Risikomanagement: Krisenprävention und Krisenfrüherkennung

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  • Опубликовано: 9 июл 2024
  • Am 1. Januar 2021 ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft getreten. Darin wird erstmalig rechtsformübergreifend die ausdrückliche Pflicht der Geschäftsleitung zur Einführung eines Systems zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement kodifiziert.
    Das ist allerdings nicht neu, denn Krisenprävention und -früherkennung waren schon immer Bestandteil eines allgemeinen Risikomanagements, welches jede Geschäftsleitung als Pflichtprogramm nicht in der Schublade, sondern auf dem Tisch haben sollte.
    Wie man sich auf Krisen vorbereiten und sie rechtzeitig erkennen kann, thematisieren die gewerblichen Kammern Sachsen-Anhalt gemeinsam mit dem Mitteldeutschen Sanierungsforum e. V. in dem Online-Seminar.
    Referenten:
    Diplom-Wirtschaftsjurist Nico Kämpfert, Geschäftsführender Gesellschafter, INNOVATIS Restrukturierung GmbH, Vorstandsvorsitzender, Sanierungsforum Mitteldeutschland e. V.
    Diplom-Betriebswirt | Diplom-Bankbetriebswirt Dennis Schulze, Finanzierungsbeirat, CM Beratungsgesellschaft mbH, Lehrbeauftragter für Risikomanagement, Hochschule Anhalt
    Abschnitte:
    04:30 Definition Krise | Krisenstadien
    29:28 Krisenursachen - endogen und exogen | Krisensymptome
    38:36 Kennzahlen zur Krisendiagnose - harte und weiche Faktoren | Frühwarnsysteme
    51:35 STARUG | Krisenmanagement
    54:28 STARUG | Einordnung - außergerichtliche Sanierung, Sanierungsmoderation, Restrukturierungsrahmen, Insolvenzplanverfahren
    1:01:20 Kontakt Vortagsende
    1:01:59 FAQ
    1:15:59 Abmoderation
    Aufzeichnung: 9. April 2024
    #Krisen #Krisenfrüherkennung #Krisenmanagement #STARUG
    Kanalinfo:
    Wertvolle Tipps und Praxiswissen für den Unternehmeralltag zum Unternehmenswachstum, Mitarbeitersicherung sowie rechtlichen und steuerlichen Themen.
    Thumbnail-Foto: © shutterstock

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