Liebhaberei bei mehr als 10kW / 30kW, Photovoltaikanlage / PV-Anlage, Steuerberater Stefan Mücke

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  • Опубликовано: 6 окт 2024
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    Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG
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    Liebhaberei bei mehr als 10kW / 30kW, Photovoltaikanlage / PV-Anlage,
    Steuerberater Stefan Mücke
    Ist die PVA ein Gewerbebetrieb der in der Einkommensteuer berücksichtigt werden muss. Oder liegt ein Liebhabereibetrieb vor. Verluste aus Liebhabereibetrieben dürfen mit mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden.
    Das Bundesfinanzministerium hat in 2021 mit zwei BMF-Schreiben eine Vereinfachungsregelung für PV-Anlagen geschaffen und diese auf Anlagen mit einer Leistung bis 10kW begrenzt (10kW-Grenze). Anträge auf Liebhaberei für Anlagen von mehr als 10kW werden durch das Finanzamt abgelehnt, da diese nicht über das BMF-Schreiben gedeckt sind.
    Für solche größere Anlagen ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.
    Wir stellen in dem Video die Grundsätze zur Liebhaberei im Allgemeinen und bei PV-Anlagen dar. Wir beantworten die Frage, ob PV-Anlagen überhaupt Liebhabereibetrieb darstellen, wenn die Wirtschaftlichkeitsberechnungen Gewinne zeigen und ob wir bei Verluste überhaupt eine Liebhaberei wollen.
    Mit dem entwickelten und dargestellten Tool kann eine steuerliche Totalprognose erstellt werden und wenn gewünscht mit einem Musterschriftsatz beim Finanzamt die Liebhaberei geltend gemacht werden.
    Wenn Ihnen das Video gefällt bitte "Daumen nach oben klicken".
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    Steuerberater Stefan Mücke

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