@ darf ich noch etwas spezifisches fragen- ich werde dann mein Basisjahr als Ärztin machen, das geht nur 9 Monate. Es ist also ein befristetes Arbeitsverhältnis. Was ist wenn ich zum Beispiel im 4. Monat dieses Basisjahres schwanger werde, dann hätte ich ja nur 5 Monate/ sogar weniger bis Mutterschutz gearbeitet, würde dann aber nach den 9 Monaten Basisjahr meine Assistenzarztstelle anfangen, also ein neues Arbeitsverhältnis. Ist das ein Problem? Darf zwischen den 2 stellen dann kein Tag Pause sein?
Hallo! Danke für deine Nachricht. Leider ist die Antwort etwas komplizierter und geht sehr ins Detail, daher wende dich bitte direkt an unsere Expert:innen, sie helfen dir gerne weiter: arbeiterkammer.at/kontakt Herzliche Grüße
Eine frage das heißt obwohl ich in 8 Wochen nach der Geburt noch im Mutterschutz bin und dementsprechend entlohnt werde kann ich wenn mein kind wenn wir uns die karenz teile trotzdem nur 1 jahr und 2 monate zuhause bleiben? Ich dachte eher da ich noch im Mutterschutz bin das diese Frist erst nach den 8 Wochen beginnen würde?
Hallo, nach Rücksprache mit unserer Fachabteilung, würde ich dich bitten, dass du dich direkt bei unseren Expertinnen und Experten meldest. Sie können dir bestimmt weiterhelfen: +43 1 501 65 1201 Alles Gute und liebe Grüße
Das mit EUR 18.000 maximalem Zuverdienst beim KBG-Konto ist verkürzt und daher für viele unrichtig! Während des Bezugs von pauschalem Kinderbetreuungsgeld darf der jährliche Zuverdienst bis zu 60 Prozent der Letzteinkünfte betragen (= individuelle Zuverdienstgrenze). Nur wenn die individuelle Zuverdienstgrenze nicht ermittelt werden kann oder die ermittelte Zuverdienstgrenze unter 18.000 Euro, so gilt in diesem Fall eine Zuverdienstgrenze von 18.000 Euro pro Kalenderjahr.
Super erklärt:)
Danke 🙌
@ darf ich noch etwas spezifisches fragen- ich werde dann mein Basisjahr als Ärztin machen, das geht nur 9 Monate. Es ist also ein befristetes Arbeitsverhältnis.
Was ist wenn ich zum Beispiel im 4. Monat dieses Basisjahres schwanger werde, dann hätte ich ja nur 5 Monate/ sogar weniger bis Mutterschutz gearbeitet, würde dann aber nach den 9 Monaten Basisjahr meine Assistenzarztstelle anfangen, also ein neues Arbeitsverhältnis. Ist das ein Problem?
Darf zwischen den 2 stellen dann kein Tag Pause sein?
Welche Gründe werden als Unterbrechung der Erwerbstätigkeit definiert ?
Hallo! Danke für deine Nachricht. Leider ist die Antwort etwas komplizierter und geht sehr ins Detail, daher wende dich bitte direkt an unsere Expert:innen, sie helfen dir gerne weiter: arbeiterkammer.at/kontakt
Herzliche Grüße
Eine frage das heißt obwohl ich in 8 Wochen nach der Geburt noch im Mutterschutz bin und dementsprechend entlohnt werde kann ich wenn mein kind wenn wir uns die karenz teile trotzdem nur 1 jahr und 2 monate zuhause bleiben?
Ich dachte eher da ich noch im Mutterschutz bin das diese Frist erst nach den 8 Wochen beginnen würde?
Hallo,
nach Rücksprache mit unserer Fachabteilung, würde ich dich bitten, dass du dich direkt bei unseren Expertinnen und Experten meldest. Sie können dir bestimmt weiterhelfen: +43 1 501 65 1201
Alles Gute und liebe Grüße
Das mit EUR 18.000 maximalem Zuverdienst beim KBG-Konto ist verkürzt und daher für viele unrichtig!
Während des Bezugs von pauschalem Kinderbetreuungsgeld darf der jährliche Zuverdienst bis zu 60 Prozent der Letzteinkünfte betragen (= individuelle Zuverdienstgrenze).
Nur wenn die individuelle Zuverdienstgrenze nicht ermittelt werden kann oder die ermittelte Zuverdienstgrenze unter 18.000 Euro, so gilt in diesem Fall eine Zuverdienstgrenze von 18.000 Euro pro Kalenderjahr.
Unverständlich erklärt
richtig schlecht erklärt!
Hallo,
was genau gefällt dir nicht? LG