Auswandern von München nach Barbados: Wegzugsteuer vermeiden (ohne Doppelbesteuerungsabkommen)

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  • Опубликовано: 25 июл 2024
  • Normalerweise müssen GmbH-Gesellschafter bei einem Wegzug ins Ausland Wegzugsteuer entrichten. Die zwei Voraussetzungen zur Besteuerung sind hierbei die Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland und die Verlagerung des Rechts zur Besteuerung ins Ausland. Letzteres ist Gegenstand von bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen. Behält man allerdings einen Wohnsitz im Inland bei und zieht in ein Land ohne Doppelbesteuerungsabkommen, vermeidet man die Wegzugsteuer.
    0:00 Einleitung & Intro
    1:17 Wie Sie die Wegzugsteuer vermeiden können
    4:10 Fazit & Kontakt
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    Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
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    #Wegzugsteuer #DBA #GmbH

Комментарии • 16

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater  3 года назад

    Jetzt am Programm "Steuergestaltung 12.0" mit Prof. Dr. Christoph Juhn teilnehmen: www.juhn.com/steuern/gestaltung

  • @amur81
    @amur81 3 года назад +2

    Vielen Dank für den Hinweis. Gilt die Vermeidung bei Wegzug in einen Non-DBA Staat auch für den Fall der Funktionsverlagerung und Steuerentstrickung? Danke und Grüße.

  • @LKRibery
    @LKRibery 3 года назад +1

    Muss die Wohnung im Inland laut AEAO zu 8 AO nicht benutzt werden? Das man nur einen Schlüssel hat, dürfte doch nicht ausreichend sein?
    Laut AEAO gilt das als benutzen:
    Die Wohnnutzung muss weder regelmäßig noch über eine längere Zeit erfolgen; erforderlich ist aber eine Nutzung, die über bloße Besuche, kurzfristige Ferienaufenthalte bzw. unregelmäßige kurze Aufenthalte zu Erholungszwecken oder zu Verwaltungszwecken hinausgeht (vgl. BFH-Urteil vom 10.4.2013, I R 50/12, BFH/NV S. 1909).

  • @j2dakdak719
    @j2dakdak719 3 года назад

    sehr gut gemacht wie immer Herr Juhn

  • @profitusmaximus4647
    @profitusmaximus4647 3 года назад

    Kann man in einer GmbH den aktuellen Gewinn durch Immobilien Kredite (Geschäftsausgabe) reduzieren?

  • @rheinlandkanal1451
    @rheinlandkanal1451 3 года назад

    Wie ist das, wenn man als natürliche Person ein Aktiendepot besitzt (mit Anteilen an den AGs jeweils unter 1%) und in ein steuerlich günstigeres Land (z.B. Luxemburg) umzieht? Müssen dann bei Wegzug die unrealisierten Kursgewinne aus den unveräußerten Aktienpositionen versteuert werden oder geht das Wegzugsland Deutschland leer aus?

  • @sikobonn3407
    @sikobonn3407 3 года назад

    Hallo, ich verfolge Ihre Kanal schon seit einiger Zeit und bin auf viele informative Videos gestoßen. Mir ist da eine Frage aufgekommen.
    Darf ich mit einer GmbH Kapitalgeber einer anderen GmbH (die noch nicht gegründet worden ist) werden ?
    Beispiel: Man hat sich mit einer Rohbau GmbH ordentlich Kapital aufgebaut und ist sehr Liquide. Man möchte sein Geschäft erweitern und eine Immobilien GmbH gründen (als Geschäftszweig Handeln mit immobilen), darf dann meine Rohbau GmbH Kapitalgeber werden und für die Immobilen GmbH ggf. haften ? Oder welche Rechtsform muss ich dafür haben um so vorgehen zu können ? Da ich nicht Privat das Stammkapital von 25 000 Euro investieren möchte und auch andere Investitionen mit der Rohbau GmbH tätigen möchte (um auch so Kredit würdiger zu sein , als mit einer von Neu eröffnet Firma ).
    Oder kann man in dem Fall einfach knapp : eine GmbH und Co KG Gründen ?
    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
    Mfg

  • @metinaydin7221
    @metinaydin7221 3 года назад

    Eine kurze Frage dazu. Das würde faktisch bedeuten, dass die Gesellschaft den Gewinn aufgrund des Welteinkommensprinzip in Deutschland versteuern müsste richtig? Da kein DBA vorliegt, welches die Ertragshoheit regelt, in voller Höhe.

  • @mlmichael261
    @mlmichael261 Год назад

    Wenn aber plötzlich ein DBA unterzeichnet wird dann wird die Steuer doch fällig. Da muß man dann aber dallidalli zurück ins Körbchen....

  • @janx83
    @janx83 3 года назад +1

    Haben Sie nicht einen Punkt vergessen? Das Land wo hingezogen wird dort wird dann auch besteuert eben weil es kein DBA gibt. Also nicht immer gut.

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  3 года назад

      Hallo Jan, vielen Dank für den Hinweis.
      Ja. Es wird zwar keine Wegzugssteuer ausgelöst, aber im Falle des späteren Verlaufs der GmbH-Anteile könnte dann das Ausland und Deutschland besteuern. Diese Doppelbesteuerung wird aber in der Regel dadurch vermieden, dass Deutschland voll besteuert und das Ausland (zB Barbados) die deutsche Steuer anrechnet.
      BG, CJ

    • @berndfreudinger7254
      @berndfreudinger7254 3 года назад +1

      @@juhnsteuerberater bringt doch dann auch relativ wenig, wenn man in DE weiterhin voll steuerpflichtig bleibt. Was sagt denn da unser Allround-Weltenbummler Chr. Heuermann aus seinen persönlichen Erfahrungen dazu ? Mit USA, Panama, Paraquay usw wobei bei letzteren ähnlich wie Barbados ebenfalls keine DBAs existieren.

    • @janx83
      @janx83 3 года назад

      @@berndfreudinger7254 Territorialbesteuerung dort

    • @berndfreudinger7254
      @berndfreudinger7254 3 года назад

      @@janx83 ja, klar. In Panama und Paraquay gilt das Territorialsteuerprinzip. In Barbados wahrscheinlich auch. Lebe hier in der Dominikanischen Republik, wo ebenfalls nur Inlandseinkûnfte zu versteuern sind.

    • @GoodbyeMatrix
      @GoodbyeMatrix 3 года назад

      @@berndfreudinger7254 der Trick ist nett bei Ländern mit territorialer Besteuerung und ohne DBA. Bei weltweiter Besteuerung durch das Residenzsteuersystem, welches man in Barbados hat, könnte es wie bereits angesprochen zu Problemen kommen wegen einer Doppelbesteuerung wenn es nicht angerechnet werden kann.
      Man könnte auch einen steuerneutralen qualifizierten Anteilstausch mit einer Genossenschaft durchführen und damit dann ganz elegant und legal die Wegzugbesteuerung umschiffen und sich als Unterneher dann überall frei aufhalten ohne sich ständig noch an Deutschland klammern zu müssen :)