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3 года назад+3
Super Herr Kollege. Auf den Hinweis zur Verschmelzung habe ich die ganze Zeit gewartet. Halte ich für leichter als einen Gewinnabführungsvertrag. Weiter so.
Kann ich nicht auch einfach als Privatperson zum TEV optieren und mir die Zinsen zu 60% als Werbungskosten abziehen? Dann könnte ich ja die Organschaft mit meiner Holding vermeiden, bzw. die Gründung einer zusätzlichen GmbH und die damit verbundenen Kosten vermeiden.
Hallo Herr Juhn. Die Zinsaufwendungen können doch auch im Rahmen der Option auf das TEV zu 60% steuermindernd abgesetzt werden oder ? Vielen herzlichen Dank im Voraus.
Hey, an sich ja (Verweis auf § 32d Abs. 2 Nr. 3 a) EStG) jedoch ist die Holding bzw. Verschmelzung günstiger, da 1. das zu versteuernde Einkommen der GmbH gemindert wird, sodass weniger Steuern anfallen und die Zinsen zu 100% abzugsfähig sind (TEV nur 60%) und 2. keine Steuer bei der Ausschüttung anfällt, da nicht ausgeschüttet wird, sondern der Ertrag direkt zur Tilgung genutzt wird. Ist das Darlehen dann abbezahlt und die GmbH bzw. Holding schütten aus, ist das TEV ggf. Günstiger. Wobei es dort auch noch andere Gestaltungsmöglichkeiten gibt ;)
Guten Tag Herr Juhn, Wie wäre der weg wenn der Kredit bereits privat läuft. Gibt es dann noch eine Möglichkeit / Ausweg ? Mit freundlichen Grüßen S. Mau
ohne die Organschaft muss die GmbH erst 100 versteuern, um es dann an die Holding auszuschütten, sodass die Zinsen steuerlich kaum bzw. gar nicht berücksichtigt werden, da in der Holding, außer der nur zu 5 % steuerpflichtigen Gewinnausschüttung, keine Einnahmen anfallen.
Gibt eine Bank einer neugegründeten Holding GmbH mit 25 GE Stammkapital einen Kredit über 1.000 GE? Zumal,. wenn der Eigentümer der Holding Existenzgründer ist?
Hallo 2109micha, Was Sie meinen ist sicherlich die sog. erweiterte Kürzung. Eine Holding zahlt grundsätzlich auch KöSt+GewSt (ca. 30%) an Steuern. Die Befreiung von der Gewerbesteuer über die sog. erweiterte Kürzung kommt nur bei vermieteten Immobilien in Betracht. Schauen Sie sonst gerne unser Video dazu an: ruclips.net/video/t7wKFN1SUOQ/видео.html&t VG Das Juhn Partner Team
@@juhnsteuerberater Vielen Dank für Ihre Antwort. Für meine konkrete Überlegung bedeutet das, dass ich für den Erwerb der operativen GmbH eine Holding gründen werde und die gewerblich vermietete Immobilie wegen der relativ hohen Mieteinnahme in eine Immo GmbH nehmen werde. Super interessantes Thema. Vielen Dank!
Hallo Viktor Werz, wenn Sie Finanzierungskosten (bspw. Darlehen) für einen erworbenen Anteil an einer Personengesellschaft (OHG) haben, dann wird das Darlehen in aller Regel dem Sonderbetriebsvermögen 2 (SBV II) zugerechnet werden. Dadurch können die Zinsen direkt im Rahmen der Einkünfteermittlung für den jeweiligen Gesellschafter als Sonderbetriebsausgaben abgezogen werden. VG Das Juhn Partner Team
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Super Herr Kollege. Auf den Hinweis zur Verschmelzung habe ich die ganze Zeit gewartet.
Halte ich für leichter als einen Gewinnabführungsvertrag.
Weiter so.
Sehr gutes Video Herr Kollege!
Wie immer kurz und knackig die wichtigsten Punkte spannend vorgetragen!
Machen Sie weiter so!
Kann ich nicht auch einfach als Privatperson zum TEV optieren und mir die Zinsen zu 60% als Werbungskosten abziehen?
Dann könnte ich ja die Organschaft mit meiner Holding vermeiden,
bzw. die Gründung einer zusätzlichen GmbH und die damit verbundenen Kosten vermeiden.
Hallo Herr Juhn. Die Zinsaufwendungen können doch auch im Rahmen der Option auf das TEV zu 60% steuermindernd abgesetzt werden oder ? Vielen herzlichen Dank im Voraus.
Hey, an sich ja (Verweis auf § 32d Abs. 2 Nr. 3 a) EStG) jedoch ist die Holding bzw. Verschmelzung günstiger, da 1. das zu versteuernde Einkommen der GmbH gemindert wird, sodass weniger Steuern anfallen und die Zinsen zu 100% abzugsfähig sind (TEV nur 60%) und 2. keine Steuer bei der Ausschüttung anfällt, da nicht ausgeschüttet wird, sondern der Ertrag direkt zur Tilgung genutzt wird. Ist das Darlehen dann abbezahlt und die GmbH bzw. Holding schütten aus, ist das TEV ggf. Günstiger. Wobei es dort auch noch andere Gestaltungsmöglichkeiten gibt ;)
Guten Tag Herr Juhn,
Wie wäre der weg wenn der Kredit bereits privat läuft.
Gibt es dann noch eine Möglichkeit / Ausweg ?
Mit freundlichen Grüßen
S. Mau
Hallo Herr Juhn! Klappt das auch, wenn ich das Darlehen nicht von einer Bank, sondern von einer ausländischen Mutterstiftung der Holding beziehe? 😀
Hallo Herr Prof. Gierhake,
Ja. Die ausländische Mutterstiftung kann das Darlehen an die Holding geben und das Modell funktionieren dann ebenso.
BG, CJ
Geht das auch bei einer GBR ?bze Einzelunternhemer ?
Frage: warum braucht man die Organschaft für den Abzug von Zinsen als BA bei der Holding?
ohne die Organschaft muss die GmbH erst 100 versteuern, um es dann an die Holding auszuschütten, sodass die Zinsen steuerlich kaum bzw. gar nicht berücksichtigt werden, da in der Holding, außer der nur zu 5 % steuerpflichtigen Gewinnausschüttung, keine Einnahmen anfallen.
Gibt eine Bank einer neugegründeten Holding GmbH mit 25 GE Stammkapital einen Kredit über 1.000 GE?
Zumal,. wenn der Eigentümer der Holding Existenzgründer ist?
Ja, die Banken verlangen jedoch oft eine persönliche Bürgschaft.
@@haidarkaraali welche Banken machen das denn?
Gutes Video. Ich hatte erwartet, dass die VV Holding nur KöSt 15% zahlen muss. Kann man nicht die Befreiung von der Gewerbesteuer bekommen?
Hallo 2109micha,
Was Sie meinen ist sicherlich die sog. erweiterte Kürzung. Eine Holding zahlt grundsätzlich auch KöSt+GewSt (ca. 30%) an Steuern. Die Befreiung von der Gewerbesteuer über die sog. erweiterte Kürzung kommt nur bei vermieteten Immobilien in Betracht.
Schauen Sie sonst gerne unser Video dazu an: ruclips.net/video/t7wKFN1SUOQ/видео.html&t
VG Das Juhn Partner Team
@@juhnsteuerberater Vielen Dank für Ihre Antwort. Für meine konkrete Überlegung bedeutet das, dass ich für den Erwerb der operativen GmbH eine Holding gründen werde und die gewerblich vermietete Immobilie wegen der relativ hohen Mieteinnahme in eine Immo GmbH nehmen werde. Super interessantes Thema. Vielen Dank!
2109micha aber Achtung § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG Besonderheiten beachten. Keine Maschine oder betriebsgrundlagen mit vermieten, lediglich das Gebäude.
@@j.t.6059 Vielen Dank, ja genau dieser Fakt ist zum Glück gegeben.
Wenn ich eine OHG kaufe, kann ich hier die Zinsen absetzen?
Hallo Viktor Werz,
wenn Sie Finanzierungskosten (bspw. Darlehen) für einen erworbenen Anteil an einer Personengesellschaft (OHG) haben, dann wird das Darlehen in aller Regel dem Sonderbetriebsvermögen 2 (SBV II) zugerechnet werden. Dadurch können die Zinsen direkt im Rahmen der Einkünfteermittlung für den jeweiligen Gesellschafter als Sonderbetriebsausgaben abgezogen werden.
VG Das Juhn Partner Team
Imobilije privat korupcien