Kinderbetreuungsgeld in Österreich | Antrag & Varianten
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- Опубликовано: 1 июн 2024
- Das #Kinderbetreuungsgeld gibt es in 2 Varianten: Das Kinderbetreuungsgeld-Konto*, sowie das *einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld*. Das Kinderbetreuungsgeld beantragst du bei deinem Sozialversicherungsträger, in den meisten Fällen ist das die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse). Ein *Zuverdienst während des Kinderbetreuungsgeld-Bezugs ist grundsätzlich möglich.
Wie beantragst du das Kinderbetreuungsgeld richtig? Welche Voraussetzungen musst du erfüllen und welche Zuverdienst-Grenzen beachten? Die wichtigsten Fragen beantworten Selma Gomez und Alexander Tomanek von der Arbeiterkammer.
☛ Mehr Infos:
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- Alles Wissenswerte rund um das Kinderbetreuungsgeld findest du hier zum Nachlesen: www.arbeiterkammer.at/beratun...
☛ Kapitel:
0:00 Kinderbetreuungsgeld in Österreich
0:27 Voraussetzung Kinderbetreuungsgeld
1:28 Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
2:23 Berechnung einkommensabhäniges Kinderbetreuungsgeld
3:42 Beispiel einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
4:16 Zuverdienst einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
4:22 Kinderbetreuungsgeld-Konto
4:58 Beispiele Kinderbetreuungsgeld-Konto
6:18 Zuverdienst Kinderbetreuungsgeld-Konto
☛ Alle Videos zum Thema Kinderbetreuungsgeld
1. Meldung der Schwangerschaft: • Meldung der Schwangers...
2. Mutterschutz & Wochengeld: • Mutterschutz in Österr...
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Eine frage das heißt obwohl ich in 8 Wochen nach der Geburt noch im Mutterschutz bin und dementsprechend entlohnt werde kann ich wenn mein kind wenn wir uns die karenz teile trotzdem nur 1 jahr und 2 monate zuhause bleiben?
Ich dachte eher da ich noch im Mutterschutz bin das diese Frist erst nach den 8 Wochen beginnen würde?
Hallo,
nach Rücksprache mit unserer Fachabteilung, würde ich dich bitten, dass du dich direkt bei unseren Expertinnen und Experten meldest. Sie können dir bestimmt weiterhelfen: +43 1 501 65 1201
Alles Gute und liebe Grüße
Das mit EUR 18.000 maximalem Zuverdienst beim KBG-Konto ist verkürzt und daher für viele unrichtig!
Während des Bezugs von pauschalem Kinderbetreuungsgeld darf der jährliche Zuverdienst bis zu 60 Prozent der Letzteinkünfte betragen (= individuelle Zuverdienstgrenze).
Nur wenn die individuelle Zuverdienstgrenze nicht ermittelt werden kann oder die ermittelte Zuverdienstgrenze unter 18.000 Euro, so gilt in diesem Fall eine Zuverdienstgrenze von 18.000 Euro pro Kalenderjahr.
Unverständlich erklärt
richtig schlecht erklärt!
Hallo,
was genau gefällt dir nicht? LG