Ich hätte mal eine Frage zu einem anderen Thema im Bereich von E-Commerce: Wenn ich 2023 der Kleinunternehmerregelung unterlag und Ware eingekauft habe, bei der ich demnach keine Vorsteuer ziehen konnte und diese Ware erst 2024 verkaufe, jetzt aber der Regelbesteuerung unterliege, muss ich auf diese Ware trotzdem die Umsatzsteuer abführen? Gibt es da Sonderregelungen oder hab ich da einfach Pech gehabt.
Sobald du der Regelbesteuerung unterliegst, musst Du die Ware mit Umsatzsteuer verkaufen, auch wenn Du sie im Einkauf ohne Vorsteuerabzug noch als Kleinunternehmer eingekauft hast.
Ich hätte mal eine Frage zu einem anderen Thema im Bereich von E-Commerce: Wenn ich 2023 der Kleinunternehmerregelung unterlag und Ware eingekauft habe, bei der ich demnach keine Vorsteuer ziehen konnte und diese Ware erst 2024 verkaufe, jetzt aber der Regelbesteuerung unterliege, muss ich auf diese Ware trotzdem die Umsatzsteuer abführen? Gibt es da Sonderregelungen oder hab ich da einfach Pech gehabt.
Sobald du der Regelbesteuerung unterliegst, musst Du die Ware mit Umsatzsteuer verkaufen, auch wenn Du sie im Einkauf ohne Vorsteuerabzug noch als Kleinunternehmer eingekauft hast.