Lieber Ken, danke erst einmal für deine superverständlichen, informativen Videos! Ich muss mir zeitnah ein Buchhaltungsprogramm zulegen und würde mich entweder Lexware oder servDesk entscheiden.Daher fänd ich sehr interessant, ob du in den nächsten Tagen den angekündigten Vergleich veröffentlichst, oder ob das noch dauert. So ein Video würde mir sicher in der Entscheidungsfindung helfen!
Das Video kommt noch vor Weihnachten, in welche Woche genau kann ich aber noch nicht sagen. Ich kann Dir aber gerne anbieten, dass Du kurz schilderst, in welchem Business du unterwegs bist und was Dir wichtig wäre. Dann kann ich Dir schon eine Einschätzung geben, welches Tool für Dich wohl besser geeignet ist.
@@kenkeiper Danke für das Feedback! Cool, das Video wird ich mir auf jeden Fall anschauen. Ich bin Ordnungscoach (als Kleinunternehmer). Gestern hatte ich mich mal bei beiden angemeldet und verglichen. Die Oberfläche und Look von sevDesk finde ich schon irgendwie cooler und intuitiver auf den ersten Blick - aber ich hab mich, glaube ich, nun doch für Lexware entschieden. U.a. weil es günstiger ist und das M Modell mir in den meisten Fällen schon reicht (und man für Steuer o.ä. auch monatsweise auf L gehen kann). Und die Inhalte sind schon sehr ähnlich bei beiden. Komisch zwar, dass man z.B. Kundencenter bei Lexware unter Einstellungen erst suchen muss und das nicht prominenter ist, aber seis drum. Hier ist man einfach flexibler. Find schon komisch, dass man sich bei sevDesk immer auf 2 Jahre festlegen muss (ok, man soll ja seine BH Software auch nicht alle Nase ändern, aber wenns halt doch nicht passt, hängt man da fest).
Als selbständiger Handwerker hat Lexoffice sehr gut funktioniert. Auch die Voranmeldungen und die EÜR waren gut machbar. Tatsächlich waren nur die Reverse Charge Einkäufe z.B. über Amazon schlecht handelbar, aber da habe ich nur Kleinmaterial. Da ich nun im zweiten Jahr wohl über die Grenze zur Bilanzierung komme, wird es wohl schwieriger. Da benötige ich wohl tatsächlich einen Steuerberater, zumindest für den Abschluss.
@@alexanderledule4648 Danke für dein Feedback! Genau, da würde ich weiterhin lexoffice nutzen und den StB dann per Schnittstelle anbinden, um den JA zu erstellen.
Igrendwie kann ich es kaum glauben... Aber man kann bei den Kunden Stammdaten, neben der Rechnungsadresse, KEINE Lieferanschrift anlegen? Das geht doch gar nicht. DAS braucht doch fast jeder Verkäufer / Händler. Für mich ist das Programm somit NICHT zu gebrauchen. Auch die Option eine Auftragsbestätigung zu generieren, gibt es nicht. NUR aus dem Angebot herraus . Auch wenn die Software stark vereinfacht sind, sollen DIESE zwei Sachen (Lieferanschrift / Auftragsbestätigung) doch mit im Programmumfang sein.. ?!?!
Danke für das Video. Ich hätte eine Frage. Ich muss meine EÜR nachreichen und habe mir Lexoffice geholt, und es mit meinem Finom Konto verknüpft. Das Resultat sind 300 Kontoauszüge, die nicht zuzuordnen sind- diese müsste ich manuell zuordnen, was ein extremer Zeitfresser wäre. Zumal ich mir das Programm geholt habe, in der Hoffnung, dass es das ganze etwas erleichtert... Hätten Sie ein Tipp für mich ,oder übersehe ich vielleicht etwas ? Vielen Dank.
Gegen Jahresende. Ich würde da gerne noch andere Tools wie Accountable & WISO MeinBüro einfließen lassen, daher dauert es noch etwas. Was sind deine konkreten Fragen zu den Tools? Vielleicht kann ich auch vorher schon helfen.
Hallo Ken, Mich Stört an Lexoffice sehr das ich dieses Jahr von „ist“ auf „soll“ umstellen musste und das program das nicht beherrscht, obwohl ich das zum 1.1.2024 einstellen wollte. Ich musste einen neuen Account erstellen was bedeutet hat das meine ganzen Statistiken, Produkte und Kunden weg waren. Das exportieren und importieren hat nämlich auch nicht funktioniert. Zu allem Überfluss wandele ich immer an der Grenze von Bilanzierung und ist zu soll Besteuerung, so das ich wohl je nach Umsatz jetzt immer wieder einen neuen Account anlegen muss. Ich bin Fotograf und lege in einem anderen CRM die Rechnungen an, somit wäre mir eine „Ist“ Versteuerung lieber, das die Kunden oft erste 4-8 Monate später bezahlen. Ich verstehe einfach nicht warum das Programm das nicht umstellen kann, das können alle anderen doch auch?!? Grüße Thorsten
Das klingt tatsächlich etwas unglücklich bzw. so als wäre lexoffice hier nicht die beste Wahl. Werden Sie von einem StB betreut? Falls nicht, würde ich darüber nachdenken, weil das spätestens ab der Bilanzierungspflicht ohnehin sinnvoll wäre.
Danke! Bei Lexoffice gibt es auch die Möglichkeit einen Steuerberater in der Umgebung zu finden, aber ich habe das Gefühl, dass man hier keine Updates macht und die Daten ca. 2 Jahre alt sind. Bist du da auch gelistet?
Das kann sein, ich kenne mich mit der Aktualität dieser Steuerberatersuche nicht aus. Mein Profil erscheint dort nicht. Ich weiß nicht, warum es nicht erscheint, aber es ist mir auch egal ;) Ich nutze jedenfalls mit fast allen Mandanten lexware office.
@@martincordes306 Das würde ich dem Steuerberater überlassen. Da kann man viel falsch machen und technisch lässt sich das auch nur über eine professionelle Software lösen.
@@kenkeiper Wenn hier ein Steuerberater ist, der das gut kann, freue ich mich über eine Kontaktaufnahme. Ansonsten bin ich für einen Softwaretipp sehr dankbar.
Seit September 24 ist lexoffice jetzt lexware office? Meine Frage ist, nach welchen Tutorials richte ich mich jetzt? Leider gibt es zu der "Fusion" der beiden Programe kaum Informationen
Ja genau, das Tool wurde umbenannt. Bis auf den Namen und das Logo hat sich aber nichts geändert, d.h. alle Videos, die zu lexoffice veröffentlicht wurden, gelten auch für lexware office weiter.
Super 👍 Darf ich mal wissen angenommen ich sende einem Kunden ein Angebot bei zb einer Laufzeit von 6 Monaten und er bestätigt dieses brauche ich noch einen Vertag?
Das kommt ganz drauf an. Grundsätzlich ist ein Vertrag formlos möglich, d.h. auch ein Angebot aus lexoffice kann einen bindenden Vertrag begründen. Es wäre also grundsätzlich bei Annahme eines Angebots nicht notwendig, noch einen Vertrag zu schließen. Wenn aus rechtlichen Gründen ein Vertrag sinnvoll erscheint, kann man den natürlich auch schließen. Dann müsste das Angebot aber den Hinweis enthalten, dass es noch nicht bindend ist und zur Annahme der Abschluss eines Vertrags notwendig ist. Ggf. mache ich dazu auch mal Videos (z.B. als Online-Kurs "rechtliche Grundlagen für Selbstständige").
Wie ist denn die Schnittstellenfähigkeit z.B., zum Programm Studiolution was wir in Kosmetikstudio u.a. als Kassensystem nutzen (hat kein Buchhaltungsprogramm)? Gibt es da Erfahrung?
Hallo Herr Keiper, Ich hatte bei Ihnen gesehen das sie über Lexware online Kurse/ Videos an bieten, diese finde ich leider nicht mehr. Könnte Sie vielleicht hier mir einen link zu kommen lassen bitte.
Hallo Herr Schneck, ich veröffentlich in rund 2 Wochen eine neue Online-Community, die für jeden Selbstständigen erschwinglich sein wird. Dort ist auch der lexoffice Kurs sowie rund 14 Stunden weitere Kurse enthalten. Registrieren Sie sich gerne für das Launch-Event, dann erhalten Sie am Black Friday alle Infos hierzu: www.dassteuersystem.de/black-friday-webinar Liebe Grüße, Ken Keiper
hi Ken.. Lohnabrechnung für Minijobs oder kurzfristig Beschäftigte, kann man das damit selbst tun? Bzw lohnt es sich, wenn man das zb. in Bezug auf Rentenprüfung sieht? Stb hat es bisher getan... halt zu den Gebühren eines StB. Der empfiehlt auch Lexware, und es wird für ihn natürlich auch einfacher sein. Der Umfang der Arbeit, gerade bei wiederkehrenden Sachverhalten, ist für mich nicht abschätzbar. Viele Vorteile die du nennst, die habe ich in meiner Excel/ Word Buchhaltung schon, wahrscheinlich weil ich die wie eine doppelte Bufü führe. Manchmal erscheint mir, dass die Vorteile eher was für diejenigen sind, die nicht in der Lage sind, sich zu organisieren bzw mit Zahlen nicht klarkommen. Oder sehe ich das zu oberflächlich? Danke 😊
Grundsätzlich geht das. Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ist überschaubar. Allerdings würde ich mir das nicht ans Bein binden wollen, wenn ich selbst wenig Ahnung davon habe. Dafür sind m.E. die Kosten einer Lohnabrechnung beim StB immer noch zu gering, zumal Du als ArbG auch ein Haftungsrisiko bei fehlerhaften Lohnabrechnungen hast.
Hören Sie sich gerne zu dieser Frage die folgende Podcastfolge an: ruclips.net/video/eUn281XYv8E/видео.html Es ist möglich, im Wege eines "ersetzenden Scannens" den Original-Beleg zu vernichten. Dafür benötigt man aber nach Auffassung der Finanzverwaltung eine Verfahrensdokumentation. Es spricht m.E. aber auch nichts dagegen, Barbelege zu scannen und digital in lexoffice zu verarbeiten und trotzdem das Original noch in einem Ordner aufzubewahren.
Hallo und danke für die beiden Vergleiche. Eine Frage hätte ich: Zu 11/24 habe ich ein Kleinunternehmen gegründet mit einer Angestellten (dauerhaft mtl 600 €). Ist die Sozialversicherungsmeldung des Lohnes an die KV/ Rente/ Finanzamt über die obige Software möglich (welches Modul muss ich wählen) oder muss ich das noch zusätzlich über das SV-Melde-Portal machen? Danke für eine etwaige Antwort. Gruß Guido
lexware Office hat eine integrierte Lohnbuchhaltung, die gesondert dazu gebucht werden kann. Damit lassen sich einfache Lohnabrechnungen ganz gut erstellen. Insofern sollte das klappen.
Das könnten Sie in jeder Version machen. Sie brauchen dann ja nur eine Rechnung zu schreiben und 12 einzelne Monatszahlungen damit abzugleichen. In die Fußzeile der Rechnung könnten Sie dann die Zahlungsmodalitäten per Text erfassen. Anders wäre es, wenn Sie monatliche "Abo"-Rechnungen schicken wollen. Das geht manuell mit allen Versionen, automatisiert aber erst ab Version XL.
Hallo Ken, ich nutze lexoffice XL Paket und schreibe Rechnungen ebenfalls mit dem Programm und habe bereits eine laufende Rechnungsnummer. Wie ist das, wenn ich die Rechnungen mit einem anderen Programm schreiben möchte, jedoch Lexoffice weiterhin für die Buchhaltung nutzen will?
Es gibt verschiedene Tools von Lexware. Die Meisten laufen lokal auf dem PC, das hier getestete lexware office ist allerdings eine Cloud-Lösung, d.h. es läuft im Browser.
In lexoffice lässt sich nur eine EÜR ausgeben. Für einen richtigen Jahresabschluss nach HGB und EStG (insbesondere Bilanz + GuV) wird ein professionelleres Buchhaltungssystem benötigt. Hier empfehle ich aber auch die Zusammenarbeit mit einem StB, da man dort viel falsch machen kann. Auch sind Jahresabschlüsse häufig beim Bundesanzeiger Offenlegungspflichtig usw. Damit würde ich mich als Selbstständiger tatsächlich nicht selbst befassen wollen.
Nein, dafür ist lexware office nicht gemacht. Allerdings könnten Ihre Mandanten jeweils ein lexware office Account anlegen und Sie dann als Bearbeiter einladen. Wenn Sie aber ein selbstständiger Buchhalter sind, könnte ich mir vorstellen, dass eine Mandantenfähige Gesamtlösung sinnvoller ist. Da würde ich mal bei Addison oder Agenda vorbeischauen, die sind beide auch DATEV-kompatibel, falls Sie mit einem Steuerberater zusammenarbeiten.
Warum kann ich mit Lexoffice keine doppelte Buchführung machen, dann ich das Programm für meine kleine GmbH (180000,00 Euro Umsatz) überhaupt nicht nutzen ?
Sie können auch als kleine GmbH die Software zur vorbereitenden Buchhaltung nutzen. Sie brauchen dann halt einen Steuerberater, der auf die Daten zugreift und daraus einen Jahresabschluss mit doppelter Buchführung erstellt. Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater ist in Fällen von GmbHs aber ohnehin zu empfehlen, da die Jahresabschlüsse auch beim Bundesanzeiger veröffentlicht werden müssen. Das lässt sich ohne professionelles Buchführungssystem nicht vernünftig umsetzen. Alle "einfachen" Lösungen auf dem Markt (lexware Office, sevDesk, Accountable etc.) sind stattdessen darauf ausgelegt, einfache Gewinnermittlungen durch EÜR zu erledigen und für größere Buchhaltungen eine Ergänzung zum StB zu bieten.
Hallo, wäre lexoffice auch für eine GmbH mit 15 Mitarbeitern geeignet? Ein Steuerberater und ein DATEV Zugang sind gegeben. Frage für einen Freund... 😅
Grundsätzlich ja. Sie könnten mit lexware Office die Belege einsammeln, mit den Zahlungen auf dem Bankkonto verknüpfen und auch Rechnungen schreiben. Der Steuerberater könnte dann per DATEV-Schnittstelle alle Daten als Buchungssätze exportieren und diese im Kanzleisystem weiterverarbeiten. So mache ich es z.B. mit meinen Mandanten standardmäßig. Sie sollten aber mit Ihrem Steuerberater sprechen. Es bringt nichts, wenn Sie eine Software einführen und der Steuerberater die Schnittstellen nicht richtig nutzt. Denn dann bringt das alles nix.
Hallo Ken, ich habe eine Kreditkarte der Targobank (kostenlos), die ich rein geschäftlich nutze. Jetzt hab ich erfahren, dass Lexoffice die Umsätze der Targobank - da sie nicht als CSV-Datei exportierbar sind- nicht verarbeiten kann. Das Gebastel über den Umweg Excel jeden Monat kostet so viele Zeit, dass es nicht tragbar ist. Für mich ein Riesennachteil von Lexoffice, der in deine rAufstellung fehlt. Ich kann das Problem wohl nur über eine kostenpflichtige Kreditkarte meiner Hausbank lösen, oder hast du noch eine Idee?
@@kenkeiper ja, die Kreditkarte lässt sich nur mit Konto anbinden. Aber das Konto möchte ich nicht wechseln, lieber wechsle ich die Kreditkarte, das ist unkomplizierter. Danke !
Ja, DATEV bietet Unternehmen Online mit diversen Erweiterungen an. Ich finde die Software aber nicht so benutzerfreundlich, jedenfalls nicht für Mandanten. M.E. bekommen das sevDesk und lexware Office besser hin. Daher nutze ich mit Mandanten immer diese Lösungen und ziehe mir per DATEV Schnittstelle dann die Daten ins Kanzleisystem. Auf meiner Seite als StB macht es ehrlicherweise keinen Unterschied, welche Software verwendet wird, da alle über die gleiche Anbindung an DATEV verfügen.
@@polonia24 Es kommt drauf an. Wenn die Vorkontierungen stimmen, lassen sich direkt Buchungsdaten im DATEV-Format fertig exportieren. Wenn die Vorkontierungen falsch sind, muss man diese erst korrigieren, was ähnlich viel Arbeit ist, wie diese direkt selbst zu machen. Allerdings könnten Sie überlegen, ob die Buchhalterin nicht direkt in sevDesk arbeitet und auch die Vorkontierungen vornimmt, um dann alles von dort weiter zu verarbeiten oder zu exportieren. So mache ich es mit meinen Mandanten in lexoffice. Die ziehen alle Belege rein und geben mir Bescheid. Ich mache dann die Vorkontierungen und gleiche alles mit den Bankkonten ab. Anschließend ziehe ich mir per Export die Daten in DATEV, um alles zu finalisieren.
Sie müssen es ja nicht nutzen. Es ist auch nicht für alle Fälle und Sachverhalte geeignet. Für die meisten Selbstständigen ist es aber eine gute Lösung. Ich nutze es in meiner Kanzlei auch gerne als Möglichkeit zum Belegaustausch und zur Bankkontenanbindung, d.h. es lässt sich auch gut mit DATEV und anderen professionellen Systemen kombinieren. Auch die Mandanten kommen sehr gut damit zurecht. Es kommt eben immer darauf an, was man damit macht und um welche Sachverhalte es geht.
Lieber Ken, danke erst einmal für deine superverständlichen, informativen Videos!
Ich muss mir zeitnah ein Buchhaltungsprogramm zulegen und würde mich entweder Lexware oder servDesk entscheiden.Daher fänd ich sehr interessant, ob du in den nächsten Tagen den angekündigten Vergleich veröffentlichst, oder ob das noch dauert. So ein Video würde mir sicher in der Entscheidungsfindung helfen!
Das Video kommt noch vor Weihnachten, in welche Woche genau kann ich aber noch nicht sagen. Ich kann Dir aber gerne anbieten, dass Du kurz schilderst, in welchem Business du unterwegs bist und was Dir wichtig wäre. Dann kann ich Dir schon eine Einschätzung geben, welches Tool für Dich wohl besser geeignet ist.
@@kenkeiper Danke für das Feedback! Cool, das Video wird ich mir auf jeden Fall anschauen.
Ich bin Ordnungscoach (als Kleinunternehmer).
Gestern hatte ich mich mal bei beiden angemeldet und verglichen.
Die Oberfläche und Look von sevDesk finde ich schon irgendwie cooler und intuitiver auf den ersten Blick - aber ich hab mich, glaube ich, nun doch für Lexware entschieden. U.a. weil es günstiger ist und das M Modell mir in den meisten Fällen schon reicht (und man für Steuer o.ä. auch monatsweise auf L gehen kann). Und die Inhalte sind schon sehr ähnlich bei beiden.
Komisch zwar, dass man z.B. Kundencenter bei Lexware unter Einstellungen erst suchen muss und das nicht prominenter ist, aber seis drum. Hier ist man einfach flexibler. Find schon komisch, dass man sich bei sevDesk immer auf 2 Jahre festlegen muss (ok, man soll ja seine BH Software auch nicht alle Nase ändern, aber wenns halt doch nicht passt, hängt man da fest).
Als selbständiger Handwerker hat Lexoffice sehr gut funktioniert. Auch die Voranmeldungen und die EÜR waren gut machbar. Tatsächlich waren nur die Reverse Charge Einkäufe z.B. über Amazon schlecht handelbar, aber da habe ich nur Kleinmaterial. Da ich nun im zweiten Jahr wohl über die Grenze zur Bilanzierung komme, wird es wohl schwieriger. Da benötige ich wohl tatsächlich einen Steuerberater, zumindest für den Abschluss.
@@alexanderledule4648 Danke für dein Feedback! Genau, da würde ich weiterhin lexoffice nutzen und den StB dann per Schnittstelle anbinden, um den JA zu erstellen.
Bei Amazon gehen die Rechnungen seit heute automatisch
Igrendwie kann ich es kaum glauben... Aber man kann bei den Kunden Stammdaten, neben der Rechnungsadresse, KEINE Lieferanschrift anlegen? Das geht doch gar nicht. DAS braucht doch fast jeder Verkäufer / Händler. Für mich ist das Programm somit NICHT zu gebrauchen. Auch die Option eine Auftragsbestätigung zu generieren, gibt es nicht. NUR aus dem Angebot herraus . Auch wenn die Software stark vereinfacht sind, sollen DIESE zwei Sachen (Lieferanschrift / Auftragsbestätigung) doch mit im Programmumfang sein.. ?!?!
Danke für das Video.
Ich hätte eine Frage. Ich muss meine EÜR nachreichen und habe mir Lexoffice geholt, und es mit meinem Finom Konto verknüpft. Das Resultat sind 300 Kontoauszüge, die nicht zuzuordnen sind- diese müsste ich manuell zuordnen, was ein extremer Zeitfresser wäre. Zumal ich mir das Programm geholt habe, in der Hoffnung, dass es das ganze etwas erleichtert... Hätten Sie ein Tipp für mich ,oder übersehe ich vielleicht etwas ?
Vielen Dank.
wann kommt dein Vergleichsvideo LexOffie/Sevdesk?
Gegen Jahresende. Ich würde da gerne noch andere Tools wie Accountable & WISO MeinBüro einfließen lassen, daher dauert es noch etwas.
Was sind deine konkreten Fragen zu den Tools? Vielleicht kann ich auch vorher schon helfen.
Hallo Ken,
Mich Stört an Lexoffice sehr das ich dieses Jahr von „ist“ auf „soll“ umstellen musste und das program das nicht beherrscht, obwohl ich das zum 1.1.2024 einstellen wollte. Ich musste einen neuen Account erstellen was bedeutet hat das meine ganzen Statistiken, Produkte und Kunden weg waren. Das exportieren und importieren hat nämlich auch nicht funktioniert. Zu allem Überfluss wandele ich immer an der Grenze von Bilanzierung und ist zu soll Besteuerung, so das ich wohl je nach Umsatz jetzt immer wieder einen neuen Account anlegen muss.
Ich bin Fotograf und lege in einem anderen CRM die Rechnungen an, somit wäre mir eine „Ist“ Versteuerung lieber, das die Kunden oft erste 4-8 Monate später bezahlen.
Ich verstehe einfach nicht warum das Programm das nicht umstellen kann, das können alle anderen doch auch?!?
Grüße Thorsten
Das klingt tatsächlich etwas unglücklich bzw. so als wäre lexoffice hier nicht die beste Wahl. Werden Sie von einem StB betreut? Falls nicht, würde ich darüber nachdenken, weil das spätestens ab der Bilanzierungspflicht ohnehin sinnvoll wäre.
Umstellen geht nur so lange, wie Sie noch nicht die integrierte Elster-Schnittstelle genutzt haben.
Danke! Bei Lexoffice gibt es auch die Möglichkeit einen Steuerberater in der Umgebung zu finden, aber ich habe das Gefühl, dass man hier keine Updates macht und die Daten ca. 2 Jahre alt sind. Bist du da auch gelistet?
Das kann sein, ich kenne mich mit der Aktualität dieser Steuerberatersuche nicht aus. Mein Profil erscheint dort nicht. Ich weiß nicht, warum es nicht erscheint, aber es ist mir auch egal ;) Ich nutze jedenfalls mit fast allen Mandanten lexware office.
Hallo Ken,
welches Tool empfiehlst Du, wenn die Vorsteuer aufgeteilt werden muss?
@@martincordes306 Das würde ich dem Steuerberater überlassen. Da kann man viel falsch machen und technisch lässt sich das auch nur über eine professionelle Software lösen.
@@kenkeiper Wenn hier ein Steuerberater ist, der das gut kann, freue ich mich über eine Kontaktaufnahme.
Ansonsten bin ich für einen Softwaretipp sehr dankbar.
Seit September 24 ist lexoffice jetzt lexware office?
Meine Frage ist, nach welchen Tutorials richte ich mich jetzt?
Leider gibt es zu der "Fusion" der beiden Programe kaum Informationen
Ja genau, das Tool wurde umbenannt. Bis auf den Namen und das Logo hat sich aber nichts geändert, d.h. alle Videos, die zu lexoffice veröffentlicht wurden, gelten auch für lexware office weiter.
@@kenkeiper super, vielen Dank für die schnelle Antwort 🙏
Super 👍 Darf ich mal wissen angenommen ich sende einem Kunden ein Angebot bei zb einer Laufzeit von 6 Monaten und er bestätigt dieses brauche ich noch einen Vertag?
Das kommt ganz drauf an. Grundsätzlich ist ein Vertrag formlos möglich, d.h. auch ein Angebot aus lexoffice kann einen bindenden Vertrag begründen. Es wäre also grundsätzlich bei Annahme eines Angebots nicht notwendig, noch einen Vertrag zu schließen.
Wenn aus rechtlichen Gründen ein Vertrag sinnvoll erscheint, kann man den natürlich auch schließen. Dann müsste das Angebot aber den Hinweis enthalten, dass es noch nicht bindend ist und zur Annahme der Abschluss eines Vertrags notwendig ist.
Ggf. mache ich dazu auch mal Videos (z.B. als Online-Kurs "rechtliche Grundlagen für Selbstständige").
Wie ist denn die Schnittstellenfähigkeit z.B., zum Programm Studiolution was wir in Kosmetikstudio u.a. als Kassensystem nutzen (hat kein Buchhaltungsprogramm)? Gibt es da Erfahrung?
Da kenne ich mich leider aus, da ich mit Studiolution noch nicht gearbeitet habe. Vielleicht kann Ihnen der dortige Support weiterhelfen?
WIeviele E-Rechnungen kann man pro Monat schreiben (d.h. wieviel Signaturen sind im Monatspreis drin)?
Da gibt es m.E. keine Limitationen.
Hallo Herr Keiper,
Ich hatte bei Ihnen gesehen das sie über Lexware online Kurse/ Videos an bieten, diese finde ich leider nicht mehr. Könnte Sie vielleicht hier mir einen link zu kommen lassen bitte.
Hallo Herr Schneck,
ich veröffentlich in rund 2 Wochen eine neue Online-Community, die für jeden Selbstständigen erschwinglich sein wird. Dort ist auch der lexoffice Kurs sowie rund 14 Stunden weitere Kurse enthalten. Registrieren Sie sich gerne für das Launch-Event, dann erhalten Sie am Black Friday alle Infos hierzu:
www.dassteuersystem.de/black-friday-webinar
Liebe Grüße,
Ken Keiper
hi Ken..
Lohnabrechnung für Minijobs oder kurzfristig Beschäftigte, kann man das damit selbst tun? Bzw lohnt es sich, wenn man das zb. in Bezug auf Rentenprüfung sieht? Stb hat es bisher getan... halt zu den Gebühren eines StB. Der empfiehlt auch Lexware, und es wird für ihn natürlich auch einfacher sein. Der Umfang der Arbeit, gerade bei wiederkehrenden Sachverhalten, ist für mich nicht abschätzbar. Viele Vorteile die du nennst, die habe ich in meiner Excel/ Word Buchhaltung schon, wahrscheinlich weil ich die wie eine doppelte Bufü führe. Manchmal erscheint mir, dass die Vorteile eher was für diejenigen sind, die nicht in der Lage sind, sich zu organisieren bzw mit Zahlen nicht klarkommen. Oder sehe ich das zu oberflächlich?
Danke 😊
Grundsätzlich geht das. Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ist überschaubar. Allerdings würde ich mir das nicht ans Bein binden wollen, wenn ich selbst wenig Ahnung davon habe. Dafür sind m.E. die Kosten einer Lohnabrechnung beim StB immer noch zu gering, zumal Du als ArbG auch ein Haftungsrisiko bei fehlerhaften Lohnabrechnungen hast.
Ich habe irgendwie ein Riesen Problem damit die Orginal Eingangs Belege (Tanken usw) nach dem erfassen wegzuschmeissen. Was sagen Sie dazu.
Hören Sie sich gerne zu dieser Frage die folgende Podcastfolge an:
ruclips.net/video/eUn281XYv8E/видео.html
Es ist möglich, im Wege eines "ersetzenden Scannens" den Original-Beleg zu vernichten. Dafür benötigt man aber nach Auffassung der Finanzverwaltung eine Verfahrensdokumentation.
Es spricht m.E. aber auch nichts dagegen, Barbelege zu scannen und digital in lexoffice zu verarbeiten und trotzdem das Original noch in einem Ordner aufzubewahren.
Hallo und danke für die beiden Vergleiche.
Eine Frage hätte ich: Zu 11/24 habe ich ein Kleinunternehmen gegründet mit einer Angestellten (dauerhaft mtl 600 €). Ist die Sozialversicherungsmeldung des Lohnes an die KV/ Rente/ Finanzamt über die obige Software möglich (welches Modul muss ich wählen) oder muss ich das noch zusätzlich über das SV-Melde-Portal machen? Danke für eine etwaige Antwort. Gruß Guido
lexware Office hat eine integrierte Lohnbuchhaltung, die gesondert dazu gebucht werden kann. Damit lassen sich einfache Lohnabrechnungen ganz gut erstellen. Insofern sollte das klappen.
@@kenkeiper DANKE SEHR!👍
Hi Ken
Kann man an zwei PC's oder Laptop's Gleizeit das Programm nutzen und auch Rechnungen schreiben?
Klar, läuft im Browser. Kannst du von überall aus öffnen. Gibt sogar Apps fürs Smartphone.
Kann man mit Lexware Office Jahresrechnungen schreiben, die in 12 Teilbeträgen (monatlich) gezahlt werden sollen? Wenn ja, ab welcher Version?
Das könnten Sie in jeder Version machen. Sie brauchen dann ja nur eine Rechnung zu schreiben und 12 einzelne Monatszahlungen damit abzugleichen. In die Fußzeile der Rechnung könnten Sie dann die Zahlungsmodalitäten per Text erfassen.
Anders wäre es, wenn Sie monatliche "Abo"-Rechnungen schicken wollen. Das geht manuell mit allen Versionen, automatisiert aber erst ab Version XL.
Hallo Ken,
ich nutze lexoffice XL Paket und schreibe Rechnungen ebenfalls mit dem Programm und habe bereits eine laufende Rechnungsnummer. Wie ist das, wenn ich die Rechnungen mit einem anderen Programm schreiben möchte, jedoch Lexoffice weiterhin für die Buchhaltung nutzen will?
@@user-j8l2b Das wäre kein Problem. Du solltest dann nur die Rechnungsnummern sauber fortsetzen.
Kann man lexware auch auf dem pc installieren oder läuft es nur über den browser? Checke es nicht
Es gibt verschiedene Tools von Lexware. Die Meisten laufen lokal auf dem PC, das hier getestete lexware office ist allerdings eine Cloud-Lösung, d.h. es läuft im Browser.
Wie sieht es mit Jahresabschlüssen aus ?
In lexoffice lässt sich nur eine EÜR ausgeben. Für einen richtigen Jahresabschluss nach HGB und EStG (insbesondere Bilanz + GuV) wird ein professionelleres Buchhaltungssystem benötigt. Hier empfehle ich aber auch die Zusammenarbeit mit einem StB, da man dort viel falsch machen kann. Auch sind Jahresabschlüsse häufig beim Bundesanzeiger Offenlegungspflichtig usw. Damit würde ich mich als Selbstständiger tatsächlich nicht selbst befassen wollen.
Hallo,
Ich würde gerne wissen, ob Ihr Online-Schulung zum Thema Buchhaltung auch für Amazon-Verkäufer (Einzelunternehmen) geeignet ist.
Ja klar. Die meisten Inhalte meiner Webinare sind auf jeden Unternehmer anwendbar.
Kann ich als selbstständiger Buchhalter in Lexoffice mehrere Unternehmen anlegen?
Nein, dafür ist lexware office nicht gemacht. Allerdings könnten Ihre Mandanten jeweils ein lexware office Account anlegen und Sie dann als Bearbeiter einladen. Wenn Sie aber ein selbstständiger Buchhalter sind, könnte ich mir vorstellen, dass eine Mandantenfähige Gesamtlösung sinnvoller ist. Da würde ich mal bei Addison oder Agenda vorbeischauen, die sind beide auch DATEV-kompatibel, falls Sie mit einem Steuerberater zusammenarbeiten.
Warum kann ich mit Lexoffice keine doppelte Buchführung machen, dann ich das Programm für meine kleine GmbH (180000,00 Euro Umsatz) überhaupt nicht nutzen ?
Sie können auch als kleine GmbH die Software zur vorbereitenden Buchhaltung nutzen. Sie brauchen dann halt einen Steuerberater, der auf die Daten zugreift und daraus einen Jahresabschluss mit doppelter Buchführung erstellt. Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater ist in Fällen von GmbHs aber ohnehin zu empfehlen, da die Jahresabschlüsse auch beim Bundesanzeiger veröffentlicht werden müssen. Das lässt sich ohne professionelles Buchführungssystem nicht vernünftig umsetzen. Alle "einfachen" Lösungen auf dem Markt (lexware Office, sevDesk, Accountable etc.) sind stattdessen darauf ausgelegt, einfache Gewinnermittlungen durch EÜR zu erledigen und für größere Buchhaltungen eine Ergänzung zum StB zu bieten.
Hallo, wäre lexoffice auch für eine GmbH mit 15 Mitarbeitern geeignet? Ein Steuerberater und ein DATEV Zugang sind gegeben. Frage für einen Freund... 😅
Grundsätzlich ja. Sie könnten mit lexware Office die Belege einsammeln, mit den Zahlungen auf dem Bankkonto verknüpfen und auch Rechnungen schreiben. Der Steuerberater könnte dann per DATEV-Schnittstelle alle Daten als Buchungssätze exportieren und diese im Kanzleisystem weiterverarbeiten. So mache ich es z.B. mit meinen Mandanten standardmäßig. Sie sollten aber mit Ihrem Steuerberater sprechen. Es bringt nichts, wenn Sie eine Software einführen und der Steuerberater die Schnittstellen nicht richtig nutzt. Denn dann bringt das alles nix.
@@kenkeiper vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Hallo Ken, ich habe eine Kreditkarte der Targobank (kostenlos), die ich rein geschäftlich nutze. Jetzt hab ich erfahren, dass Lexoffice die Umsätze der Targobank - da sie nicht als CSV-Datei exportierbar sind- nicht verarbeiten kann. Das Gebastel über den Umweg Excel jeden Monat kostet so viele Zeit, dass es nicht tragbar ist. Für mich ein Riesennachteil von Lexoffice, der in deine rAufstellung fehlt. Ich kann das Problem wohl nur über eine kostenpflichtige Kreditkarte meiner Hausbank lösen, oder hast du noch eine Idee?
Das müsste eigentlich gehen, laut lexoffice Hilfe lässt sich Targobank anbinden. Ansonsten wäre es eine Überlegung, das Geschäftskonto zu wechseln.
@@kenkeiper ja, die Kreditkarte lässt sich nur mit Konto anbinden. Aber das Konto möchte ich nicht wechseln, lieber wechsle ich die Kreditkarte, das ist unkomplizierter. Danke !
Bietet Datev nicht ähnliches? Dann wäre es doch in einem ökosystem
Ja, DATEV bietet Unternehmen Online mit diversen Erweiterungen an. Ich finde die Software aber nicht so benutzerfreundlich, jedenfalls nicht für Mandanten. M.E. bekommen das sevDesk und lexware Office besser hin. Daher nutze ich mit Mandanten immer diese Lösungen und ziehe mir per DATEV Schnittstelle dann die Daten ins Kanzleisystem. Auf meiner Seite als StB macht es ehrlicherweise keinen Unterschied, welche Software verwendet wird, da alle über die gleiche Anbindung an DATEV verfügen.
@kenkeiper macht die mehr oder weniger automatische vorkontierung in den Programmen Sinn? Wieviel Arbeit erspart es der buchhalterin?
@@polonia24 Es kommt drauf an. Wenn die Vorkontierungen stimmen, lassen sich direkt Buchungsdaten im DATEV-Format fertig exportieren. Wenn die Vorkontierungen falsch sind, muss man diese erst korrigieren, was ähnlich viel Arbeit ist, wie diese direkt selbst zu machen. Allerdings könnten Sie überlegen, ob die Buchhalterin nicht direkt in sevDesk arbeitet und auch die Vorkontierungen vornimmt, um dann alles von dort weiter zu verarbeiten oder zu exportieren. So mache ich es mit meinen Mandanten in lexoffice. Die ziehen alle Belege rein und geben mir Bescheid. Ich mache dann die Vorkontierungen und gleiche alles mit den Bankkonten ab. Anschließend ziehe ich mir per Export die Daten in DATEV, um alles zu finalisieren.
absolutes dreckstool, habe grad wieder 2 Stunden damit vergeudet sevdesk genauso
Sie müssen es ja nicht nutzen. Es ist auch nicht für alle Fälle und Sachverhalte geeignet.
Für die meisten Selbstständigen ist es aber eine gute Lösung. Ich nutze es in meiner Kanzlei auch gerne als Möglichkeit zum Belegaustausch und zur Bankkontenanbindung, d.h. es lässt sich auch gut mit DATEV und anderen professionellen Systemen kombinieren. Auch die Mandanten kommen sehr gut damit zurecht.
Es kommt eben immer darauf an, was man damit macht und um welche Sachverhalte es geht.
kannst du mal orgaMAX testen? wie findest du die?
@@yonji7065 Schaue ich mir an.