Immer wieder witzig zu sehen wie sicg Herr Juhn sich über die Ergebnisse, die durch die besprochenen Konstrukte entstehen sichtlich freut und amüsiert. So bekommt er schon am Anfang ein Anflug eines Lachanfalls durch den Wegfall der Gewinnausschüttung bei der deutschen GmbH. Da sieht man die Leidenschaft bei dem was er tut!
Das ist auch das, was mich in meiner Arbeit antreibt. Internationales Steuerrecht ist wahnsinnig vielfältig, beherrscht nicht jeder und bietet unglaubliches Potenzial!
Danke für das informative Video und die anschließende 1-stündige kostenpflichtige Beratung durch Ihren Steuerberater. Das Modell funktioniert nur, wenn man im Ausland z.B. Spanien die Umsätze generieren möchte, wenn man jedoch in Deutschland eine Betriebsstätte hat und man hier die Gewinne (Verkäufe) erzielt, dann sind diese weiterhin in Deutschland voll steuerpflichtig. Ich bin leider auch davon ausgegangen, dass man durch dieses tolle Modell als Deutscher GmbH Inhaber in Deutschland steuern sparen kann. Dem ist bedauerlicherweise nicht so. Angenommen, die Deutsche GmbH & Co. KG baut Häuser auf den Kanaren (als Bauträger) und verkauft diese an Spanier, dann wäre das gezeigte Modell anwendbar. In Deutschland darf es dann aber keine Betriebsstätte geben, da diese Umsätze in DE steuerpflichtig wären.
funktioniert es mit einer österriehischen gmbh und co kg bei dem modell mit der spanischen betriebsniederlassung auch so? um auch als österreicher nur die 25% in spanien zu zahlen?
Funktioniert das System der Körperschaftsteueranwendung ebenso bei ZEC Unternehmen mit nur 4 % Körperschaftssteuer, oder wird hier der Vergleich zu einer Niedrigbesteuerung 25 % vs. 4 % zum Nachteil für dieses Gebilde?
Löst den Umweg nicht die optierende GmbH & Co. KG, die auch in Deutschland mit der Körperschaftsteuer besteuert wird? Oder kommen zur Körperschaftsteuer auf Gewinne noch 25% Kapitalertragsteuer für die KG hinzu?
3 года назад+1
Sehr geehrter Herr Prof. Juhn, funktioniert das Konstruckt auch mit einer Betriebsstätte in Eschenz im Kanton Thurgau in der Schweiz (Deutsche GmbH & Co. KG mit Betriebsstätte in der Schweiz)? Ich freu mich auf Ihre Antwort. Beste Grüße vom Bodensee Uwe-Karsten Schröder
Übrigens die Einkommensteuer in Wollerau (zug ch) oder ähnliches liegt bei 100Mio bei knapp unter 20% da müsste es genauso funktionieren. Ich weiss jedoch nicht wie es mit der Vermögenssteuer ist. Ob die im konkreten Fall mit Betriebsstätte wäre und eben wo das Vermögen hinzugerechnet würde. Wiest ihr da was?
Hallo, das klingt super spannend. Ich habe da nur eine Frage zum Auszahlen. Wenn ich eine deutsche GmbH & Co. KG habe, in Spanien mit Dienstleistungen eine Betriebsstätte habe und in Deutschland nicht, sollte es je klappen. Kann ich dann in Spanien leben und die Betriebsstätte betreuen, bin in Deutschland abgemeldet. Wie kann ich dann das Geld aus der KG entnehmen? Steuerfrei, weil ausländisches Einkommen? oder wie bekomme ich das Geld aus der KG auf mein Konto mit welchen Abzügen?
Entnahmen bereits in Spanien versteuerter Gewinne aus einer deutschen Personengesellschaft (Entnahmen generell) sind steuerfrei. Zum Wegzugsfall bitte noch einmal ab Zeitpunkt 14:30 bis 15:00 ins Video schauen: ruclips.net/video/IgZh4XphlcA/видео.html Was aber vielleicht noch hinzukommen könnte, ist, dass Spanien dann Einkommensteuer erhebt. Aber da müsste man sich nochmals näher mit beschäftigen. Rufen Sie uns doch an: Tel 0221 999 832-01
Das würde mich auch sehr interessieren. Außerdem zahlt man in den ersten beiden Jahren nach Gründung in Spanien auch nur 15% Körperschaftssteuer. Wie verhält es sich nun mit der Hinzurechnungsbesteuerung, die das ganze Modell kaputt machen würde? Nach Außensteuergesetz darf die Steuer im Ausland nicht
Grundsätzlich kann die Gestaltung funktionieren, allerdings gibt es hier zwei wesentliche Risiken: zum einen eine schädliche Mitwirkung der inländischen Gesellschafter der GmbH & Co KG, damit wäre der Aktivitätsvorbehalt nicht mehr erfüllt es käme nur zur Anrechnung. Darüber hinaus sehe ich einen Qualifikationskonflikt auf Ebene der Gewinne/Entnahmen. Man könnte zwar über das Diskriminierungsverbot des Art. 23 Abs. 2 DBA-Spanien argumentieren, aber so einfach wie es scheint ist es halt gerade nicht. Beste Grüße aus Hamburg.
Das Land ueber den Herr Kühn spricht, das nicht auf RUclips genannt werden soll ist die tax zone of Madeira. Dort hat man nur 5% wenn man weiss wie. Das. Modell bietet z. B CURIA an.
Danke für das informative Video. Hier noch 2 wichtige Fragen dazu. Wie sieht es innerhalb der ersten 2 Steuerjahren aus, würden bei diesem Modell auch nur 15% Körperschaftssteuer anfallen ? Was wäre wenn die Co.Kg eine kanarische ZEC gründet, die ja regulär nur 4% Steuern bezahlt. Geht das ? :-)
Dieses Steuermodel funktioniert doch meines Wissens nur begrenzt für Ausländer in Spanien für 5 Jahre…. Danach fällt doch eigentlich der volle Steuersatz ähnlich wie in Deutschland an …. Sportliche Grüße
Glaubt Ihr nicht, dass wenn Ihr immer wieder hier Möglichkeiten zum Steuer sparen aufzeigt, dass der Staat einfach euro Videos nehmen kann um dann alle diese Möglichkeiten zu verschließen?
@Just a guy nicht gleich so emotional… schau dir den Namen des Threaderstellers an und du wirst meinen Kommentar besser verstehen 😎 Aber ja, Marketing läuft bei ihm definitiv! Leider dadurch eben auch vieles reißerisch und übertrieben nach dem Motto „Auto als Betriebsausgabe ohne 1%-Regelung und Fahrtenbuch“ alle schreien „Jaaaaa, bitte“ und dann kommt die übliche Genossenschaftsvariante mit dem Restrisiko der Sachausschüttung, die an seiner Zielgruppe wohl komplett vorübergeht… Schön ist aber definitiv, dass er - ähnlich wie CJ - einen, für viele Unternehmer, trockenen Content auf erfrischende Art rüberbringen kann.
@Just a guy ok, scheinbar nicht geguckt oder nicht verstanden, worauf ich hinaus wollte… du hast einem Alex F. den Alex F. empfohlen :) Ansonsten: Ehegattenmietmodell hat doch nichts mit der 1%-Regelung zu tun, sondern Ausgaben hoch, um Steuern in Vermögen innerhalb des eigenen Kreises zu wandeln. Und: Zweitwagen „steuerfrei“ ist doch schon seit Jahren nicht mehr, denn mittlerweile geht es doch nicht mehr nach dem XMV, dass man immer nur einen Wagen gleichzeitig nutzen kann. Die Firmenwagen sind schließlich das schnellste und ertragreichste Prüfungsthema für den BP. Wenn man eine Steuerberaterausbildung näher betrachtet, merkt man auch ziemlich schnell, dass damit das Ziel des „Lemmings“ erreicht werden soll, wenn ich deine Wortbedeutung richtig deute, und es dort nicht ansatzweise um „Beratung“ geht.
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Immer wieder witzig zu sehen wie sicg Herr Juhn sich über die Ergebnisse, die durch die besprochenen Konstrukte entstehen sichtlich freut und amüsiert. So bekommt er schon am Anfang ein Anflug eines Lachanfalls durch den Wegfall der Gewinnausschüttung bei der deutschen GmbH. Da sieht man die Leidenschaft bei dem was er tut!
Das ist auch das, was mich in meiner Arbeit antreibt. Internationales Steuerrecht ist wahnsinnig vielfältig, beherrscht nicht jeder und bietet unglaubliches Potenzial!
Danke für das informative Video und die anschließende 1-stündige kostenpflichtige Beratung durch Ihren Steuerberater. Das Modell funktioniert nur, wenn man im Ausland z.B. Spanien die Umsätze generieren möchte, wenn man jedoch in Deutschland eine Betriebsstätte hat und man hier die Gewinne (Verkäufe) erzielt, dann sind diese weiterhin in Deutschland voll steuerpflichtig. Ich bin leider auch davon ausgegangen, dass man durch dieses tolle Modell als Deutscher GmbH Inhaber in Deutschland steuern sparen kann. Dem ist bedauerlicherweise nicht so. Angenommen, die Deutsche GmbH & Co. KG baut Häuser auf den Kanaren (als Bauträger) und verkauft diese an Spanier, dann wäre das gezeigte Modell anwendbar. In Deutschland darf es dann aber keine Betriebsstätte geben, da diese Umsätze in DE steuerpflichtig wären.
Gab es da nicht auch eine ähnliche gestaltung mit Romänischen Mikrounternehmenseigenschaften?
funktioniert es mit einer österriehischen gmbh und co kg bei dem modell mit der spanischen betriebsniederlassung auch so? um auch als österreicher nur die 25% in spanien zu zahlen?
Funktioniert dieses Konstrukt auch in den spanischen Exklaven Ceuta und Melilla, da dort die Steuern nur die Hälfte betragen?
Funktioniert das System der Körperschaftsteueranwendung ebenso bei ZEC Unternehmen mit nur 4 % Körperschaftssteuer, oder wird hier der Vergleich zu einer Niedrigbesteuerung 25 % vs. 4 % zum Nachteil für dieses Gebilde?
Löst den Umweg nicht die optierende GmbH & Co. KG, die auch in Deutschland mit der Körperschaftsteuer besteuert wird? Oder kommen zur Körperschaftsteuer auf Gewinne noch 25% Kapitalertragsteuer für die KG hinzu?
Sehr geehrter Herr Prof. Juhn,
funktioniert das Konstruckt auch
mit einer Betriebsstätte in Eschenz im Kanton Thurgau in der Schweiz
(Deutsche GmbH & Co. KG mit Betriebsstätte in der Schweiz)?
Ich freu mich auf Ihre Antwort.
Beste Grüße vom Bodensee
Uwe-Karsten Schröder
gibt es diese möglichkeiten auch zwischen Dubai als Firmenstandort und Spanien als Zweitwohnsitz oder vllt sogar auch länger aus 183 Tage ??
Übrigens die Einkommensteuer in Wollerau (zug ch) oder ähnliches liegt bei 100Mio bei knapp unter 20% da müsste es genauso funktionieren. Ich weiss jedoch nicht wie es mit der Vermögenssteuer ist. Ob die im konkreten Fall mit Betriebsstätte wäre und eben wo das Vermögen hinzugerechnet würde.
Wiest ihr da was?
Hallo, das klingt super spannend. Ich habe da nur eine Frage zum Auszahlen. Wenn ich eine deutsche GmbH & Co. KG habe, in Spanien mit Dienstleistungen eine Betriebsstätte habe und in Deutschland nicht, sollte es je klappen. Kann ich dann in Spanien leben und die Betriebsstätte betreuen, bin in Deutschland abgemeldet. Wie kann ich dann das Geld aus der KG entnehmen? Steuerfrei, weil ausländisches Einkommen? oder wie bekomme ich das Geld aus der KG auf mein Konto mit welchen Abzügen?
Entnahmen bereits in Spanien versteuerter Gewinne aus einer deutschen Personengesellschaft (Entnahmen generell) sind steuerfrei. Zum Wegzugsfall bitte noch einmal ab Zeitpunkt 14:30 bis 15:00 ins Video schauen:
ruclips.net/video/IgZh4XphlcA/видео.html
Was aber vielleicht noch hinzukommen könnte, ist, dass Spanien dann Einkommensteuer erhebt. Aber da müsste man sich nochmals näher mit beschäftigen. Rufen Sie uns doch an: Tel 0221 999 832-01
Würde es auch funktionieren mit eine GmbH &Co kg in Griechenland und eine Betriebsstätte in Deutschland dann die 25% in Deutschland versteuern?
Die Körperschaftssteuer in Spanien liegt seit Anfang 2023 nur noch bei 23%.
Also funktioniert das beschriebene Konstrukt nichtmehr, richtig?
Das würde mich auch sehr interessieren. Außerdem zahlt man in den ersten beiden Jahren nach Gründung in Spanien auch nur 15% Körperschaftssteuer. Wie verhält es sich nun mit der Hinzurechnungsbesteuerung, die das ganze Modell kaputt machen würde? Nach Außensteuergesetz darf die Steuer im Ausland nicht
Grundsätzlich kann die Gestaltung funktionieren, allerdings gibt es hier zwei wesentliche Risiken: zum einen eine schädliche Mitwirkung der inländischen Gesellschafter der GmbH & Co KG, damit wäre der Aktivitätsvorbehalt nicht mehr erfüllt es käme nur zur Anrechnung. Darüber hinaus sehe ich einen Qualifikationskonflikt auf Ebene der Gewinne/Entnahmen. Man könnte zwar über das Diskriminierungsverbot des Art. 23 Abs. 2 DBA-Spanien argumentieren, aber so einfach wie es scheint ist es halt gerade nicht. Beste Grüße aus Hamburg.
Funktioniert das Stand: Heute, 25.03.2024 immer noch?
Kann man als Freiberufler auch etwas tun?
Ja, eine Gesellschaft Gründen
Moin Herr Dr. Juhn
Klappt das Konstruckt auch auf den Kanaren?
Ist die Steuer dort mit 25% anzusetzen?
Super Videos, viele Grüße
Thomas Biesgen
Das Land ueber den Herr Kühn spricht, das nicht auf RUclips genannt werden soll ist die tax zone of Madeira. Dort hat man nur 5% wenn man weiss wie. Das. Modell bietet z. B CURIA an.
Danke für das informative Video. Hier noch 2 wichtige Fragen dazu. Wie sieht es innerhalb der ersten 2 Steuerjahren aus, würden bei diesem Modell auch nur 15% Körperschaftssteuer anfallen ? Was wäre wenn die Co.Kg eine kanarische ZEC gründet, die ja regulär nur 4% Steuern bezahlt. Geht das ? :-)
Anmerkung: Eine ZEC setzt je nach Insel 3-5 Mitarbeiter vorraus und die Kosten sollte man nicht unterschlagen ;-)
Dieses Steuermodel funktioniert doch meines Wissens nur begrenzt für Ausländer in Spanien für 5 Jahre…. Danach fällt doch eigentlich der volle Steuersatz ähnlich wie in Deutschland an …. Sportliche Grüße
Glaubt Ihr nicht, dass wenn Ihr immer wieder hier Möglichkeiten zum Steuer sparen aufzeigt, dass der Staat einfach euro Videos nehmen kann um dann alle diese Möglichkeiten zu verschließen?
Du denkst, dass diese Modelle nicht bekannt sind? Man muss diese Modelle doch beim Finanzamt durchbekommen.
12:30 ff sagen doch alles was erfüllt sein muss, wenn die Betriebsstätte nicht passt, gibt es auch kein DBA und du darfst ggf. sogar doppelt bezahlen…
@Just a guy du erwähnst hier jetzt nicht wirklich AF? 🤪
@Just a guy nicht gleich so emotional… schau dir den Namen des Threaderstellers an und du wirst meinen Kommentar besser verstehen 😎
Aber ja, Marketing läuft bei ihm definitiv! Leider dadurch eben auch vieles reißerisch und übertrieben nach dem Motto „Auto als Betriebsausgabe ohne 1%-Regelung und Fahrtenbuch“ alle schreien „Jaaaaa, bitte“ und dann kommt die übliche Genossenschaftsvariante mit dem Restrisiko der Sachausschüttung, die an seiner Zielgruppe wohl komplett vorübergeht… Schön ist aber definitiv, dass er - ähnlich wie CJ - einen, für viele Unternehmer, trockenen Content auf erfrischende Art rüberbringen kann.
@Just a guy ok, scheinbar nicht geguckt oder nicht verstanden, worauf ich hinaus wollte… du hast einem Alex F. den Alex F. empfohlen :)
Ansonsten: Ehegattenmietmodell hat doch nichts mit der 1%-Regelung zu tun, sondern Ausgaben hoch, um Steuern in Vermögen innerhalb des eigenen Kreises zu wandeln.
Und: Zweitwagen „steuerfrei“ ist doch schon seit Jahren nicht mehr, denn mittlerweile geht es doch nicht mehr nach dem XMV, dass man immer nur einen Wagen gleichzeitig nutzen kann. Die Firmenwagen sind schließlich das schnellste und ertragreichste Prüfungsthema für den BP.
Wenn man eine Steuerberaterausbildung näher betrachtet, merkt man auch ziemlich schnell, dass damit das Ziel des „Lemmings“ erreicht werden soll, wenn ich deine Wortbedeutung richtig deute, und es dort nicht ansatzweise um „Beratung“ geht.
Jetzt am Programm "Steuergestaltung 12.0" mit Prof. Dr. Christoph Juhn teilnehmen: www.juhn.com/steuern/gestaltung