Teilung Karenz und Kinderbetreuungsgeld in Österreich
HTML-код
- Опубликовано: 1 июн 2024
- Eltern können ihre Karenz teilen. Eine #Karenzteilung ist ein oder zweimal möglich. Mutter und Vater können sich selbst aussuchen, wer mit der #Karenz beginnt. Sie können auch einen Monat gemeinsam in Karenz gehen.
So wie die Karenz, können Eltern auch das Kinderbetreuungsgeld teilen. Je nachdem ob sich Eltern für das einkommensabhängige #Kinderbetreuungsgeld oder das Kinderbetreuungsgeld-Konto entscheiden, gelten unterschiedliche Regeln. Wir haben dazu mehrere Beispiele in unserem Video zusammengefasst.
☛ Mehr Videos rund um Papamonat & Elternteilzeit: • Kinderbetreuungsgeld
☛ Ratgeber & Infos zu Teilung der Karenz & Kinderbetreuungsgeld: www.arbeiterkammer.at/beratun...
☛ Rechner Kinderbetreuungsgeld: services.bundeskanzleramt.gv....
Video-Kapitel
0:00 Teilung Karenz
0:46 Meldefristen
1:13 Gemeinsam in Karenz
1:49 Teilung Kinderbetreuungsgeld
2:18 Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
2:37 Kinderbetreuungsgeld-Konto
3:38 Beispiel Konto
4:15 Partnerschaftsbonus
╼ Wer wir sind ╼╼╼╼
Die #Arbeiterkammer setzt sich seit 100 Jahren für die Rechte der Arbeitnehmer:innen ein. Unsere Errungenschaften sind die Grundlage der sozialen Gerechtigkeit in Österreich. Dafür kämpfen wir. Damals. Heute. Für immer.
☛ Folge uns auf Social Media:
/ arbeiterkammer
/ diearbeiterkammer
/ arbeiterkammer
/ arbeiterkammer
/ arbeiterkammer
☛ AK-TV:
tv.arbeiterkammer.at/
☛ Homepage:
arbeiterkammer.at/
☛ Abonniere unseren Newsletter:
wien.arbeiterkammer.at/newsle...
☛ Du hast Fragen? Wir helfen Dir gerne:
☎ +43 1 501 65-0
✉ akmailbox(at)akwien.at
Gut erklärt!
Verstehe ich das richtig, dass die Mindestbezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes 61 Tage(egal welche Monate betroffen sind) sind und die Mindestdauer eines Karenzteiles 2 Monate? (z.B. Juli + August =62 Tage)
Hallo,
das verstehst du vollkommen richtig. Die Mindestbezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes beträgt 61 Kalendertage und die Mindestdauer eines Karenzteiles beträgt laut Gesetz 2 Monate.
Bei weiteren Fragen rund um Karenz oder Kinderbertreuungsgeld kannst du dich gerne telefonisch an uns wenden: +43 1 501 65 1201
Alles Gute und liebe Grüße