ist BWL/Jura, echt bewundernswert wie man Risiken ignoriert und sich komplexe Fragestellungen auf ein Niveau reduziert, damit man nicht über Grundschulmathematik hinausgehen muss.

    • @SN-cb8zx
      @SN-cb8zx 3 года назад

      @@jankosaciec5091 sagt ja aber keiner, dass bei den anschließenden Verhandlung nicht genau diese Themen auf den Tisch kommen. Hier geht es ja nur um gewisse Verfahren und nur weil da 1€ rauskommt, muss es nicht 1€ sein. Vielleicht werden 100€ verhandelt, weil ein Großauftrag mit vertraglicher Zusage in drei Jahren drin steckt, von 3.000€ mit 300€ Marge usw. Auch assets die nicht materiell sind, haben einen Wert usw.
      Er hat ja nur die Verfahren kurz erläutert und nicht, was hinter verschlossenen Türen verhandelt wird.

    • @jankosaciec5091
      @jankosaciec5091 3 года назад +1

      @@SN-cb8zx Vielen Dank für die Antwort. Mein Kommentar war mehr auf die Frage von fratenebram bezogen. Da geht es um das Thema Ausfallrisiko des Unternehmens bzw. die Berücksichtigung des Ausfallrisikos im Diskontzinssatz,wenn ich die Frage richtig verstanden habe.Da ist gar nicht so trivial. Die Ausfallwahrscheinlichkeit kann man wahrscheinlich aus der Bonität des Unternehmens oder ähnlicher Unternehmen aus der Branche ableiten. Wenn dann eventuell noch der Ausfallzeitpunkt wegen des Loss Given Defaults interessant sein sollte, wird es allerdings wahrscheinlich richtig kompliziert.

    • @SN-cb8zx
      @SN-cb8zx 3 года назад +1

      @@jankosaciec5091 dank dir für deine Rückmeldung. Da wird es auch super komplex, dass stimmt und vermutlich dann auch ab einem Punkt X unüberschaubar, wenn man an Milliardenübernahmen denkt. Ich hab deine Antwort eher auf das Video von Herrn Prof. Juhn bezogen gelesen, daher danke für die Aufklärung.
      Es soll aber auch schon übernahmen gegeben haben, bei denen man fest mit den Ausfall gerechnet hat um diverses Know-How von einem bestimmten Unternehmen oder Kundenkreise zu übernehmen und gar keinen Fokus auf eventuelle Bilanz- und/oder GuV-Zahlen gelegt hat - es ist ein super spannendes Thema und Herr Prof. Juhn hat vielleicht irgendwann mal die Zeit/Möglichkeit von Bewertungsrichtlinien (Gesetz) überzuleiten zu Verhandlungen, die er vermutlich auch selbst schon betreut hat.

  • @maxu.8110
    @maxu.8110 3 года назад +2

    Mich wundert irgendwie wie ungenau und pauschal Unternehmen bewertet werden. Kann man den Gewinn nicht künstlich erhöhen in den Jahren davor, um es dann teuer zu verkaufen? Einfach investiotionen Auslassen, um kurzfristig den angeblichen Unternehmenswert zu steigern?

    • @Speede831
      @Speede831 3 года назад +1

      Das Buch, dass am Anfang gezeigt wurde ist nicht ohne Grund so dick. Bei großen Unternehmenstransaktionen wird ein imenser Aufwand betrieben "die richtigen Zahlen" zu verwenden. Und der Kunde wird selbst deine Zahlen auf links drehen und Profis ins Boot holen.

    • @phiizzurp1200
      @phiizzurp1200 Год назад

      In reality ist das ja selbstverständlich deutlich komplexer

  • @Kapalatus
    @Kapalatus 2 года назад +1

    Christoph ich wünschte du hättest den Cut bei 1:30 nicht gemacht :D

  • @HT-vd4in
    @HT-vd4in 2 года назад +2

    Wichtig ist auch dass der Substanzwert nicht unbedingt dem Buchwert entspricht

  • @dragoran149
    @dragoran149 3 года назад +1

    Wenn ich bilanziere (doppelte Buchführung), dann habe ich eine Aktiva- und Passivaseite. Auf der Aktiva gibt es zb. das Anlagevermögen, Umlaufvermögen etc. auf der Passiva EK, Verbindlichkeiten etc. Meine Frage: Muss ich mich an dieser Tabelle und diesen Begriffe halten oder kann ich mir selber eine Tabelle und Begriffe für Vermögen und Kapital "ausdenken"?

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  3 года назад +1

      Hallo Rimgear,
      am besten bleiben Sie bei der Bilanz und den dazugehörigen Begriffen. Nicht nur ist es gesetzlich definiert, sondern alle anderen Wissen auch, worum es sich dabei handelt.
      VG Das Juhn Partner Team

    • @dragoran149
      @dragoran149 3 года назад

      @@juhnsteuerberater Danke für die schnelle Antwort. Wenn es gesetzlich verankert ist, dann beantwortet es meine Frage, vielen Dank.

  • @fabianscheiner4665
    @fabianscheiner4665 3 года назад +1

    Super Video! Habe eine Frage: wie verhält sich das mit einem Unternehmen, dass in 2020 gegründet wurde und in 2020 Verluste gemacht hat mit dem Wert? Zb wenn ich es an eine Holding verkaufen möchte.

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  3 года назад +1

      Hallo Fabian Scheiner,
      hier würde man auf den Substanzwert schauen bzw. die möglichen zukünftigen Gewinne schätzen. Das vereinfachte Ertragswertverfahren würde hier aber keine Anwendung finden, da dieses immer von 3 vollen(!) Wirtschaftsjahren ausgeht.
      VG Das Juhn Partner Team

  • @skubichris5179
    @skubichris5179 3 года назад +2

    Ist es bei einer Bewertung eines Einzelunternehmens genauso? Heißt könnte man in dem Fall bei Einzelunternehmen und Umwandlung in die GmbH den Wert von 96€ als EK einbeziehen?

    • @corneliusmeier5188
      @corneliusmeier5188 3 года назад

      Sorry kann ich dir nicht sagen

    • @pussylisa
      @pussylisa 2 года назад

      Die GmbH kauft das Einzelunternehmen. Wenn dir das Unternehmen gehört bestimmst du den Preis. GmbH Neugründung dann Einzelunternehmen einbringen.

  • @mete1294
    @mete1294 3 года назад +1

    Ist es legal eine Steuerbilanz für eine Unternehmensbewertung zu verwenden oder ist nur die Handelsbilanz erlaubt? Mit dem Ziel einer niedrigen Bewertung.

    • @Speede831
      @Speede831 3 года назад

      Für Zwecke der steuerlichen Bewertung (vereinfachtes Ertragswertverfahren) ist zwingend die Steuerbilanz zu nehmen.
      Wenn du zB für den Verkauf das Unternehmen bewertest, wird auf die Handelsbilanz zurückgegriffen.

    • @mete1294
      @mete1294 3 года назад

      @@Speede831 Danke für die Antwort. Mir wurde auf Basis einer Steuerbilanz eine Unternehmensbewertung "untergeschoben"... weiß nun Bescheid. Hatte das an die StA geschickt, weil es komisch vorkam, jedoch ohne explizit auf Bilanztrickserei hinzuweisen - Erbsache, wg. zu niedriger Bewertung (§ 370 AO, § 263 StGB, etc.)

  • @gunsngains351
    @gunsngains351 2 года назад +1

    Glaube keiner Bewertung die du nicht selber gefälscht hast. PS. Warum wurde der DCF nicht vorgestellt. Es gibt schon seinen Grund, warum wir im IB diese Model mit Multiplikatoren verknüpfen.

  • @maximilianissels2848
    @maximilianissels2848 18 дней назад

    Die 14.3 % stimmen nicht, dann würde bei 100 ja 14,30 EUR rauskommen, oder?

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  17 дней назад +1

      1. Die Zahl 14,3 ist ein Faktor, kein Prozentsatz
      2. Diesen Faktor nimmt man zur Multiplikation mit dem Durchschnittsgewinn der vergangenen drei Geschäftsjahre (in unserem Beispiel EUR 7), nicht mit dem angenommenen Unternehmenswert (dann wüsste man ja gleich, welchen Wert das Unternehmen hat und müsste keine Bewertungsrechnung vornehmen)
      3. Der Faktor 14,3 repräsentiert gewissermaßen die Anzahl der Jahre, über die ein Unternehmen mit einer Dividende von 7 % nach Steuern und Unternehmerlohn im Durchschnitt wirtschaften müsste, um den ursprünglichen Unternehmenswert zu verdoppeln. Da es aber unrealistisch ist, solange zu warten, nimmt man einen Zeitraum von drei Jahren, um den Durchschnittsgewinn zu ermitteln.

  • @peterhalloids2821
    @peterhalloids2821 3 года назад +3

    Junge Junge, in deinem Video klingelt es mehr als nach einer fetten Polnischen Hochzeit. Vielleicht mal das ganze Gebimmel sein lassen oder?
    Die solventen Kunden werden es Dir danken lieber Chrissi…