Sehr interessant vor allem wenn man das während seiner Studienzeit in den Wirtschaftswissenschaften ein zuhören und man doch das meiste versteht. Morgen Klausur in Investition und Finanzierung morgen schön den Barwert, Kapitalwert sowie Zinsfuss etc berechnen :) .
Schön zu sehen, wie modern und digital einige Berufskollegen unterwegs sind. Allerdings ist ein solcher Step-up super gefährlich im Hinblick auf 15a-Folgeffekte (Entnahmebesteuerung oder Verlustausgleich in Folgejahren)
Bin mir nicht sicher, ob du die Tragweite deiner mE guten Aussagen verinnerlicht hast (Nope, nicht despektierlich!) die 15a Problematik wird im vorliegenden Fall viel zu wenig in der finalen Konsequenz betrachten! …aber naja, wenn ein WPler über Steuern redet wird es oft nicht nur „eng“! Off topic: Fantastisch wie man berufsfremde (nicht auf dem Papier, sonder der fehlenden Kenntnisse) WPs‘ abfeiert!
Wenn ich das richtig verstehe, werden in der Handelsbilanz die stillen Reserven aufgedeckt. Steuerlich erfolgt die Übertragung zum Buchwert. Wie wird die Rückzahlung der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern steuerlich gebucht?
Ergibt sich dann nicht in der Steuerbilanz ein gewaltiges negatives Kapitalkonto? In der Steuerbilanz entsteht ja gerade kein Kapital/Gewinn in der Höhe. Ansonsten wie immer toll und sympathisch vorgetragen, danke!
Ja. Das wäre ein (kleiner) Nachteil, denn FK-Kosten (sofern Sie welche haben) könnten dann nach § 4 Abs. 4a EStG evtl. nicht mehr abgezogen werden. Deswegen gibt es in unserem Beispiel keine FK-Kosten ;-) BG, CJ
Je nach Historie der GmbH & Co KG sollte man ggf. auch ein Auge auf 15a III EstG werfen, hier entsteht ja steuerlich durch die Entnahme ein hohes negatives Kapitalkonto
Hallo Buecherwurm1974, das ist kein Verstoß gegen das Vorsichtsprinzip, da der Tausch ja eine Realisation darstellt - ähnlich wie eine Veräußerung. Der hohe Wert kommt ja durch die Berechnungs-/ Bewertungsmethode zustande. VG Das Juhn Partner Team
Funktioniert dieses Modell der Ausgliederung auch mit den weitgehend abgeschriebenen Immobilien, welche sich seit Gründung der Kapitalgesellschaft innerhalb einer Kapitalgesellschaft befinden und dort Erträge produzieren? Vielen Dank im voraus !
Aus einer Personengesellschaft können Sie diese Gewinne in der Tat ohne Kapitalertragsteuer auszahlen. Wenn es eine GmbH wären, würden nochmal 25 % KapESt anfallen ;-) BG, CJ
„Auszahlen“?! Dieses „wording“ macht mich krank! Als wenn Auszahlungen bei KGs relevant wären! Aber vielleicht ist das die erste KG die auch ein steuersubjekt darstellt! 🤣
Bei 17'40.. Die steuerfreien Gewinne können Steuerfrei aus der Gesellschaft entnommen werden..... 1 Frage: warum ist der Gewinn steuerfrei? 2 Frage: Die stillen Reserven müssen bei der Entstrickung also Überführung ins Privatvermögen doch versteuert werden, oder nicht? Denn die Mutter gmbh co kg hat Betriebsvermögen und deren Anteile werden hier im Privatvermögen gehalten... Oder wo ist der Unterschied? Wieso fallen bei der Auszahlung in Privatvermögen keine Steuer an?
Ernsthaft jetzt, Ihr habt mir gerade gesagt, dass ich die angehäuften Gewinne in meiner GmbH praktisch steuerfrei, also 0% statt 25% ausschütten kann? Das brauche ich, wenn ich in ein paar Jahren in Rente gehe! Noch so ein paar Tips und Ihr habt einen neuen Kunden. Danke!
Die Ausschüttung muss dann nur schnell wieder ins Unternehmen zurück, bevor die Fälligkeiten der Lieferanten eintreten und die Insolvenzglocke schrillt :)
Ja dachte ich mir auch, aber bis die Verbindlichkeiten fällig werden, sollte das Unternehmen ja auch wieder Cash generiert haben durch die eigenen Forderungen. Selbst wenn das nicht passiert, kannst du immernoch €7.0m ausschütten
Ich finde es leider auch unklar - irgendwie fehlen Details.... bitte mehr Zwischenschritte erklären und warum das so ist. Abzinsen: Kenne ich als 1/(1,05), nicht als 1/0,05=20, bitte erklären
1/1,05 ist das Abzinsen eines Cashflows im nächsten Jahr auf das jetzige Jahr. 100€ nächstes Jahr sind 95€ dieses Jahr wert. Für einen Cash Flow in 2 Jahren hätte man dann 1/(1,05*1,05) = 1/1,05^2, 3 Jahre 1/1,05^3 etc. Die ewige Rente 1/0,05 ist die Summe über alle einzelnen Jahre also Summe von n=1 bis n=unendlich über 1/1.05^n . Herleitung dazu auf Wikipedia
Also lohnt es sich für eine GmbH doch überhaupt nicht oder? Überschüssige Liquidität kann ich mir ja jederzeit versteuert ausschütten. Wofür brauche ich dann noch ein solches Konstrukt?
Wenn ich nun eine erheblich bessere Rendite auf meinen Umsatz habe, fließt in meinem Unternehmen in Summe erheblich weniger Geld. Das heißt, ich kann gar nicht so eine riesige Liquidität anhäufen wegen viel kleineren Umsatzzahlen. Folglich kann ich auch nicht so eine immense Summe an Gewinn ausschütten. Kann ich also die beispielhaften 19,9 Mio über mehrere Jahre hinweg ausschütten? Und wenn dieser Gewinn einmal "verbraucht" ist: Kann man diese Wertschöpfung "nur" einmal vornehmen, oder ist es möglich, das System mit dem nachfolgenden Wachstum nachzujustieren?
Hab ich dann nicht eine gewaltige negative Ergänzungsbilanz? Spätestens bei der Aufgabe/ Veräußerung wird’s dann teuer! Die Besteuerung der stillen Reserven wird ja nur nach hinten verschoben, oder etwa nicht?
Hallo, Sie hätten eine negative Steuerbilanz, weil die stillen Reserven dort nicht aufgedeckt werden, die Gewinne aber dennoch entnommen werden. Das könnte relevant werden für 15a EStG und 4 (4a) EStG - in unserem Beispiel gab es aber keine Verluste und FK-Kosten, sodass die Nachteile nicht eintreten. BG, CJ
@@juhnsteuerberater Ja schon klar, aber wenn wir wenig später die Betriebsaufgabe erklären würden, würde unser negatives Kapital, ja zu einem höheren Veräußerungsgewinn führen.
Cooles Schema, aber wenn ein UN sowas macht, ist kurzfristig das ne geile Sache, aber langfristig, wenn die Wirtschaftslage „dezent“ schlecht läuft und Einzahlungen fehlen, wird man neben dem Steueberater und Wirtschaftsprüfer einen Insolvenzberater benötigen :DD aber der gute gewinn ist aber in sicheren Händen ;D
oh man, längeres Zahlungsziel im vorliegendem Beispiel ist exemplarisch für StBs/WPs ohne operative Erfahrung. Klingt böse, verstehe aber den vorliegenden Ansatz. Die 5 mEUR sind aber von quasi "null" auf 3 drei Monate echt bemerkenswert! :-D egal! ach wie herrlich! ....1-2% Fee zur Verkürzung auf "einen Tag" durch einen Factoring, pro Monat?! dann JA... : 12 mEUR aus GmbH oder GmbH und Co. als "gleich" darzustellen, ebenfalls herrlich! man man... Aber da Sie nicht dusselig sind, verstehe ich es wohl falsch! (keine Ironie! Sie wollten sicher eine Personengesellschaft mit einer Kapitalgesellschaft nicht gleichsetzen)) Die einbringungsgeborenen Anteile decken nicht die stillen Reserven auf und sind somit in der GmbH & Co KG nicht in der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung zu berücksichtigen? ...auch nicht spätestens beim Verkauf? Bin auf die steuerrechtliche Beurteilung echt gespannt und tatsächlich happy über eine Antwort! Die wirtschaftlichen Einschätzungen sind leider wohl eher auf Dorfmandanten anzuwenden, abgesehen von 10 mEUR/20 mEUR
Der Haken hier ist doch dass die Tochter in Zukunft diese 1 Millionen Gewinn macht mit dem Patent und da dann über die Zeit der Gewinn versteuert wird oder nicht?
Also die 20 Millionen werden als Gewinn schon versteuert über die Jahre, man erreicht hier nur dass sie jetzt schon realisiert werden in der handelsbilanz und steuerfrei entnommen werden können richtig?
Frechheit! Dümmste Kritik an einem Prof ever!! Eigene, nicht vorhandene Zielstrebigkeit bitte nicht auf diesen Prof. Dr. Christoph Juhn anwendbar! Ich kritisiere hier, versuche es mit meinem Vorhandenem wissen/gewissen. Eine Komponente reinzubringen, die das Alter betrifft… oh man, wie schwach muss man sein
Aus dem Vertragsrecht, dem Eigentunsrecht und der Agency Theory. Als Eigntuemer hat er den Anspruch auf das Residual, also das Eigenkapital der Gesellschaft. Hier 19.9 M EK konstruiert. Kann der Eigentuemer einfordern, getan mittels Gesellschafterbeschluss.
@@patrickthoma2934 Die 20 Millionen sind Gewinn und den Dürfen sich die Gesellschafter auszahlen. (Eine Forderung der Gesellschafter gegenüber den Gesellschaftern würde erst durch einen Ausschüttungsbeschluss entstehen)
@@eragonshurtugal4239 Bär hieß es nicht im video dass die 12 Millionen steuerfrei beim Besitzer ankommen? Bei einer Gewinnauszahlung muss ja 25% gezahlt werden
Jetzt Erstberatungstermin vereinbaren: www.juhn.com/terminvereinbarung/
Dr. Hanke, Dr. Juhn - Giganten und dabei stets auch subtil selbstironisch unterwegs. ausgezeichnet, einfach ein Schmaus, Euch zu lauschen. merci
einfach nur genial... Man lernt was und es macht spaß euch zuzuschauen... Grüße von einem angehenden BiBu
Wie herzhaft schön Chris am Anfang sich einen abfeiert 😁😁.
Des is des beste am Video. Wie er selber realisiert wie krank dieses Model überhaupt ist. Hab so n lach Flash da bekommen
Ihr seid die Definition der Highperformer!
Steuerrechtlich allerdings Geringverdiener ;)
Tutorial unklar! Auf meinem Bankkonto befinden sich keine 20 Millionen.
Du musst noch eine Woche warten!
Warte bis Monatsende
Steueroasen existieren:
Juhn mit Hanke in Deutschland: Hold my beer!
Ihr seid die besten! Voll der Hammer! Übelst krass, danke!!!
Jetzt am Programm "Steuergestaltung 12.0" mit Prof. Dr. Christoph Juhn teilnehmen: www.juhn.com/steuern/gestaltung
:)) Loving this "High Rollers" conversation. Harvey Spector style... Great Stuff Christoph!
Beleidigung für Gabriel Macht!
Meine im speziellen natürlich die Figur Harvey Spector… aber mein Anligen kam sicher deutlich rüber
sehr cool durchgespielt alles.. hat mir megagut gefallen!
Wow super Video wie immer. Bester Kanal auf RUclips
Ihr seid der Hammer
Sehr interessant vor allem wenn man das während seiner Studienzeit in den Wirtschaftswissenschaften ein zuhören und man doch das meiste versteht. Morgen Klausur in Investition und Finanzierung morgen schön den Barwert, Kapitalwert sowie Zinsfuss etc berechnen :) .
Wenn ich in Zukunft mal einen Steuerberäter für Immobilien o.Ä. benötige werd ich mich auf jedenfall an Sie wenden. :)
Schön zu sehen, wie modern und digital einige Berufskollegen unterwegs sind.
Allerdings ist ein solcher Step-up super gefährlich im Hinblick auf 15a-Folgeffekte (Entnahmebesteuerung oder Verlustausgleich in Folgejahren)
Bin mir nicht sicher, ob du die Tragweite deiner mE guten Aussagen verinnerlicht hast (Nope, nicht despektierlich!) die 15a Problematik wird im vorliegenden Fall viel zu wenig in der finalen Konsequenz betrachten! …aber naja, wenn ein WPler über Steuern redet wird es oft nicht nur „eng“!
Off topic: Fantastisch wie man berufsfremde (nicht auf dem Papier, sonder der fehlenden Kenntnisse) WPs‘ abfeiert!
Sie beide als Schatten-Finanzminister, ach wäre das schön.
Hoffe das Finanzamt sieht das nicht😂
Gutes Video!
Das in der Praxis zu machen wir wahrscheinlich nicht so einfach gehen, wie meistens. Definitiv spannend
Müssten nicht in der Handelsbilanz passive latente Steuern angesetzt werden, die den ausschüttbaren Gewinn wieder mindern?
Völlig richtig. Ab mittelgroßen KapG ist das Pflicht und wirkt sich mit 30 % bei KapG und 15 % bei PersG aus.
BG, CJ
Wenn ich das richtig verstehe, werden in der Handelsbilanz die stillen Reserven aufgedeckt. Steuerlich erfolgt die Übertragung zum Buchwert. Wie wird die Rückzahlung der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern steuerlich gebucht?
Wow...you are amazing !!! Great channel
Ergibt sich dann nicht in der Steuerbilanz ein gewaltiges negatives Kapitalkonto? In der Steuerbilanz entsteht ja gerade kein Kapital/Gewinn in der Höhe. Ansonsten wie immer toll und sympathisch vorgetragen, danke!
Ja. Das wäre ein (kleiner) Nachteil, denn FK-Kosten (sofern Sie welche haben) könnten dann nach § 4 Abs. 4a EStG evtl. nicht mehr abgezogen werden. Deswegen gibt es in unserem Beispiel keine FK-Kosten ;-)
BG, CJ
Je nach Historie der GmbH & Co KG sollte man ggf. auch ein Auge auf 15a III EstG werfen, hier entsteht ja steuerlich durch die Entnahme ein hohes negatives Kapitalkonto
Warum ist die Ausschüttung bzw Entnahme dann steuerfrei?
Der größte Wertanteil basiert auf dem zukünftigen Terminal Value. Ist das dann kein Verstoß gegen das Realisations- oder Vorsichtsprinzip?
Hallo Buecherwurm1974,
das ist kein Verstoß gegen das Vorsichtsprinzip, da der Tausch ja eine Realisation darstellt - ähnlich wie eine Veräußerung. Der hohe Wert kommt ja durch die Berechnungs-/ Bewertungsmethode zustande.
VG Das Juhn Partner Team
Ich:
Schaue mir das an, nur für den Fall der Fälle..
Funktioniert dieses Modell der Ausgliederung auch mit den weitgehend abgeschriebenen Immobilien, welche sich seit Gründung der Kapitalgesellschaft innerhalb einer Kapitalgesellschaft befinden und dort Erträge produzieren? Vielen Dank im voraus !
Vielen Dank für das tolle Video, wenn am Ende der Gewinn an den Gesellschafter ausgeschüttet wird dann fallen doch Kapitalertragssteuern an oder ?
Aus einer Personengesellschaft können Sie diese Gewinne in der Tat ohne Kapitalertragsteuer auszahlen. Wenn es eine GmbH wären, würden nochmal 25 % KapESt anfallen ;-)
BG, CJ
„Auszahlen“?! Dieses „wording“ macht mich krank! Als wenn Auszahlungen bei KGs relevant wären! Aber vielleicht ist das die erste KG die auch ein steuersubjekt darstellt! 🤣
Tipp gegenüber dem Kommentierenden auf erweiterte Kürzung wäre ggf zusätzlich hilfreich
Bei 17'40.. Die steuerfreien Gewinne können Steuerfrei aus der Gesellschaft entnommen werden.....
1 Frage: warum ist der Gewinn steuerfrei?
2 Frage: Die stillen Reserven müssen bei der Entstrickung also Überführung ins Privatvermögen doch versteuert werden, oder nicht? Denn die Mutter gmbh co kg hat Betriebsvermögen und deren Anteile werden hier im Privatvermögen gehalten... Oder wo ist der Unterschied? Wieso fallen bei der Auszahlung in Privatvermögen keine Steuer an?
Ernsthaft jetzt, Ihr habt mir gerade gesagt, dass ich die angehäuften Gewinne in meiner GmbH praktisch steuerfrei, also 0% statt 25% ausschütten kann? Das brauche ich, wenn ich in ein paar Jahren in Rente gehe! Noch so ein paar Tips und Ihr habt einen neuen Kunden. Danke!
Steuerberater wird dann wohl sagen, dass die Anteile Sperrfrist behaftet sind.
Wer hat von einer GmbH gesprochen? Eine Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) ist doch Videoinhalt, um genau die 25% Kapitalertragsteuer zu umgehen...
Die Ausschüttung muss dann nur schnell wieder ins Unternehmen zurück, bevor die Fälligkeiten der Lieferanten eintreten und die Insolvenzglocke schrillt :)
Ja dachte ich mir auch, aber bis die Verbindlichkeiten fällig werden, sollte das Unternehmen ja auch wieder Cash generiert haben durch die eigenen Forderungen. Selbst wenn das nicht passiert, kannst du immernoch €7.0m ausschütten
Sie haben nur den Cash Conversion Cycle optimiert um mehr liquide Mittel zu haben, um so den ausgewiesenen Gewinn teils ausschütten zu können.
Ich finde es leider auch unklar - irgendwie fehlen Details.... bitte mehr Zwischenschritte erklären und warum das so ist. Abzinsen: Kenne ich als 1/(1,05), nicht als 1/0,05=20, bitte erklären
1/1,05 ist das Abzinsen eines Cashflows im nächsten Jahr auf das jetzige Jahr. 100€ nächstes Jahr sind 95€ dieses Jahr wert.
Für einen Cash Flow in 2 Jahren hätte man dann 1/(1,05*1,05) = 1/1,05^2, 3 Jahre 1/1,05^3 etc.
Die ewige Rente 1/0,05 ist die Summe über alle einzelnen Jahre also Summe von n=1 bis n=unendlich über 1/1.05^n . Herleitung dazu auf Wikipedia
Also lohnt es sich für eine GmbH doch überhaupt nicht oder? Überschüssige Liquidität kann ich mir ja jederzeit versteuert ausschütten. Wofür brauche ich dann noch ein solches Konstrukt?
Wenn ich nun eine erheblich bessere Rendite auf meinen Umsatz habe, fließt in meinem Unternehmen in Summe erheblich weniger Geld. Das heißt, ich kann gar nicht so eine riesige Liquidität anhäufen wegen viel kleineren Umsatzzahlen.
Folglich kann ich auch nicht so eine immense Summe an Gewinn ausschütten. Kann ich also die beispielhaften 19,9 Mio über mehrere Jahre hinweg ausschütten?
Und wenn dieser Gewinn einmal "verbraucht" ist:
Kann man diese Wertschöpfung "nur" einmal vornehmen, oder ist es möglich, das System mit dem nachfolgenden Wachstum nachzujustieren?
Hab ich dann nicht eine gewaltige negative Ergänzungsbilanz? Spätestens bei der Aufgabe/ Veräußerung wird’s dann teuer! Die Besteuerung der stillen Reserven wird ja nur nach hinten verschoben, oder etwa nicht?
Hallo, Sie hätten eine negative Steuerbilanz, weil die stillen Reserven dort nicht aufgedeckt werden, die Gewinne aber dennoch entnommen werden. Das könnte relevant werden für 15a EStG und 4 (4a) EStG - in unserem Beispiel gab es aber keine Verluste und FK-Kosten, sodass die Nachteile nicht eintreten.
BG, CJ
@@juhnsteuerberater
Ja schon klar, aber wenn wir wenig später die Betriebsaufgabe erklären würden, würde unser negatives Kapital, ja zu einem höheren Veräußerungsgewinn führen.
Aber müssen bei diesem theoretischen Paradoxon nicht alle Gesellschafter der GmbH & Co. KG. zustimmen?
wer ReChtschreibfeheeler findet, daahhhrf sie behalten :) SORRY!
Cooles Schema, aber wenn ein UN sowas macht, ist kurzfristig das ne geile Sache, aber langfristig, wenn die Wirtschaftslage „dezent“ schlecht läuft und Einzahlungen fehlen, wird man neben dem Steueberater und Wirtschaftsprüfer einen Insolvenzberater benötigen :DD aber der gute gewinn ist aber in sicheren Händen ;D
1:10 Wenn deine Titel länger als dein Name sind, der etwas andere Flex 😏👍🏼
oh man, längeres Zahlungsziel im vorliegendem Beispiel ist exemplarisch für StBs/WPs ohne operative Erfahrung. Klingt böse, verstehe aber den vorliegenden Ansatz. Die 5 mEUR sind aber von quasi "null" auf 3 drei Monate echt bemerkenswert! :-D egal! ach wie herrlich! ....1-2% Fee zur Verkürzung auf "einen Tag" durch einen Factoring, pro Monat?! dann JA... : 12 mEUR aus GmbH oder GmbH und Co. als "gleich" darzustellen, ebenfalls herrlich! man man... Aber da Sie nicht dusselig sind, verstehe ich es wohl falsch! (keine Ironie! Sie wollten sicher eine Personengesellschaft mit einer Kapitalgesellschaft nicht gleichsetzen)) Die einbringungsgeborenen Anteile decken nicht die stillen Reserven auf und sind somit in der GmbH & Co KG nicht in der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung zu berücksichtigen? ...auch nicht spätestens beim Verkauf? Bin auf die steuerrechtliche Beurteilung echt gespannt und tatsächlich happy über eine Antwort! Die wirtschaftlichen Einschätzungen sind leider wohl eher auf Dorfmandanten anzuwenden, abgesehen von 10 mEUR/20 mEUR
Der Haken hier ist doch dass die Tochter in Zukunft diese 1 Millionen Gewinn macht mit dem Patent und da dann über die Zeit der Gewinn versteuert wird oder nicht?
Also die 20 Millionen werden als Gewinn schon versteuert über die Jahre, man erreicht hier nur dass sie jetzt schon realisiert werden in der handelsbilanz und steuerfrei entnommen werden können richtig?
Wie alt ist Herr Juhn sieht relativ jung aus für ein Professor, kann mir nicht vorstellen dass er 45+ ist 😂?
Deutlich jünger. Herr Juhn ist 34 Jahre alt (1987 geboren).
Herr Hanke ist übrigens 1984 geboren, also mit 37 nur minimal älter. Beides quasi noch junge Hüpfer.
@@timophycook9509 Wer das erste dRittel seiner Lebenserwartung hinter sich hat, ist nicht mehr jung.
Frechheit! Dümmste Kritik an einem Prof ever!! Eigene, nicht vorhandene Zielstrebigkeit bitte nicht auf diesen Prof. Dr. Christoph Juhn anwendbar! Ich kritisiere hier, versuche es mit meinem Vorhandenem wissen/gewissen. Eine Komponente reinzubringen, die das Alter betrifft… oh man, wie schwach muss man sein
@@marcelttt2773 Das war keine Kritik, sondern eine neutrale Frage, du Hanswurst.
Zu unverständlich erklärt für nicht Steuerberater
Moralisch einfach nur höchst verwerflich
Moral bei Steuern?! Definition von Steuern: staatliche Abgabe ohne Gegenleistung!
…“moralisch“ verwerflich sind auch manchmal dumme Kommentare
Finanzamt existiert xD
Woher kommen denn die 20 Mio Forderung des Gesellschafters an die Gesellschaft? Set existiert doch vorher nicht?
Aus dem Vertragsrecht, dem Eigentunsrecht und der Agency Theory. Als Eigntuemer hat er den Anspruch auf das Residual, also das Eigenkapital der Gesellschaft. Hier 19.9 M EK konstruiert. Kann der Eigentuemer einfordern, getan mittels Gesellschafterbeschluss.
@@avasummer-reeves1771 Bahnhof ?
@@patrickthoma2934 Die 20 Millionen sind Gewinn und den Dürfen sich die Gesellschafter auszahlen. (Eine Forderung der Gesellschafter gegenüber den Gesellschaftern würde erst durch einen Ausschüttungsbeschluss entstehen)
@@eragonshurtugal4239
Bär hieß es nicht im video dass die 12 Millionen steuerfrei beim Besitzer ankommen? Bei einer Gewinnauszahlung muss ja 25% gezahlt werden
@@patrickthoma2934 es handelt sich bei der Rechtsform im eine KG, nicht um eine Kapitalgesellschaft. Die KG ist steuerl. Transparent.