Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen - VdK gibt dir Recht! #31

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  • Опубликовано: 23 июл 2024
  • Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 30 und von unter 50 können sich schwerbehinderte Menschen "gleichstellen" lassen. Was steckt dahinter? Welche Vorteile bringt eine Gleichstellung und welche Bedingungen müssen hierfür erfüllt werden? VdK-Jurist Ronny Hübsch klärt auf.
    Tipp:
    Wenn Sie zu Ihrer individuellen Situation Beratung und Hilfestellung benötigen - melden Sie sich telefonisch bei Ihrer nächstgelegenen VdK-Beratungsstelle und vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem persönlichen VdK-Sozialrechtsreferenten.
    In Baden-Württemberg finden Sie Ihre persönliche VdK-Beratungsstelle hier (einfach PLZ eingeben!):
    www.vdk.de/permalink/66048
    RUclips-SERIE: "VdK gibt dir Recht!"
    In 35 hauptamtlich besetzten VdK-Beratungsstellen in Baden-Württemberg stehen unsere Juristen Hilfesuchenden bei allen Fragen rund um das Thema Sozialrecht zur Seite. In der RUclips-Serie „VdK gibt dir Recht!“ haben wir die Fragen und Themen zusammengestellt, die in unserer Beratung besonders häufig zur Sprache kommen. VdK-Jurist und Sozialrechtsexperte Ronny Hübsch stellt diese vor und erläutert in wenigen Minuten die wichtigsten rechtlichen Hintergründe anhand eines konkreten Beispiels. Unser Anliegen: Unser Expertenwissen möglichst vielen Menschen zur Verfügung zu stellen und damit unterstützen zu können.
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    ÜBER UNS
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Комментарии • 12

  • @wissenwissen5023
    @wissenwissen5023 2 года назад +2

    Sehr gute Information

  • @zk1640
    @zk1640 2 года назад +2

    Ich habe gestern mein bescheid vom versorgungsamt bekommen mir wurde 40 grad behinderung zugesprochen. Ich strebe eine gleichstellung an. Es wird immer gesagt ich muss es beim Arbeitsamt begründen das mein job gefährdet ist. Ich kann auf der Arbeit nicht jede Arbeit verichten, aber krankheitstage habe ich auch nicht. Wäre dies ein Hauptgrund für eine Ablehnung seitens Agentur für Arbeit weil ich keine krankheitstage habe? Ich arbeite nicht im Büro! Bin Bandarbeiter! Knie Wirbelsäule Schulter und eine seelische Störung brachten ein grad von 40. Lg

    • @vdkbw
      @vdkbw  2 года назад +3

      Liebe/r Z K,
      Betroffene, bei denen die Voraussetzungen zutreffen, können einen Antrag auf Gleichstellung bei ihrer Arbeitsagentur am Wohnort stellen. Das kann mündlich, telefonisch oder schriftlich geschehen. Die Arbeitsagentur schickt den Antragstellern ein Formular zum Ausfüllen zu. Beim Antrag ist wichtig, dass Sie angeben, dass der Arbeitgeber gehört wird - d.h. informiert werden darf und ggf. auch kontaktiert werden darf zu diesem Thema. (Ein großer Anteil der ablehnenden Bescheide resultieren daher, dass hier kein Kreuzchen gesetzt wurde. Wenn man dann Widerspruch einlegt, fürhrt an der Information des Arbeitgebers sowieso kein Weg vorbei...)
      Die gesetzliche Regelung besagt, dass eine Gleichstellung vorgenommen werden soll, wenn jemand infolge seiner Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten kann. Die Betonung liegt dabei auf "behinderungsbedingt", das heißt die Behinderung muss wesentliche Ursache für den Wettbewerbsnachteil oder die Gefährdung des Arbeitsverhältnisses sein. Überdies muss der Arbeitsplatz "geeignet" sein. Das bedeutet, dass sich durch die Tätigkeit der Gesundheitszustand nicht verschlechtern darf.
      Wir empfehlen Ihnen mit Ihrem Schwerbehindertenbeaufragten in Ihrem Betrieb oder dem Betriebsrat zu sprechen, denn diese Stellen können Sie konkret unterstützen und ebenfalls gehört werden. Natürlich können Sie ergänzend einen kostenlosen Beratungstermin in einer unserer VdK-Beratungsstellen vereinbaren. (Beratungsstellen-Suche in Baden-Württemberg über unsere Homepage: www.vdk.de/permalink/66048 )
      Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei Ihrem Anliegen.
      Viele Grüße
      Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg / Social Media Team

  • @balkantourbih4478
    @balkantourbih4478 8 месяцев назад

    Darf ich wenn ich gleichgestellt bin mehrarbeit und samstagar eit ablehnen ?

    • @vdkbw
      @vdkbw  7 месяцев назад

      Guten Tag!
      Mehrarbeit dürfen Sie ablehnen - Arbeitgeber müssen Ihnen in Ihrer Situation eine Freistellung von Mehrarbeit genehmigen. Samstagsarbeit können Sie aber eher nicht pronzipiell ablehnen. Tatsächlich besteht kein Anspruch nur Wochentags zu arbeiten und kein Anspruch auf eine fünf Tage Woche. Man hat aber zusätzlich dazu den Anspruch auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz. Wenn man begründen kann, dass dies die Samstagsarbeit ausschließt, muss der Arbeitgeber dem auch nachkommen. Dass eine 6 Tage Woche/48 Stunden Woche nicht behindertengerecht ist, lässt sich, je nach Behinderung, durchaus begründen.
      Wir empfehlen Ihnen, Ihren Schwerbehindertenvertretung bzw. Ihren Betriebsrat darauf anzusprechen. Falls es bei Ihnen keine/n gibt, bietet sich der Integrationsfachdienst als Ansprechpartner an.
      Hier finden Sie vertiefende Informationen:
      www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Themen/Schwerbehinderung/AusbildungArbeit/Arbeitszeit/arbeitszeit_node.html
      Viele Grüße und alles Gute!
      Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team

  • @lenabebber4536
    @lenabebber4536 Год назад

    Was alles braucht man Gleichstellung beantragen? Dankeschön voraus.

    • @vdkbw
      @vdkbw  Год назад

      Vorrausetzungen für einen Gleichstellungsantrag sind: GdB von 30 oder 40; Wohnsitz, Aufenthaltsort oder Arbeitsplatz in Deutschland; Behinderungsbedingt keine Möglichkeit, geeigneten Arbeitsplatz zu finden oder aktuelle Beschäftigung auszuüben und der aktuelle Arbeitsplatz gilt als „nicht geeignet“. Die Agentur für Arbeit prüft diese Voraussetzungen.
      Wenn Sie zu Ihrer individuellen Situation Hilfestellung und Beratung benötigen, können Sie sich an Ihre nächstgelegene Beratungsstelle wenden. Diese finden Sie unter www.vdk.de/permalink/76734.

    • @lenabebber4536
      @lenabebber4536 Год назад

      @@vdkbw leide auf meine Frage habe ich kein Antwort gekriegt ,das was sie geschrieben haben weiß ich auch . Ich hab gemeint welche Papiere braucht Arbeitsamt? Gleichstellung fest zu stellen. Antrag habe ich ausgefüllt,Bescheinigung über Behinderung grad und was noch ? Dankeschön

    • @vdkbw
      @vdkbw  Год назад +2

      @@lenabebber4536 Sie müssen dem Arbeitsamt nur den ausgefüllten Antrag sowie eine Kopie Ihres Feststellungsbescheides über Art und Grad Ihrer Behinderung (vollständig) oder des Rentenbescheides der Berufsgenossenschaft beifügen. Die Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt ist für die Bearbeitung nicht ausreichend.
      In speziellen Fällen kann es sein, das weitere Dokumente benötigt werden. Einen Hinweis, ob Sie weitere Nachweise beifügen müssen, finden Sie im Antrag bei den jeweiligen Fragen. Dies kann z.B. sein, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber bereits mit einer Kündigung aus behinderungsbedingten Gründen gedroht hat. In diesem Fall sollten Sie einen Nachweis beifügen.

    • @lenabebber4536
      @lenabebber4536 Год назад

      @@vdkbw Ich bedanke mich herzlich für Ihre Antwort.

  • @thearkei2943
    @thearkei2943 Год назад

    Davon sind wir extrem weit entfernt. Wenn du wo wohnst wo es keine Hilfe gibt haste Pech gehabt